Datum: 07.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Vorstellung Umwelt- und Klimaschutzbericht 2015 und Energiebericht 2014
1.2 Containerstandplätze; Öffentlichkeitsarbeit Schweinehund
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück Hauptstraße 6, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing
3 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegesrechts (BayStrWG); Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Neuhäusler Feldweg"

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö informativ 1
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1.1. Vorstellung Umwelt- und Klimaschutzbericht 2015 und Energiebericht 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing erfasst seit 2013 mithilfe eines Gebäudemanagementtools systematisch alle Energieverbräuche und –kosten der kommunalen Liegenschaften und anderer kommunaler Verbraucher. Der Energiebericht 2015 umfasst dabei die Verbräuche vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 und vergleicht diese Daten mit den beiden Vorjahren.
Der Umwelt- und Klimaschutzbericht ist eine Tätigkeitsübersicht der Fachkraft für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Poing. Die Berichte 2015 und 2016 beinhalten Maßnahmen, die vom 01.01.2015 bis 31.12.2015, bzw. 01.01.2016 bis 31.01.2016 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.
Beide Berichte werden jährlich fortgeschrieben und dem Gemeinderat und/oder einem seiner Ausschüsse in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing erfasst seit 2013 mithilfe eines Gebäudemanagementtools systematisch alle En ergieverbräuche und -kosten der kommunalen Liegenschaften und anderer kommunaler Verbraucher. Der Energiebericht 2015 umfasst dabei die Verbräuche vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 und vergleicht diese Daten mit den beiden Vorjahren.
Der Umwelt- und Klimaschutzbericht ist eine Tätigkeitsübersicht der Fachkraft für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Poing. Die Berichte 2015 und 2016 beinhalten Maßnahmen, die vom 01.01.2015 bis 31.12.2015, bzw. 01.01.2016 bis 31.01.2016 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.
Beide Berichte werden jährlich fortgeschrieben und dem Gemeinderat und/oder einem seiner Ausschüsse in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

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1.2. Containerstandplätze; Öffentlichkeitsarbeit Schweinehund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Da es regelmäßig zu Problemen an den Containerstandplätzen kommt (Einwurfzeiten nicht beachtet, falsch / nicht getrennt, Ablagerungen), möchte die Abfallwirtschaft mithilfe des Schweinehundes ohne erhobenen Zeigefinger auf die richtige Nutzung hinweisen.

Kurzbericht

Da es regelmäßig zu Problemen an den Containerstandplätzen kommt (Einwurfzeiten nicht beachtet, falsch / nicht getrennt, Ablagerungen), möchte die Abfallwirtschaft mithilfe des Schweinehundes ohne erhobenen Zeigefinger auf die richtige Nutzung hinweisen.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö 2
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2.1. Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück Hauptstraße 6, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der o. g. Bauantrag wurde bereits in der öffentlichen Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.12.2016 behandelt.

Zusätzlich zu den bereits erteilten Befreiungen sind nachfolgend noch einzelne Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan notwendig:

Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung

Durch Ausführung der Baumaßnahme ohne gleichzeitige Herstellung einer gemeinsamen Tiefgarage mit den Nachbarn in den angrenzenden Flurstücken ist eine Verschiebung des Baukörpers in nördlicher Richtung um ca. 3,00 m sowie eine Änderung der oberirdischen Parkplätze erforderlich.

Seitens der Verwaltung bestehen hierzu keine Bedenken.

Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich

Die Kinderbetreuung der Kleinkindergruppe durch die Betriebsleiterin erfordert eine ständige Anwesenheit und die örtliche Verbindung des Gruppenraumes mit der Wohnung, um eine ordnungsgemäße Betreuung zu gewährleisten.
Die Anordnung der Wohnung angrenzend an den Gruppenraum ist daher zur Betreuung der Kinder zwingend erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Gewerbeamt der Gemeinde Poing ist die beabsichtigte Tätigkeit im Erdgeschoss des Gebäudes als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung zu beurteilen. Die Entscheidung wird insbesondere damit begründet, dass bei der Ausübung der Tätigkeit lediglich die gleichzeitige räumliche Unterbringung von mehreren Kindern mit der Absicht einer Gewinnerzielung zur Deckung des Lebensunterhaltes im Vordergrund steht. Das geplante Vorhaben ist daher im Erdgeschoss des Vorhabens gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 1.1  zum Bebauungsplan Nr. 28 zulässig.

Seitens der Verwaltung bestehen hierzu ebenfalls keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

  • Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung.

  • Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:

Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt:

  • Überschreitung der nördlichen Baulinie durch geänderte Parkplatzausführung.

  • Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:

Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(neud) Zum Bauantrag für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Grundstück in der Hauptstraße 6, Fl. Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wurden seitens des Bau- und Umweltausschusses folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Bauvorhabens auf dem Grundstück in der Hauptstraße 6, Fl.-Nr. 60/3 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Darüber hinaus wird das Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt: Überschreitung der nördlichen B aulinie durch geänderte Parkplatzausführung
Des Weiteren wird das Einvernehmen für die geplante Ausführung einer Kindertagesstätte für eine Kleingruppe im Erdgeschoss mit Wohnung im rückwärtigen Bereich des Gebäudes unter folgendem Hinweis erteilt:
Einer eventuell nachträglichen Nutzungsänderung zu Wohnraum wird nicht zugestimmt

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3. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegesrechts (BayStrWG); Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Neuhäusler Feldweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Neuhäusler Feldweg wurde im Jahr 1963 im Rahmen der erstmaligen Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

Mit dem Neubau der Autobahn A 94 Ende der 80-iger Jahre wurde dieser Weg unterbrochen und ein Teilstück des Neuhäusler Feldweg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Autobahn A 94 eingezogen (siehe hierzu auch beiliegenden Lageplan). Das verbleibende Teilstück des Neuhäusler Feldweg von der A 94 bis zur Bergstraße war nicht in dieser Einziehung enthalten. Unterlagen über eine Einziehung des Teilstückes liegen nicht vor. Die Fläche des verbleibenden Teilstückes des Neuhäusler Feldweg wurde 1995 mit dem Grundstück Fl.-Nr. 1069 verschmolzen. Auf diesem nunmehr privaten Teilstück liegt jedoch immer noch die öffentliche Widmung des Neuhäusler Feldweg als Feld- und Waldweg.

Dieser Umstand wurde dadurch bekannt, da die Anliegerin an dem Neuhäusler Feldweg (Bergstraße 26) das verbleibende Teilstück des Neuhäusler Feldweg zur Bewirtschaftung ihres Grundstückes über das vorhandene Tor am Neuhäusler Feldweg (siehe Lageplan) benutzen bzw. befahren möchte. Erschlossen ist das Grundstück der Anliegerin Bergstraße 26 über den Sommerholzfeldweg. Dort befindet sich auch die Zufahrt zum Wohnhaus.

Die Anliegerin der Bergstraße 22 und 24 lehnt die Zufahrt über das Teilstück ab, mit der Begründung, dass diese Wegefläche seit 1995 Privatgrund sei und somit die Durchfahrt nicht zulässig ist.

Von Seiten der Verwaltung wird von einer noch bestehenden Widmung auf diesem Teilstück ausgegangen.
Die Einziehung soll nun vollzogen werden, da mit der Verschmelzung der Wegefläche im Jahr 1995 die Absicht der Einziehung von Seiten der Gemeinde wohl vorgesehen war.

Am 24.11.2016 fand eine Ortseinsicht mit Frau Klostermann, Landratsamt Ebersberg, statt. Der Einziehung des Weges stehe ihrer Meinung nach nichts im Wege, da die Verkehrsbedeutung für den Neuhäusler Weg weggefallen ist. Der Weg endet seit Einziehung des nördlichen Teilstückes an der Autobahn und bietet lediglich eine Zufahrt für die Anliegerin Bergstraße 26. Dieser Anliegerin ist es jedoch möglich, ihr Grundstück über den Sommerholzfeldweg bzw. Grenzweg zu erreichen bzw. zu bewirtschaften. Dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Grenzweg“ entlang befinden sich dafür 3 Tore (siehe Lageplan).
Des Weiteren weist Frau Klostermann darauf hin, dass eine Bewirtschaftung über Feld- und Waldwege das regelmäßige Anfahren  zu einem Grundstück bedeutet. Das Tor, über das die Anliegerin Bergstraße 26 ihr Grundstück nunmehr bewirtschaften möchte, ist mit Bäumen zugewachsen, die seit ca. 10 bis 20 Jahren stehen. Eine regelmäßige Bewirtschaftung hat in der Vergangenheit über diese Zufahrt nicht stattgefunden und war wohl auch nicht erforderlich, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die Notwendigkeit dieser Zufahrt nicht mehr gegeben ist.

Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG ist eine Straße einzuziehen, wenn sie ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Diese Voraussetzung liegt beim öffentlichen Feld- und Waldweg „Neuhäusler Weg“ vor.

Der Beginn der Einziehung ist das nördliche Ende des Grundstückes Fl.-Nr. 1072, das gleichzeitig das Ende der Einziehung des bereits eingezogenen Teilstückes ist.

Das Ende der Einziehung ist die Einmündung Sommerholzfeldweg.

Die Länge der Einziehung beträgt 0,110 km.

Beschlussvorschlag

Der Absicht zur Einziehung des Neuhäusler Feldweg wird zugestimmt.

Sollten innerhalb der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist keine Einwendungen erhoben werden, ist der Weg einzuziehen.

Beschluss

Der Absicht zur Einziehung des Neuhäusler Feldweg wird zugestimmt.

Sollten innerhalb der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist keine Einwendungen erhoben werden, ist der Weg einzuziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2017 einstimmig der Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Neuhäusler Feldweg“ zugestimmt. Sollten innerhalb der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist keine Einwendungen erhoben werden, ist der Weg einzuziehen.
Der Neuhäusler Feldweg wurde im Jahr 1963 im Rahmen der erstmaligen Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.
Mit dem Neubau der Autobahn A94 Ende der 80iger Jahre wurde dieser Weg unterbrochen und ein Teilstück des Neuhäusler Feldweg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Autobahn A 94 eingezogen. Das verbleibende Teilstück des Weges war in dieser Einziehung nicht enthalten.
Diese Einziehung soll nun durchgeführt werden, da mit der Verschmelzung der verbleibenden Wegefläche im Jahr 1995 die Absicht der Einziehung von Seiten der Gemeinde wohl vorgesehen war aber nicht vollzogen wurde.
Die Verkehrsbedeutung für den Neuhäusler Weg ist weggefallen. Der Weg endet seit Einziehung des bereits eingezogenen Teilstückes an der Autobahn. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke ist gewährleistet.
Die Bekanntmachung der Absicht der Einziehung des Neuhäusler Feldweg erfolgt in der nächsten Ausgabe des Ortsnachrichtenblattes.

Datenstand vom 01.06.2017 09:19 Uhr