Datum: 07.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:56 Uhr bis 21:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Thermografiespaziergang in der Gemeinde Poing am 13.02.2019
1.2 Ortsnachrichtenblatt
1.3 Finanzverwaltung der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2019
1.4 Spritzeisbahn auf der Freisportanlage
1.5 Sachstand Express-Bus
1.6 Feldgeschworene der Gemeinde Poing; Niederlegung des Ehrenamtes von Herrn Volker Baierl
1.7 Stellungnahme zu einem Leserbrief “Mutmaßliche Terminabweichungen bei der neuen Bahnunterführung“
1.8 Sperrung Reuterpark
1.9 Entschädigungsanspruch der Fahrgäste der S-Bahn München bei Verspätungen und Zugausfällen
2 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Verabschiedung der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung
3 Essensversorgung an der Anni-Pickert-Grundschule, an der Grundschule Am Bergfeld und an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e.V.; Betriebsabrechnung 2017/2018, Personalkostenansatz 2018/2019
4 Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule Am Bergfeld sowie an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2017/2018, Haushaltsansatz 2018/2019
5 Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger die Anschaffung von 5 IsarCard60 sowie die Abklärung der unentgeltlichen Nutzung der MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing für alle Personen mit einem Mindestalter ab 65 Jahren und Wohnsitz in Poing betreffend
6 Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste die Verhandlungen hinsichtlich der kostenlosen Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des PPA-Gebietes sowie die Intensivierung der Bemühungen um eine direkte Busverbindung von Poing nach Ebersberg betreffend
7 Bestellung von Frau Birgit Kollmann zur Standesbeamtin

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1
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1.1. Thermografiespaziergang in der Gemeinde Poing am 13.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am 13. Februar 2019 findet in der Gemeinde Poing ein thermografischer Spaziergang statt. Mit einer Wärmebildkamera können energetische Schwachstellen an ausgewählten Häusern identifiziert werden.
Während des Spazierganges zusammen mit den HausbesitzerInnen und weiteren Interessierten können bis zu vier Gebäude von BürgerInnen der Gemeinde Poing von außen mit einer Wärmebildkamera betrachtet werden. Dabei wird auf die jeweils auffallenden Schwachstellen und Besonderheiten, aber auch auf Positivbeispiele hingewiesen und über diese gesprochen.
Die Erkenntnisse können grundsätzlich auf jedes Gebäude übertragen werden.
Der Spaziergang beginnt um 18 Uhr mit einer kurzen Einführung in das Thema im Sitzungssaal des Rathauses und dauert insgesamt zirka zwei Stunden. Die Organisation sowie die Durchführung übernimmt die Energieagentur Ebersberg-München in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Poing.

Finanzielle Auswirkungen

260€ brutto,
für Teilnehmer kostenlos

Kurzbericht

Am 13. Februar 2019 findet in der Gemeinde Poing ein thermografischer Spaziergang statt. Mit einer Wärmebildkamera können energetische Schwachstellen an ausgewählten Häusern identifiziert werden.
Während des Spazierganges zusammen mit den Hausbesitzern/Innen und weiteren Interessierten können bis zu vier Gebäude von Bürgern/Innen der Gemeinde Poing von außen mit einer Wärmebildkamera betrachtet werden. Dabei wird auf die jeweils auffallenden Schwachstellen und Besonderheiten, aber auch auf Positivbeispiele hingewiesen und über diese gesprochen.
Die Erkenntnisse können grundsätzlich auf jedes Gebäude übertragen werden.
Der Spaziergang beginnt um 18 Uhr mit einer kurzen Einführung in das Thema im Sitzungssaal des Rathauses und dauert insgesamt zirka zwei Stunden. Die Organisation sowie die Durchführung übernimmt die Energieagentur Ebersberg-München in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Poing.

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1.2. Ortsnachrichtenblatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass Kommunen nicht berechtigt sind, kostenlose Amtsblätter herauszugeben, wenn diese presserechtlich aufgemacht sind und redaktionelle Beiträge enthalten, die das Gebot der Staatsferne der Presse verletzen.

Die Verwaltung hat den Bayer. Gemeindetag gebeten, vor dem Hintergrund dieses Urteils das Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing zu beurteilen.

Der Gemeindetag hat hierzu am 23.01.2019 mitgeteilt, dass unser Mitteilungsblatt keine wirkliche Konkurrenz zu den Tages- oder Wochenzeitungen der freien Presse darstellt, weil der Schwerpunkt klar auf amtliche und örtliche Mitteilungen gelegt ist.

Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt, an dem bisherigen Konzept festzuhalten.

Kurzbericht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.12.2018 entschieden, dass Kommunen nicht berechtigt sind, kostenlose Amtsblätter herauszugeben, wenn diese presserechtlich aufgemacht sind und redaktionelle Beiträge enthalten, die das Gebot der Staatsferne der Presse verletzen.
Die Verwaltung hat den Bayer. Gemeindetag gebeten, vor dem Hintergrund dieses Urteils das Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing zu beurteilen.
Der Gemeindetag hat hierzu am 23.01.2019 mitgeteilt, dass unser Mitteilungsblatt keine wirkliche Konkurrenz zu den Tages- oder Wochenzeitungen der freien Presse darstellt, weil der Schwerpunkt klar auf amtliche und örtliche Mitteilungen gelegt ist.
Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt, an dem bisherigen Konzept festzuhalten.

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1.3. Finanzverwaltung der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die am 29.11.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kreditermächtigungen.

Mit Schreiben vom 16.01.2019 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung unter folgenden Auflagen erteilt:

-        Prüfung und ggf. aktuelle Anpassung der Kostendeckung bei Beiträgen und Gebühren.
-        Genaue Kosten-, Folgekosten- und Finanzierungsanalyse neuer Investitionen zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Das Landratsamt stellt immer noch eine angespannte Haushaltslage fest.

Die Einhaltung des Finanzplans wird als Basis für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit gesehen.

Die Sondertilgungen und das Absinken des Schuldenstandes von rd. 30 auf rd. 21 Mio. Euro noch innerhalb des Finanzplanzeitraums werden als Grundlage zur Beurteilung der Haushaltslage explizit angeführt.

Kurzbericht

Die am 29.11.2018 beschlossene Haushaltssatzung 2019 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand wegen der Kreditermächtigungen.
Mit Schreiben vom 16.01.2019 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung unter folgenden Auflagen erteilt:
-        Prüfung und ggf. aktuelle Anpassung der Kostendeckung bei Beiträgen und Gebühren.
-        Genaue Kosten-, Folgekosten- und Finanzierungsanalyse neuer Investitionen zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung.

Das Landratsamt stellt immer noch eine angespannte Haushaltslage fest.
Die Einhaltung des Finanzplans wird als Basis für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit gesehen.
Die Sondertilgungen und das Absinken des Schuldenstandes von rd. 30 auf rd. 21 Mio. Euro noch innerhalb des Finanzplanzeitraums werden als Grundlage zur Beurteilung der Haushaltslage explizit angeführt.

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1.4. Spritzeisbahn auf der Freisportanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Aktueller Stand zum 07.02.2019
Vorbereitende Arbeiten zur Spritzeisbahn wurden bereits am 24.01.2019 durchgeführt. Mittels Planen wurde versucht eine möglichst wasserdichte Wanne herzustellen. Zur Begrenzung der Eisbahn wurden Absperrfelder aufgestellt. Die vorhergesagten Minustemperaturen von bis zu -8°C wurden nur am 20.01.2019 erreicht. Die Wettervorhersagen für die nächsten 14 Tage sind nicht vielversprechend und werden nur nachts im Minus-Bereich angesagt.

Sobald Aussicht besteht eine Spritzeisbahn für mehrere Tage herzustellen, wird der Baubetriebshof dies versuchen.

Kurzbericht

Aktueller Stand zum 07.02.2019:
Vorbereitende Arbeiten zur Spritzeisbahn wurden bereits am 24.01.2019 durchgeführt. Mittels Planen wurde versucht eine möglichst wasserdichte Wanne herzustellen. Zur Begrenzung der Eisbahn wurden Absperrfelder aufgestellt. Die vorhergesagten Minustemperaturen von bis zu -8°C wurden nur am 20.01.2019 erreicht. Die Wettervorhersagen für die nächsten 14 Tage sind nicht vielversprechend und werden nur nachts im Minus-Bereich angesagt.
Sobald Aussicht besteht, eine Spritzeisbahn für mehrere Tage herzustellen, wird der Baubetriebshof dies versuchen.

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1.5. Sachstand Express-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 25.10.2018 die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit eines Express-Busses zwischen Poing und der Messestadt-Ost zu prüfen. Ein Pilotversuch hatte zuvor gezeigt, dass dies selbst zur Hauptverkehrszeit in einer attraktiven Zeit möglich sein kann. Nach den Absagen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft wird hier - zumindest bis zur Einführung der Zweiten Stammstrecke - die einzig kurzfristig umsetzbare Alternative gesehen.

Ein erstes Gespräch mit dem Münchner Verkehrsverbund (Regionalbus), der Münchner Verkehrsgesellschaft, dem Landratsamt Ebersberg, dem Landratsamt München sowie den durch mögliche Streckenführungen beteiligten Gemeinden hat am 15.01.2019 stattgefunden. Die Rückmeldungen der Gesprächsteilnehmer werden derzeit bearbeitet. Eine Vorstellung daraus abgeleiteter Varianten ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019 vorgesehen.

Daneben ist die Gemeinde Poing an das Bayerische Verkehrsministerium herangetreten, um in einem gewünschten Termin das Projekt vorstellen und die Frage der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten erörtern zu können.

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat am 25.10.2018 die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit eines Express-Busses zwischen Poing und der Messestadt-Ost zu prüfen. Ein Pilotversuch hatte zuvor gezeigt, dass dies selbst zur Hauptverkehrszeit in einer attraktiven Zeit möglich sein kann. Nach den Absagen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft wird hier - zumindest bis zur Einführung der Zweiten Stammstrecke - die einzig kurzfristig umsetzbare Alternative gesehen.
Ein erstes Gespräch mit dem Münchner Verkehrsverbund (Regionalbus), der Münchner Verkehrsgesellschaft, dem Landratsamt Ebersberg, dem Landratsamt München sowie den durch mögliche Streckenführungen beteiligten Gemeinden hat am 15.01.2019 stattgefunden. Die Rückmeldungen der Gesprächsteilnehmer werden derzeit bearbeitet. Eine Vorstellung daraus abgeleiteter Varianten ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019 vorgesehen.
Daneben ist die Gemeinde Poing an das Bayerische Verkehrsministerium herangetreten, um in einem gewünschten Termin das Projekt vorstellen und die Frage der Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten erörtern zu können.

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1.6. Feldgeschworene der Gemeinde Poing; Niederlegung des Ehrenamtes von Herrn Volker Baierl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Herr Volker Baierl übt seit 11.12.2008 das Ehrenamt als Feldgeschworener in der Gemeinde Poing aus.
Mit Schreiben vom 21.01.2019 gab Herr Baierl bekannt, dass er aus Poing wegzieht und sein Amt daher niederlegen möchte.
Gemäß Art 11 Abs. 4 Abmarkungsgesetz – AbmG – wird ein Feldgeschworener auf Lebenszeit in das Ehrenamt bestellt.
Nacht Art. 11 Abs. 5 AbmG scheidet er aus dem Amt aus, wenn die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist. Der Verlust der Wählbarkeit tritt insbesondere ein, wenn der Feldgeschworene aus der Gemeinde wegzieht, somit scheidet Herr Baierl kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Wegzugs aus dem Ehrenamt als Feldgeschworener aus.

Die Gemeinde Poing verfügt weiterhin über 8 Feldgeschworene.

Kurzbericht

Herr Volker Baierl übt seit 11.12.2008 das Ehrenamt als Feldgeschworener in der Gemeinde Poing aus.
Mit Schreiben vom 21.01.2019 gab Herr Baierl bekannt, dass er aus Poing wegzieht und sein Amt daher niederlegen möchte.
Gemäß Art 11 Abs. 4 Abmarkungsgesetz – AbmG – wird ein Feldgeschworener auf Lebenszeit in das Ehrenamt bestellt.
Nacht Art. 11 Abs. 5 AbmG scheidet er aus dem Amt aus, wenn die Wählbarkeit nicht mehr gegeben ist. Der Verlust der Wählbarkeit tritt insbesondere ein, wenn der Feldgeschworene aus der Gemeinde wegzieht, somit scheidet Herr Baierl kraft Gesetzes mit dem Zeitpunkt des Wegzugs aus dem Ehrenamt als Feldgeschworener aus.
Die Gemeinde Poing verfügt weiterhin über 8 Feldgeschworene.

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1.7. Stellungnahme zu einem Leserbrief “Mutmaßliche Terminabweichungen bei der neuen Bahnunterführung“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Zur Klarstellung, hier die Stellungnahme der Bauverwaltung zu dem o.g. Leserbrief:

  1. Vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin ist der 29. November 2019
  2. Ohne Berücksichtigung des Baus über die Schlechtwetterperiode, für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken waren zwei aufeinander folgenden eingleisigen Sperrungen (zu Ostern 2019 vom 18 bis 23. April 2019 – insgesamt 101 Stunden) vorgesehen.  
  3. Alternativ, mit Berücksichtigung des Baus über die Schlechtwetterperiode, für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken ist eine Totalsperrung vom 10. bis 12. August 2019 – insgesamt 52 Stunden) vorgesehen.
  4. Wegen der derzeitigen Winterwetter (seit Mitte Dezember 2018 bis jetzt, ca. 7 Woche) werden der Hilfs- und Behelfsbrücken Mitte August 2019 ausgebaut.
  5. Die Kostenersparnis (ca. 15.000€) ist bei den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken in die Totalsperrung vom 10. bis 12. August 2019 (nur 52 Stunden statt 101 Stunden) höher als die Mehrkosten (120Tage x 55,67€ = 6.680 €) für die verlängerte Mietzeit der Hilfsbrücken.
  6.  Beide o.g. Sperrzeiten sind zwischen der DB Netz AG, Gemeinde Poing und IB Lahmeyer festgelegt und offiziell angemeldet.
  7. Der Ausbautermin der Hilfs- und Behelfsbrücken beeinflussen nicht der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin.   
  8. Der Tagesmietsatz für zwei Hilfsbrücken beträgt laut Vertrag 55,67 € brutto/Tag und nicht 60 €/Tag für eine Hilfsbrücke, wie im Leserbrief behauptet wird.

Kurzbericht

Zur Klarstellung, hier die Stellungnahme der Bauverwaltung zu dem o.g. Leserbrief:
Vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin ist der 29. November 2019.

Ohne Berücksichtigung des Baus über die Schlechtwetterperiode, für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken waren zwei aufeinander folgende eingleisige Sperrungen (zu Ostern 2019 vom 18. bis 23. April 2019 – insgesamt 101 Stunden) vorgesehen.  

Alternativ, mit Berücksichtigung des Baus über die Schlechtwetterperiode, für den Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken ist eine Totalsperrung (vom 10. bis 12. August 2019 – insgesamt 52 Stunden) vorgesehen.

Wegen des derzeitigen Winterwetters (seit Mitte Dezember 2018 bis jetzt, ca. 7 Wochen) werden die Hilfs- und Behelfsbrücken Mitte August 2019 ausgebaut.

Die Kostenersparnis (ca. 15.000 €) ist bei dem Ausbau der Hilfs- und Behelfsbrücken in die Totalsperrung vom 10. bis 12. August 2019 (nur 52 Stunden statt 101 Stunden) höher als die Mehrkosten (120 Tage x 55,67 € = 6.680 €) für die verlängerte Mietzeit der Hilfsbrücken.

Beide o.g. Sperrzeiten sind zwischen der DB Netz AG, Gemeinde Poing und IB Lahmeyer festgelegt und offiziell angemeldet.

Der Ausbautermin der Hilfs- und Behelfsbrücken beeinflussen nicht den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin.   

Der Tagesmietsatz für zwei Hilfsbrücken beträgt laut Vertrag 55,67 € brutto / Tag und nicht 60 € / Tag für eine Hilfsbrücke, wie im Leserbrief behauptet wird.

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1.8. Sperrung Reuterpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö 1.8

Sachverhalt

Seit letztem Sonntag ist der Reuterpark aufgrund der Gefahr abbrechender Äste und umstürzender Bäume gesperrt. Eine heutige Überprüfung hat ergeben, dass die Sperrung noch nicht wieder aufgehoben werden kann. Zum Wochenende wird jedoch nach Arbeiten des Baubetriebshofes die Treppe am Reuterpark wieder begehbar sein.

Kurzbericht

Seit letztem Sonntag ist der Reuterpark aufgrund der Gefahr abbrechender Äste und umstürzender Bäume gesperrt. Eine heutige Überprüfung hat ergeben, dass die Sperrung noch nicht wieder aufgehoben werden kann. Zum Wochenende wird jedoch nach Arbeiten des Baubetriebshofes die Treppe am Reuterpark wieder begehbar sein.

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1.9. Entschädigungsanspruch der Fahrgäste der S-Bahn München bei Verspätungen und Zugausfällen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hatte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hinsichtlich der Thematik „Entschädigungsansprüche“ angeschrieben. Auf die damalige Bekanntgabe wird verwiesen. Nunmehr liegt die Antwort vor.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft fungiere als Besteller der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern. Da sich aus dem Ticketverkauf grundsätzlich ein Vertragsverhältnis zwischen Reisendem und Verkehrsunternehmen ergebe, erfüllen die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verpflichtungen zur Erstattung bei Zugausfällen und erheblichen Verspätungen direkt gegenüber dem Fahrgast.

Mit dem im Jahr 2009 durch das Bundesministerium der Justiz formulierten und daraufhin vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fahrgastrechtegesetz gelten bundesweit einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.

Aktuell würden zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten Verbesserungen der Fahrgastrechte erörtert. Das Parlament habe sich für höhere Erstattungsansprüche ausgesprochen. Das Gesetzesvorhaben sei aber noch nicht zum Abschluss gebracht worden.

Für die Entschädigung der Fahrgäste sei von den Verkehrsunternehmen ein  gemeinsames „Servicecenter Fahrgastrechte“ beauftragt worden, welches unter 0180-6202178 (20 ct./Min aus dem deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct./Anruf) oder unter www.fahrgastrechte.info zu erreichen sei.

Grundsätzlich würde die BEG bundesweit einheitliche Regelungen für vorteilhafter und kundenfreundlicher als regionale, lokale oder von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen unterschiedliche Regelungen halten.

Da die zwischen BEG und S-Bahn München vertraglich fixierte Aufgabenteilung auf der Basis eines sogenannten Nettovertrages vorsehe, dass das Verkehrsunternehmen die Erlösverantwortung trage, könne die BEG aktuell diesbezüglich auch keine Vorgaben für ein anderes, besseres Verfahren oder höhere Entschädigungen machen.

Im Rahmen von Verhandlungen zum 1. Münchner S-Bahn-Vertrag, der als Bruttovertrag konzipiert sei und voraussichtlich ab 12/2020 in Kraft trete, verhandle die BEG derzeit über eine eigene, über das Fahrgastrechtegesetz hinausgehende freiwillige Entschädigungsregelung für Fahrgäste der S-Bahn München. Die Ergebnisse würden bis zum Abschluss der Verhandlungen Mitte 2020 vorliegen.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing hatte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hinsichtlich der Thematik „Entschädigungsansprüche“ angeschrieben. Auf die damalige Bekanntgabe wird verwiesen. Nunmehr liegt die Antwort vor.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft fungiere als Besteller der Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern. Da sich aus dem Ticketverkauf grundsätzlich ein Vertragsverhältnis zwischen Reisendem und Verkehrsunternehmen ergebe, erfüllen die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Verpflichtungen zur Erstattung bei Zugausfällen und erheblichen Verspätungen direkt gegenüber dem Fahrgast.
Mit dem im Jahr 2009 durch das Bundesministerium der Justiz formulierten und daraufhin vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fahrgastrechtegesetz gelten bundesweit einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.
Aktuell würden zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten Verbesserungen der Fahrgastrechte erörtert. Das Parlament habe sich für höhere Erstattungsansprüche ausgesprochen. Das Gesetzesvorhaben sei aber noch nicht zum Abschluss gebracht worden.
Für die Entschädigung der Fahrgäste sei von den Verkehrsunternehmen ein  gemeinsames „Servicecenter Fahrgastrechte“ beauftragt worden, welches unter Tel. 0180 / 6 20 21 78 (20 ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct./Anruf) oder unter www.fahrgastrechte.info zu erreichen sei.
Grundsätzlich würde die BEG bundesweit einheitliche Regelungen für vorteilhafter und kundenfreundlicher als regionale, lokale oder von Verkehrsunternehmen zu Verkehrsunternehmen unterschiedliche Regelungen halten.

Da die zwischen BEG und S-Bahn München vertraglich fixierte Aufgabenteilung auf der Basis eines sogenannten Nettovertrages vorsehe, dass das Verkehrsunternehmen die Erlösverantwortung trage, könne die BEG aktuell diesbezüglich auch keine Vorgaben für ein anderes, besseres Verfahren oder höhere Entschädigungen machen.
Im Rahmen von Verhandlungen zum 1. Münchner S-Bahn-Vertrag, der als Bruttovertrag konzipiert sei und voraussichtlich ab 12/2020 in Kraft trete, verhandle die BEG derzeit über eine eigene, über das Fahrgastrechtegesetz hinausgehende freiwillige Entschädigungsregelung für Fahrgäste der S-Bahn München. Die Ergebnisse würden bis zum Abschluss der Verhandlungen Mitte 2020 vorliegen.

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2. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Verabschiedung der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.06.2016 fasste der Gemeinderat unter anderem mehrheitlich folgenden Beschluss:

Mit folgendem Vorgehen besteht grundsätzlich Einverständnis:

  1. Vorbereitung und Durchführung EU-weiter Vergaben
  • Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Objektplanung
[…]

In seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2018 konkretisierte der Gemeinderat diesen Beschluss nochmals einstimmig:

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von
  • 4 Teilnehmern
  • Lösungsvorschläge zur Herangehensweise
ausgearbeitet werden.
[…]

Nach Beschluss der Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen durch den Gemeinderat am 11.10.2018 und schulaufsichtlicher Genehmigung dieser durch die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 10.01.2019 wurde nunmehr der Entwurf für die Bekanntmachung der Objektplanungsleistungen im Amtsblatt der EU fertiggestellt.
In der Bekanntmachung sind neben allgemein üblichen Formalien auch das zu bearbeitende Projekt und die damit verbundenen Erwartungen des Auftraggebers beschrieben.

Als wesentliche Bestandteile der Ausschreibung sind daher das schulaufsichtlich genehmigte Raumprogramm und die nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien zu sehen:

Raumprogramm Schwimmbad mit 2 Übungseinheiten (schulaufsichtlich genehmigt):

Wasserbecken
12,5 m x 25 m x 0,9 m bis 1,8 m
Vorraum
30 m²
Umkleiden
3/ 30 m²
Wasch-/ Duschraum
2/ 25 m²
Schwimmmeisterraum
15 m²
Geräteraum
15 m²

Raumprogramm Mensa mit 360 Essensteilnehmern (schulaufsichtlich genehmigt):

WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
24 m²
Speisesaal für ca. 120 Schüler
220 m²
Speisenausgabe
20 m²
Spülküche
30 m²
Entsorgung
6 m²
Anlieferung
10 m²
Personalumkleide und -toiletten
12 m²
Putzmittellager
4 m²
Gesamt NUF
326 m²


Foyer (Verkehrsfläche)
24 m²


Freianlagen Eingangsbereich
400 m²


Wertungskriterien Teilnahmeanträge:

Es sollen ca. 3-5 aus den Bewerbungen ausgewählte Architekten/ Architekturbüros im Rahmen des Verhandlungsverfahrens Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausarbeiten. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch das Büro Kellerer und Kellerer. Dabei werden die den Bewerbungen beiliegenden Eignungsnachweise anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien (sh. nachfolgende Tabelle) bewertet. Für das Verhandlungsverfahren werden jene Bewerber ausgewählt, die die Auswahlkriterien anhand der eingereichten Bewerbungen am besten erfüllen.


Nach Festlegung der Teilnehmer werden diese aufgefordert, Leistungen zur Darlegung der Herangehensweise auszuarbeiten. Die Leistungen sind in den Geschäftsräumen des Bieters zu erstellen und werden pauschal mit 45 Stunden auf Grundlage der beim Bieter üblichen Stundensätze vergütet.

Folgender Terminablauf ist vorgesehen:
1. Tag um 16 Uhr: Ausgabe der Aufstellung geforderter Leistungen
2. und 3. Tag: Bearbeitung der Aufgabe
4. Tag um 10 Uhr: Abgabe

Zuschlagskriterien:

Die zu erstellenden Unterlagen sind im Rahmen eines Verhandlungstermins durch die Teilnehmer zu präsentieren. Der Entscheidung des noch festzulegenden Bewertungsgremiums über die Auftragserteilung werden folgende Zuschlagskriterien mit folgender Gewichtung zugrunde gelegt:

 
a) Personelle Struktur und Kapazität, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Zeitliche Kapazität auf Grundlage der derzeitig und parallel zu bearbeitende Projekte des Projektteams, Auslastung des Projektteams
  • Zeitliche Möglichkeiten des technischen Projektleiters bei Berücksichtigung seiner Einbindung in die allgemeine Geschäftsabwicklung des Bieters sowie Auslastung durch andere Projekte, Erreichbarkeit
  • Vertretungsregelungen und Schnittstellen
  • Angebotene Präsenz auf der Baustelle


b) Persönliche Vorstellung des technischen Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der LPH 8
  • Qualitätsvolles Berichtswesen zur Baustelle


c) Fachliche Kompetenz des Projektteams, nachgewiesen durch eine Workshop-Leistung in der Phase 2, Gewichtung 20%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • ein zielführendes Erkennen der wichtigsten Problematiken (baurechtlich, funktional, städtebaulich, wirtschaftlich)
  • die Zusammenführung der Anforderungen im Zuge eines Lösungskonzeptes
  • Erkennen von Nutzungs- und Bauunterhaltsaspekten bei einem Lösungskonzept
  • die verständliche Darstellung der Herangehensweise


d) Projekteinschätzung durch den Projektleiter, Gewichtung 15%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch Einschätzung der Kostensituation auf Grundlage und im Vergleich mit den Vergabeunterlagen
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch eine qualifizierte Einschätzung der Zwänge bei der Umsetzung der Maßnahme im laufenden Betrieb
  • Hohe Qualifikation des Projektleiters, belegt durch die Einschätzung der Machbarkeit des Bauvorhabens, dessen zügiger Umsetzbarkeit und einer langfristigen Nutzbarkeit


e) Angebot zur Qualität der Planung LPH 2-5 beim ausgeschriebenen Vorhaben, dargestellt an realisierten Beispielunterlagen, die vom Bieter erstellt wurden, Gewichtung 20%

Hinweis: Der Auftraggeber legt Wert auf:
  • Hohe Qualität der Ausführungsplanung
  • ein zielführendes Vorgehen bei der Kostensteuerung in den LPH 3 bis 5
  • ein zielführendes Vorgehen bei der Terminsicherung


f) Höhe des Honorars (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten, Stundensätze), Gewichtung 15%

Der Lösungsvorschlag des erfolgreichen Bieters muss in der weiteren Planung nicht verbindlich weiterverfolgt werden und ersetzt insbesondere nicht den Vorentwurf oder die Variantenuntersuchung im Rahmen des Vorentwurfs.

Im weiteren Verfahren sind Beschlüsse des Gemeinderates zu folgenden Punkten erforderlich:

  1. Umgriffsfläche
2.        Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin
3.        Ausschreibung eines Projektsteuerungsauftrages
4.        Ausschreibung der Aufträge Fachingenieure

Zu 1)        Umgriffsfläche

  1. Soll ein Eingriff in den Lärmschutzwall zugelassen werden?
In der Bekanntmachung ist derzeit folgendes formuliert:

Entlang der Gruber Straße als eine der Haupt-Verkehrs-Achsen besteht die Möglichkeit, durch eine intelligent gewählte Situierung des Ersatzneubaus neue räumliche Qualitäten für den Pausenhof der Grund- und Mittelschule zu schaffen und evtl. auch den Lärmschutzwall durch ein Gebäude zu ersetzen. Im Fall eines Eingriffs in den Lärmschutzwall ist der Übergang zwischen Gebäude und Wall zu thematisieren, eine Lücke ist nicht möglich.

  1. Für das Schwimmbad (Vereinsnutzung) errechnen sich 15 PKW-Stellplätze. Ist eine Doppelnutzung an anderer Stelle zielführend?

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf dem Schulareal stehen derzeit 29 Parkplätze für die Nutzung durch die Grund- und Mittelschule zur Verfügung. 13 Parkplätze befinden sich am Rondell an der Gruber Straße, 16 Parkplätze wurden im Zuge Realschulneubau an der Seerosenstraße geschaffen. Eine Doppelnutzung dieser für außerschulische Besucher des Schwimmbades (z.B. Vereine) nach dem regulären Schulbetrieb ist denkbar.


  1. Würde ein Architektur-Massenmodell bei der Beurteilung helfen?

       Stellungnahme der Verwaltung:

Je nachdem, wie die Darstellungen in den Plänen gewählt sind, kann ein Architektur-Massenmodell bei der Beurteilung der Gebäudekubatur/ en und deren Stellung zueinander behilflich sein.

Zu 2)        Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin

Die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens präsentieren ihre Vorschläge vor dem Bewertungsgremium und beantworten Rückfragen. Dieses wird bei 5 Bietern zwei Tage in Anspruch nehmen. Am zweiten Tag würde die Vergabeentscheidung fallen. In welcher Besetzung will der Gemeinderat in diesem Gremium vertreten sein? Reichen dem Gemeinderat 3 von 5 Stimmrechte? Die Mehrheit sollte laut Aussage des Büros Kellerer und Kellerer bei den Fachleuten (Verwaltung) liegen, wobei der 1. Bürgermeister in seiner Funktion als Verwaltungsleiter diesen zugeordnet würde.


Die Punkte zu 3) und 4) werden in einer künftigen Gemeinderatssitzung behandelt.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

  1. Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.

  1. Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.

  1. Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 57000.940000 – Badeanstalten/ Hochbaumaßnahmen sind in 2019 10.000 € für die Vergütung der Lösungsvorschläge (Mehrfachbeauftragung) angesetzt. Je nach Höhe der üblichen Stundensätze bei den teilnehmenden Büros und aufgrund einer evtl. Forderung eines Massenmodells von den Teilnehmern (Vergütung ca. 500,00€/ Modell) kann der angesetzte Betrag überschritten werden. Die Differenz kann aufgrund der Verschiebung aller Leistungen (durch fehlende schulaufsichtl. Genehmigung Mensa) aus einem anderen Budget auf der gleichen Haushaltsstelle in 2019 genommen werden, müsste jedoch mit Haushaltsplanung 2019 für 2020 wieder angesetzt werden.

Beschluss

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

  1. Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.

  1. Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.

  1. Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(gnä) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2019 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Entwurf der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Objektplanung wird (mit den einvernehmlichen Änderungen) zugestimmt.

Zu 1)        Folgender Umgriff wird definiert:

a)        Ein Eingriff in den Lärmschutzwall soll gem. Formulierung im Entwurf der Bekanntmachung zugelassen werden.
Ja
b)        Die für das Schwimmbad erforderlichen 15 PKW-Stellplätze sind durch Doppelnutzung der Parkplätze der Grund- und Mittelschule am Rondell und an der Seerosenstr. nachzuweisen.
Ja
c)        Ein Architektur-Massenmodell würde bei der Beurteilung helfen.
Ja

Zu 2)        Folgende Zusammensetzung des Bewertungsgremiums für den Verhandlungstermin wird definiert:
       Erster Bürgermeister A. Hingerl,
       Zweiter Bürgermeister F. Langlechner,
       Dritter Bürgermeister G. Scherzl und
       Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Poing/ Bauamt

Für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Architektenleistungen sollen von 5 Teilnehmern Lösungsvorschläge zur Herangehensweise ausgearbeitet werden.

Als Anforderung für die durch die Bewerber nachzuweisenden Referenzprojekte wird die Honorarzone III definiert.

Bei den Zuschlagskriterien zu b) Persönliche Vorstellung des techn. Projektleiters und dessen Eignung für das ausgeschriebene Vorhaben soll die Erfahrung mit der Planung von Gebäuden für Kinder auf die Einhaltung der techn. Anforderungen und den allg. Regeln der Technik
konkretisiert werden.

Der Beschlussfassung ging ein Sachvortrag zu den Be-
standteilen der Ausschreibung, den schulaufsichtlich ge-
nehmigten Raumprogrammen, den Wertungskriterien und
den Zuschlagskriterien voraus. Darüber hinaus wurden
die Anforderungen und Grundlagen zur Bearbeitung der
Lösungsvorschläge in einer Präsentation erläutert.

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3. Essensversorgung an der Anni-Pickert-Grundschule, an der Grundschule Am Bergfeld und an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e.V.; Betriebsabrechnung 2017/2018, Personalkostenansatz 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit September 2017 die Essensversorgung für die drei Grundschulen Anni-Pickert, Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld in Poing. Im Betriebsjahr 2017 / 2018 wurden wöchentlich  ca. 1.750 Essen an den drei Grundschulen ausgegeben.

Die Verwaltung hat die am 19.12.2018 vorgelegte Abrechnung 2017 / 2018 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2018 / 2019 (Anlagen) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger Poinger Kolpingfamilie e.V. hat zum Betrieb der Mittagsversorgung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017 /2018 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 55.000,00,- erhalten. Zusätzlich wurde dem Träger gemäß Beschluss des Gemeinderates der im Vorjahr erwirtschaftete Überschuss aus 2016 / 2017 in Höhe von EUR 5.218,51 überlassen.

Gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers
der Gesamteinnahmen in Höhe von                                                        EUR   276.778,47
und der Gesamtausgaben in Höhe von                                                   EUR   267.086,20

ergibt dies einen Überschuss in Höhe von                                                EUR       9.692,27

Für das Betriebsjahr 2018 / 2019 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten in Höhe von EUR ca. 69.000.-, die aufgrund der hohen Essensausgaben begründet sind.

Beschlussvorschlag

  1. Die Abrechnung der Essensausgaben für das Schuljahr 2017 / 2018 wird genehmigt.

  1. Der Finanzierung der kalkulierten Personalkosten für die Mittagsversorgung für das Schuljahr 2018 / 2019 i. H. v. vorerst EUR 60.000,00 wird zugestimmt.

  1. Der Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2017 / 2018 in Höhe von
EUR 9.692,27 wird dem Träger zur Finanzierung der Mittagsversorgung für das Schuljahr 2018 / 2019  zusätzlich überlassen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2019 sind auf der Haushaltstelle 21332.705001 Mittel in Höhe von EUR 65.000,00 für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären vorerst finanzielle Mittel i. H. v. EUR 60.000,00 zuzüglich des zu übertragenden Überschusses aus dem Vorjahr  i. H. v. EUR 9.692,27 zur Fehlbedarfsfinanzierung voraussichtlich ausreichend.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2017 / 2018 in Höhe von EUR 9.692,27 dem Träger zusätzlich zu überlassen.

Beschluss

  1. Die Abrechnung der Essensausgaben für das Schuljahr 2017 / 2018 wird genehmigt.

  1. Der Finanzierung der kalkulierten Personalkosten für die Mittagsversorgung für das Schuljahr 2018 / 2019 i. H. v. vorerst EUR 60.000,00 wird zugestimmt.

  1. Der Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung 2017 / 2018 in Höhe von
EUR 9.692,27 wird dem Träger zur Finanzierung der Mittagsversorgung für das Schuljahr 2018 / 2019  zusätzlich überlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit September 2017 die Essensversorgung für die drei Grundschulen Anni-Pickert, Karl-Sittler-Straße und Am Bergfeld in Poing. Im Betriebsjahr 2017 / 2018 wurden wöchentlich ca. 1.750 Essen an den drei Grundschulen ausgegeben.
Die Verwaltung hat die am 19.12.2018 vorgelegte Abrechnung 2017 / 2018 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2018 / 2019 (Anlagen) überprüft. Der Träger Poinger Kolpingfamilie e.V. hat zum Betrieb der Mittagsversorgung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017 /2018 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt 55.000,00,- € erhalten. Zusätzlich wurde dem Träger gemäß Beschluss des Gemeinderates der im Vorjahr erwirtschaftete Überschuss aus 2016 / 2017 in Höhe von 5.218,51 € überlassen.
Die Haushaltsabrechnung des Trägers hat einen Überschuss in Höhe von 9.692,27 € ergeben.
Für das Betriebsjahr 2018 / 2019 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten in Höhe von ca. 69.000.- €, die aufgrund der hohen Essensausgaben begründet sind.
Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären vorerst finanzielle Mittel i. H. v. 60.000,00 € zuzüglich des zu übertragenden Überschusses aus dem Vorjahr  i. H. v. 9.692,27 € zur Fehlbedarfsfinanzierung voraussichtlich ausreichend.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltsabrechnung 2017 / 2018 gebilligt, der Finanzierung des Haushaltsplanes i. H. v. 60.000.- € zugestimmt und den Überschuss aus dem Vorjahr i. H. v. 9.692,27 € genehmigt.

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4. Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule und Grundschule Am Bergfeld sowie an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2017/2018, Haushaltsansatz 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Poinger Kolpingfamilie e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie für die Grundschule Karl-Sittler-Straße und für die Grundschule Am Bergfeld.

Die beiden Mittagsbetreuungen sind seit September 2017 im Neubau der Grundschule Am Bergfeld untergebracht. Im Schuljahr 2017 / 2018 sind 280 Kinder von 11.00 – 14.00/15.30/17.00 Uhr an beiden Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung durchgeführt.

Die Verwaltung hat die am 19.12.2018 vorgelegte Jahresrechnung 2017 / 2018 des Trägers der Mittagsbetreuung (Anlage) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger Poinger Kolpingfamilie e.V. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017 / 2018 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 144.947,00, davon überplanmäßig EUR 33.400,00 gemäß Beschluss des Gemeinderates, erhalten. Die Elternbeiträge wurden gemäß Empfehlung des Gemeinderates um ca. 5 % angehoben.

Nach Abrechnung
der Gesamteinnahmen in Höhe von                                        EUR 372.033,32
und Ausgaben in Höhe von                                                EUR 373.859,20
verbleibt dem Träger ein Defizit in Höhe von                        EUR   - 1.430,88

Der Träger hat für das Schuljahr 2018 / 2019 einen Haushaltsplan kalkuliert (Anlage) und erstellt, der einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von EUR 184.847,00.- benötigt.

Die im Schreiben des Trägers dargelegten Gründe sind für die Verwaltung nachvollziehbar und werden vom Träger in der Sitzung bei Bedarf erläutert.

Beschlussvorschlag

  1. Die Jahresrechnung 2017 / 2018 der Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, der Anni-Pickert-Grundschule und der Grundschule Am Bergfeld wird genehmigt.

  1. Der Haushaltsplan der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2018 / 2019 wird genehmigt.
Haushaltsmittel i. H. v. EUR 185.000,00 werden hierfür zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsplan 2019 bereits veranschlagten und mit Beschluss des Gemeinderates zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von EUR 185.000,00 würden für die Mittagsbetreuung der kalkulierten Höhe nach für den Betriebszeitraum ausreichen.

Das Defizit aus dem Vorjahr i. H. v. EUR -1.430,88 wäre kalkulatorisch nicht gedeckt. Die Verwaltung geht davon aus, dieses Defizit bei nachgewiesenem Bedarf aus dem Deckungskreis ausgleichen zu können.

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung 2017 / 2018 der Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, der Anni-Pickert-Grundschule und der Grundschule Am Bergfeld wird genehmigt.

  1. Der Haushaltsplan der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2018 / 2019 wird genehmigt.
Haushaltsmittel i. H. v. EUR 185.000,00 werden hierfür zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(kra) Die Poinger Kolpingfamilie e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie für die Grundschule Karl-Sittler-Straße und für die Grundschule Am Bergfel d.
Die beiden Mittagsbetreuungen im Bergfeldsprengel sind seit September 2017 im Neubau der Grundschule Am Bergfeld untergebracht. Im Schuljahr 2017 / 2018 sind gesamt 280 Kinder von 11.00 – 14.00 / 15.30 / 17.00 Uhr an den Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung durchgeführt.
Die Verwaltung hat die am 19.12.2018 vorgelegte Jahresrechnung 2017 / 2018 des Trägers der Mittagsbetreuung überprüft.
Der Träger Poinger Kolpingfamilie e. V. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2017 / 2018 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt 144.947,00 €, davon überplanmäßig 33.400,00 € gemäß Beschluss des Gemeinderates, erhalten. Die Elternbeiträge wurden gemäß Empfehlung des Gemeinderates um ca. 5 % angehoben.
Nach Abrechnung der Gesamteinnahmen und Ausgaben ist dem Träger ein Defizit in Höhe von  - 1.430,88 € verblieben.
Für das Schuljahr 2018 / 2019 hat der Träger einen Haushaltsplan kalkuliert und erstellt, der einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 184.847,00.- € benötigt. Die im Haushaltsplan 2019 bereits veranschlagten und mit Beschluss des Gemeinderates zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 185.000,00 € würden für die Mittagsbetreuung der kalkulierten Höhe nach für den Betriebszeitraum ausreichen.
Das Defizit aus dem Vorjahr i. H. v. -1.430,88 € wäre kalkulatorisch nicht gedeckt. Die Verwaltung geht davon aus, dieses Defizit bei nachgewiesenem Bedarf aus dem Deckungskreis ausgleichen zu können.
Die Jahresrechnung 2017 / 2018 der Mittagsbetreuung an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, der Anni-Pickert-Grundschule und der Grundschule Am Bergfeld wurde einstimmig genehmigt, ebenso
der Haushaltsplan der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2018 / 2019.
Haushaltsmittel i. H. v. 185.000,00 € wurden vom Gemeinderat hierfür zur Verfügung gestellt.

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5. Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger die Anschaffung von 5 IsarCard60 sowie die Abklärung der unentgeltlichen Nutzung der MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing für alle Personen mit einem Mindestalter ab 65 Jahren und Wohnsitz in Poing betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Fraktion CSU Aktive Bürger Poing hat am 15.01.2019 (eingegangen am 17.01.2019) folgenden Antrag gestellt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 5 IsarCard60 bzw. ab Tarifwechsel IsarCard65 anzuschaffen und berechtigten Personen (ab 65 Jahren und Wohnsitz in Poing) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen und Behörden abzuklären, wie es ermöglicht werden kann, dass alle Personen mit einem Mindestalter von 65 Jahren und Wohnsitz in Poing MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing unentgeltlich nutzen können. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat für eine Beschlussfassung zur Umsetzung vorzulegen.

Hinsichtlich der Begründung wird auf das mit der Sitzungsladung verteilte Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

zu Nr. 1:

Der MVV bietet für Senioren die Isar-Card 60 im Abo, die bei jährlicher Zahlung 654 Euro kostet. Sie ist auf Personen über 60 Jahre übertragbar, gilt allerdings nicht Montag bis Freitag von 06.00 bis 09.00 Uhr. Beim Kauf von 5 Karten betragen die jährlichen Kosten 3.270 Euro.

Es wird empfohlen, im Jahr 2019 5 Karten zu erwerben und diese im Jugendreferat (3 Stück) und im Rathaus (2 Stück) auszugeben. Nach Ablauf eines Jahres werden dem Gemeinderat ein Erfahrungsbericht und eine Auswertung über die tatsächliche Inanspruchnahme vorgelegt.

Eventuelle steuerliche Fragen sind derzeit noch nicht geklärt.

zu Nr. 2:

§ 9 des durch die Gemeinde mit dem MVV abgeschlossenen Verkehrsdurchführungsvertrags regelt in Nr. 3:

"Die Verkehrsunternehmen haben für den Bereich der MVV-Verkehrsbedienung den MVV als ihren Tarif zu übernehmen und sind verpflichtet, sich an dessen Vorschriften zu halten."

Dies hat die Gemeinde Poing für ihr Verkehrsunternehmen anerkannt.

Selbstverständlich sind Vertragsanpassungen (§ 20) oder selbst eine Vertragskündigung (§ 21) - mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Fahrplanabschnittes - möglich.

Für den Innerortsverkehr in Poing fällt derzeit nur die Kurzstrecke an. Diese kostet als Einzelfahrt 1,50 Euro, mit Streifenkarte 1,40 Euro.

Sondertarife sind aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich denkbar bzw. verhandelbar. Als Beispiel für einen Sondertarif kann etwa die IsarCard S (Sozial-Ticket) für Inhaber/innen des München-Passes dienen. Bei dieser IsarCard S wird der berechtigte Personenkreis vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München als Kostenträger festgelegt. Bedenken hinsichtlich einer Verhandlungsaufnahme mit dem MVV für einen Sondertarif „Poinger Gemeindeangehörige mit einem Mindestalter von 65 Jahren, unentgeltliche Benutzung der MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing“ bestehen daher aus Sicht der Verwaltung nicht. Kostenträger würde dann allerdings wohl vollumfänglich die Gemeinde Poing sein.

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird mit der Anschaffung und Ausgabe von 5 IsardCard60 bzw. nach Tarifwechsel IsarCard65 beauftragt.

ja/nein

2. Dem Antrag wird zugestimmt.

ja/nein

Finanzielle Auswirkungen

zu Nr. 1: siehe Sachvertrag

zu Nr. 2: vor Verhandlungsaufnahme unbekannt

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 5 IsarCard60 bzw. ab Tarifwechsel IsarCard65 anzuschaffen und berechtigten Personen (ab 65 Jahren und Wohnsitz in Poing) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen und Behörden abzuklären, wie es ermöglicht werden kann, dass alle Personen mit einem Mindestalter von 65 Jahren und Wohnsitz in Poing MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing unentgeltlich nutzen können. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat für eine Beschlussfassung zur Umsetzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Kurzbericht

(rap) Die Fraktion CSU Aktive Bürger Poing hat am 15.01.2019 (eingegangen am 17.01.2019) folgenden Antrag gestellt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 5 IsarCard60 bzw. ab Tarifwechsel IsarCard65 anzuschaffen und berechtigten Personen (ab 65 Jahren und Wohnsitz in Poing) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen und Behörden abzuklären, wie es ermöglicht werden kann, dass alle Personen mit einem Mindestalter von 65 Jahren und Wohnsitz in Poing MVV-/ÖPNV-Einrichtungen im Gemeindegebiet Poing unentgeltlich nutzen können. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat für eine Beschlussfassung zur Umsetzung vorzulegen.

Nach Diskussion wurde Nr. 1 des Antrags durch den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung wird daher ein Konzept für die Ausgabe der fünf Isarcard60 erarbeiten und diese beschaffen. Über die Modalitäten wird hier im Ortsnachrichtenblatt berichtet werden. Auch Nr. 2 des Antrags wurde mehrheitlich beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen Prüfauftrag.

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6. Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste die Verhandlungen hinsichtlich der kostenlosen Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des PPA-Gebietes sowie die Intensivierung der Bemühungen um eine direkte Busverbindung von Poing nach Ebersberg betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat am 18.01.2019 (eingegangen am 18.01.2019) folgenden Antrag gestellt:

„Die Verwaltung wird beauftragt mit dem MVV Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des PPA-Gebietes zu ermöglichen. Damit verbunden sind auch entsprechende Gespräche mit den am PPA beteiligten Gemeinden zu führen. Des Weiteren sind die Bemühungen für direkte Busverbindungen nach Ebersberg zu intensivieren.“

Hinsichtlich der Begründung wird auf das mit der Sitzungsladung verteilte Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

1. Kostenlose Benutzung

§ 9 des durch die Gemeinde mit dem MVV abgeschlossenen Verkehrsdurchführungsvertrags regelt in Nr. 3:

"Die Verkehrsunternehmen haben für den Bereich der MVV-Verkehrsbedienung den MVV als ihren Tarif zu übernehmen und sind verpflichtet, sich an dessen Vorschriften zu halten."

Dies hat die Gemeinde Poing für sein Verkehrsunternehmen anerkannt.

Selbstverständlich sind Vertragsanpassungen (§ 20) oder selbst eine Vertragskündigung (§ 21) - mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Fahrplanabschnittes - möglich.

Für den Innerortsverkehr in Poing fällt derzeit nur die Kurzstrecke an. Diese kostet als Einzelfahrt 1,50 Euro, mit Streifenkarte 1,40 Euro.

Sondertarife sind aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich denkbar bzw. verhandelbar. Als Beispiel für einen Sondertarif kann etwa die IsarCard S (Sozial-Ticket) für Inhaber/innen des München-Passes dienen. Bei dieser IsarCard S wird der berechtigte Personenkreis vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München als Kostenträger festgelegt. Bedenken hinsichtlich einer Verhandlungsaufnahme mit dem MVV für einen Sondertarif „Poinger Bürgerin/Bürger, kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des PPA-Gebietes“ bestehen daher aus Sicht der Verwaltung nicht. Kostenträger würde dann allerdings wohl vollumfänglich die Gemeinde Poing sein.

Eine kostenfreie ÖPNV-Benutzung (hier nur an Samstagen) in Bayern ist derzeit nur aus Aschaffenburg bekannt. Hierbei ist allerdings ein Ziel, 20 Prozent mehr Kundinnen und Kunden unter der Woche zu gewinnen. Augsburg plant Ende 2019 eine City-Zone (Umfang 8 Haltestellen in der Innenstadt) einzuführen.

2. Direkte Busverbindung nach Ebersberg

Das Vorhaben „direkte Busverbindung nach Ebersberg“ wird bereits durch die Verwaltung bearbeitet. So wurde diese Angelegenheit zuletzt am 15.01.2019 - im Rahmen einer Besprechung mit dem Landratsamt Ebersberg, dem MVV Regionalbus sowie Vertretern aus Anzing und Pliening - thematisiert. Aktueller Sachstand hierzu ist, dass diese Verbindung im Rahmen des Nahverkehrsplanes des Landkreises durch die eigene Consultingfirma des MVV bereits bewertet und dann den politischen Gremien im Kreis vorgelegt werden wird. Eine Veranstaltung zu dem Nahverkehrsplan ist im Landratsamt für den 02.04.2019 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

zu 1.:

Dem Antrag wird zugestimmt.

ja/nein


zu 2.:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der kommenden Veranstaltung zur Nahverkehrsplanung am 02.04.2019 das dringende Bedürfnis für eine direkte Busverbindung von Poing nach Ebersberg erneut einzubringen.

ja/nein

Finanzielle Auswirkungen

zu 1.: siehe Ausführungen im Sachvortrag

zu 2.: hierzu liegen noch keine Erkenntnisse vor.

Beschluss 1

zu 1.:

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Beschluss 2

zu 2.:

Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, das dringende Bedürfnis für eine direkte Busverbindung von Poing nach Ebersberg erneut dort einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird ein Konzept für die Ausgabe von 3  IsarCards erarbeiten und diese beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Kurzbericht

(rap) Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat am 18.01.2019 (eingegangen am 18.01.2019) folgenden Antrag gestellt: „Die Verwaltung wird beauftragt mit dem MVV Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde die kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des PPA-Gebietes zu ermöglichen. Damit verbunden sind auch entsprechende Gespräche mit den am PPA beteiligten Gemeinden zu führen.
Des Weiteren sind die Bemühungen für direkte Busverbindungen nach Ebersberg zu intensivieren.“
Nach Diskussion wurde Punkt 1 des Antrags als Prüfauftrag durch den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
Zu Punkt 2 teilte die Verwaltung mit, dass das Vorhaben „direkte Busverbindung nach Ebersberg“ bereits durch die Verwaltung bearbeitet werde. So sei diese Angelegenheit zuletzt am 15.01.2019 - im Rahmen einer Besprechung mit dem Landratsamt Ebersberg, dem MVV Regionalbus sowie Vertretern aus Anzing und Pliening - thematisiert worden. Aktueller Sachstand hierzu sei, dass diese Verbindung im Rahmen des Nahverkehrsplanes des Landkreises durch die eigene Consultingfirma des MVV bereits bewertet und dann den politischen Gremien im Kreis vorgelegt werden würde. Eine Veranstaltung zu dem Nahverkehrsplan sei im Landratsamt für den 02.04.2019 vorgesehen. Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, das dringende Bedürfnis für eine direkte Busverbindung von Poing nach Ebersberg erneut dort einzubringen.
In der Sitzung wurde der Antrag um einen Punkt 3 (Beschaffung von drei IsarCard) ergänzt und mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung wird daher ein Konzept für die Ausgabe der drei IsarCard erarbeiten und diese beschaffen. Über die Modalitäten wird hier im Ortsnachrichtenblatt berichtet werden.

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7. Bestellung von Frau Birgit Kollmann zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Frau Christina Schmitt ist die Neubesetzung der Stelle eines weiteren Standesbeamten erforderlich geworden.

Frau Birgit Kollmann ist seit 01.01.2018 bei der Gemeinde Poing als Verwaltungsangestellte im Bürgerbüro beschäftigt. Da Frau Kollmann zwar die Fachprüfung I erfolgreich abgelegt hat, jedoch die Regelqualifikation gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG nicht erfüllt, bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung der unteren Verwaltungsbehörde gemäß § 2 Abs. 2 AVPStG. Diese wurde durch das Landratsamt zwischenzeitlich erteilt. Frau Kollmann hat außerdem einen 2-wöchigen Lehrgang für Personenstandsrecht bei der Bayerischen Verwaltungsschule am 21.12.2018 mit Erfolg abgeschlossen.

Sie erfüllt somit die Voraussetzungen für die Bestellung zur Standesbeamtin.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltungsfachangestellte Frau Birgit Kollmann wird mit Wirkung vom 08.02.2019 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschluss

Die Verwaltungsfachangestellte Frau Birgit Kollmann wird mit Wirkung vom 08.02.2019 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Frau Karisch ist Leiterin des Standesamts, Frau Marga ihre Stellvertreterin.
Durch das Ausscheiden von Frau Christina Schmitt aus dem Beschäftigungsverhältnis wurde die Bestellung eines weiteren Standesbeamten erforderlich.
Frau Birgit Kollmann wurde daher auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats vom 07.02.2019, mit Wirkung vom 08.02.2019, zur Standesbeamtin bestellt.

Datenstand vom 18.04.2019 09:36 Uhr