Datum: 03.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bewilligung einer ÖPNV-Zuweisung
1.2 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge
1.3 Marktstraße 4; Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek; Vergabe Nachtragsauftrag
1.4 Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte Baubeginn
1.5 Asyl- und Flüchtlingsthemen; Unterbringung von Familiennachzug
2 Informationen zur 2. Stammstrecke
3 Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing
4 Marktstraße 4; Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
5 Rathausstraße 3; Gemeindliche Liegenschaften; Umnutzung einer Wohnung zu Büroräumen
6 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2018 den Westring bzw. die Bergfeldstraße betreffend
7 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Dominik Fuchs

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 1
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1.1. Bewilligung einer ÖPNV-Zuweisung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 30.000 € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2018.

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1.2. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Einmal handelt es sich um den Nachtrag 8 der Fa. Hecher (Trockenbauarbeiten) vom 16.01.2018 in Höhe von 16.717,67 €. Bei Nachtrag 8 handelt es sich um einen Nachtrag der mit der Schlussrechnung vom 19.12.2017, eingereicht wurde. Die Arbeiten wurden während der Bauphase zweifelsfrei ausgeführt und sind ausreichend begründet. Die Arbeiten wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 661.725,00 €.

Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 8 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) vom 22.03.2018 in Höhe von  6.141,99 €. Bei Nachtrag 8 handelt es sich um einen Nachtrag der im Juni 2017 dem Grunde nach freigegeben worden ist, aber keine offizielle Behandlung im Gemeinderat erfolgte. In der 6. AZ vom 20.02.2018 der Firma May sind nun diese Kosten aufgetaucht. Der Nachtrag wurde somit vergessen und wird hiermit nachgezogen. Die Arbeiten wurden während der Bauphase zweifelsfrei ausgeführt und sind ausreichend begründet. Diese Arbeiten wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.109.415,90 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

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1.3. Marktstraße 4; Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek; Vergabe Nachtragsauftrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Bei Nachtrag 2 handelt es sich um einen Nachtrag der Fa. Lentner (Elektro-Verkabelung) in Höhe von 3.852,98 € der mit der Schlussrechnung vom 26.03.2018 mit eingereicht wurde. Eine Freigabe konnte daher im Vorfeld nicht erfolgen. Die Nachtragspositionen sind vom Ingenieurbüro geprüft und für in Ordnung befunden worden. Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 53.004,15 €.

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1.4. Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte Baubeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am Dienstag, den 22. Mai 2018 beginnen die Bauarbeiten.
Die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen werden so gering wie möglich gehalten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen, Lärmbelästigungen und Nachtarbeiten nicht gänzlich ausschließen.
Im Zuge der Umsetzung des Bauprojektes wird ab dem 22. Mai 2018 die P+R Anlage komplett gesperrt und es stehen voraussichtlich bis Ende September 2019 keine Parkplätze zur Verfügung.
Folgende Parkplätze stehen weiterhin zur Verfügung:
  • Parkhaus – Friedenstraße
  • Parkplatz - Sportzentrum

Der Busverkehr ist durch die Baummaßnahme nicht betroffen.
Die Zugänge zu den Bahnsteigen und für die anliegenden Gewerbetreibenden bleiben in allen Bauphasen erhalten.

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1.5. Asyl- und Flüchtlingsthemen; Unterbringung von Familiennachzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö 1.5

Sachverhalt

Das Thema, Fehlbeleger und nachziehenden Familiennachzug im Rahmen der gemeindlichen Obdachlosenunterbringung und somit auf Kosten der Gemeinde unterzubringen, wird die Gemeinde Poing auch zukünftig beschäftigen. Eine Regelung zum Kostenersatz ist bisher noch nicht getroffen worden.
Deshalb hat sich die Gemeinde Poing mit einem Schreiben an den Bayerischen Gemeindetag, den Bayerischen Städtetag, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie an das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration gewandt, um über dieses Thema zu sprechen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat auf unser Schreiben geantwortet, und darauf hingewiesen, dass sich der Bund bereits zu verschiedenen Ausgleichsleistungen verpflichtet hat und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten sichergestellt und neu ausgestaltet werden soll. Die angespannte Wohnraumsituation in wachsenden Städten und Ballungsräumen erschwert die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten sowie Familienangehörigen. Die getroffenen Vereinbarungen auf Bundesebene, wie die „Wohnraumoffensive“ sollen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Ballungsräumen beitragen, wodurch eine gewisse Entspannung des Wohnungsmarktes zu erwarten ist.
Für Anfang Juni und Anfang Juli ist ein Gespräch mit Vertretern des Bayerischen Gemeindetages und des Bayerischen Städtetages geplant.

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2. Informationen zur 2. Stammstrecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Referent Bürgerkommunikation für die 2. Stammstrecke München, Herr Jörg Mader, DB Netz AG wurde durch die Verwaltung für Fragen des Gemeinderats zum Thema „2. Stammstrecke“ eingeladen.

Kurzbericht

(rap) Der Referent Bürgerkommunikation für die 2. Stammstrecke München, Herr Jörg Mader, DB Netz AG, wurde auf Wunsch eines Gemeinderatsmitgliedes durch die Verwaltung für Fragen zum Thema „2. Stammstrecke“ in den Gemeinderat eingeladen. Sein Vortrag wurde unter www.poing.de eingestellt. Ergebnis der sich ergebenden Diskussion im Gemeinderat war u.a., dass die 2. Stammstrecke nicht nur Vorteile wie den 15-Minuten-Takt, sondern möglicherweise auch Nachteile für die heutige S 2 hinsichtlich der Kapazitäten bringen könnte. Insoweit wird die Gemeinde Poing zur Klärung des Planungssachverhalts an die hierfür verantwortliche Bayerische Eisenbahngesellschaft herantreten.

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3. Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.03.2018 hat die Gemeinde Poing einen Workshop zur Fortschreibung des kommunalen Seniorenkonzeptes durchgeführt. Moderiert und dokumentiert von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung sind insbesondere die Handlungsfelder, Orts- und Entwicklungsplanung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie die Stärkung des Ehrenamtes und neue Wohnformen von den teilnehmenden VertreterInnen der örtlichen Wohlfahrtsverbände und der des Landkreises, der Gemeinderatsfraktionen, der Behindertenbeauftragten, der ARGE Am Bergfeld, der Kirchen, der Gemeindeverwaltung und insbesondere des Seniorennetzwerkes und des Seniorenbeirates  erörtert  worden.

Das vom Gemeinderat am 12.05.2011 beschlossene, bestehende Konzept, das bereits in Schritten fortgeschrieben worden ist, diente als Grundlage. Mit der Durchführung des Workshops und den daraus resultierenden Ergebnissen bzw. Forderungen wird dem Antrag der SPD Bürgerliste Poing vom 25.06.2017, ein Konzept für die zukünftige „Seniorenarbeit“ in Poing zu erstellen, in weiten Teilen Rechnung getragen.

Die Zusammenfassung der Themen und die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung, Frau Wenng und/oder Frau Herkert in der Sitzung erläutert.

Zentrale Kernforderungen:

Orts- und Entwicklungsplanung:
Verbesserung der Pflege, Haushaltshilfen, Hilfen im Alter; Einrichtung einer Sozialstation; Bürgerzentrum in den neuen Wohngebieten;

Mobilität und Barrierefreiheit:
Verbesserung der Busverbindungen nach Ebersberg und im Gemeindegebiet und Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für Senioren, Absenkung der Bordsteine;

Ehrenamt:
Neuorganisation des Ehrenamtes unter Leitung eines/einer hauptamtlichen Fachkraft (Kümmerer) ergänzend zur bereits bestehenden Stelle der Seniorenbeauftragten;

Neue Wohnformen und Teilhabe:
Forcierung des Einkommensgeförderten Wohnungsbaus und bezahlbare gemeinschaftliche Wohnprojekte insbesondere in den geplanten neuen Wohngebieten W 7 und W 8; u. a. Nutzung der vorhandener Einrichtungen über deren Zweckbindung hinaus für generationsübergreifendes Kulturprogramm in den Quartieren

Ergänzend zu diesen Forderungen hat die Verwaltung eine Einwohnerprognose bis 2033 und eine Pflegebedarfsermittlung (ambulante und stationäre Pflege) in Auftrag gegeben, so dass weitere notwendige Schritte eingeleitet worden sind, um eine Datengrundlage zu schaffen, die demografische Entwicklung zukunftssicher aufzustellen.      

Beschlussvorschlag

Die Ergebnisse des Workshops werden als Grundlage für die Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erarbeiteten Kernforderungen bei der Planung der neuen Wohngebiete einzuarbeiten sowie die Realisierung in den bereits bestehenden Wohngebieten zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Anforderungsprofil für eine Fachkraft zur Stärkung des Ehrenamtes für die Seniorenarbeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Beschluss

Die Ergebnisse des Workshops werden als Grundlage für die Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erarbeiteten Kernforderungen bei der Planung der neuen Wohngebiete einzuarbeiten sowie die Realisierung in den bereits bestehenden Wohngebieten zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Anforderungsprofil für eine Fachkraft zur Stärkung des Ehrenamtes für die Seniorenarbeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Am 27.03.2018 hat die Gemeinde Poing einen Workshop zur Fortschreibung des kommunalen Seniorenkonzeptes durchgeführt. Teilgenommen hatten VertreterInnen der örtlichen Wohlfahrtsverbände und der des Landkreises, der Gemeinderatsfraktionen, der Behindertenbeauftragten, der ARGE Am Bergfeld, der Kirchen, der Gemeindeverwaltung und insbesondere des Seniorennetzwerkes und des Seniorenbeirates. Das vom Gemeinderat am 12.05.2011 beschlossene, bestehende Konzept, das bereits in Schritten fortgeschrieben worden ist, diente als Grundlage.
Die Zusammenfassung der Themen und die Ergebnisse wurden von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung, Frau Wenng in der Sitzung erläutert:

Orts- und Entwicklungsplanung:
Verbesserung der Pflege, Haushaltshilfen, Hilfen im Alter; Einrichtung einer Sozialstation; Bürgerzentrum in den neuen Wohngebieten

Mobilität und Barrierefreiheit:
Verbesserung der Busverbindungen nach Ebersberg und im Gemeindegebiet und Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für Senioren, Absenkung der Bordsteine

Ehrenamt:
Neuorganisation des Ehrenamtes unter Leitung eines/einer hauptamtlichen Fachkraft (Kümmerer) ergänzend zur bereits bestehenden Stelle der Seniorenbeauftragten

Neue Wohnformen und Teilhabe:
Forcierung des Einkommensgeförderten Wohnungsbaus und bezahlbare gemeinschaftliche Wohnprojekte insbesondere in den geplanten neuen Wohngebieten W 7 und W 8; u. a. Nutzung der vorhandener Einrichtungen über deren Zweckbindung hinaus für generationsübergreifendes Kulturprogramm in den Quartieren

Ergänzend zu diesen Forderungen hat die Verwaltung eine Einwohnerprognose bis 2033 und eine Pflegebedarfsermittlung (ambulante und stationäre Pflege) in Auftrag gegeben, so dass weitere notwendige Schritte eingeleitet worden sind, um eine Datengrundlage zu schaffen, die demografische Entwicklung zukunftssicher aufzustellen.      

Die Ergebnisse des Workshops wurden vom Gemeinderat engagiert diskutiert und einstimmig als Grundlage für die Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die erarbeiteten Kernforderungen bei der Planung der neuen Wohngebiete einzuarbeiten sowie die Realisierung in den bereits bestehenden Wohngebieten zu prüfen und ein Anforderungsprofil für eine Fachkraft zur Stärkung des Ehrenamtes für die Seniorenarbeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

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4. Marktstraße 4; Umbau der Räumlichkeiten zu einer Bibliothek; Vergabe Nachtragsaufträge, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird folgender als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.01.2018 erteilte Nachtragsauftrag zur Kenntnis gegeben:

Es handelt sich um den Nachtrag 1 der Fa. Lentner (Elektro-Verkabelung) in Höhe von
24.268,63 €. Die Begründung des Nachtrags wird vom zuständigen Planungsbüro Geisler Tannhoff mit der Neuverkabelung und Installation der Bodentanks sowie der Datennetzverkabelung und Servertechnik gemäß der Vorgabe der Gemeinde Poing begründet. Die Arbeiten wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 49.151,17 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Kurzbericht

(fis) Dem Gemeinderat wurde folgendes als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.01.2018 erteilter Nachtragsauftrag zur Kenntnis gegeben:

Es handelt sich um den Nachtrag 1 der Fa. Lentner (Elektro-Verkabelung) in Höhe von
24.268,63 €. Die Begründung des Nachtrags wird vom zuständigen Planungsbüro mit der Neuverkabelung und Installation der Bodentanks sowie der Datennetzverkabelung und Servertechnik gemäß der Vorgabe der Gemeinde begründet. Die Arbeiten wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 49.151,17 €. Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

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5. Rathausstraße 3; Gemeindliche Liegenschaften; Umnutzung einer Wohnung zu Büroräumen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 20.09.2017 wurde in der Rathausstr. 3, 3. Obergeschoss eine 2-Zimmer-Wohnung gekündigt. Diese Wohnung wurde ab Juni 2018 an einen Mieter der Rathausstr. 3 vermietet, wodurch wiederum die 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss frei wurde.
Es bietet sich nun an, diese Wohnung durch Umnutzung zu Büroräumen der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
So kann zeitnah flexibler auf notwendige Personaleinstellungen reagiert werden, derzeitige Mehrfachbelegungen entspannt und/ oder zusätzliche Lagerfläche geschaffen werden.

Neben einer Planung inkl. Erstellung eines Brandschutznachweises werden für die Nutzungsänderung in der Ausführungsphase Bodenbelags-, Trockenbau-, Maler-, Sanitär- und Elektroarbeiten notwendig. Auch die Ausstattung muss neu beschafft werden.

Die Verwaltung geht derzeit (ohne eine konkrete Planung und dementsprechende Massen und Einheitspreise vorliegen zu haben, jedoch auf Grundlage einer vergleichbaren abgerechneten Baumaßnahme) von Kosten von ca. 90.000 € inkl. Planungskosten aus.

Beschlussvorschlag

Der Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 zu Büroräumen wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 20.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2018 wurden auf der Haushaltsstelle 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus) 70.000 € für die Umnutzung der 2-Zimmer-Wohnung im 3. OG zu Büroräumen veranschlagt. Die fehlenden Mittel in Höhe von ca. 20.000,00 Euro für die Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. OG können über die HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt) gedeckt werden, da die hier angesetzten Mittel in 2018 nicht vollständig ausgegeben werden können. Die Mittel für die Rathausstr. 4 sind für 2019 neu anzusetzen.

Beschluss

Der Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 zu Büroräumen wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 20.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 wird zum Juni 2018 eine 4-Zimmer-Wohnung frei. Es bietet sich an, diese Wohnung durch Umnutzung zu Büroräumen der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. So kann zeitnah flexibler auf notwendige Personaleinstellungen reagiert werden, derzeitige Mehrfachbelegungen entspannt und/ oder zusätzliche Lagerfläche geschaffen werden.
Neben einer Planung inkl. Erstellung eines Brandschutznachweises werden für die Nutzungsänderung in der Ausführungsphase Bodenbelags-, Trockenbau-, Maler-, Sanitär- und Elektroarbeiten notwendig. Auch die Ausstattung muss neu beschafft werden.
Die Verwaltung geht derzeit (ohne eine konkrete Planung und dementsprechende Massen und Einheitspreise vorliegen zu haben, jedoch auf Grundlage einer vergleichbaren abgerechneten Baumaßnahme) von Kosten von ca. 90.000 € inkl. Planungskosten aus.

Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss:

Der Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 zu Büroräumen wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 20.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt. Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

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6. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2018 den Westring bzw. die Bergfeldstraße betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 27.04.2018 wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, baldmöglichst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsgeschwindigkeit im Westring und in der Bergfeldstraße deutlich zu reduzieren.“

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Situation des Westrings und der Bergfeldstraße befinden sich bereits seit geraumer Zeit in der Überprüfung des Gemeinderats und der Verwaltung.

Beide Straßen sind daher Bestandteil des aktuellen Bebauungsplans, der im Zusammenhang mit dem Wohngebiet W 7 erstellt wird.

In der entsprechenden Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zum Bebauungsplan wurden bereits folgende verkehrliche Ziele genannt:

Westring:

- Signalisierung des Anbindungsknotens Plieninger Straße/Westring
- Sichere Führung des Radverkehrs; keine Radwegbenutzungspflicht, aber Angebot
   eines separaten Weges
- Senkung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten (insbesondere in Ost-West-Richtung)
- Sichere und komfortable Querungsstellen im Bereich der Grünzüge

Bergfeldstraße:

- Sichere Führung des Radverkehrs; keine Radwegbenutzungspflicht, aber Angebot
  eines separaten Weges;
- Sichere und komfortable Querungsstellen im Bereich der Grünzüge
- Gestaltung der Anbindungsknoten der Baugebiete im Hinblick auf die Funktion der Straße
- Gestaltung eines zentralen Quartiersplatzes mit (baulichem) Langsamfahrbereich vor
   der Schule
- Bushalt direkt vor der Schule (nur Linienbusse, keine Schulbusse)
- Bring- und Holverkehr der Eltern nicht vor der Schule (Entzerrung); die bisherige Bushaltestelle  an der Gebrüder-Grimm-Straße kann hierfür verwendet werden.

Die Gemeinde Poing veranstaltet ferner am 8.6.2018 zwischen 14:30 und 18:00 Uhr einen Workshop zum Thema Mobilität. Diese Auftaktveranstaltung für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes der Gemeinde richtet sich neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Neben Impulsvorträgen mit Best Practice Beispielen wird es auch eine Podiumsdiskussion mit Fachleuten aus dem Bereich Mobilität geben.

Dieser Workshop hat hierbei nicht nur das Wohngebiet W 7, sondern die verkehrlichen Auswirkungen auf ganz Poing im Fokus.

Bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 erfolgte hinsichtlich des Westrings die Vergabe der Planungsleistungen für die Linksabbiegerspur Plieninger Straße.

Für den Bereich der Schule am Bergfeld hat die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h während der schulrelevanten Zeiten angeordnet. Ferner erfolgen regelmäßig Messungen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Darüber hinaus wurde eine Geschwindigkeitswarnanlage neuester Ausführung installiert.

Im Westring wurden ebenfalls Geschwindigkeitswarnanlagen (mobil) beidseitig als Interimsmaßnahme aufgestellt. Derzeit läuft die Beschaffung von zwei Geräten neuester Ausführung, für die allerdings eine Stromversorgung hergestellt werden muss. Ansonsten gilt dort „Tempo 30“ aufgrund der heute bestehenden Tempo 30-Zone.

Beschlussvorschlag

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung der Bürgerversammlung, Maßnahmen im Westring und in der Bergfeldstraße zur Dämpfung der Geschwindigkeiten baldmöglichst umzusetzen, wird im Rahmen der bereits begonnenen und anstehenden Planungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Wohngebiet W 7 bzw. der entsprechenden Ausbauplanungen zugestimmt.

Beschluss

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung der Bürgerversammlung, Maßnahmen im Westring und in der Bergfeldstraße zur Dämpfung der Geschwindigkeiten baldmöglichst umzusetzen, wird im Rahmen der bereits begonnenen und anstehenden Planungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Wohngebiet W 7 bzw. der entsprechenden Ausbauplanungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) In der Bürgerversammlung vom 27.04.2018 wurde folgender Antrag gestellt:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, baldmöglichst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsgeschwindigkeit im Westring und in der Bergfeldstraße deutlich zu reduzieren.“

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Situation des Westrings und der Bergfeldstraße befinden sich bereits seit geraumer Zeit in der Überprüfung des Gemeinderats und der Verwaltung.

Beide Straßen sind daher Bestandteil des aktuellen Bebauungsplans, der im Zusammenhang mit dem Wohngebiet W 7 erstellt wird.

In der entsprechenden Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zum Bebauungsplan wurden bereits folgende verkehrliche Ziele genannt:

Westring:

  • Signalisierung des Anbindungsknotens Plieninger Straße/Westring
  • Sichere Führung des Radverkehrs; keine Radwegbenutzungspflicht, aber Angebot eines separaten Weges
  • Senkung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten (insbesondere in Ost-West-Richtung)
  • Sichere und komfortable Querungsstellen im Bereich der Grünzüge

Bergfeldstraße:

  • Sichere Führung des Radverkehrs; keine Radwegbenutzungspflicht, aber Angebot eines separaten Weges;
  • Sichere und komfortable Querungsstellen im Bereich der Grünzüge
  • Gestaltung der Anbindungsknoten der Baugebiete im Hinblick auf die Funktion der Straße
  • Gestaltung eines zentralen Quartiersplatzes mit (baulichem) Langsamfahrbereich vor der Schule
  • Bushalt direkt vor der Schule (nur Linienbusse, keine Schulbusse)
  • Bring- und Holverkehr der Eltern nicht vor der Schule (Entzerrung); die bisherige Bushaltestelle  an der Gebrüder-Grimm-Straße kann hierfür verwendet werden.

Die Gemeinde Poing veranstaltet ferner am 8.6.2018 zwischen 14:30 und 18:00 Uhr einen Workshop zum Thema Mobilität. Diese Auftaktveranstaltung für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes der Gemeinde richtet sich neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Neben Impulsvorträgen mit Best Practice Beispielen wird es auch eine Podiumsdiskussion mit Fachleuten aus dem Bereich Mobilität geben.

Dieser Workshop hat hierbei nicht nur das Wohngebiet W 7, sondern die verkehrlichen Auswirkungen auf ganz Poing im Fokus.

Bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 erfolgte hinsichtlich des Westrings die Vergabe der Planungsleistungen für die Linksabbiegerspur Plieninger Straße.

Für den Bereich der Schule am Bergfeld hat die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h während der schulrelevanten Zeiten angeordnet. Ferner erfolgen regelmäßig Messungen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Darüber hinaus wurde eine Geschwindigkeitswarnanlage neuester Ausführung installiert.

Im Westring wurden ebenfalls Geschwindigkeitswarnanlagen (mobil) beidseitig als Interimsmaßnahme aufgestellt. Derzeit läuft die Beschaffung von zwei Geräten neuester Ausführung, für die allerdings eine Stromversorgung hergestellt werden muss. Ansonsten gilt dort „Tempo 30“ aufgrund der heute bestehenden Tempo 30-Zone.

Die Ausführungen der Verwaltung wurden durch den Gemeinderat einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung der Bürgerversammlung, Maßnahmen im Westring und in der Bergfeldstraße zur Dämpfung der Geschwindigkeiten baldmöglichst umzusetzen, wurde durch den Gemeinderat im Rahmen der bereits begonnenen und anstehenden Planungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Wohngebiet W 7 bzw. der entsprechenden Ausbauplanungen einstimmig zugestimmt.

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7. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Dominik Fuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Dominik Fuchs beantragt mit Schreiben vom 23.04.2018 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31.05.2018.

Nach § 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden.

Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dennoch empfohlen, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 23.04.2018 das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 23.04.2018 das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Das Gemeinderatsmitglied Dominik Fuchs beantragte aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31.05.2018. Nach § 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dennoch empfohlen, die Niederlegung durch Beschluss festzustellen. Der Gemeinderat traf folglich einstimmig den entsprechenden Beschluss.

Die offizielle Verabschiedung ist für die Gemeinderatssitzung am 07.06.2018 vorgesehen.

Datenstand vom 08.06.2018 14:40 Uhr