Datum: 25.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing; Grundsatzbeschluss

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

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2. Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

1. Anlass

Ziel der Gemeinde Poing ist es, die Verkehrssicherheit stetig zu verbessern. An erster Stelle nennt die Straßenverkehrsordnung hierbei einen Gefährdungsausschluss bei Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen (§ 3 Abs. 2a).

Diese ständige Aufgabe erfährt 2017 eine besondere Bedeutung, da der Neubau der Grundschule in W 5 ab dem 01.09.2017 als Interimslösung für ca. 290 - 320 Schulkinder der dann abgerissenen Karl-Sittler-Schule dienen wird. Dies stellt nicht nur eine logistische Herausforderung in der Schülerbeförderung (ab Poing-Süd) dar, sondern bedarf flankierender Maßnahmen in der Verkehrssicherheit.

Im Rahmen der Schulwegbegehungen 2016 regte auch die Polizeiinspektion Poing die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Poing an.

Ergänzend teilte die Polizeiinspektion Poing mit E-Mail vom 18.01.2017 Folgendes mit (Auszüge) (Anlage 1):

„Nach den Richtlinien zur polizeilichen Verkehrsüberwachung (VÜR) dient die Verkehrsüberwachung dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindern oder Unfallfolgen zu mindern und Behinderungen und Belästigungen im Straßenverkehr sowie sonstige vom Straßenverkehr ausgehende schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, soweit wie möglich, zu verhüten. Dabei steht die Verhinderung schwerer Verkehrsunfälle im Vordergrund. […]

Mit dem vorrangigen Ziel, die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle zu verringern, ist die Verkehrssicherheitsarbeit im Allgemeinen und die Verkehrsüberwachung im Besonderen schwerpunktmäßig auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen auszurichten. Als eine der Hauptunfallursachen ist hier insbesondere anzusehen:

  • nicht angepasste Geschwindigkeit einschließlich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Besonders wichtig sind Überwachungsmaßnahmen an Stellen, an denen sich häufig Unfälle ereignet haben (Unfallbrennpunkte) oder an denen nach den örtlichen Umständen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Unfallgefahrenpunkte).
  
Verkehrsüberwachung im fließenden und ruhenden Verkehr trägt wesentlich dazu bei, das subjektive Entdeckungsrisiko zu erhöhen und regelkonformes Verhalten zu fördern. Sie ist somit wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit.

Im Zeichen ständig wachsender Aufgaben (Asylthematik, Wohnungseinbruchskriminalität, Cyber-Crime, Steigung der Einsatzzahlen u. a.) für die Polizei, bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln, sind der polizeilichen Verkehrsüberwachung quantitative Grenzen gesetzt. Umso mehr ist es wünschenswert, wenn sich Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung an dieser Aufgabe beteiligen, um so die Verkehrsüberwachung auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. […]

In den beigefügten grafischen Übersichten (Anlage 2) können die Entwicklungen der Unfälle gesamt, der Geschwindigkeitsunfälle sowie der Einsatzzahlen eingesehen werden. Im Gemeindegebiet Poing gab es im letzten 3-Jahresauswertungszeitraum (2012-2014) keinen Unfallschwerpunkt. Im Auswertungszeitraum 2009-2011 gab es einen Unfallschwerpunkt an der Gruber Straße (K EBE 1) Höhe Zufahrt Logistikpark. [...] Besonders unfallbelastet waren im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren die Kreisstraßen EBE 1 und EBE 2.

Unfälle mit nicht angepasster Geschwindigkeit ereigneten sich innerorts in den Jahren 2010 – 2016 auf folgenden Straßen: 

Am Hanselbrunn, Alte Gruber Straße, Anzinger Straße, Bajuwarenstraße, Bergfeldstraße, Edelweißstraße, Gruber Straße, Kirchheimer Allee, Kirchheimer Straße, Mitterfeldring, Münchener Straße, Neufarner Straße, Prielmayrstraße, Plieninger Straße, Rosenstraße, Schwabener Straße, Wallerweg und Senator-Gerauer-Straße.

Abschließend wird die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung im ruhenden und fließenden Verkehr aus polizeilicher Seite als positiv angesehen.“

Mit E-Mail vom 19.01.2017 teilte die Polizeiinspektion Poing ergänzend Folgendes mit:

„Aus unserer Sicht bieten sich z. B. folgende, von der Polizei auch schon bediente Messstellen, innerorts an:

  • Gruber Straße
  • Anzinger Straße
  • Blumenstraße
  • Neufarner Straße 
  • Senator-Gerauer-Straße
  • Kirchheimer Straße

Weitere Straßen, z. B. in Wohngebieten, müssten dann nach Geeignetheit und in Bezug auf die rechtlichen Vorschriften hin angesehen werden.“

Naturgemäß stellen Geschwindigkeitsübertretungen nicht nur für zu Fuß Gehende, sondern auch für Rad Fahrende ein besonderes Gefährdungspotential dar. Insoweit ist auch vor dem Hintergrund der aufgehobenen Radwegbenutzungspflicht massiven Verstößen durch Ahndung zu begegnen.

2. Rechtslage und Überblick

In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht - ZustV-). 

Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsüberwachung) kann grundsätzlich im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Hierfür ist eine moderne Messtechnik erforderlich, die speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedienen (müssen).

Festgestellte Parkverstöße beanstandet dann die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) bzw. das Ordnungsamt nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die KVÜ bzw. das Ordnungsamt führt die Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch.

3. Beispiele einer Überwachung 

Eine KVÜ überwacht beispielsweise:

  • Straßen vor Schulen, Kindertagesstätten und in Tempo-30-Zonen, um die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen zu erhöhen.

  • Geh- und Radwege, Ladezonen und Behindertenparkplätze, um diese für den vorgesehenen und berechtigten Personenkreis nutzbar zu halten.

  • Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege, damit diese stets für den schnellen und reibungslosen Rettungs-, Ver- und Entsorgungseinsatz frei bleiben.

  • Kurzzeitparkplätze, um die Zweckentfremdung durch Dauerparker zu minimieren und somit die Umschlaghäufigkeit im öffentlichen Interesse zu gewährleisten.

  • Halteverbote, um in diesen Bereichen Verkehrsstaus zu vermeiden.


4. Bayerisches Verkehrssicherheitsprogramm 2020: Themenfeld „Recht und Überwachung“ mit den Teilaspekten „Verkehrsüberwachungstechnik und Bußgeldverfahren“

Die Anregung der Polizeiinspektion Poing steht in Übereinstimmung mit dem Verkehrssicherheitsprogramm des Bayerischen Innenministeriums. Dieses sieht insgesamt 32 Maßnahmen vor, die bis 2020 umgesetzt werden sollen. Die unterschiedlichen Aktionen orientieren sich dabei an vier Themenfeldern, die jeweils zentrale Aspekte der Verkehrssicherheit abdecken und zusammen einen ganzheitlichen Ansatz in der Verkehrssicherheitsarbeit verfolgen. 

Zu dem vierten Themenfeld „Recht und Überwachung“ gehört als eine der wichtigen Maßnahmen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen wegen Geschwindigkeit, um eine Verbesserung der Sicherheit der Kinder zu erreichen. 

Auch die bayerische Verkehrsunfallstatistik 2016 weist überhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache Nr. 1 aus.


5. Überhöhte Geschwindigkeit in Poing

Auch konkret in Poing sind teilweise erhebliche Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu verzeichnen:

5.1 Beispiel Schulstraße

In der Schulstraße (Zone 30) wurde u. a. in der Woche vom 22.09.2016 bis 26.09.2016 - also wenige Tage nach Schuljahresbeginn - ein Displaygerät (Geschwindigkeitsanzeige) aufgestellt. Dieses Gerät hat nicht nur eine Anzeige-, sondern auch eine Messfunktion. Bei der Auslesung der gespeicherten Daten musste als Geschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge (sog. V85) - statt der erlaubten 30 km/h - 47 km/h festgestellt werden. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag (statt der erlaubten 30 km/h) bei 100 km/h.

Diese Geschwindigkeiten sind auch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass zu Schuljahresbeginn im Ortsgebiet entsprechende Banner zur Verbesserung der Schulwegsicherheit aufgestellt waren und die Kraftfahrer durch die Medien - auch im Ortsnachrichtenblatt - auf die Gefahren für Schulkinder entsprechend sensibilisiert wurden.

Hinsichtlich der Schulstraße verschärft sich die Problematik ab Sommer 2017, da dann z. B. die Kinder des Jakl-Geißel-Hortes zum Erreichen der Außenspielanlage, die übergangsweise aufgrund der Schulneubaumaßnahme im Reuterpark untergebracht werden musste, die Schulstraße häufig queren müssen.

5.2 Beispiel Kirchheimer Allee

In der Kirchheimer Allee (Ecke Claudiusstraße) ergab die Messung im Zeitraum 19.09.2016 bis 26.09.2016 eine V85 von 64 km/h (Querschnitt). Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 101 km/h, in der Gegenrichtung (statt der erlaubten 50 km/h) sogar 113 km/h.

5.3 Beispiel Bergfeldstraße (Höhe künftige Grundschule)

Bei einer Messung vom 05.12.2016 bis zum 09.12.2016 ergab sich eine V85 von 62 km/h. Die festgestellte Höchstgeschwindigkeit betrug 97 km/h

5.4 Beispiel Westring (Übergang Bergfeldstraße)

Bei einer Messung vom 05.12.2016 bis zum 09.12.2016 betrug die V85 (statt der erlaubten 30 km/h) 50 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 71 km/h

Wie wichtig die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten ist, zeigt in diesem Zusammenhang auch folgendes Rechenbeispiel der Unfallforschung der Versicherer: 

Die Gefahr, dass ein Fußgänger im Falle eine Kollision mit einem Kfz bei 30 km/h getötet wird, liegt statistisch bei 18 Prozent. Sie verdoppelt sich bei einer Erhöhung um -„lediglich“ - 10 km/h nahezu und vervierfacht sich bei 50 km/h.

6. Lösung durch konsequente Ahndung

Basierend auf den Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer in verschiedenen Bundesländern zur Wirkungsweise mobiler und ortsfester Geschwindigkeitsüberwachung wurde u. a. festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsüberwachung nur als dauerhafter Prozess sinnvoll ist, denn wenn nicht (mehr) überwacht wird, gehen die positiven Effekte auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer wieder verloren. Ferner wurde festgestellt, dass sich mit mobiler Überwachung keine dauerhafte Änderung im Geschwindigkeitsverhalten bewirken lasse.

Aus Sicht der Verwaltung bedeutet dies, dass 

  • eine Geschwindigkeitsüberwachung an fest definierten Örtlichkeiten in kurzen Zeitabständen die Verkehrssicherheit erhöht und

  • dass eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung in dieser Regelmäßigkeit faktisch durch die Polizei - auch aufgrund der Erhöhung der Einsatzzahlen - diesem Umfang nicht leistbar sein wird.

Eine zielgerichtete Lösung der insbesondere unter Ziffer 5 aufgezeigten Problematik liegt daher in der Überwachung des (ruhenden und fließenden) Verkehrs durch eine gemeindliche Kommunale Verkehrsüberwachung. Hierfür stehen drei unterschiedliche Organisationsmodelle zur Verfügung:

  • Überwachung in Eigenregie

  • Anschluss an Zweckverband

  • Vertrag mit privaten Dienstleistern (Direktvertrag mit Anbieter oder Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde) 

7. Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Ebersberg; Erfahrungen

Die Verwaltung hat die Kommunen im Landkreis Ebersberg, die eine KVÜ bereits einsetzen, hinsichtlich ihrer Erfahrungen befragt:

7.1 Gemeinde Anzing

  • Dienstleistungsvertrag mit einem privaten Dienstleister (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH (gGKVS))
  • Überwachung vorwiegend fließender Verkehr, bei Bedarf auch der ruhende Verkehr
  • Überwachungsumfang: ein- bis zweimal die Woche für 4 bis 6 Stunden täglich (fließender Verkehr)
  • „Die Verkehrsüberwachung hat zu einer Sensibilisierung geführt. Gerade an wichtigen Stellen wie z. B. dem Kindergarten, der Schule und natürlich den Hauptstraßen wird im Gegensatz zu früher deutlich langsamer gefahren. Die Verstöße wegen leichter Geschwindigkeitsübertretungen sanken aber nur minimal.“


7.2 Gemeinde Aßling

  • seit Anfang März 2016 ist der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt
  • der Überwachungsumfang wurde zunächst auf ca. 20 Stunden pro Monat festgesetzt, seit Anfang November aber aufgrund rückläufiger Verstöße auf ca. 10 Stunden pro Monat reduziert


7.3 Gemeinden Bruck, Oberpframmern und Markt Glonn

  • Zweckvereinbarung mit KVÜ Markt Schwaben
  • die Gemeinden Bruck, Oberpframmern und der Markt Glonn überwachen den fließenden Verkehr, der Markt Glonn zusätzlich den ruhenden Verkehr
  • die Autofahrer wissen, dass in den Gemeinden geblitzt wird und fahren entsprechend
  • die Parkplatzsituation am Marktplatz in Glonn hat sich verbessert


7.4 Gemeinde Forstinning

  • Dienstleistungsvertrag mit einem privaten Dienstleister (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH (gGKVS))
  • die Zahlen zeigen, dass seit der Einführung der KVÜ und somit der Überwachung des fließenden Verkehrs die Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen stetig sinken


7.5 Stadt Grafing

  • Zweckvereinbarung mit KVÜ Markt Schwaben
  • Überwachung ruhender Verkehr ca. 60 - 70 Stunden im Monat
  • Überwachung fließender Verkehr 20 Stunden
  • die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist defizitär, die Überwachung des fließenden Verkehrs wird weitgehend kostendeckend gestaltet
  • im ruhenden Verkehr ist eine messbare Verbesserung im Überwachungsbereich eingetreten, gerade in innenstadtnahen Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung (Parkschein, Parkscheibe)
  • im fließenden Verkehr ist an regelmäßig kontrollierten Bereichen der Hauptschulwege eine deutliche Verbesserung eingetreten, an den Hauptstraßen an den Ortseingängen ist das eher nicht der Fall


7.6 Gemeinde Hohenlinden

  • Dienstleistungsvertrag mit einem privaten Dienstleister (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH (gGKVS))
  • Überwachung des fließenden Verkehrs
  • über die Jahre zeigt sich ein deutlicher Rückgang an Geschwindigkeitsübertretungen. Dies belegt ganz eindeutig, wie wichtig die Geschwindigkeitsmessungen für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung im Ort Hohenlinden sind.


7.7 Markt Kirchseeon

  • von dem Markt Kirchseeon ging (noch) keine Rückmeldung ein
  • ausweislich des Internets Zweckvereinbarung mit KVÜ Markt Schwaben (zumindest) für den fließenden Verkehr


7.8 Markt Markt Schwaben

  • Dienstleistungsvertrag mit einem privaten Dienstleister (NWS Sicherheitsservice GmbH)
  • das für die Erledigung erforderliche Personal aller in diesem Zusammenhang anfallender Aufgaben (Messtechniker, Messfahrzeuge, Verkehrsüberwacher, Bürokräfte zur Abarbeitung der Fälle) wird im Rahmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung dem Markt Markt Schwaben zur Verfügung gestellt; Büroräume, Material etc. stellt die Gemeinde zur Verfügung
  • inzwischen haben sich im Laufe der Jahre zwölf Gemeinden im Rahmen einer Zweckvereinbarung der KVÜ angeschlossen
  • die Kosten werden auf der Grundlage des Vertrages mit der NWS abgerechnet (Stundensatz für Personal, Fallpauschalen, Porto etc.); Einnahmen aus den Verstößen verbleiben bei den Gemeinden
  • ob sich die Verkehrssicherheit feststellbar verändert hat, kann der Markt Markt Schwaben mangels Vergleichszahlen nicht beurteilen. Tatsächlich hat sich aber die Parksituation in der Ortsmitte mit den engmaschigen Kontrollen deutlich verbessert


7.9 Gemeinde Pliening

  • Dienstleistungsvertrag mit einem privaten Dienstleister (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH (gGKVS))
  • seit Einführung der KVÜ ist ein Rückgang der Geschwindigkeitsübertretungen spürbar


7.10 Gemeinde Vaterstetten

  • Anschluss an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
  • im fließenden Verkehr wurden im Jahr 2015 593, im ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2015 540 Stunden kontrolliert. Im fließenden Verkehr wurden 4013 (über 500 mehr als 2014) und im ruhenden Verkehr 4052 Verstöße geahndet
  • das Kontingent von 50 Monatsstunden für den fließenden und 45 Monatsstunden für den ruhenden Verkehr wird für angemessen erachtet
  • eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit konnte bei Auswertung der Unfallzahlen von 2010 - 2016 nicht bestätigt werden
  • ebenso konnte kein dauerhaft feststellbarer Rückgang der Geschwindigkeitsunfälle aufgrund der kommunalen Verkehrsüberwachung festgestellt werden. Die Gründe hierfür werden in der Zunahme des Verkehrs insgesamt gesehen
  • sehr positiv ist zu erwähnen, dass sich das Parkverhalten der Verkehrsteilnehmer besonders im Bereich der Schulen und Kindergärten verbessert hat. Das Einhalten der Parkregelungen kommt insbesondere den Gewerbetreibenden bezüglich der Frequentierung des Parkraumes und der Schulwegsicherheit zugute
  • auch ist es der Verkehrsbehörde jederzeit möglich, auf Beschwerden hinsichtlich zu schnellen Fahrens und Missachtens von Halteverboten zu reagieren, da die Gemeinde kurzfristig und in Abstimmung mit der Polizei Messstellen einrichten und Überwachungsschwerpunkte des ruhenden Verkehrs anordnen kann


7.11 Gemeinde Zorneding

  • Anschluss an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
  • derzeit mit durchschnittlich 30 Stunden fließenden und vier Stunden für den ruhenden Verkehr im Monat
  • eine wirklich messbare Verbesserung der Verkehrssicherheit seit Einführung der Überwachung lässt sich nicht im gewünschten Maß feststellen. Beim fließenden Verkehr sind es besonders die rechtlichen und technischen Einschränkungen für die Errichtung von Messstellen, die in der Bevölkerung zu Unzufriedenheit führen (von über 90 vorgeschlagenen Stellen wurden lediglich 24 polizeilich anerkannt)
  • insgesamt ist zu verzeichnen, dass die Einrichtung der Verkehrsüberwachung von der Bevölkerung sehr positiv wahrgenommen wird
  • nach Ansicht des Ersten Bürgermeisters ist die Verkehrsüberwachung vor Ort eine sinnvolle Einrichtung

8. Fazit

Die Lebensqualität einer Stadt – so Umfragen der Unfallforschung der Versicherer – wird insbesondere auch durch die Gewährleistung einer hohen Verkehrssicherheit bestimmt. Eine Intensivierung der Überwachung zur Einhaltung der Verkehrsregeln und Geschwindigkeiten ist hierfür geeignet, Fehlentwicklungen zu begrenzen oder idealerweise zu reduzieren. 

Die überwiegende Anzahl der im Landkreis Ebersberg im Bereich der KVÜ bereits seit Jahren tätigen Gemeinden hat hierzu positive Erfahrungen angegeben. 

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass im Zeichen ständig wachsender Aufgaben für die Polizei, bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln, der polizeilichen Verkehrsüberwachung quantitative Grenzen gesetzt sind. Umso mehr ist es aus Sicht der Polizeiinspektion Poing wünschenswert, wenn sich Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung an dieser Aufgabe beteiligen, um so die Verkehrsüberwachung auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Die Verwaltung empfiehlt - insbesondere auch unter den Aspekten Schulweg- und Radverkehrssicherheit - daher, eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten einzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist es ebenso sinnvoll, die Regelung auf den ruhenden Verkehr zu erweitern.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung 

  • für den fließenden Verkehr und 
  • für den ruhenden Verkehr 

mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.

Finanzielle Auswirkungen

Als Beispiel hierfür kann die Gemeinde Vaterstetten dienen:

Für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wurden 2015 Entgelte in Höhe von 116.148,28 € geleistet, die Einnahmen beliefen sich aus 126.213,25 €. Die Nebenkosten für den ruhenden und fließenden Verkehr (Sachbearbeitung, Porto sowie An- und Abfahrtspauschalen) betrugen 26.713,11 €. Ferner waren ca. 6 Stunden wöchentlich von der Verwaltung zu leisten.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung 

  • für den fließenden Verkehr und 
  • für den ruhenden Verkehr 

mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Kurzbericht

(rap) Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: 

„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden und den ruhenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“

Hintergrund der im Ausschuss mehrheitlich gewünschten Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung ist es, die Verkehrssicherheit in der Gemeinde Poing stetig zu verbessern. 

An erster Stelle nennt die Straßenverkehrsordnung hierbei einen Gefährdungsausschluss bei Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen. Diese ständige Aufgabe erfährt 2017 eine besondere Bedeutung, da der Neubau der Grundschule in W 5 ab dem 01.09.2017 als Interimslösung für ca. 290 - 320 Schulkinder der dann abgerissenen Karl-Sittler-Schule dienen wird. Dies stellt nicht nur eine logistische Herausforderung in der Schülerbeförderung (ab Poing-Süd) dar, sondern bedarf flankierender Maßnahmen in der Verkehrssicherheit.

Im Rahmen der Schulwegbegehungen 2016 regte auch die Polizeiinspektion Poing die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Poing an. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war daher auch der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr Erster Polizeihauptkommissar Hintereder, zugegen, der die Bedeutung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung unterstrich. Gerade im Zeichen ständig wachsender Aufgaben (Asylthematik, Wohnungseinbruchskriminalität, Cyber-Crime, Steigung der Einsatzzahlen u. a.) für die Polizei und bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln, seien der polizeilichen Verkehrsüberwachung tatsächlich quantitative Grenzen gesetzt. Umso mehr sei es wünschenswert, wenn sich Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung an dieser Aufgabe beteiligen, um so die Verkehrsüberwachung auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Die Verwaltung zeigte im Sachvortrag auf, dass es gerade in der Nähe von Schulen/Kindertageseinrichtungen in Poing in jüngster Vergangenheit zu eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen gekommen war. Insoweit bestehe konkreter Handlungsbedarf.
Der Gemeinderat wird nunmehr in einer seiner nächsten Sitzungen über die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung beschließen.

Datenstand vom 27.05.2022 11:38 Uhr