Datum: 10.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums des Katholischen Kindergartens am Endbachweg an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 411/1, Gemarkung Poing
2.2 Antrag auf isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung zur Errichtung einer begrünten Wand, Hauptstraße 4, Fl.Nr. 374, Gemarkung Poing
3 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften, Bürgerhaus Poing; Instandsetzung Terrasse

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2018 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2018 ö 2
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2.1. Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums des Katholischen Kindergartens am Endbachweg an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 411/1, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 02.03.2018 ging der Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Für die Zeit des Abbruchs / Neubaus der Kindertagesstätte am Endbachweg ist es erforderlich, ein Containerprovisorium zu errichten. Die Nutzung ist derzeit für den Zeitraum August 2018 bis August 2020 vorgesehen.

Die Fl.Nr. 411/1 ist im Flächennutzungsplan als „Gemeinbedarfsfläche“ festgesetzt. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Die Maße der Containeranlage betragen 14,54 m x 30,17 m (Grundfläche 438,9 qm), die Wandhöhe beträgt 3 m.

Die Außenanlagen können ausreichend nachgewiesen werden.

Ein Intensivraum/Bewegungsraum wird im Vereinsgebäude an der Markomannenstraße nachgewiesen.

Das geplante Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und ist planungsrechtlich zulässig.

Stellplatzsituation:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für den Kindergarten 6 Stellplätze erforderlich (1,5 Stellplätze/Gruppe).

Um den Baumbestand an der Hohenzollernstraße nicht zu gefährden bzw. zu beseitigen, wurde vom Antragsteller ein Stellplatzkonzept erarbeitet und eingereicht.

Die Besichtigung hinsichtlich der Stellplatzsituation mit PI Poing und Antragsteller erfolgte am Mi. 04.04.2018, 9.00 Uhr. Das Ergebnis der Besichtigung zur BUA-Sitzung nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 4117/1, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 4117/1, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums des Katholischen Kindergartens am Endbachweg an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 411/1, Gemarkung Poing

(cw) Am 02.03.2018 ging der Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.
Für die Zeit des Abbruchs / Neubaus der Kindertagesstätte am Endbachweg ist es erforderlich, ein Containerprovisorium zu errichten. Die Nutzung ist derzeit für den Zeitraum August 2018 bis August 2020 vorgesehen.
Die Fl.Nr. 411/1 ist im Flächennutzungsplan als „Gemeinbedarfsfläche“ festgesetzt. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Die Maße der Containeranlage betragen 14,54 m x 30,17 m (Grundfläche 438,9 qm), die Wandhöhe beträgt 3 m.
Die Außenanlagen können ausreichend nachgewiesen werden.
Ein Intensivraum/Bewegungsraum wird im Vereinsgebäude an der Markomannenstraße nachgewiesen.
Das geplante Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und ist planungsrechtlich zulässig.
Stellplatzsituation:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für den Kindergarten 6 Stellplätze erforderlich (1,5 Stellplätze/Gruppe).
Um den Baumbestand an der Hohenzollernstraße nicht zu gefährden bzw. zu beseitigen, wurde vom Antragsteller ein Stellplatzkonzept erarbeitet und eingereicht.
Die Besichtigung hinsichtlich der Stellplatzsituation mit PI Poing und Antragsteller erfolgte am Mi. 04.04.2018, 9.00 Uhr.
Ergebnis:
Im Rahmen des Bauantrages sind 6 Stellplätze für den Kindergarten nachzuweisen.
Der Hol-/Bringverkehr ist in der Stellplatzsatzung nicht gesondert geregelt.
Ziel des Gespräches sollte es sein, eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Von Herrn Hintereder wurde einleitend festgestellt, dass der Hol- und Bringverkehr nicht über die Markomannenstraße abgewickelt werden kann. Die PI schlägt vor, dies über die Hohenzollernstraße abzuwickeln.
Die Bring- und Holzeiten sollen nicht mit den Schulbuszeiten kollidieren, d.h. keine Anlieferung der Kinder zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr (Schulbus fährt zwischen 07.45 Uhr und 07.50 Uhr).
Nachmittags kommt der Schulbus zu folgenden Zeiten: 12.00 – 12.10 Uhr, 13.05 – 13.15 Uhr, 13.50 -14.00 Uhr, 14.20 – 14.30 Uhr, 16.25 – 16.35 Uhr.
Die Abholzeiten der Kita sind 14.50 Uhr / 15.50 Uhr.
Der Vorschlag der Kirchenstiftung im Stellplatzkonzept vom 19.03.2018 ist, die 6 Stellplätze (für die Beschäftigten) im Bereich der Vereinsräume unterzubringen.
Hier wird von Herrn Hintereder angemerkt, dass durch die Zusammenlegung der Wachen Vaterstetten und Poing die Stellplätze schon für die Beschäftigten der PI nicht ausreichen.
Anhand der Bauunterlagen für diese Gebäude kann eine Stellplatzanzahl bzw. – zuteilung nicht ermittelt werden (es liegen keine Berechnungen / Nachweise vor).
Es stehen hier aber auch Fahrzeuge von einem privaten Wohngebäude in der Markomannenstraße – hier wird der Eigentümer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es sich hier um Privatgelände handelt und dies seinerseits zu unterlassen ist.
Unumstritten ist, dass, wenn ein Platz frei, hier auch geparkt werden kann. Es wird jedoch unabhängig hiervon geprüft, ob im Bereich Vereinsräume / Obdachlosenunterkunft noch Stellplätze untergebracht werden können.
Eine angedachte Lösung mit Sperrbügel zum Spielplatz kommt nicht in Betracht, da sonst kein Winterdienst mehr durchgeführt werden kann.
Es können 2 Stellplätze zusätzlich in der Grünfläche hergestellt werden (hierfür muss ein Mülltonnenhaus versetzt werden).
Hol-/Bringverkehr:
Hier ist es vorstellbar, 5 Stellplätze im Bereich des Kita-Eingangs als Kurzzeitparkplätze auszuweisen.
Im Bereich der Wittelsbacherstraße sowie im Hohenstaufenring stehen freie Parkplätze zur Verfügung. Dies setzt aber voraus, dass die Eltern bereit sind, einige Meter zu gehen.
Frau Auerbacher wird zusammen mit der PI Poing einen Elternabend veranstalten, bei dem die Situation nochmal ausführlich besprochen und um Verständnis für die 2 Jahre gebeten wird.
Am 02.04.2018 ging noch eine Unterschriftensammlung von Anliegern der Hohenzollernstraße ein.
Hinsichtlich der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für die Hohenzollernstraße ist die Haltung der Polizei ein „klares Nein“.
Der vorgeschlagene Alternativstandort am Festplatz steht seitens der Gemeinde ebenfalls nicht zur Disposition.
Derzeit wird noch geprüft, ob durch Entfernen einer Hecke (im Bereich Vereinsräume) noch Platz für Längsparker geschaffen werden kann.
Ein Vorschlag aus Reihen der Zuhörer (nur teilweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung) wird unabhängig hiervon geprüft und das Ergebnis mit den betroffenen Anwohnern besprochen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines viergruppigen Containerprovisoriums an der Hohenzollernstraße, Fl.Nr. 411/1, Gemarkung Poing, wird erteilt.

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2.2. Antrag auf isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung zur Errichtung einer begrünten Wand, Hauptstraße 4, Fl.Nr. 374, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 16.03.2018 ging der Abweichungsantrag vom 15.03.2018 bei der Gemeinde Poing ein.

Gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Poing über Art und Höhe von Einfriedungen vom 11.04.2014 sind geschlossene Einfriedungen jeglicher Art (z.B. Mauern, Betonwände, sichtschutzzäune ausgeschlossen.

Von den Vorschriften dieser Satzung kann die Gemeinde Befreiungen nach Maßgabe des Art. 63 BayBO gewähren.

Der Eigentümer der Hauptstraße 4 plant die Errichtung einer begrünten Wand (2 m hoch, 12 m lang) auf einem Teil der Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 374 und Fl.Nr. 60/3 (vgl. Lageplan).

Als Begründung wird folgendes angeführt:
Die Wand ist abgeschrägt (ähnlich der Schutzwand entlang der Bahnstrecke Richtung Wildpark im neuen Wohngebiet), dadurch wird eine größere Fläche der Begrünung geschaffen (48 qm bei 2 m Höhe), bzw. 60 qm bei 2,50 m Höhe), welche mit wildem Wein und Efeu bepflanzt werden soll. Nach Rücksprache mit Hr. Obermeier (Verein für Gartenbau und Landespflege Poing / Mitinitiator des Projektes „Poing summt“) ist diese Kombination zum einen ein optimales Frühfutter und durch die Anpflanzung von Efeu ein optimales Spätfutter für die Bienen vor der Winterzeit. Diese Wand ist als Biotop zu sehen und dient nicht nur als Futter für die Bienen, sondern fördert und unterstützt auch den Raum für die Insektenvielfalt und gibt Raum als Brutstätte für diverse Vögel.
Wie Sie dem Lageplan entnehmen können, soll diese Wand auf der Grundstücksgrenze zwischen der Fl.Nr. 374 und 60/3 erbaut werden.
Die Wand grenzt an keine Straße an und wird weder von der Hauptstraße noch von der Poststraße sichtbar sein und beeinflusst oder verändert somit das Ortsbild nicht.
Die technischen Details sind zu Ihrer Information beigefügt.
Wir freuen uns, wenn Sie unserem Antrag stattgeben und wir dadurch das Projekt „Poing summt“ unterstützen können und zeitgleich zu einer vergrößerten Fläche zur Förderung der Artenvielfalt diverser Insekten beitragen können.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Verunstaltung des Orts- bzw. Straßenbildes ist zwar nicht zu erwarten, da der Bereich in dem die Einfriedung vorgesehen ist, nicht einsehbar ist. Unabhängig davon wird ein Präzedenzfall geschaffen. (Ankündigungen für den Wunsch nach Errichtung einer solchen Wand liegen bereits von 2 weiteren Grundstückseigentümern vor.)

Deshalb wird die Errichtung der Wand seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

Verlesener Brief während der Sitzung:

Sehr geehrte Frau Wirth,
aus naturschutzfachlicher Sicht sehen wir keinen Grund von einer Abweichung der Anforderungen nach § 4 der Einfriedungssatzung. Die Argumentation der Begründung, dass der Bau der Mauer zur Förderung der Biodiversität und zur Unterstützung des Projekts "Poing summt" dient, ist aus naturschutzfachlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Zur Förderung des Ortsbildes des Projektes "Poing summt" und zur Unterstützung der Artenvielfalt erreicht man diesen Effekt auf natürliche Art und Weise durch die Pflanzung von geeigneten, standortgerechten heimischen Sträuchern entlang der Grundstückgrenzen. Durch die Auswahl verschiedener Sträucher mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten, kann man für die Insekten ( u. a. Bienen) ein optimales Nahrungsangebot sowohl im Frühjahr als auch im Herbst schaffen. Zudem dienen  Sträucher Vögeln als Brutstätten und als Vogelnährgehölz.

Wir bitten von der Argumentation Abstand zu nehmen, dass durch begrünte Sichtschutzwände zwischen den Grundstückseigentümern die Biodiversität innerhalb der Ortschaften erhöht wird. Eine Erhöhung der Biodiversität findet durch die Pflanzung geeigneter Sträucher statt, diese erhöhen nicht nur die Wertigkeit des Ortsbildes, sondern schaffen auch Lebensräume für Vögel, für Insektenarten und können im Herbst durch Laubfall auch bestimmten Säugetieren einen Platz zum Überwintern bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Erl
             
untere Naturschutz- und Abgrabungsbehörde
Fachreferent für Naturschutz im Landratsamt Ebersberg

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Abweichung wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Abweichung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 16.03.2018 ging der Abweichungsantrag vom 15.03.2018 bei der Gemeinde Poing ein.
Gemäß § 3 der Satzung der Gemeinde Poing über Art und Höhe von Einfriedungen vom 11.04.2014 sind geschlossene Einfriedungen jeglicher Art (z.B. Mauern, Betonwände, sichtschutzzäune ausgeschlossen.
Von den Vorschriften dieser Satzung kann die Gemeinde Befreiungen nach Maßgabe des Art. 63 BayBO gewähren.
Der Eigentümer der Hauptstraße 4 plant die Errichtung einer begrünten Wand (2 m hoch, 12 m lang) auf einem Teil der Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 374 und Fl.Nr. 60/3.
Als Begründung wird folgendes angeführt:
Die Wand ist abgeschrägt (ähnlich der Schutzwand entlang der Bahnstrecke Richtung Wildpark im neuen Wohngebiet), dadurch wird eine größere Fläche der Begrünung geschaffen (48 qm bei 2 m Höhe), bzw. 60 qm bei 2,50 m Höhe), welche mit wildem Wein und Efeu bepflanzt werden soll. Nach Rücksprache mit Hr. Obermeier (Verein für Gartenbau und Landespflege Poing / Mitinitiator des Projektes „Poing summt“) ist diese Kombination zum einen ein optimales Frühfutter und durch die Anpflanzung von Efeu ein optimales Spätfutter für die Bienen vor der Winterzeit. Diese Wand ist als Biotop zu sehen und dient nicht nur als Futter für die Bienen, sondern fördert und unterstützt auch den Raum für die Insektenvielfalt und gibt Raum als Brutstätte für diverse Vögel.
Die Wand grenzt an keine Straße an und wird weder von der Hauptstraße noch von der Poststraße sichtbar sein und beeinflusst oder verändert somit das Ortsbild nicht.
Die technischen Details sind zu Ihrer Information beigefügt.
Wir freuen uns, wenn Sie unserem Antrag stattgeben und wir dadurch das Projekt „Poing summt“ unterstützen können und zeitgleich zu einer vergrößerten Fläche zur Förderung der Artenvielfalt diverser Insekten beitragen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Verunstaltung des Orts- bzw. Straßenbildes ist zwar nicht zu erwarten, da der Bereich in dem die Einfriedung vorgesehen ist, nicht einsehbar ist. Unabhängig davon wird ein Präzedenzfall geschaffen. (Ankündigungen für den Wunsch nach Errichtung einer solchen Wand liegen bereits von 2 weiteren Grundstückseigentümern vor.)
Deshalb wird die Errichtung der Wand seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Auch seitens des Landratsamts, Untere Naturschutzbehörde, wird aus naturschutzfachlicher Sicht kein Grund für eine Abweichung von der Einfriedungssatzung gesehen.
Zur Förderung des Ortsbildes des Projektes "Poing summt" und zur Unterstützung der Artenvielfalt erreicht man diesen Effekt auf natürliche Art und Weise durch die Pflanzung von geeigneten, standortgerechten heimischen Sträuchern entlang der Grundstückgrenzen. Durch die Auswahl verschiedener Sträucher mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten, kann man für die Insekten (u. a. Bienen) ein optimales Nahrungsangebot sowohl im Frühjahr als auch im Herbst schaffen. Zudem dienen Sträucher Vögeln als Brutstätten und als Vogelnährgehölz.
Wir bitten von der Argumentation Abstand zu nehmen, dass durch begrünte Sichtschutzwände zwischen den Grundstückseigentümern die Biodiversität innerhalb der Ortschaften erhöht wird. Eine Erhöhung der Biodiversität findet durch die Pflanzung geeigneter Sträucher statt, diese erhöhen nicht nur die Wertigkeit des Ortsbildes, sondern schaffen auch Lebensräume für Vögel, für Insektenarten und können im Herbst durch Laubfall auch bestimmten Säugetieren einen Platz zum Überwintern bieten.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag auf isolierte Abweichung wird nicht zugestimmt

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3. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften, Bürgerhaus Poing; Instandsetzung Terrasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2018 mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst:

Der Instandsetzung der Terrasse im Bürgerhaus wie oben beschrieben wird zugestimmt.
Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von insgesamt 25.000,00 €, gedeckt über die Entnahme aus der HHSt. 06002.500000 (Rathausstr. 4 – Unterhalt), wird zugestimmt. Die entnommenen Mittel sind für das Jahr 2019 neu anzusetzen.
Die Vorschläge des Landschaftsarchitekten sind dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Die Fläche der Terrasse beträgt rd. 220 qm.

Da mit heimischen Holzarten immer wieder die gleichen Probleme zu befürchten sind (Splitter etc.) und diese Probleme auch durch regelmäßiges Abschleifen nicht wirklich in Griff zu bekommen sind, wird auf die Erstellung der Terrasse aus Holz nunmehr verzichtet. Tropische Holzsorten sollten aus ökologischen Gründen nicht verwendet werden.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Ferres hat zwischenzeitlich 3 Varianten vorgelegt.

Variante 1

Ausführung:        Betonplatten 60 x 15 x 8 cm
Kosten:        ca. 26.000 € netto
Vorteile:        pflegeleicht, kostengünstig, rutschhemmend, große Farbvielfalt, geeignet zum barfußlaufen und Bobbycar fahren
Nachteile:        raue Oberfläche

Empfehlung LA: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis

Variante 2

Ausführung:        WPC-Terrassendielen
Kosten:        ca. 61.000 € netto
Vorteile:        pflegeleicht, rutschhemmend, Spreißelfrei, geeignet zum barfußlaufen (eingeschränkt) und Bobbycar fahren
Nachteile:        höchste Kosten, starkes Aufheizen im Sommer, starke Längsausdehnung der Dielen

Empfehlung LA: nicht empfohlen


Variante 3

Ausführung:        Steinteppich (Kieselbeschichtung)
Kosten:        ca. 45.000 € netto
Vorteile:        pflegeleicht, langlebige Variante, rutschhemmend, große Farbvielfalt, unauffällige Ausbesserungen bei Bedarf,  geeignet zum barfußlaufen und Bobbycar fahren

Nachteile:        hohe Kosten

Empfehlung LA: schöne, individuelle Variante

Für die Instandsetzung der Sitzbank schlägt der Herr LA Ferres eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) vor (Farbgebung abgestimmt auf das Gebäude/ die Terrasse).
Dieses Material ist bereits als Sitzauflage im Außenbereich einer anderen gemeindlichen Liegenschaft bekannt und hat sich bewährt.

Die Lösungsvorschläge wurden am 23.03.2018 dem Familienzentrum (Frau Knott) vorgestellt.
Von Seiten des Nutzers wird die Variante 1 favorisiert, wenn die Platten in ihrer Rauigkeit und die Ausführung bzgl. der Fugenausbildung in Anlehnung an die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 erfolgt (ebenfalls durch Kleinkinder genutzt).

Der Architekt des Bürgerhauses Herr Bez (Bez + Kock) hält grundsätzlich ein Holzdeck für sehr geeignet als Terrassenbelag einer Kita: „Er heizt sich weniger stark auf als Betonplatten und ist ein haptisch angenehmes Material welches gut mit dem Gebäude harmoniert. Klar ist, dass ein Holzverdeck von Zeit zu Zeit instandgesetzt bzw. erneuert werden muss, im Gegensatz zu Betonplatten.“ Alternativ kann er sich aber auch großformatige Betonplatten mit z.B. Natursteinvorsatz vorstellen: „Die Oberfläche sollte nicht zu glatt sein, eher aufgeraut, z.B. sandgestrahlt. Wichtig wäre eine farbliche Abstimmung mit dem beigen Farbton des Hauses und dessen Geometrie.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der genannten Vorteile und der Stellungnahmen des Nutzers sowie des Architekten des Bürgerhauses wird die Variante 1 zur Ausführung empfohlen.
Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.
Die Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) hat sich bereits in einer anderen Liegenschaft bewährt und wird zur Ausführung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. Der Instandsetzung der Terrasse gemäß Variante 1 (Betonplatten, vorzugsweise Godelmann Decaston „Muschel-kalk nuanciert“ mit den Abmessungen 60 x 30 x 6 cm oder gleichwertig) wird zugestimmt. Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.

  1. Für die Instandsetzung der Sitzbank soll eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) zur Ausführung kommen.


  1. Die Farbgebung soll auf den Farbton des Hauses abgestimmt werden.

Beschluss

Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. Der Instandsetzung der Terrasse gemäß Variante 1 (Betonplatten, vorzugsweise Godelmann Decaston „Muschel-kalk nuanciert“ mit den Abmessungen 60 x 30 x 6 cm oder gleichwertig) wird zugestimmt. Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.

  1. Für die Instandsetzung der Sitzbank soll eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) zur Ausführung kommen.


  1. Die Farbgebung soll auf den Farbton des Hauses abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2018 einstimmig folgende Entscheidung getroffen:
Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Instandsetzung der Terrasse gemäß Variante 1 [Betonplatten, vorzugsweise Godelmann Decaston „Muschelkalk nuanciert“ mit den Abmessungen 60 x 30 x 6 cm oder gleichwertig] wird zugestimmt.

[Dabei sollte im Hinblick auf die Rauigkeit und die Ausbildung der Fugen die Terrasse der Kita Gebrüder-Grimm-
Str. 4 als Ausführungsbeispiel herangezogen werden.]

2. Für die Instandsetzung der Sitzbank soll eine Sitzauflage aus Trespa-Platte(n) zur Ausführung kommen.
3. Die Farbgebung soll auf den Farbton des Hauses abgestimmt werden.

Der Entscheidung ging die Vorstellung dreier Varianten für den Terrassenbelag voraus, die im Vorfeld auch mit dem Hauptnutzer des Bürgerhauses (Familienzentrum) abgestimmt wurden.
Da das vorhandene Holzdeck seit Jahren Probleme verursacht (Splitter etc.) und inzwischen zudem stark aufgequollen ist, soll in diesem Jahr eine andere, dauerhaftere Lösung umgesetzt werden.

Datenstand vom 08.05.2018 16:48 Uhr