Datum: 18.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:02 Uhr bis 21:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung 2017
1.2 Bauleitplanung der Gemeinde Anzing; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.3 Bewilligung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
1.4 Bekanntgabe Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.5 Sachstand und weiteres Vorgehen
2 Neues Ortszentrum Marktplatz; Belebung der Ortsmitte - Überarbeitete Entwurfsplanung
3 Antrag der Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing auf Überprüfung der Errichtung des neuen Gymnasiums auf dem Volksfestgelände Am Hanselbrunn
4 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
5 Überörtliche Verkehrsplanung im Bereich München-Ost; Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse
6 Antrag der Gemeinderatsfraktion B'90/Die Grünen Poing zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer
7 Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Wesentliche Änderung der Anlage zur gemischten Tierhaltung durch Erweiterung der gemischten Kälber- und Rinderhaltung um 150 Rinder und Neubau eines Technikums zur Rinderhaltung und zweier Fahrsilos, Abbruch von 4 alten Güllebehältern und Ersatz dieser durch einen neuen großen Güllebehälter (im Boden versenkt und befahrbar) sowie Errichtung eines Zwischensammelbehälters zwischen Bestandsstall und Neubau und weiteren Anpassungsarbeiten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Professor-Zorn-Straße 19, 85586 Poing, am Standort Grub, Flurnr. 1377 der Gemarkung Poing; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1
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1.1. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die am 05.10.2017 beschlossene Nachtragshaushaltssitzung wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 12.12.2017 ohne Auflagen rechtsaufsichtlich gewürdigt.

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1.2. Bauleitplanung der Gemeinde Anzing; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.2017 wurde der Gemeinde Poing im Rahmen der Nachbarbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Anzing

  • die Dritte Änderung des Flächennutzungsplanes,
  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51
„SO Lebensmittelmarkt“ sowie
  • die Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Gewerbegebiet Anzing-Nord“

beschlossen hat. Um Stellungnahme wurde hierzu gebeten.

Anlass der Planung ist das Vorhaben der Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG, ihren Lebensmittelmarkt am nördlichen Ortsrand westlich der Erdinger Straße zu verlagern und zu erweitern. Der neue Standort mit einer Verkaufsfläche von 1.200 qm ist östlich der Erdinger Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 608 T, Gemarkung Anzing, vorgesehen.

Die Stellungnahme wurde ohne Einwände an die Gemeinde Anzing abgegeben

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1.3. Bewilligung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 27.12.2017 für die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Poing im Wege der Projektfinanzierung als Festbetragsfinanzierung 225.000,-- Euro bewilligt.

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1.4. Bekanntgabe Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Seit März 2017 ist die Gemeinde Poing mit der Regierung von Oberbayern wegen der Gemeinschaftsunterkunft in Poing (Grub) in Kontakt. Bei dem Gespräch zwischen der Regierung von Oberbayern, den Gemeinden Pliening und Poing sowie Vertretern verschiedener Helferkreise wurde eine partnerschaftliche Zusammenarbeit vereinbart.

Von Seiten der Regierung von Oberbayern wurde zugesichert, dass die Asylsozialberatung durch eine Vollzeitkraft eines freien Trägers durchgeführt wird.

Nachdem im September 2017 die Gemeinschaftsunterkunft  Poing von der Regierung von Oberbayern übernommen wurde und im Oktober 2017 die Unterkunftskoordinatoren ihren Dienst vor Ort begonnen haben, waren sowohl der Helferkreis Poing als auch die Gemeinde Poing zuversichtlich, dass die Asylsozialberatung zeitnah mit ihrer Arbeit beginnen würde. Leider ist bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Asylsozialberatung vor Ort.

Dies ist jetzt umso dringender, da diese und nächste Woche 30 Personen mit Ersteinweisung der Gemeinschaftsunterkunft Poing zugewiesen werden. Dieser Personenkreis ist auf die Hilfe der Asylsozialberatung dringend angewiesen. Hilfeleistung bei Alltags- und Behördenproblemen der Asylbewerber kann nicht einfach auf den Helferkreis und die Gemeinde abgewälzt werden.

Bedenklich ist ebenfalls, dass sich unter den für diese Woche zu erwartenden Personen Frauen befinden. Sowohl die Unterkunftskoordinatoren als auch die Helfer sehen dieses Belegungsschema problematisch. Weder ist tagsüber eine Asylsozialbetreuung noch eine Security in den  Abend- und Nachtstunden vor Ort. Ab 16:00 Uhr findet keine Betreuung mehr statt trotz dieser kritischen Situation.

Hinzu kommt, dass durch die neue Belegung dort auch Zentralafrikaner untergebracht werden. Erfahrungen aus anderen Asylbewerberunterkünften mit diesem Belegungsschema haben gezeigt, dass es dadurch vermehrt zu Konflikten mit den Bewohnern aus dem arabischen Raum kommen kann.

Dieser Zustand führt mittelfristig zu Problemen, mit denen wir als Gemeinde und nicht die Regierung von Oberbayern konfrontiert sein werden. Das ist insofern bedauerlich, als die Gemeinde Poing in der Flüchtlingskrise humanitär gehandelt hat und nun von staatlicher Seite mit den Folgeproblemen alleine gelassen wird.

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1.5. Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Wie bereits bekannt, hat am 08. Dezember 2017 die Submission für die Bauleistungen zum o.g.
Projekt stattgefunden. Es gab leider keine Angebotsabgabe. Daher musste die Maßnahme verschoben werden.
Mögliche Ursachen dass kein Unternehmen ein Angebot abgegeben hat:
  • Für die Ausführung der Arbeiten in Netz der DB nur zugelassene Firmen mit besonderer Präqualifikationen infrage kommen.
  • Kurze Ausführungszeit ( 11 Monate – wurde durch der DB vorgegeben )
  • Die Auftragsbücher der Baufirmen sind gut gefüllt. Seit einigen Jahren werden von der Bundesregierung der DB zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt, um die ca. 1000 maroden Brücken im Bereich der DB Netz zu sanieren bzw. zu erneuern.
An falschen Angaben oder Kostenberechnungen liegt dies nicht, wie fälschlicherweise in einem Leserbrief behauptet werde.

Ein neues Bauablaufkonzept für die verschobene Realisierung wurde bereits erarbeitet und mit DB Netz abgestimmt.
Aufbauend darauf wurden die für die verschobene Realisierung erforderlichen Sperrpausen zwischen der DB Netz AG, Gemeinde Poing und IB Lahmeyer neu abgestimmt. Derzeit werden diese bei der Baubetriebsabteilung der DB Netz nach bereits erfolgter Vorabstimmung offiziell angemeldet. Zudem wurde auch der Einsatzzeitraum für die Hilfsbrücken entsprechend der verschobenen Realisierung umgemeldet.

Es ist geplant, die Bauleistungen am 5. Februar 2018 erneut öffentlich auszuschreiben.
Die Submission ist am 12. März 2018 und die Vergabe am 13. April 2018 geplant.

Die wesentlichen Eckdaten des Bauablaufkonzeptes lauten:
  • 5. Februar 2018: Veröffentlichung der Ausschreibung
  • 12. März 2018: Submission
  • 13. April 2018: Vergabe
  • Ab Anfang Mai 2018: Realisierung mit insgesamt zwei Wochenend-Totalsperrungen für den Einbau der Hilfs- und Behelfsbrücken (Ende Juni 2018, Mitte Juli 2018) und mit zwei aufeinander folgenden eingleisigen Sperrungen Totalsperrungen für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken (zu Ostern 2019 vom 18. bis 23. April)
  • Ende November 2019: Bauende

Die Bauzeit beträgt unter Berücksichtigung eines Baus über die Schlechtwetterperiode laut neuem Bauablaufkonzept 18 Monate (ursprünglich waren es nur 11 Mo­nate).

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2. Neues Ortszentrum Marktplatz; Belebung der Ortsmitte - Überarbeitete Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 Maßnahmen zur Belebung der neuen Ortsmitte/Marktplatz beschlossen. Laut diesem soll die Entwurfsvariante 1 des Landschafts-architekten Max Bauer durch die Verwaltung umgesetzt werden.

Am 26.10.2017 wurde in der Gemeinderatssitzung die Verwaltung beauftragt eine Entwurfsplanung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen und folgende Punkte einzuarbeiten:
  • Befestigter und  barrierefreier Weg von Ost (Marktstraße) nach West (Bürgerstraße)
  • Sitzgelegenheiten mit Tischen
  • Ein Lichtkonzept
  • Fahrradständer
  • Sandkasten
  • Digitale Spielsäule

Weiter wurde angeregt, wegen des Sicherheitsaspekts nur eine bis ein Meter hohe Hecke zu pflanzen. Im Bereich der Kleidertauschzentrale wurde gebeten darauf zu achten, dass durch die Bepflanzung keine „Pinkelecken“ geschaffen werden.

In seiner Sitzung am 29.11.2017 befasste sich der Kunstbeirat der Gemeinde Poing mit dem Thema Marktplatz. Das Ergebnis der Besprechung war, nach Abwägung zahlreicher Gesichtspunkte, dass eine Mehrheit ein Wasserspiel für den Marktplatz empfiehlt.

Da Landschaftsarchitekt Max Bauer aus zeitlichen Gründen das Projekt nicht weiter betreut, wurde Frau Wrulich vom Büro Prof. Kagerer beauftragt, die angesprochen Punkte in die Entwurfsplanung einzuarbeiten.

In der nun vorliegenden Entwurfsplanung wurden folgende Punkte neu aufgenommen:

  1. Befestigter und  barrierefreier Weg von Ost (Marktstraße) nach West (Bürgerstraße),
  2. Weg mit wassergebundener Wegedecke zwischen Blumenwiese und Spielwiese,
  3. 3 Tisch – Bank - Kombinationen im südöstlichen Bereich des Marktplatzes,
  4. Tisch – Bank - Kombinationen im Spielplatzbereich,
  5. 10 zusätzliche Bänke mit Arm- und Rückenlehne und 5 Abfalleimer,
  6. 6 zusätzliche Standorte für Leuchten und Umrüstung der vorhandenen Leuchten auf ein einheitliches Modell,
  7. 12 Fahrradständer im nordwestlichen Bereich des Mehrgenerationenplatzes,
  8. 5 Fahrradständer im südlichen Bereich des Marktplatzes,
  9. 8 Obstgehölze im Bereich der Blumen- und Spielwiese,
  10. 1 Dreizeitenpendel.

Die Kosten für die Maßnahmen 1 – 10 belaufen sich auf ca. 130.000,00 € brutto.

Auch der im Oktober angesprochene Sandkasten kann noch im Bereich der Tisch-Bank-Kombination im Spielplatzbereich untergebracht werden, wenn dies gewünscht wird.
Mit dem Vertreiber von digitalen Spielgeräten wurde Kontakt aufgenommen. Mitte Januar soll ein Vertreter nach Poing kommen, der die Produkte präsentieren, uns Infomaterial zur Verfügung stellen und Preise nennen wird.

Die Planungen für das Wasserspiel sind erst in der Anfangsphase. Wenn der Entwurf weiter konkretisiert werden kann und Kosten vorliegen, werden sie in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € zur Verfügung.

Beschluss

Der vorgelegten Entwurfsplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(may) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 Maßnahmen zur Belebung der neuen Ortsmitte/Marktplatz beschlossen. Laut diesem, soll die Entwurfsvariante 1 vom Landschaftsarchitekten Max Bauer durch die Verwaltung umgesetzt werden.

Am 26.10.2017 wurde in der Gemeinderatssitzung die Verwaltung beauftragt eine Entwurfsplanung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen und folgende Punkte einzuarbeiten:

  • Befestigter und  barrierefreier Weg von Ost (Marktstraße) nach West (Bürgerstraße)
  • Sitzgelegenheiten mit Tischen
  • Ein Lichtkonzept
  • Fahrradständer
  • Sandkasten
  • Digitale Spielsäule

In seiner Sitzung am 29.11.2017 befasste sich der Kunstbeirat der Gemeinde Poing mit dem Thema Marktplatz. Das Ergebnis der Besprechung war, nach Abwägung zahlreicher Gesichtspunkten, dass eine Mehrheit  ein Wasserspiel für den Marktplatz empfiehlt.
Da Landschaftsarchitekt Max Bauer aus zeitlichen Gründen das Projekt nicht weiter betreut, wurde Frau Wrulich vom Büro Prof. Kagerer beauftragt, die angesprochen Punkte in die Entwurfsplanung einzuarbeiten.

In der nun vorliegenden Entwurfsplanung wurden folgende Punkte neu aufgenommen:

  1. Befestigter und  barrierefreier Weg von Ost (Marktstraße) nach West (Bürgerstraße)
  2. Weg mit wassergebundener Wegedecke zwischen Blumenwiese und Spielwiese,
  3. 3 Tisch – Bank - Kombinationen im südöstlichen Bereich des Marktplatzes,
  4. Tisch – Bank - Kombinationen im Spielplatzbereich,
  5. 10 zusätzliche Bänke mit Arm- und Rückenlehne und 5 Abfalleimer,
  6. 6 zusätzliche Standorte für Leuchten und Umrüstung der vorhandenen Leuchten auf ein einheitliches Modell,
  7. 12 Fahrradständer im nordwestlichen Bereich des Mehrgenerationenplatzes,
  8. 5 Fahrradständer im südlichen Bereich des Marktplatzes,
  9. 8 Obstgehölze im Bereich der Blumen- und Spielwiese,
  10. 1 Dreizeitenpendel.

Auch der im Oktober angesprochene Sandkasten kann noch im Bereich der Tischbankkombination im Spielplatzbereich untergebracht werden, wenn dies gewünscht wird.
Aus Kosten- und Platzgründen soll auf Digitale Spielsäulen verzichtet werden.

Die Planungen für das Wasserspiel sind erst in der Anfangsphase. Wenn der Entwurf weiter konkretisiert werden kann und Kosten vorliegen, werden sie in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 170.000.- € zur Verfügung.

Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Entwurfsplanung zu.

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3. Antrag der Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing auf Überprüfung der Errichtung des neuen Gymnasiums auf dem Volksfestgelände Am Hanselbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 22.12.2017 folgenden Antrag:

Die Gemeinde Poing möge die Realisierung des geplanten Gymnasiums auf dem Volksfestgelände Am Hanselbrunn (anstatt im Neubaugebiet W 7) überprüfen und die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.

Zur Erläuterung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Baugebiet W 7 ist für das Gymnasium eine Fläche von 3 ha vorgesehen (Mindestforderung des Landkreises). Das Landratsamt hat im Rahmen der Prüfung eines Alternativstandortes die Flächen sämtlicher weiterführeden Schulen im Landkreis mitgeteilt (Anlage) und festgestellt, dass ein Grundstück mit ca. 12.000 qm deutlich zu klein ist.

Das Grundstück Am Hanselbrunn weist eine Grundstücksgröße von 7.843 qm auf, also nicht einmal 1/3 der geforderten Grundstücksgröße.

Somit ist das Grundstück – auch bei Bebauung in die Höhe – nicht geeignet.

Ferner würden allein für die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) eines anderen Volksfestplatzes Kosten in Höhe von mindestens 300.000 € anfallen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4

Kurzbericht

(cw) Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 22.12.2017 folgenden Antrag:
Die Gemeinde Poing möge die Realisierung des geplanten Gymnasiums auf dem Volksfestgelände Am Hanselbrunn (anstatt im Neubaugebiet W 7) überprüfen und die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.
Die Erläuterung des Antrages erfolgte in der Sitzung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Baugebiet W 7 ist für das Gymnasium eine Fläche von 3 ha vorgesehen (Mindestforderung des Landkreises). Das Landratsamt hat im Rahmen der Prüfung eines Alternativstandortes die Flächen sämtlicher weiterführender Schulen im Landkreis mitgeteilt (Anlage) und festgestellt, dass ein Grundstück mit ca. 12.000 qm deutlich zu klein ist.
Das Grundstück Am Hanselbrunn weist eine Grundstücksgröße von 7.843 qm auf, also nicht einmal 1/3 der geforderten Grundstücksgröße.
Somit ist das Grundstück – auch bei Bebauung in die Höhe – nicht geeignet.
Ferner würden allein für die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) eines anderen Volksfestplatzes Kosten in Höhe von mindestens 300.000 € anfallen.
In der Diskussion zum Antrag wurde nochmal auf die Historie seit dem Jahr 2013 (Suche nach einem geeigneten Grundstück, welches ausreichend groß ist usw.) eingegangen.
Diese öffentliche Diskussion dient auch dem Verständnis der Bevölkerung für die Standortentscheidung.
Es soll keinesfalls signalisiert werden, dass das Gymnasium in Poing nicht gewollt ist.
Es wurde mit 4 Gegenstimmen folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

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4. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 05.12.2017, 11.12.2017; 12.12.2017; 13.12.2017 und 03.01.2018 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Bei den vorliegenden Nachträgen handelt es sich um Leistungen, die bereits ausgeführt wurden. Der Grund dafür, dass die Ausführungen vor einer ordentlichen Beauftragung erforderlich waren, ist, dass diese gemäß Bauablauf umgehend erbracht werden mussten, weil diese zur Erreichung des Bausolls unabdingbar waren. Teilweise erfolgte daher vorab eine Beauftragung dem Grunde nach. Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Ergebnis bildet die Grundlage, auf der die Abrechnung erfolgen kann und muss. Das bedeutet, dass die Beauftragung zur Behandlung der teilweise bereits vorliegenden Schlussrechnungen unabdingbar ist. Die Höhe der Schlussrechnungsforderungen wird dadurch nicht berührt.

Einmal handelt es sich um die Nachträge 7 (36.995,97 €); 8 (15.733,63 €); 9 (-18.710,54 €); 11 (3.840,72 €) und 12 (19.624,39 €) der Fa. Rubner (Metallfenster/ -türen/ -fassade/ Sonnenschutz) in Höhe von 57.484,17 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 2.877.620,02 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachträge 4 (2.551,36 €); 8 (3.286,59 €); 9 (13.694,59 €); 10 (12.445,02 €); 11 (23.621,95 €) und 12 (1.317,63 €) der Fa. Steinfeld (Schlosserarbeiten) in Höhe von 56.917,14 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 552.360,03 €.

Zum Dritten handelt es sich um den Nachträge 18 (2.794,79 €); 19 (16.774,56 €); 20
(18.964,40 €) und 23 (2.769,67 €) der Fa. Zechbau (Baumeister) in Höhe von  41.303,42 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 4.540.821,34 €.

Zum Vierten handelt es sich um den Nachträge 7 (6.097,46 €) und 7.1 (23.575,01 €) der Fa. May (Garten- und Landschaft) in Höhe von 29.672,47 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.103.273,91 €.

Zum Fünften handelt es sich um den Nachträge 1 (9.322,82 €) und 2 (17.300,58 €) der Fa. ASC (Dämmung Haustechnik) in Höhe von  26.623,40 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 138.109,79 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.

Kurzbericht

Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art 37 Abs. 3 Satz 2 GO

(cw) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 05.12.2017, 11.12.2017; 12.12.2017; 13.12.2017 und 03.01.2018 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben. Bei den vorliegenden Nachträgen handelt es sich um Leistungen, die bereits ausgeführt wurden. Der Grund dafür, dass die Ausführungen vor einer ordentlichen Beauftragung erforderlich waren, ist, dass diese gemäß Bauablauf umgehend erbracht werden mussten, weil diese zur Erreichung des Bausolls unabdingbar waren. Teilweise erfolgte daher vorab eine Beauftragung dem Grunde nach. Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Ergebnis bildet die Grundlage, auf der die Abrechnung erfolgen kann und muss. Das bedeutet, dass die Beauftragung zur Behandlung der teilweise bereits vorliegenden Schlussrechnungen unabdingbar ist. Die Höhe der Schlussrechnungsforderun gen wird dadurch nicht berührt.
Einmal handelt es sich um die Nachträge 7 (36.995,97 €); 8 (15.733,63 €); 9 (-18.710,54 €); 11 (3.840,72 €) und 12 (19.624,39 €) der Fa. Rubner (Metallfenster/ -türen/ -fassade/ Sonnenschutz) in Höhe von 57.484,17 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 2.877.620,02 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachträge 4 (2.551,36 €); 8 (3.286,59 €); 9 (13.694,59 €); 10 (12.445,02 €); 11 (23.621,95 €) und 12 (1.317,63 €) der Fa. Steinfeld (Schlosserarbeiten) in Höhe von 56.917,14 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 552.360,03 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachträge 18 (2.794,79 €); 19 (16.774,56 €); 20 (18.964,40 €) und 23 (2.769,67 €) der Fa. Zechbau (Baumeister) in Höhe von  41.303,42 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 4.540.821,34 €.
Zum Vierten handelt es sich um den Nachträge 7 (6.097,46 €) und 7.1 (23.575,01 €) der Fa. May (Garten- und Landschaft) in Höhe von 29.672,47 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.103.273,91 €.
Zum Fünften handelt es sich um den Nachträge 1 (9.322,82 €) und 2 (17.300,58 €) der Fa. ASC (Dämmung Haustechnik) in Höhe von  26.623,40 €. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 138.109,79 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.

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5. Überörtliche Verkehrsplanung im Bereich München-Ost; Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. M., Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen (13) und Trudering Riem (15) sind seit Ende des Jahres 2016 im Gespräch zur einer über die Stadt- und Gemeindegrenzen abgestimmten Verkehrsplanung im Raum München Ost. Hintergrund ist die zunehmende Verkehrsbelastung in Ortslagen und Wohngebieten durch den motorisierten Individualverkehr sowie dadurch steigende Lärm- und Schadstoffbelastungen. Das in den kommenden Jahren zu erwartende Bevölkerungs- und Siedlungswachstum im Raum München Ost wird zu einer weiteren Verstärkung dieser Problematik führen (vgl. Präsentation vom 08.12.2017 in der Anlage).

Bislang ist es trotz intensiver Bemühungen der einzelnen Kommunen nicht gelungen nachhaltige Fortschritte bei der Verbesserung der Situation zu erzielen. Dies liegt u. a. daran, dass im Verkehrsbereich Lösungsansätze eine überörtliche Betrachtung voraussetzen und die Kommunen in vielen Bereichen von Entscheidungen übergeordneter Stellen abhängig sind. 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen im Raum München Ost haben sich daher in einer Reihe von Gesprächen seit Ende 2016 darauf geeinigt, diese wichtige Zukunftsherausforderung gemeinsame anzugehen und dabei auch die staatlichen Stellen, den MVV und weitere Akteure einzubeziehen. Als Grundlage für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes und die Ermittlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation soll zunächst eine Bestandsaufnahme mit einer Problem- und Chancenanalyse (= SWOT-Analyse = engl. Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Bedrohungen)) auf Grundlage der vielen bereits vorliegenden Daten, Untersuchungen und Projektvorschlägen für den Raum erstellt werden. Dabei sollen neben dem Themenfeld Mobilität/Verkehr auch das Themenfeldpaar Siedlungsentwicklung/ Freiraumentwicklung als Ausgangspunkt von Mobilität in den Blick genommen werden.

Nach Abschluss dieses ersten Schrittes soll über die weitere Vorgehensweise beraten und entschieden werden. Denkbar ist z. B. die Erstellung eines umfassenden Verkehrsentwicklungskonzeptes für den Raum München Ost, das konkrete Projekt- und Maßnahmenvorschläge zur Lösung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Mobilitätsbereich enthält. Die Beauftragung eines solchen Konzeptes einschließlich der Prozessbegleitung und Ausschreibung würde Kosten in Höhe von rund. 185.000 € auslösen.

Eine noch näher auszuarbeitende Leistungsbeschreibung für den ersten Schritt soll folgende Bausteine enthalten:

Bestandsaufnahme und SWOT-Analyse für den Raum München Ost aufbauend auf vorliegenden Daten, Untersuchungen und Konzepten

Darstellung in Karten- und Berichtsform sowie einer zusammenfassenden Präsentation

Siedlungsentwicklung / Freiraum

  • Einordung des Raumes in den regionalen Kontext
  • Strukturdaten Gesamtraum (Bevölkerung, Arbeitsplätze, Wirtschaft, …), Prognosen
  • Siedlungsentwicklung auf FNP-Ebene, Abfrage der Entwicklungsvorstellungen der Kommunen
  • Überörtliche Freiraumstrukturen

Verkehr/ Mobilität

  • Struktur, Kapazität, Auslastung und Mängel der Verkehrssysteme im Bereich öffentlicher Personennahverkehr, motorisierter Individualverkehr, Radverkehr
  • Betrachtung von Pendlerströmen, Versorgungsverkehr, Freizeitverkehr
  • Erreichbarkeit, Knotenpunkte
  • Zusammenhänge zu Entscheidungen in der Siedlungsentwicklung

Ausarbeitung von Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise, Erörterung mit den Auftraggebern, Dokumentation

Prozess/Termine

  • Auftaktworkshop mit den Auftraggebern (Informationsaustausch, Abfrage der Entwicklungsvorstellungen der Kommunen)
  • Zwischenpräsentation der Ergebnisse, Rückkopplung mit den Auftraggebern
  • Abschlusspräsentation mit Diskussion zur weiteren Vorgehensweise (Moderation Auftragnehmer)
  • Präsentationen in den Gremien der beteiligten Kommunen (optional)

Zeitplan

Bearbeitungszeit 5 Monate


Die Kosten für die Bearbeitung dieser Leistungen wird auf ca. 75.000 € geschätzt. Die Ausschreibung sollte so gestaltet werden, dass der Kostenrahmen den Bietern vorgegeben wird. Es wird eine Vergabe auf der Grundlage von mindestens drei vergleichbaren Angeboten empfohlen. Der Vergabeentscheidung sollten auch Vergabegespräche mit den Bietern vorausgehen.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München bietet an die beteiligten Kommunen bei der Ausschreibung der Leistungen zu unterstützen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.000 €.

Zwischen den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde für die anfallenden Kosten folgender Verteilungsschlüssel abgestimmt:











Einwohnerzahl
feste Kostenanteile
Anzahl der Gemeinden in der Größenklasse
Anteile gesamt
< 5.000
1
3
3
5.000 bis 10.000
2
3
6
> 10.000
3
5
15
LH München
4
1
4



28






Einwohner, Stand 31.12.2015
Anteile bei 80 T€ Gesamtkosten
Anzing
4.115
2.857,14 €
Aschheim
8.778
5.714,28 €
Feldkirchen
7.190
5.714,28 €

Finsing
4.447
2.857,14 €
Forstinning
3.683
2.857,14 €
Haar
20.513
8.571,42 €
Kirchheim bei München
12.981
8.571,42 €
Markt Schwaben
13.333
8.571,42 €
Pliening
5.349
5.714,28 €
Poing
14.596
8.571,42 €
Vaterstetten
22.768
8.571,42 €
LH, Bezirk 13
85.947
zusammen
LH, Bezirk 15
69.830
11.428,56 €

Quelle: Statistisches Landesamt Bayern


Zudem haben sich die Landräte der Landkreise München und Ebersberg positiv zu einer Kostenbeteiligung geäußert. Eine Entscheidung kann erst durch Beschlüsse in den entsprechenden Gremien fallen. Eine Kostenbeteiligung der Landkreise wird die Gemeindeanteile verringern.

Bei ähnlich gelagerten Projekten in der Region hat sich folgende Vorgehensweise bei der Vergabe als günstig herausgestellt:

Eine Kommune tritt gegenüber dem Auftragnehmer als Vergabestelle und Auftraggeber auf. Alle Kommunen schließen eine Zweckvereinbarung nach KomZG über die Vorgehensweise bei der Vergabe (Zusammensetzung Vergabegremium etc.) und zur Aufteilung der vereinbarten Kosten. Die Auftraggeberkommune wickelt das Projekt dann über den eigenen Haushalt ab und verrechnet die Kosten mit den übrigen Kommunen.

Der erste Bürgermeister der Gemeinde Aschheim hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

1.        Die Gemeinde Poing beschließt eine Beteiligung an der Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse für eine überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost. Der Kostenrahmen für Vergabebegleitung und Leistungserbringung beträgt maximal
80.000 €.

2.        Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der Darlegung im Sachvortrag. Durch eine Beteiligung der Landkreise verringern sich die Kostenanteile der Kommunen.

3.        Es besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Aschheim die Leistungen ausschreibt, vergibt und mit den übrigen Kommunen verrechnet. In einer zwischen den Kommunen noch abzuschließenden Zweckvereinbarung sind die Details hierzu zu regeln.

Beschluss

1.        Die Gemeinde Poing beschließt eine Beteiligung an der Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse für eine überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost. Der Kostenrahmen für Vergabebegleitung und Leistungserbringung beträgt maximal
80.000 €.

2.        Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der Darlegung im Sachvortrag. Durch eine Beteiligung der Landkreise verringern sich die Kostenanteile der Kommunen.

3.        Es besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Aschheim die Leistungen ausschreibt, vergibt und mit den übrigen Kommunen verrechnet. In einer zwischen den Kommunen noch abzuschließenden Zweckvereinbarung sind die Details hierzu zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Überörtliche Verkehrsplanung im Bereich München-Ost; Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse

(rap) Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. M., Markt Schwaben, Pliening, Poing, Vaterstetten sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen (13) und Trudering-Riem (15) sind seit Ende des Jahres 2016 im Gespräch zur einer über die Stadt- und Gemeindegrenzen abgestimmten Verkehrsplanung im Raum München Ost. Hintergrund ist die zunehmende Verkehrsbelastung in Ortslagen und Wohngebieten durch den motorisierten Individualverkehr sowie dadurch steigende Lärm- und Schadstoffbelastungen. Das in den kommenden Jahren zu erwartende Bevölkerungs- und Siedlungswachstum im Raum München Ost wird zu einer weiteren Verstärkung dieser Problematik führen.

Bislang ist es trotz intensiver Bemühungen der einzelnen Kommunen nicht gelungen, nachhaltige Fortschritte bei der Verbesserung der Situation zu erzielen. Dies liegt u. a. daran, dass im Verkehrsbereich Lösungsansätze eine überörtliche Betrachtung voraussetzen und die Kommunen in vielen Bereichen von Entscheidungen übergeordneter Stellen abhängig sind. 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen im Raum München Ost haben sich daher in einer Reihe von Gesprächen seit Ende 2016 darauf geeinigt, diese wichtige Zukunftsherausforderung gemeinsam anzugehen und dabei auch die staatlichen Stellen, den MVV und weitere Akteure einzubeziehen. Als Grundlage für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes und die Ermittlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation soll zunächst eine Bestandsaufnahme mit einer Problem- und Chancenanalyse auf Grundlage der vielen bereits vorliegenden Daten, Untersuchungen und Projektvorschlägen für den Raum erstellt werden. Dabei sollen neben dem Themenfeld Mobilität/Verkehr auch das Themenfeldpaar Siedlungsentwicklung/Freiraumentwicklung als Ausgangspunkt von Mobilität in den Blick genommen werden.

Der Gemeinderat hat nach Sachvortrag der Verwaltung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

1. Die Gemeinde Poing beschließt eine Beteiligung an der Beauftragung einer Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse für eine überörtliche Verkehrsplanung im Raum München Ost. Der Kostenrahmen für Vergabebegleitung und Leistungserbringung beträgt maximal 80.000 €.

2. Die Kostenaufteilung erfolgt entsprechend der Darlegung im Sachvortrag (Erl.: 8.571,42 € für die Gemeinde Poing). Durch eine Beteiligung der Landkreise verringern sich die Kostenanteile der Kommunen.

3. Es besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Aschheim die Leistungen ausschreibt, vergibt und mit den übrigen Kommunen verrechnet. In einer zwischen den Kommunen noch abzuschließenden Zweckvereinbarung sind die Details hierzu zu regeln.

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6. Antrag der Gemeinderatsfraktion B'90/Die Grünen Poing zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 05.12.2017 folgenden Antrag:

Es gibt im Ortsgebiet von Poing zahlreiche Stellen, die von Menschen mit Behinderung schwer benutzbar sind.
Zum Beispiel sind die Randsteine an vielen Straßenübergängen in Poing nicht ausreichend abgesenkt, d.h. es sind mehrere Zentimeter hohe Schwellen vorhanden.
Dadurch wird insbesondere Menschen mit Behinderung (v.a. mit Rollator wegen der kleinen Räder, aber auch Rollstuhlfahrern) das Überqueren von Straßen erschwert bzw. dieses dauert länger als nötig, was die Unfallgefahr erhöht.
Zudem sind solche Schwellen auch für Radfahrer und Kinderwagen unkomfortabel.

In DIN 18040-3 ist geregelt, wie barrierefreies Bauen im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen hat: Einerseits sollen Gehwege erschütterungsfrei für Menschen mit Behindern befahrbar sein, andererseits sollen ihre Begrenzungen für Sehbehinderte auch tastbar sein.

Als idealen Kompromiss schlagen wir Rampen mit Nullabsenkung (weitgehend erschütterungsfrei) und vorgelagertem Sperrfeld mit Rippenstruktur am Rampenbord vor.

Die Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt folgenden Antrag:

a) Verbesserung der Mobilitätssituation für Menschen mit Behinderung
- Systematische Untersuchung des Ortsgebietes auf Stolperschwellen
(hier wäre evtl. ein Aufruf zur Meldung von Problemstellen an die Bürger sinnvoll)
- Behinderten-gerechter Umbau der Problemstellen (erschütterungsfrei, tastbar, farblich abgesetzt)
- Beim Neubau von Straßen und Wegen soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass neue Stolperschwellen gar nicht erst entstehen
(z.B. Verkehrsinseln mit Querungsmöglichkeit sollten in Zukunft absolut eben zur Fahrbahn mit tastbarem Rippenfeld erstellt werden)

b) Verbesserung der Situation für Radfahrer
- Maßnahmenkatalog zur Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing wurde u.a. die Maßnahme 2.1 „Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur“ beschlossen.
Wir beantragen hiermit, diese Zustandserfassung nun umgehend (d.h. im Winter 2017/2018) zusammen mit der Untersuchung der Stolperschwellen für Mobilitäts-Eingeschränkte durchzuführen
- Abflachung der Stolperschwellen (ggf. Absicherung für Sehbehinderte)

Die Umsetzung dieses Antrages bringt die Gemeinde der Erlangung des Prädikats „Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Schritt näher.

Anlagen:
  • Beispiele für Stellen im Ortsgebiet, die problematisch im o.g. Sinne sind, in Tabellenform
  • Beispiel für einen vorbildlich abgeschrägten Bordstein

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich bezieht sich der Antrag auf 2 verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmern / Personenkreise.

Die zitierte DIN 18040-3 gilt seit November 2014. Sie ersetzt die bisherige DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, Teil: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze aus dem Jahr 1998.

Der Antrag wird im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenkonzepts am Montag, 22.01.2018, besprochen, da nach Auffassung der Verwaltung auch die Bedürfnisse von Senioren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieses Seniorenkonzeptes, welches sich durch die Planungen zu W 7 / W 8 sowie die Nutzung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1 ergibt, sollen auch die Bedürfnisse im Rahmen Mobilität /Verkehrskonzept erarbeitet werden.

Nachdem auch Kreisstraßen betroffen sind, wurde der Antrag an das Staatliche Bauamt Rosenheim und den Landkreis Ebersberg weitergeleitet.
Von hier wurde empfohlen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Ebersberg abzustimmen. Es dürfen keine für den Landkreis Kosten entstehen.

Die geschätzten Kosten für eine Bestandsaufnahme durch ein Ingenieurbüro liegen bei ca. 50.000,-- - 100.000,-- €. Die Erstellung dieses Konzeptes wird ca. ½ Jahr dauern. Die Kosten der Umsetzung können zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

Im Haushalt 2018 sind keine Finanzmittel eingestellt.

Personal steht derzeit nicht zur Verfügung.

Sofern „echte“ Gefahrenstellen im Gemeindegebiet vorhanden sind, werden diese im Rahmen des Straßenunterhalts sofort beseitigt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag derzeit zurückzustellen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristige Beseitigung von Gefahren-/Problemstellen (unter Einbindung der Senioren-/Behindertenbeauftragten) vorzunehmen.
Hierzu wird ein entsprechender Meldeweg eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer

(cw) Die Fraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 05.12.2017 folgenden Antrag:
Es gibt im Ortsgebiet von Poing zahlreiche Stellen, die von Menschen mit Behinderung schwer benutzbar sind.
Zum Beispiel sind die Randsteine an vielen Straßenübergängen in Poing nicht ausreichend abgesenkt, d.h. es sind mehrere Zentimeter hohe Schwellen vorhanden.
Dadurch wird insbesondere Menschen mit Behinderung (v.a. mit Rollator wegen der kleinen Räder, aber auch Rollstuhlfahrern) das Überqueren von Straßen erschwert bzw. dieses dauert länger als nötig, was die Unfallgefahr erhöht.
Zudem sind solche Schwellen auch für Radfahrer und Kinderwagen unkomfortabel.
In DIN 18040-3 ist geregelt, wie barrierefreies Bauen im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen hat: Einerseits sollen Gehwege erschütterungsfrei für Menschen mit Behindern befahrbar sein, andererseits sollen ihre Begrenzungen für Sehbehinderte auch tastbar sein.
Als idealen Kompromiss schlagen wir Rampen mit Nullabsenkung (weitgehend erschütterungsfrei) und vorgelagertem Sperrfeld mit Rippenstruktur am Rampenbord vor.
Die Gemeinderatsfraktion B‘90/Die Grünen Poing stellt folgenden Antrag:
a) Verbesserung der Mobilitätssituation für Menschen mit Behinderung
- Systematische Untersuchung des Ortsgebietes auf Stolperschwellen
(hier wäre evtl. ein Aufruf zur Meldung von Problemstellen an die Bürger sinnvoll)
- Behindertengerechter Umbau der Problemstellen (erschütterungsfrei, tastbar, farblich abgesetzt)
- Beim Neubau von Straßen und Wegen soll ausdrücklich darauf geachtet werden, dass neue Stolperschwellen gar nicht erst entstehen (z.B. Verkehrsinseln mit Querungsmöglichkeit sollten in Zukunft absolut eben zur Fahrbahn mit tastbarem Rippenfeld erstellt werden)
b) Verbesserung der Situation für Radfahrer
- Maßnahmenkatalog zur Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing wurde u.a. die Maßnahme 2.1 „Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur“ beschlossen.
Wir beantragen hiermit, diese Zustandserfassung nun umgehend (d.h. im Winter 2017/2018) zusammen mit der Untersuchung der Stolperschwellen für Mobilitäts-Eingeschränkte durchzuführen
- Abflachung der Stolperschwellen (ggf. Absicherung für Sehbehinderte)
Die Umsetzung dieses Antrages bringt die Gemeinde der Erlangung des Prädikats „Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Schritt näher.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich bezieht sich der Antrag auf 2 verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmern / Personenkreise.
Die zitierte DIN 18040-3 gilt seit November 2014. Sie ersetzt die bisherige DIN 18040 – Barrierefreies Bauen, Teil: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze aus dem Jahr 1998.
Der Antrag wird im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenkonzepts am Montag, 22.01.2018, besprochen, da nach Auffassung der Verwaltung auch die Bedürfnisse von Senioren zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieses Seniorenkonzeptes, welches sich durch die Planungen zu W 7 / W 8 sowie die Nutzung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1 ergibt, sollen auch die Bedürfnisse im Rahmen Mobilität /Verkehrskonzept erarbeitet werden.
Nachdem auch Kreisstraßen betroffen sind, wurde der Antrag an das Staatliche Bauamt Rosenheim und den Landkreis Ebersberg weitergeleitet.
Von hier wurde empfohlen, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu beauftragen.
Die Ergebnisse sind mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Ebersberg abzustimmen. Es dürfen keine für den Landkreis Kosten entstehen.
Die geschätzten Kosten für eine Bestandsaufnahme durch ein Ingenieurbüro liegen bei ca. 50.000,-- - 100.000,-- €. Die Erstellung dieses Konzeptes wird ca. ½ Jahr dauern. Die Kosten der Umsetzung können zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden.
Im Haushalt 2018 sind keine Finanzmittel eingestellt.
Personal steht derzeit nicht zur Verfügung.
Sofern „echte“ Gefahrenstellen im Gemeindegebiet vorhanden sind, werden diese im Rahmen des Straßenunterhalts sofort beseitigt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag derzeit zurückzustellen.
Nach ausführlicher Diskussion, in der festgelegt wird, dass kein Gutachten beauftragt werden soll, sondern durch Meldungen aus der Bevölkerung, die fachlich bewertet werden (Verwaltung, Behinderten- und Seniorenbeauftragte) eine Beseitigung der Problemstellen erfolgt, sofern sie solche darstellen wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristige Beseitigung von Gefahren-/Problemstellen (unter Einbindung der Senioren-/Behindertenbeauftragten) vorzunehmen.
Hierzu wird ein entsprechender Meldeweg eingerichtet.

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7. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Wesentliche Änderung der Anlage zur gemischten Tierhaltung durch Erweiterung der gemischten Kälber- und Rinderhaltung um 150 Rinder und Neubau eines Technikums zur Rinderhaltung und zweier Fahrsilos, Abbruch von 4 alten Güllebehältern und Ersatz dieser durch einen neuen großen Güllebehälter (im Boden versenkt und befahrbar) sowie Errichtung eines Zwischensammelbehälters zwischen Bestandsstall und Neubau und weiteren Anpassungsarbeiten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Professor-Zorn-Straße 19, 85586 Poing, am Standort Grub, Flurnr. 1377 der Gemarkung Poing; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 21.11.2017 (Eingang 23.11.2017) wurden die Antragsunterlagen vorgelegt.

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur wesentlichen Änderung der o.g. Anlage bittet das Landratsamt Ebersberg gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. §§ 24 und 11 der 9. BImSchV um Stellungnahme aus der Sicht der Gemeinde sowie um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB bis spätestens 20.12.2017 (Fristverlängerung wurde vom Landratsamt Ebersberg bis zum 19.01.2018 gewährt).

Die beantragte wesentliche Änderung unterliegt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 der 4. BImSchV sowie der Nr. 7.1.11.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Das Genehmigungsverfahren ist als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (§ 16 Abs. 2 Satz 3 BImSchG).

Das Vorhaben unterliegt grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 08.09.2017. Nach derzeitiger Rechtslage bedarf es einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles hinsichtlich der Erfordernisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – weil die geplante Erweiterung der gemischten Kälber- und Rinderhaltung um 150 Rinder mit dem Bestand kumuliert den Schwellenwert der Ziffer 7.5.2 des Anhangs 1 zum UVPG erreicht (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 UVPG).
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Somit kann das Genehmigungsverfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV durchgeführt werden; § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c der 4. BImSchV ist nicht anwendbar. (Hinweis: Die Bekanntmachung des Landratsamtes Ebersberg hierzu erfolgte im Onbl der Gemeinde Poing am 06.12.2017, Ausgabe Nr. 49/2017).

Auszug aus Baubeschreibung:

Für Zucht- und Fütterungsversuche der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) an der Versuchsstation Grub ist in räumlicher Nähe zu einem vorhandenen Rindermaststall ein zweiter Stall für 144 Rinder geplant.
Zur Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage werden im Außenbereich 2 Fahrsilos neu errichtet. 4 alte Güllebehälter werden abgebrochen und durch einen neuen großen Güllebehälter (im Boden versenkt und befahrbar) ersetzt. Zwischen Bestandsstall und Neubau wird ein Zwischen-Sammelbehälter neu errichtet. Der Umfang umfasst auch Zuleitungen zu den beschriebenen Bauwerken, Anpassung der Pumpen- und Steuertechnik sowie Vorarbeiten zum Herrichten des Baufeldes.

Gebäudekonzept:
Der Rinderstall wird in Systembauweise als Außenklimastall mit Satteldach errichtet.

Grundfläche: 1.488,03 qm
Geschossfläche: 1,450,11 qm

Der Neubau erhält eine teils offene, teils geschlossene Anbindung an den vorhandenen Bullenmaststall. Das Stallgebäude ist ca. 64,20 m lang und ca. 21,00 m breit. Die Traufhöhe der Wandaußenkante liegt bei 4,72 m, der First bei ca. 7,52 m (ohne Lüftungsfirst).
Der Verbindungsgang („Übertrieb“) ist ca. 15,40 m lang, ca. 6,10 m breit. In einer Länge von 11,40 m (vom Neubau gemessen) wird der Gang aus brandschutztechnischen Gründen einseitig offen errichtet.

Der Neubau erhält eine Photovoltaikanlage nach den Maßgaben der Bayer. Staatsregierung für staatliche Gebäude.

Zahl der Tiere / Immissionsprognose (Auszug):
Ausgangslage: 489 Rinderplätze, 138 Kälberplätze, 2626 Mastschweineplätze, 430 Schafe

Im Rahmen der umfangreichen Vorbeurteilungen hat sich nunmehr ein Tierbestand von 1800 Mastschweineplätzen (Hinweis: Verzichtserklärung für die Reduzierung liegt vor) und insgesamt 667 Rinderplätzen sowie 430 Tierplätze für Schafe und der Nebenanlagen (Biogas-BHKW, Wirtschaftsdüngerlager und Gärfutterlager) als realistische, zu prüfende Variante entwickelt.

Ergebnis:
  • Der Tierbestand (Großvieheinheiten) und die Quellstärken des gesamten Versuchsgutes für Ammoniak, Geruch und Feinstaub verringern sich durch die beantragte Änderung.
  • Der genehmigte Tierbestand am Standort Grub führt in einer Immissionsprognose zu Überschreitungen von Immissionswerten für Geruch in einigen näher angrenzenden Wohnhäusern (>15%), westlich des Versuchsgutes sowie an der Wohnbebauung östlich der Bergfeldstraße (>10%).
  • Durch die beantragte Änderung (Minderung des Schweinebestandes auf 1800 Mastschweineplätze und Neubau eines Rindermaststalles mit 150 Rindermastplätzen) kann die Geruchsbelastung an der östlichen Wohnbebauung in Poing deutlich unter den für ein Wohngebiet relevanten Beurteilungswert von 10 % verringert werden, die westliche Wohnbebauung an der Kirchheimer- und Alpenblickstraße wird nunmehr durchgängig mit Geruchsstundenhäufigkeiten unter 15 % beaufschlagt, im westlichen Teil des Straßenzuges werden sogar die Werte unter 10 % erreicht.
  • In der Gesamtbeurteilung sind aus den vorliegenden Ergebnissen durchgängige Verbesserungen der Belastungssituation an den relevanten Immissionsorten (Wohnbebauung bzw. stickstoffempfindliche Ökosysteme) zu erkennen. Die einschlägigen Prüf- und Immissionswerte sind unterschritten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich „Dorfgebiet“ fest. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Umgebungsbebauung.
Die geplante Nutzung ist im Dorfgebiet zulässig und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Die Erschließung ist gesichert, eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten.

Beschlussvorschlag

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände / Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB zum o.g. Vorhaben wird erteilt.

Beschluss

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände / Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB zum o.g. Vorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Wesentliche Änderung der Anlage zur gemischten Tierhaltung durch Erweiterung der gemischten Kälber- und Rinderhaltung um 159 Rinder und Neubau eines Technikums zur Rinderhaltung und zweier Fahrsilos, Abbruch von 4 alten Güllebehältern und Ersatz dieser durch einen neuen großen Güllebehälter (im Boden versenkt und befahrbar) sowie Errichtung eines Zwischensammelbehälters zwischen Bestandsstall und Neubau und weiteren Anpassungsarbeiten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Professor-Zorn-Straße 19, 85586 Poing, am Standort Grub, Flurnr. 1377 der Gemarkung Poing

(cw) Der Gemeinde Poing wurden Antragsunterlagen vom Landratsamt Ebersberg mit der Bitte um Stellungnahme sowie Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.
Für Zucht- und Fütterungsversuche der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) an der Versuchsstation Grub ist in räumlicher Nähe zu einem vorhandenen Rindermaststall ein zweiter Stall für 144 Rinder geplant.
Zur Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage werden im Außenbereich 2 Fahrsilos neu errichtet. 4 alte Güllebehälter werden abgebrochen und durch einen neuen großen Güllebehälter (im Boden versenkt und befahrbar) ersetzt. Zwischen Bestandsstall und Neubau wird ein Zwischen-Sammelbehälter neu errichtet. Der Umfang umfasst auch Zuleitungen zu den beschriebenen Bauwerken, Anpassung der Pumpen- und Steuertechnik sowie Vorarbeiten zum Herrichten des Baufeldes.
Gebäudekonzept:
Der Rinderstall wird in Systembauweise als Außenklimastall mit Satteldach errichtet.
Grundfläche: 1.488,03 qm
Geschossfläche: 1,450,11 qm
Der Neubau erhält eine teils offene, teils geschlossene Anbindung an den vorhandenen Bullenmaststall. Das Stallgebäude ist ca. 64,20 m lang und ca. 21,00 m breit. Die Traufhöhe der Wandaußenkante liegt bei 4,72 m, der First bei ca. 7,52 m (ohne Lüftungsfirst).
Der Verbindungsgang („Übertrieb“) ist ca. 15,40 m lang, ca. 6,10 m breit. In einer Länge von 11,40 m (vom Neubau gemessen) wird der Gang aus brandschutztechnischen Gründen einseitig offen errichtet.
Der Neubau erhält eine Photovoltaikanlage nach den Maßgaben der Bayer. Staatsregierung für staatliche Gebäude.
Zahl der Tiere / Immissionsprognose (Auszug):
Ausgangslage: 489 Rinderplätze, 138 Kälberplätze, 2626 Mastschweineplätze, 430 Schafe
Im Rahmen der umfangreichen Vorbeurteilungen hat sich nunmehr ein Tierbestand von 1800 Mastschweineplätzen (Hinweis: Verzichtserklärung für die Reduzierung liegt vor) und insgesamt 667 Rinderplätzen sowie 430 Tierplätze für Schafe und der Nebenanlagen (Biogas-BHKW, Wirtschaftsdüngerlager und Gärfutterlager) als realistische, zu prüfende Variante entwickelt.
In der Gesamtbeurteilung sind aus den vorliegenden Ergebnissen durchgängige Verbesserungen der Belastungssituation an den relevanten Immissionsorten (Wohnbebauung bzw. stickstoffempfindliche Ökosysteme) zu erkennen. Die einschlägigen Prüf- und Immissionswerte sind unterschritten.
Der Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich „Dorfgebiet“ fest. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB – Umgebungsbebauung.
Die geplante Nutzung ist im Dorfgebiet zulässig und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.
Die Erschließung ist gesichert, eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände / Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 2 BauGB zum o.g. Vorhaben wird erteilt.

Datenstand vom 12.02.2018 08:49 Uhr