Datum: 07.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Zuweisungsraten für das Haushaltsjahr 2017 für den Neubau einer Grundschule an der Gebrüder-Grimm-Straße 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 wurden von der Regierung von Oberbayern für das Haushaltsjahr 2017 lediglich Zuweisungen in Höhe von 464.000 € bewilligt, die am 04.10.2017 auch ausgezahlt wurden. Am 15.11.2017 teilte uns die Regierung von Oberbayern telefonisch mit, dass noch nicht abgerufene Haushaltsmittel anderer Gemeinden zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser erfreulichen Mitteilung erhielten wir noch einen Zuschuss über 450.000 €, somit konnte unser
Haushaltsansatz von 1 Mio. € fast eingenommen werden (86.000 € fehlen).
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1.2. Zuweisungsraten für das Haushaltsjahr 2017 für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b wurden der Gemeinde Poing für das Haushaltsjahr 2017 lediglich Zuweisungen in Höhe von 985.000 € bewilligt, die am 13.06.2017 eingenommen werden konnten. Frau Reitinger von der Regierung von Oberbayern verständigte uns am 15.11.2017 telefonisch, dass der Staatsregierung noch weitere Mittel zur Verfügung stehen. Durch diese freudige Mitteilung erhielten wir am 24.11.2017
noch einen zusätzlichen Zuschuss über 745.000 €.
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1.3. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Str.
AWO Hort - Schulstr. 31a
Zugänglichkeit der Räumlichkeiten im Untergeschoss während der Bauzeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Im Rahmen der notwendigen Bautätigkeiten (Unterfangung Hortgebäude und Erstellung Tiefgaragenrampe) des Grundschulneubaus an der Karl-Sittler-Straße muss die Außentreppe im 1. Quartal
nächsten Jahres zurückgebaut werden.
Der Zugang zu den Schulungsräumen etc. im Untergeschoss des Gebäudes ist dann bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage nicht mehr möglich.
Die betroffenen Nutzer der Räumlichkeiten wurden bereits am 28.11.2017 darüber informiert, dass der bisherige Zugang über die Außentreppe künftig nicht mehr möglich sein wird.
Alternative Zugangsmöglichkeiten und Räume werden derzeit geprüft.
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2. Zukunftsorientierte Finanzierung der vertieften Berufsorientierung Kirchseeon (BOK)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 findet einmal im Jahr die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) durch das Berufsförderungswerk München und das Berufsbildungswerk St. Zeno in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Ebersberg, dem Schulamt Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit statt.
Inzwischen hat sich BOK im Landkreis erfolgreich positioniert, der erforderliche jährliche Antrag an die Landkreiskommunen zur Kostenbeteiligung beinhaltet für die Durchführung von BOK jedoch eine große finanzielle Unsicherheit. Deshalb stellt sich der Landkreis bewusst dieser Verantwortung und hat im SFB-Ausschuss am 04.10.2017 die Defizitübernahme für die Schüler an den landkreiseigenen Förderzentren nicht nur für das kommende, sondern für die nächsten beiden Schuljahre beschlossen. Hierzu wird als Berechnungsgrundlage wie in den Vorjahren der Erfahrungswert von 200 € Kosten pro teilnehmenden Schüler herangezogen.
Diese Kostenzusage steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger für ihre Mittelschulen das entstehende Defizit tragen.
Die Gemeinde Poing hat erstmals auf freiwilliger Basis, wie die anderen Landkreiskommunen auch für das Schuljahr 2015/2016 EUR 5.400.- (27 Poinger Schüler a EUR 200.-) und im Schuljahr 2016/2017 EUR 6.400.- (32 Poinger Schüler a EUR 200.-) entrichtet.
Die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) ist im Landkreis sehr etabliert, es wird bereits als „Regelangebot bzw. fester Bestandteil“ unserer Bildungslandschaft wahrgenommen. Die seit Beginn gewonnenen Erfahrungswerte werden stetig in den Projektablauf integriert und der Unterricht unabhängig von der Theorie immer praxisorientierter. Dies zeigt sich vor allem bei den qualifizierteren Berufen wie Elektronik und IT. Ebenso können gerade diese Berufsfelder bzw. Berufe mit hohem Niveau für alle Schüler, unabhängig ihrer Schullaufbahn, in einem geschützten Umfeld geöffnet und ausprobiert werden. Dies stärkt die Schüler bei der Sicherheit für ihre Berufsvorstellung und Berufswahl und hat die Ausbildungsabbrüche nachweislich signifikant reduziert.
Um das Angebot der vertieften Berufsorientierung Kirchseeon für unsere Poinger Mittelschüler weiterhin erhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, hierzu einen Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme zu fassen.
Als Berechnungsgrundlage dient wie in den Vorjahren der Erfahrungswert von 200 € Kosten pro teilnehmenden Schüler. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten jährlich je nach Teilnehmerzahl schwanken können.
Beschlussvorschlag
1. Als Sachaufwandsträger der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule Poing übernimmt die Gemeinde die jährlichen Kosten am Projekt BOK entsprechend der teilnehmenden Schülerzahlen.
2. Im März des jeweiligen Jahres erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme an den Projektträger.
Beschluss
1. Als Sachaufwandsträger der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule Poing übernimmt die Gemeinde die jährlichen Kosten am Projekt BOK entsprechend der teilnehmenden Schülerzahlen.
2. Im März des jeweiligen Jahres erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme an den Projektträger.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(kra)
Bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 findet einmal im Jahr die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) durch das Berufsförderungswerk München und das Berufsbildungswerk St. Zeno in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Ebersberg, dem Schulamt Ebersberg und der Bundesagentur für Arbeit statt.
Inzwischen hat sich BOK im Landkreis erfolgreich positioniert, der erforderliche jährliche Antrag an die Landkreiskommunen zur Kostenbeteiligung beinhaltet für die Durchführung von BOK jedoch eine große finanzielle Unsicherheit. Deshalb stellt sich der Landkreis bewusst dieser Verantwortung und hat im SFB-Ausschuss am 04.10.2017 die Defizitübernahme für die Schüler an den landkreiseigenen Förderzentren nicht nur für das kommende, sondern für die nächsten beiden Schuljahre beschlossen. Hierzu wird als Berechnungsgrundlage wie in den Vorjahren der Erfahrungswert von 200 € Kosten pro teilnehmenden Schüler herangezogen.
Diese Kostenzusage steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger für ihre Mittelschulen das entstehende Defizit tragen.
Die Gemeinde Poing hat erstmals auf freiwilliger Basis, wie die anderen Landkreiskommunen auch für das Schuljahr 2015/2016 EUR 5.400.- (27 Poinger Schüler a EUR 200.-) und im Schuljahr 2016/2017 EUR 6.400.- (32 Poinger Schüler a EUR 200.-) entrichtet.
Die vertiefte Berufsorientierung Kirchseeon (BOK) ist im Landkreis sehr etabliert, es wird bereits als „Regelangebot bzw. fester Bestandteil“ unserer Bildungslandschaft wahrgenommen. Die seit Beginn gewonnenen Erfahrungswerte werden stetig in den Projektablauf integriert und der Unterricht unabhängig von der Theorie immer praxisorientierter. Dies zeigt sich vor allem bei den qualifizierteren Berufen wie Elektronik und IT. Ebenso können gerade diese Berufsfelder bzw. Berufe mit hohem Niveau für alle Schüler, unabhängig ihrer Schullaufbahn, in einem geschützten Umfeld geöffnet und ausprobiert werden. Dies stärkt die Schüler bei der Sicherheit für ihre Berufsvorstellung und Berufswahl und hat die Ausbildungsabbrüche nachweislich signifikant reduziert.
Um das Angebot der vertieften Berufsorientierung Kirchseeon für unsere Poinger Mittelschüler weiterhin erhalten zu können, hat der Gemeinderat einstimmig hierzu einen Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme gefasst.
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3. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern;
Einleitung des Beteiligungsverfahrens,
Stellungnahme der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Beteiligungsverfahren zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche durchgeführt. Hierbei hatten Sie Gelegenheit, zu den Ihre Kommune betreffenden Themen der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen.
Der Bayerische Landtag hat nunmehr in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung.
Zu den Zieländerungen in folgenden Festlegungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung sowie
- 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte).
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen.
Eine weitere Maßgabe des Landtags betrifft den Grundsatz 6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen. Hierzu wird im Lichte von Art. 16 Abs. 6 Satz 5 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) von einer erneuten Beteiligung abgesehen.
In den Bereichen
- 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“) und
- 2.2.4 Vorrangprinzip sowie
- Anhang 3 Alpenplan – Blatt 1
haben sich im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Landtages keine Änderungen ergeben. Daher sind sie auch nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.
Die ersten Beteiligungsverfahren zu den beiden Teilfortschreibungen hatten zu einzelnen Änderungen in den Festlegungen und deren Begründung geführt, die der Ministerrat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen hat. So wurde unter 2.1.11 Doppel- und Mehrfachorte (vormals 1.1.10) ein zusätzlicher Grundsatz aufgenommen. Ferner erfolgten Ergänzungen und Klarstellungen in den Begründungen (z.B. zu 2.1.6, 2.1.7 und 3.3). Diese Änderungen bedürfen gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG keiner erneuten Beteiligung und sind daher nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.
Die konkrete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen sowie deren Begründung möglich.
Zum besseren Verständnis sind dennoch die gesamte Teilfortschreibung und darüber hinaus bei den Festlegungen unter den Nrn. 2.1 Zentrale Orte und 3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot die Begründungen zur Gänze in den Text aufgenommen.
Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Kommunen erneut zu beteiligen, wenn sich nochmals Änderungen des Planentwurfs ergeben haben, von denen sie betroffen sind. Sie haben die Möglichkeit, zu den aufgrund der Maßgaben des Landtages erfolgten Änderungen bis zum 22.12.2017 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung der Frist kann nicht eingeräumt werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweise, Anregungen oder Einwendungen sollten möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungen erfolgen.
Der Entwurf der Änderungsverordnung kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Ferner liegt der Entwurf beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bis zum 22.12.2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zi. KD/M 403. Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zi. 114.
Ein Versand in Papierform erfolgt nicht.
Gemäß BayLplG nehmen die Kommunen direkt gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde Stellung. Wir empfehlen den Kommunen, einen Abdruck ihrer Stellungnahme dem jeweiligen Regionalen Planungsverband zur Kenntnisnahme und ggf. als Grundlage für dessen eigene Stellungnahme zu übermitteln.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Teilfortschreibung „Verlängerung der Übergangsregelung für die Lärmschutzbereiche Flughäfen München und Salzburg zur Verhinderung einer Steuerungslücke – kontinuierlicher Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ sowie „Zonierung des Alpenplans“ wurde seitens der Gemeinde Poing keine Stellungnahme abgegeben. Ebenso zum Thema „Höchstspannungsleitungen“.
Hinsichtlich der Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren wurden seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände vorgebracht (vgl. GR-Beschluss 15.09.2016, TOP 4).
Hierzu erfolgte in Ziffer 3.3 folgende Ergänzung: „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes“ geplant „sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden“ ist. Ebenso „dessen interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert ist“.
Beschlussvorschlag
Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) wird im erneuten Beteiligungsverfahren folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Vorrang angebundener Flächen galt bislang als Abwägungsgrundsatz und wird nun zur Tatbestandsvoraussetzung, um eine Ausnahme vom Anbindegebot zu begründen.
Mit dieser Änderung zum Anbindegebot besteht nunmehr Einverständnis. Bedenken werden keine mehr vorgebracht.
Es wird jedoch folgender Hinweis gegeben:
Der Vorbehalt einer nicht wesentlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist in der Sache richtig, kann aber zu erheblichen Unsicherheiten in der praktischen Rechtsanwendung führen. Hier sollte bei Wahrnehmung einer Ausnahme vom Anbindegebot eine einzelfallbezogene Prüfung in Kooperation mit dem Regionalen Planungsverband erfolgen.
Beschluss
Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) wird im erneuten Beteiligungsverfahren folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Vorrang angebundener Flächen galt bislang als Abwägungsgrundsatz und wird nun zur Tatbestandsvoraussetzung, um eine Ausnahme vom Anbindegebot zu begründen.
Mit dieser Änderung zum Anbindegebot besteht nunmehr Einverständnis. Bedenken werden keine mehr vorgebracht.
Es wird jedoch folgender Hinweis gegeben:
Der Vorbehalt einer nicht wesentlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist in der Sache richtig, kann aber zu erheblichen Unsicherheiten in der praktischen Rechtsanwendung führen. Hier sollte bei Wahrnehmung einer Ausnahme vom Anbindegebot eine einzelfallbezogene Prüfung in Kooperation mit dem Regionalen Planungsverband erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Kurzbericht
(cw) Die Bayerische Staatsregierung hat die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Beteiligungsverfahren zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche durchgeführt. Hierbei hatten Sie Gelegenheit, zu den Ihre Kommune betreffenden Themen der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen.
Der Bayerische Landtag hat nunmehr in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung.
Zu den Zieländerungen in folgenden Festlegungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
- 3.3 Vermeidung von Zersiedelung sowie
- 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte).
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen.
Die ersten Beteiligungsverfahren zu den beiden Teilfortschreibungen hatten zu einzelnen Änderungen in den Festlegungen und deren Begründung geführt, die der Ministerrat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen hat. So wurde unter 2.1.11 Doppel- und Mehrfachorte (vormals 1.1.10) ein zusätzlicher Grundsatz aufgenommen. Ferner erfolgten Ergänzungen und Klarstellungen in den Begründungen (z.B. zu 2.1.6, 2.1.7 und 3.3). Diese Änderungen bedürfen gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG keiner erneuten Beteiligung und sind daher nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.
Die konkrete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen sowie deren Begründung möglich.
Zum besseren Verständnis sind dennoch die gesamte Teilfortschreibung und darüber hinaus bei den Festlegungen unter den Nrn. 2.1 Zentrale Orte und 3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot die Begründungen zur Gänze in den Text aufgenommen.
Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Kommunen erneut zu beteiligen, wenn sich nochmals Änderungen des Planentwurfs ergeben haben, von denen sie betroffen sind. Sie haben die Möglichkeit, zu den aufgrund der Maßgaben des Landtages erfolgten Änderungen bis zum 22.12.2017 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung der Frist kann nicht eingeräumt werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweise, Anregungen oder Einwendungen sollten möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungen erfolgen.
Der Entwurf der Änderungsverordnung kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Ferner liegt der Entwurf beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bis zum 22.12.2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zi. KD/M 403. Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zi. 114.
Gemäß BayLplG nehmen die Kommunen direkt gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde Stellung. Wir empfehlen den Kommunen, einen Abdruck ihrer Stellungnahme dem jeweiligen Regionalen Planungsverband zur Kenntnisnahme und ggf. als Grundlage für dessen eigene Stellungnahme zu übermitteln.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Teilfortschreibung „Verlängerung der Übergangsregelung für die Lärmschutzbereiche Flughäfen München und Salzburg zur Verhinderung einer Steuerungslücke – kontinuierlicher Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ sowie „Zonierung des Alpenplans“ wurde seitens der Gemeinde Poing keine Stellungnahme abgegeben. Ebenso zum Thema „Höchstspannungsleitungen“.
Hinsichtlich der Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren wurden seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände vorgebracht (vgl. GR-Beschluss 15.09.2016, TOP 4).
Hierzu erfolgte in Ziffer 3.3 folgende Ergänzung: „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes“ geplant „sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden“ ist. Ebenso „dessen interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert ist“.
Der Gemeinderat hat mit 3 Gegenstimmen folgenden Beschluss gefasst:
Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) wird im erneuten Beteiligungsverfahren folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Vorrang angebundener Flächen galt bislang als Abwägungsgrundsatz und wird nun zur Tatbestandsvoraussetzung, um eine Ausnahme vom Anbindegebot zu begründen.
Mit dieser Änderung zum Anbindegebot besteht nunmehr Einverständnis. Bedenken werden keine mehr vorgebracht.
Es wird jedoch folgender Hinweis gegeben:
Der Vorbehalt einer nicht wesentlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist in der Sache richtig, kann aber zu erheblichen Unsicherheiten in der praktischen Rechtsanwendung führen. Hier sollte bei Wahrnehmung einer Ausnahme vom Anbindegebot eine einzelfallbezogene Prüfung in Kooperation mit dem Regionalen Planungsverband erfolgen.
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4. Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 19.05.2018 soll im Sportzentrum der Poinger Sternenlauf durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen Spendenlauf für Kinder zu Gunsten der Kinderkrebshilfe Ebersberg e. V.
Ein derartiger Lauf wurde am 09.04.2017 in Grafing als Grafinger Bärenlauf durchgeführt.
Die Initiatorin Julia Linke beantragt mit E-Mail vom 29.11.2017 für Werbemaßnahmen, insbesondere eine neu gestaltete Homepage, Plakate und Flyer etc., das Wappen der Gemeinde verwenden zu dürfen.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens für Werbemaßnahmen des Poinger Sternenlaufs wird erteilt.
Beschluss
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens für Werbemaßnahmen des Poinger Sternenlaufs wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens für Werbemaßnahmen des Poinger Sternenlaufs erteilt.
Es handelt sich um einen Spendenlauf zugunsten der Kinderkrebshilfe Ebersberg e. V., der am 19.05.2018 im Sportzentrum durchgeführt wird.
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5. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5;
Vergabe Nachtragsaufträge,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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07.12.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 09.10.2017, 24.10.2017 und 13.11.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 1.042,80 €. Nachtrag 3 wird auf Grund von Forderungen des Sachverständigen für Brandschutz nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 696.162,55 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 19 der Fa. Wickmann (Dachabdichtung) in Höhe von 5.808,60 €. Der Nachtrag 19 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 986.562,79 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 20 der Fa. Heinemann (Elektroinstallation) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 20 wird auf Grund von Anordnungen des Prüfsachverständigen sowie technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.254.876,69 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(fis) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 09.10.2017; 24.10.2017; und 13.11.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 1.042,80 €. Nachtrag 3 wird auf Grund von Forderungen des Sachverständigen für Brandschutz nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 696.162,55 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 19 der Fa. Wickmann (Dachabdichtung) in Höhe von 5.808,60 €. Der Nachtrag 19 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 986.562,79 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 20 der Fa. Heinemann (Elektroinstallation) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 20 wird auf Grund von Anordnungen des Prüfsachverständigen sowie technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.254.876,69 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Datenstand vom 22.01.2018 16:01 Uhr