Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 21:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:36 Uhr bis 23:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
1.2 Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für GrundschülerInnen
1.3 Wartezeiten im Bürgerbüro
1.4 Vollzug der GO und der NHGV; Gemeindegebietsänderung zwischen den Gemeinden Vaterstetten und Poing
1.5 EÜ Endbachweg - Sanierung
1.6 Errichtung eines Gymnasiums in Poing
1.7 Künftige Kapazitäten auf der S-Bahn-Linie S 2 zwischen Poing und München; Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vom 22.06.2018
1.8 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.9 Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W5; Vergabe Nachtragsauftrag
1.10 Sachstand Gewerbeverband
1.11 Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Zeitplan
1.12 Fortschreibung des Jugendkonzeptes in Poing
1.13 Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing
1.14 Kinderbetreuung Wohngebiet W6 Am Bergfeld/Seewinkel; Aktueller Sachstand
2 Belebung der neuen Ortsmitte; Brunnen für den Marktplatz
3 Sachstand Breitbandausbau
4 Neubau eines Schwimmbades in Poing; Vorstellung von Varianten zum Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen für die Vergabe der Architektenleistungen
5 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der BAB 94, Logistikzentrum und Industriegebiet" Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Stellungnahme der Gemeinde Poing
6 EÜ Neue Ortsmitte Poing; Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung von 9.11.2017, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1
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1.1. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Landtags für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestimmt.

Die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft, um die Bürger zu entlasten. Gleichzeitig sollen die Kommunen nicht im Stich gelassen werden. Die Kommunen sollen bei Straßenausbaumaßnahmen finanziell unterstützt werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Regelungen (die Gemeinde Poing betreffend):

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft.

Eine Rückerstattung für vor dem 31.12.2017 erhobene Straßenausbaubeiträge ist nicht möglich (Übergangslösungen gibt es in der Gemeinde Poing keine).

Für künftige Ausbaumaßnahmen wird der Freistaat Bayern eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren (Regelung erfolgt nicht im KAG – Details werden bis zur Aufstellung des Haushalts 2019/2020 festgelegt).

Erschließungsbeiträge (für die erstmalige Herstellung) können weiterhin erhoben werden.

Der Gesetzentwurf wird am 16.04.2018 im Plenum in Erster Lesung und spätestens im Juli in zweiter Lesung beraten werden. Damit ist sichergestellt, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode im Plenum beschlossen wird und wie im Entwurf vorgesehen rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten kann.

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1.2. Kindertagesstätten in Poing; Situation schulnahe Betreuung für GrundschülerInnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 07.06.2018 wurde bekanntgegeben, dass 32 Grundschulkinder für das Schuljahr 2018/2019 einen Betreuungsplatz benötigen. Die Situation der schulnahen Betreuung hat sich wie folgt verändert:

Stand zum 02.07.2018:
Bedarf an schulnaher Betreuung stieg von 32 auf 44 Grundschulkindern 
davon

konnten 12 Betreuungsplätze beim Familienzentrum Poing e.V. neubelegt werden;
weitere 12 Betreuungsplätze werden beim Kinderland Plus gGmbH nachbesetzt;
und 12 Hortplätze werden durch die Umwandlung von Kindergartenplätzen in der Einrichtung „Am Endbachweg“ – Träger kath. Kirchenstiftung St. Michael - neu geschaffen.
Des Weiteren wurden neue Plätze für die GTK Anschlussbetreuung beim Kinderland Plus gGmbH  geschaffen. Für die Mittagsbetreuung der Kolpingfamilie Poing e.V. in der Karl-Sittler-Schule stehen weitere Räumlichkeiten zur Verfügung.

Es gibt weiterhin noch freie Plätze in der Ganztagesklasse und Reserve im Hortbereich.

Die  Schülerbeförderung zu allen Horteinrichtungen wird weiterhin sichergestellt.

Die Verwaltung wird für das Schuljahr 2019/2020 das bisherige Angebot an Betreuungs-möglichkeiten für schulpflichtige Kinder, wie bisher, jährlich überprüfen und bei Erfordernis im Rahmen der Möglichkeiten das Betreuungsangebot entsprechend ergänzen/anpassen.

Grundsätzlich erfolgt die Platzvergabe für alle Betreuungsplätze nach den Empfehlungen der Fachplanungsgruppe des Landkreises Ebersberg, als Resultat der Sozialraumanalyse, bestehend aus kommunalen und staatlichen Vertretern, sowie Trägerverbänden. Die Vergabekriterien sind ursprünglich für U3 und Ü3-Kinder Platzvergabe (Rechtsanspruch) entworfen worden, im Hortbereich werden diese analog angewendet.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage folgender Gewichtungsfaktoren:

*Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen lt. Erfassung durch das Jugendamt (4 Pkt.)
*Kinder, deren Eltern (oder alleinziehend) erwerbstätigt sind bzw. in Ausbildung befinden (5 Pkt.)
*Kinder, deren Eltern arbeitslos sind und die Aufnahme von einer Arbeit zum 01.09. nachweislich durch die Betreuung in der Kita ermöglicht wird (4 Pkt.)
*Geschwisterkinder (1 Pkt.)
*Wechsel innerhalb des Kinderhauses - nur bei nach Altersbereich befristeten Betreuungsvertrag (2 Pkt.)
*Alter des Kindes (Hort 1. und 2. Klasse) (1 Pkt.) bei Neuaufnahme
*pädagogische Gründe hinsichtlich der Gruppenstruktur (2 Pkt.)
*Ortsnähe der Kita (1 Pkt.)
*Betreuungsmöglichkeit innerhalb gewachsener familiärer Struktur in der Gemeinde (-2 Pkt.)



Bei Punktegleichstand:
Regelung der Gemeinde Poing: sogenannte Personalkinder (Mitarbeiter des Trägers) und
Regelung der Fachplanungsgruppe: Kinder mit einer ggfs. vorhandenen (bzw. drohenden) Behinderung erhalten den Vorrang.

Ergebnis:
Der aktuelle Bedarf an schulnaher Betreuung ist für das kommende Schuljahr 2018/2019 somit gedeckt werden.
Nicht alle Wünsche der Eltern können/konnten erfüllt werden, jedoch werden alle Kinder untergebracht.

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1.3. Wartezeiten im Bürgerbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Derzeit sind im Bereich Bürgerbüro vermehrte und längere Wartezeiten feststellbar. Ursächlich hierfür ist insbesondere die aktuelle, leider nicht planbare Personalsituation. Auch wenn Ersatzeinstellungen zum 1. Juli und zum 1. August vorgenommen werden, wird es realistisch einige Monate der Einarbeitung dauern, bis der Dienstbetrieb sich wieder vollständig normalisiert hat. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade zwischen Pfingsten und den Sommerferien das alljährliche Hoch im Parteiverkehr festzustellen ist.

Zur Überbrückung des Engpasses wird das Bürgerbüro einige organisatorische Änderungen ab sofort vornehmen:

- Einrichtung eines Schnellschalters: An diesem können Vorgänge wie „Beantragung Führungszeugnis“, Abholung von Ausweisen und Reisepässen, Erhalt von Melde- oder sonstigen Bescheinigungen erledigt werden.

- Gleichzeitig können an diesem Schnellschalter nunmehr auch persönlich und telefonisch Termine für das Bürgerbüro unter der Rufnummer 08121/9794-152 vereinbart werden.

Die Möglichkeit, Termine per E-Mail oder dem Kontaktformular der Homepage zu vereinbaren, bleibt natürlich bestehen.

Derzeit können Termine nur außerhalb der regulären Parteiverkehrsöffnungszeit vereinbart werden. Hier ist mittelfristig eine andere technische Lösung in Vorbereitung.

- Unterstützung einer vormaligen Mitarbeiterin des Bürgerbüros an den Donnerstagnachmittagen

Im Ergebnis werden so ab 09.07. während der Nachmittagsöffnung in der heißen Phase der Urlaubsvorbereitung vier Schalter und ein Schnellschalter besetzt sein können. Gleichzeitig erfolgt eine schnelle und unbürokratische Terminvereinbarung.

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1.4. Vollzug der GO und der NHGV; Gemeindegebietsänderung zwischen den Gemeinden Vaterstetten und Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Mit Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 07.06.2018 wurde die Gemeinde Poing wie folgt informiert:

Beiliegend erhalten Sie die Verordnung über die Gebietsänderung zwischen den Gemeinden Vaterstetten und Poing zur Kenntnisnahme.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt Nr. 12 des Landratsamtes Ebersberg vom 01.06.2018 veröffentlicht.

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1.5. EÜ Endbachweg - Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Poing hat am 18.09.2014 beschlossen, für diese Eisenbahnüberführung kein Aufweitungsverlangen vorzubringen, sondern die Sanierung des Bestandes.

Nach Sanierung des Bauwerkes wird der Endbachweg im bisherigen Umfang wieder für den Verkehr freigegeben.

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1.6. Errichtung eines Gymnasiums in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus  hat mit Schreiben vom 27.06.2018 mitgeteilt, dass dem Antrag vom Landkreis Ebersberg auf die Errichtung eines Gymnasiums in Poing zugestimmt wurde.

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1.7. Künftige Kapazitäten auf der S-Bahn-Linie S 2 zwischen Poing und München; Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vom 22.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) teilte mit Schreiben vom 22.06.2018 mit, dass hinsichtlich eines Halts der heutigen Express-S-Bahn die Aussagen aus dem Jahr 2015 unverändert gelten. Der fehlende Halt in Poing sei vor allem den mangelnden Sitzplatzangebot in den aus Erding kommenden Vollzügen, die unmittelbar vor den in Markt Schwaben beginnenden Langzügen verkehren, geschuldet.

Die hohe und zunehmende Fahrgastnachfrage bei der S 2 im Abschnitt Markt Schwaben - München sei der BEG bekannt. Das Startkonzept für die 2. S-Bahn-Stammstrecke sehe deshalb vor, dass sämtliche aus Erding kommenden Fahrten genug Standzeit in Markt Schwaben erhalten, um einen Langzug zur Weiterfahrt nach München bilden zu können.

Damit werde der Wegfall der heute verkehrenden Express-S-Bahnen morgens kompensiert, und die Zwischenhalte Poing und Grub erhalten ganztägig eine Fahrt mehr pro Stunde und Richtung, Das bedeute eine erhebliche Angebotsverbesserung im Berufsverkehr nachmittags und im Schülerverkehr.

Eine mögliche Verlängerung aller Bahnsteige zwischen Erding und Markt Schwaben auf 210 Meter werde derzeit geprüft mit dem Ziel, dass zukünftig dreiteilige Langzüge zwischen Erding, Markt Schwaben und München verkehren können und der Aufenthalt für die Zugbildung wegfallen kann. Perspektivisch könne dann auch nach Inbetriebnahme des Erdinger Ringschlusses Langzüge bis zum Flughafen verkehren.

Der Bahnhof Markt Schwaben solle bis zur Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke barrierefrei ausgebaut werden und einen zusätzlichen Bahnsteig erhalten.

Für den Streckenabschnitt Riem-Markt Schwaben gebe es derzeit keine Ausbaupläne. Laut Grundgesetz liege die Zuständigkeit für den Ausbau dieser Strecke beim Bund, der hierfür jedoch noch keine Finanzierung gefunden hat.

Der Streckenausbau sei jedoch Voraussetzung für weitere Angebotsverbesserungen über den 15-Minuten-Takt hinaus. Diese seien mit dem gegenwärtigen Zustand nicht möglich, da Regionalzüge von und nach Mühldorf und der Güterverkehr sich mit der S-Bahn je Richtung ein Gleis teilen müssen. Langfristig strebe die BEG weitere Verbesserungen an, um dem Wachstum der Region östlich Münchens gerecht zu werden.

Die BEG bedauere, dass kein Halt der Express-S-Bahn in Poing in Aussicht gestellt werden könne. Eine Einbindung in die Weiterentwicklung des Betriebskonzeptes der S 2 könne nach Fertigstellung der 2. Stammstrecke zugesichert werden.

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1.8. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Wohnungen in der Kirchheimer Straße:
Nach Angaben der Regierung von Oberbayern sind die Wohnungen in der Kirchheimer Straße fertiggestellt. Es fehlt aber noch die Freigabe durch das staatliche Bauamt Rosenheim, damit besichtigt werden kann.

Gemeinschaftsunterkunft in Grub:
Durch den Brand in der dezentralen Asylbewerberunterkunft in Pöring, ist die Gemeinschaftsunterkunft in Grub derzeit fast vollständig belegt, da dort vorübergehend Asylbewerber aus der Unterkunft in Pöring aufgenommen wurden. Sobald die Arbeiten in Pöring abgeschlossen sind, werden diese Asylbewerber wieder nach Pöring verlegt.
Durch die fast vollständige Belegung in Grub, hat die Gemeinde Poing bei der Unterbringung von Asylbewerbern und anerkannten Asylberechtigten fast die Kapazitätsgrenze von 270 Unterzubringenden erreicht.

Verteilung der in der Gemeinde Poing gemeldeten Asylbewerber auf Asylbewerberunterkünfte:
Stahlgruber Wohnpark                4 Asylbewerber
Sultenstraße                                12 Asylbewerber und anerkannte Asylberechtigte
Anzinger Straße                        13 anerkannte Asylberechtigte
Gemeinschaftsunterkunft Grub        100 Asylbewerber und anerkannte Asylberechtigte
Gruber Straße                                112 Asylbewerber und anerkannte Asylberechtigte
Gesamt                                241 Asylbewerber, darunter 70 anerkannte Asylberechtigte

Hinzu kommen die oben erwähnten 20 Asylbewerber, die vorübergehend in der Gemeinschaftsunterkunft in Grub untergebracht werden mussten.                

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1.9. Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W5; Vergabe Nachtragsauftrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Der Nachtrag 3 der Fa. Feederle (Systemtrennwände) vom 28.03.2018 in ursprünglicher Höhe von 78.818,46 € wurde von der Bauleitung auf 58.053,47 € korrigiert. Dieser Nachtrag ging bei der Gemeinde Poing, der Bauleitung, der Architekten und der Projektsteuerung am 28.03.2018 per Mail ein. Die Schlussrechnung ging am 03.04.2018 bei den gleichen Adressaten ein. Der Nachtrag 3 behandelt ausführungstechnisch notwendige Arbeiten und wurde während der Bauphase ausgeführt.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte gemäß der Prüfung der Bauleitung nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen aus dem Nachtrag 3 war somit gegeben.

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1.10. Sachstand Gewerbeverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Günter Furtner hört als Vorsitzender des Gewerbeverbandes auf.
Bis dato wurde kein Nachfolger gefunden. Seine Amtszeit wurde deshalb bis zum 30.9.18 verlängert.
Am Mittwoch, den 25.7.18 findet ein Bürgermeistergespräch mit allen Teilnehmern der Jahreshauptversammlung und dem Bund der Selbständigen - Bezirksgeschäftsführer Hr. Klotz im Rathaus statt.

Weiter ist vorgesehen, dass nach den Sommerferien auf Einladung des Bürgermeisters alle Geschäftsleute in Poing zu einem Treffen eingeladen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.


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1.11. Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart"); Zeitplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Am 26.06.2018 fand die Abnahme der Vereinsräume im Neubau der Anzinger Straße 1 statt. Zur baulichen Ausführung gab es seitens der Verwaltung keine Beanstandungen. Mit Übergabe der Schlüssel zu den Gemeinderäumen können die Arbeiten zur notwendigen Ausstattung und Beleuchtung sowie den dringend erforderlichen Schallschutzmaßnahmen begonnen werden.
Die Küche muss noch mit einer Küchenzeile und mit absperrbaren Getränkekühlschränken ausgestattet werden. In Auftrag gegeben werden können, wie bereits mit den zukünftigen Nutzern besprochen, die Ausstattungsgegenstände zum Aufenthalts- und Bewegungsraum.
Ziel ist es, spätestens Ende September mit dem Betrieb der Räume beginnen zu können.

Senioren-Konzept zur Nutzung der Räume Anzinger Straße 1:
Mit der Anmietung der Räume im Erdgeschoss der Anzinger Straße 1 kommt die Gemeinde Poing ihren Pflichten zur Daseinssorge für die Generationen in Poing, insbesondere der Daseinssorge für Senioren nach. Laut der Bürgerbefragung in Poing von 2014 leben über 70 % der Bürgerinnen und Bürger ab dem 67. Lebensjahr in Poing Süd. Unter anderem wurde ein Treffpunkt der Begegnung gestaltet, der die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Poings ermöglicht. In Bezug auf Senioren kann damit auch einer möglichen Vereinsamungstendenz im höheren Lebensalter vorgebeugt werden und die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Poing wird gestärkt.

Die Räume, ausgestattet mit einer Küche und einem Veranstaltungsraum, werden in einem Konzept der Mehrfachnutzung, koordiniert durch das Gebäudemanagement des Baubetriebshofs, verschiedenen Vereinen und Gruppen zur Verfügung gestellt. Unter anderem nutzen die Räumlichkeiten der AWO-Ortsverband für seine Café-Nachmittage für Senioren, der Seniorenbeirat für seine Gruppenangebote, die VHS, die Musikkapelle und weitere Nutzer.

So wurde in der Ortsmitte Süd ein barrierefrei zugängliches Zentrum mit vielfachen Nutzungsmöglichkeiten konzipiert.

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1.12. Fortschreibung des Jugendkonzeptes in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö 1.12

Sachverhalt

Am 25.06.2018 führte die Gemeinde Poing einen Workshop zur Fortschreibung des kommunalen Jugendkonzeptes durch; moderiert von Herrn Winfried Pletzer, Bayerischer Jugendring, Referat kommunale Jugendarbeit mit dem Ziel zur Weiterentwicklung jugendspezifischer Angebote in Poing, insbesondere in den neuen Wohngebieten unter Berücksichtigung und Einbeziehung bestehender und geplanter weiterführender Schulformen (Mittel-, Realschule, zukünftiges Gymnasium) und den damit verbundenen neuen Zielgruppen.
U.a. haben teilgenommen: Vertreter der Gemeinderatsfraktionen, des Kreisjugendrings und -amtes, der ARGE Poing Am Bergfeld, des Elternbeirats der APS, die Jugendsozialarbeit der Gemeinde Poing und SchülerInnen.

Kernelemente aus dem Workshop:
 
  • Akzeptanz zwischen den Generationen, Gemeinden, Gruppen und Nationen schaffen

  • Der Fokus liegt auf einer (neuen) Infrastruktur und auf Schaffung von Räumlichkeiten für/von Jugendlichen

  • starke Einbindung von Jugendlichen

  • Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schulen stärken

Weitere Schritte:

Im August 2018 erfolgt die Planung zur weiteren Vorgehensweise u.a. Einbeziehung der Jugendlichen über Internetplattformen und Bildung von Arbeitsgruppen mit Vertretern der Fraktionen, die ab September intensiv an dem Jugendkonzept in Form von Workshops usw. arbeiten werden. Über die weitere Vorgehensweise wird der GR im September 2018 informiert.

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1.13. Fortschreibung des Seniorenkonzeptes in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.13

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.05.2018 beauftragt, die erarbeiteten 4 Kernforderungen aus dem Workshop zum Seniorenkonzept bei der Planung des neuen Wohngebietes einzuarbeiten und die Realisierung zu überprüfen.

aktueller Sachstand zu den Kernforderungen:

Orts- und Entwicklungsplanung:
Verbesserung der Pflege, Haushaltshilfen, Hilfen im Alter; Einrichtung einer Sozialstation; Bürgerzentrum in den neuen Wohngebieten

Mobilität und Barrierefreiheit:
Verbesserung der Busverbindungen, Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für Senioren, Absenkung der Bordsteine;

Ehrenamt:
Neuorganisation des Ehrenamtes unter Leitung eines/einer hauptamtlichen Fachkraft (Kümmerer)

Neue Wohnformen und Teilhabe:
einkommensgeförderter Wohnungsbau und bezahlbare gemeinschaftliche Wohnprojekte insbesondere in den Wohngebieten W 7 und W 8

weitere Vorgehensweise:
Zur Planung und Erweiterung der ambulanten Struktur (Hilfen im Haushalt usw.) wurden eine   Einwohnerprognose bis 2033 und eine Pflegebedarfsplanung beim Büro für Räumliche Entwicklung in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden bis Ende Juli 2018 erwartet und im September 2018 dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.
Das Anforderungsprofil für die Stelle des sog. „Kümmerers“ wird ebenfalls im September 2018 dem Gemeinderat vorgelegt.
Mobilitätskonzept – derzeit Bearbeitungsdauer ca. 8-9 Monate angesetzt

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1.14. Kinderbetreuung Wohngebiet W6 Am Bergfeld/Seewinkel; Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 1.14

Sachverhalt

Der Ersatzneubau der „Grundschule Karl-Sittler“ befindet sich zum derzeitigen Stand in einem Bauverzug von 5 bis 6 Monaten. Aus heutiger Sicht ist der  Gesamtfertigstellungstermin zum 31.07.2019 gefährdet. Die Verwaltung hat aus diesem Grund gegenüber dem Bauunternehmer Beschleunigungsmaßnahmen veranlasst. Gleichzeitig werden Interimsmaßnahmen zur Unterbringung der Kinder bei einem real eintretenden Bauverzug untersucht.

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2. Belebung der neuen Ortsmitte; Brunnen für den Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zur Belebung der neuen Ortsmitte soll auf dem Marktplatz ein Fontänenbrunnen mit flachen Boden errichtet werden. Er soll die Aufenthaltsqualität steigern und zum Verweilen einladen.

Von Frau Wrulich vom Büro Prof. Kagerer liegen hierzu verschiedene Ausführungen und Entwürfe vor.
Die Fontänen im Brunnen können mit oder ohne Beleuchtung bestückt werden. Die Preisbeispiele von zwei Firmen liegen zwischen 51.170,00 € und 58.667,00 €. Die Preisbeispiele beinhalten 8 Stück Wasserfontänen mit Beleuchtung einschließlich Wasserbehälter und der kompletten Brunnentechnik mit Wasseraufbereitung.
Weitere Kosten fallen noch für den Einbau der Brunnenstube, Versorgungsleitungen, Steuerungsleitungen, Fontänen und der Gestaltung der Brunnenfläche an.

Für die Ausführung und Gestaltung der Brunnenfläche liegen mehrere Entwürfe (Varianten 1 – 3) von Frau Wrulich vor. Der wesentliche Unterschied ist in der optischen Gestaltung der Bodenfläche des Brunnens.  Zusätzlich sind bei den Varianten 2 und 3, Sitzblöcke vorgesehen.

In der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Kosten für den Marktbrunnen wie in den Entwürfen dargestellt auf 133.802,41 €. In dem Betrag sind sämtliche Kosten für Landschaftsbauarbeiten und der Brunnentechnik enthalten.

Nach Beendigung der Arbeiten an der Brunnenanlage sind noch Restarbeiten am Marktplatz erforderlich. Auch weitere Anregungen gibt es von Frau Wrulich um die Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz zu steigern. Alle diese Maßnahmen sind in der Kostenrechnung zum 3. Bauabschnitt enthalten. Im Einzelnen sind das:

  • Schließung der Asphaltflächen, die zum Verlegen der Versorgungsleitungen für den Brunnen aufgeschnitten wurden.
  • Herstellung der Asphaltfläche als Verbindungsweg Ost - West
  • Verschiedene Pflasterarbeiten
  • Fahrradständer
  • Anlegung einer Buchenhecke als Abschirmung zur Straße im Bereich der Bank-Tisch-Kombinationen und Entfernung der Pflanztröge
  • Köcherfundamente für die Beleuchtung
  • Ersatzpflanzung von Bäumen (sechs alte durch acht neue ersetzen)

Laut Kostenberechnung von Frau Wrulich belaufen sich die Kosten für den 3. Bauabschnitt auf 45.071,25  € ohne Baumaustausch und mit, auf bis zu 85.000 € je nach Ausführung der Baumgruben und Abdeckungen des Wurzelbereichs.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Bau eines Brunnens ohne/mit Beleuchtung der Fontänen. Die Brunnenfläche soll entsprechend der Variante 1/2/3 umgesetzt werden.

Der 3. BA wird entsprechend der im Sachvortrag aufgeführten Maßnahmen umgesetzt mit/ohne Austausch der Bäume.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt nach Ausschreibung und Submission die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel bis zu 150.000.- €. werden durch den Gemeinderat außerplanmäßig genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Wie bereits in der GR-Sitzung am 18.01.2018 erwähnt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € zur Verfügung. Durch Vergabe von Landschaftsbauarbeiten und der Beschaffung der Bänke und Bank-Tisch-Kombinationen haben sich die zu Verfügung stehenden Mittel auf 67.000,- € reduziert.
Bei Beauftragung der im Sachvortrag aufgeführten Maßnahmen BA 2 und BA 3 und Austausch der Bäume ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 150.000.-€.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bau eines beleuchteten Fontänenbrunnens, wie im Sachvortrag vorgestellt. Über die endgültige Gestaltung der Brunnenfläche soll in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 entschieden werden.

Von Landschaftsarchitektin Annette Wrulich des Büros Prof. Kagerer werden dazu detaillierte Pläne der Varianten 1 und 3 vorgelegt.

Der 3. Bauabschnitt wird entsprechend der im Sachvortrag aufgeführten Maßnahmen ohne die Buchenhecke im südöstlichen Bereich umgesetzt. Wie im Entwurfsplan dargestellt sollen 6 Pappeln durch 12 Blauglockenbäume ersetzt werden.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt nach Ausschreibung und Submission die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel bis zu 150.000.- €. werden durch den Gemeinderat außerplanmäßig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(may) In der Sitzung am 05.07.2018 hat der Gemeinderat den Bau eines Fontänenbrunnens mit Beleuchtung beschlossen. Er soll die Aufenthaltsqualität steigern und zum Verweilen einladen.
Frau Wrulich des Büros Prof. Kagerer Landschaftsarchitekten aus München, legte hierzu verschiedene Brunnenausführungen und Planungsvarianten vor.
Auf die Gestaltung des Brunnenbodens will sich der Gemeinderat, auf Grundlage einer Detailzeichnung, in der nächsten Sitzung festlegen.
Die aktuellen Berechnungen für den Marktbrunnen belaufen sich auf 133.802,41 €. Sämtliche Kosten für Landschaftsbauarbeiten und der Brunnentechnik sind in dem Betrag enthalten.
Nach Beendigung der Arbeiten an der Brunnenanlage sind noch Restarbeiten am Marktplatz erforderlich. Auch gab es weitere Anregungen von Frau Wrulich um die Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz nochmals zu steigern. Alle diese Maßnahmen sind in der Kostenrechnung zum 3. Bauabschnitt enthalten. Nach Willen des Gemeinderates soll auch der dritte Bauabschnitt umgesetzt werden, jedoch ohne Abschirmung durch eine Buchenhecke, die zur Straße hin im Bereich der Bank-Tisch-Kombinationen vorgesehen war.
Laut Berechnung von Frau Wrulich belaufen sich die Kosten für den 3. Bauabschnitt auf bis zu 85.000 €. Diese hängen im Wesentlichen von der Ausführung der Baumgruben und Abdeckungen des Wurzelbereichs ab.
Wie bereits in der GR-Sitzung am 18.01.2018 erwähnt, stehen Haushaltsmittel in Höhe von 170.000 € zur Verfügung. Durch Vergabe von Landschaftsbauarbeiten, Beschaffung der Bänke und der Bank-Tisch-Kombinationen bleiben von den zur Verfügung stehenden Mitteln noch 67.000,- € übrig.
Bei Beauftragung der im Sachvortrag aufgeführten Maßnahmen BA 2 und BA 3 und dem Austausch der Bäume ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 150.000 €. Diese bis zu 150.000 € wurden durch den Gemeinderat außerplanmäßig genehmigt.
Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, die Aufträge nach Ausschreibung und Submission an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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3. Sachstand Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö informativ 3

Sachverhalt

Auf Grund der derzeitigen Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbaus und des damit einhergehenden Unmutes der Poinger Bürgerinnen und Bürger wurden Vertreter der Deutschen Telekom zu einem Sachstandsbericht in den Gemeinderat eingeladen.

Kurzbericht

(cw) Auf Grund der derzeitigen Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und des damit einhergehenden Unmutes der Poinger Bürgerinnen und Bürger wurden Vertreter der Deutschen Telekom zu einem Sachstandsbericht in den Gemeinderat eingeladen.
Die beiden Vertreter erläuterten kurz den Sachstand, z.B. Versorgung mit Vectoring VDSL Signalen bis 100 Mbit/s; Upgradefähigkeit mit Supervectoring auf 250 Mbit/s, Telekom Eigenausbau sowie rd. 5.000 versorgte Haushalte.
Die Inbetriebnahme erfolgte zum 02.07.2018.

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4. Neubau eines Schwimmbades in Poing; Vorstellung von Varianten zum Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen für die Vergabe der Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 fasste der Gemeinderat unter anderem mehrheitlich folgenden Beschluss:

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

  1. Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
  • Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
[…]

Die Lösungsvorschläge im Verhandlungsverfahren helfen dem öffentlichen Auftraggeber, die Angebote im Hinblick auf die qualitativen Zuschlagskriterien zu bewerten, dienen jedoch nicht dazu, alternative Planungskonzepte zu erlangen bzw. bereits jetzt die beste planerische Lösung zu finden und festzulegen.
Vielmehr sollen sie das Herangehen des jeweiligen Bieters an die Aufgabe, den Lösungsansatz, zeigen.

Die Tiefe der Lösungsvorschläge kann von der Ausarbeitung einer
Herangehensweise bis zur Ausarbeitung einer Planungslösung variieren.

Die verschiedenen Varianten zum Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen für die Vergabe der Architektenleistungen werden an dieser Stelle vom Büro Kellerer und Kellerer vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von

  • 4 Teilnehmern
  • Lösungsvorschläge zur Herangehensweise

ausgearbeitet werden.

Die Mehrkosten sind im Zuge der Haushaltsplanung 2019ff auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Lösungsvorschläge sind entgeltlich nach §76 Abs. 2 S.2, §77 VgV.

Verlangt der Auftraggeber die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen (§76 Abs.2), sind diese angemessen zu vergüten. Maßstab für die Angemessenheit des Honorars ist die HOAI.

Je nach Teilnehmeranzahl (üblich sind 3-5 Teilnehmer) und Tiefe der geforderten Ausarbeitung können dementsprechend Kosten i.H.v. 6.000 – 75.000 € entstehen.

Die Mittel hierfür sind im Haushalt bis dato noch nicht angesetzt und müssen auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) im Jahr 2019 eingestellt werden.

Beschluss

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von

  • 4 Teilnehmern
  • Lösungsvorschläge zur Herangehensweise

ausgearbeitet werden.

Die Mehrkosten sind im Zuge der Haushaltsplanung 2019ff auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) In seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von
  • 4 Teilnehmern
  • Lösungsvorschläge zur Herangehensweise
ausgearbeitet werden.
Die Mehrkosten sind im Zuge der Haushaltsplanung 2019ff auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) anzusetzen.

Die Lösungsvorschläge im Verhandlungsverfahren helfen dem öffentlichen Auftraggeber, die Angebote im Hinblick auf die qualitativen Zuschlagskriterien zu bewerten, dienen jedoch nicht dazu, alternative Planungskonzepte zu erlangen bzw. bereits jetzt die beste planerische Lösung zu finden und festzulegen.
Vielmehr sollen sie das Herangehen des jeweiligen Bieters an die Aufgabe, den Lösungsansatz, zeigen.

Die Tiefe der Lösungsvorschläge kann von der Ausarbeitung einer Herangehensweise bis zur Ausarbeitung einer Planungslösung variieren.

Die verschiedenen Varianten zum Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen für die Vergabe der Architektenleistungen wurden in der Sitzung vom Büro Kellerer und Kellerer vorgestellt.

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5. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der BAB 94, Logistikzentrum und Industriegebiet" Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Stellungnahme der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 24.05.2018 wurde die Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren informiert und um Stellungnahme bis zum 29.06.2018 gebeten.

Außerdem wird die Gemeinde Poing gebeten, sich zum vorliegenden Vorschlag des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Der beantragten Fristverlängerung bis zum 10.07.2018 wurde seitens der Gemeinde Vaterstetten zugestimmt.

Planungsziel der Gemeinde Vaterstetten ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie großflächiger Produktionsbetriebe. Anlass für die Bauleitplanung sind der Gemeinde vorliegende Anfragen entsprechender größerer Unternehmen.

Derzeit ist das Planungsgebiet im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird auch entsprechend genutzt. Das Planungsgebiet eignet sich nach Aussage der Gemeinde Vaterstetten für großflächige Gewerbe- und Industriebetriebe vor allem durch die unmittelbare Anbindung an die Bundesautobahn A 94.

Die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die Größe des Planungsgebietes beträgt 67,9 ha, davon sind ca. 25,3 ha für Ausgleichsflächen vorgesehen.

Auszug aus Begründung:

Landesentwicklungsprogramm
Zur Vermeidung von Zersiedelung wird im LEP unter Punkt 3.3 das Ziel formuliert, dass neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind. Darüber hinaus werden bestimmte Ausnahmen dieses Ziels angeführt. So kann ein Logistikunternehmen oder ein Verteilzentrum eines Unternehmens, welches:
  • auf einen unmittelbaren Anschluss an eine Autobahnanschlussstelle oder deren Zubringer oder
  • an eine vierstreifig autobahnähnlich ausgebaute Straße oder
  • auf einen Gleisanschluss
angewiesen ist, vom Anbindegebot befreit werden. Dieser Tatbestand trifft für das nördlich geplante Baufeld der Flächennutzungsplanänderung zu, welches als Sondergebiet für Logistik dargestellt wird.
Das staatliche Bauamt Rosenheim hat im Rahmen einer Voranfrage der Gemeinde bestätigt, dass die EBE 17 (Gruber Straße) die Anforderungen eines Zubringers zu einer Autobahn erfüllt, auch wenn diese nicht als Bundes- oder Staatsstraße klassifiziert ist.

Zudem befindet sich der relevante Streckenabschnitt südlich des Planungsgebiets ausschließlich auf freier Strecke und verbindet umfangreiche Wohn- und Gewerbeflächen der Gemeinde Poing direkt mit der BAB A 94. Der straßenbegleitende Fuß- und Radweg steigert darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der Zubringerfunktion.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Formulierung im LEP lautet wie folgt:
„Nach LEP 3.3 Abs. 2 (Z) Satz 2 sind Ausweisungen ohne Anbindung nunmehr auch zulässig, wenn
  • ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist.

Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn auf Grund einer der im Ziel genannten Fallgestaltungen die Anbindung an eine bestehende geeignete Siedlungseinheit nicht möglich ist.

Mit der Ausweisung von Gewerbegebieten im Sinne der zweiten und dritten Ausnahme soll auch kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden. Die Eröffnung der Möglichkeit zur Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen an nicht angebundenen Standorten steht im Ergebnis der Abwägung der Belange wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale und der Bewahrung des heimatlichen Landschaftsbildes unter dem Vorbehalt, dass diese das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.
Entgegen der Behauptung der Gemeinde Vaterstetten schreibt das LEP nicht vor, dass es sich um Logistikbetriebe handeln muss, sondern spricht von Gewerbe- oder Industriegebieten.

Auf die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird nicht eingegangen. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Die Gemeinde Poing fordert die Änderung der Anordnung (Ausgleichsfläche im Norden, Logistikbetrieb im Süden).

Für die Verkehrsabwicklung wäre es sinnvoller, das Industrie- bzw. SO-Gebiet näher an der Autobahn(anschlussstelle) anzusiedeln und den Verkehr nicht bis zur Kreisverkehrsanlage (bei Schustermann & Borenstein) zu führen.

Die EBE 17 (Gruber Straße) dient sicher nicht nur für die Poinger Wohn- und Gewerbeflächen als Erschließung / Verbindung zur A 94. Über die Plieninger Straße (EBE 2) / Gruber Straße (EBE 1) in Poing fließt auch Verkehr von/nach Osten (Durchgangsverkehr in / von Richtung Erding).

Fazit: Der Ausnahmetatbestand liegt nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht vor.

Auszug aus Verkehrsuntersuchung (Seite 8):
Kreisverkehr in Poing (Anl. 2a-d)
Durch die hohe Zusatzbelastung der Kirchheimer Allee aufgrund der Baugebiete an der Bergfeldstraße (4.000 neue Einwohner) ergibt sich für den bestehenden 1-spurig befahrenen Kreisverkehr der EBE 17 mit der EBE 1 sowohl in der Morgenspitze als auch in der Abendspitze eine Überlastung. Die Berechnungen ergeben die Verkehrsqualität F, d.h. die Gemeinde Poing muss wegen der festgesetzten Bebauung an der Bergfeldstraße den Kreisverkehr ertüchtigen (Markierung 2-spuriger Zufahrten, der bestehende Kreisverkehr ist bereits für 2-spuriges Befahren ausgelegt). Der geplante Gewerbepark an der Gruber Straße (EBE 17) hat auf die kommende Überlastung des Kreisverkehrs in Poing keinen spürbaren Einfluss.

Ergebnis Verkehrsuntersuchung:
Der Anschluss des mit 42 ha geplanten Gewerbeparks an die Kreisstraße EBE 17, Gruber Straße nördlich der AS Parsdorf der A 94 ist verkehrlich so zu beurteilen:

Die EBE 17 weist z.Z. eine werktägliche Belastung von 12.600 Kfz/Tag auf. Mit Realisierung der neuen Baugebiete in Poing für ca. 4.000 Einwohner in den nächsten 10 Jahren wird eine werktägliche Belastung der Gruber Straße auf 15.800 Kfz/Tag anwachsen (Prognose 2020). Durch die Situierung des Großparkhauses an der Anbindung Nord (öffentliche Straße) und für die gesamt Lkw-Zufahrt wird eine verkehrsabhängige Signalisierung der Anbindung Nord von Anfang an erforderlich. Es werden auf der  EBE 17 je Zufahrt in den Gewerbepark eine Linksabbiegespur und auf der Anbindung Nord sowie Süd je ein 2-spuriger Aufstellraum vor dem Signal notwendig (getrennt für Links- und Rechtsabbieger).

Für die südliche Anbindung des Gewerbeparks ist zur Bewältigung der anfallenden Berufsverkehre eine Signalisierung der Anbindung mit bedarfsorientierter Schaltung erforderlich, um die notwendige Leistungsfähigkeit zu erhalten und um bei Bedarf den Linkseinbiegern einen sicheren Verkehrsablauf zu ermöglichen sowie ein Ausfahren nach links auf die Gruber Straße. Wenn es gelingt, die Schichtarbeiter auf das Parkhaus Süd zu konzentrieren, muss in der Morgenspitze die Signalanlage nicht aktiviert werden, da vor 7 Uhr der Gegenverkehr auf der Gruber Straße noch gering ist.

Ein leistungssteigernder Umbau der signalisierten Kreuzung EBE 17, Gruber Straße / Rampe Nord der AS Parsdorf kann vermieden werden, wenn der Berufsverkehr zum Parkhaus Nord verstärkt über die zu verlängernde Heimstettener Straße geführt wird. Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 94 wäre die Anlage einer Direktrampe von der Nordspange zur A 94 wichtig zur Entlastung der Kreuzung. Diese Direktrampe sollte von beiden Fahrtrichtungen der Nordspange anfahrbar sein.

Da im geplanten Gewerbepark kein Verkauf vorgesehen ist, wird das Verkehrsaufkommen des Gewerbeparks am Samstag gering sein, so dass der Samstag für die verkehrliche Beurteilung des geplanten Gewerbeparks nicht maßgebend ist.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Verkehrsgutachten „Parsdorf Gewerbepark Gruber Straße“ thematisiert nicht die Entlastungsmöglichkeiten für das klassifizierte Straßennetz, die eine Verbesserung durch den ÖPNV bringen könnte, sowie die Grundproblematik der S-Bahn-Linie S 2.

Hierzu ist Folgendes festzustellen:

Die S-Bahn-Linie S 2 muss ausgebaut werden, um die künftig erforderlichen Kapazitäten, die erforderlich sind, um der gesamten Siedlungsentwicklung im Münchner Osten, gerecht zu werden. Ferner ist Verschlechterung der jetzigen Situation durch den sog. 15 Min-Takt im Rahmen der 2. Stammstrecke zu erwarten.

So verkehren im Zeitfenster 05.56 Uhr und 07.56 Uhr zwischen dem Markt Markt Schwaben und Riem insgesamt zwölf S-Bahnen. Bei einem 15 min-Takt werden rechnerisch nur noch neun S-Bahnen verkehren. Dies bedeutet, dass sich bei gleichbleibenden Zuglängen die Kapazität um 25% verringern würde.

Berücksichtigt man ferner, dass der Bahnhof St. Koloman nur mit einer Bahnsteiglänge von 140 m ausgebaut wird, sind durchgängige Langzüge (erforderlicher Bahnsteig-Längenbedarf: 210 m) auf der Strecke Erding - Riem, die an jeder Station halten, bereits dadurch faktisch ausgeschlossen.

Hierzu wurde bereits die Bayerische Eisenbahngesellschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Verschlechterung der Situation nach Fertigstellung der 2. Stammstrecke ist nicht nur für die Bevölkerung in der Gemeinde Poing nicht hinnehmbar, sondern wirkt sich auch mittelbar und unmittelbar auf den Gewerbepark Gruber Straße aus.

Die Lösung hierfür könnte in einem Halt der Express-S-Bahn in Poing, dem Halt des Regionalzuges KB 940 Mühldorf-München in Poing oder in der Errichtung einer Express-Bus-Linie zwischen Poing und der Messe München - eingebunden im MVV - liegen.

Diese Express-Bus-Linie (ab Poing über Grub zur Messe Riem) sollte sinnvollerweise im Benehmen mit der Gemeinde Vaterstetten und über das dortige Gemeindegebiet verkehrend geplant werden, um einer Verkehrsbelastung, die auch durch den Gewerbepark zusätzlich entstehen wird, auch auf dieser Ebene gemeinschaftlich begegnen zu können.

Neben der Einführung eines Express-Busses ist es aus Sicht der Gemeinde erforderlich, auch das bereits heute bestehende Busliniennetz auszubauen bzw. zu verstärken. Hier ist insbesondere die sog. Segmüllerlinie ab Grub zu nennen.

Das Verkehrsgutachten geht unter Ziffer 3 davon aus, dass der Gewerbepark verkehrlich stark auf die Autobahn orientiert wäre und zu keinen nennenswerten Zusatzbelastungen für die benachbarte Gemeinde Poing führen würde. Belege für diese Hypothese werden nicht genannt.

Dies mag möglicherweise bei störungsfreiem Verkehr für den Lkw-Verkehr gelten, die Abwicklung des Individualverkehrs der Schichtarbeiter wird sich als Teil der bekannten Lebenswirklichkeit ausschließlich nach deren Wohnsitz und der kürzesten Verbindung zum jeweiligen Arbeitsplatz richten. Vorgaben sind hier rechtlich nicht möglich.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Verkehrsnetz der A 99, A 94 und der FTO ist eindeutig belegbar, dass bei Störungen auf einer dieser Adern ein erheblicher Ausweichverkehr (auch) auf dem weiteren klassifizierten Straßennetz stattfindet. Diese Annahme wird im Gutachten selbst unter der Überschrift Prognose-Nullfall 2030 hinsichtlich der EBE 5 bestätigt. Für die A 94 wird überdies von einem Anwachsen des morgendlichen Verkehrsdrucks und entsprechenden Staus ausgegangen. Das Autobahnkreuz München-Ost ist bis dato ebenfalls noch nicht leistungsfähig ausgebaut. Zu den weiteren Baumaßnahmen auf der A 99 zwischen den AK Süd und Nord vergleiche www.abdsb.bayern.de.

Von einer zusätzlichen Belastung der EBE 17 mit ihrer Anbindung über Poing ist daher insbesondere bei jedweder Störung auszugehen, da der Faktor Zeit gerade bei Logistikunternehmen die mitentscheidende Rolle in der Wirtschaftlichkeit spielt.

Störungen auf der EBE 17 werden sich ebenfalls negativ auf die EBE 1 zwischen dem OMV-Kreisel und der LZA in Grub auswirken. Bereits heute führt die LZA zu einem erheblichen Rückstau Richtung Kirchheim. Insoweit ist auch u.a. im Zusammenhang mit den neuen Wohngebieten in Poing-Nord angedacht, den P+R-Parkplatz in Grub auszubauen, um den Umstieg auf die S-Bahn zu fördern.

Unstrittig ist, dass der Verkehr aus Poing / nach Poing auch aus anderen Gründen als dem Gewerbepark in den nächsten Jahren zunehmen wird. Die Ausweisung der Wohngebiete W 7 und 8 ist dabei ein Faktor, jedoch kann die Verkehrszunahme auf der EBE 17 nicht auf diese Entwicklung reduziert werden. Das aktuell zu beauftragende überörtliche Verkehrsgutachten wird hier Fakten benennen.

Fazit:

Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft. Als ein Lösungsansatz wird ein vierstreifiger Ausbau der EBE 17 gesehen, der von der Bemaßung jedoch auf Busse und Lkw auszurichten ist.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Stellungnahme Verwaltung zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen und unter Umständen sind geeignete Ersatzmaßnahmen anzubieten.

Beschlussvorschlag

Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und Industriegebiet“ wird nicht zugestimmt.

Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.

Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und Industriegebiet“ wird nicht zugestimmt.

Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.

Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.

Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.

Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.

Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Mit Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 24.05.2018 wurde die Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren informiert und um Stellungnahme bis zum 29.06.2018 gebeten.
Außerdem wird die Gemeinde Poing gebeten, sich zum vorliegenden Vorschlag des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der beantragten Fristverlängerung bis zum 10.07.2018 wurde seitens der Gemeinde Vaterstetten zugestimmt.
Planungsziel der Gemeinde Vaterstetten ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen sowie großflächiger Produktionsbetriebe. Anlass für die Bauleitplanung sind der Gemeinde vorliegende Anfragen entsprechender größerer Unternehmen.
Derzeit ist das Planungsgebiet im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird auch entsprechend genutzt. Das Planungsgebiet eignet sich nach Aussage der Gemeinde Vaterstetten für großflächige Gewerbe- und Industriebetriebe vor allem durch die unmittelbare Anbindung an die Bundesautobahn A 94.
Die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Die Größe des Planungsgebietes beträgt 67,9 ha, davon sind ca. 25,3 ha für Ausgleichsflächen vorgesehen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet „Gewerbepark, nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und Industriegebiet“ wird nicht zugestimmt.
Zu LEP:
Die Voraussetzung „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie kein geeigneter angebundener Standort vorhanden“ wird von der Gemeinde Vaterstetten ignoriert. Nach Auffassung der Gemeinde Poing liegt ein geeigneter anderer Standort vor.
Der Ausnahmetatbestand zur zweiten Ausnahme des LEP 3.3 Abs. 2 Satz 2 ist nach Auffassung der Gemeinde Poing nicht gegeben.
Zu Verkehr:
Verkehrsstörungen im Zusammenhang mit den umfangreichen Umbauarbeiten der A 99 und der Verkehrszunahme der A 94 sind wie im Gutachten beschrieben in den nächsten Jahren konkret zu erwarten. Eine Verkehrszunahme auf dem klassifizierten Straßennetz der EBE 17 - EBE 1 - EBE 2 zur FTO ist insoweit hinreichend wahrscheinlich und wird durch den Gewerbepark deutlich verschärft.
Die Gesamtsituation würde sich überdies bei einer Situierung in Autobahnnähe (z.B. zwischen Parsdorf und Neufarn) und entsprechender Anbindung erheblich entschärfen.
Zu „Untersuchungsumfang Umweltprüfung“:
Zu „Tiere und Pflanzen“:
Im Rahmen der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub der Gemeinde Poing (wirksam seit 27.08.2014) wurde eine saP erstellt. Für die Verdrängung der Feldlerche wurden im Bereich des jetzt vorgesehenen Planungsgebietes als CEF-Maßnahme Lerchenfenster festgelegt (vgl. hierzu Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2014).
Dieser Belang ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

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6. EÜ Neue Ortsmitte Poing; Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung von 9.11.2017, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.06.2018 erteilte Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung zur Kenntnis gegeben:

Am 9. November 2017 hat die Gemeinde Poing eine Kostenübernahmeerklärung i.H.v. 184 T€ zu Gunsten der DB Netz AG unterzeichnet. Es werden die Kosten der der Kreuzungsvereinbarung für Leistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 16,419, die die DB Netz AG selbst ausführt sowie die Leistungen, die aufgrund von Rahmenverträgen durch die DB Netz AG vergeben werden, übernommen.
 
Nach derzeitiger Schätzung der DB Netz AG werden diese Leistungen ein Volumen von ca. 250 T€ betragen. Die DB Netz AG bittet daher um Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Leistungen konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Kosten werden nach tatsächlichem Kosten und Aufwand der DB Netz AG der Gemeinde Poing auf Grundlage der Kreuzungsvereinbarung nachgewiesen.

Die Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Kurzbericht

(cw) Dem Gemeinderat wird folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 26.06.2018 erteilte Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung zur Kenntnis gegeben:
Am 9. November 2017 hat die Gemeinde Poing eine Kostenübernahmeerklärung i.H.v. 184 T€ zu Gunsten der DB Netz AG unterzeichnet. Es werden die Kosten der der Kreuzungsvereinbarung für Leistungen im Zusammenhang mit dem Neubau der EÜ km 16,419, die die DB Netz AG selbst ausführt sowie die Leistungen, die aufgrund von Rahmenverträgen durch die DB Netz AG vergeben werden, übernommen.
Nach derzeitiger Schätzung der DB Netz AG werden diese Leistungen ein Volumen von ca. 250 T€ betragen. Die DB Netz AG bittet daher um Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Leistungen konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Kosten werden nach tatsächlichem Kosten und Aufwand der DB Netz AG der Gemeinde Poing auf Grundlage der Kreuzungsvereinbarung nachgewiesen.
Die Erhöhung der Kostenübernahmeerklärung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Datenstand vom 17.09.2018 17:15 Uhr