Datum: 15.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 21:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe
1.2 Schülerbeförderung in Poing; Sachstand
1.3 Fluglärmmessung 2019
2 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung Ergebnisse Bestandsanalyse 2016 und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
3 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der BAB A 94"; Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö informativ 1
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1.1. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2017 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 13.09.2018 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2017 auf 32,85 Euro Zinsen und 2.175,50 Euro
Spenden belaufen. Nach Abzug der freien Rücklage verblieben zur Mittelverwendung
1.976,22 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 5.176,42 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro für die Anschaffung von zwei Pflegewägen (Hygiene/Zeitersparnis) und in Folien für die Fenster in den Stationszimmern (UV-/Lichtschutz) zu gewähren.

Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Peter Haile, erfolgte am 14.11.2018.

Kurzbericht

Die Jahresrechnung 2017 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 13.09.2018 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2017 auf 32,85 Euro Zinsen und 2.175,50 Euro
Spenden belaufen. Nach Abzug der freien Rücklage verblieben zur Mittelverwendung
1.976,22 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 5.176,42 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro für die Anschaffung von zwei Pflegewägen (Hygiene/Zeitersparnis) und in Folien für die Fenster in den Stationszimmern (UV-/Lichtschutz) zu gewähren.

Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Peter Haile, erfolgte am 14.11.2018.

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1.2. Schülerbeförderung in Poing; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat ist zur Problematik der Schülerbeförderung in der Sitzung vom 25.10.2018 erstmals informiert worden.

Die Verwaltung betont ausdrücklich, dass Ziel, die Schulwegsicherheit für alle Schüler/innen als oberste Priorität umfänglich zu gewährleisten, aller bisher eingeleiteten und der weiteren geplanten Maßnahmen ist.

Zum aktuellen Sachverhalt:

Obwohl Mitarbeiter des FB 1 und FB 4 die Busse nach der 5. und 6. Stunde begleiten, werden nach wie vor Gegenstände durch den Bus geworfen, es wird durch den Bus gelaufen und im Mittelgang an den Haltestangen geturnt. Es handelt sich dabei um ca. 30 bis 50 der gesamt 350 beförderten Schüler/innen, die gehäuft auffallen und auch trotz mehrfacher Ansprache ihr Verhalten nicht ändern, obwohl sie damit sich und die anderen Schüler/innen erheblich gefährden. Die Busfahrer sind resigniert und wollen unter diesen Umständen keine Fahrt mehr übernehmen. Insbesondere problematisch ist dieser Sachverhalt, da die Busfahrer auch bei Unfällen im Bus in erster Linie in die Verantwortung genommen werden.

Das Busunternehmen hat dringend gebeten, eine ständige Busbegleitung für die Fahrten mittags und nachmittags einzusetzen, die sicherstellt, dass das gefährdende Verhalten im Interesse der Kinder und auch im Interesse der Sicherheit der Schülerbeförderung im Straßenverkehr eingedämmt wird.  Elternbeiräte und Schulleitungen sind in diese Problematik eingebunden. Die Verwaltung hat bereits seit dem letzten Schuljahr 2017/2018 Elternbriefe über die Schulleitungen, zuletzt am 25.10.2018 versenden lassen und auf die problematische Situation hingewiesen. Die Eltern sind gebeten und zuletzt dringlich aufgefordert worden, ihren Kindern das mit dem Verhalten verbundene Unfallrisiko ebenfalls erzieherisch zu vermitteln.

Aktuell wurden am 12.11.2018 bei einem Treffen der Polizei, den Schulleitungen, dem Busunternehmen und der Verwaltung folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Der FB 4 wird die bisher anonymisierten Buskarten einziehen lassen und gibt im Austausch neue Fahrkarten mit den Namen der Schüler/innen zur Identitätsfeststellung seitens der Busbegleitungen aus.

  1. Zwei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden weiterhin die KW 47 und 48  in der 5. und 6. Stunde befristet begleiten. Die Eltern werden entsprechend in KW 46 informiert, dass diese Schulbusbegleitung weiterhin erfolgt

  1. In KW 49 wird das Projekt „Guten Morgen Busfahrer“, ein Aufklärungsfilm sowie im Zeitraum einer Woche eine praktische Schulung der Grundschulklassen mit Unfallsimulation und Verhalten im Bus  (Pressetermin geplant) für die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld vor Ort mit dem Busunternehmen, mit den Lehrkräften, mit der Polizei und dem Ordnungsamt durchgeführt

  1.  Eine Ausschreibung für Schulbusbegleitdienste soll umgehend erfolgen.

  1. Die Teilnehmer einigten sich gemeinsam auf folgende Konsequenzen bei Fehlverhalten der Schüler/innen:

  1. Feststellung Identität bei unangemessenen Verhalten der Schüler/innen
  2. Einzelgespräch mit Schulleitung
  3. Einzelgespräch mit Schulleitung und Eltern
  4. Schulbusfahrer des Busunternehmens werden vom Jugendreferat noch in diesem Jahr ergänzend geschult
  5. befristeter Ausschluss mit Alternative ÖPNV
  6. Ein Gesamtelternabend wird als letzte Alternative gesehen, sollte es dennoch weiterhin zu Problemen kommen.

Ein befristeter oder genereller Ausschluss aus der Schülerbeförderung ist nach Rücksprache mit der Regierung von OBB nicht zulässig, es besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung. Jedoch ist die Organisation eines freigestellten Schulbusses freiwilliger Natur, hier kann ein Ausschluss mit der Alternative, dass die gesetzliche Beförderung z.B. über den ÖPNV mit Kostenübernahme ermöglicht wird, erfolgen. Dies wäre in Poing durchaus möglich, allerdings erfordert dies ein erhöhtes Engagement der betroffenen Eltern.


Kurzbericht

Der Gemeinderat ist zur Problematik der Schülerbeförderung in der Sitzung vom 25.10.2018 erstmals informiert worden.

Die Verwaltung betont ausdrücklich, dass Ziel, die Schulwegsicherheit für alle Schüler/innen als oberste Priorität umfänglich zu gewährleisten, aller bisher eingeleiteten und der weiteren geplanten Maßnahmen ist.

Zum aktuellen Sachverhalt:

Obwohl Mitarbeiter des FB 1 und FB 4 die Busse nach der 5. und 6. Stunde begleiten, werden nach wie vor Gegenstände durch den Bus geworfen, es wird durch den Bus gelaufen und im Mittelgang an den Haltestangen geturnt. Es handelt sich dabei um ca. 30 bis 50 der gesamt 350 beförderten Schüler/innen, die gehäuft auffallen und auch trotz mehrfacher Ansprache ihr Verhalten nicht ändern, obwohl sie damit sich und die anderen Schüler/innen erheblich gefährden. Die Busfahrer sind resigniert und wollen unter diesen Umständen keine Fahrt mehr übernehmen. Insbesondere problematisch ist dieser Sachverhalt, da die Busfahrer auch bei Unfällen im Bus in erster Linie in die Verantwortung genommen werden.

Das Busunternehmen hat dringend gebeten, eine ständige Busbegleitung für die Fahrten mittags und nachmittags einzusetzen, die sicherstellt, dass das gefährdende Verhalten im Interesse der Kinder und auch im Interesse der Sicherheit der Schülerbeförderung im Straßenverkehr eingedämmt wird.  Elternbeiräte und Schulleitungen sind in diese Problematik eingebunden. Die Verwaltung hat bereits seit dem letzten Schuljahr 2017/2018 Elternbriefe über die Schulleitungen, zuletzt am 25.10.2018 versenden lassen und auf die problematische Situation hingewiesen. Die Eltern sind gebeten und zuletzt dringlich aufgefordert worden, ihren Kindern das mit dem Verhalten verbundene Unfallrisiko ebenfalls erzieherisch zu vermitteln.

Aktuell wurden am 12.11.2018 bei einem Treffen der Polizei, den Schulleitungen, dem Busunternehmen und der Verwaltung folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Der FB 4 wird die bisher anonymisierten Buskarten einziehen lassen und gibt im Austausch neue Fahrkarten mit den Namen der Schüler/innen zur Identitätsfeststellung seitens der Busbegleitungen aus.

  1. Zwei Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden weiterhin die KW 47 und 48  in der 5. und 6. Stunde befristet begleiten. Die Eltern werden entsprechend in KW 46 informiert, dass diese Schulbusbegleitung weiterhin erfolgt

  1. In KW 49 wird das Projekt „Guten Morgen Busfahrer“, ein Aufklärungsfilm sowie im Zeitraum einer Woche eine praktische Schulung der Grundschulklassen mit Unfallsimulation und Verhalten im Bus  (Pressetermin geplant) für die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld vor Ort mit dem Busunternehmen, mit den Lehrkräften, mit der Polizei und dem Ordnungsamt durchgeführt

  1.  Eine Ausschreibung für Schulbusbegleitdienste soll umgehend erfolgen.

  1. Die Teilnehmer einigten sich gemeinsam auf folgende Konsequenzen bei Fehlverhalten der Schüler/innen:

  1. Feststellung Identität bei unangemessenen Verhalten der Schüler/innen
  2. Einzelgespräch mit Schulleitung
  3. Einzelgespräch mit Schulleitung und Eltern
  4. Schulbusfahrer des Busunternehmens werden vom Jugendreferat noch in diesem Jahr ergänzend geschult
  5. befristeter Ausschluss mit Alternative ÖPNV
  6. Ein Gesamtelternabend wird als letzte Alternative gesehen, sollte es dennoch weiterhin zu Problemen kommen.

Ein befristeter oder genereller Ausschluss aus der Schülerbeförderung ist nach Rücksprache mit der Regierung von OBB nicht zulässig, es besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung. Jedoch ist die Organisation eines freigestellten Schulbusses freiwilliger Natur, hier kann ein Ausschluss mit der Alternative, dass die gesetzliche Beförderung z.B. über den ÖPNV mit Kostenübernahme ermöglicht wird, erfolgen. Dies wäre in Poing durchaus möglich, allerdings erfordert dies ein erhöhtes Engagement der betroffenen Eltern.

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1.3. Fluglärmmessung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Aufgrund von vermehrten Beschwerden aus der Bevölkerung wird auf Initiative der Gemeinde Poing die Flughafen München GmbH in der Gemeinde Poing im Frühsommer 2019 (vsl. Mai/Juni) eine Fluglärmmessung durchführen. Die Messung wird bei entsprechend repräsentativen Flugbewegungszahlen eingeplant und durchgeführt. Die Stromkosten werden durch die Gemeinde Poing getragen. Der Messstandort und diverse Einzelheiten werden nach vorheriger Standortbesichtigung mit der Gemeinde Poing festgelegt.
Der Messzeitraum liegt bei etwa vier bis sechs Wochen.

Kurzbericht

Aufgrund von vermehrten Beschwerden aus der Bevölkerung wird auf Initiative der Gemeinde Poing die Flughafen München GmbH in der Gemeinde Poing im Frühsommer 2019 (vsl. Mai/Juni) eine Fluglärmmessung durchführen. Die Messung wird bei entsprechend repräsentativen Flugbewegungszahlen eingeplant und durchgeführt. Die Stromkosten werden durch die Gemeinde Poing getragen. Der Messstandort und diverse Einzelheiten werden nach vorheriger Standortbesichtigung mit der Gemeinde Poing festgelegt.
Der Messzeitraum liegt bei etwa vier bis sechs Wochen.

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2. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung Ergebnisse Bestandsanalyse 2016 und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö beratend 2

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 23.10.2018 vorberaten. Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Das Ergebnis aus der augenscheinlichen Bestandsaufnahme der Liegenschaft Rathausstr. 3 (Baujahr 1965/ Baugenehmigung 1964) und weitere notwendige Maßnahmen, die 2016 noch nicht im Bericht der Bestandsanalyse enthalten waren, wurden dem Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 23.10.2018 vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig den unten genannten Beschlussvorschlag empfohlen.

Beschlussvorschlag

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HHSt. 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Unterhalt) sind im Haushaltsjahr 2018 und dem Finanzplan bis 2021 Mittel i.H.v. 1.268.000,00 € für die Maßnahmen aus der Bestandsanalyse 2016 eingestellt.

Auf der HHSt. 06000.940000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Hochbaumaßnahmen) sind Mittel i.H.v. 280.000 € für die Dämmung des UG und die Umgestaltung Rathausvorplatz im Zuge ENB Grundschule eingestellt.

Der Ansatz auf der HHSt. 06000.500000  (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus – Unterhalt) für das Jahr 2019 wird lediglich Planungskosten i.H.v. 300.000 € und den Austausch des Bodenbelages im Bürgerbüro i.H.v. 9.000 € vorsehen. Die diesen Ansatz übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Ergänzung der Beschlussvorlage zum Umbau des 5. Stocks, verlesen während der Sitzung:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Umnutzung der 4-Zimmer-Wohnung im 5. Obergeschoss der Rathausstraße 3 zu Büroräumen wird zugestimmt.

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 20.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 - Unterhalt), wird zugestimmt.
Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.

Die Verwaltung ging zu diesem Zeitpunkt (ohne eine konkrete Planung und dementsprechende Massen und Einheitspreise vorliegen zu haben, jedoch auf Grundlage einer vergleichbaren abgerechneten Baumaßnahme) von Kosten von ca. 90.000 € inkl. Planungskosten aus.

Berücksichtigt waren damals jedoch weder besondere Nutzeranforderungen noch eine mögliche Schadstoffsanierung.
Nach Vorlage eines Nutzungskonzeptes und der Schadstoffgutachten für den umzu nutzenden Teilbereich in der Rathausstraße 3 erfolgte die Vorplanung inkl. Kostenschätzung.

Die Kosten wurden demnach auf ca. 142.000,00 € brutto inkl. NK ermittelt.

Damit die Räumlichkeiten für den nun feststehenden Nutzer funktionieren, sind ein Versetzen zweier Türen sowie ein Wanddurchbruch zwischen zwei Büros vonnöten. Akustikdecken, ein höherwertiger robusterer Bodenbelag, eine zusätzliche Sonnenschutzanlage und eine kleine Teeküche wurden ebenfalls gewünscht.
Aus dem Brandschutzkonzept ergibt sich zudem der notwendige Austausch der Türe zum Treppenhaus.

Darüber hinaus wurden durch ein inzwischen vorliegendes Gutachten Schadstoffe in den zu bearbeitenden Bereichen bestätigt, sodass hier im Vorfeld eine Schadstoffsanierung nötig wird.

Die Mehrkosten wurden in der Haushaltsplanung für 2019 auf der HHSt. 06000.940000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Hochbaumaßnahmen) berücksichtigt.

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Beschluss

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 23.10.2018 vorberaten. Nach kurzer Beratung folgte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 einstimmig der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

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3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark, nördlich der BAB A 94"; Stellungnahme der Gemeinde Poing im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten beraten und beschlossen, dieser Änderung nicht zuzustimmen.

Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen (vgl. anhängenden Sitzungsauszug).

Die 30. Änderung des FNPes der Gemeinde Vaterstetten wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 23.11.2018

Feststellung der Bauverwaltung

zur Abwägung Gemeinde Vaterstetten:

Zu Verkehr:
Zu 1.
Nachdem es sich bei der Gemeinde Vaterstetten um eine Flächengemeinde (34,18 km²) handelt, ist diese Verhältniszahl nicht überraschend. Im Vergleich: Poing 12,92 km²

Zu 2.:
Die Zahl der Arbeitsplätze ist u.a. auch stark abhängig von der Art des vorhandenen Gewerbes (großflächiger Einzelhandel bringt nur wenige Arbeitsplätze auf viel Fläche).

Zu 3.:
Die angrenzende Wohnbebauung erscheint bereits heute überproportional mit Gewerbe belastet.

Zu 4.:
Die Ausweisung dieser Fläche (S & B) steht nicht im Zusammenhang mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm der Gemeinde Vaterstetten. Diese Fläche liegt unmittelbar am S-Bahn-Haltepunkt Grub (war entscheidend für Standortentscheidung des Unternehmens) sowie gemäß Regionalplan im Bereich für besondere Siedlungsentwicklung.

Das interkommunale Gewerbegebiet war immer westlich der Parsdorfer Straße / Gruber Straße vorgesehen.

Zu 5.:
Im Vergleich zum geplanten Gewerbepark in Vaterstetten lässt sich hier die „Verkehrsintensivität“ nicht erkennen.

Hierzu gibt es eine verkehrliche Stellungnahme von Herrn Prof. Kurzak vom 10.04.2013. In dieser wird folgendes dargestellt:
  • Verkehrsbelastung EBE 17, Gruber Straße, südlich Kreisverkehrsplatz: 13.500 Kfz/Tag, Schwerverkehrsanteil 6 % (770 Lkw/Busse/Tag). Bei der Zählung am Do. 19.10.2017 wurden 12.600 Kfz/Tag erfasst, also 900 Kfz/Tag weniger. Dies begründet sich in der Sperrung der Brücke Grub, Parsdorfer Straße.
  • In der Morgenspitze (7.30 – 8.30 Uhr) liegt die Hauptlastrichtung des Verkehrs von Parsdorf kommend in Richtung Poing und in der Abendspitze (17.00 – 18.00 Uhr) in entgegengesetzter Richtung.
  • Für Schustermann & Borenstein wurde für den Endausbau (Verwaltung und Lager – rd. 450 Mitarbeiter) 265 Kfz/Tag + rd. 35 Lkw/Tag prognostiziert, also rd. 600 Kfz-Bewegungen/Tag, wovon rd. 480/Kfz/Tag Richtung Süden (Gruber Straße) fahren.
  • Die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nachbargemeinden wurden als äußerst marginal bezeichnet.

Bei S & B wird im 2-Schichtbetrieb gearbeitet, derzeit rd. 850 Mitarbeiter, wovon 50 % mit der S-Bahn fahren. Die Nähe zur S-Bahn-Station Grub war das größte Ansiedlungsargument. Die Lkw-Bewegungen liegen bei ca. 50/Tag.

Die Prognose von Prof. Kurzak aus dem Jahr 2013 war insoweit zutreffend.

Im Vergleich hierzu plant Vaterstetten einen Gewerbepark mit ca. 1.800 Mitarbeitern, 2.300 Kfz-Bewegungen/Tag sowie 370 Lkw-Bewegungen/Tag, also ca. das 4-fache Verkehrsaufkommen.

Insgesamt ist der Zählung vom 19.10.2017 zu entnehmen, dass der Hauptverkehrsstrom am Knotenpunkt Kirchheimer Allee / Gruber Straße EBE 1 / Münchener Straße / Senator-Gerauer-Straße EBE 1 von Ost nach West bzw. entgegengesetzt läuft.


Zu 6.:
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung für den Umbau der Kreuzungsanlage Rampe A 94 / EBE 17 / Nordspange wird folgendes festgestellt:

Über die von Vaterstetten geforderte Kostenbeteiligung wird unabhängig hiervon beraten, sobald die genauen Zahlen (Verkehrsströme und Kosten) schlüssig begründet wurden.

Der Nutzen der Nordspange für die Wohnbevölkerung und die Ansiedlung des Logistikbetriebes erschließt sich der Gemeinde Poing nicht.

Zu Umweltprüfung:
Hierzu wird festgestellt, dass die Gemeinde Poing dies im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgebracht hat.

Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG besagt, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, erst wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Dies ist hier nicht gegeben, da für die CEF-Flächen kein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen wurde. Die Immobilien Freistaat Bayern als Verkäufer des Grundstücks hat dem Vorhabensträger SBF GmbH & Co. KG privatrechtlich, in interner Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort, die dauerhafte Anlage und Duldung von 10 mit der Fruchtfolge wechselnden Lerchenfenstern verbindlich zugesichert.

Somit war eine Zustimmung der Gemeinde Vaterstetten nicht einzuholen, die Flächen sind im Eigentum des Freistaates Bayern und werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft bewirtschaftet und liegen im Bereich des Staatsgutes Grub.

Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 für das Gewerbegebiet Grub (S & B) waren diese im Verfahren in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt.

Für die Zukunft wird die Gemeinde Poing dies beachten.

Allgemein:

Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde bestätigt ist entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.

Zu „Stellungnahme Prof. Kurzak - nur Verkehr“ vom 3. Juli 2018:
Hier wird klargestellt, dass die Gemeinde Poing den geplanten Gewerbepark ablehnt. Unabhängig hiervon wurde die Anregung vorgebracht, den Gewerbepark näher an die BAB A 94 zu legen.


Aktuelle Information:

Am 14.11.2018 fand bei der Autobahndirektion Südbayern eine Besprechung mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Landkreises Ebersberg, der Gemeinde Vaterstetten, dem Investor des Gewerbeparks Parsdorf, den Verkehrsgutachtern der Gemeinde Vaterstetten statt, zu der auch Vertreter der Gemeinde Poing eingeladen worden sind.

In dieser Besprechung wurde zur Kreuzung der EBE 17 / AS Parsdorf der A 94 einvernehmlich folgendes festgelegt:

  • Bis zum Jahr 2025 kann die Kreuzung den durch den Gewerbepark Parsdorf und das Wohngebiet W 7 erzeugten Zusatzverkehr ohne Umbaumaßnahmen bewältigen.
  • Im Jahr 2025 soll auf Empfehlung des Verkehrsgutachters eine erneute Überprüfung der Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit erfolgen.
  • Sollten aufgrund dieser erneuten Überprüfung bauliche Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich (2. Linksabbiegespur zur Geradeausspur, Änderung der Ampel) erforderlich werden, werden diese in einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (AD, Landkreis EBE, Gemeinden Vaterstetten und Poing) geregelt.
  • Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen werden von der Gemeinde Vaterstetten auf
ca. 570.000 Euro geschätzt. Diese Kosten werden aufgrund gutachterlicher Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Vaterstetten zu einem Drittel durch den Zusatzverkehr aus Poing verursacht.
  • Sollte diese Ursächlichkeit tatsächlich nachgewiesen werden, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel dieser Kosten in Aussicht gestellt.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:

Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Beschluss

Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:

Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 über die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten beraten und beschlossen, dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
Die 30. Änderung des FNPes der Gemeinde Vaterstetten wurde mit Schreiben vom 16.10.2018 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.
Frist für die Stellungnahme: 23.11.2018
Zu der Abwägung im Gemeinderat Vaterstetten am 20.09.2018 erfolgte eine zusammenfassende Stellungnahme durch die Verwaltung in der Sitzung.

Allgemein:
Nachdem die Erfüllung des Anbindegebots durch die Höhere Landesplanungsbehörde ist, entfällt dieser Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme.

Aktuelle Information: Am 14.11.2018 fand bei der Autobahndirektion Südbayern eine Besprechung mit Vertretern des Staatlichen Bauamts Rosenheim, des Landkreises Ebersberg, der Gemeinde Vaterstetten, dem Investor des Gewerbeparks Parsdorf, den Verkehrsgutachtern der Gemeinde Vaterstetten statt, zu der auch Vertreter der Gemeinde Poing eingeladen worden sind.

In dieser Besprechung wurde zur Kreuzung der EBE 17 / AS Parsdorf der A 94 einvernehmlich folgendes festgelegt:
  • Bis zum Jahr 2025 kann die Kreuzung den durch den Gewerbepark Parsdorf und das Wohngebiet W 7 erzeugten Zusatzverkehr ohne Umbaumaßnahmen bewältigen.
  • Im Jahr 2025 soll auf Empfehlung des Verkehrsgutachters eine erneute Überprüfung der Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit erfolgen.
  • Sollten aufgrund dieser erneuten Überprüfung bauliche Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich (2. Linksabbiegespur zur Geradeausspur, Änderung der Ampel) erforderlich werden, werden diese in einer Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (AD, Landkreis EBE, Gemeinden Vaterstetten und Poing) geregelt.
  • Die Kosten für diese Umbaumaßnahmen werden von der Gemeinde Vaterstetten auf ca. 570.000 Euro geschätzt. Diese Kosten werden aufgrund gutachterlicher Untersuchungen im Auftrag der Gemeinde Vaterstetten zu einem Drittel durch den Zusatzverkehr aus Poing verursacht.
  • Sollte diese Ursächlichkeit tatsächlich nachgewiesen werden, wurde von der Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, eine Kostenbeteiligung in Höhe von einem Drittel dieser Kosten in Aussicht gestellt.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Poing gibt zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vaterstetten folgende Stellungnahme ab:
Die Planung wird weiterhin abgelehnt.

Datenstand vom 07.12.2018 10:52 Uhr