Datum: 21.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuwendungsbescheide für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
1.2 Zuwendung aus dem Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
1.3 Ende der privaten Parkraumüberwachung auf eigenen Parkflächen am City Center I und II
1.4 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8"; Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 12.03.2019
1.5 Konzept zur Ausgabe der IsarCard 60 bzw. IsarCard in der Verwaltung
1.6 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.7 Schweinehund-Banner
1.8 Belebung der neuen Ortsmitte, Brunnen für den Marktplatz Sachstand
1.9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" Erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden; Sachstand
1.10 Kreisverkehr bei der OMV-Tankstelle
1.11 Parkende LKW in der Bergfeldstraße nahe der OMV-Tankstelle
1.12 Vorhaben und Förderungswunsch eines Direktbusses zwischen der Gemeinde Poing und der Stadt München (Messestadt-Ost); Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
2 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Aufstellungsbeschluss
3 Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"
4 Antrag der Fraktion der SPD-Bürgerliste Poing zur Aufnahme der Planungen für die Fertigstellung des Bürgerhauses mit Veranstaltungssaal und Tiefgarage
5 Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1
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1.1. Zuwendungsbescheide für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.02.2019 der Umrüstung aller Straßenbeleuchtungs-Brennstellen, die wirtschaftlich sinnvoll auf LED-Technik umzurüsten sind, einstimmig zugestimmt.

Am 28.09.2018 hatte die Gemeinde bereits die Förderanträge zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik beim Projektträger Jülich gestellt, ohne damit eine Verpflichtung einzugehen. Bei einer Minderung der Treibhausgasemissionen von mindestens 70 % ist ein Zuschuss i. H. v. bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich, bei einer Minderung der Treibhausgasemissionen von mind. 80 % ein Zuschuss i. H. v. bis zu 25 %, wenn bei der Sanierung eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird.

Projektträger Jülich hat nun mit Bescheiden vom 19.02.2019 und 21.02.2019 für eine Einsparung von 70 % eine Förderung in Höhe von 114.746 € und bei einer Einsparung von 80 % (lediglich nur 108 Brennstellen, die eine zu erwartete Einsparung von mehr als 80 % erzielen werden) eine Förderung i. H. v. 19.435 € in Aussicht gestellt.

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1.2. Zuwendung aus dem Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 12.12.2018 für die Anni-Pickert-Grund-und Mittelschule, die Grundschule am Bergfeld und die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße aus dem Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer eine Zuwendung in Höhe von 98.481 €  bewilligt.

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1.3. Ende der privaten Parkraumüberwachung auf eigenen Parkflächen am City Center I und II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am City Center I und II war seit Anfang 2017 eine Beschilderung angebracht, die die Parkzeit beschränkt und gleichzeitig durch die Bekanntgabe von allgemeinen Geschäftsbedingungen Maßnahmen bei einem Verstoß androht.

Hierbei handelte es sich um keine amtliche Beschilderung, da es sich - auch in der Bürgerstraße vor dem City Center II - um reine Privatparkplätze handelt. Die Beschilderung wurde gegenüber der Gemeinde weder kommuniziert,  noch mit ihr abgestimmt.

Aufgrund der Vielzahl von Beschwerden hatte die Verwaltung mit der Eigentümerin und ihrer Beauftragten regelmäßig Gespräche in dieser Sache geführt und die Beschwerden weitergegeben. Auch der Gemeinderat äußerte zu der privaten Parkregelung öffentlich sein Unverständnis und seinen Unmut.

Die Bemühungen zeigten nunmehr Wirkung: Zum 31.01.2019 hat die Eigentümerin die Verträge für die Parkraumüberwachung mit der Firma Park & Control rund um das City Center Poing gekündigt.

Die Beschilderungen wurden bereits entfernt, es finden keine Kontrollen mehr statt. Dies bedeutet, dass künftig ohne Gefahr einer Strafzahlung wieder als Kunde des City Centers bzw. als Praxisbesucher der dort niedergelassenen Ärzte und Therapeuten geparkt werden darf.

Herr Erster Bürgermeister Albert Hingerl bedankte sich ausdrücklich bei der Eigentümerin für diese Nachbesserung.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die privaten Parkflächen vor dem Vauhaus weiter durch das private Kontrollunternehmen überwacht werden. Dort gelten die auf Schildern ausgewiesenen Regelungen für Besucherinnen und Besucher.

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1.4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Poing Am Bergfeld, Wohngebiete W 7 und W 8"; Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 12.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die am 07.06.2018 vom Gemeinderat beschlossene 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der festgestellten Fassung vom 06.12.2018 mit Begründung inkl. Umweltbericht wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Bescheid vom 12.03.2019 genehmigt.

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1.5. Konzept zur Ausgabe der IsarCard 60 bzw. IsarCard in der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Im Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.02.2019 wurde für die Ausgabe der 5 IsarCard 60 (Gesamtnetz) sowie der 3 IsarCard (Gesamtnetz) folgendes Konzept erarbeitet:

Grundsätzlich wird es zunächst zwei Buchungs- und Ausgabestellen geben. Im Rathaus befinden sich 3 IsarCard Gesamtnetz und im Jugendreferat 5 IsarCard 60.

Folgendes Konzept wurde bislang erarbeitet:

  • Die Buchungs- und Ausgabestelle im Rathaus wird im Bürgerbüro angesiedelt.
  • Als Buchungs- und Ausgabestelle in der Nähe der S-Bahn ist das Jugendreferat vorgesehen .
  • Die Bürger können die Tickets per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei einem Mitarbeiter des Bürgerbüros oder des Jugendreferats reservieren.
  • Die Ticketausgabe erfolgt nach den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde. Es werden keine Sonderregelungen vereinbart.
  • Das Ticket gilt für alle Ringe und Zonen.
  • Das Ticket kann ausgeliehen werden von allen Bürgern, welche ihren Erstwohnsitz in Poing haben.
  • Bei der Abholung des Tickets muss ein Formular mit den Daten der abholenden Person ausgefüllt werden.
  • Der Bürger erhält bei jedem Verleih eine Datenschutzerklärung der Gemeinde Poing gem. Art. 13 europäische Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit dem Verleih der IsarCard 60 bzw. IsarCard.
  • Um das Ticket ausleihen zu können, muss ein Pfand in Höhe von 50 € hinterlegt werden.
  • Die Ausgabe der Tickets erfolgt an der Stelle, bei welcher die Fahrkarte reserviert wurde.
  • Der Bürger kann sich das Ticket maximal vier Wochen im Voraus reservieren lassen.
  • Es können maximal zwei Tickets pro Haushalt / Tag ausgeliehen werden.
  • Die Tickets können maximal zwei Mal wöchentlich (je nach Verfügbarkeit) auf zwei nicht aufeinander folgenden Tagen ausgeliehen werden.
  • Am Wochenende (Freitag bis Sonntag) können die Tickets einmal pro Monat an eine Person ausgegeben werden.
  • Die Tickets müssen am Folgetag spätestens um 08.30 Uhr persönlich bei der Stelle abgegeben werden, an welcher sie ausgegeben worden sind.
  • Wer das Ticket am Freitag abholt um es für das Wochenende zu nutzen, hat bis Montag um 08.30 Uhr Zeit, die Tickets persönlich an der Buchungs- und Ausgabestelle abzugeben.
  • Bei Verlust der Fahrkarte ist diese durch den Nutzer zu ersetzen.
  • Die Gemeinde Poing behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, diejenigen Personen von dem Verleih der Fahrkarten auszuschließen.


Die Ausgabe beginnt zum 01.05.2019.

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1.6. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Allgemeine Informationen
Die Gemeinschaftsunterkunft in Grub ist derzeit zu ¾ belegt. Die dort Untergebrachten kommen mehrheitlich aus dem arabisch–asiatischen Raum.
Die anderen dezentralen Unterkünfte sind vollständig bzw. fast vollständig belegt. Auch die dort Untergebrachten kommen mehrheitlich aus dem arabisch–asiatischen Raum.

Soziale Betreuung in den dezentralen Unterkünften
Aufgrund der teilweisen Vermüllung der dezentralen Unterkünfte hat die Gemeinde Poing, in einem Schreiben das zuständige Landratsamt Ebersberg um Abhilfe gebeten .

Unterbringung anerkannter Asylberechtigter
Trotz der Zusage, dass anerkannte Asylberechtigte weiter in den staatlichen Unterkünften bleiben dürfen, erhält diese Personengruppe seit einigen Wochen Auszugsaufforderungen der Regierung von Oberbayern. In dieser Angelegenheit bereitet die Gemeinde Poing ein Schreiben an die Regierung von Oberbayern vor, die gemachte Zusage einzuhalten. Eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration, wie anerkannte Asylberechtigte nach dem Urteil des BayVGH vom 16. Mai 2018 unterzubringen sind, steht noch aus.

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1.7. Schweinehund-Banner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Wegen der ständigen Probleme an unseren Standplätzen mit Nichteinhaltung von Einwurfzeiten, mit Ablagerungen und Fehleinwürfen in und außerhalb der Wertstoffcontainer wurde seit längerem von Seiten der Verwaltung die Aktion „Schweinehund“-Banner initiiert. Dazu wurden drei verschiedene Banner gefertigt. Diese Banner wurden nun an den wichtigsten Standplätzen vom Baubetriebshof angebracht. Folgende 10 Standplätze erhielten jeweils ein oder mehrere Banner: Wildparkstraße, Bahnhof, Alte Gruber Straße, Kirchheimer Allee/Mitterfeldring, Kirchheimer Allee/Rondell, Seewinkel, Zauberwinkel, Blumenstraße/Asternweg, Friedensstraße und Anzinger Straße. Auch der Standplatz Endbachweg, der demnächst wieder mit Wertstoffcontainern bestückt werden kann, erhält dann Banner. Mit der Aktion soll auf andere Art und Weise auf die Probleme an den Standplätzen hingewiesen werden.

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1.8. Belebung der neuen Ortsmitte, Brunnen für den Marktplatz Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Nachdem auch beim 2. Ausschreibungsversuch für den Brunnenplatz keine Angebote eingingen, wurden seitens der Planerin im Februar 2019 Gespräche mit einem Planer eines anderen Brunnens geführt.

Aufgrund dieser Aussagen zur Brunnentechnik (Probleme mit Rücklauf und Wasserreinigung sowie Reinigung der Düsen) haben wir uns zu einer „fachlichen Prüfung der Brunnenanlage mit 8 Bodendüsen“ entschlossen.

Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses werden die Ausschreibungsunterlagen entsprechend modifiziert und es erfolgt eine neue Ausschreibung.

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1.9. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" Erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Das o.g. Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit von 02.01.2019 mit 01.02.2019 durchgeführt.

Es gingen im Wesentlichen keine Stellungnahmen ein, die eine Umplanung des Entwurfs erforderlich machen würden (z.B. bauliche Anlagen bzw. Flutlichtanlagen im östlichen Bereich).

Die Gemeinden Pliening und Vaterstetten fordern eine Verkehrsuntersuchung mit Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen auf ihre Gemeindegebiete .

Die erforderliche schalltechnische Untersuchung wurde am 28.02.2019 beauftragt. Die Weiterbehandlung des Bebauungsplanes (beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen) ist erst sinnvoll, wenn diese Untersuchung vorliegt.

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1.10. Kreisverkehr bei der OMV-Tankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Aufgrund einer Presseanfrage stellt die Verwaltung klar, dass es sich bei dem Kreisverkehr an der OMV-Tankstelle rechtlich um einen einspurigen Kreisverkehr handelt. Er hat zwar eine breite Fahrbahn, ist jedoch rechtlich gesehen - so durch das hierfür zuständige Landratsamt Ebersberg kommuniziert - als einspurig ausgewiesen worden. Dies soll unter anderem die fehlende Markierung im Kreisverkehr zeigen.

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1.11. Parkende LKW in der Bergfeldstraße nahe der OMV-Tankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Beschwerden hinsichtlich parkender Pkw in der Bergfeldstraße sind der Verwaltung seit geraumer Zeit bekannt und führten bereits zu einer Besichtigung mit der Polizei. Hier waren allerdings keine besonderen Auffälligkeiten und nur wenige Pkw feststellbar. Die Straße ist dort so breit, dass hier keine besondere Gefährdung erkennbar war und ist. Eine Unfallhäufigkeit wurde uns durch die Polizei nicht gemeldet. Ein Warten, um den Gegenverkehr vorbeizulassen, ist zunächst ein absolut typischer Verkehrsvorgang, der von jedem Fahrzeugführer geleistet werden kann und muss. Der Gesetzgeber fordert in § 12 StVO hier nur, dass eine Restfahrbahnbreite von ca. 3 m verbleibt.

Relativ neu hingegen ist, dass LKW-Fahrer - vermutlich aufgrund des sonntäglichen Fahrverbots oder der Ruhezeiten – sich in dieser Ausprägung insbesondere an Sonntagen dort einen Standplatz suchen. Aktuell liegen uns hierzu mehrere Beschwerden aus der Bevölkerung vor.

Hier wäre ein Haltverbot an Werktagen von 19.00 – 06.00 Uhr und an Sonntagen, ggf. in Abschnitten, grundsätzlich denkbar. Allerdings benötigt die Verwaltung hierzu das Benehmen der Polizei. Ein entsprechender Ortstermin ist in Vorbereitung.

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1.12. Vorhaben und Förderungswunsch eines Direktbusses zwischen der Gemeinde Poing und der Stadt München (Messestadt-Ost); Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö informativ 1.12

Sachverhalt

Wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 26.02.2019 durch die Verwaltung ergänzend mitgeteilt wurde, hat die Gemeindeverwaltung bereits mit dem Bayerischen Verkehrsministerium Kontakt aufgenommen, um die Pläne eines Expressbusses vorzustellen und die Möglichkeit einer Förderung zu besprechen.

Nunmehr liegt uns das Antwortschreiben vor. Demzufolge begrüßt die Bayerische Staatsregierung ausdrücklich das Engagement der Gemeinde Poing für eine gute Anbindung der Poinger Bürgerinnen und Bürger an den öffentlichen Personennahverkehr. Der Vorschlag der Gemeinde, einen Direktbus zwischen Poing und der Messestadt-Ost einzurichten, könnte geeignet sein, um im östlichen Umland von München eine Entlastung zu schaffen und den Bürgerinnen und Bürgern aus Richtung Poing eine Alternative zur S-Bahn-Bedienung zu bieten.  

Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger bei der Gestaltung eines attraktiven Verkehrsangebotes vor, die ÖPNV-Zuweisungen von derzeit knapp 75 Millionen Euro auf nahezu 100 Millionen Euro aufzustocken. Anfang des Jahres wurde im Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich eine Erhöhung der ÖPNV-Zuweisungen auf 94,3 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Es kann aufgrund der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, wann die Erhöhung der ÖPNV-Zuweisungen konkret erfolgen wird und in welcher Höhe dem Landkreis Ebersberg Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt wurden für den Landkreis Ebersberg 2018 die ÖPNV-Zuweisungen um mehr als 200.000 Euro auf über 619.000 Euro erhöht. Die Möglichkeit einer darüber hinausgehenden Förderung einzelner Buslinien durch den Freistaat sehe das Bayerische Verkehrsministerium nicht.

Der Bitte der Gemeinde Poing um ein persönliches Gespräch wurde nicht entsprochen.

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2. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Jahr 1996 war vorgesehen, den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ für nördlich und südlich der Bahn aufzustellen.

Es wurde aber dann nur für den nördlichen Bereich der Bebauungsplan aufgestellt.

Gründe hierfür waren die ungeklärte Altlastensituation (ehemaliger Bahnweiher) sowie die mangelnde Entbehrlichkeitsprüfung durch die Bahn.

Nachdem die Eisenbahnüberführung nunmehr im Bau ist, kann die Planung für die Ortsmitte Poing, südlich der Bahn, wieder aufgenommen werden.

Es ist deshalb beabsichtigt, für den Bereich südlich und nördlich der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel soll hierbei die Schaffung einer individuellen Haltestellenstruktur durch den Bau von P+R- sowie B+R-Anlagen sowie eine Mischgebietsstruktur (Geschäfte / Wohnen) sein, die das Umfeld des S-Bahn-Haltepunktes aufwertet.

Der Geltungsbereich wird analog der Planung aus dem Jahr 1996 festgelegt. Ausgenommen hiervon ist die Römerstraße 19, 21 und 23 (Fl.Nrn. 378/12, 378/13, 378/14, 378/15, 378/16, 378/17, 378/18, sowie 378/6 und 684/25).

Beschlussvorschlag

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
25:0

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“
Aufstellungsbeschluss
(cw) Im Jahr 1996 war vorgesehen, den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ für nördlich und südlich der Bahn aufzustellen.
Es wurde aber dann nur für den nördlichen Bereich der Bebauungsplan aufgestellt.
Gründe hierfür waren die ungeklärte Altlastensituation (ehemaliger Bahnweiher) sowie die mangelnde Entbehrlichkeitsprüfung durch die Bahn.
Nachdem die Eisenbahnüberführung nunmehr im Bau ist, kann die Planung für die Ortsmitte Poing, südlich der Bahn, wieder aufgenommen werden.
Es ist deshalb beabsichtigt, für den Bereich südlich und nördlich der Bahnhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel soll hierbei die Schaffung einer individuellen Haltestellenstruktur durch den Bau von P+R- sowie B+R-Anlagen sowie eine Mischgebietsstruktur (Geschäfte / Wohnen) sein, die das Umfeld des S-Bahn-Haltepunktes aufwertet.
Der Geltungsbereich wird analog der Planung aus dem Jahr 1996 festgelegt.
Ausgenommen hiervon ist die Römerstraße 19, 21 und 23 (Fl.Nrn. 378/12, 378/13, 378/14, 378/15, 378/16, 378/17, 378/18 sowie 378/6 und 684/25).
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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3. Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll unter vorhergehendem Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“ beschlossen werden.

Zur Sicherung dieser Planung wird empfohlen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt zu erlassen:

Satzung der Gemeinde Poing über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für den Bereich „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“

§ 1 – Zu sichernde Planung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist
  • im Norden: durch die Fl.-Nr. 684/7 (Teilfläche) – Bahngleis
  • im Osten: durch die Plieninger Straße / Neufarner Straße
  • im Süden: durch die bestehende Bebauung Wikingerstraße 1 – 9 sowie Neufarner Straße 8 und 10
  • im Westen: durch die Römerstraße bzw. Fl.-Nr. 684/7 (Teilfläche) – Bahnflächen
einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zur Sicherung der Planung wird für die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing.

§ 3 – Rechtswirkungen der Veränderungssperre
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Poing von der Veränderungssperre eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baulich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zurückstellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wird die Satzung über eine Veränderungssperre in der vorliegenden Fassung erlassen.

25:0

Beschluss

Auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wird die Satzung über eine Veränderungssperre in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Erlass einer Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“
(cw) In der heutigen Sitzung soll unter vorhergehendem Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“ beschlossen werden.
Zur Sicherung dieser Planung wird empfohlen, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt zu erlassen:

Satzung der Gemeinde Poing über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für den Bereich „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“
§ 1 – Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist
  • im Norden: durch die Fl.-Nr. 684/7 (Teilfläche) – Bahngleis
  • im Osten: durch die Plieninger Straße / Neufarner Straße
  • im Süden: durch die bestehende Bebauung Wikingerstraße 1 – 9 sowie Neufarner Straße 8 und 10
  • im Westen: durch die Römerstraße bzw. Fl.-Nr. 684/7 (Teilfläche) – Bahnflächen
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zur Sicherung der Planung wird für die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing eine Veränderungssperre erlassen.
§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/5 (Bahnhofskiosk), 684/13, 684/3, 684/60, 684/14, 684/51, 684/44, 684/26, 684/52, 684/8 (Bahnhofstraße), 378, 684/23, 378/4, 378/11, 378/10, 378/3, 684/22, 684/21, 378/2, 379/2, 380/2, 378/7, 378/6, 378/9, 380/4 sowie 380/26 der Gemarkung Poing.
§ 3 – Rechtswirkungen der Veränderungssperre
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Poing von der Veränderungssperre eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baulich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zurückstellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wird die Satzung über eine Veränderungssperre in der vorliegenden Fassung erlassen.

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4. Antrag der Fraktion der SPD-Bürgerliste Poing zur Aufnahme der Planungen für die Fertigstellung des Bürgerhauses mit Veranstaltungssaal und Tiefgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion der SPD-Bürgerliste Poing hat am 20.01.2019 folgenden Antrag gestellt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Fertigstellung des Bürgerhauses mit Veranstaltungssaal und Tiefgarage aufzunehmen.

Hinsichtlich der Begründung wird auf das mit der Sitzungsladung verteilte Antragsschreiben verwiesen.

Hinweis der Verwaltung:
Der Neubau eines Bürgerhauses inkl. Tiefgarage in der Ortsmitte Poing gemäß Überarbeitung des prämierten Wettbewerbsentwurfes vom 17.03.2005 ist Bestandteil des Architektenvertrages vom 27.10.2005 mit den Bez + Kock Architekten, Stuttgart. Es war beabsichtigt, die Maßnahme je nach Finanzierung in zeitlich getrennten Abschnitten etwa wie folgt auszuführen:

2 Bauabschnitte, wobei nach Fertigstellung des Gesamtgebäudes die Bauabschnitte nicht mehr ablesbar sind. Die Tiefgarage ist dem 2. Bauabschnitt zugeordnet.

Die Planung für den 2. Bauabschnitt wurde stufenweise bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt und umgesetzt auf Basis des angehängten Raumprogramms (Anlage zu TOP 2 der Gemeinderatsitzung vom 27.04.2006) mit zusätzlichen Flächen für die Bibliothek (150 m²) und die Volkshochschule (150 m²) sowie reduzierten Flächen durch die Verlagerung von Verwaltung und PC-Lager Senioren in den 1. Bauabschnitt (-110 m²) und  Vergrößerung der Tiefgarage um 30 Stellplätze auf 125, gemäß Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2006.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt.

9:16

Somit wurde der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Somit wurde der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 16

Kurzbericht

Antrag der Fraktion der SPD-Bürgerliste Poing zur Aufnahme der Planungen für die Fertigstellung des Bürgerhauses mit Veranstaltungssaal und Tiefgarage

(gnä) Die Gemeinderatsfraktion der SPD-Bürgerliste Poing hat am 20.01.2019 folgenden Antrag gestellt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Fertigstellung des Bürgerhauses mit Veranstaltungssaal und Tiefgarage aufzunehmen.

Nach ausführlicher Diskussion wurde der Antrag vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 mit 9:16 Stimmen abgelehnt.

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5. Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2006 Frau Christine Otter und Herrn Johann Reitmaier zu ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing bestellt.

Frau Otter hat gebeten, sie aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenamt zu entlassen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesem Antrag zu entsprechen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag von Frau Otter auf Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten wird mit Wirkung vom 22.03.2019 zugestimmt.

Frau Otter wird ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

25:0

Beschluss

Dem Antrag von Frau Otter auf Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten wird mit Wirkung vom 22.03.2019 zugestimmt.

Frau Otter wird ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Niederlegung des Ehrenamtes der Behindertenbeauftragten

(sta) Der Gemeinderat hatte am 20.07.2006 Frau Christine Otter und Herrn Johann Reitmaier zu ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing bestellt.

Frau Otter hat gebeten, sie aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenamt zu entlassen.

Das Gremium hat der Niederlegung dieses Ehrenamtes mit Wirkung vom 22.03.2019 einstimmig zugestimmt.

Frau Otter wurde ausdrücklich für die ehrenamtliche Tätigkeit gedankt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Neuberufung einer / eines Behindertenbeauftragten öffentlich im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage auszuschreiben und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Datenstand vom 16.05.2019 11:06 Uhr