Datum: 05.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing
2.2 Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes, Gruber Straße 59 c, Fl.Nr. 511/17, Gemarkung Poing
3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich Ost - Wohnbebauung" hier: Baumgutachten - Vorstellung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö informativ 2
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2.1. Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Planung für den Supermarkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 im Rahmen der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt. Die Unterlagen für die Supermarktplanung sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Am 21.01.2019 ging der Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes ein.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32-O für das Gebiet Hauptstraße Ost, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung).

Der Bebauungsplan befindet sich noch in Aufstellung, so dass es sich hier um ein Verfahren nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) handelt. Die Erklärung des Bauherrn über die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt vor.

Das eingereichte Vorhaben entspricht in allen Punkten dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2018.

Es werden 95 Stellplätze nachgewiesen (erforderlich nach aktueller Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing wären 35 (1 Stpl. je 40 qm Verkaufsfläche, VK: 1407 qm) erforderlich.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Die Planung für den Supermarkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 im Rahmen der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgestellt. Die Unterlagen für die Supermarktplanung sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Am 21.01.2019 ging der Bauantrag für den Neubau eines Supermarktes ein.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32-O für das Gebiet Hauptstraße Ost, Teilbereich West – „großflächiger Einzelhandel“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung).
Der Bebauungsplan befindet sich noch in Aufstellung, so dass es sich hier um ein Verfahren nach §33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) handelt. Die Erklärung des Bauherrn über die Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt vor.
Das eingereichte Vorhaben entspricht in allen Punkten dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2018.
Es werden 95 Stellplätze nachgewiesen (erforderlich nach aktueller Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing waren 35 (1Stpl. Je 40 qm Verkaufsfläche, VK: 1407 qm)
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.02.2019 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Supermarktes, Fl.Nr. 81/6 wird erteilt.

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2.2. Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes, Gruber Straße 59 c, Fl.Nr. 511/17, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 25.10.2018 erteilt.

Am 28.01.2019 ging ein Tekturantrag für den Umbau und die Erweiterung ein, der folgende Änderungen enthält:
  • Anbau nach Osten und Westen, die Rampe wird versetzt.
  • Die Raumaufteilung der Nebenräume ändert sich.
  • Die Tiefkühlzelle vergrößert sich.
  • Die Verkaufsfläche verkleinert sich (1.179,87 qm statt 1.201,62 qm).
  • Aufgrund der neuen Situation des Baukörpers wird die Parkplatzfläche angepasst.

Feststellung der Bauverwaltung:
Durch den Anbau nach Osten und Westen liegt das geplante Vorhaben innerhalb der Baugrenzen, die bisher genehmigte Überschreitung der Baugrenze nach Osten entfällt damit.

Die bisherigen Befreiungen (Errichtung der Einkaufswagenbox außerhalb des Bauraumes; Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche – bisher 301 qm, nun: rd. 279 qm; Überschreitung der zulässigen Grundfläche – bisher 83 qm, nun: 16 qm) werden aufrechterhalten.
Das Einvernehmen hierzu wird weiterhin erteilt.

Erforderlich sind nach wie vor 29 Stellplätze, nachgewiesen werden 100 Stellplätze.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59 c, wird erteilt.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59 c, wird erteilt.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 25.10.2018 erteilt.
Am 28.01.2019 ging ein Tekturantrag für den Umbau und die Erweiterung ein, der folgende Änderungen enthält:
  • Anbau nach Osten und Westen, die Rampe wird versetzt
  • Die Raumaufteilung der Nebenräume ändert sich
  • Die Tiefkühlzelle vergrößert sich
  • Die Verkaufsfläche verkleinert sich (1.179,87 qm statt 1.201,62 qm)
  • Aufgrund der neuen Situation des Baukörpers wird die Parkplatzfläche angepasst
Feststellung der Bauverwaltung:
Durch den Anbau nach Osten und Westen liegt das geplante Vorhaben innerhalb der Baugrenzen, die bisher genehmigte Überschreitung der Baugrenze nach Osten entfällt damit.
Die bisherigen Befreiungen (Errichtung der Einkaufswagenbox außerhalb des Bauraumes; Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche – bisher 301 qm, nun: rd. 279 qm; Überschreitung der zulässigen Grundfläche – bisher 83 qm, nun: 16qm) werden aufrechterhalten.
Das Einvernehmen hierzu wird weiterhin erteilt.
Erforderlich sind nach wie vor 29 Stellplätze, nachgewiesen werden 100 Stellplätze.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.02.2019 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der Gruber Straße 59c, wird erteilt.

zum Seitenanfang

3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich Ost - Wohnbebauung" hier: Baumgutachten - Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.02.2019 ö beratend 3

Sachverhalt

Bereits in der GR-Sitzung am 26.07.2018 wurde der Erhalt der Eichen (an der Westgrenze zur bestehenden Bebauung am Endbachweg) gefordert. Im Rahmen der Darlegung für die Öffentlichkeit ging diese Forderung nochmals schriftlich ein.

Seitens des Grundstückseigentümers wurde am 29.08.2018 der Auftrag erteilt, die Bäume auf ihren Zustand hin zu begutachten.

Das Gutachten vom 22.10.2018 ging am 25.10.2018 bei der Gemeinde ein und wurde an den Baubetriebshof zur fachlichen Beurteilung weitergegeben.

Mittlerweile fanden mehrere Besichtigungen / Gespräche zwischen Baubetriebshof und Grundstückseigentümer in dieser Angelegenheit statt.

Es erfolgte auch eine gemeinsame Besichtigung mit dem Gemeinderat am 29.01.2019.

Über das Ergebnis wurde  in der Sitzung berichtet.

Außerdem stehen die Gutachterin, Frau Dr. Schlegl-Bechthold (Sachverständige für Bäume) und Herr Frei (BBH) für Fragen zur Verfügung.

Für den Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne ging am 21.01.2019 für alle Bäume im Baugebiet (Wohnbebauung und Neubau Supermarkt) der Antrag auf Fällung der Bäume nach Baumschutzverordnung bei der Gemeinde ein.

Kurzbericht

(cw) Bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 wurde der Erhalt der Eichen (an der Westgrenze zur bestehenden Bebauung und Endbachweg) gefordert. Im Rahmen der Darlegung für die Öffentlichkeit ging diese Forderung nochmals schriftlich ein.
Seitens des Grundstückseigentümers wurde am 29.08.2018 der Auftrag erteilt, die Bäume auf ihren Zustand hin zu begutachten.
Das Gutachten vom 22.10.2018 ging am 25.10.2018 bei der Gemeinde ein und wurde an den Baubetriebshof zur fachlichen Beurteilung weitergegeben.
Mittlerweile fanden mehrere Besichtigungen / Gespräche zwischen Baubetriebshof und Grundstückseigentümer in dieser Angelegenheit statt.
Es erfolgte auch eine gemeinsame Besichtigung mit dem Gemeinderat am 29.01.2019.
Über das Ergebnis wurde in der Sitzung berichtet.
Außerdem stand Herr Frei (BBH) für Fragen zur Verfügung.
Für den Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne ging am 21.01.2019 für alle Bäume im Baugebiet (Wohnbebauung nach Neubau Supermarkt) der Antrag auf Fällung der Bäume nach Baumschutzverordnung bei der Gemeinde ein.

Datenstand vom 16.04.2019 11:09 Uhr