Datum: 08.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:02 Uhr bis 18:34 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:36 Uhr bis 19:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Fertigstellung des Lärmaktionsplanes Teil A und Ankündigung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes
1.2 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing, Scheckübergabe
1.3 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2018
1.4 Kommunale Verkehrsüberwachung
1.5 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.6 Bekanntgabe - Vollsperrung der P+R Anlage Bahnhofstraße
2 Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung, Stellungnahme der Gemeinde Poing
3 Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Fertigstellung des Lärmaktionsplanes Teil A und Ankündigung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Email vom 17.01.2018 informierte das Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Weiterleitung Email EBA vom 12.01.2018) wie folgt:

„Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.
Am 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erhalten, bittet das Eisenbahn-Bundesamt ausdrücklich um die Weiterleitung dieser Information. Wie bedanken uns für Ihre Mithilfe.“

Die Kommunen werden als Träger öffentlicher Belange nicht gesondert beteiligt. Es wird vom Bayer. Städtetag eine Beteiligung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen.

Veröffentlichung im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage ist erfolgt.

zum Seitenanfang

1.2. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing, Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2016 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung vom 21.09.2017 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2016 auf 502,86 Euro belaufen. Nach Abzug der zu bildenden Rücklage verblieben zur Mittelverwendung 454,17 Euro.
Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 4.949,32 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.
Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung von Rollos in den Speiseräumen zu gewähren.
Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Jürgen Demps, erfolgte am 05.02.2018.

Kurzbericht

Die Jahresrechnung 2016 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung vom 21.09.2017 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2016 auf 502,86 Euro belaufen. Nach Abzug der zu bildenden Rücklage verblieben zur Mittelverwendung 454,17 Euro.
Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 4.949,32 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.
Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung von Rollos in den Speiseräumen zu gewähren.
Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Jürgen Demps, erfolgte am 05.02.2018.

zum Seitenanfang

1.3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die am 30.11.2017 beschlossene Haushaltssatzung 2018 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen.

Mit Schreiben vom 31.01.2018 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung unter Auflagen erteilt.

zum Seitenanfang

1.4. Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Im Monat Januar erfolgten am 17.01., 24.01. und 31.01.2018 Messungen u.a. in der Gebrüder-Grimm-Straße, in der Hohenzollernstraße, in der Hauptstraße sowie in der Anzinger Straße. Alle Messstellen entsprachen dem durch den Gemeinderat gebilligten Messstellenverzeichnis, welches im beschlossenen Umfang im Ortsnachrichtenblatt und auf den Anschlagtafeln ortsüblich bekannt gemacht wurde.

Die statistischen Auswertungen für Januar 2018 erhält die Gemeinde ca. am 20.02.2 018.

zum Seitenanfang

1.5. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Aktuell sind in Poing 160 Asylbewerber und 69 anerkannte Asylbewerber sog. Fehlbeleger im Melderegister verzeichnet, darunter 10 Frauen. Mehr als die Hälfte der in der Gemeinde Poing gemeldeten Asylbewerber haben eine geringe Bleibeperspektive.

Die Regierung von Oberbayern ist der Forderung der Gemeinde Poing, des Landratsamts Ebersberg und des Helferkreises nachgekommen und wird in der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Grub am Abend sowie an den Wochenenden bzw. Feiertragen einen Sicherheitsdienst einrichten.

Die von der Regierung von Oberbayern gebaute Wohnanlage in der Kirchheimer Straße 31 und 33 für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige soll in der 15. Kalenderwoche 2018 fertig gestellt sein. Neben Obdachlosen und Familien mit geringem Einkommen haben durch den Wohnungspakt Bayern, 1. Säule (Staatliches Sofortprogramm) auch anerkannte Asylbewerber eine Chance auf eine Wohnung bzw. ein WG-Zimmer. Von 11 Wohneinheiten hat die Gemeinde Poing ein Belegungsrecht für 3 Wohneinheiten, für die übrigen 8 Wohneinheiten werden in Absprache mit der Regierung von Oberbayern belegt.

zum Seitenanfang

1.6. Bekanntgabe - Vollsperrung der P+R Anlage Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Im Zuge der Umsetzung des Bauprojektes „Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte Poing“ werden zwischen den 22. und 24. Februar 2018, auf der südlichen Seite des S-Bahnhofs Baumfällarbeiten durchgeführt.

Am 22. und 23. Februar 2018 wird die P+R Anlage komplett gesperrt und es stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Der Busverkehr ist durch die Baumfällarbeiten nicht betroffen.

Die Baumfällarbeiten sind mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und auch artenschutzrechtliche Belange sind berücksichtigt. 

zum Seitenanfang

2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung, Stellungnahme der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Am 11. Januar 2018 ging per Email nachfolgendes Schreiben des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) selben Datums ein:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat mich beauftragt, die 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans einzuleiten. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG), in Kraft seit 1. Januar 2016.
Gegenstand der Anhörung ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht, Karte 2) beschränkt auf die jeweils farbig kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Nur zu ihnen sind Stellungnahmen möglich.
Der Anhörentwurf ist unter www.region-muenchen.com und www.regierung.oberbayern.bayern.de (Stichwort: Regionalplan München (14)) einsehbar.
Er wird auch bei der Regierung von Oberbayern, der LH München und den Landratsämtern der Region München öffentlich ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Sie können bis zum 23. Februar 2018 Stellung nehmen. Ihre Stellungnahme wird erbeten an rpv-m@pv-muenchen.de bzw. an die untenstehende Adresse. Die Frist kann nicht verlängert werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen, Christian Breu, Geschäftsführer“

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens über die Gesamtfortschreibung beraten und beschlossen, keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze vorzubringen.

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2017 (im Rahmen der 2. Anhörung) erfolgte eine Diskussion, da das Trenngrün Nr. 9 (zwischen Poing und Ottersberg – Gemeinde Pliening) ersatzlos entfallen ist.
Die Forderung nach der Wiederaufnahme dieses Trenngrüns in den Regionalplan wurde jedoch mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt.
Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze in der geänderten Fassung vorgebracht.

Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf (wesentlich; die Gemeinde Poing betreffend):

A. I Herausforderungen der regionalen Entwicklungen
Z.2.2 Voraussetzungen für sozial ausgewogene, identitätsstiftende Strukturen sind zu schaffen sollen geschaffen werden. Auf bezahlbaren Wohnraum soll hingewirkt werden. Bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten sind Flächenanteile für preisgedämpften, geförderten Wohnungsbau vorzusehen (z.B. Einheimischenmodelle, sozialgerechte Bodennutzung).

B II Siedlung und Freiraum
Z.1.4 Wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung sind sollen aufeinander abzustimmen abgestimmt werden.

Z.4.6.2 Trenngrün vermeidet soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und erhält und sichert die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sind sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht.

B III Verkehr und Nachrichtenwesen
G.2.1.2 Trassen für künftige schienengebundene Verbindungen sollen von den Kommunen freigehalten werden.

Z.2.3.9 Eine Verbindung zwischen Flughafen und Messe soll ist über Markt Schwaben realisiert werden zu realisieren.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der 3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat hat einstimmig im Gesamten (mit einer Gegenstimme zu Z.2.3.9) folgenden Beschluss gefasst:
Zu diesen Änderungen / Ergänzungen werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Mit Schreiben vom 11.01.2018 wurde die Gemeinde Poing vom Regionalen Planungsverband München (RPV) über das 3. Anhörungsverfahren informiert und um Stellungnahme (beschränkt auf die kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf) gebeten. Nur zu diesen Änderungen waren Stellungnahmen möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens über die Gesamtfortschreibung beraten und beschlossen, keine Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze vorzubringen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2017 (im Rahmen der 2. Anhörung) erfolgte eine Diskussion, da das Trenngrün Nr. 9 (zwischen Poing und Ottersberg – Gemeinde Pliening) ersatzlos entfallen ist.
Die Forderung nach der Wiederaufnahme dieses Trenngrüns in den Regionalplan wurde jedoch mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt.
Es wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Ziele und Grundsätze in der geänderten Fassung vorgebracht.
Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf (wesentlich; die Gemeinde Poing betreffend):
A. I Herausforderungen der regionalen Entwicklungen
Z.2.2 Voraussetzungen für sozial ausgewogene, identitätsstiftende Strukturen sind zu schaffen sollen geschaffen werden. Auf bezahlbaren Wohnraum soll hingewirkt werden. Bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten sind Flächenanteile für preisgedämpften, geförderten Wohnungsbau vorzusehen (z.B. Einheimischenmodelle, sozialgerechte Bodennutzung).
B II Siedlung und Freiraum
Z.1.4 Wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung sind sollen aufeinander abzustimmen abgestimmt werden.
Z.4.6.2 Trenngrün vermeidet soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und erhält und sichert die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sind sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht.
B III Verkehr und Nachrichtenwesen
G.2.1.2 Trassen für künftige schienengebundene Verbindungen sollen von den Kommunen freigehalten werden.
Z.2.3.9 Eine Verbindung zwischen Flughafen und Messe soll ist über Markt Schwaben realisiert werden zu realisieren.
Der Gemeinderat hat einstimmig im Gesamten (mit einer Gegenstimme zu Z.2.3.9) folgenden Beschluss gefasst:
Zu diesen Änderungen / Ergänzungen werden keine Anregungen / Bedenken vorgebracht.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der am 28.01.2018 neu gegründete Verein „Poinger Löwen e. V.“ beantragt mit E-Mail vom 29.01.2018 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins.

Vereinszweck ist die Unterstützung des TSV München von 1860 e. V. in traditioneller und ideeller Hinsicht. Die Fangemeinschaft und die Tradition des TSV München von 1860 e. V. sollen durch gemeinsame Veranstaltungen gefördert, gepflegt und erhalten werden.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Löwen e. V.“ wird erteilt.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins „Poinger Löwen e. V.“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der Gemeinderat erteilte in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2018 dem Verein „Poinger Löwen e.V.“ die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens im Logo des Vereins.

Datenstand vom 09.03.2018 12:48 Uhr