Datum: 07.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:02 Uhr bis 18:52 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:52 Uhr bis 22:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge
1.2 Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für Grundschüler
1.3 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.4 Zuweisungsrate für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2
1.5 Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2018 für den Neubau zweier Kindertagestätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b
1.6 Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2018 für den Ersatzneubau der Grundschule in der Karl-Sittler-Straße
1.7 Zuweisung nach Art. 10 FAG für den Neubau des katholischen Kindergartens am Endbachweg
1.8 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Auftragsvergabe Außenanlagen-Entwässerung
2 Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Fuchs
3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Manfred Kammler
4 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Einrichtung einer Sicherheitswacht für die Gemeinde Poing bei der Polizeiinspektion Poing
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB
7 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8 (IV. Entwicklungsstufe); Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
8 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark. nördlich der BAB A 94", Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
9 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München, Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde Poing
10 Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Innenausbau Vereinsräume
11 Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für die Betriebsjahre 2015 und 2016
12 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Projektänderungsantrag Nr. 5 Dachterrassen Innenhöfe

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1
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1.1. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Vergabe Nachtragsaufträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Bei Nachtrag 9 der Fa. May (Garten- und Landschaftsbau) vom 22.02.2018 in Höhe von  2.715,10 € handelt es sich um einen korrigierten Nachtrag aus dem Positionen gestrichen wurden die ab September 2018 der gemeindliche Baubetriebshof übernehmen wird. Einzig die Position der Schädlingsbekämpfung bleibt erhalten, da diese Leistung vom Baubetriebshof nicht übernommen werden kann. Die Arbeitsgänge wurden 2017 dem Grunde nach freigegeben und ausgeführt. 2018 stehen die Leistungen noch aus. Diese Arbeiten wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.112.131,00 €.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte  nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

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1.2. Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für Grundschüler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Bekanntermaßen werden die beiden Häuser für Kinder Am Bergfeld zum größten Teil als Interimsschule des Sprengels Am Bergfeld, Seewinkel, und der zukünftigen Wohngebiete 7 und 8 genutzt. Die durch die Schule belegten Kindergarten- und Horträume für ca. 160 Plätze können vor Fertigstellung des Ersatzneubaus an der Karl-Sittler-Grundschule seit Schuljahresbeginn 2017/2018 nicht angeboten werden.

Alle Hortplätze dort sind aktuell belegt, auch die Mittagsbetreuung kommt an die Kapazitätsgrenze.

Ein Grund für den hohen Bedarf an schulnahen Betreuungsplätzen 2018/2019 ist der atypische Zuzug von Familien mit insbesondere Kindern im Vorschulalter statt der erwarteten Krippenkinder im Wohngebiet 6.

Aktuell suchen Eltern in Poing für 32 Grundschulkinder ab September 2018 vorzugsweise einen Hortplatz.

Die freien Kindergartenplätze im Sprengelgebiet der Anni-Pickert-Grundschule in den bestehenden Kindergärten konnten nur bedingt in Hortplätze umgewandelt werden.

Allerdings zeichnet sich seit heute eine Möglichkeit ab, die entsprechende Betriebserlaubnis seitens des Landratsamtes vorausgesetzt in einer KiTa freie Kindergartenplätze in eine Hortgruppe umzuwandeln. Dies wird seit heute Nachmittag seitens der Verwaltung geprüft und abgeklärt.

Weiter versuchen Verwaltung und Schulleitung neben dem bestehenden Ganztagszug (Klassen 1-4) in der Anni-Pickert Grundschule den zweiten GTK-Zug, der im aktuellen Schuljahr nicht vollständig belegt war, ab September 2018 mit einer neuen 1. GTK zu starten. Bis zu 20 GrundschülerInnen könnten dort auch als Gastkinder des nördlichen und südlichen Sprengels aufgenommen werden, die dann den Bedarf entsprechend reduzieren könnten. Aktuell gemeldet sind 13 Kinder.

 Allerdings wird diese 1. Ganztagsklasse erst ab mindestens 15 SchülerInnen seitens der staatlichen Stellen zugelassen.

Ergänzt werden kann die GTK bei Bedarf durch Anschlussbetreuung in einem Hort oder alternativ in der Mittagsbetreuung wenn dort ausreichend Kapazitäten, ergänzt durch Ferienbetreuung an der Schule, zur Verfügung stehen. Dies wird von der Verwaltung derzeit geklärt.

Die Belegung von Notplätzen wäre, in Absprache mit dem Landratsamt dann möglich, wenn alle genannten Alternativen ausgeschöpft sind.

Bei der Vergabe der schulnahen Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren hat es immer Wartelisten gegeben, die zum Schuljahresbeginn aufgefangen werden konnten. Ob dies auch zum Schuljahr 2018/2019 eintreten wird, ist derzeit jedoch schwer abzuschätzen.

Eine temporäre Umwandlung von Krippenplätzen in Hortplätze ist mit der Auflage, die Sanitärräume umzurüsten, verbunden. Problem sind dabei der Zeit- und Kostenfaktor unter Vorbehalt der Genehmigung seitens der Regierung von Oberbayern.

Die Verwaltung wird, sollte durch die genannten Maßnahmen der Bedarf an schulnahen Betreuungsplätzen nicht gedeckt werden können, weitere Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt erarbeiten, temporäre Hortplätze zu schaffen. Ggf. entstehende Kosten entsprechender Maßnahmen werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ermittelt und ein Beschlussvorschlag hierzu erarbeitet.

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1.3. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö 1.3

Sachverhalt

Unterbringung von Familiennachzug

Auf das Schreiben der Gemeinde Poing, ob anerkannte Asylberechtigte und nachziehender Familiennachzug im Rahmen der gemeindlichen Obdachlosenunterbringung unterzubringen sind und ob Kostenersatz besteht, hat der Bayerische Staatsminister des Innern und für Integration geantwortet. Minister Herrmann zeigt sich solidarisch mit der Gemeinde Poing und betont, dass zur Vermeidung von Notsituationen vorübergehend verfügbare Plätze in Asylunterkünften zur Verfügung stehen. Außerdem profitieren die Kommunen vom Nachtragshaushalt 2018, da jeder Asylbewerber automatisch als Einwohner bei der Berechnung einwohnerbezogener Zuweisungen berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird der Gemeinde Poing Unterstützung bei der Überprüfung der landkreisweiten Verteilung zugesichert.
Aufgrund des oben erwähnten Schreibens der Gemeinde Poing hat auch ein Gespräch beim Bayerischen Städtetag stattgefunden. Auch dort hat man Verständnis für die Fragen der Gemeinde Poing zu diesem Thema und bestätigt, dass anerkannte Asylberechtige weiterhin in den Asylunterkünften bleiben dürfen. Allerdings verweist man auch dort darauf, eine sozial verträgliche Umverteilung ist zwischen dem Landkreis und den Landkreiskommunen zu regeln.
Für Anfang Juli ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Gespräch mit Vertretern des Bayerischen Städtetages geplant.
Außerdem wurde jetzt in einem Urteil des BayVGH, wer für die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter zuständig ist entschieden, dass die weitere Unterbringung anerkannter Asylberechtigter Aufgabe des Freistaats Bayern und nicht der einzelnen Kommunen ist.


Soziale Betreuung in den dezentralen Unterkünften

In einem Schreiben an das Landratsamt Ebersberg hat die Gemeinde Poing ihr Unverständnis über die ihrer Meinung nach ungenügende soziale Betreuung Asyl in den dezentralen Unterkünften zum Ausdruck gebracht.
Das Landratsamt Ebersberg hat sich dahingehend geäußert, die Gemeinde Poing würde vom Landratsamt in dieser Angelegenheit nicht alleine gelassen. Gerade durch die zusätzliche Asylsozialberatung der Caritas im Landkreis Ebersberg stehe sogar ein Überangebot der sozialen Betreuung zur Verfügung.
Die bisher in den Unterkünften tätigen Hausmeister übernähmen zusätzlich die Funktion der Kümmerer und stünden in engem Kontakt zu den MitarbeiterInnen der sozialen Betreuung. So würde auch ein niederschwelliges Unterstützungsinstrument geschaffen, wobei die Kümmerer regelmäßig in den Unterkünften seien, um Reparaturen vorzunehmen und präventiv Maßnahmen einzuleiten.
Darüber hinaus seien die Bewohner für die Sauberkeit der Unterkunft selbst verantwortlich, worüber auch regelmäßige Gespräche mit den Bewohnern geführt würden.  

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1.4. Zuweisungsrate für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 05.06.2018 für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 eine vorläufige Zuweisungsrate über 576.000 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.

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1.5. Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2018 für den Neubau zweier Kindertagestätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Für den Neubau zweier Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b hat die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 05.06.2018 eine vorläufige Zuweisungsrate als Abschlagsrate üb er 314.000 € für das Haushaltsjahr 2018 bereit gestellt.

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1.6. Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2018 für den Ersatzneubau der Grundschule in der Karl-Sittler-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Für den Ersatzneubau einer Grundschule in der Karl-Sittler-Straße hat die Regierung von Oberba yern mit Schreiben vom 05.06.2018 eine erste vorläufige Zuweisungsrate als Abschlagsrate über 1.305.000 € für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.

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1.7. Zuweisung nach Art. 10 FAG für den Neubau des katholischen Kindergartens am Endbachweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Für den Neubau des katholischen Kindergartens am Endbachweg wurde von der Regierung von Oberbayern am 05.07.2017 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, die die Kirche ermächtigte, mit dem Bau des Kindergartens zu beginnen. Ein Beschied über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn war somit nicht erforderlich. Die Regierung von Oberbayern erteilte mit Bescheid vom 27.12.2017 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine FAG-Förderung in Höhe von 860.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann  ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden. Mit Schreiben vom 05.06.2018 wurden für das Haushaltsjahr 2018 für die Maßnahme als Abschlagsrate 295.000 € von der Regierung von Oberbayern bereitgestellt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme, werden nach Abzug der Förderung, jewe ils zu Hälfte vom Erzbischöflichen Ordinariat München, als Bauherr und der Gemeinde Poing getragen.

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1.8. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Auftragsvergabe Außenanlagen-Entwässerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: Der Auftrag für die Außenanlagen-Entwässerung wird an die Firma Dipl.-Ing. Emil Hönninger GmbH & Co. Bauunternehmung KG zum Angebotspreis von brutto 274.624,58 Euro vergeben.

Im Vortrag wurde zudem die Auftragssumme ohne Wartung mit brutto 273.723,30 Euro angegeben. Aufgrund einer Nachprüfung musste die Auftragssumme geändert werden. Teilleistungen zur Wartung wurden aus dem Hauptauftrag übertragen auf den erforderlichen Wartungsvertrag, der noch nachzureichen war. Die beauftragte Summe beträgt somit 271.684,04 Euro ohne und 286.286.673,71 Euro mit Wartung. Auf Grundlage eines schriftlichen Vergabevorschlages des Planungsbüros PLANplus GmbH bleibt das bisherige Prüfungsergebnis und die Reihenfolge der Bieter unverändert.

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2. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Fuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

Herr Dominik Fuchs ist mit Ablauf des 31.05.2018 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird Herrn Fuchs verabschieden.

Kurzbericht

(rap) Herr Dominik Fuchs ist mit Ablauf des 31.05.2018 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung erfolgte die Verabschiedung durch Herrn Erster Bürgermeister Albert Hingerl und die Parteien.

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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Manfred Kammler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückt Herr Manfred Kammler als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach.

Herrn Kammler wurde dies mit Schreiben vom 04.05.2018 mitgeteilt.

Herr Kammler erklärte mit Schreiben vom 07.05.2018, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt Herrn Kammler in der Sitzung.

Kurzbericht

(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückte Herr Manfred Kammler als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach. Herr Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Herrn Kammler in der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Es wurde sodann folgende Neubesetzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen:
- Haupt- und Finanzausschuss: Herr Manfred Kammler als Mitglied
- Bau- und Umweltausschuss: Herr Manfred Kammler als Vertreter


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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Fuchs ist folgende Neubesetzung vorzunehmen:

  • Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

  • Vertreter im  Bau- und Umweltausschuss

Beschlussvorschlag

Es wird folgende Neubesetzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

Herr Manfred Kammler als Mitglied

Bau- und Umweltausschuss

Herr Manfred Kammler als Vertreter

Beschluss

Es wird folgende Neubesetzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

Herr Manfred Kammler als Mitglied

Bau- und Umweltausschuss

Herr Manfred Kammler als Vertreter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Dominik Fuchs als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.05.2018 endet.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 rückte Herr Manfred Kammler als nächster Listennachfolger gemäß dem Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach. Herr Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Herrn Kammler in der öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Es wurde sodann folgende Neubesetzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen:
- Haupt- und Finanzausschuss: Herr Manfred Kammler als Mitglied
- Bau- und Umweltausschuss: Herr Manfred Kammler als Vertreter


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5. Einrichtung einer Sicherheitswacht für die Gemeinde Poing bei der Polizeiinspektion Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Poing ist mit der Frage, ob Interesse an der Einführung einer Sicherheitswacht in Poing bestünde, an die Verwaltung herangetreten. Aktueller Anlass hierfür ist, dass das Bayerische Innenministerium den deutlichen Ausbau der Sicherheitswacht vorantreiben möchte. Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt.

Im Einzelnen:

1. Allgemeines

Das Sicherheitswachtgesetz ist bereits am 31.12.1996 in Kraft getreten. Der Bayerische Ministerrat beschloss am 16.06.2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige. Die Sicherheitswacht ist nun auch für Kommunen unter 20.000 Einwohnern möglich,
- sofern geeignete Einsatzgebiete vorhanden sind
- das zuständige Polizeipräsidium der Errichtung zustimmt und
- ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates vorliegt
Im Jahr 2016 wurde die Aufstockung auf 1500 Stellen beschlossen. Ferner wurde das Wohnortprinzip gestrichen, so dass auch Nicht-Poinger Angehörige der Sicherheitswacht in Poing werden könnten.

2. Tätigkeitsgebiete der Sicherheitswacht

Als Tätigkeitsgebiete kommen hauptsächlich in Betracht:

- größere Wohnsiedlungen
- öffentliche Parks und Anlagen
- die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen   Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt.
- das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften

Die Sicherheitswacht ist nicht vorgesehen für:

- den Einsatz bei Versammlungen
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Sportstadien
- die Verkehrsüberwachung.

3. Aufgaben der Sicherheitswacht

Zu den Aufgaben der Sicherheitswacht zählt insbesondere:

- Vandalismus und Straßenkriminalität entgegenwirken
- Verbesserung der Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger durch Präsenz
- Information der Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen (über Handsprechfunkgerät)
- ein Eingreifen ist nur im Ausnahmefall erforderlich, zum Beispiel, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist.
- Unterstützung der Polizei z.B. bei Fahndungen, Vermisstensuche
- Erteilen von Auskünften an Hilfesuchende

4. Befugnisse der Sicherheitswacht

Die Sicherheitswacht hat zunächst die die gleichen Rechte wie jeder anderer Bürger:

- Festhaltung auf frischer Tat betroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei
- Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger

Die Sicherheitswacht kann ferner Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung notwendig ist.

Die Sicherheitswacht kann auch einen Platzverweis bei Gefahr im Verzug erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.

5. Bewerbung für die Sicherheitswacht

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sein
- den Nachweis einer abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung erbringen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
- Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.

Es wird durch den Freistaat Bayern eine Aufwandspauschale von 8,00 €/Stunde gewährt.

6. Erfordernis einer Sicherheitswacht in der Gemeinde Poing

Aufgrund der Straftatenentwicklung ist unter Berücksichtigung der Kriminalitätsstatistik aus polizeilicher Sicht die Einrichtung im Bereich der Polizeiinspektion Poing nicht zwingend erforderlich.

Allerdings besteht die Möglichkeit, auch eine bereits sehr gute Sicherheitslage noch weiter zu verbessern. Abhängig wird dies vom Personal sein. Hier ist ein besonderes Augenmerk bei der Personalauswahl darauf zu richten.

Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing zuzustimmen

Beschlussvorschlag

Der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für das Gemeindegebiet Poing wird zugestimmt.

Dem Gemeinderat wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine, die über die Maßnahmen zur Wertschätzung des Ehrenamtes hinausgehen (z.B. Einladung zum gemeindlichen Ehrenamtsempfang).

Beschluss

Der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für das Gemeindegebiet Poing wird zugestimmt.

Dem Gemeinderat wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Kurzbericht

rap) Bereits auf der diesjährigen Bürgerversammlung hat der Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr EPHK Hintereder, umfangreich zu dem Thema Sicherheitswacht referiert. Nun hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 damit beschäftigt und der Einrichtung einer Sicherheitswacht bei der Polizeiinspektion Poing für die Gemeinde Poing mehrheitlich zugestimmt.
Bis 2020 sollen bayernweit 1500 Menschen dazu beitragen, das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen - nun auch in Poing. Die Sicherheitswacht ist dabei weder „Hilfspolizei“ noch „Bürgerwehr“. Die ehrenamtlich Tätigen sollen vielmehr bei verdächtigen Vorkommnissen sofort die Polizei informieren, damit diese dann unverzüglich einschreite. Die Ansiedelung der Sicherheitswacht ist direkt bei der örtlichen Polizeiinspektion. Für die Dienste wird eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde gezahlt. Voraussetzung für die Einführung der Sicherheitswacht ist u.a., dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierfür vorliegt, der nunmehr erfolgt ist.
Unstrittig ist, dass der Erfolg einer Sicherheitswacht von der Qualität des künftigen Personals entscheidend abhängig ist. In der Sitzung stellte der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Poing, Herr EPHK Winter dar, dass die Personalauswahl mit einer umfangreichen Qualifizierung und Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei einhergeht. Dem Gemeinderat wird ein Jahr nach der Einführung ein Erfahrungsbericht vorgelegt.

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

16.09.2016
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
09.02.2017
GR (TOP 4)
  • Vorstellung von Planungsüberlegungen
  • Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
09.03.2017
GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
30.03.2017
GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
06.07.2017
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
20.07.2017
GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
05.10.2017
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
29.03.2018
Workshop Gemeinderat
12.04.2018
Vorstellung Bebauungskonzept
27.04.2018
Bürgerveranstaltung – Vorstellung Bebauungskonzept

Nach der Bürgerveranstaltung wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.

Es erfolgt nochmal eine kurze Zusammenfassung / Vorstellung durch das Büro bgsm, Herr Böhm, und Herrn Landschaftsarchitekt Weinig (Keller Damm Kollegen).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Nach der Bürgerveranstaltung am 27.04.2018 wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.
Der Bebauungsplanentwurf wird anhand einer kurzen Zusammenfassung (mit Erläuterung der Baugebiete, Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Ausgleichsflächen, Entsorgungsflächen usw.) durch Herrn Böhm (Stadtplaner – bgsm) und Herr Weinig (Keller Damm Landschaftsarchitekten) nochmal kurz erläutert.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.



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7. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8 (IV. Entwicklungsstufe); Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:


05.10.2017

GR (TOP 4)
Änderungsbeschluss

Wie in der GR-Sitzung am 05.10.2017 bereits erläutert, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschoßfläche in W 7 und W 8 sowie hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen für das Gymnasium sowie Kita anzupassen bzw. zu ändern.

Der Flächennutzungsplanentwurf für die 18. Änderung wird durch das Herrn Böhm (bgsm) und Herrn Weinig (Keller Damm Kollegen) in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Wie in der GR-Sitzung am 05.10.2017 bereits erläutert, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing hinsichtlich der Erhöhung der Bruttogeschoßfläche in W 7 und W 8 sowie hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen für das Gymnasium sowie Kita anzupassen bzw. zu ändern.
Der Flächennutzungsplanentwurf für die 18. Änderung wird durch Herrn Böhm (bgsm) und Herrn Weinig (Keller Damm Kollegen) in der Sitzung erläutert.
Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


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8. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark. nördlich der BAB A 94", Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 27.04.2018 wurde die Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren informiert und um Stellungnahme bis 30.05.2018 gebeten.

Außerdem wird die Gemeinde Poing gebeten, sich zum vorliegenden Vorschlag des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Der beantragten Fristverlängerung bis zum 15.06.2018 wurde seitens der Gemeinde Vaterstetten zugestimmt.

Planungsziel der Gemeinde Vaterstetten ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie großflächiger Produktionsbetriebe. Anlass für die Bauleitplanung sind der Gemeinde vorliegende Anfragen entsprechender größerer Unternehmen.

Derzeit ist das Planungsgebiet im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird auch entsprechend genutzt. Das Planungsgebiet eignet sich nach Aussage der Gemeinde Vaterstetten für großflächige Gewerbe- und Industriebetriebe vor allem durch die unmittelbare Anbindung an die Bundesautobahn A 94.

Die Aufstellung der vorhabensbezogenen Bebauungspläne Nr. 176 a und 176 b erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die Größe des Planungsgebietes beträgt 67,9 ha, davon sind ca. 25,3 ha für Ausgleichsflächen vorgesehen.

Auszug aus Begründung:

Landesentwicklungsprogramm
Zur Vermeidung von Zersiedelung wird im LEP unter Punkt 3.3 das Ziel formuliert, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Darüber hinaus werden bestimmte Ausnahmen dieses Ziels angeführt. So kann ein Logistikunternehmen oder ein Verteilzentrum eines Unternehmens, welches:
  • auf einen unmittelbaren Anschluss an eine Autobahnanschlussstelle oder deren Zubringer oder
  • an eine vierstreifig autobahnähnlich ausgebaute Straße oder
  • auf einen Gleisanschluss
angewiesen ist, vom Anbindegebot befreit werden. Dieser Tatbestand trifft für das nördlich geplante Baufeld der Flächennutzungsplanänderung zu, welches als Sondergebiet für Logistik dargestellt wird.
Das staatliche Bauamt Rosenheim hat im Rahmen einer Voranfrage der Gemeinde bestätigt, dass die EBE 17 (Gruber Straße) die Anforderungen eines Zubringers zu einer Autobahn erfüllt, auch wenn diese nicht als Bundes- oder Staatsstraße klassifiziert ist.

Zudem befindet sich der relevante Streckenabschnitt südlich des Planungsgebiets ausschließlich auf freier Strecke und verbindet umfangreiche Wohn- und Gewerbeflächen der Gemeinde Poing direkt mit der BAB A 94. Der straßenbegleitende Fuß- und Radweg steigert darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der Zubringerfunktion.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Formulierung im LEP lautet wie folgt:
„Nach LEP 3.3 Abs. 2 (Z) Satz 2 sind Ausweisungen ohne Anbindung nunmehr auch zulässig, wenn
  • ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist.

Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn auf Grund einer der im Ziel genannten Fallgestaltungen die Anbindung an eine bestehende geeignete Siedlungseinheit nicht möglich ist.

Mit der Ausweisung von Gewerbegebieten im Sinne der zweiten und dritten Ausnahme soll auch kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden. Die Eröffnung der Möglichkeit zur Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen an nicht angebundenen Standorten steht im Ergebnis der Abwägung der Belange wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale und der Bewahrung des heimatlichen Landschaftsbildes unter dem Vorbehalt, dass diese das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.
Entgegen der Behauptung der Gemeinde Vaterstetten schreibt das LEP nicht vor, dass es sich um Logistikbetriebe handeln muss, sondern spricht von Gewerbe- oder Industriegebieten.

Auf die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird nicht eingegangen. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Die Gemeinde Poing fordert die Änderung der Anordnung (Ausgleichsfläche im Norden, Logistikbetrieb im Süden).

Für die Verkehrsabwicklung wäre es sinnvoller, das Industrie- bzw. SO-Gebiet näher an der Autobahn(anschlussstelle) anzusiedeln und den Verkehr nicht bis zur Kreisverkehrsanlage (bei Schustermann & Borenstein) zu führen.

Die EBE 17 (Gruber Straße) dient sicher nicht nur für die Poinger Wohn- und Gewerbeflächen als Erschließung / Verbindung zur A 94. Über die Plieninger Straße (EBE 2) / Gruber Straße (EBE 1) in Poing fließt auch Verkehr von/nach Osten (Durchgangsverkehr in / von Richtung Erding).

Fazit: Der Ausnahmetatbestand liegt nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht vor.

Auszug aus Verkehrsuntersuchung (Seite 8):
Kreisverkehr in Poing (Anl. 2a-d)
Durch die hohe Zusatzbelastung der Kirchheimer Allee aufgrund der Baugebiete an der Bergfeldstraße (4.000 neue Einwohner) ergibt sich für den bestehenden 1-spurig befahrenen Kreisverkehr der EBE 17 mit der EBE 1 sowohl in der Morgenspitze als auch in der Abendspitze eine Überlastung. Die Berechnungen ergeben die Verkehrsqualität F, d.h. die Gemeinde Poing muss wegen der festgesetzten Bebauung an der Bergfeldstraße den Kreisverkehr ertüchtigen (Markierung 2-spuriger Zufahrten, der bestehende Kreisverkehr ist bereits für 2-spuriges Befahren ausgelegt). Der geplante Gewerbepark an der Gruber Straße (EBE 17) hat auf die kommende Überlastung des Kreisverkehrs in Poing keinen spürbaren Einfluss.

Ergebnis Verkehrsuntersuchung:
Der Anschluss des mit 42 ha geplanten Gewerbeparks an die Kreisstraße EBE 17, Gruber Straße nördlich der AS Parsdorf der A 94 ist verkehrlich so zu beurteilen:

Die EBE 17 weist z.Z. eine werktägliche Belastung von 12.600 Kfz/Tag auf. Mit Realisierung der neuen Baugebiete in Poing für ca. 4.000 Einwohner in den nächsten 10 Jahren wird eine werktägliche Belastung der Gruber Straße auf 15.800 Kfz/Tag anwachsen (Prognose 2020). Durch die Situierung des Großparkhauses an der Anbindung Nord (öffentliche Straße) und für die gesamt Lkw-Zufahrt wird eine verkehrsabhängige Signalisierung der Anbindung Nord von Anfang an erforderlich. Es werden auf der  EBE 17 je Zufahrt in den Gewerbepark eine Linksabbiegespur und auf der Anbindung Nord sowie Süd je ein 2-spuriger Aufstellraum vor dem Signal notwendig (getrennt für Links- und Rechtsabbieger).

Für die südliche Anbindung des Gewerbeparks ist zur Bewältigung der anfallenden Berufsverkehre eine Signalisierung der Anbindung mit bedarfsorientierter Schaltung erforderlich, um die notwendige Leistungsfähigkeit zu erhalten und um bei Bedarf den Linkseinbiegern einen sicheren Verkehrsablauf zu ermöglichen sowie ein Ausfahren nach links auf die Gruber Straße. Wenn es gelingt, die Schichtarbeiter auf das Parkhaus Süd zu konzentrieren, muss in der Morgenspitze die Signalanlage nicht aktiviert werden, da vor 7 Uhr der Gegenverkehr auf der Gruber Straße noch gering ist.

Ein leistungssteigernder Umbau der signalisierten Kreuzung EBE 17, Gruber Straße / Rampe Nord der AS Parsdorf kann vermieden werden, wenn der Berufsverkehr zum Parkhaus Nord verstärkt über die zu verlängernde Heimstettener Straße geführt wird. Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 94 wäre die Anlage einer Direktrampe von der Nordspange zur A 94 wichtig zur Entlastung der Kreuzung. Diese Direktrampe sollte von beiden Fahrtrichtungen der Nordspange anfahrbar sein.

Da im geplanten Gewerbepark kein Verkauf vorgesehen ist, wird das Verkehrsaufkommen des Gewerbeparks am Samstag gering sein, so dass der Samstag für die verkehrliche Beurteilung des geplanten Gewerbeparks nicht maßgebend ist.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Verkehrsgutachten „Parsdorf Gewerbepark Gruber Straße“ thematisiert nicht die Entlastungsmöglichkeiten für das klassifizierte Straßennetz, die eine Verbesserung durch den ÖPNV bringen könnte, sowie die Grundproblematik der S-Bahn-Linie S 2.

Hierzu ist Folgendes festzustellen:

Die S-Bahn-Linie S 2 muss ausgebaut werden, um die künftig erforderlichen Kapazitäten, die erforderlich sind, um der gesamten Siedlungsentwicklung im Münchner Osten, gerecht zu werden. Ferner ist Verschlechterung der jetzigen Situation durch den sog. 15 Min-Takt im Rahmen der 2. Stammstrecke zu erwarten.

So verkehren im Zeitfenster 05.56 Uhr und 07.56 Uhr zwischen dem Markt Markt Schwaben und Riem insgesamt zwölf S-Bahnen. Bei einem 15 min-Takt werden rechnerisch nur noch neun S-Bahnen verkehren. Dies bedeutet, dass sich bei gleichbleibenden Zuglängen die Kapazität um 25% verringern würde.

Berücksichtigt man ferner, dass der Bahnhof St. Koloman nur mit einer Bahnsteiglänge von 140 m ausgebaut wird, sind durchgängige Langzüge (erforderlicher Bahnsteig-Längenbedarf: 210 m) auf der Strecke Erding - Riem, die an jeder Station halten, bereits dadurch faktisch ausgeschlossen.

Hierzu wurde bereits die Bayerische Eisenbahngesellschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Verschlechterung der Situation nach Fertigstellung der 2. Stammstrecke ist nicht nur für die Bevölkerung in der Gemeinde Poing nicht hinnehmbar, sondern wirkt sich auch mittelbar und unmittelbar auf den Gewerbepark Gruber Straße aus.

Die Lösung hierfür könnte in einem Halt der Express-S-Bahn in Poing, dem Halt des Regionalzuges KB 940 Mühldorf-München in Poing oder in der Errichtung einer Express-Bus-Linie zwischen Poing und der Messe München - eingebunden im MVV - liegen.

Diese Express-Bus-Linie (ab Poing über Grub zur Messe Riem) sollte sinnvollerweise im Benehmen mit der Gemeinde Vaterstetten und über das dortige Gemeindegebiet verkehrend geplant werden, um einer Verkehrsbelastung, die auch durch den Gewerbepark zusätzlich entstehen wird, auch auf dieser Ebene gemeinschaftlich begegnen zu können.

Neben der Einführung eines Express-Busses ist es aus Sicht der Gemeinde erforderlich, auch das bereits heute bestehende Busliniennetz auszubauen bzw. zu verstärken. Hier ist insbesondere die sog. Segmüllerlinie ab Grub zu nennen.

Das Verkehrsgutachten geht unter Ziffer 3 davon aus, dass der Gewerbepark verkehrlich stark auf die Autobahn orientiert wäre und zu keinen nennenswerten Zusatzbelastungen für die benachbarte Gemeinde Poing führen würde. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.

Dies mag möglicherweise bei störungsfreiem Verkehr für den Lkw-Verkehr gelten, die Abwicklung des Individualverkehrs der Schichtarbeiter wird sich als Teil der bekannten Lebenswirklichkeit ausschließlich nach deren Wohnsitz und der kürzesten Verbindung zum jeweiligen Arbeitsplatz richten. Vorgaben sind hier rechtlich nicht möglich.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Verkehrsnetz der A 99, A 94 und der FTO ist eindeutig belegbar, dass bei Störungen auf einer dieser Adern ein erheblicher Ausweichverkehr (auch) auf dem weiteren klassifizierten Straßennetz stattfindet. Diese Annahme wird im Gutachten selbst unter der Überschrift Prognose-Nullfall 2030 hinsichtlich der EBE 5 bestätigt. Für die A 94 wird überdies von einem Anwachsen des morgendlichen Verkehrsdrucks und entsprechenden Staus ausgegangen. Das Autobahnkreuz München-Ost ist bis dato ebenfalls noch nicht leistungsfähig ausgebaut. Zu den weiteren Baumaßnahmen auf der A 99 zwischen den AK Süd und Nord vergleiche www.abdsb.bayern.de.

Von einer zusätzlichen Belastung der EBE 17 mit ihrer Anbindung über Poing ist daher insbesondere bei jedweder Störung auszugehen, da der Faktor Zeit gerade bei Logistikunternehmen die mitentscheidende Rolle in der Wirtschaftlichkeit spielt.

Störungen auf der EBE 17 werden sich ebenfalls negativ auf die EBE 1 zwischen dem OMV-Kreisel und der LZA in Grub auswirken. Bereits heute führt die LZA zu einem erheblichen Rückstau Richtung Kirchheim. Insoweit ist auch u.a. im Zusammenhang mit den neuen Wohngebieten in Poing-Nord angedacht, den P+R-Parkplatz in Grub auszubauen, um den Umstieg auf die S-Bahn zu fördern.

Unstrittig ist, dass der Verkehr aus Poing / nach Poing auch aus anderen Gründen als dem Gewerbepark in den nächsten Jahren zunehmen wird. Die Ausweisung der Wohngebiete W 7 und 8 ist dabei ein Faktor, jedoch kann die Verkehrszunahme auf der EBE 17 nicht auf diese Entwicklung reduziert werden. Das aktuell zu beauftragende überörtliche Verkehrsgutachten wird hier Fakten benennen.

Fazit:

Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft. Als ein Lösungsansatz wird ein vierstreifiger Ausbau der EBE 17 gesehen, der von der Bemaßung jedoch auf Busse und Lkw auszurichten ist.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Stellungnahme Verwaltung zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen und unter Umständen sind geeignete Ersatzmaßnahmen anzubieten.

Beschlussvorschlag

Der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94“ wird nicht zugestimmt.

Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.

Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Beschluss

Der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94“ wird nicht zugestimmt.

Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.

Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Mit Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 27.04.2018 wurde die Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren informiert und um Stellungnahme bis 30.05.2018 gebeten.
Außerdem wird die Gemeinde Poing gebeten, sich zum vorliegenden Vorschlag des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der beantragten Fristverlängerung bis zum 15.06.2018 wurde seitens der Gemeinde Vaterstetten zugestimmt.
Planungsziel der Gemeinde Vaterstetten ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie großflächiger Produktionsbetriebe. Anlass für die Bauleitplanung sind der Gemeinde vorliegende Anfragen entsprechender größerer Unternehmen.
Derzeit ist das Planungsgebiet im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird auch entsprechend genutzt. Das Planungsgebiet eignet sich nach Aussage der Gemeinde Vaterstetten für großflächige Gewerbe- und Industriebetriebe vor allem durch die unmittelbare Anbindung an die Bundesautobahn A 94.
Die Aufstellung der vorhabensbezogenen Bebauungspläne Nr. 176 a und 176 b erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Die Größe des Planungsgebietes beträgt 67,9 ha, davon sind ca. 25,3 ha für Ausgleichsflächen vorgesehen.
Der Gemeinderat hat nach Sachvortrag und ausführlicher Diskussion einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94“ wird nicht zugestimmt.
Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert.
Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.
Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.
Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.
Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

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9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München, Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.05.2018 wurden der Gemeinde Poing im Rahmen des Verfahrens nach
§ 4 Abs. 1 BauGB die Planunterlagen übersandt, mit der Bitte bis zum 29.06.2018 eine Stellungnahme abzugeben.

Der Gemeinderat Kirchheim hat am 08.05.2017 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 100 mit integriertem Grünordnungsplan (GR-Sitzung 25.09.2017) für den Bereich „Kirchheim 2030“ im Parallelverfahren aufzustellen.

Ziel der Planungen:
Grundidee des Strukturkonzeptes und damit dieses Bebauungsplans ist die Verknüpfung der Gemeindeteile mit einem Ortspark. Dieser Park reicht in die bestehenden Ortsteile Kirchheim und Heimstetten hinein und überspannt die dazwischen verlaufende Staatsstraße. Der Ortspark wird in seiner gesamten Länge von bestehenden und neuen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Rathaus, Schulen, Gymnasium, Jugendzentrum, Kinderhaus, begleitet. Mit dem Park, den hier geführten Wegen und diesen Gemeinbedarfseinrichtungen entsteht ein starkes grünes Verbindungsband.

Westlich und östlich des Parks werden neue Wohngebiete angeordnet und Wohnraum für rund 3.000 Bewohner geschaffen. Gemischte Wohnformen entsprechend der Nachfrage auch aus Kirchheim selbst und dem demographischen Wandel in der Gemeinde. Die Wohnbebauung wird durch „Grüne Fugen“ in überschaubare Wohnquartiere gegliedert und soll in Bauabschnitten schrittweise bis 2030 umgesetzt werden.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist aus den beigefügten Planunterlagen ersichtlich. Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch geändert und ggf. vergrößert oder verkleinert werden.

Auszug aus Verkehrsuntersuchung – Zusammenfassung:
Durch den Neuverkehr kommt es zu Verkehrssteigerungen im direkten Umfeld der Ortsentwicklung, die mit zunehmender Entfernung geringer ausfallen. Durch den Neuverkehr kommt es infolge von stärkeren Verkehrsbelastungen auf Strecken im direkten Umfeld zu Verlagerungen von anderen Verkehrsströmen auf andere, mitunter weiter entfernt liegenden Routen.

Aufbauend auf dem Planfall wurden verschiedene Varianten zu Umfahrungsstraßen untersucht. Diese Varianten sollen einen Beitrag bilden zur entsprechenden Diskussion. Wie bereits in der Verkehrsbefragung ermittelt, fällt der Durchgangsverkehr durch Kirchheim und Heimstetten in Nord-Süd-Sichtung relativ gering aus. Dies findet sich auch in der Wirkung der Umfahrungsstraßen in Nord-Süd-Richtung (Osttangente und Westtangente wieder. Diese Nord-Süd-Umfahrungen haben nur einen relativ geringen Einfluss auf die Verkehrsstärken der innerörtlichen Straßen Kirchheims. Die Wirkung dieser Umfahrungen kommt hauptsächlich dem Umfeld von Kirchheim zugute, der Gemeinde selbst jedoch nur in geringem Maße. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Umfahrungsstraßen in einem größeren, übergemeindlichen Maßstab zu betrachten und nicht als reine gemeindliche Maßnahme.

Der Knotenpunkt St 2082 / Heimstettner Moosweg („Kirchheimer Ei“) soll zu einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt umgebaut werden. … In Ergänzung zur Berechnung der Leistungsfähigkeit nach dem HBS 2015 wurde für das umgebaute „Kirchheimer Ei“ auch eine Verkehrssimulation für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde im Planfall ohne Umfahrungsstraßendurchgeführt, mit der die Ergebnisse der HBS-Berechnung der Leistungsfähigkeit bestätigt werden konnten.

Zusätzlich konnte die Leistungsfähigkeit der Auffahrt der Rampen zur Staatsstraße als auch an den Anschlussknotenpunkten der Rampen an die Heimstettner Straße nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Gemeinde Poing:
Seitens der Gemeinde Poing werden keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim b. München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 – Kirchheim 2020 – vorgebracht.

Beschlussvorschlag

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim b. München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 – Kirchheim 2020 – vorgebracht.

Beschluss

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim b. München sowie den Bebauungsplan Nr. 100 – Kirchheim 203 0 – vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Mit Schreiben vom 09.05.2018 wurden der Gemeinde Poing im Rahmen des Verfahrens nach
§ 4 Abs. 1 BauGB die Planunterlagen übersandt, mit der Bitte bis zum 29.06.2018 eine Stellungnahme abzugeben.
Der Gemeinderat Kirchheim hat am 08.05.2017 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 100 mit integriertem Grünordnungsplan (GR-Sitzung 25.09.2017) für den Bereich „Kirchheim 2030“ im Parallelverfahren aufzustellen.
Ziel der Planungen:
Grundidee des Strukturkonzeptes und damit dieses Bebauungsplans ist die Verknüpfung der Gemeindeteile mit einem Ortspark. Dieser Park reicht in die bestehenden Ortsteile Kirchheim und Heimstetten hinein und überspannt die dazwischen verlaufende Staatsstraße. Der Ortspark wird in seiner gesamten Länge von bestehenden und neuen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie Rathaus, Schulen, Gymnasium, Jugendzentrum, Kinderhaus, begleitet. Mit dem Park, den hier geführten Wegen und diesen Gemeinbedarfseinrichtungen entsteht ein starkes grünes Verbindungsband.
Westlich und östlich des Parks werden neue Wohngebiete angeordnet und Wohnraum für rund 3.000 Bewohner geschaffen. Gemischte Wohnformen entsprechend der Nachfrage auch aus Kirchheim selbst und dem demographischen Wandel in der Gemeinde. Die Wohnbebauung wird durch „Grüne Fugen“ in überschaubare Wohnquartiere gegliedert und soll in Bauabschnitten schrittweise bis 2030 umgesetzt werden.

Auszug aus Verkehrsuntersuchung – Zusammenfassung:
Durch den Neuverkehr kommt es zu Verkehrssteigerungen im direkten Umfeld der Ortsentwicklung, die mit zunehmender Entfernung geringer ausfallen. Durch den Neuverkehr kommt es infolge von stärkeren Verkehrsbelastungen auf Strecken im direkten Umfeld zu Verlagerungen von anderen Verkehrsströmen auf andere, mitunter weiter entfernt liegenden Routen.
Aufbauend auf dem Planfall wurden verschiedene Varianten zu Umfahrungsstraßen untersucht. Diese Varianten sollen einen Beitrag bilden zur entsprechenden Diskussion. Wie bereits in der Verkehrsbefragung ermittelt, fällt der Durchgangsverkehr durch Kirchheim und Heimstetten in Nord-Süd-Sichtung relativ gering aus. Dies findet sich auch in der Wirkung der Umfahrungsstraßen in Nord-Süd-Richtung (Osttangente und Westtangente wieder. Diese Nord-Süd-Umfahrungen haben nur einen relativ geringen Einfluss auf die Verkehrsstärken der innerörtlichen Straßen Kirchheims. Die Wirkung dieser Umfahrungen kommt hauptsächlich dem Umfeld von Kirchheim zugute, der Gemeinde selbst jedoch nur in geringem Maße. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Umfahrungsstraßen in einem größeren, übergemeindlichen Maßstab zu betrachten und nicht als reine gemeindliche Maßnahme.
Der Knotenpunkt St 2082 / Heimstettner Moosweg („Kirchheimer Ei“) soll zu einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt umgebaut werden. … In Ergänzung zur Berechnung der Leistungsfähigkeit nach dem HBS 2015 wurde für das umgebaute „Kirchheimer Ei“ auch eine Verkehrssimulation für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde im Planfall ohne Umfahrungsstraßendurchgeführt, mit der die Ergebnisse der HBS-Berechnung der Leistungsfähigkeit bestätigt werden konnten.
Zusätzlich konnte die Leistungsfähigkeit der Auffahrt der Rampen zur Staatsstraße als auch an den Anschlussknotenpunkten der Rampen an die Heimstettner Straße nachgewiesen werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Es werden keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 100 – Kirchheim 2030 – der Gemeinde Kirchheim b. München vorgebracht.


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10. Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Innenausbau Vereinsräume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zuletzt wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.03.2017 über die Entscheidung der Anmietung der Räume beschlossen. Der Beschluss lautete „ Die Fläche Gemeindenutzung Erdgeschoss mit ca. 180 m² in der Anzinger Straße 1 wird angemietet“.

Auf die Sitzungsniederschrift vom 09.03.2017 (ö Top 4) wird verwiesen.

Um einen finalen Ausbauzustand erreichen zu können sind überplanmäßige Haushaltsmittel nötig. Dies betrifft im Wesentlichen die Möblierung, Beleuchtung, Schallschutz sowie kleinere Maßnahmen.

Beschlussvorschlag

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von 45.000 € auf der Haushaltsstelle 76020.500000 wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die dafür vorgesehene Haushaltsstelle 76020.500000 weist 2018 eine Deckung von 300 € auf. Um die Maßnahmen umsetzen zu können sind zusätzlich 45.000 € überplanmäßig nötig.  

Beschluss

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von 45.000 € auf der Haushaltsstelle 76020.500000 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(fis) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von 45.000 € einstimmig zugestimmt. Diesem Beschluss ging die Entscheidung vom 09.03.2017 voraus bei der die Anmietung der Räume im Neubau der Anzinger Straße 1 zur Gemeindenutzung beschlossen wurde. Um einen finalen Ausbauzustand zu erreichen sind nun diese zusätzlichen Gelder nötig. Im Wesentlichen betrifft dies die Möblierung, Beleuchtung, Schallschutz sowie kleinere Maßnahmen.  

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11. Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für die Betriebsjahre 2015 und 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.

Seit 2015  wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.

Die Verwaltung legt deshalb erst heute die Jahresrechnung  2015 nachrichtlich und die Jahresrechnung 2016  zur Beschlussfassung vor.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge, diese zuletzt mit einer Laufzeit von 3 Jahren in 2014 beschlossen, geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.05.2018 abgestimmt worden.

Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden seit dem Betriebsjahr den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.

  1.  Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung):

Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 20 6/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.

TOP 2 der Anlagen , letzte Zeile

Träger:                                                                                                      EUR

                               
AWO KV EBE e. V.                (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
                    KiGa Blumenstraße gesamt)                           24.356.-

Kinderland Plus gGmbH        (HfK Fresiengasse, Sudetenstraße,
                                Seerosenstraße 17, Kirchheimer Allee gesamt)         361.184.-

Familienzentrum Poing e. V.        (HfKs Zauberwinkel, Seerosenstraße 15
                                Hort Bürgerhaus gesamt)                                 573.233.-

Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.
Dies ist zwischenzeitlich nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall:
(RL-Stand 31.12.2015: EUR 107.066.- zzgl. EUR aus 2016 97.287.-, gesamt EUR 204.354.-)

Die Abrechnung wurde in der Sitzung das Haupt- und Finanzausschusses detailliert erläutert.

Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung ab dem Betriebsjahr 2013/2014 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.

Die Abrechnung des Jahres 2017 wird voraussichtlich im Oktober 2018 im Haupt- und Finanzausschuss erörtert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Die Abrechnung der KiTa-Trägerbudgets der Jahre 2015 und 2016 werden beschlossen.

Beschluss

Die Abrechnung der KiTa-Trägerbudgets der Jahre 2015 und 2016 werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(Kra) Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Seit 2015 wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.
Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden deshalb den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 20 6/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
Die Abrechnung wurde in der Sitzung das Haupt- und Finanzausschusses detailliert erläutert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Dies erfolgte in der öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 einstimmig.

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12. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße; Projektänderungsantrag Nr. 5 Dachterrassen Innenhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 folgenden Beschluss gefasst:

2. Projektänderungsantrag: Blendschutz Aula

Variante 1C – Raffstore als Z-Lamelle mit Schienenführung (Windstabil bis BFT 8, max.
20,5 m/s), Mehrkosten 7.656,25 €.

3. Projektänderungsantrag: Decke Aula

Die Decke wird als Metalldecke, Mehrkosten 6.312,37 €, unter den Voraussetzungen ausgeführt, dass die Anforderungen an die Raumakustik und den Schallschutz vergleichbar zu einer Gipskarton-Decke nachgewiesen werden und eine Beeinträchtigung der Funkübertragung der Steuer- und Regeltechnik ausgeschlossen ist.

Folgender Projektänderungsantrag wurde dabei zurück gestellt:

4. Projektänderungsantrag: Innenhöfe und Dachterrassen
Nach kurzer Aussprache besteht seitens des Gremiums Einverständnis, diesen Projektänderungsantrag auf das Ergebnis des 60 %-Kostenanschlages zurückzustellen, damit seitens der Fachplanung noch weitere Alternativen und Vorschläge erarbeitet werden können, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu erreichen.

Informativ:

2. Projektänderungsantrag: Blendschutz Aula:
Mit Vergabe des Gewerkes Holz-Alu-Fassade konnte für die Versammlungsstätte die windstabile Ausführung für Blendschutz Aula beauftragt werden.

3. Projektänderungsantrag: Decke Aula:
Grundsätzlich kann aus raumakustischer Sicht bestätigt werden, dass eine Streckmetalldecke für den Einsatz der Aula geeignet ist. Im Vergleich mit der zuerst geplanten Heradesign-Decke weist die ausgewählte Art der Streckmetalldecke einen gleichwertigen bis leicht niedrigeren Schallabsorptionswert auf. Mit Vergabe des Gewerkes Trockenbau konnte die Streckmetalldecke, schallabsorbierend, für die Aula beauftragt werden.

4. Projektänderungsantrag: Innenhöfe und Dachterrassen:
Die Funktion der Innenhöfe dient der Belichtung und Belüftung der innen liegenden Räume im Erdgeschoss. Eine Barrierefreiheit dieser Flächen ist deshalb und gem. Raumprogramm nicht erforderlich und nicht gefordert. Auch wirtschaftlich und technisch wäre eine Barrierefreiheit nicht zu befürworten, da die Innenhöfe sich in die Tiefgarage absenken/durchdrücken müssten und dadurch die gesamte Tiefgarage tiefer ausgeführt werden müsste. Auf Grundlage des in der  Ausführungsplanung vorgesehenen Plattenbelages erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Dachabdichtungsarbeiten am 23.05.2017. Die Beauftragung erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung am 14.09.2017. Mit einem Dachbelag aus Basalt-Edelsplitt, anthrazit, Körnung 16/32, wurde nachträglich ein wartungsarmer Belag gewählt, der zusätzlich als besserer Spritzschutz dient. Es ergeben sich Minderkosten zum ausgeschriebenen Plattenbelag von ca. 3.500 € brutto.

Aktuell:

5. Projektänderungsantrag:
Mit Projektänderungsantrag Nr. 5 soll der zurückgestellte Projektänderungsantrag Nr. 4 weiter behandelt werden. Auf Anregung der Projektleitung und in Absprache mit der Schulleitung sollen die Beete auf den Dachterrassen entfallen. Die Flächen sollen mit einem zusätzlichen Ablauf gepflastert werden. Es wird seitens der Projektleitung der hohe Betriebs- und Pflegeaufwand für die Beete herangeführt und dass diese über kurz oder lang nicht mehr genutzt werden und dann kein gutes Erscheinungsbild abgeben. Die begrünten Dachbeete sind seitens Löhle Neubauer Architekten ein wesentlicher Gestaltungsansatz und in der Entwurfsplanung freigegeben worden.

Aus pädagogischer Sicht sieht die Schulleitung eine Begrünung der Terrassen mit Rasenflächen für unnötig. Bei Bedarf werde die Schule auf Hochbeete ausweichen, welche dann im Rahmen der Lehrplanthemen bepflanzt und von den Schülern gepflegt werden können.

Die beantragten Maßnahmen haben folgende Auswirkungen:
Beete auf den Dachterrassen sollen entfallen und die Flächen mit einem zusätzlichen Ablauf versehen und gepflastert werden. Somit ist keine Pflege der Beete notwendig. Eine Rohrverlegung der Entwässerungsleitungen in der Decke ist nach Abstimmung möglich. Es ist eine Umplanung der freigegebenen Entwurfsplanung erforderlich. Die Planungsphase verlängert sich um ca. 1 – 2 Wochen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 9.750,00 Euro brutto für die Planung und 248,13 Euro brutto für die Ausführung.

Beschlussvorschlag

Die Beete auf den Dachterrassen sollen entfallen, die Flächen mit einem zusätzlichen Ablauf versehen und gepflastert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten, die sich bei der Umplanung ergeben, sind im Gesamtbudget aktuell nicht enthalten und müssten aus den Vergabegewinnen gedeckt werden. Die aktuellen Vergabegewinne belaufen sich auf 204.997,64 Euro. Die in der Kostenobergrenze nicht vorgesehene Deckung von Kostenrisiken wurde dabei nicht berücksichtigt.

Beschluss

Die Beete auf den Dachterrassen sollen entfallen, die Flächen mit einem zusätzlichen Ablauf versehen und gepflastert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Beete auf den Dachterrassen sollen entfallen, die Flächen mit einem zusätzlichen Ablauf versehen und gepflastert werden.
Auf Anregung der Projektleitung und in Absprache mit der Schulleitung sollen die Beete auf den Dachterrassen entfallen. Es wird der hohe Betriebs- und Pflegeaufwand herangeführt und dass diese über kurz oder lang nicht mehr genutzt werden und dann kein gutes Erscheinungsbild abgeben. Die begrünten Dachbeete sind seitens Löhle Neubauer Architekten ein wesentlicher Gestaltungsansatz und in der Entwurfsplanung freigegeben worden. Aus pädagogischer Sicht sieht die Schulleitung eine Begrünung der Terrassen mit Rasenflächen für unnötig. Bei Bedarf werde die Schule auf Hochbeete ausweichen, welche im Rahmen der Lehrplanthemen bepflanzt und von den Schülern gepflegt werden können.
Im Sachvortrag wurde auch über den am 18.05.2017 in öffentlicher Sitzung behandelten und zurückgestellten 4. Projektänderungsantrag informiert: Die Funktion der Innenhöfe dient der Belichtung und Belüftung der innen liegenden Räume im Erdgeschoss. Eine Barrierefreiheit dieser Flächen ist deshalb und gem. Raumprogramm nicht erforderlich und gefordert. Auch wirtschaftlich und technisch wäre eine Barrierefreiheit nicht zu befürworten. Mit einem Dachbelag aus Basalt-Edelsplitt wurde nachträglich ein wartungsarmer Belag gewählt, der zusätzlich als besserer Spritzschutz dient.

Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr