Datum: 05.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für die Betriebsjahre 2015 und 2016

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.06.2018 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für die Betriebsjahre 2015 und 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.06.2018 ö beratend 2

Sachverhalt

Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.

Seit 2015  wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.

Die Verwaltung legt deshalb erst heute die Jahresrechnung  2015 nachrichtlich und die Jahresrechnung 2016 zur Beschlussfassung vor.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge, diese zuletzt mit einer Laufzeit von 3 Jahren in 2014 beschlossen, geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.05.2018 abgestimmt worden.

Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.

  1.  Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung):

Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.

TOP 2 der Anlagen , letzte Zeile

Träger:                                                                                                      EUR

                               
AWO KV EBE e. V.                (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
                    KiGa Blumenstraße gesamt)                          24.356.-

Kinderland Plus gGmbH        (HfK Fresiengasse, Sudetenstraße,
                                Seerosenstraße 17, Kirchheimer Allee gesamt)        361.184.-

Familienzentrum Poing e. V.        (HfKs Zauberwinkel, Seerosenstraße 15
                                Hort Bürgerhaus gesamt)                                573.233.-


Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.
Dies ist zwischenzeitlich nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall:
(RL-Stand 31.12.2015: EUR 107.066.- zzgl. EUR aus 2016 97.287.-, gesamt EUR 204.354.-)

Die Abrechnung wird in der Sitzung detailliert erläutert.

Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung ab dem Betriebsjahr 2013/2014 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.

Die Abrechnung des Jahres 2017 wird voraussichtlich im Oktober 2018 im Haupt- und Finanzausschuss erörtert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets der Jahre 2015 und 2016 zu beschließen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets der Jahre 2015 und 2016 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(Kra) Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Seit 2015 wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.
Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden deshalb den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 20 6/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
Die Abrechnung wurde in der Sitzung das Haupt- und Finanzausschusses detailliert erläutert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Dies erfolgte in der öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 einstimmig.

Datenstand vom 27.07.2018 13:07 Uhr