Datum: 11.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:43 Uhr bis 20:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Einweihung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1
1.2 Zensus 2011 - Sachstand zur Klage
1.3 Jugendsozialarbeit an Grundschulen; Einsatz von Schulsozialarbeit an Grundschulen durch das Ministerium für Unterricht und Kultus ab Schuljahr 2018/2019 in Poing
1.4 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.5 Abstellen von Fahrrädern an der S-Bahn Poing (Nordseite)
2 Vorstellung der Lichtplanung für den Marktplatz
3 Neubau eines Schulschwimmbades; Mensaanbau, Ermächtigungsbeschluss
4 Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing
5 Jugendarbeit in Poing; Fortschreibung des Jugendkonzeptes
6 Bestellung der/des stellvertretenden Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1
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1.1. Einweihung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die AWO Poing bedankt sich für den Einsatz und Unterstützung des Baubetriebshofes bei der Einweihung der Räumlichkeiten in der Anzinger Straße 1, besonders im Hinblick auf die unerwartete hohe Besucherzahl .

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1.2. Zensus 2011 - Sachstand zur Klage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat gegen den Bescheid zur Einwohnerfestsetzung im Rahmen des Zensus 2011 geklagt. Der Bayerische Städtetag hat aktuell über den derzeitigen Sachstand informiert.

Das Bundesverfassungsgericht habe am 19.09.2018 das Urteil zur Normenkontrollklage der Städte Berlin und Hamburg veröffentlicht (Anlage). Das Gericht habe im Urteil festgestellt, dass das Zensusgesetz 2011 und die Stichprobenverordnung nicht verfassungswidrig seien. Dem Bundesgesetzgeber habe im Rahmen der damaligen Gesetzgebung in einer ex-ante-Betrachtung aufgrund der damals vorliegenden Erkenntnisse ein Spielraum zugestanden. Dass sich rückblickend zum Teil andere Erkenntnisse ergeben hätten (vor allem in der Gleichbehandlung von Kommunen über / unter 10.000 Einwohner), führe nicht zur Grundgesetzwidrigkeit der beiden Vorschriften. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings auch ausgeführt, dass Erkenntnisse aus dem nach dem Zensus 2011 erstellten Qualitätsbericht (Evaluierung) bei der rechtlichen Gestaltung des Zensus 2021 berücksichtigt werden müssten. Dies ist sei ein positives Ergebnis der Klagen.

Insgesamt hätten in Bayern 54 Städte und Gemeinden gegen den Bescheid geklagt. Die Stadt Amberg, die die „Musterklage“ eingereicht hatte, sei derzeit dabei, die ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichtsurteils dahingehend zu prüfen, ob das Verfahren beim VGH fortgesetzt werden solle. Sollte die „Musterklage“ der Stadt Amberg nicht fortgeführt werden, sei von der jeweiligen klagenden Stadt/Gemeinde individuell zu entscheiden, ob ihre Klage fortgeführt oder zurückgenommen werden sollte.

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1.3. Jugendsozialarbeit an Grundschulen; Einsatz von Schulsozialarbeit an Grundschulen durch das Ministerium für Unterricht und Kultus ab Schuljahr 2018/2019 in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 10.08.2018 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Pressemitteilung 162/2018 das neue Programm Schulsozialarbeit‘ an Bayerns Schulen – Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots durch multiprofessionelle Teams“
Schulsozialpädagogen (SaS) vorgestellt. Unter anderem werden erstmalig 60 Stellen für Schulsozialpädagogen zum Schuljahr 2018/2019 eigestellt. Die Anni-Pickert-Grundschule und die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße erhalten eine Vollzeitstelle, aufgeteilt zu je 50 % an beiden Standorten.

Die Ausschreibung erfolgte während der Schulferien in der Kalenderwoche 31, Bewerbungsschluss war nach Aussage des Ministeriums in der Kalenderwoche 33. Einstellungstermin sollte der Beginn des Schuljahres 2018/2019, also die Kalenderwoche 36 sein.

Weder die Schulleitungen der beiden Poinger Grundschulen, noch das Landratsamt Ebersberg geschweige die Verwaltung sind in diesen Sachverhalt eingebunden gewesen.

Die Verwaltung hat sowohl mit dem Ministerium als auch mit dem staatlichen Schulamt Kontakt zur Klärung aufgenommen.

Ergebnis:

Das staatliche Schulamt hat in Absprache mit dem Ministerium und trotz Wissens um die bereits seitens der Gemeinde an der Karl-Sittler- und der Anni-Pickert-Grundschule als freiwillige Leistung jeweils in Teilzeit eingesetzten Jugendsozialarbeiterstellen (JaS) diese beiden Grundschulen der Gemeinde Poing als aktuellen Einsatzort befürwortet.  

Aktuell ist die Teilzeitstelle JaS an der Anni-Pickert-Grundschule nicht besetzt. Die Teilzeitstelle JaS an der Karl-Sittler-Grundschule muss nach erfolgreicher Besetzung der SaS-Stelle durch die Regierung von Oberbayern dort jedoch abgezogen und temporär anderweitig im Fachbereich 4 eingesetzt werden.

Laut telefonischer Mitteilung des Ministeriums soll bereits ab 01. November die SaS-Stellenbesetzung an den beiden Poinger Schulen vorgenommen werden.

Die Stelle ist bei der Regierung von Oberbayern angesiedelt, die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim staatlichen Schulamt Ebersberg, bzw. bei den jeweiligen Schulleitungen.
Nach Aussage des Ministeriums ist der Sachaufwandsträger für Ausstattung die jeweilige Kommune, also die Gemeinde Poing. Die Personalkosten trägt das Land.

Eine seitens der Verwaltung angestrebte Sonderlösung im Hinblick auf den Erhalt des in Poing bereits bestehenden multiprofessionellen Teams der JaS-Fachkräfte des Fachbereichs 4  ist seitens des Ministeriums ausgeschlossen worden.

Die Verwaltung rechnet damit, dass im Zuge der geplanten weiteren 160 SaS-Stellen in Bayern auch die Grundschule Am Bergfeld betroffen sein kann. Dort ist ebenfalls eine Sozialpädagogin  in Teilzeit für JaS als freiwillige Leistung an den Grundschulen tätig.

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1.4. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Anerkannte Asylberechtigte; Unterbringung durch die Gemeinden:
Auf unser Schreiben an den Bayerischen Städtetag, bezogen auf das Antwortschreiben des Landratsamts Ebersberg zu der Frage, wie nach dem Urteil des BayVGH vom 16. Mai 2018 anerkannte Asylberechtigte unterzubringen sind, haben wir folgende Antwort erhalten.
Die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter verbleibt in der Fürsorgepflicht des Staates, bis eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration, in der der Sachverhalt festgestellt wird, erfolgt.    

Gemeinschaftsunterkunft Grub:
Die in der Gemeinschaftsunterkunft Grub vorübergehend aus Pöring aufgenommenen Asylbewerber verbleiben voraussichtlich bis Ende Oktober 2018 in Grub. Dann erfolgt die Rückverlegung in die Asylbewerberunterkunft in Pöring, die durch einen Brand beschädigt wurde.

Seit Oktober wird die Sprechstunde der Asylsozialberatung durch die Caritas Ebersberg zweimal wöchentlich vor Ort angeboten.

Wohnungspakt Bayern, Kirchheimer Straße:
Die noch fünf freien Wohnungen werden an Wohngemeinschaften anerkannter Asylberechtigter, die in der Gemeinde Poing untergebracht sind, vergeben. Bezug ist für Anfang November 2018 geplant.
Dadurch und durch die Vergabe weiterer Wohnungen der Wohnanlage Kirchheimer Straße auch an anerkannte Asylberechtigte wird sich die Zahl der in der Gemeinde Poing untergebrachten Asylbewerber und anerkennten Asylberechtigten von derzeit 231 auf 215 verringern. Die somit  frei werdenden Plätze in den Asylbewerberunterkünften werden aber teilweise durch die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Ebersberg wieder mit Asylbewerbern und anerkannten Asylberechtigten belegt werden.

       

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1.5. Abstellen von Fahrrädern an der S-Bahn Poing (Nordseite)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Seit Beginn der Baumaßnahme „Eisenbahnunterführung“ ist zu beobachten, dass Fahrräder auf Bahngelände bzw. an Wegen und auf überdachten Flächen des City Centers so abgestellt werden, dass es zu Belästigungen und Behinderungen kommt. Es muss leider auch festgestellt werden, dass hierdurch teilweise Rettungswege so verstellt werden, dass sogar von einer Gefährdung im Sinne des Brandschutzes zu sprechen ist. Bitte zeigen Sie Rücksichtnahme und Verantwortung und nutzen die gemeindliche Bike- und Ride-Anlage - es ist ausreichend Platz vorhanden. Sollte die Situation sich nicht bessern, muss mit Entfernungsaktionen der privaten Eigentümer, der Bahn, aber auch der Gemeinde Poing zur Gefahrenabwehr gerechnet werden.

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2. Vorstellung der Lichtplanung für den Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Durch die Umgestaltung des Marktplatzes ist eine Optimierung der Beleuchtung erforderlich. Mit der Lichtplanung wurde Herr Hans Lichtl von HL LichtTechnik beauftragt. In der Gemeinderatssitzung wird er die Lichtplanung vorstellen.

Die Planung sieht im Bereich des Marktplatzes 4 neue LED-Lichtstelen vom Modell Canna und am östlichen Rand des Marktplatzes 2 Mastleuchten mit 2 fach LED-Lichteinheiten vor.

Beschlussvorschlag

Es ist ein Beleuchtungskonzept für den Bereich von der Bahnhofstraße bis zur Gruber Straße, unter Einbeziehung des Beleuchtungskonzepts der neuen Eisenbahnüberführung und des Marktplatzes, vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Kostenschätzung der Verwaltung ca. 20.000.-€ Brutto.
Auf der HHSt. 67000.960000 Straßenbeleuchtung sind ausreichende Mittel vorhanden.

Beschluss

Es ist ein Angebot für ein Beleuchtungskonzept für den Bereich von der Bahnhofstraße, die neue Eisenbahnüberführung in der Ortsmitte bis zur Gruber Straße vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (may) In der Gemeinderatssitzung am 11.10.2018 stellte Herr Lichtl von HL LichtTechnik eine Optimierung der Beleuchtung für den Marktplatz vor.
Die Planung sieht im Bereich des Marktplatzes 4 neue LED-Lichtstelen vom Modell Canna und am östlichen Rand des Marktplatzes 2 Mastleuchten mit 2 fach LED-Lichteinheiten vor.

Auf Wunsch des Gemeinderates soll ein durchgängiges Beleuchtungskonzept für den Bereich von der Bahnhofstraße bis zur Gruber Straße in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden. Ein bereits für die  neue Eisenbahnüberführung in der Ortsmitte vorliegendes Beleuchtungskonzept soll berücksichtigt werden. Auch die Möglichkeit, unterschiedliche Beleuchtungen und Lautsprecher für Veranstaltungen z. B. Weihnachtsmarkt einzusetzen, soll als Option geprüft werden.

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3. Neubau eines Schulschwimmbades; Mensaanbau, Ermächtigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Mittagsversorgung, also die Verköstigung der GanztagsschülerInnen, bzw.  ganztags betreuten SchülerInnen für die Anni-Pickert-Grundschule, bedarf dringend der Verbesserung, um den nach heute gültigen Standards für einen modernen und altersgerechten Mensabetrieb sicherzustellen.

Deshalb beabsichtigt die Verwaltung in Absprache mit der Schulleitung und dem Landratsamt Ebersberg den Neubau einer Schulmensa auf dem Schulgelände der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, Gruber Straße 4.

Aktuell werden an der Grundschule 334 SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 - 4 beschult, 160 SchülerInnen in 8 gebundenen Ganztagsklassen (GTK). Darüber hinaus versorgt der Träger der Mittagsbetreuung weitere SchülerInnen wöchentlich ebenfalls mit einem Mittagessen.

Eine Mittagsverpflegung wird in dem seitens der Regierung von Oberbayern 2004 schulaufsichtlich genehmigten und 2005 geförderten 2. Bauabschnitt der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule im Multifunktionsraum durchgeführt. Dieser ist ursprünglich für die Nachmittagsbetreuung für 30-45 Hauptschüler insbesondere für deren Mittagsversorgung konzeptionell geplant, schulaufsichtlich genehmigt und gefördert und bis 2007 in dieser Form genutzt worden.

Seit der Einführung der gebundenen Ganztagsklassen zuerst an der Haupt-(heute Mittel-)schule, der Einführung der beiden gebundenen Ganztagszüge an der Grundschule und der erweiterten Mittagsbetreuung an der Grundschule wird der Multifunktionsraum als provisorische Mensa genutzt. Weder die Größe des Multifunktionsraumes, noch die Größe der Küche, deren Ausgabe nicht für Grund- sondern ausschließlich für Hauptschüler ausgerichtet ist, reichen seit mehreren Jahren für den o.g. täglichen bzw. wöchentlichen Bedarf der Anzahl der Essen aus.

Die Versorgung der GrundschülerInnen kann deshalb nur im 4-Schichtsystem sichergestellt werden. Die Anlieferungswege und die Entsorgung sind für diese Kapazitäten nicht konzipiert worden. Die Lage des zwischen den Klassen- und Funktionsräumen  gelegenen Multifunktionsraumes während der Essenszeiten zwischen 11.20 und 14.10 mit anschließender Reinigungszeit bis 15.00 Uhr ist allein aufgrund des Lärmpegels für den Schulunterricht abträglich. Darüber hinaus kann der Multifunktionsraum schulisch nicht mehr genutzt werden.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung den Anbau einer den logistischen und kapazitätsrelevanten Anforderungen entsprechenden Schulmensa an das bereits von der Regierung von Oberbayern auf dem Schulgelände schulaufsichtlich genehmigte Schulschwimmbad vor.

Die Kapazität der geplanten Mensa soll bereits den zu erwartenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für GrundschülerInnen, bzw. auf  schulnahe Betreuung durch die zusätzliche Einführung von offenen Ganztagsangeboten an Grundschulen berücksichtigen.

Im Poinger Schulzentrum sind neben der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule auch die Dominik-Brunner-Realschule und die Seerosenschule (Förderzentrum) angesiedelt. Seit 2012 sind die SchülerInnen der Anni-Pickert-Mittelschule bereits in der Schulmensa der Dominik-Brunner-Realschule untergebracht.

Aufgrund der bereits geschilderten Kapazitätsgrenzen der provisorischen Mensa kann seit 2014 die mit dem Landkreis in 2012 gemäß § 3.5  der Betriebs- und Nachtragsvereinbarung vertraglich vereinbarte Versorgung (Anlage 1) der Jahrgangsstufen 1 - 4 der Seerosenschule nicht mehr durchgeführt werden. Diese Kinder können deshalb nur übergangsweise, jedoch nicht optimal  in der Realschulmensa, die für diese Altersgruppe ursprünglich nicht konzipiert worden ist, versorgt werden.  Die Seerosenschule betreibt für diese Jahrgangsstufen bereits 70 in gebunden und zukünftig bis zu 140 Kinder mit zusätzlichen offenen Ganztagsklassen.

Die Verwaltung sucht deshalb in Abstimmung mit dem Landratsamt Ebersberg einen gemeinsamen Lösungsweg.

Gemeinsam mit der Verwaltung und den betroffenen Schulleitungen hat das Landratsamt den Gesamtbedarf einer ausreichenden Essensversorgung für die Anni-Pickert-Grundschule und die Seerosenschule für die nächsten 10-15 Jahre berechnet.

Sollten die politischen Gremien des Landkreises Ebersberg und der Gemeinde Poing einer möglichen Kooperation bei diesem geplanten Bauvorhaben, die schulaufsichtliche Genehmigung vorausgesetzt, zustimmen, könnte eine den Anforderungen an eine Schulmensa für diese Anzahl von Kindern und finanzielle Synergieeffekte für den Gesamtbau genutzt werden.

Die Verwaltung hat das Landratsamt Ebersberg gebeten, einen zeitnahen Grundsatzbeschluss zur anteiligen finanziellen Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten zu erwirken, um den bereits am 21.06.2018 gestellten Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung der Gesamtmaßnahme zu ergänzen.

Dies soll im  SFB-Ausschuss am 02.10.2018 an den Kreis- und Strategieausschuss am 08.10.2018 empfohlen und zuletzt im Kreistag am 22.10.2018 erörtert und beschlossen werden (Anlage 2)

Um weiteren Zeitverzug auszuschließen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, parallel die seitens der Kreisbehörde berechnete 40% Kostenbeteiligung an den investiven Mensakosten ohne Förderung gemäß Art. 10 FAG iHv. ca. EUR 1.850.000.- und die anteiligen Betriebskosten zu verhandeln.  

Geplant ist, das Bauvorhaben Schulschwimmbad und  den geplanten Anbau einer Mensa im Jahr 2021 fertigzustellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen, wie im Sachvortrag erläutert, wird zugestimmt.

  1. Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, die schulaufsichtlichen Genehmigung des Mensaanbaus seitens der Regierung von Oberbayern für 360 Plätze und die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

Finanzielle Auswirkungen

Schulschwimmbad:                EUR  5.600.000.-
abzgl. FAG  Annahme 30%        EUR -1.680.000.-
gesamt Schwimmbad                EUR  3.920000.-

zzgl. Mensa:                        EUR  1.850.000.-
abzgl. FAG  Annahme 30%        EUR -   555.000.-
gesamt:                        EUR  1.295.000.-

abzgl. Beteiligung LRA an
Mensa Annahme 40%        EUR -   518.000.-
gesamt Mensa:                   EUR      777.000.-



Annahme Eigenmittel der Gemeinde:

gesamt Mensa:                   EUR      777.000.-
gesamt Schwimmbad                EUR    3.920000.-
Schwimmbad und Mensa:        EUR   4.697.000.-

Beschluss

  1. Der Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen, wie im Sachvortrag erläutert, wird zugestimmt.

  1. Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, die schulaufsichtlichen Genehmigung des Mensaanbaus seitens der Regierung von Oberbayern für 360 Plätze und die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Mittagsversorgung, also die Verköstigung der Ganztagsschüler/Innen, bzw. ganztags betreuten Schüler/Innen für die Anni-Pickert-Grundschule, bedarf dringend der Verbesserung, um den nach heute gültigen Standard für einen modernen und altersgerechten Mensabetrieb sicherzustellen.
Deshalb beabsichtigt die Verwaltung in Absprache mit der Schulleitung und dem Landratsamt Ebersberg den Neubau einer Schulmensa auf dem Schulgelände der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, Gruber Straße 4.
Aktuell werden an der Grundschule 334 Schüler/Innen der Jahrgangsstufen 1 - 4 beschult, 160 Schüler/Innen in 8 gebundenen Ganztagsklassen (GTK). Darüber hinaus versorgt der Träger der Mittagsbetreuung weitere Schüler/Innen wöchentlich ebenfalls mit einem Mittagessen.
Eine Mittagsverpflegung wird in dem seitens der Regierung von Oberbayern 2004 schulaufsichtlich genehmigten und 2005 geförderten 2. Bauabschnitt der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule im Multifunktionsraum durchgeführt. Dieser ist ursprünglich für die Nachmittagsbetreuung für 30-45 Hauptschüler, insbesondere für deren Mittagsversorgung konzeptionell geplant, schulaufsichtlich genehmigt und gefördert und bis 2007 in dieser Form genutzt worden.

Seit der Einführung der gebundenen Ganztagsklassen zuerst an der Haupt-(heute Mittel-)schule, der Einführung der beiden gebundenen Ganztagszüge an der Grundschule und der erweiterten Mittagsbetreuung an der Grundschule wird der Multifunktionsraum als provisorische Mensa genutzt. Weder die Größe des Multifunktionsraumes, noch die Größe der Küche, deren Ausgabe nicht für Grund- sondern ausschließlich für Hauptschüler ausgerichtet ist, reichen seit mehreren Jahren für den o. g. täglichen bzw. wöchentlichen Bedarf der Anzahl der Essen aus.
Die Versorgung der Grundschüler/Innen kann deshalb nur im 4-Schichtsystem sichergestellt werden. Die Anlieferungswege und die Entsorgung sind für diese Kapazitäten nicht konzipiert worden. Die Lage des zwischen den Klassen- und Funktionsräumen gelegenen Multifunktionsraumes während der Essenszeiten zwischen 11.20 und 14.10 Uhr mit anschließender Reinigungszeit bis 15.00 Uhr ist allein aufgrund des Lärmpegels für den Schulunterricht abträglich. Darüber hinaus kann der Multifunktionsraum schulisch nicht mehr genutzt werden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung den Anbau einer den logistischen und kapazitätsrelevanten Anforderungen entsprechenden Schulmensa an das bereits von der Regierung von Oberbayern auf dem Schulgelände schulaufsichtlich genehmigte Schulschwimmbad vor.
Die Kapazität der geplanten Mensa soll bereits den zu erwartenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für Grundschüler/Innen bzw. auf schulnahe Betreuung durch die zusätzliche Einführung von offenen Ganztagsangeboten an Grundschulen berücksichtigen.
Im Poinger Schulzentrum sind neben der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule auch die Dominik-Brunner-Realschule und die Seerosenschule (Förderzentrum) angesiedelt. Seit 2012 sind die Schüler/Innen der Anni-Pickert-Mittelschule bereits in der Schulmensa der Dominik-Brunner-Realschule untergebracht.
Aufgrund der bereits geschilderten Kapazitätsgrenzen der provisorischen Mensa kann seit 2014 die mit dem Landkreis in 2012 gemäß § 3.5 der Betriebs- und Nachtragsvereinbarung vertraglich vereinbarten Versorgung der Jahrgangsstufen 1 - 4 der Seerosenschule nicht mehr durchgeführt werden. Diese Kinder können deshalb nur übergangsweise, jedoch nicht optimal  in der Realschulmensa, die für diese Altersgruppe ursprünglich nicht konzipiert worden ist, versorgt werden.  Die Seerosenschule betreibt für diese Jahrgangsstufen bereits 70 in gebundenen und zukünftig bis zu 140 Kinder mit zusätzlichen offenen Ganztagsklassen. Die Verwaltung sucht deshalb in Abstimmung mit dem Landratsamt Ebersberg einen gemeinsamen Lösungsweg.

Gemeinsam mit der Verwaltung und den betroffenen Schulleitungen hat das Landratsamt den Gesamtbedarf einer ausreichenden Essensversorgung für die Anni-Pickert-Grundschule und die Seerosenschule für die nächsten 10-15 Jahre berechnet.
Sollten die politischen Gremien des Landkreises Ebersberg und der Gemeinde Poing einer möglichen Kooperation bei diesem geplanten Bauvorhaben, die schulaufsichtliche Genehmigung vorausgesetzt, zustimmen, könnte eine den Anforderungen an eine Schulmensa für diese Anzahl von Kindern und finanzielle Synergieeffekte für den Gesamtbau genutzt werden.
Die Verwaltung hat das Landratsamt Ebersberg gebeten, einen zeitnahen Grundsatzbeschluss zur anteiligen finanziellen Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten zu erwirken, um den bereits am 21.06.2018 gestellten Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung der Gesamtmaßnahme zu ergänzen.
Dies wurde im  SFB-Ausschuss am 02.10.2018 dem Kreis- und Strategieausschuss am 08.10.2018 empfohlen und soll zuletzt im Kreistag am 22.10.2018 erörtert und beschlossen werden.
Um weiteren Zeitverzug auszuschließen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, parallel die seitens der Kreisbehörde berechnete 40%ige Kostenbeteiligung an den investiven Mensakosten ohne Förderung gemäß Art. 10 FAG i. H. v. ca. 1.850.000.- € und die anteiligen Betriebskosten zu verhandeln.  
Geplant ist, das Bauvorhaben Schulschwimmbad und den geplanten Anbau einer Mensa im Jahr 2021 fertigzustellen. Die Verwaltung rechnet mit finanziellen Aufwendungen von ca. 4.700.000.- € nach Abzug de r Beteiligung des Landkreises und einem Finanzausgleich seitensdes Freistaates.

Der Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen, wie im Sachvortrag erläutert, wurde zugestimmt. Erster Bürgermeister Albert Hingerl wurde
ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises, die schulaufsichtliche Genehmigung des Mensaanbaus seitens der Regierung von Oberbayern für 360 Plätze und die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

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4. Neufassung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat seine kreisangehörigen Kommunen aufgefordert, die Bayerische Ehrenamtskarte als „Dankeschön“ und Anerkennung an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger zu bewerben. Nicht nur Vergünstigung von Seiten der Firmen im Landkreis, sondern auch Nachlässe in öffentlichen Einrichtungen sind kleine Anerkennungen für diese bürgerschaftlichen Leistungen (Anlage 1).

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen anerkannten, ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen die jährliche Grundgebühr für die Nutzung der Gemeindebücherei gemäß § 2 der Satzung und die Kosten für die Ausstellung des Leseausweises gemäß § 3 der Satzung bei Nachweis der gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte zu erlassen.

Hierfür ist jedoch die Neufassung der Satzung Bedingung (Anlage 2)

Weiter schlägt die Verwaltung vor, redaktionell im § 3 Abs. 1 und Abs. 2 den Begriff Nutzerausweis in Leserausweis zu ändern und den § 10 Inkrafttreten anzupassen und empfiehlt, die Neufassung der Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde Poing unabhängig von der Ehrenamtskarte das Ehrenamt bereits vielfältig unterstützt.
Hierzu gehören insbesondere die unentgeltliche Überlassung gemeindliche Liegenschaften an örtliche Vereine, der Ehrenamtsempfang am Volksfest und die personelle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements durch hauptamtliche Mitarbeiter, z.B. in den Bereichen Senioren und Asyl.

Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Gebührensatzung gemäß Anlage 2 wird mit/ohne Änderung zugestimmt.

Beschluss

Der Neufassung der Gebührensatzung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Das Landratsamt Ebersberg hat seine kreisangehörigen Kommunen aufgefordert, die Bayerische Ehrenamtskarte als „Dankeschön“ und Anerkennung an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger zu bewerben. Nicht nur Vergünstigungen von Seiten der Firmen im Landkreis, sondern auch Nachlässe in öffentlichen Einrichtungen sind kleine Anerkennungen für diese bürgerschaftlichen Leistungen.
Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, diesen anerkannten, ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen die jährliche Grundgebühr für die Nutzung der Gemeindebücherei gemäß § 2 der Satzung und die Kosten für die Ausstellung des Leseausweises gemäß § 3 der Satzung bei Nachweis der gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte zu erlassen. Dem hat der Gemeinderat neben redaktionellen Änderungen zugestimmt.
Die Verwaltung hat auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Poing unabhängig von der Ehrenamtskarte das Ehrenamt bereits vielfältig unterstützt.
Hierzu gehören insbesondere die unentgeltliche Überlassung gemeindlicher Liegenschaften an
örtliche Vereine, der Ehrenamtsempfang am Volksfest und die personelle Unterstützung ehren-
amtlichen Engagements durch hauptamtliche Mitarbeiter, z. B. in den Bereichen Senioren und Asyl.

Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet.



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5. Jugendarbeit in Poing; Fortschreibung des Jugendkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beratend 5

Sachverhalt

Am 22.06.2018 hat die Verwaltung einen Workshop zur Fortschreibung des Jugendkonzeptes (ehem. Netzwerk) durchgeführt. Moderiert und eingeführt von Herrn Pletzer, Referent des Bayerischen Jugendrings für kommunale Jugendarbeit ist den TeilnehmerInnen die aktuelle Angebotspalette der Poinger Jugend(sozial)arbeit vorgestellt und erläutert worden (Anlage 1 a
ppt. JUZ, Anlage 1 b ppt. JaS).

Ziel des Workshops ist die Sammlung von Ideen, die Planung und Bewertung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an geeigneten Einrichtungen bzw. Angeboten für Jugendliche im gesamten Gemeindegebiet, die Berücksichtigung und Einbeziehung bestehender und  geplanter weiterführender Schulformen (Mittel-, Realschule, zukünftiges Gymnasium) und den damit verbundenen neuen Zielgruppen und zuletzt die Entwicklung jugendspezifischer Angebote in Poing, insbesondere in den neuen Wohngebieten gewesen.

Im Vorfeld hat die Verwaltung an den Grund- und der Mittelschule eine Umfrage gestartet, um erste Wünsche dieser Kinder und Jugendlichen in die 4 Arbeitsgruppen (Anlage 2) des Workshops mit einzubeziehen

Fazit der Arbeitsgruppen 

Arbeitsgruppe 1:
Jugendräume im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der geplanten Wohngebiete
W 7 + W 8 mit dem neuen Gymnasium

  • Die Ergebnisse dieser Gruppe zeigten starke Überschneidungen mit den Ergebnissen der Umfrage an der Anni-Pickert-Schule. Experten wie Jugendliche kommen in diesem Punkt auf ähnliche Ergebnisse. Der Fokus liegt auf (neuer) Infrastruktur und auf Räume, welche hauptsächlich für sie geschaffen und/oder von ihnen verwaltet werden sollen. Wichtig ist hierbei nicht zu vergessen, Poing Süd miteinzubeziehen.

Arbeitsgruppe 2:
Prävention, Jugendschutz und Unterstützung

  • Bevor Räume für Jugendliche geschaffen werden können, muss eine Akzeptanz zwischen den Generationen, Gemeinden, Gruppen und Nationen erarbeitet werden.

Arbeitsgruppe 3:
Partizipation von Jugendlichen

  • Um eine Bereitschaft zur Partizipation der Jugendlichen zu schaffen, müssen diese ernst genommen werden und in einer ihrer Lebenswelt angebrachten Art und Weise eingebunden werden.



Arbeitsgruppe 4:  
Bildung und Betreuung, Kooperation Jugendarbeit und Schule

  • Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schulen ist essentiell und es müssen Infrastruktur, Personal sowie zur Verfügung stehende Möglichkeiten genutzt werden, um damit die Jugendlichen besser zu erreichen und/oder zu unterstützen.

Ausblick:

Als nächsten Schritt sollen die Jugendlichen direkt über Internet-/Social-Media-Plattformen eingebunden werden. Dies wird über die Homepage des Jugendzentrums organisiert und ab der KW 41 für 4 Wochen unter anderem bisher nicht erfasste Positionen und Gestaltungsvorschläge beispielsweise der nicht in Poing beschulten Gymnasiasten erfassen.

Die Ergebnisse des Experten-Workshops und dem der Jugendlichen wurden im Anschluss durch die Kernarbeitsgruppe, bestehend aus den beiden Jugendbeauftragten des Gemeinderates und der Leitung des Fachbereichs 4 bearbeitet und gegenübergestellt. Eine Zukunftswerkstatt, organisiert von dieser Kern-AG, soll mit interessierten Jugendlichen und Vertretern der Jugendverbände konkrete und auf Machbarkeit zu untersuchende, umsetzbare Vorschläge mit entsprechenden Zeitschienen erarbeiten.

Die Kern-AG hat sich am 21.08.2018 erstmals getroffen und ein Arbeitspapier hierzu entwickelt. Die Zeitschienen konnten bisher nicht alle wie geplant umgesetzt werden (Anlage 3)

Die Kern-AG wird in den nächsten Monaten mit unterschiedlich zu beteiligenden Einrichtungen, Fachbereichen, Organisationen, Jugendverbänden, Schulen und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge ob der Machbarkeit erörtern und zusammenfassen. (Anlage 4)

Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen dann als prozesshaftes Jugendkonzept mit vorzuschlagenden, schrittweisen Umsetzungsmaßnahmen im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden.


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis gegeben, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Kurzbericht

(kra) Am 22.06.2018 hat die Verwaltung einen Workshop zur Fortschreibung des Jugendkonzeptes (ehem. Netzwerk) durchgeführt. Moderiert und eingeführt von Herrn Pletzer, Referent des Bayerischen Jugendrings für kommunale Jugendarbeit ist den Teilnehmern/Innen die aktuelle Angebotspalette der Poinger Jugend(sozial)arbeit vorgestellt und erläutert worden.
Ziel des Workshops war die Sammlung von Ideen, die Planung und Bewertung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an geeigneten Einrichtungen bzw. Angeboten für Jugendliche im gesamten Gemeindegebiet, die Berücksichtigung und Einbeziehung bestehender und geplanter weiterführender Schulformen (Mittel-, Realschule, zukünftiges Gymnasium) und den damit verbundenen neuen Zielgruppen und zuletzt die Entwicklung jugendspezifischer Angebote in Poing, insbesondere in den neuen Wohngebieten gewesen.
Im Vorfeld hat die Verwaltung an den Grundschulen und der Mittelschule eine Umfrage gestartet, um erste Wünsche dieser Kinder und Jugendlichen in die 4 Arbeitsgruppen des Workshops mit einzubeziehen:

  • Die Ergebnisse dieser Gruppe zeigten starke Überschneidungen mit den Ergebnissen der Umfrage an der Anni-Pickert-Schule. Experten wie Jugendliche kommen in diesem Punkt auf ähnliche Ergebnisse. Der Fokus liegt auf (neuer) Infrastruktur und auf Räumen, welche hauptsächlich für sie geschaffen und / oder von ihnen verwaltet werden sollen. Wichtig ist hierbei nicht zu vergessen, Poing Süd miteinzubeziehen.
  • Bevor Räume für Jugendliche geschaffen werden können, muss eine Akzeptanz zwischen den Generationen, Gemeinden, Gruppen und Nationen erarbeitet werden.
  • Um eine Bereitschaft zur Partizipation der Jugendlichen zu schaffen, müssen diese ernst genommen und in einer ihrer Lebenswelt angebrachten Art und Weise eingebunden werden.
  • Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schulen ist essentiell und es müssen Infrastruktur, Personal sowie zur Verfügung stehende Möglichkeiten genutzt werden, um damit die Jugendlichen besser zu erreichen und / oder zu unterstützen.

Als nächsten Schritt sollen die Jugendlichen direkt über Internet-/ Social-Media-Plattformen eingebunden werden. Dies wird über die Homepage des Jugendzentrums organisiert und ab der KW 41 für 4 Wochen unter anderem bisher nicht erfasste Positionen und Gestaltungsvorschläge beispielsweise der nicht in Poing beschulten Gymnasiasten erfassen.
Die Ergebnisse des Experten-Workshops und dem der Jugendlichen wurden im Anschluss durch die Kernarbeitsgruppe, bestehend aus den beiden Jugendbeauftragten des Gemeinderates und der Leitung des Fachbereichs 4 bearbeitet und gegenübergestellt. Eine Zukunftswerkstatt, organisiert von dieser Kern-AG, soll mit interessierten Jugendlichen und Vertretern der Jugendverbände konkrete und auf Machbarkeit zu untersuchende, umsetzbare Vorschläge mit entsprechenden Zeitschienen erarbeiten.
Die Kern-AG hat sich am 21.08.2018 erstmals getroffen und ein Arbeitspapier hierzu entwickelt. Die Zeitschienen konnten bisher nicht alle wie geplant umgesetzt werden (Anlage 3).
Die Kern-AG wird in den nächsten Monaten mit unterschiedlich zu beteiligenden Einrichtungen, Fachbereichen, Organisationen, Jugendverbänden, Schulen und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge ob der Machbarkeit erörtern und zusammenfassen (Anlage 4).
Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen dann als prozesshaftes Jugendkonzept mit vorzuschlagenden, schrittweisen Umsetzungsmaßnahmen im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden.
Der Sachstandsbericht wurde zur Kenntnis gegeben, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen gewesen.

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6. Bestellung der/des stellvertretenden Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 Herbert Lanzl zum stellvertretenden Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes bestimmt.

Durch die Neubesetzung der Ausschüsse in der Sitzung vom 13.09.2018 ist Herbert Lanzl aus dem Rechnungsprüfungsausschuss ausgeschieden.

Es ist deshalb ein neuer Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu bestellen.

Die CSU-Fraktion schlägt Robert Rieger vor.

Beschlussvorschlag

Robert Rieger wird als stellvertretender Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

Beschluss

Robert Rieger wird als stellvertretender Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 Herbert Lanzl zum stellvertretenden Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes bestimmt.
Durch die Neubesetzung der Ausschüsse in der Sitzung vom 13.09.2018 ist Herbert Lanzl aus dem Rechnungsprüfungsausschuss ausgeschieden.
Robert Rieger wurde deshalb als neuer stellvertretender Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss bestellt.

Datenstand vom 16.11.2018 13:10 Uhr