Datum: 15.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:29 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:57 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderland PLUS GmbH an Waldtagen/ -wochen im Gruber Taxet Fl.Nrn. 1436, 1438, 1444; Zustimmung zum geänderten Standort
1.2 Umbau und Nutzungsänderung der Wohnung im 1. OG zu einer Wohnung für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, Schulstr. 30 a, Fl.Nr. 26/3, Gemarkung Poing
2 Verlängerung der Anzinger Straße; Vorstellung der Ausführungsplanung sowie Maibaumplatz
3 Beleuchtungskonzept für den Marktplatz

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 ö informativ 1
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1.1. Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderland PLUS GmbH an Waldtagen/ -wochen im Gruber Taxet Fl.Nrn. 1436, 1438, 1444; Zustimmung zum geänderten Standort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am 05.11.2017 ging bei der Gemeinde Poing der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Bauwagens als Schutzhütte für eine Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1438 (Teilfläche) ein.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 28.11.2017 erteilt.

Für das Bauvorhaben wurde beim Landratsamt hinsichtlich des Standortes des Schutzwagens eine Tektur eingereicht.

Die Standortverlagerung ist notwendig, weil der bisherige Standort über keine ausreichende Löschwasserversorgung verfügt. Am neuen Standort kann der Löschwassertank der angrenzenden landwirtschaftlichen Halle mitbenutzt werden. Zum Standort siehe beiliegenden Lageplan.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Standortverlagerung wurde mit Schreiben vom 18.12.2018 erteilt.

Kurzbericht

Am 05.11.2017 ging bei der Gemeinde Poing der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Bauwagens als Schutzhütte für eine Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1438 (Teilfläche) ein.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 28.11.2017 erteilt.
Für das Bauvorhaben wurde beim Landratsamt hinsichtlich des Standortes des Schutzwagens eine Tektur eingereicht.
Die Standortverlagerung ist notwendig, weil der bisherige Standort über keine ausreichende Löschwasserversorgung verfügt. Am neuen Standort kann der Löschwassertank der angrenzenden landwirtschaftlichen Halle mitbenutzt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Standortverlagerung wurde mit Schreiben vom 18.12.2018 erteilt.

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1.2. Umbau und Nutzungsänderung der Wohnung im 1. OG zu einer Wohnung für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, Schulstr. 30 a, Fl.Nr. 26/3, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung des o.g. Bauvorhabens in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.12.2018 wurden Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung geäußert.

Es wurde deshalb nochmal beim Vertreter des Bauherrn nachgefragt, welche Nutzung genau vorgesehen ist.

Am 06.12.2018 ging hierzu folgende Antwort ein:

Sehr geehrter Herr Hingerl,
in Bezug auf unser gestern geführtes Telefonat möchte ich Ihnen Namens und im Auftrag des Bauherrn folgendes mitteilen: im Obergeschoss der Schulstraße 30 a sollen 5 Intensivpflegeplätze zur außerklinischen Intensivpflege entstehen. Stichpunkte hierzu: stationäre Intensivpflege, Patienten in reaktionsloser Wachheit, z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Störung der Atmungsorgane usw. Die Versorgungsdauer der einzelnen Patienten geht oft über mehrere Jahre, eine erhöhte Frequenz bezüglich Lärmentwicklung, An-, Abfahrt o.ä. wird nicht eintreten. Die Baubeschreibung zum Bauantrag ist hier etwas ungenau.

Kurzbericht

Im Rahmen der Beratung des o.g. Bauvorhabens in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.12.2018 wurden Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung geäußert.
Es wurde deshalb nochmal beim Vertreter des Bauherrn nachgefragt, welche Nutzung genau vorgesehen ist.
Am 06.12.2018 ging hierzu folgende Antwort ein:
Sehr geehrter Herr Hingerl,
in Bezug auf unser gestern geführtes Telefonat möchte ich Ihnen Namens und im Auftrag des Bauherrn folgendes mitteilen: im Obergeschoss der Schulstraße 30 a sollen 5 Intensivpflegeplätze zur außerklinischen Intensivpflege entstehen. Stichpunkte hierzu: stationäre Intensivpflege, Patienten in reaktionsloser Wachheit, z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Störung der Atmungsorgane usw. Die Versorgungsdauer der einzelnen Patienten geht oft über mehrere Jahre, eine erhöhte Frequenz bezüglich Lärmentwicklung, An-, Abfahrt o.ä. wird nicht eintreten. Die Baubeschreibung zum Bauantrag ist hier etwas ungenau.

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2. Verlängerung der Anzinger Straße; Vorstellung der Ausführungsplanung sowie Maibaumplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 ö beratend 2

Sachverhalt

In der BUA-Sitzung am 04.12.2018 wurde hinsichtlich der Ausführung der Lärmschutzwand im Bereich der Eisenbahnüberführung eine Entscheidung getroffen.

Mit der vorgestellten Ausführungsplanung bestand in der BUA-Sitzung am 04.12.2018 ohne Beschlussfassung im Wesentlichen Einverständnis.

Weiterer Diskussionspunkt war die Platzgestaltung beim Maibaum und damit zusammenhängend die Stellplatzanordnung für die Gaststätte in der Anzinger Straße (Privatfläche, nicht Bestandteil der Ausführungsplanung – hängt jedoch unmittelbar mit der Ausführungsplanung zusammen).

Wegen weiterer offener Fragen wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung nach Beratung zurückgezogen.

Die Absteckung / Darstellung der Situation im Bereich Maibaum erfolgt vor Ort und wird vor der BUA-Sitzung besichtigt.

Der Bebauungsplan Nr. 32-O sieht im Bereich des Gebäudes Anzinger Straße 1 und 1 a eine Straßengrundabtretung für die „Verlängerung der Anzinger Straße“ vor. Diese wurde bei der Bauantragstellung / Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.

Der beiliegende Plan lässt Raum für Gestaltung um den Maibaum.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird grundsätzlich zugestimmt.

Für die Ausführung der Lärmschutzwand wird der Variante 1 (Lochblech – ohne Glaselemente) zugestimmt.

Die Planung für den Bereich Stellplätze / Maibaum / Dorfplatz erfolgt zeitnah entsprechend der erfolgten Diskussion – unter Einbeziehung der Hauptstraße (östlicher Bereich) - unabhängig hiervon.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

Der Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird grundsätzlich zugestimmt.

Für die Ausführung der Lärmschutzwand wird der Variante 1 (Lochblech – ohne Glaselemente) zugestimmt.

Die Planung für den Bereich Stellplätze / Maibaum / Dorfplatz erfolgt zeitnah entsprechend der erfolgten Diskussion – unter Einbeziehung der Hauptstraße (östlicher Bereich) - unabhängig hiervon.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der BUA-Sitzung am 04.12.2018 wurde hinsichtlich der Ausführung der Lärmschutzwand im Bereich der Eisenbahnüberführung eine Entscheidung getroffen.
Mit der vorgestellten Ausführungsplanung bestand in der BUA-Sitzung am 04.12.2018 ohne Beschlussfassung im Wesentlichen Einverständnis.
Weiterer Diskussionspunkt war die Platzgestaltung beim Maibaum und damit zusammenhängend die Stellplatzanordnung für die Gaststätte in der Anzinger Straße (Privatfläche, nicht Bestandteil der Ausführungsplanung – hängt jedoch unmittelbar mit der Ausführungsplanung zusammen).
Wegen weiterer offener Fragen wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung nach Beratung zurückgezogen.
Die Absteckung / Darstellung der Situation im Bereich Maibaum erfolgte vor Ort und wurde vor der BUA-Sitzung besichtigt.
Der Bebauungsplan Nr. 32-O sieht im Bereich des Gebäudes Anzinger Straße 1 und 1 a eine Straßengrundabtretung für die „Verlängerung der Anzinger Straße“ vor. Diese wurde bei der Bauantragstellung / Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
Der Plan lässt Raum für Gestaltung um den Maibaum.

In der Sitzung wurde ausführlich über die Idee der Gestaltung einer Fläche mit Dorfplatzcharakter sowie den Maibaumstandort (soll in Zukunft auf gemeindeeigener Fläche stehen) diskutiert.

Der Bau- und Umweltausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:
Der Ausführungsplanung mit Kostenberechnung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird grundsätzlich zugestimmt.
Für die Ausführung der Lärmschutzwand wird der Variante 1 (Lochblech – ohne Glaselemente) zugestimmt.
Die Planung für den Bereich Stellplätze / Maibaum / Dorfplatz erfolgt zeitnah entsprechend der erfolgten Diskussion – unter Einbeziehung der Hauptstraße (östlicher Bereich) - unabhängig hiervon.

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3. Beleuchtungskonzept für den Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 ö beratend 3

Sachverhalt

Am 11.10.2018 beschloss der Gemeinderat, dass ein Beleuchtungskonzept für den Bereich von der Bahnhofstraße bis zur Gruber Straße, unter Einbeziehung des Beleuchtungskonzeptes der neuen Eisenbahnüberführung und des Marktplatzes, vorzulegen ist.

Für die Eisenbahnunterführung hat der Gemeinderat am 07.04.2016 ein Beleuchtungskonzept beschlossen, das mit der DB abgestimmt ist und den DB-Richtlinien entspricht. Das Konzept besteht aus Mastleuchten (zweiflügelig), Bodenstrahlern und Wandleuchten.

Derzeit stehen Entscheidungen an, wie und wann das Beleuchtungskonzept in der Gemeinde Poing weiterentwickelt wird. Die Verwaltung empfiehlt, vorab nur auf dem Marktplatz die Beleuchtung zu optimieren und auf LED umzustellen. Weitere Umrüstmaßnahmen und Optimierungen sollten erst nach Prüfung von Fördermöglichkeiten und einer Entscheidung durch den Gemeinderat erfolgen.

Im Bereich des Marktplatzes sind Kugellampen und Bergmeisterlampen verbaut, für die zukünftige Nutzung des Marktplatzes und der neuen Querverbindung von der Marktstraße zur Bürgerstraße ist die Beleuchtung den Veränderungen anzupassen.  

Herr Lichtl wird drei Beleuchtungskonzepte für den Marktplatz und den Geh- und Radweg bis zur Gruber Straße vorstellen. Für die Marktplatzbeleuchtung selbst sind bei allen Konzepten zwei Mastleuten erforderlich, um bei Veranstaltungen den Platz auszuleuchten.

Konzept 1 Säulenleuchte
Kosten einschl. MwSt. 35.176,40  €
Verkabelung notwendig, da stromgebundene Anlage mit Nachtabsenkung (weitere Kosten)

Konzept 2 Mastleuchten
Kosten einschl. MwSt. 20.634,60 €
Verkabelung notwendig, da stromgebundene Anlage mit Nachtabsenkung (weitere Kosten)

Konzept 3 Solarleuchten
Kosten einschl. MwSt. 50.063,30 €
Keine Verkabelung notwendig. Anlage radargesteuert mit automatischer Bewegungserkennung incl. Programmierung.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Konzept mit Solarleuten eine fortschrittliche und wirtschaftliche  Lösung, bei der man ohne eine teure Verkabelung auskommt und die Wurzelbereiche der Bäume schonen würde.

Bei den beiden Mastleuchten südlich und östlich des Marktplatzes müsste man auf Bestandsleitungen anschließen, da hier ein höherer Strombedarf zur Dauerbeleuchtung bei Veranstaltungen erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Konzept 3.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Konzept 3.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(may) In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.01.2019 stellte der Lichtplaner Herr Lichtl drei Beleuchtungskonzepte für den Marktplatz und den Geh- und Radweg bis zur Gruber Straße vor. Für die Marktplatzbeleuchtung selbst sind bei allen Konzepten zwei Mastleuchten erforderlich, um bei Veranstaltungen den Platz auszuleuchten.

Konzept 1 Säulenleuchte
Kosten einschl. MwSt. 35.176,40  €
Verkabelung notwendig, da stromgebundene Anlage mit Nachtabsenkung (weitere Kosten)
Konzept 2 Mastleuchten
Kosten einschl. MwSt. 20.634,60 €
Verkabelung notwendig, da stromgebundene Anlage mit Nachtabsenkung (weitere Kosten)
Konzept 3 Solarleuchten
Kosten einschl. MwSt. 50.063,30 €
Keine Verkabelung notwendig. Anlage radargesteuert mit automatischer Bewegungserkennung incl. Programmierung.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmte einstimmig dafür, dem Gemeinderat das Konzept 3 mit Solarleuchten zu empfehlen.

Datenstand vom 07.02.2019 16:59 Uhr