Datum: 16.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.-Nr. 505/1 der Gemarkung Poing
2.2 Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 2.4 des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,00 m auf den Grundstücken im Zanderweg 11 und 13, Fl.-Nrn. 3957/0 und 3956/0 der Gemarkung Poing
3 Anonymer Bestattungsgarten am Endbachweg; Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Es lagen keine Bekanntgaben vor.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2017 ö 2
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2.1. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.-Nr. 505/1 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2017 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2017 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt.

Das o. g. Grundstück Fl.-Nr. 505/1 der Gemarkung Poing befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.1.1988.

Mit dem Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhen bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.
Die geplanten Produktionshallen sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden.
Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.
Die Geltungsdauer des o. g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2017.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Vorbescheides für den Neubau von Produktionshallen und eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück in der Siemensallee 2, Fl. Nr. 505/1 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

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2.2. Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 2.4 des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,00 m auf den Grundstücken im Zanderweg 11 und 13, Fl.-Nrn. 3957/0 und 3956/0 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2017 und 06.04.2017 ging bei der Bauverwaltung der Gemeinde Poing jeweils ein Antrag auf Sondergenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,00 m auf den Grundstücken im Zanderweg 11 und 13, Fl.-Nrn. 3957/0 und 3956/0 der Gemarkung Poing, ein.

Grundsätzlich können nach der Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2008 Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30,00 m² und einer max. Tiefe von 3,00 m gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO verfahrensfrei und ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn keine anderen öffentlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen.

Die Grundstücke im Zanderweg 11 und 13 im Baugebiet „Seewinkel“ befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56, rechtsverbindlich seit dem 19.02.2014.

Im vorliegenden Sachverhalt hat die Verwaltung jedoch festgestellt, dass die Errichtung eines Terrassendaches mit einer Tiefe von 3,00 m auf Grund der bestehenden Grundstückssituation im Zanderweg sowohl mit der textlichen Festsetzung Nr. 2.4 als auch mit dem Grundsatzbeschluss der Gemeinde Poing vom 19.07.2011 nicht vereinbar ist.

Des Weiteren geht aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 56 hervor, dass die im Bebauungsplan Nr. 56 gemachten Regelungen ihren Ursprung im Grundsatzbeschluss für die Errichtung von Terrassenüberdachungen im Baugebiet W 5 „Zauberwinkel“ haben.
Die Regelungen für die Errichtung von derartigen Überdachungen wurden zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam von der Verwaltung in Absprache mit Frau Siedenburg (Planfertigerin der Bebauungspläne Nrn. 55 und 56) erarbeitet, um eine einheitliche Linie in den einzelnen Baugebieten zu erreichen.

In der praktischen Anwendung des o. g. Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Poing vom 19.07.2011 hat sich jedoch auch gezeigt, dass sich auf Grund der vorhandenen Regelungen und der unterschiedlichen Ausnutzung des „Baufensters“ durch die einzelnen Bauträger auf den meisten Grundstücken in den Baugebieten W 5 und W 6 die Errichtung von Überdachungen mit einer Tiefe von 3,00 m nicht verwirklichen lässt.

Damit auch auf diesen Grundstücken die Errichtung von Überdachungen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ermöglicht werden kann, wurde seitens der Verwaltung folgender neuer Grundsatzbeschluss erarbeitet:

  • In den Baugebieten W 5 und W 6 wird der Errichtung von Terrassenüberdachungen gemäß den Voraussetzungen des Art. 57 Abs. 1 Buchst. g BayBO (mit einer max. Tiefe von 3,00 m) zugelassen.

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, für die Baugebiete W 5 und W 6 grundsätzlich den Anträgen auf Errichtung von Terrassenüberdachungen entsprechend den Regelungen der Bayerischen Bauordnung zuzustimmen bzw. hierfür die „isolierte Befreiung“ von den jeweiligen Baugrenzen zu erteilen.

Der von der Verwaltung neugefasste Grundsatzbeschluss soll darüber hinaus ab 17.05.2017 in Kraft treten.

Beschlussvorschlag

Der Errichtung von Terrassenüberdachungen wird unter den im Sachvortrag genannten Regelungen zugestimmt.

Beschluss

Der Errichtung von Terrassenüberdachungen wird unter den im Sachvortrag genannten Regelungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

In der praktischen Anwendung des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Poing vom 19.07.2011 hat sich folgendes gezeigt:
Auf Grund der vorhandenen Regelungen und der unterschiedlichen Ausnutzung des „Baufensters“ durch die einzelnen Bauträger ist die Errichtung von Überdachungen mit einer Tiefe von 3,00 m auf den meisten Grundstücken in den Baugebieten W 5 und W6 nicht möglich. Damit auch auf diesen Grundstücken die Errichtung von Überdachungen entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ermöglicht werden kann hat die Verwaltung den Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 2.4 des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,00 m  auf den Grundstücken im Zanderweg 11 und 13, Fl. Nrn. 39570 und 3956/0 der Gemarkung Poing, als Anlass genommen um folgenden neuen Grundsatzbeschluss zu erarbeiten:
  • In den Baugebieten W 5 und W 6 wird der Errichtung von Terrassenüberdachungen gemäß den Voraussetzungen des Art. 57 Abs. 1 Buchst. g BayBO (mit einer max. Tiefe von 3,00 m) zugelassen.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, für die Baugebiete W 5 und W 6 grundsätzlich den Anträgen auf Errichtung von Terrassenüberdachungen entsprechend den Regelungen der Bayerischen Bauordnung zuzustimmen bzw. hierfür die „isolierte Befreiung“ von den jeweiligen Baugrenzen zu erteilen.
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben der Errichtung von Terrassenüberdachungen entsprechend den oben genannten Regelungen einstimmig zugestimmt.
Der neugefasste Grundsatzbeschluss tritt daher ab 17.05.2017 in Kraft.

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3. Anonymer Bestattungsgarten am Endbachweg; Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2017 ö beratend 3

Sachverhalt

Der Bebauungs-/ Grünordnungsplan Nr. 60 „Anonymer Bestattungsgarten“ wurde vom Gemeinderat am 09.03.2017 als Satzung beschlossen und ist seit 15.03.2017 wirksam.

Derzeit erfolgen der Abbruch des Wochenendhauses sowie der Rückbau des Grundwasserbrunnens auf dem Grundstück. Im Anschluss soll die archäologische Begleitmaßnahme durchgeführt werden. Der Bescheid zum Abtrag des Oberbodens (im Bereich der künftigen Urnenfelder und des Eingangsbereiches liegt vor: Bescheid vom 20.02.2017, Az. Dsch-2017-341, Landratsamt EBE, Untere Denkmalschutzbehörde).

Nunmehr wurde die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Stand: 27.04.2017) vom Büro Prof. Kagerer, Frau Wrulich, vorgelegt.

Die Entwurfsplanung entwickelt sich aus dem wirksamen Bebauungsplan, somit ist eine Genehmigungsplanung nicht erforderlich.

Frau Wrulich wird die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorstellen und erläutern. Der Entwurf zum Eingangsbauwerk wird von Herrn Architekt Wrulich erläutert.

Die Kostenberechnung vom 27.04.2017 beläuft sich auf 97.193,25 € brutto.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des anonymen Bestattungsgartens wird zugestimmt.

Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des anonymen Bestattungsgartens wird zugestimmt.

Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Bebauungs-/ Grünordnungsplan Nr. 60 „Anonymer Bestattungsgarten“ wurde vom Gemeinderat am 09.03.2017 als Satzung beschlossen und ist seit 15.03.2017 wirksam.
Derzeit erfolgen der Abbruch des Wochenendhauses sowie der Rückbau des Grundwasserbrunnens auf dem Grundstück. Im Anschluss soll die archäologische Begleitmaßnahme durchgeführt werden. Der Bescheid zum Abtrag des Oberbodens (im Bereich der künftigen Urnenfelder und des Eingangsbereiches liegt vor: Bescheid vom 20.02.2017, Az. Dsch-2017-341, Landratsamt EBE, Untere Denkmalschutzbehörde).
Nunmehr wurde die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Stand: 27.04.2017) vom Büro Prof. Kagerer, Frau Wrulich, vorgelegt.
Die Entwurfsplanung entwickelt sich aus dem wirksamen Bebauungsplan, somit ist eine Genehmigungsplanung nicht erforderlich.
Frau Wrulich erläutert nochmal kurz den Entwurf.
Gesamt handelt es sich um Platz für 276 Urnengräber.
Die Planung im Bereich der Urnengräber erfolgt als Blumenwiese. Evtl. kann dem Imkerverein in der nordöstlichen Ecke (unter den Bäumen) eine Fläche für Bienenstände angeboten werden.
Markierungen für die Einmessung der Grabstellen erfolgen durch Granitsteine.
Die Planung kann in Zukunft ggfs. auch auf geänderte Verhältnisse angepasst werden.
Fragen aus dem Gremium zur Bestattung bzw. Kennzeichnung der Grabstellen wurden von Frau Karisch beantwortet.
Es wurde angeregt, über Möglichkeit zur Ablage von Blumenschmuck, Kerzen o.ä. im Eingangsgebäude zu prüfen.
Auch sollte angedacht werden, im Eingangsgebäude eine Tafel (für Namen) vorzusehen.
Bei der Vorstellung des Entwurfes für das Eingangsgebäude durch Herrn Architekt Wrulich wurde erläutert, dass dies möglich sei.
Die Kostenberechnung vom 27.04.2017 beläuft sich auf 97.193,25 € brutto.
Hinsichtlich des Eingangstores des Gebäudes wird einheitlich der Wunsch geäußert, die Ausführungsqualität an den bestehenden Friedhof anzugleichen (Bergmeister
oder vergleichbare Qualität/Ausführung). Es besteht Klarheit darüber, dass die Kostenberechnung u.U. in diesem Punkt dann nicht mehr eingehalten werden kann. Angebote hierfür sollen eingeholt werden.
Es wurde einstimmig folgende Empfehlung an den Gemeinderat gegeben:
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zum Neubau des anonymen Bestattungsgartens wird zugestimmt.
Das Büro Prof. Kagerer wird mit der Ausführungsplanung beauftragt.

Datenstand vom 27.07.2017 14:50 Uhr