Datum: 29.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:23 Uhr bis 19:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Asyl- und Flüchtlingsthemen
2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
3 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2018 bis 2022
4 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Ergänzende Vorgaben für die Bewirtschaftung in den Haushaltsjahren ab 2019
5 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2017 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
6 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2018

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö informativ 1
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1.1. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Gemeinschaftsunterkunft Grub:
Die in der Gemeinschaftsunterkunft Grub vorübergehend aus Pöring aufgenommenen Asylbewerber sind Ende November 2018 in die Asylbewerberunterkunft in Pöring rückverlegt worden. Die vorübergehende Unterbringung der Asylbewerber aus Pöring war notwendig geworden, da die Asylbewerberunterkunft in Pöring Mitte 2018 durch einen Brand beschädigt worden war. Die Gemeinschaftsunterkunft in Grub ist derzeit zu 2/3 belegt.

Kurzbericht

Gemeinschaftsunterkunft Grub:
Die in der Gemeinschaftsunterkunft Grub vorübergehend aus Pöring aufgenommenen Asylbewerber sind Ende November 2018 in die Asylbewerberunterkunft in Pöring rückverlegt worden. Die vorübergehende Unterbringung der Asylbewerber aus Pöring war notwendig geworden, da die Asylbewerberunterkunft in Pöring Mitte 2018 durch einen Brand beschädigt worden war. Die Gemeinschaftsunterkunft in Grub ist derzeit zu 2/3 belegt.

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2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht wurden mit der Ladung zum Haupt- und Finanzausschuss am 13.11.2018 bzw. mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt. Der Stellenplan wird nachgereicht.

In seiner öffentlichen Vorberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 13.11.2018 dem Gemeinderat empfohlen, den Haushaltsplanentwurf inklusive sämtlicher An- und Beilagen - außer dem Stellenplan - unverändert zu beschließen bzw. aufzustellen.
Die Empfehlung schloss auch den Finanzplan ein. Über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Über die Empfehlung des Haupt- und Finanzauschusses in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.11.2018 zum Stellenplan wird in der Sitzung informiert.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2019 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 7,5 Mio. € gedeckelt.

Die Haushaltssatzung 2019 sieht Kreditermächtigungen vor. Aus dem laufenden Jahr 2018  werden ggf. zusätzlich entsprechende Haushaltsreste gebildet werden. Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen. Sollte sich der Abruf der Kreditmittel in das Folgejahr verzögern, gilt diese Ermächtigung fort.

Beschluss

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2019 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 7,5 Mio. € gedeckelt.

Die Haushaltssatzung 2019 sieht Kreditermächtigungen vor. Aus dem laufenden Jahr 2018  werden ggf. zusätzlich entsprechende Haushaltsreste gebildet werden. Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen. Sollte sich der Abruf der Kreditmittel in das Folgejahr verzögern, gilt diese Ermächtigung fort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan, An- und Beilagen außer dem Finanzplan aufgestellt bzw. beschlossen. Näheres hierzu wird im Zuge der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach deren rechtsaufsichtlicher Würdigung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing ausgeführt werden.

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3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird auf den vorhergehenden TOP verwiesen. Planunterlagen mit Anlagen wurden mit der Ladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzschusses am 13.11.2018 im Rats- und Informationssystem hochgeladen.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zum vorhergehenden TOP durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2018 bis 2022 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2018 bis 2022 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 den Finanzplan 2018 - 2022 zur Haushaltssatzung 2019 aufgestellt bzw. beschlossen. Näheres hierzu wird im Zuge der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach deren rechtsaufsichtlicher Würdigung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing ausgeführt werden.

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4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Ergänzende Vorgaben für die Bewirtschaftung in den Haushaltsjahren ab 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bis einschließlich 2018 enthielt die Haushaltssatzung über ihren Pflichtinhalt hinausgehende ergänzende Bewirtschaftungsvorgaben (s.u. Nrn. 1-3). Diese wurden nunmehr in einem eigenen Beschluss zusammengefasst.

Beschlussvorschlag

Für die Haushaltsjahre ab einschließlich 2019 beschließt der Gemeinderat folgende ergänzende Bewirtschaftungsvorgaben:


(1)        Der Gemeinderat genehmigt vorab überplanmäßige Ausgaben eines Budgets in dessen Verwaltungshaushaltsteil, wenn sie durch Einnahmenmehrungen oder Ausgabenminderun-gen an anderer Stelle des zugehörigen Vermögenshaushaltsteils des Budgets gedeckt werden können.

(2)        Ferner werden im Zuge der Jahresrechnungserstellung oder unterjährig nötige überplan-mäßige Rücklagenentnahmen oder Zuführungen zwischen den Teilhaushalten bereits vorab genehmigt, da diese zum Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben und daher ggf. unvermeidbar sind. Nicht hingegen wird damit jedwede Mehrausgabe, die Ursache hierfür ist, vorab genehmigt.

(3)        Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, im Verlauf des Haushaltsjahres ggf. neu gebildete Haushaltsstellen (mit Nullansätzen) in vorhandene Sammelnachweise und Budgets zu integrieren, wenn dies zu keiner Ausdehnung der Mittelbewirtschaftung und zu keiner dem Sammelnachweis- oder Budgetzweck zuwiderlaufenden Mittelverwendung führt und/oder lediglich zur neuen Strukturierung des Haushalts erfolgt (z.B. Abgrenzungen im Rahmen der KLR oder Anpassung an Geschäftsverteilungsplan).

Beschluss

Für die Haushaltsjahre ab einschließlich 2019 beschließt der Gemeinderat folgende ergänzende Bewirtschaftungsvorgaben:


(1)        Der Gemeinderat genehmigt vorab überplanmäßige Ausgaben eines Budgets in dessen Verwaltungshaushaltsteil, wenn sie durch Einnahmenmehrungen oder Ausgabenminderun-gen an anderer Stelle des zugehörigen Vermögenshaushaltsteils des Budgets gedeckt werden können.

(2)        Ferner werden im Zuge der Jahresrechnungserstellung oder unterjährig nötige überplan-mäßige Rücklagenentnahmen oder Zuführungen zwischen den Teilhaushalten bereits vorab genehmigt, da diese zum Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben und daher ggf. unvermeidbar sind. Nicht hingegen wird damit jedwede Mehrausgabe, die Ursache hierfür ist, vorab genehmigt.

(3)        Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, im Verlauf des Haushaltsjahres ggf. neu gebildete Haushaltsstellen (mit Nullansätzen) in vorhandene Sammelnachweise und Budgets zu integrieren, wenn dies zu keiner Ausdehnung der Mittelbewirtschaftung und zu keiner dem Sammelnachweis- oder Budgetzweck zuwiderlaufenden Mittelverwendung führt und/oder lediglich zur neuen Strukturierung des Haushalts erfolgt (z.B. Abgrenzungen im Rahmen der KLR oder Anpassung an Geschäftsverteilungsplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 ergänzende Regelungen zur Haushaltswirtschaft ab 2019 beschlossen.
Im Wesentlichen geht es um Vorabgenehmigungen von überplanmäßigen Ausgaben innerhalb eines Budgets, wenn deren Deckung im selben Budget gesichert ist, und ansonsten, wenn die Mehrausgabe rechtlich gar nicht abgelehnt werden könnte (z.B. eine höhere Gewerbesteuerumlage, bei entsprechenden Gewerbesteuermehreinnahmen). Zudem ist die Neuanlage von Haushaltsstellen mit Nullansätzen unterjährig möglich (inkl. Einbindung in bestehende Budgets, Sammelnachweise und Deckungskreise), wenn dadurch keine neuen Ausgabeermächtigungen geschaffen werden, sondern nur die Haushaltsstruktur geändert wird.
Da es sich um Regelungen handelt, die bis einschließlich 2018 Bestandteil der Haushaltssatzung waren, wird auf nähere Ausführungen an dieser Stelle verzichtet.

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5. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2017 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2017 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Rechenschaftsberichte der Verwaltung wurden erstellt.
Am 13.11.2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss für das Jahr 2017 folgender Prüfungsbericht abgegeben:
1.        Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2.        Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3.        Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen
werden.
4.        Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5.        Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6.        Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Dieser ist nun vom Gemeinderat zu behandeln.

2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnungen (Inhalt siehe beiliegende Ergebnisblätter) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung, sofern keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung vorliegen - solche sind gegenwärtig nicht ersichtlich - nach Art. 102 Abs. 3 GO für das jeweilige Jahr zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2017 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2017.

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2017.

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2017 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt der mit der Ladung zugestellten Ergebnisblätter, die Bestandteil der Niederschrift werden, festgestellt für 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

 (sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis genommen, das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 festgestellt und die Verwaltung für das 2017 entlastet.

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6. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform zu erstellen, sofern die Beteiligung über 5% liegt (an der GWG Ebersberg sind wir mit unter 1% beteiligt, das gKu VE München Ost hat keine Privatrechtsform).

Die Unternehmen wurden, soweit erforderlich, aufgefordert zeitnah über aktuelle Jahre zu berichten.

Aus formalen Gründen ist der Beteiligungsbericht als eigenständiger Bericht dem Gremium vorzulegen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Der anhängende Bericht (im Rats- und Informationssystem hochgeladen) wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2018 wird hiermit aufgestellt.

Beschluss

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2018 wird hiermit aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2018 den Beteiligungsbericht 2018 aufgestellt bzw. beschlossen. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird verwiesen.

Datenstand vom 18.01.2019 11:19 Uhr