Datum: 27.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:59 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuweisungsrate für den Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) km 17,041 Anzinger Straße als Ersatz für die EÜ km 17,126 Schwabener Straße der Strecke München Ost - Simbach
1.2 Ergebnisse der Fluglärmmessung 2019 in Poing
1.3 Mobilitätskonzept für Poing (W 7 und W 8 sowie Gesamt_Poing); 1. Baustein: Verkehrsmodell Poing - Verkehrslenkerbefragungen
1.4 Straßenumbenennung eines Teilstückes des Osterfeldweg
1.5 Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2019 für Neubau Geh- und Radweg über der Bahnlinie München Ost - Simbach, Ortsmitte
1.6 Evtl. Sperrung der Skateranlage Endbachweg anlässlich des Volksfestes
2 Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA1, Flur-Nr. 3264; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
3 Maibaum-/Dorfplatz an der Anzinger Straße; Vorstellung der Ausbauplanung
4 Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring; Grundsatzbeschluss
5 MVG Rad in der Gemeinde Poing; Grundsatzbeschluss

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1
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1.1. Zuweisungsrate für den Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) km 17,041 Anzinger Straße als Ersatz für die EÜ km 17,126 Schwabener Straße der Strecke München Ost - Simbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 31.05.2019 der Gemeinde Poing für das Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendungsrate über 395.000 €, für den Neubau der Eisenbahnüberführung Anzinger Straße und erließ hierzu folgende Pressemitteilung:

Geld für Baumaßnahme in Poing;

Fast 400.000 Euro für neue Eisenbahnbrücke
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse errichtet die Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg, an der Bahnstrecke München Ost – Simbach gemeinsam mit der DB Netz AG einen Neubau der Eisenbahnüberführung an der Anzinger Straße. Diese dient als Ersatz für die Brücke an der Schwabener Straße, die rückgebaut wird. Die Gesamtstützweite der Bahnbrücke beträgt 19,96 Meter. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Poing eine Zuwendung von insgesamt 1.580.000 Euro in Aussicht gestellt und in einer ersten Rate 395.000 Euro bewilligt.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt die Zuwendungen aus Mitteln des Kfz-Steuerersatz-Verbundes im Rahmen des vom Bayerischen Landtag festgesetzten Finanzausgleichs bereit. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Die Gesamtkosten, die gemeinsam von der Gemeinde Poing und der DB Netz AG getragen werden, sind mit 7.867.703 Euro veranschlagt. Der Anteil der Gemeinde Poing beträgt rund 6,22 Millionen Euro. Die Regierung von Oberbayern wird hier als Förderbehörde tätig, die Bauausführung verantwortet weiterhin der Bauherr.

Erreichbarkeit der Pressestelle: presse@reg-ob.bayern.de, ( 089 2176 2999
Verantwortlich: Verena Gros, Pressesprecherin
Pressemitteilung: Nr. 178 vom 12.06.2019

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1.2. Ergebnisse der Fluglärmmessung 2019 in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Auf Initiative der Gemeinde Poing führte die Flughafen München GmbH im Gemeindegebiet eine Fluglärmmessung durch. Zwischen dem 17.04.2019 und dem 19.05.2019 wurde zum zweiten Mal (nach 2012) eine Fluglärmmessung in Poing durchgeführt. Der ausgewählte Messstandort befand sich im Bergfeldpark, westlich der Gebrüder-Grimmstraße und östlich der Schwanenstraße. Dort lag das Grundgeräusch auf einem geringen Pegelniveau und verfälschende Fremdgeräusche traten in geringer Anzahl auf.
Das Fazit des Berichts: „Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass zum augenblicklichen Zeitpunkt, im Mittel pro Tag, bei Betriebsrichtung West mit 76 Fluglärmereignissen und bei Betriebsrichtung Ost mit 2 Fluglärmereignissen zu rechnen ist“. Davon sind die meisten Fluglärmereignisse (65) in einem Pegelband zwischen 60 und 64  dB(A) zu verorten. 11 Fluglärmereignisse sind lauter (zwischen 65 und 69 dB(A)) und 2 Ereignisse sind leiser (zwischen 55 und 59 dB(A)). Darüber und darunter liegen keine Werte.
Ein Fluglärmereignis ist ein Geräusch, das durch das Überfliegen von Flugzeugen erzeugt wird. Es kann von Fremdgeräuschen (z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rasenmäher, spielende Kinder etc.) exakt unterschieden werden.
Der Fluglärm-Messbericht für die Gemeinde Poing wird in Kurz- und Langform im Anschluss an die Gemeinderatssitzung auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob in dem Ergebnisbericht die Nachtflüge gesondert ausgewiesen sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Kurzbericht

Bericht über die Fluglärmmessung in der Gemeinde Poing

(mw) Auf Initiative der Gemeinde Poing führte die Flughafen München GmbH im Gemeindegebiet eine Fluglärmmessung durch. Zwischen dem 17.04.2019 und dem 19.05.2019 wurde zum zweiten Mal (nach 2012) eine Fluglärmmessung in Poing durchgeführt. Der ausgewählte Messstandort befand sich im Bergfeldpark, westlich der Gebrüder-Grimmstraße und östlich der Schwanenstraße. Dort lag das Grundgeräusch auf einem geringen Pegelniveau und verfälschende Fremdgeräusche traten in geringer Anzahl auf.
Das Fazit des Berichts: „Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass zum augenblicklichen Zeitpunkt, im Mittel pro Tag, bei Betriebsrichtung West mit 76 Fluglärmereignissen und bei Betriebsrichtung Ost mit 2 Fluglärmereignissen zu rechnen ist“. Davon sind die meisten Fluglärmereignisse (65) in einem Pegelband zwischen 60 und 64 dB(A) zu verorten. 11 Fluglärmereignisse sind lauter (zwischen 65 und 69 dB(A)) und 2 Ereignisse sind leiser (zwischen 55 und 59 dB(A)). Darüber und darunter liegen keine Werte.
Ein Fluglärmereignis ist ein Geräusch, das durch das Überfliegen von Flugzeugen erzeugt wird. Es kann von Fremdgeräuschen (z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rasenmäher, spielende Kinder etc.) exakt unterschieden werden.
Der Fluglärm-Messbericht für die Gemeinde Poing wird in Kurz- und Langform auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

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1.3. Mobilitätskonzept für Poing (W 7 und W 8 sowie Gesamt_Poing); 1. Baustein: Verkehrsmodell Poing - Verkehrslenkerbefragungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

In der beauftragten Verkehrsuntersuchung ist eine sog. „Verkehrslenkerbefragung“ Bestandteil.

Diese wird am Di. 16.07., Mi. 17.07. sowie am Di. 23.07.2019 durchgeführt, jeweils in der Zeit von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Die Befragungsstandorte sind an allen Kreisstraßen, also Plieninger Straße, Anzinger Straße, Neufarner Straße, Senator-Gerauer-Straße und Münchner Straße vorgesehen.

Gefragt wird nach woher, wohin und dem Fahrtzweck.

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1.4. Straßenumbenennung eines Teilstückes des Osterfeldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Der Osterfeldweg soll ab der Einmündung der Wildparkstraße auf die Straßenbenennung Wildparkstraße umbenannt werden.
Entlang des Verlaufes der Umbenennung ist ein Grundstück mit einer Hausnummer vorhanden.
Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass mit der Umbenennung von Seiten des Eigentümers Einverständnis besteht und eine Umbenennung aufgrund der besseren Auffindbarkeit begrüßt wird.
Eine Zustimmung zur Umbenennung ist nicht erforderlich. Der Eigentümer wurde mit Schreiben vom 25.06.2019 von Seiten der Gemeinde Poing informiert, dass die Straßenumbenennung in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.07.2019 beschlossen wird und dass eine Hausnummernänderung im Anschluss hieran an ihn erfolgen wird.

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1.5. Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2019 für Neubau Geh- und Radweg über der Bahnlinie München Ost - Simbach, Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 21.06.2019 für das Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendungsrate über 622.000 € für den Neubau der Eisenbahnüberführung Ortsmitte. Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt.
Die Zuwendungsrate über 150.000 € für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 14.06.2019 überwiesen.

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1.6. Evtl. Sperrung der Skateranlage Endbachweg anlässlich des Volksfestes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Aufgrund der Bautätigkeiten zur Bahnüberführung Am Hanselbrunn stehen zum diesjährigen Volksfest weniger Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen, Wohnanhänger etc. für die Schausteller zur Verfügung.

Zum Abstellen von Wohnanhänger ist eine Fläche, zu dem Strom, Wasser und Abwasser vorhanden sind, notwendig. Als geeignete Fläche wird die Kies- und Rasenfläche zur Skateranlage gesehen. Sollte es notwendig werden, Wohnanhänger dort abstellen zu müssen, muss die Skateranlage mittels Bauzaun für die Nutzung gesperrt werden. Auf der Betonfläche zur Skateranlage selbst werden keine Fahrzeuge bzw. Wohnanhänger abgestellt.

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2. Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA1, Flur-Nr. 3264; Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Südhausbau GmbH vertreten durch Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Flur-Nr. 3264 im Seewinkel 33 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden neun 1-Zimmerwohnungen, neun 2-Zimmerwohnungen, neun 3-Zimmerwohnungen und sechs 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.

Mit Schreiben vom 21.05.2019 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Ein entsprechender Baukostenzuschuss wurde der Südhausbau bereits für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen im 1. Bauabschnitt gewährt.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet bzw. verwertet werden.

2. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.

3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereich  nicht in der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.

4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu prüfen.

5. Die Südhausbau München ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.

6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.

7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Der Südhausbau GmbH wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € gewährt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 6, Quartier WA1;
Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
(ka)
Die Südhausbau GmbH erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 165.000,00 € von der Gemeinde Poing für die Errichtung von 33 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1-, 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen im Seewinkel werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichenden Einfluss auf die Belegung.

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3. Maibaum-/Dorfplatz an der Anzinger Straße; Vorstellung der Ausbauplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dieser TOP wurde in der BUA-Sitzung am 25.06.2019 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur BUA-Sitzung wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Grundsätzlich war man sich einig, dass die Fläche bündig (so fugenfrei wie möglich) mit Granit-Bahnenware o.ä. befestigt wird (befahrbar wegen Winterdienst und evtl. Feste). Ebenso sollen keine farbigen Unterteilungen erfolgen.

Es erfolgt eine Bemusterung vor Ausführung durch den Gemeinderat.

Für eine spätere Verwirklichung eines Brunnens, z.B. Trog - ggfs. Ausführung als Trinkbrunnen, sollen bereits heute die Anschlussmöglichkeiten mit vorgesehen werden. Der Standort soll an der Westseite sein.

Hinsichtlich der Bänke besteht der Wunsch, di ese nicht in Kombination mit einem Abfalleimer aufzustellen, sondern vielmehr die Abfalleimer in größerer Ausführung im Bereich des Platzes unterzubringen.

Die sonstigen Anregungen, wie keine Pflasterung im Bereich der Hecke an der Straßenkreuzung, Staudenpflanzung im Bereich des Baumes oder runde Bank um den Baum werden geprüft und jeweils das Ergebnis mitgeteilt.

Beschlussvorschlag

Der Ausführungsplanung für den Maibaum-/Dorfplatz wird wie im Sachvortrag angeführt zugestimmt.

Beschluss

Der Ausführungsplanung für den Maibaum-/Dorfplatz wird wie im Sachvortrag angeführt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Maibaum-/Dorfplatz an der Anzinger Straße;
Vorstellung der Ausbauplanung
(cw) Dieser TOP wird in der Bau und Umweltausschusssitzung am 25.06.2019 vorberaten.
Auf den Bericht aus dieser Sitzung wird verwiesen.
Über das Ergebnis wurde in der Sitzung berichtet.

Grundsätzlich war man sich einig, dass die Fläche bündig (so fugenfrei wie möglich) mit Granit-Bahnenware o.ä. befestigt wird (befahrbar wegen Winterdienst und evtl. Feste). Ebenso sollen keine farbigen Unterteilungen erfolgen.
Es erfolgt eine Bemusterung vor Ausführung durch den Gemeinderat.
Für eine spätere Verwirklichung eines Brunnens, z.B. Trog - ggfs. Ausführung als Trinkbrunnen, sollen bereits heute die Anschlussmöglichkeiten mit vorgesehen werden. Der Standort soll an der Westseite sein.
Hinsichtlich der Bänke besteht der Wunsch, diese nicht in Kombination mit einem Abfalleimer aufzustellen, sondern vielmehr die Abfalleimer in größerer Ausführung im Bereich des Platzes unterzubringen.
Die sonstigen Anregungen, wie keine Pflasterung im Bereich der Hecke an der Straßenkreuzung, Staudenpflanzung im Bereich des Baumes oder runde Bank um den Baum werden geprüft und jeweils das Ergebnis mitgeteilt.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausführungsplanung für den Maibaum-/Dorfplatz wird wie im Sachvortrag angeführt zugestimmt.

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4. Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 62 für Poing Am Bergfeld, Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe), rechtskräftig seit 10.04.2019, ist der Kreuzungsbereich Westring / Plieninger Straße mit Linksabbiegespur und Ampelanlage dargestellt.

Die Vorzugsvariante stellte jedoch immer der Bau einer Kreisverkehrsanlage dar.

Nach erfolgreichen Gesprächen mit den Grundstückseigentümern ist nunmehr der Bau eines Kreisverkehrs möglich und soll auch umgesetzt werden.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim fordert zunächst durch den Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Durch das beauftragte Planungsbüro wird dann in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger die Planung für den Kreisverkehr erstellt. Diese wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Kurzbericht

Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring; Grundsatzbeschluss

(cw) Im Bebauungsplan Nr. 62 für Poing Am Bergfeld, Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe), rechtskräftig seit 10.04.2019, ist der Kreuzungsbereich Westring / Plieninger Straße mit Linksabbiegespur und Ampelanlage dargestellt.
Die Vorzugsvariante stellte jedoch immer der Bau einer Kreisverkehrsanlage dar.
Nach erfolgreichen Gesprächen mit den Grundstückseigentümern ist nunmehr der Bau eines Kreisverkehrs möglich und soll auch umgesetzt werden.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim fordert zunächst durch den Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.
Durch das beauftragte Planungsbüro wird dann in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger die Planung für den Kreisverkehr erstellt. Diese wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgelegt.

In der Gemeinderatsitzung am 27. Juni 2019 wurde mit einer Gegenstimme die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Umgestaltung der Kreuzung Plieninger Straße – Westring mit Herstellung eines Kreisverkehrs in die Wege zu leiten.

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5. MVG Rad in der Gemeinde Poing; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Fahrradverleihsystem MVG Rad ist neben der Landeshauptstadt München seit Mitte 2019 auch in den meisten Münchner Landkreisgemeinden, z.B. auch in Poings Nachbargemeinde Kirchheim, eingeführt. Das Fahrradverleihsystem kann dazu beitragen den Straßenverkehr vom Autoverkehr zu entlasten.
Die ersten Informationsgespräche zu einer möglichen Einführung des MVG Rad führte die Verwaltung im Juli 2018. Laut MVG dauert es ca. zwei Jahre von Vertragsunterzeichnung bis zur Umsetzung des Verleihsystems. Die Kosten (ohne Förderung) für eine MVG Rad-Station (Räder, Ständer, Stele einschl. Montage) belaufen sich zwischen ca. 25.000€ (kleine Station) und ca. 40.000 (große Station).
Die Gemeinde Poing möchte sich nun dem Verleihsystem anschließen. Zur Einführung ist zunächst ein Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat erforderlich um alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

MVG Rad in der Gemeinde Poing; Grundsatzbeschluss

Das Fahrradverleihsystem MVG Rad ist neben der Landeshauptstadt München seit Mitte 2019 auch in den meisten Münchner Landkreisgemeinden, z.B. auch in Poings Nachbargemeinde Kirchheim, eingeführt. Das Fahrradverleihsystem kann dazu beitragen den Straßenverkehr vom Autoverkehr zu entlasten.
Die ersten Informationsgespräche zu einer möglichen Einführung des MVG Rad führte die Verwaltung im Juli 2018. Laut MVG dauert es ca. zwei Jahre von Vertragsunterzeichnung bis zur Umsetzung des Verleihsystems. Die Kosten (ohne Förderung) für eine MVG Rad-Station (Räder, Ständer, Stele einschl. Montage) belaufen sich zwischen ca. 25.000 € (kleine Station) und ca. 40.000 € (große Station).
Die Gemeinde Poing möchte sich nun dem Verleihsystem anschließen. Zur Einführung ist zunächst ein Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat erforderlich um alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.

Datenstand vom 16.09.2019 09:52 Uhr