Datum: 11.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Fluglärmmessung 2019
1.2 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.3 Kinderbetreuung Wohngebiet W 6 Am Bergfeld / Seewinkel; Erweiterung der Freifläche - Einzäunung
2 Seniorenarbeit in Poing; Abschlussbericht der Seniorenbeauftragten
3 Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung
4 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
5 Maibaum-/ Dorfplatz sowie Stellplatznachweis für Anzinger Straße 1; Vorstellung der Planung
6 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Verabschiedung der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Projektsteuerung und die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
7 Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö informativ 1

Kurzbericht

Fluglärmmessung 2019
Im Jahr 2018 gingen bei der Gemeinde Poing wieder vermehrt Beschwerden bezüglich Fluglärm aus der Bevölkerung e in. Auf Initiative der Gemeinde wird die Flughafen München GmbH im Gemeindegebiet eine Fluglärmmessung durchführen. Beginn der Messung wird voraussichtlich der 16. April 2019 sein. Die Dauer beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Die Messung wird bei entsprechend repräsentativen Flugbewegungszahlen durchgeführt. Der Gemeinde Poing entstehen keine Kosten. Auch eine Stromversorgung ist nicht nötig, da eine Messstelle für den autarken Betrieb eingesetzt wird (Solarmodul). Der Messstandort ist wie bei der letzten Fluglärmmessung westlich der Gebrüder-Grimm Straße.

Asyl- und Flüchtlingsthemen
Auf das Schreiben der Gemeinde Poing an das Landratsamt Ebersberg wegen der teilweisen Vermüllung der dezentralen Unterkünfte hat das Landratsamt entgegenkommend reagiert, aber auch um Verständnis gebeten. Leider ist der Bereich der sozialen Betreuung im Landratsamt Ebersberg krankheitsbedingt seit längerer Zeit unterbesetzt. Die Bewohner der dezentralen Unterkünfte sind außerdem für die Abnutzung und Sauberkeit in den Unterkünften selbst verantwortlich. Dies ist nach Aussage des Landratsamtes ein wichtiger Teil der Integration. Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass die Bewohner teilweise ein anderes Selbstverständnis bezüglich Sauberkeit und Ordnung haben, die hygienischen Zustände in den Unterkünften nicht an unserem Standard gemessen werden sollten und sich die Unterkünfte in keinem schlechten hygienischen Zustand befänden; Hausmeister seien mehrere Stunden wöchentlich vor Ort. Es gäbe darüber hinaus auch keine Sanktionsmöglichkeiten, um die Bewohner anzuhalten, die Putzpläne einzuhalten und für Sauberkeit zu sorgen.

Um Abhilfe zu schaffen, wird in allen dezentralen Unterkünften im Gemeindegebiet unter der Leitung des Landratsamtes mit den Bewohnern, dem Helferkreis und der Gemeinde Poing zeitnah eine Aufräumaktion der Außenflächen durchgeführt werden. Solche Aufräumaktionen finden jährlich im Frühjahr in allen dezentralen Unterkünften des Landkreises statt.

Kinderbetreuung Wohngebiet W 6 Am Bergfeld / Seewinkel;
Erweiterung der Freifläche – Einzäunung
In der GR-Sitzung am 15.11.2018 (TOP 7 nö) wurde die Einzäunung des Abenteuerspielplatzes als zusätzliche Spielfläche für die Schulen aufgrund des Engpasses durch die Interimslösung und die dadurch hohe Anzahl der Kinder beschlossen.

In diesem Zusammenhang wurde an die Verwaltung der Prüfauftrag erteilt, ob die Einzäunung auch mit einem Bauzaun erfolgen kann, der im Anschluss anderweitig weiterverwendet werden kann.

Eine Bauzaunlösung wird seitens des Bauamtes nicht als sinnvoll erachtet. Der Bauzaun wird üblicherweise in rechteckige Betonfüße oder Kunststofffüße gesteckt und die Bauzaunelemente werden mit Sicherheitshaken miteinander verbunden. Zudem ist zu erwarten, dass sich der Bauzaun durch Schwankungsbewegungen (z. B. Wind; Kinder schubsen oder lehnen sich öfters dagegen) lockern wird. Der Abenteuerspielplatz soll in der Woche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Ein vernünftiges abschließbares Doppeltor, so dass ein Wochenendbetrieb für die Öffentlichkeit gegeben ist, ist mit einem Bauzaun auch nicht wirklich realisierbar. Aus den oben genannten Gründen scheidet diese Variante für uns komplett aus.  

Die Gitterstabzaunlösung ist unsere favorisierte Lösung. Die Zaunpfosten sind ordentlich im Erdboden verankert. Die Gitterstabelemente sind sehr stabil und robust und ordentlich mit den Pfosten verbunden. Ein Schwanken und Lockern der Zaunelemente durch z. B. Wind oder sich des Öfteren anlehnenden Kindern ist nicht möglich. Optisch fügt sich der Gitterstabzaun sehr gut zum Bestand und in den Grünstreifen an.
Ein entscheidender Vorteil ist auch, dass die Gitterstabelemente nach Beendigung der Interimsmaßnahme und Abbau des Zaunes komplett wiederverwendbar sind.

Bei einer Maschendrahtzaun-Variante müssen ebenso die Zaunpfosten im Boden verankert werden. Dies kommt der Gitterstabzaunlösung gleich. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Maschen bei so viel Kinderbetrieb auf Dauer verziehen und verbiegen. Zudem wird der Maschendrahtzahn nach Abbau nicht mehr wiederverwendbar sein und muss entsorgt werden.

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1.1. Fluglärmmessung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Jahr 2018 gingen bei der Gemeinde Poing wieder vermehrt Beschwerden bezüglich Fluglärm aus der Bevölkerung ein. Auf Initiative der Gemeinde wird die Flughafen München GmbH im Gemeindegebiet eine Fluglärmmessung durchführen. Beginn der Messung wird voraussichtlich der 16. April 2019 sein. Die Dauer beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Die Messung wird bei entsprechend repräsentativen Flugbewegungszahlen durchgeführt. Der Gemeinde Poing entstehen keine Kosten. Auch eine Stromversorgung ist nicht nötig, da eine Messstelle für den autarken Betrieb eingesetzt wird (Solarmodul). Der Messstandort ist wie bei der letzten Fluglärmmessung westlich der Gebrüder-Grimm Straße.

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1.2. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Auf das Schreiben der Gemeinde Poing an das Landratsamt Ebersberg wegen der teilweisen Vermüllung der dezentralen Unterkünfte hat das Landratsamt entgegenkommend reagiert, aber auch um Verständnis gebeten. Leider ist der Bereich der sozialen Betreuung im Landratsamt Ebersberg krankheitsbedingt seit längerer Zeit unterbesetzt. Die Bewohner der dezentralen Unterkünfte sind außerdem für die Abnutzung und Sauberkeit in den Unterkünften selbst verantwortlich. Dies ist nach Aussage des Landratsamtes ein wichtiger Teil der Integration. Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass die Bewohner teilweise ein anderes Selbstverständnis bezüglich Sauberkeit und Ordnung haben, die hygienischen Zustände in den Unterkünften nicht an unserem Standard gemessen werden sollten und sich die Unterkünfte in keinem schlechten hygienischen Zustand befänden; Hausmeister seien mehrere Stunden wöchentlich vor Ort. Es gäbe darüber hinaus auch keine Sanktionsmöglichkeiten, um die Bewohner anzuhalten, die Putzpläne einzuhalten und für Sauberkeit zu sorgen.

Um Abhilfe zu schaffen, wird in allen dezentralen Unterkünften im Gemeindegebiet unter der Leitung des Landratsamtes mit den Bewohnern, dem Helferkreis und der Gemeinde Poing zeitnah eine Aufräumaktion der Außenflächen durchgeführt werden. Solche Aufräumaktionen finden jährlich im Frühjahr in allen dezentralen Unterkünften des Landkreises statt.

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1.3. Kinderbetreuung Wohngebiet W 6 Am Bergfeld / Seewinkel; Erweiterung der Freifläche - Einzäunung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

In der GR-Sitzung am 15.11.2018 (TOP 7 nö) wurde die Einzäunung des Abenteuerspielplatzes als zusätzliche Spielfläche für die Schulen aufgrund des Engpasses durch die Interimslösung und die dadurch hohe Anzahl der Kinder beschlossen.

In diesem Zusammenhang wurde an die Verwaltung der Prüfauftrag erteilt, ob die Einzäunung auch mit einem Bauzaun erfolgen kann, der im Anschluss anderweitig weiterverwendet werden kann.

Eine Bauzaunlösung wird seitens des Bauamtes nicht als sinnvoll erachtet. Der Bauzaun wird üblicherweise in rechteckige Betonfüße oder Kunststofffüße gesteckt und die Bauzaunelemente werden mit Sicherheitshaken miteinander verbunden. Zudem ist zu erwarten, dass sich der Bauzaun durch Schwankungsbewegungen (z. B. Wind; Kinder schubsen oder lehnen sich öfters dagegen) lockern wird. Der Abenteuerspielplatz soll in der Woche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Ein vernünftiges abschließbares Doppeltor, so dass ein Wochenendbetrieb für die Öffentlichkeit gegeben ist, ist mit einem Bauzaun auch nicht wirklich realisierbar. Aus den oben genannten Gründen scheidet diese Variante für uns komplett aus.  

Die Gitterstabzaunlösung ist unsere favorisierte Lösung. Die Zaunpfosten sind ordentlich im Erdboden verankert. Die Gitterstabelemente sind sehr stabil und robust und ordentlich mit den Pfosten verbunden. Ein Schwanken und Lockern der Zaunelemente durch z. B. Wind oder sich des Öfteren anlehnenden Kindern ist nicht möglich. Optisch fügt sich der Gitterstabzaun sehr gut zum Bestand und in den Grünstreifen an.
Ein entscheidender Vorteil ist auch, dass die Gitterstabelemente nach Beendigung der Interimsmaßnahme und Abbau des Zaunes komplett wiederverwendbar sind.

Bei einer Maschendrahtzaun-Variante müssen ebenso die Zaunpfosten im Boden verankert werden. Dies kommt der Gitterstabzaunlösung gleich. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Maschen bei so viel Kinderbetrieb auf Dauer verziehen und verbiegen. Zudem wird der Maschendrahtzahn nach Abbau nicht mehr wiederverwendbar sein und muss entsorgt werden.

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2. Seniorenarbeit in Poing; Abschlussbericht der Seniorenbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Frau Michaela Rauscheder ist am 01.03.2012 als Seniorenbeauftragte der Gemeinde Poing eingestellt worden. Zuerst als Stabsstelle im Bürgermeisteramt, ab 2013 in das Hauptamt integriert und im Mai 2014 dem Fachbereich 4 zugeordnet, verantwortete sie die Umsetzung und Weiterentwicklung des seniorenpolitischen Konzeptes aus dem Jahr 2010, die Gestaltung seniorengerechter Angebote, den Aufbau und die Begleitung eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes, die Planung, Organisation und Durchführung von Informations- und Kulturveranstaltungen sowie Beratung und Hilfsangebote für Senioren und deren Angehörige.

Frau Rauscheder wird die Gemeinde zum 30. April 2019 auf eigenen Wunsch verlassen. Deshalb wird sie abschließend dem Gremium eine Zusammenfassung ihrer bisherigen Tätigkeit erläutern.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Kurzbericht

(schmj) Frau Michaela Rauscheder ist am 01.09.2012 als Seniorenbeauftragte der Gemeinde Poing eingestellt worden. Zuerst als Stabsstelle im Bürgermeisteramt, ab 2013 in das Hauptamt integriert und im Mai 2015 dem Fachbereich 4 zugeordnet, verantwortete sie die Umsetzung und Weiterentwicklung des seniorenpolitischen Konzeptes aus dem Jahr 2010, die Gestaltung seniorengerechter Angebote, den Aufbau und die Begleitung eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes, die Planung, Organisation und Durchführung von Informations- und Kulturveranstaltungen sowie Beratung und Hilfsangebote für Senioren und deren Angehörige. Frau Rauscheder wird die Gemeinde zum 30. April 2019 auf eigenen Wunsch verlassen. Frau Rauscheder stellte in der GR-Sitzung ihren Abschlussbericht vor.

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3. Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf die Bekanntgabe im Gemeinderat am 07.06.2018 wird hingewiesen.

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Poing bekanntermaßen mitgeteilt, dass aufgrund des späteren Schulbeginns und des damit verbundenen späteren Unterrichtsendes der Grundschule Am Bergfeld und der Grundschule Karl-Sittler-Straße in Verbindung mit der Schülerbeförderung für die Schüler*innen in den Horten Seerosenstraße 17, Fresiengasse 1 (beide Kinderland PLUS gGmbH) und Schulstraße 31 a (AWO-Integrationshort) die Zuschüsse gemäß BayKiBiG um eine Buchungszeitkategorie je nach Faktor staatlich und damit auch kommunal gekürzt werden müssen.

Dies berechnet sich für ein reguläres Hortkind um den Faktor 1,2, für ein Hortkind mit Migrationshintergrund um den Faktor 1,3, für ein Hortkind mit Behinderung um den Faktor 4,5.

Damit verbunden dürfen auch die Elternbeiträge nur in Höhe um eine Buchungsstunde reduziert erhoben werden. Diese sind pro betroffenem Hortkind bei beiden Trägern je 14,- € / Monat unabhängig von den o.g. Faktoren.

Beide Träger haben das KiTa-Jahr 2017 (September – Dezember) und das KiTa-Jahr 2018 (Januar – Dezember) jeweils getrennt abgerechnet.

Die Abrechnung wurde seitens der Verwaltung geprüft. Das Defizit stellt sich wie folgt dar:

1. AWO-Hort                        2017 (58 Hortkinder)                        14.763,81 €
                                   2018 (54 Hortkinder)                        44.142,45 €
Gesamt                                                                58.906,26 €

2. Kinderland-Horte                2017 (10 Hortkinder)                          2.322.54 €
                               2018 (29 Hortkinder)                        11.389.04 €
Gesamt                                                                13.711,58 €                

Die Verwaltung schlägt vor, diese Defizite zu übernehmen und damit die Finanzierung, insbesondere des Personals, sicherzustellen und weist darauf hin, dass für 2019 gesamt und bis zur Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in 2020 anteilig ebenfalls Defizitübernahmen für die Horte zu erwarten sind.

Beschlussvorschlag

Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für den Integrationshort des AWO-Kreisverbandes EBE Schulstraße 31 a für das KiTa-Jahr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 58.906,26 wird übernommen.

Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für die Horte der Kinderland Plus gGmbH Seerosenstraße 17 und Fresiengasse 1 für das KiTa-Jahr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 13.711,58 € wird übernommen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Verwaltung hat für einen Defizitausgleich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, finanzielle Mittel im Haushalt 2019 wie folgt bereitgestellt:

HH-Stelle 46480.706000 (Kinderland PLUS gGmbH)                60.000,- €

HH-Stelle  46430.706000 (AWO)                                        68.000,- €        

Beschluss

Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für den Integrationshort des AWO-Kreisverbandes EBE Schulstraße 31 a für das KiTa-Jahr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 58.906,26 wird übernommen.

Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für die Horte der Kinderland Plus gGmbH Seerosenstraße 17 und Fresiengasse 1 für das KiTa-Jahr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 13.711,58 € wird übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(schmj) Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Poing bekanntermaßen mitgeteilt, dass aufgrund des späteren Schulbeginns und des damit verbundenen späteren Unterrichtsendes der Grundschule Am Bergfeld und der Grundschule Karl-Sittler-Straße in Verbindung mit der Schülerbeförderung für die Schüler*innen in den Horten Seerosenstraße 17, Fresiengasse 1 (beide Kinderland PLUS gGmbH) und Schulstraße 31 a (AWO-Integrationshort) die Zuschüsse gemäß BayKiBiG um eine Buchungszeitkategorie je nach Faktor staatlich und damit auch kommunal gekürzt werden müssen.
Dies berechnet sich für ein reguläres Hortkind um den Faktor 1,2, für ein Hortkind mit Migrationshintergrund um den Faktor 1,3, für ein Hortkind mit Behinderung um den Faktor 4,5.
Damit verbunden dürfen auch die Elternbeiträge nur in Höhe um eine Buchungsstunde reduziert erhoben werden. Diese sind pro betroffenem Hortkind bei beiden Trägern je 14,- € / Monat unabhängig von den o.g. Faktoren. Beide Träger haben das KiTa-Jahr 2017 (September – Dezember) und das KiTa-Jahr 2018 (Januar – Dezember) jeweils getrennt abgerechnet.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für den Integrationshort des AWO-Kreisverbandes EBE Schulstraße 31 a für das KiTa-Ja hr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 58.906,26 wird übernommen.
Das im Sachvortrag erläuterte Defizit für die Horte der Kinderland Plus gGmbH Seerosenstraße 17 und Fresiengasse 1 für das KiTa-Jahr 2017 anteilig und für das KiTa-Jahr 2018 gesamt i. H. v. 13.711,58 € wird übernommen.

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4. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing"; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 26.07.2018 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41.1 für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert wird.

Nach Durchführung des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahrens zum Bebauungsplan steht fest, dass die neu geplanten Umgriffsgrenzen so bleiben können, damit kann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden (Rücknahme der Flächen im Norden, Erweiterung der Flächen im Osten).

Der FNP-Entwurf wurde vom Büro Prof. Kagerer gefertigt und wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Die Krautgärten werden nördlich der Soccer-Plätze angeordnet. Die Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ wird entsprechend angepasst.

Die geänderten Unterlagen werden dem Gemeinderat vor Verfahrensbeginn zur Kenntnis gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 26.07.2018 wu rde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41.1 für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert wird.

Nach Durchführung des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahrens zum Bebauungsplan steht fest, dass die neu geplanten Umgriffsgrenzen so bleiben können, damit kann der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden (Rücknahme der Flächen im Norden, Erweiterung der Flächen im Osten).

Der FNP-Entwurf wurde vom Büro Prof. Kagerer gefertigt und wurde in der Sitzung vorgestellt.

Die Krautgärten werden nördlich der Soccer-Plätze angeordnet. Die Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ wird entsprechend angepasst.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch entsprechend geändert.

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.04.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

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5. Maibaum-/ Dorfplatz sowie Stellplatznachweis für Anzinger Straße 1; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Über diesen TOP wurde in der BUA-Sitzung am 19.03.2019 ausführlich beraten und einstimmig folgendes beschlossen:

Der Entwurf wird wie folgt weiterbearbeitet:
  • Die Querungshilfe in der Anzinger Straße wird auf 4 m verkürzt.
  • 2 Stellplätze werden westlich der Tiefgaragenausfahrt (Hauptstraße Südseite) angeordnet.
  • Der Platz soll eine einheitliche Gestaltung / Pflasterung erhalten (kein gesonderter Gehweg, der diesen optisch „zerschneidet“).
  • Bei der 7-Stellplatzanlage sollen die östlichen 2 etwas breiter (behindertengerecht) gestaltet werden.

Der ergänzte Plan wird dem Gemeinderat am 11. April 2019 final zur Kenntnis gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Planung zur Maibaum-Dorfplatzgestaltung sowie Stellplatznachweis für die Anzinger Straße 1 wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planung zur Maibaum-Dorfplatzgestaltung sowie Stellplatznachweis für die Anzinger Straße 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Über diesen TOP wurde in der BUA-Sitzung am 19.03.2019 ausführlich beraten und einstimmig folgendes beschlossen:

Der Entwurf wird wie folgt weiterbearbeitet:
  • Die Querungshilfe in der Anzinger Straße wird auf 4 m verkürzt.
  • 2 Stellplätze werden westlich der Tiefgaragenausfahrt (Hauptstraße Südseite) angeordnet.
  • Der Platz soll eine einheitliche Gestaltung / Pflasterung erhalten (kein gesonderter Gehweg, der diesen optisch „zerschneidet“).
  • Bei der 7-Stellplatzanlage sollen die östlichen 2 etwas breiter (behindertengerecht) gestaltet werden.

Der ergänzte Plan wurde dem Gemeinderat am 11. April 2019 final zur Kenntnis gegeben.

Es wurde einstimmig beschlossen, der Planung zur Maibaum-Dorfplatzgestaltung sowie dem Stellplatznachweis für die Anzinger Straße 1 zuzustimmen.

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6. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Verabschiedung der EU-weiten Auftragsbekanntmachung für die Projektsteuerung und die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö beratend 6

Sachverhalt

In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.06.2018 fasste der Gemeinderat einstimmig u.a. folgende Beschlüsse:

  1. […]

  1. Mit der Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Fachplanung technische Anlagen (bei Erfordernis) soll folgendes Büro beauftragt werden: Kellerer und Kellerer.

  1. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren unter dem Schwellenwert für die Leistungen der Fachplanungen:

- Freianlagen
- Tragwerksplanung sowie der
- Projektsteuerung

soll folgendes Büro beauftragt werden: Kellerer und Kellerer.


Im Leistungsumfang enthalten ist das nochmalige Überprüfen des Auftragswertes (Schwellenwert).

1) Projektsteuerung:

Die nochmalige Überprüfung des Auftragswertes für die Leistungen der Projektsteuerung ergab, dass durch den Beschluss zur Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen am 11.10.2018 das Auftragsvolumen mit knapp 260.000 € netto inzwischen den Schwellenwert überschreitet und ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig wird.

Die zu vergebenden Leistungen der Projektsteuerung als Werkvertragsleistung sind im Amtsblatt der EU bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung sind keine Kosten verbunden. Sofern die Bekanntmachung nicht storniert wird, muss sich die Gemeinde Poing jedoch an die Bekanntmachung halten und in der 2. Stufe Auftragsverhandlungen mit den Bietern durchführen.

Für die Leistungen gibt es, anders als bei Architekten und Ingenieuren, keine Honorarordnung. Das Leistungsbild ist in seinen Leistungen schwerer durchsetzbar.

2) Fachplanungsleistungen:

Auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung liegen über dem Auftragswert von 221.000 € netto und sind im Amtsblatt der EU bekanntzumachen.
Mit der Bekanntmachung sind keine Kosten verbunden. Sofern die Bekanntmachung nicht storniert wird, muss sich die Gemeinde Poing jedoch an die Bekanntmachung halten und in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens Auftragsverhandlungen mit den Bietern durchführen.

Beschlussvorschlag

1) Ausschreibung eines Projektsteuerungsauftrages:

Der Projektsteuerungsauftrag soll im Amtsblatt der EU als umfassendes Leistungsbild (z. B. HAV-KOM) bekanntgemacht werden. Der Auftrag soll auch die Projektsteuerungsleistungen für den Rückbau des bestehenden Hausmeisterhauses mit Garagen, die Freimachung, Baugrunduntersuchungen, Wasserhaltung und Altlastensanierung enthalten.

2) Ausschreibung der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung:

Die beabsichtigten Auftragsvergaben der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung werden im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Finanzielle Auswirkungen

Die durch den Beschluss zur Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen am 11.10.2018 gestiegenen Auftragswerte / Honorare sind im Zuge der Haushaltsplanungen 2019 ff. auf den Haushaltsstellen 57000.940000 (Badeanstalten – Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) zu ergänzen.

Beschluss

1) Ausschreibung eines Projektsteuerungsauftrages:

Der Projektsteuerungsauftrag soll im Amtsblatt der EU als umfassendes Leistungsbild (z. B. HAV-KOM) bekanntgemacht werden. Der Auftrag soll auch die Projektsteuerungsleistungen für den Rückbau des bestehenden Hausmeisterhauses mit Garagen, die Freimachung, Baugrunduntersuchungen, Wasserhaltung und Altlastensanierung enthalten.

2) Ausschreibung der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung:

Die beabsichtigten Auftragsvergaben der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung werden im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.06.2018 fasste der Gemeinderat einstimmig u.a. folgende Beschlüsse:
1.        […]
2.        Mit der Vorbereitung und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Planung nach Teilnahmewettbewerb für die Leistungen der Fachplanung technische Anlagen (bei Erfordernis) soll folgendes Büro beauftragt werden: Kellerer und Kellerer.
3.        Mit der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren unter dem Schwellenwert für die Leistungen der Fachplanungen:
- Freianlagen
- Tragwerksplanung sowie der
- Projektsteuerung
soll folgendes Büro beauftragt werden: Kellerer und Kellerer.

Im Leistungsumfang enthalten ist das nochmalige Überprüfen des Auftragswertes (Schwellenwert).

1) Projektsteuerung:
Die nochmalige Überprüfung des Auftragswertes für die Leistungen der Projektsteuerung ergab, dass durch den Beschluss zur Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen am 11.10.2018 das Auftragsvolumen mit knapp 260.000 € netto inzwischen den Schwellenwert überschreitet und ein EU-weites Vergabeverfahren notwendig wird.

Die zu vergebenden Leistungen der Projektsteuerung als Werkvertragsleistung sind im Amtsblatt der EU bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung sind keine Kosten verbunden. Sofern die Bekanntmachung nicht storniert wird, muss sich die Gemeinde Poing jedoch an die Bekanntmachung halten und in der 2. Stufe Auftragsverhandlungen mit den Bietern durchführen.

Für die Leistungen gibt es, anders als bei Architekten und Ingenieuren, keine Honorarordnung. Das Leistungsbild ist in seinen Leistungen schwerer durchsetzbar.

2) Fachplanungsleistungen:
Auch die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung liegen über dem Auftragswert von 221.000 € netto und sind im Amtsblatt der EU bekanntzumachen.
Mit der Bekanntmachung sind keine Kosten verbunden. Sofern die Bekanntmachung nicht storniert wird, muss sich die Gemeinde Poing jedoch an die Bekanntmachung halten und in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens Auftragsverhandlungen mit den Bietern durchführen.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
1) Ausschreibung eines Projektsteuerungsauftrages:

Der Projektsteuerungsauftrag soll im Amtsblatt der EU als umfassendes Leistungsbild (z. B. HAV-KOM) bekanntgemacht werden. Der Auftrag soll auch die Projektsteuerungsleistungen für den Rückbau des bestehenden Hausmeister hauses mit Garagen, die Freimachung, Baugrunduntersuchungen, Wasserhaltung und Altlastensanierung enthalten.

2) Ausschreibung der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung:

Die beabsichtigten Auftragsvergaben der Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung werden im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

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7. Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Über diesen TOP wird in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.04.2019 vorberaten.

Auf die Sitzungsvorlage hierzu wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird im Gemeinderat berichtet.

Beschlussvorschlag

Die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Beschluss

Die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Über diesen TOP wurd e in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.04.2019 vorberaten.
Es wurde auf die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen aus der BUA-Sitzung eingegangen (geänderte Fassung lag zur Sitzung vor) sowie nochmal kurz die wesentlichen Punkte der Überarbeitung (Förderfähige Maßnahmen, z. B. jetzt Einzelmaßnahmen möglich, nicht nur Gesamtsanierungskonzept, Fördergrundsätze, Antragstellung, Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie auf die grundlegenden Änderungen zum bestehenden Förderprogramm) vorgestellt.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Datenstand vom 16.09.2019 08:58 Uhr