Datum: 12.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 21:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Schulschwimmbad; schulaufsichtliche Genehmigung einer zweiten Übungseinheit
1.2 Baumfällung Schulstraße 30 und 30a
1.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Wasserhaushaltsgesetze; Antrag der Bayernwerk Natur GmbH auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Geothermievorhaben "Poing" nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Bekanntgabe des Bergamtes Südbayern vom 03.04.2018
1.4 Eisenbahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing"; Barrierefreien Umbau
1.5 Sachstand Breitbandausbau in Poing
1.6 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Sachstand Bauablauf
2 Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung
3 Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes
5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2016/2017, Haushaltsansatz 2017/2018
7 Essensversorgung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e.V.; Betriebsabrechnung 2016/2017, Personalkostenansatz 2017/2018
8 Volkshochschule Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V.; Zustimmung zum Haushaltsplan 2018, Genehmigung der gemeindlichen Anteilsfinanzierung
9 Musikschule Vaterstetten e.V.; Zustimmung zum Haushaltsplan 2018, Genehmigung der gemeindlichen Anteilsfinanzierung
10 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Bürgerhaus Poing, Instandsetzung Terrasse
11 Antrag der Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste Poing zur Entwicklung eines Konzeptes für ein Carsharing-Angebot in Poing
12 Antrag des Pfadfinderstammes Windrose Anzing/Poing zur Genehmigung des Gemeindewappens

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1
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1.1. Schulschwimmbad; schulaufsichtliche Genehmigung einer zweiten Übungseinheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.03.2018 hat die Regierung von Oberbayern die Errichtung eines Schulschwimmbades mit zwei Übungseinheiten schulaufsichtlich genehmigt. Neben den bisher bereits anerkannten Poinger Schulen hat die Regierung im Vorgriff die Gründung eines Gymnasiums in Poing anerkannt. Die notwendige Anzahl an gerechneten Sportklassen (105) für die Genehmigung der zweiten Übungseinheit wird damit erreicht, bzw. überschritten. Vergabeverhandlungen werden vorbereitet.

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1.2. Baumfällung Schulstraße 30 und 30a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Posteingang vom 12.03.2018 wurde uns von der beauftragten Sachverständigen für Bäume mitgeteilt, dass es sich bei dem größeren der beiden Bäume um einen Ginko handelt und dieser den Nadelbäumen zugeordnet wird und somit nicht der Baumschutzverordnung der Gemeinde Poing unterliegt.

Weiter wurde der Gemeinde Poing mit Posteingang vom 28.03.2018 von der Sachverständigen nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse der Technischen Universität München / Holzforschung mitgeteilt, dass es sich beim zweiten Baum um einen Lederblättrigen Weißdorn oder Apfeldorn mit dem botanischen Namen Crataegus lavallei „Carrierei“ handelt. Nach Aussage der Botanischen Staatssammlung ist diese Baumart ein Zier- und kein Obstgehölz.

Auf Grund seines Stammumfanges in 1 Meter Höhe war er durch die Baumschutzverordn ung der Gemeinde Poing geschützt. Es handelt sich um keinen Obstbaum. Mit der Fällung wurde somit gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Poing verstoßen. Ein Verfahren wird eingeleitet.

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1.3. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Wasserhaushaltsgesetze; Antrag der Bayernwerk Natur GmbH auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Geothermievorhaben "Poing" nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Bekanntgabe des Bergamtes Südbayern vom 03.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 09.04.2018 ging nachfolgendes Schreiben der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, vom 05.04.2018 bei der Gemeinde Poing ein:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayernwerk Natur GmbH hat beim Bergamt Südbayern die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entnahme und das Zutagefördern des Tiefenwassers aus der Bohrung Th2 und der Reinjektion des thermisch genutzten Wassers in die Bohrung Th1 zum Zweck des langfristigen Erdwärmegewinnungsbetriebes in der Geothermieanlage Poing beantragt.
Aufgrund der beantragten Zirkulation von bis zu max. 3.154.000 m³ war für das Vorhaben nach
§ 3c Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 13.3.2 UVPG in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung dieses Gesetzes (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 UVPG) mittels einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge hat. Die Feststellung ist gemäß § 3a Satz 2 UVPG a.F. öffentlich bekannt zu geben.
Sie erhalten daher die Bekanntgabe mit der Bitte, diese ortsüblich in der Gemeinde Poing bekannt zu machen.
Die Bekanntgabe erfolgt zusätzlich auf der Internet-Seite der Regierung von Oberbayern unter der folgenden URL:
https://www.regierung.oberbayern.de/aufgaben/wirtschaft/bergamt/11242/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

In der Gemeinde erfolgt die Bekanntmachung im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage am Mittwoch, 18.04.2018.

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1.4. Eisenbahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing"; Barrierefreien Umbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Wie bereits bekannt, hat am 08. Dezember 2017 die Submission für die Bauleistungen zum o.g. Projekt stattgefunden. Es gab leider keine Angebotsabgabe. Daher musste die Maßnahme verschoben werden.
Mögliche Ursachen dass kein Unternehmen ein Angebot abgegeben hat:
  • Für die Ausführung der Arbeiten in Netz der DB nur zugelassene Firmen mit besonderer Präqualifikationen infrage kommen.
  • Wegen die parallele Ausführung der EÜ und des barrierefreien Ausbau des Hp. Poing zu viele Schnittstellen in der Bauablauf.
  • Kurze Ausführungszeit ( 11 Monate – wurde durch der DB vorgegeben )
  • Die Auftragsbücher der Baufirmen sind gut gefüllt. Seit einigen Jahren werden von der Bundesregierung der DB zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt, um die ca. 1000 maroden Brücken im Bereich der DB Netz zu sanieren bzw. zu erneuern.

Ein barrierefreier Ausbau der Bahnsteige ist ohne den Bau der EÜ nicht möglich.
Die Ingenieurbauleistungen können getrennt ausgeführt werden, ohne den S-Bahnbetrieb zu beeinflussen.

Wegen der fehlende Angebote und der „erhitzten“ Preise auf den Spezialbausektor hat die ROB und DB Station&Service entschieden, dass der barrierefreie Ausbau der Bahnsteige erst im Jahr 2020 durchgeführt wird.  
Nach unserer Ansicht ist keine Preisentspannung in den nächsten 5 bis 10 Jahre zu erwarten, im Gegenteil die Brückenbauten werden jährlich teurerer.  

Deswegen wurde Mitte Dezember 2017 ein neues Bauablaufkonzept nur für den Bau der EÜ erarbeitet und mit der DB Netz abgestimmt.
Es wurde festgelegt dass der Neubau der EÜ und der barrierefreie Ausbau der S-Bahn-Station als getrennte Baumaßnahme durchgeführt wird.

Es wurden anschließend für die Neubau der EÜ erforderlichen Sperrpausen zwischen der DB Netz AG, Gemeinde Poing und IB Lahmeyer neu abgestimmt und offiziell angemeldet. Zudem wurde auch der Einsatzzeitraum für die Hilfsbrücken entsprechend der verschobenen Realisierung umgemeldet.

Die Bauleistungen für den Neubau der EÜ wurden am 5. Februar 2018 erneut öffentlich ausgeschrieben.
Die Submission fand am 12. März 2018 und die Vergabe findet heute 12. April 2018 statt.

Die wesentlichen Eckdaten des Bauablaufkonzeptes lauten:
  • Ab Anfang Mai 2018: Realisierung mit insgesamt zwei Wochenend-Totalsperrungen für den Einbau der Hilfs- und Behelfsbrücken (Ende Juni 2018, Mitte Juli 2018) und mit zwei aufeinander folgenden eingleisigen Sperrungen Totalsperrungen für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken (zu Ostern 2019 vom 18. bis 23. April 2019)
  • Ende November 2019: Bauende

Die Bauzeit beträgt unter Berücksichtigung eines Baus über die Schlechtwetterperiode laut neuem Bauablaufkonzept 18 Monate (ursprünglich waren es nur 11 Mo­nate).

Nachlaufend zum Neubau der EÜ ist im Rahmen einer getrennten Baumaßnahme der DB Station&Service AG der barrierefreie Ausbau der S-Bahn-Station Poing geplant. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S-Bahn-Station Poing ist:
  • der Umbau der Bahnsteige auf eine Höhe von 0,96 m über Schienenoberkante,
  • der ergänzende Bau von barrierefreien Zugängen sowie ergänzenden Treppenanlagen zu den Bahnsteigen,
  • der Neubau eines Bahnsteigdachs am Bahnsteig 2 (Richtung München) und
  • die Erneuerung der 50 Hz- und TK-Anlagen der Bahnsteige
vorgesehen.

Die Bauverwaltung prüft mit den Beteiligten (ROB, DB Netz AG, DB Station&Service und IB Lahmeyer) ob eine zeitgleiche Ausführung des Baus von barrierefreien Zugängen (Rampe) zu den Bahnsteigen möglich ist.

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1.5. Sachstand Breitbandausbau in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Zum Stand des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus der Deutschen Telekom in Poing teilte das Unternehmen mit, dass aktuell sechs der geplanten 18 Standorte buchbar wären.
Seit März sei hier leider noch keine Verbesserung eingetreten. Ursächlich hierfür wären Baumängel der (bisherigen) Baufirma gewesen.

In der nächsten Woche startet die Deutsche Telekom - nun allerdings mit einer neuen und bewährten Baufirma - die Beseitigung der hinterlassenen Mängel in der Stromversorgung der Gehäuse. Somit sollten spätestens ab dem Pfingstwochenende die verbleibenden Standorte auch im Netz integriert und buchbar sein.

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1.6. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Sachstand Bauablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Es besteht derzeit ein Terminverzug von ca. 5 Monaten im Vergleich zum Steuerungsablaufplan zur Bauausführung vom 28.04.2017. Aus heutiger Sicht ist der Gesamtfertigstellungstermin  31.07.2019 gefährdet. Es wurde daher veranlasst, gegenüber von möglichen Beschleunigungsmaßnahmen in den ausführenden Gewerken auch Ausweichmöglichkeiten und Interimsmaßnahmen zu untersuchen und kostentechnisch zu erfassen.

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2. Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Friedhofssatzung vom 27. November 2014 soll geändert werden.

Die Wesentliche Änderungen wurden erforderlich wegen:

  • Bestattungsgarten (Segnung am 03.05.2018)
  • Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit
  • Verbot von Grabschmuck aus nicht kompostierbaren Bestandteilen
  • Sonstige Änderungen sind lediglich redaktioneller Art

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 den Satzungsentwurf i.d.F. vom 06.03.2018 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung und die Niederschrift wird verwiesen.
Im aktuellen Satzungsentwurf vom 12.04.2018 ist die von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Änderung des § 5 (4) hinsichtlich der Festsetzung von Bestattungszeiten nicht mehr enthalten. § 5 bleibt somit unverändert.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofssatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofssatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden.
Daher wurde eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.

Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten musste ebenfalls festgesetzt werden.
Dies erfolgte in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 01.05.2018 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Inha lte der Änderungssatzung sind in dieser Ausgabe abgedruckt.

Ab sofort sind die geänderten Satzungen, in der dann aktuellen Fassung, auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Ortsrecht“ abrufbar.


Änderung der Friedhofssatzung


Satzung
zur Änderung der Satzung vom 27. November 2014 über das Bestattungswesen
- Friedhofssatzung -

Die Gemeinde Poing erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) folgende

Änderungssatzung:



§ 1

Die Satzung über das Bestattungswesen in der Gemeinde Poing – Friedhofssatzung – vom 27. November 2014 wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 1 Nr. 1. werden nach dem Wort „Friedhof“ die Worte „mit einem naturnahen Bestattungsgarten“ eingefügt.

In § 7 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt: „Die Ausgrabung oder Umbettung von biologisch abbaubaren Urnen ist nicht zulässig.“
Die bisherigen Absätze 3 – 6 werden Absätze 4 – 7).

In § 8 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:
„Die Bestattung von einbalsamierten Leichen ist nicht zulässig.“

In § 9 Abs. 6 Satz 1 werden nach den Worten „In der Grabstätte können“ die Worte „vorbehaltlich des § 13“ und nach den Worten „Erwerber und“ der Begriff „/oder“ eingefügt.
In Abs. 7 wird Satz 2 gestrichen; er wird zu neuem Abs. 8.
Abs. 8 wird Abs. 9.
Absatz 10 erhält folgende Fassung: „Die Absätze 1 bis 9 gelten sinngemäß für Urnennischen; die Absätze 2, 8 und 9 sind für Grabstätten im Bestattungsgarten nicht anwendbar.“

In § 11 Abs. 1 wird das Wort „einer“ vor dem Begriff Verlängerung durch das Wort „eine“ ersetzt.
Nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 eingefügt:
„Das Nutzugsrecht an einer Grabstätte im Bestattungsgarten erlischt nach Ablauf der Ruhefrist, ohne dass es einer Mitteilung an den Grabnutzungsberechtigten bedarf. Eine Verlängerung ist nicht möglich.“


In § 12 Abs. 3 werden nach dem Wort „Urnennischen“ die Worte „und Grabstätten im Bestattungsgarten“ eingefügt.

In § 13 wird nach d) eingefügt:
„e) Urnengräber im Bestattungsgarten
Innerhalb der Ruhefrist von 12 Jahren kann in dem Urnengrab eine Bestattung vorgenommen werden.“

In § 14 Abs. 1 wird nach den Maßangaben für Urnengräber eingefügt:
„Urnengräber im Bestattungsgarten            Länge 1,00 m            Breite 1,00 m“

Nach § 18 a wird neu eingefügt § 18 b:
§ 18 b

Benutzungs- und Gestaltungsvorschriften für den naturnahen Bestattungsgarten

  1. Die Beisetzungen können auf Wunsch im Beisein der Angehörigen oder auch anonym erfolgen.

  2. Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.

  3. Das Aufstellen von Grabmälern, oder Anbringen individueller Kennzeichnungen, sowie das Ablegen von Grabschmuck und anderer Ziergegenstände ist nicht gestattet.

  4. Kränze, Gestecke und sonstiger Grabschmuck dürfen nur im Zusammenhang mit einer Beisetzung abgelegt werden und müssen spätestens nach einer Woche durch den Grabnutzungsberechtigten entfernt werden.

  5. Das Aufstellen von Grablichtern ist nur im Pavillon an der dafür vorgesehenen Stelle zulässig.

  6. Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten kann der Name des Verstorbenen auf der vorhandenen Gedenktafel angebracht werden.

  7. Die Pflege und Veränderung von Grünflächen, Stauden und Gehölzen darf nur durch die Gemeinde oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen erfolgen.

  8. Eine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde besteht nur im Zusammenhang mit Beisetzungsmaßnahmen. Das Betreten des Geländes erfolgt ansonsten auf eigene Gefahr.

In § 19 wird nach Abs. 2 neu Abs. 3 eingefügt:
„Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.“

Der bisherige Abs. 3 wird inhaltlich unverändert zu Abs. 4.

In § 22 Abs. 4 wird die bisherige Formulierung ersetzt durch:
„Grabschmuck sollte aus natürlichen oder überwiegend natürlichen Materialien bestehen.“

In § 23 Abs. 2 werden die Worte „Kompoststoffe und Restmüll“ ersetzt bzw. ergänzt durch die Worte „Grünabfälle, Restmüll und Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen“
Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Kränze oder sonstige Blumengebinde, die teilweise aus nicht kompostierbaren Materialien bestehen, müssen nach dem Verwelken vom Nutzungsberechtigten zerlegt und gemäß Abs. 2 sortiert werden.“

In § 27 wird nach Nr. 3 eingefügt: „4. gegen die für den Bestattungsgarten geltenden Vorschriften verstößt (§ 18 b)“.
Nr. 5. erhält folgende Fassung: „ohne Genehmigung Grabmäler errichtet oder verändert oder diesbezüglich ohne vorherige Zulassung durch die Gemeinde als Gewerbetreibender im Friedhof tätig wird (§§ 19, 25).“
Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 6, die bisherige Nr. 6 wird Nr. 7.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.05.2018 in Kraft.

Gemeinde Poing
Poing, 13.04.2018

A. Hingerl
Erster Bürgermeister

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3. Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Friedhofsgebührensatzung i.d.F. vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016 soll geändert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 den Satzungsentwurf vom 06.03.2018 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung und die Niederschrift wird verwiesen.

Die Änderung bezieht sich im Wesentlichen auf die

Erweiterung von Gebührentatbeständen


In § 3 Abs. 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten        700,00 €


Da eine Grabstätte im Bestattungsgarten nicht verlängert werden kann, wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:
Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 12. April 2018 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden.
Daher wurde eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.

Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten musste ebenfalls festgesetzt werden.
Dies erfolgte in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 01.05.2018 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Inhalte der Änderungssatzung sind in dieser Ausgabe abgedruckt.

Ab sofort sind die geänderten Satzungen, in der dann aktuellen Fassung, auf der gemeindlichen Homepage unter der Rubrik „Ortsrecht“ abrufbar.



Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Satzung
zur Änderung der Satzung vom 14. Dezember 1992 über die Gebühren für das Bestattungswesen – Friedhofsgebührensatzung -

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 Kommunalabgabegesetz und Art. 20 Kostengesetz folgende

Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung über die Gebühren für das Bestattungswesen in der Gemeinde Poing vom 14.12.1992, zuletzt geändert am 18.11.2016 wird wie folgt geändert:

In § 3 Absatz 1 wird nach Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ neu eingefügt:
6. für ein Urnengrab im Bestattungsgarten        700,00 €

Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Urnengräber im Bestattungsgarten“.

§ 2
redaktionelle Änderungen

§ 3 Absatz 1 Nr. 4. „für eine Urnennische in der nördlichen Urnenwand“ wird Nr. 5.

§ 3
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.05.2018 in Kraft.


Gemeinde Poing
Poing, 13.04.2018

A. Hingerl
Erster Bürgermeister

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

16.09.2016
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
09.02.2017
GR (TOP 4)
  • Vorstellung von Planungsüberlegungen
  • Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
09.03.2017
GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
30.03.2017
GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
06.07.2017
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
20.07.2017
GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
05.10.2017
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 09.02.2017 wurde seitens der Verwaltung die Planung entsprechend der Variante 1 der Konzeptstudie von bgsm (Erhöhung der GF für das W 7 von GF 43.100 qm auf 75.100 qm – davon 40 % EOF-gefördert -, Mehrung 32.000 qm GF) weiter bearbeitet.
Die Verwaltung hat auf Basis einer Studie des Landratsamtes Ebersberg eine Analyse zur Bedarfsermittlung von EOF-Wohnungen erarbeitet. Dem Grunde nach liegt der Bedarf bei derzeit ca. 1.000 Wohneinheiten.

Der Flächenbedarf für das Gymnasium wurde mittlerweile vom Landkreis Ebersberg auf 3,5 ha festgelegt. Die Überprüfung, ob das Raumprogramm für die 33 Klassen auf dem Grundstück untergebracht werden kann, ergab ein positives Ergebnis (Optimierungsmöglichkeiten sind noch gegeben).

Es sind Räume für soziale Treffpunkte vorgesehen.

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf lässt eine stufenweise Realisierung zu.

Zwischenzeitlich gingen von den Fraktionen noch Optimierungsvorschläge ein.

Alle Anregungen / Vorschläge, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, werden parallel zum Bebauungsplanverfahren als eigene Projekte betrieben, wie z.B. Verkehrs- und Mobilitätskonzept, Seniorenkonzept sowie Jugendkonzept.
Das vorgestellte Bebauungsplankonzept soll der Öffentlichkeit am Freitag, 27. April 2018, 18.00 Uhr, in der Aula der Anni-Pickert-Schule vorgestellt und erläutert werden.




Tischvorlage
Baugebiet W 7;
Prozesse und Meilensteine

Themen

Berücksichtigung / Umsetzung
Städtebau
  • Höhenentwicklung
  • Nutzungsarten
  • Lebensqualität
  • Bezahlbares Wohnen



Die Höhenentwicklung wird auf max. 4 Vollgeschosse festgelegt.
Es ist eine stufenweise Realisierung möglich.
Es wird besonderer Wert auf EOF-geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum gelegt.
Wohnformen wie z.B. Betreutes Wohnen und Senioren-WG’s sind möglich. Der hierfür mögliche Wohnraum wird näher an die Erschließungsstraßen gerückt.
Es werden Wohnhöfe als Begegnungsräume zwischen den Gebäuden vorgesehen („soziale Teilhabe“).
(Fachgespräch Seniorenkonzept, Bedarfsplanung)
Mehrgenerationenhäuser
Platz für Cafe / Gastronomie am „Bergfeldplatz“

Bildungsstandort / Gymnasium
Sportstätten



Die Gemeinde stellt dem Landkreis Ebersberg (Bauherr) im Rahmen der Bauleitplanung die geeigneten Flächen zur Verfügung. Die Planung für das Gymnasium erfolgt durch den Landkreis EBE.

Sämtliche Anregungen zu diesem Thema wie Verdichtung des Geländes durch unterirdische Parkplätze oder Parkmöglichkeiten durch Überbauung etc. werden gebündelt an den Landkreis zur Berücksichtigung weitergegeben

Schule zur Bergfeldstraße orientiert („Schulplatz“)

Mehrfachnutzung der Sportflächen,
Versammlungsstätte (evtl. Wettkampfstätte – hat Auswirkungen auf die Stellplatzzahl – Einbindung der Nachbargemeinden erforderlich).

Nachhaltigkeit / Smart City
Natur / Umwelt
-Soziale Nachhaltigkeit (keine „Ghettobildung).
Es werden Begegnungsräume für die Bewohner geschaffen.
- Gestaltung öffentlicher Raum
- Hausgruppen für überschaubare Nachbarschaften
- Nutzung erneuerbarer Energien / Photovoltaik
- Innovatives Stellplatzkonzept
- Raum für Jugendliche am Beginn des Grünzugs und im Grünzug westlich des Gymnasiums

- Schutz der Ausgleichsflächen durch Abrücken der Bebauung und Einzäunung durch Wildschutzzaun

Mobilität / Verkehr
Parkraummanagement



Fachgespräch Mobilität und Verkehr am Freitag, 08.06.2018;
Erstellung Mobilitätskonzept; Aufbau/Ausbau Carsharing, PPA-Bus, Model-Split, E-Bike-Leihstationen / Lastenfahrradstationen, E-Ladesäulennetz

Optimierung des vorhandenen sowie Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes (z.B. Bau eines Radweges nördlich Bergfeldstraße – Westring bis zur Plieninger Straße); Querungshilfe Bergfeldstraße;

Durch den Bau von (Sammel-)Tiefgaragenanlagen werden mehr Grün-/Freiräume sowie autofreie Räume geschaffen.
Dies kann auch im Bereich des Aktivbandes unter der Grünfläche erfolgen.

Optimierung Stellplatzschlüssel bei entsprechenden Mobilitätskonzepten.

Haltestellen für Busse (beidseitig); „Kiss+Ride-Spur“ für Gymnasium

Aktivitätsband
Quartiersplatz


Im westlichen Bereich wird eine Fläche (teilweise Ausweitung in das künftige Baugebiet W 8) freigehalten, um für diesen Bereich eine evtl. quartiersübergreifende Zentrumsqualität zu erreichen, u.a Angebote für Jugendliche
Nutzungsmöglichkeiten sowie die weitere Ausgestaltung (Grillflächen, Fitness-Parcours, Open-Air-Kino usw. Raum für Ideen - diese sind durch Interessensgruppen in Workshops mit konkreten Projekten zu belegen, z.B. durch Fortschreibung des Jugendkonzeptes
Termin: Freitag, 22.06.2018

Sonstiges
Ob das Nahversorgungsgelände südlich der Bergfeldstraße hinsichtlich einer Verdichtung mit einbezogen werden kann, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens geprüft.
Dies gilt auch für die dargestellten „Vereinsparkplätze“ im Bereich des W 5.

Bürgerbeteiligung
Bürger-Info-Veranstaltung am Freitag, 27.04.2018;
Im Bauleitplanverfahren während der öffentlichen Auslegungen;
Dialog-Foren


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bebauungsplankonzept in der Fassung vom 12.04.2018 zu.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes erfolgt die Vorstellung / Information der Öffentlichkeit.

Die Tischvorlage „Prozesse und Meilensteine“ (Stand 12.04.2018) wird Bestandteil der Sitzungsvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bebauungsplankonzept in der Fassung vom 12.04.2018 zu.

Auf der Grundlage dieses Konzeptes erfolgt die Vorstellung / Information der Öffentlichkeit.

Die Tischvorlage „Prozesse und Meilensteine“ (Stand 12.04.2018) wird Bestandteil der Sitzungsvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Auf der Grundlage des Beschlusses vom 09.02.2017 wurde seitens der Verwaltung die Planung entsprechend der Variante 1 der Konzeptstudie von bgsm (Erhöhung der GF für das W 7 von GF 43.100 qm auf 75.100 qm – davon 30 % EOF-gefördert , 10 % gedeckelt (ohne Förderung)-, Mehrung 32.000 qm GF) weiter bearbeitet.
Die Verwaltung hat auf Basis einer Studie des Landratsamtes Ebersberg eine Analyse zur Bedarfsermittlung von EOF-Wohnungen erarbeitet. Dem Grunde nach liegt der Bedarf bei derzeit ca. 1.000 Wohneinheiten.
Der Flächenbedarf für das Gymnasium wurde mittlerweile vom Landkreis Ebersberg auf 3,5 ha festgelegt. Die Überprüfung, ob das Raumprogramm für die 33 Klassen auf dem Grundstück untergebracht werden kann, ergab ein positives Ergebnis (Optimierungsmöglichkeiten sind noch gegeben).
Es sind Räume für soziale Treffpunkte vorgesehen.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf lässt eine stufenweise Realisierung zu.
Zwischenzeitlich gingen von den Fraktionen noch Optimierungsvorschläge ein.
Alle Anregungen / Vorschläge, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, werden parallel zum Bebauungsplanverfahren als eigene Projekte betrieben, wie z.B. Verkehrs- und Mobilitätskonzept, Seniorenkonzept sowie Jugendkonzept.
Das vorgestellte Bebauungsplankonzept soll der Öffentlichkeit am Freitag, 27. April 2018, 18.00 Uhr, in der Aula der Anni-Pickert-Schule vorgestellt und erläutert werden.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bebauungsplankonzept in der Fassung vom 12.04.2018 zu.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes erfolgt die Vorstellung / Information der Öffentlichkeit.
Die Tischvorlage „Prozesse und Meilensteine“ (Stand 12.04.2018) wird Bestandteil der Sitzungsvorlage.

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

19.01.2017
GR (TOP 2)
Vorstellung der Bebauungsplanänderung; Aufstellungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept durch den Investor vorgestellt.

Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.

In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Gebiet wird als Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – festgelegt.

Der Geltungsbereich West umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha (Teilflächen aus Fl.Nr. 81 und 81/3).

Der Teilbereich Ost – Wohnbebauung wird gesondert erstellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung), d,h, der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.

Nach „ 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Beschluss

Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.

Nach „ 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 wurde das neue Konzept durch den Investor vorgestellt.
Wesentliche Punkte hierbei waren u.a. die Schaffung eines Bereiches für einen Lebensmittelmarkt sowie, unter Berücksichtigung der geplanten Straßenführung, die Anpassung der Höhenlagen.
In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, den gesamten Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung entschieden, aus verwaltungsvereinfachenden Gründen, den Bebauungsplan in 2 Bereiche (Ost – Wohnbebauung und West – großflächiger Einzelhandel) aufzuteilen und nur den Bereich West als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Gebiet wird als Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – festgelegt.
Der Geltungsbereich West umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha (Teilflächen aus Fl.Nr. 81 und 81/3).
Der Teilbereich Ost – Wohnbebauung wird gesondert erstellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (andere Maßnahme der Innenentwicklung), d,h, der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Aufteilung der Bebauungsplanänderung in 2 Teilbereiche (Teilbereich West und Teilbereich Ost) wird zugestimmt.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 12 BauGB erfolgt die 1. Änderung des seit 11.01.2006 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 32-O, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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6. Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2016/2017, Haushaltsansatz 2017/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Poinger Kolpingfamilie e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie für die Grundschule Karl-Sittler-Straße und für die Grundschule Am Bergfeld. Die beiden Mittagsbetreuungen sind seit September 2017 im Neubau der Grundschule Am Bergfeld untergebracht. Im Schuljahr 2016/2017 sind 288 Kinder von 11.00 – 14.00/15.30/17.00 Uhr an beiden Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung durchgeführt.

  1. Die Verwaltung hat die am 08.02.2018 vorgelegte Jahresrechnung 2016/2017 des Trägers der Mittagsbetreuung (Anlage) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger Poinger Kolpingfamilie e.V. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 90.000,- in drei Abschlägen erhalten. Zusätzlich wurde dem Träger gemäß Beschluss des Gemeinderates der im Vorjahr erwirtschaftete Überschuss aus 2015/16 in Höhe von EUR 4.226,11 überlassen.

Nach Abrechnung
der Gesamteinnahmen in Höhe von                                                        EUR 336.340,90
und Ausgaben in Höhe von                                                                EUR 341.790,86
verbleibt dem Träger ein Defizit in Höhe von                                        EUR   - 5.449,96

Der Träger hat bis zum Zeitpunkt der Abrechnung die  für den Betriebszeitraum noch zur Verfügung stehenden gemeindlichen Haushaltsmittel iHv. EUR 10.000.- nicht abgerufen. Nach Verrechnung des ausgewiesenen Defizits iHv. – 5.449,96 verbleibt rechnerisch ein Überschuss für den Abrechnungszeitraum 2016/2017 iHv. EUR 4.550,04. Davon sind allerdings nur EUR 2.000.- in das Haushaltsjahr 2018 als Haushaltsrest übertragen worden.

  1. Der Träger hat für das Schuljahr 2017/2018 einen Haushaltsplan kalkuliert (Anlage) und erstellt, der einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von EUR 144.947.- benötigt. Die im Haushaltsplan 2018 bereits veranschlagten und mit Beschluss des Gemeinderates zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von EUR 115.000.-, zzgl. des genannten Haushaltsrestes iHv. EUR 2.000.- aus Vorjahren, gesamt also EUR 117.000.- würden für die Mittagsbetreuung der kalkulierten Höhe nach für den Betriebszeitraum nicht mehr ausreichen.

Verfügbare HH-Mittel 2017/2018

Haushaltsansatz 2017/2018:                                                                EUR 115.000.-
Übertrag HH-Rest aus VJ                                                                EUR     2.000.-
Auszahlung Defizit aus 2016/2017                                                        EUR -   5.449,96
Verfügbare HH-Mittel für 2017/2018                                                        EUR 111.550,04

Entstehendes Defizit gemäß beantragter HH-Mittel 2017/2018

Verfügbare HH-Mittel für 2017/2018                                                        EUR 111.550,04
Beantragte HH-Mittel 2017/2018 durch den Träger                                        EUR 144.947.-
Defizit                                                                                         EUR - 33.396.96

Die im Schreiben des Trägers dargelegten Gründe sind für die Verwaltung nachvollziehbar und werden vom Träger in der Sitzung bei Bedarf ausführlich erläutert. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, überplanmäßig EUR 33.400.- bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird dem Träger empfohlen, ab dem Schuljahr 2018/2019 die Elternbeiträge moderat anzuheben.

Beschlussvorschlag

  1. Die Jahresrechnung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Karl-Sittler-Straße und Anni-Pickert mit den Vorläuferklassen der Bergfeldschule wird genehmigt.

  1. Der Haushaltsplan der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für 2017/2018 wird genehmigt

  1. Das kalkulierte Defizit iHv. EUR 33.400.- wird überplanmäßig genehmigt und bei Bedarf dem Träger zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgabe auf der HH-Stelle 21332.705000 iHv. EUR 33.400.- für den Betriebszeitraum 2017/2018

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung der Mittagsbetreuung an den Grundschulen Karl-Sittler-Straße und Anni-Pickert mit den Vorläuferklassen der Bergfeldschule wird genehmigt.

  1. Der Haushaltsplan der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für 2017/2018 wird genehmigt

  1. Das kalkulierte Defizit iHv. EUR 33.400.- wird überplanmäßig genehmigt und bei Bedarf dem Träger zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kr) Die Poinger Kolpingfamilie e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie für die Grundschule Karl-Sittler-Straße und für die Grundschule Am Bergfeld. Die beiden Mittagsbetreuungen sind seit September 2017 im Neubau der Grundschule Am Bergfeld untergebracht. Im Schuljahr 2016/2017 sind 288 Kinder von 11.00 – 14.00/15.30/17.00 Uhr an beiden Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut, aufgrund des Bedarfs, die Ferienbetreuung durchgeführt.

Nach Abrechnung der Gesamteinnahmen in Höhe von 336.340,90 € und Ausgaben in Höhe von 341.790,86 € verbleibt dem Träger ein Defizit in Höhe von 5.449,96 €. Die Abrechnung wurde seitens des Gemeinderates genehmigt.

Der Träger benötigt für das Schuljahr 2017/2018 einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 144.947.- €. Der Gemeinderat genehmigte zu den bereits im Haushalt 2018 eingestellten finanziellen Mitteln überplanmäßig 33.400.- €. Darüber hinaus wurde dem Träger empfohlen, ab dem Schuljahr 2018/2019 die Elternbeiträge moderat anzuheben.

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7. Essensversorgung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e.V.; Betriebsabrechnung 2016/2017, Personalkostenansatz 2017/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit September 2017 die Essensversorgung für die drei Grundschulen Anni-Pickert, Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld. in Poing. Im Betriebsjahr 2016/2017 wurden monatlich  über 1.700 Essen an den Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2016 / 2017 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe in Höhe von EUR 40.000,00 zur Verfügung gestellt. Weiter wurden dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2015 / 2016 in Höhe von EUR 8.148,63 überlassen.

Die Verwaltung hat die am 08.02.2018 vorgelegte Abrechnung 2016 / 2017 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2017 / 2018 (Anlagen) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger Poinger Kolpingfamilie e.V. hat zum Betrieb der Mittagsversorgung an den beiden Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 40.000,- erhalten. Zusätzlich wurde dem Träger gemäß Beschluss des Gemeinderates der im Vorjahr erwirtschaftete Überschuss aus 2015/16 in Höhe von EUR 8.148,63 überlassen.

Gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers

Der Gesamteinnahmen in Höhe von                                        EUR   265.737,71
und Gesamtausgaben in Höhe von                                                EUR   260.519,20

ergibt dies einen Überschuss in Höhe von                                        EUR       5.218,51

Für das Betriebsjahr 2017 / 2018 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten in Höhe von EUR ca. 63.000.-, die aufgrund der hohen Essensausgaben begründet sind.

Im Haushaltsplan 2018 sind auf der Haushaltstelle 21332.705001 Mittel in Höhe von EUR 63.000,00 für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel voraussichtlich ausreichend. Mit Übertragung des Überschusses iHv. EUR 5.218,51 wäre die kalkulierte Fehlbedarfsfinanzierung mehr als gedeckt.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2016/2017 in Höhe von EUR 5.218,51 dem Träger zusätzlich zu überlassen.

Beschlussvorschlag

  1. Die vorliegende Haushaltsrechnung 2016/2017 der Mittagsversorgung wird genehmigt.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e.V. wird zum Betrieb der Mittagsversorgung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von EUR 63.000.- gewährt.

  1. Zusätzlich wird dem Träger der Überschuss aus dem Abrechnungszeitraum 2016/2017 iHv. EUR 5.218,51 belassen.

Beschluss

  1. Die vorliegende Haushaltsrechnung 2016/2017 der Mittagsversorgung wird genehmigt.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e.V. wird zum Betrieb der Mittagsversorgung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 eine Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von EUR 63.000.- gewährt.

  1. Zusätzlich wird dem Träger der Überschuss aus dem Abrechnungszeitraum 2016/2017 iHv. EUR 5.218,51 belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kr) Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit September 2017 die Essensversorgung für die drei Grundschulen Anni-Pickert, Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld. in Poing. Im Betriebsjahr 2016/2017 wurden wöchentlich über 1.700 Essen an den Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2016/2017 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurden dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2015/2016 in Höhe von 8.148,63 € überlassen.

Die Verwaltung hat die am 08.02.2018 vorgelegte Abrechnung 2016/2017 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2017/2018 (Anlagen) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Die Haushaltsabrechnung des Trägers weist Gesamteinnahmen in Höhe von 265.737,71 € und Gesamtausgaben in Höhe von 260.519,20 € aus. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 5.218,51 € und eine Finanzierung für das Betriebsjahr 2017 in Höhe von ca. 63.000.- €, die aufgrund der hohen Essensausgaben begründet sind, wurden vom Gemeinderat genehmigt.

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8. Volkshochschule Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V.; Zustimmung zum Haushaltsplan 2018, Genehmigung der gemeindlichen Anteilsfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 21.02.2018 hat der Vorstand der Volkshochschule Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. den vom 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Vereins vorgelegten Haushaltsplan für 2018 einstimmig beschlossen.

Mit Zustimmung des Gemeinderates kann die Mitgliederversammlung den Haushalt des Vereins gemäß Satzung im Umlaufverfahren beschließen. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben dem Haushalt bereits zugestimmt.

VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V.

  1. Haushaltsansatz 2018:                                                        EUR        1.764.547.-
Anteilsfinanzierung Personalkosten Mitgliedsgemeinden:                EUR           609.200.-  
davon
  Anteil Poing:                                                                EUR           146.817,20

  1. Anteilsfinanzierung Mietkosten Mitgliedsgemeinden:                        EUR           148.046,19  
davon
Anteil Poing:                                                                EUR              37.572,01

Beschlussvorschlag

  1. Der Haushaltsansatz der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung Personalkosten für 2018  iHv. EUR 146.817,20 wird zugestimmt.

  1. Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung Mietkosten für 2018  iHv. EUR 37.572,01.- wird zugestimmt.

Beschluss

  1. Der Haushaltsansatz der VHS Vaterstetten-Erwachsenenbildung e.V. 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung Personalkosten für 2018  iHv. EUR 146.817,20 wird zugestimmt.

  1. Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung Mietkosten für 2018  iHv. EUR 37.572,01.- wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kr) Am 21.02.2018 hat der Vorstand der Volkshochschule Vaterstetten-Erwachsenenbildung e. V. den vom 1. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Vereins vorgelegten Haushaltsplan für 2018 einstimmig beschlossen. Mit Zustimmung des Gemeinderates kann die Mitgliederversammlung den Haushalt des Vereins gemäß Satzung im Umlaufverfahren beschließen. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben dem Haushalt bereits zugestimmt. Der Anteilsfinanzierung der Mitgliedsgemeinden i.H.v.  609.200.- €, davon Anteil Poing i.H.v. 148.817,20 € und der Anteilsfinanzierung der VHS-Mietkosten der Mitgliedsgemeinden i.H.v. 148.046,19 €, davon Anteil Poing i.H.v. 37.572,01 € hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt.

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9. Musikschule Vaterstetten e.V.; Zustimmung zum Haushaltsplan 2018, Genehmigung der gemeindlichen Anteilsfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Am 21.02.2018 hat der Vorstand der Musikschule Vaterstetten e.V. den vom 1. Vorsitzenden des Vereins vorgelegten Haushaltsplan für 2018 einstimmig beschlossen. Mit Zustimmung des Gemeinderates kann die Mitgliederversammlung den Haushalt des Vereins gemäß Satzung im Umlaufverfahren beschließen. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben dem Haushalt bereits zugestimmt.

Musikschule Vaterstetten e.V.

Haushaltsansatz 2018:                                                        EUR 1.601.550.-

Anteilsfinanzierung Mitgliedsgemeinden:                                        EUR    501.550.-  
davon
Anteil Poing:                                                                        EUR      53.760,80

  1. Eilantrag der Musikschule Vaterstetten e.V. vom  04.04.2018

Mit Email vom 04.04.2018 (Anlage) hat der 1. Vorsitzende der Musikschule Vaterstetten e.V. die Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn und Poing gebeten, zusätzlich jährliche Kosten für die Anmietung der Kellerräume in der Baldhamer Straße 39 zu finanzieren.

Grund ist die Anmeldung des Eigenbedarfs der bisher genutzten Räume der Grundschule Vaterstetten für Schulunterricht und den Hort. Die jährlichen Miet- und Mietnebenkosten belaufen sich auf  EUR 8.820.-/anno.

Der Anteil der Gemeinde Poing würde ab 2019 EUR 945,51/anno (10,72% von EUR 8.820.-), für 2018 EUR 472,76 (01.07. – 31.12.2018), zusätzlich zum Haushaltsansatz 2018 iHv. EUR 53.760,80 betragen.

Um den bisher an der Grundschule durchgeführten Unterricht der Musikschule nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, den jährlichen Mietanteil zusätzlich zum jährlichen gemeindlichen  Zuschuss  zu gewähren.

Beschlussvorschlag

  1. Der Haushaltsansatz der Musikschule Vaterstetten e.V. 2018 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung  iHv. EUR 53.760,80 für 2018 wird zugestimmt.

  1. Der Erhöhung der jährlichen Anteilsfinanzierung für die Anmietung der Zusatzräume in der Baldhamer Straße 39 in Vaterstetten iHv. EUR 472,76 anteilig für 2018 und des zukünftig jährlich anteiligen Mietzins iHv. EUR 945,51 ab 2019  wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel stehen auf der HH-Stelle 33300.705001 noch ausreichend zur Verfügung.

Beschluss

  1. Der Haushaltsansatz der Musikschule Vaterstetten e.V. 2018 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der gemeindlichen Anteilsfinanzierung  iHv. EUR 53.760,80 für 2018 wird zugestimmt.

  1. Der Erhöhung der jährlichen Anteilsfinanzierung für die Anmietung der Zusatzräume in der Baldhamer Straße 39 in Vaterstetten iHv. EUR 472,76 anteilig für 2018 und des zukünftig jährlich anteiligen Mietzins iHv. EUR 945,51 ab 2019  wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kr) Am 21.02.2018 hat der Vorstand der Musikschule Vaterstetten e. V. den vom 1. Vorsitzenden des Vereins vorgelegten Haushaltsplan für 2018 einstimmig beschlossen. Mit Zustimmung des Gemeinderates kann die Mitgliederversammlung den Haushalt des Vereins gemäß Satzung im Umlaufverfahren beschließen. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben dem Haushalt bereits zugestimmt. Der Anteilsfinanzierung der Mitgliedsgemeinden i.H.v. 501.550.- €, davon Anteil Poing i.H.v. 53.760,80 € hat der Gemeinderat zugestimmt, ebenso wie dem Antrag der Musikschule Vaterstetten e. V. vom  04.04.2018, an die Mitgliedsgemeinden Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn und Poing, zusätzlich jährliche Kosten für die Anmietung der Kellerräume in der Baldhamer Straße 39 zu finanzieren. Grund ist die Anmeldung des Eigenbedarfs der bisher genutzten Räume der Grundschule Vaterstetten für Schulunterricht und den Hort. Die jährlichen Miet- und Mietnebenkosten belaufen sich auf  8.820.- €/anno. Der Anteil der Gemeinde Poing würde ab 2019 945,51 €/anno (10,72% von 8.820.- €), für 2018 472,76 € (01.07. – 31.12.2018), zusätzlich zum Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 53.760,80 € betragen.

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10. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Bürgerhaus Poing, Instandsetzung Terrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2018 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

  1. Der Instandsetzung der Terrasse gemäß Variante 1 (Betonplatten, vorzugsweise Godelmann Decaston „Muschel-kalk nuanciert“ mit den Abmessungen 60 x 30 x 6 cm oder gleichwertig) wird zugestimmt. Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.
  2. Für die Instandsetzung der Sitzbank soll eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) zur Ausführung kommen.
  3. Die Farbgebung soll auf den Farbton des Hauses abgestimmt werden.

Beschluss

  1. Der Instandsetzung der Terrasse gemäß Variante 1 (Betonplatten, vorzugsweise Godelmann Decaston „Muschel-kalk nuanciert“ mit den Abmessungen 60 x 30 x 6 cm oder gleichwertig) wird zugestimmt. Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.
  2. Für die Instandsetzung der Sitzbank soll eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) zur Ausführung kommen.

  1. Die Farbgebung soll auf den Farbton des Hauses abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 12.04.2018 einstimmig der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses angeschlossen.

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11. Antrag der Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste Poing zur Entwicklung eines Konzeptes für ein Carsharing-Angebot in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt folgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung:

1. Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein Carsharing Angebot in Poing zu entwickeln.

2. Begründung:
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Konzept für ein Carsharing-Angebot wird im Rahmen des im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 noch zu erstellenden Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes mit berücksichtigt.
Die Beschlussfassung hierzu ist für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt folgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung:
1. Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein Carsharing Angebot in Poing zu entwickeln.
2. Begründung:
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Konzept für ein Carsharing-Angebot wird im Rahmen des im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 noch zu erstellenden Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes mit berücksichtigt.
Die Beschlussfassung hierzu ist für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen.
Nach Erläuterung des Antrages und Diskussion (es gibt bereits einen Verein in Poing, der allerdings nicht die Mittel für die angestrebte Größe hat, dafür die Erfahrung) wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag wird zugestimmt.

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12. Antrag des Pfadfinderstammes Windrose Anzing/Poing zur Genehmigung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Vorstand des Pfadfinderstammes Windrose Anzing/Poing (DPSG) beantragt mit Schreiben vom 28.03.2018 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Aufnähern bzw. als T-Shirt-Aufdruck anlässlich des 40. Stammesjubiläums. Die Verbreitung soll nur innerhalb des Stammes und an ehemalige Mitglieder erfolgen.

Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Aufnähern bzw. als T-Shirt-Aufdruck anlässlich des 40. Stammesjubiläums wird erteilt.

Beschluss

Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Aufnähern bzw. als T-Shirt-Aufdruck anlässlich des 40. Stammesjubiläums wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der Vorstand des Pfadfinderstammes Windrose
Anzing/Poing (DPSG) beantragte mit Schreiben vom 28.03.2018 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Aufnähern bzw. als T-Shirt-Aufdruck anlässlich des 40. Stammesjubiläums. Die Verbreitung soll nur innerhalb des Stammes und an ehemalige Mitglieder erfolgen. Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Genehmigung einstimmig erteilt.

Datenstand vom 08.06.2018 14:38 Uhr