Datum: 25.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:47 Uhr bis 23:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Sachstand Poing als Mitglied der AGFK Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Seit Juli 2016 ist die Gemeinde Poing Mitglied im Verein „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“. Im Anschluss an die Vorbereitung durch eine Kommission der AGFK Bayern hat die Gemeinde Poing einen Kriterienkatalog bekommen, der unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs beinhaltet. Darunter Maßnahmen zur Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation. Einzelne Punkte müssen bis zur Hauptbereisung im Jahr 2020 (zumindest ausreichend) erfüllt sein, bei anderen Punkten muss dargestellt werden, wie das Thema konzeptionell behandelt wird.
Viele Punkte wie etwa eine stringente Öffentlichkeitsarbeit oder eine flächendeckende einheitliche Beschilderung für den Radverkehr sind bereits umgesetzt. Andere Maßnahmen, z.B. im Bereich Service müssen noch vollends abgearbeitet werden.
Um den Titel „Fahrradfreundliche Kommune“ offiziell tragen zu dürfen, muss im Jahr 2020 die Hauptbereisung seitens der AGFK Bayern durchgeführt werden.
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1.2. Expressbus Poing - München Messe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Das Thema Busverbindung Poing zur Messestadt war kürzlich auch Thema im ULV-Ausschuss im Landkreis, hierzu erging folgender Beschluss:
„2.30.3. Der ULV-Ausschuss unterstützt die Einrichtung einer neuen regionalen Direktbuslinie von Poing zur Messestadt Ost. Die Verwaltung wird beauftragt eine Entscheidungsgrundlage für den ULV-Ausschuss zu gegebener Zeit, unter Berücksichtigung aller Landkreisinteressen, vorzubereiten um bei Zustimmung des ULV-Ausschusses eine möglichst schnelle Ausschreibung bzw. Einrichtung dieser neuen Regionalbuslinie über den MVV veranlassen zu können.“
Auf der Grundlage dieses - jetzt bereits vorzubereitenden - Beschlussvorschlages können bei Zustimmung danach bereits die weiteren Gespräche erfolgen.
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1.3. Olivenbaumfeld in Porec
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Olivenöl aus Porec von einem gemeinsam bewirtschafteten Olivenfeld, ist eine Idee des Ersten Bürgermeisters Albert Hingerl. Was kann es Passenderes für unsere Städtefreundschaft geben, als mit jenen, denen wir unsere besondere Wertschätzung zeigen wollen, gemeinsam ein Olivenbaumfeld anzulegen, zu pflegen, „flüssiges Gold“ zu ernten und weiter zu schenken. Der Olivenbaum, eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit, ist seit der Antike ein Symbol für Frieden, Freundschaft und Glück, Gesundheit, Stärke und ein langes Leben.
Die Städtefreundschaft zwischen Poing und Porec besteht seit 2012. Bereits in 2017 hatte Erster Bürgermeister Albert Hingerl die Idee, in Porec ein Olivenbaumfeld anzulegen und gemeinsam zu bewirtschaften.
Vom 8. bis 11. Juli 2019 waren der Erste Bürgermeister L. Persuric und A. Matosevic zum Volksfest in Poing. Dabei haben sie auch mit Herrn Hingerl seine Idee, gemeinsam ein Olivenbaumfeld anzulegen, vertiefen können. Sie haben uns zugesagt, nach einem ca. 800-1000qm² großen Grundstück in Porec zu suchen.
Im November 2019 wird die Delegation des Gemeinderates die Partnergemeinde Porec besuchen.
Im Rahmen dieses Besuches soll u.a. das gemeinsame Projekt vorgestellt werden.
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1.4. Statusbericht Auswertung der Nutzungen der IsarCard bzw. IsarCard60
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Seit dem 01.05.2019 betreibt die Gemeinde Poing den kostenlosen Verleih von MVV-Fahrkarten für das Gesamtnetz an Poinger Bürger. Derzeit stehen fünf IsarCard60 zum Verleih an Poinger Senioren ab einem Alter von 60 Jahren im Fachbereich 4 - Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Schule und Bildung - zur Verfügung. Im Sachgebiet 1.2 Bürgerbüro wurden drei IsarCard für jede Altersgruppe den Poinger Bürgern zum Verleih bereitgestellt.
Im Zeitraum vom 01.05.2019 bis zum 31.07.2019 - insgesamt für 13 Wochen (91 Tage inkl. Wochenende) - konnten folgende Auswertungen über die Nutzung der IsarCard bzw. IsarCard60 erstellt werden.
Fünf IsarCard60 (Jugendreferat)
Auslastung von Montag bis Donnerstag:
alle 5 Karten nur 4 Karten nur 3 Karten nur 2 Karten nur 1 Karte
7 Tage 5 Tage 12 Tage 14 Tage 4 Tage
Auslastung von Freitag bis Sonntag (Wochenende):
alle 5 Karten nur 4 Karten nur 3 Karten nur 2 Karten nur 1 Karte
8 Wochenenden 1 Wochenende 2 Wochenenden 0 2 Wochenenden
Die fünf IsarCard60 wurden an zehn Tagen (davon einmal Betriebsausflug) nicht ausgegeben.
Drei IsarCard (Bürgerbüro)
Auslastung von Montag bis Donnerstag:
alle 3 Karten nur 2 Karten nur 1 Karte
32 Tage 9 Tage 9 Tage
Auslastung Freitag bis Sonntag (Wochenende):
alle 3 Karten nur 2 Karten nur 1 Karte
11 Wochenenden 2 Wochenenden 0
Die drei IsarCard wurden lediglich an zwei Tagen (davon einmal Betriebsausflug) nicht ausgegeben.
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1.5. TSV Poing e.V. - Raumnutzung der Wing Tsun Sportgruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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1.5 |
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde das Raumnutzungsproblem des TSV Poing e.V. für die Wing Tsun Sportgruppe ab 01.06.2019 vorgebracht.
Nach gemeinsamen Gesprächen aller Beteiligten wurde eine Lösung zur Weiterführung des Übungsbetriebes gefunden.
Der Übungsbetrieb wird im Bürgerhaus Max Mannheimer, Dreifachturnhalle der Dominik-Brunner-Realschule und im Bewegungsraum der Anzinger Straße 1 fortgeführt.
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1.6. Asyl- und Flüchtlingsthemen - Asylbewerberunterkünfte;
Aufforderung zum Verlassen der Unterkunft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
Auf unser Schreiben an die Regierung von Oberbayern von April dieses Jahres wegen Aufforderungen an anerkannte Asylberechtigte, die staatlichen Unterkünfte mit Fristsetzung zu verlassen, teilt die Regierung von Oberbayern folgendes mit:
Die Regierung von Oberbayern versichert, dass anerkannte Asylberechtigte grundsätzlich nicht obdachlos werden. Aufforderungen, die staatlichen Unterkünfte zu verlassen werden mit und ohne Fristsetzung automatisch vom sogenannten Migrantenverwaltungssystem bayernweit einheitlich erstellt. Die Fristsetzung in der Auszugsaufforderung ist vom Einzelfall abhängig und hängt mit der Wohnsitzzuweisung zusammen, § 12 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Alle Aufforderungen enthalten Hinweise, dass Unterkunftsgebühren fällig werden, sollte bis zum Ablauf der Fristsetzung kein geeigneter privater Wohnraum gefunden werden. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass die weitere Wohnsitznahme für anerkannte Asylberechtigte in staatlichen Unterkünften geduldet wird. Darüber hinaus stellt die Regierung von Oberbayern fest, dass sich anerkannte Asylberechtigte trotz Duldung in den staatlichen Unterkünften und trotz der angespannten Wohnungsmarktsituation in Oberbayern mit Hilfe der Helferkreise und Behörden vor Ort weiter um privaten Wohnraum bemühen sollen.
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2. Vorstellung Energiebericht 2017 und Umwelt- und Klimaschutzbericht 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing erfasst seit 2013 mithilfe eines Gebäudemanagementtools systematisch alle Energieverbräuche und - kosten der kommunalen Liegenschaften und anderer kommunaler Verbraucher. Der Energiebericht 2017 umfasst dabei die Verbräuche vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 und vergleicht diese Daten mit den beiden Vorjahren.
Der Umwelt- und Klimaschutzbericht ist ein Tätigkeitsübersicht der Fachkraft für Umwelt- und Klimaschutz der Gemeinde Poing. Der Bericht 2018 beinhaltet Maßnahmen, die vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.
Beide Berichte werden jährlich fortgeschrieben und dem Gemeinderat und/oder einem seiner Ausschüsse in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Die Berichte dienen zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Kurzbericht
Vorstellung Energiebericht 2017 und Umwelt- und Klimaschutzbericht 2018
(mw) Die Gemeinde Poing erfasst seit 2013 mithilfe eines Gebäudemanagementtools systematisch alle Energieverbräuche und –kosten der kommunalen Liegenschaften und anderer kommunaler Verbraucher. Der Energiebericht 2017 umfasst dabei die Verbräuche vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 und vergleicht diese Daten mit den beiden Vorjahren.
Der Umwelt- und Klimaschutzbericht ist e in Tätigkeitsübersicht der Fachkraft für Umwelt- und Klimaschutz der Gemeinde Poing. Der Bericht 2018 beinhaltet Maßnahmen, die vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.
Beide Berichte werden jährlich fortgeschrieben und dem Gemeinderat und/oder einem seiner Ausschüsse in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Die Berichte dienen zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
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3. Statusbericht Energiewende 2030 im Landkreis Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Hans Gröbmayr, der Klimaschutzmanager des Landkreises Ebersberg und Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München stellt den Status der Energiewende im Landkreis dar und geht auf die Leistungen der Energieagentur in Bezug auf Poing ein.
Der Bericht dient zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Kurzbericht
Statusbericht Energiewende 2030 im Landkreis Ebersberg
(mw) Hans Gröbmayr, der Klimaschutzmanager des Landkreises Ebersberg und Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München stellt den Status der Energiewende im Landkreis dar und geht auf die Leistungen der Energieagentur in Bezug auf Poing ein.
Der Bericht dient zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
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4. Antrag von Gemeinderatsmitglied Wolfgang Spieth zu Energieverbräuchen in der Gemeinde Poing und Maßnahmen im Rahmen des Energienutzungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
11.02.2010 GR TOP 4 ö
Antrag der SPD-Bürgerliste vom 06.05.2009, ein alternatives Energiekonzept für Poing betreffend;
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und
Antrag des Gemeinderates Wolfgang Spieth die Definition und Ermittlung des Energieverbrauchs der Gemeinde Poing betreffend
16.04.2015 GR TOP 2 ö
Vorstellung Energienutzungsplan des LKR EBE und Darstellung der Energieverbräuche der Gemeinde
07.05.2015 GR TOP 6 ö
Antrag von Gemeinderat Wolfgang Spieth zur Darlegung der Energieverbräuche, die inzwischen getroffenen Maßnahmen, den aktuellen Energieverbrauch der Gemeinde, das aktuelle Verhältnis des Energieverbrauchs aus fossilen und endlichen Energieträgern einerseits und regenerativen und umweltfreundlichen Quellen andererseits sowie Vorlage eines Energienutzungsplanes
Das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Spieth stellt mit Schreiben vom 07.05.2019 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Maßnahmen, die in den Jahren 2013 bis 2018 gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2010 und gemäß einem Energienutzungsplan getroffen worden sind, aufzuführen,
- den aktuellen Energieverbrauch der Gemeinde (2018) einschließlich der Veränderungen von 2013 bis 2018 mitzuteilen bzw. zu ermitteln und
- das aktuelle Verhältnis des Energieverbrauchs aus fossilen und endlichen Energieträgern einerseits und regenerativen und umweltfreundlichen Quellen andererseits darzustellen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorstellung des Energieberichts der Liegenschaften und des Umwelt- und Klimaschutzberichts der Gemeinde Poing sowie der Vortrag des Klimaschutzmanagers des Landkreises, Hans Gröbmayr, zum Sachstand der Energiewende geben einen guten Überblick über die getroffenen Maßnahmen gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2010. Außerdem werden die Energieverbräuche der gemeindlichen Liegenschaften und die Veränderungen zu den Vorjahren ersichtlich.
Das Verhältnis des Energieverbrauchs aus fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern werden im Vortrag von Herrn Gröbmayr - aufgegliedert in die Sektoren Wärme, Mobilität und Strom - dargestellt.
Die Gemeinde Poing trägt viel zur Energieeinsparung (z.B.: Beschluss zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung) und zur Erzeugung regenerativer Energie (z.B.: Geothermie) bei. Außerdem engagiert sich die Gemeinde auch im Ausbau regenerativer Energieträger. Im Bereich Photovoltaik steht sie im engen Austausch mit der EBERwerk GmbH. Hier wurden im vergangenen Jahr mehrere Poinger Firmen von der Gemeinde auf das PV-Angebot des EBERwerks aufmerksam gemacht. Außerdem fand am 17.07.2019 ein Infoabend zum Thema Photovoltaik für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt, der in Kooperation zwischen der Gemeinde Poing und der EBERwerk GmbH veranstaltet wurde.
Dennoch ist das Ziel, „bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen und endlichen Energieträgern zu werden und in allen Bereichen mit Energie aus regenerativen und umweltfreundlichen Quellen versorgt zu werden“ wohl nicht zu erreichen.
Hierfür sind u.a. mehrere Gründe wie die Probleme beim Ausbau der Windkraft und ein erhöhter Stromverbrauch durch das Wachstum der Gemeinde aufzuführen. Des Weiteren bleibt auch die E-Mobilität hinter den Erwartungen zurück.
Die Gemeinde Poing wird ihre Aktivitäten im Bereich Klima- und Umweltschutz weiter verstärken. Hierzu soll z.B. ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Des Weiteren soll auch die Zusammenarbeit im Landkreis mit der Energieagentur weiter ausgebaut werden.
Der Energiebericht 2017, der Klima- und Umweltschutzbericht 2018 der Gemeinde Poing sowie der Statusbericht zur Energiewende 2030 im Landkreis Ebersberg wurden in der öffentlichen Sitzung als TOP 2 und TOP 3 vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die im Antrag von Gemeinderat Spieth genannten Punkte angesprochen und diskutiert.
Nach Auffassung der Verwaltung sind die dem Antrag zugrunde liegenden Themen damit behandelt worden.
Beschlussvorschlag
Kurzbericht
Antrag von Gemeinderatsmitglied Wolfgang Spieth zu Energieverbräuchen in der Gemeinde Poing und Maßnahmen im Rahmen des Energienutzungsplans
(mw) Das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Spieth stellt mit Schreiben vom 07.05.2019 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Maßnahmen, die in den Jahren 2013 bis 2018 gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2010 und gemäß einem Energienutzungsplan getroffen worden sind, aufzuführen,
- den aktuellen Energieverbrauch der Gemeinde (2018) einschließlich der Veränderungen von 2013 bis 2018 mitzuteilen bzw. zu ermitteln und
- das aktuelle Verhältnis des Energieverbrauchs aus fossilen und endlichen Energieträgern einerseits und regenerativen und umweltfreundlichen Quellen andererseits darzustellen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorstellung des Energieberichts der Liegenschaften und des Umwelt- und Klimaschutzberichts der Gemeinde Poing sowie der Vortrag des Klimaschutzmanagers des Landkreises, Hans Gröbmayr, zum Sachstand der Energiewende geben einen guten Überblick über die getroffenen Maßnahmen gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2010. Außerdem werden die Energieverbräuche der gemeindlichen Liegenschaften und die Veränderungen zu den Vorjahren ersichtlich.
Das Verhältnis des Energieverbrauchs aus fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern werden im Vortrag von Herrn Gröbmayr - aufgegliedert in die Sektoren Wärme, Mobilität und Strom - dargestellt.
Die Gemeinde Poing trägt viel zur Energieeinsparung (z.B.: Beschluss zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung) und zur Erzeugung regenerativer Energie (z.B.: Geothermie) bei. Außerdem engagiert sich die Gemeinde auch im Ausbau regenerativer Energieträger. Im Bereich Photovoltaik steht sie im engen Austausch mit der EBERwerk GmbH. Hier wurden im vergangenen Jahr mehrere Poinger Firmen von der Gemeinde auf das PV-Angebot des EBERwerks aufmerksam gemacht. Außerdem fand am 17.07.2019 ein Infoabend zum Thema Photovoltaik für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt, der in Kooperation zwischen der Gemeinde Poing und der EBERwerk GmbH veranstaltet wurde.
Dennoch ist das Ziel, „bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen und endlichen Energieträgern zu werden und in allen Bereichen mit Energie aus regenerativen und umweltfreundlichen Quellen versorgt zu werden“ wohl nicht zu erreichen.
Hierfür sind u.a. mehrere Gründe wie die Probleme beim Ausbau der Windkraft und ein erhöhter Stromverbrauch durch das Wachstum der Gemeinde aufzuführen. Des Weiteren bleibt auch die E-Mobilität hinter den Erwartungen zurück.
Die Gemeinde Poing wird ihre Aktivitäten im Bereich Klima- und Umweltschutz weiter verstärken. Hierzu soll z.B. ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Des Weiteren soll auch die Zusammenarbeit im Landkreis mit der Energieagentur weiter ausgebaut werden.
Der Energiebericht 2017, der Klima- und Umweltschutzbericht 2018 der Gemeinde Poing sowie der Statusbericht zur Energiewende 2030 im Landkreis Ebersberg wurden in der öffentlichen Sitzung als TOP 2 und TOP 3 vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die im Antrag von Gemeinderat Spieth genannten Punkte angesprochen und diskutiert.
Nach Auffassung der Verwaltung sind die dem Antrag zugrunde liegenden Themen damit behandelt worden.
Der Antrag wurde ohne Beschlussfassung derzeit zurückgestellt bis die Ergebnisse des Klimaschutzplaners der Energieagentur Ebersberg-München voraussichtlich im September 2019 präsentiert werden.
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5. Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste;
Ausrufung des Klimanotstands in der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 07.05.2019 folgenden Antrag:
„Ausrufung des Klimanotstandes in der Gemeinde Poing
Der Gemeinderat:
- erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
- erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen möglicherweise nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- stellt fest, dass die in der Gemeinde gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.
- fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
- fordert auch andere Kommunen, Landkreise, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Erklärung des Klimanotstands („Climate Emergency“) erkennt der Gemeinderat an, dass es einen vom Menschen gemachten Klimawandel gibt und dass die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diesen zu begrenzen.
In Deutschland haben bereits diverse Städte den Klimanotstand ausgerufen. Vor allem Städte in Nordrhein-Westfalen sind darunter.
Die Ausrufung des Klimanotstands soll alle künftigen Maßnahmen der Gemeinde Poing (z.B. Bautätigkeiten etc.) berücksichtigen und Lösungen bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Beschluss
- erkennt die Notwendigkeit der Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
- erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen bis jetzt nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- stellt fest, dass die in der Gemeinde gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.
- fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
- fordert die Unternehmen und Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde auf, den Klimaschutz mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit voranzutreiben.
- Die Gemeinde Poing erklärt sich zum Teil der „Klimaschutzregion“ Landkreis Ebersberg.
- Die Gemeinde Poing erkennt das Landkreisziel Energiewende Ebersberg 2030 an.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Kurzbericht
Antrag der Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste; Ausrufung des Klimanotstands in der Gemeinde Poing
(mw) Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 07.05.2019 folgenden Antrag:
„Ausrufung des Klimanotstandes in der Gemeinde Poing
Der Gemeinderat:
- erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
- erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen möglicherweise nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- stellt fest, dass die in der Gemeinde gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.
- fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
- fordert auch andere Kommunen, Landkreise, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Konstanzer Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Erklärung des Klimanotstands („Climate Emergency“) erkennt der Gemeinderat an, dass es einen vom Menschen gemachten Klimawandel gibt und dass die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diesen zu begrenzen.
In Deutschland haben bereits diverse Städte den Klimanotstand ausgerufen. Vor allem Städte in Nordrhein-Westfalen sind darunter.
Die Ausrufung des Klimanotstands soll alle künftigen Maßnahmen der Gemeinde Poing (z.B. Bautätigkeiten etc.) berücksichtigen und Lösungen bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Nach intensiver Diskussion wurde folgender Beschluss mit einer Gegenstimme gefasst:
Der Gemeinderat Poing
- erkennt die Notwendigkeit der Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
- erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen bis jetzt nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
- berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- stellt fest, dass die in der Gemeinde gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.
- fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
- fordert die Unternehmen und Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde auf, den Klimaschutz mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit voranzutreiben.
- Die Gemeinde Poing erklärt sich zum Teil der „Klimaschutzregion“ Landkreis Ebersberg.
- Die Gemeinde Poing erkennt das Landkreisziel Energiewende Ebersberg 2030 an.
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6. Kommunale Verkehrsüberwachung;
Vertragsverlängerung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
09.02.2021
|
ö
|
beratend
|
2 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
beratend
|
3 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
25.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2017
|
nö
|
beschließend
|
10 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
02.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.05.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„In der Gemeinde Poing wird eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr mit einem Probebetrieb von zunächst 24 Monaten eingeführt. Die Umsetzung soll in der Organisationsform „Zweckverband“ oder „Zweckvereinbarung mit einer Nachbargemeinde“ erfolgen. Der Stundenumfang soll sich an Gemeinden vergleichbarer Größe im Landkreis Ebersberg orientieren. Die regelmäßigen Standorte der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Benehmen mit der Polizeiinspektion Poing festzulegen. Entsprechende außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Dem Gemeinderat ist alle 6 Monate ein Erfahrungsbericht abzugeben.“
Die Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr hat der Gemeinderat hingegen mehrheitlich abgelehnt.
Durch Zweckvereinbarung hat die Gemeinde Poing sodann dem Markt Markt Schwaben die Organisation und die finanzielle Abwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Bereich des fließenden Verkehrs übertragen. Ferner wurde durch die Zweckvereinbarung auch die Übertragung der notwendigen Arbeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung auf den Markt Markt Schwaben festgelegt. Hierzu zählen sämtliche mit dem Verfahren verbundene hoheitliche Entscheidungen.
Die Aufnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgte zum 01.01.2018. Die Zweckvereinbarung wurde durch Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 29.11.2017 genehmigt und im dortigen Amtsblatt vom 01.12.2017 veröffentlicht.
Aufgrund der Kündigungsfrist von 3 Monaten - sowohl in der Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben als auch im Vertrag mit dem Dienstleister Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft - muss der Gemeinderat nunmehr entscheiden, ob er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Andernfalls würde sich die Zweckvereinbarung bzw. der Vertrag sich jeweils immer um ein Jahr automatisch verlängern.
Herr Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft steht für Informationen und Fragen in der Gemeinderatssitzung zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der bisherigen Erfahrungen, die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben und den Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft nicht zu kündigen.
Beschlussvorschlag
Die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben die Kommunale Verkehrsüberwachung - fließender Verkehr - betreffend und der entsprechende Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft werden nicht gekündigt.
Beschluss
Die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben die Kommunale Verkehrsüberwachung - fließender Verkehr - betreffend und der entsprechende Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft werden nicht gekündigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8
Kurzbericht
Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 – Vertragsverlängerung kommunale Verkehrsüberwachung
(rei) Die Aufnahme der Kommunalen Verkehrsüberwachung erfolgte zum 01.01.2018 für einen Probebetrieb von 24 Monaten.
Aufgrund der Kündigungsfrist von 3 Monaten - sowohl in der Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben als auch im Vertrag mit dem Dienstleister Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft - musste der Gemeinderat nunmehr entscheiden, ob er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Andernfalls würde sich die Zweckvereinbarung bzw. der Vertrag sich jeweils immer um ein Jahr automatisch verlängern
Dem Gemeinderat wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen empfohlen, die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben und den Vertrag mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft nicht zu kündigen.
Der Beschluss erfolgte mit 8 Gegenstimmen.
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7. Neuausschreibung PPA-Linienbündel;
Vorabbekanntmachung 2019 für Ausschreibung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Vorabbekanntmachung 2019 für die Neuausschreibung des PPA-Linienbündels wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.07.2019 vorberaten. Auf die dortigen Sitzungsunterlagen wird verwiesen.
Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag
Die Vorabbekanntmachung des PPA-Linienbündels wird entsprechend den von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Mit der Absendung der Vorabbekanntmachung für das Linienbündel der MVV-Regionalbuslinien 460, 461, 462, 464 und 468 in Q3 2019 wird der Ausschreibungsprozess eingeleitet. Die MVV GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Beschluss
- Die Vorabbekanntmachung des PPA-Linienbündels wird entsprechend den von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Mit der Absendung der Vorabbekanntmachung für das Linienbündel der MVV-Regionalbuslinien 460, 461, 462, 464 und 468 in Q3 2019 wird der Ausschreibungsprozess eingeleitet. Die MVV GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
- Die Option „E-Bus“/alt. Antriebe“ soll – so tatsächlich seitens der MVV möglich – in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
Gemeinderatssitzung vom 25.07.2019 – Neuausschreibung PPA-Linienbündel
(rei) Der Verkehrsvertrag des PPA-Linienbündels läuft zum 11.12.2021 aus, weshalb die MVV-Regionalbuslinien 460, 461, 462 und 464 in der Aufgabenträgerschaft der Gemeinden Poing, Pliening und Anzing im Jahr 2020 neu ausgeschrieben werden müssen.
Die Auswertung einer Bürger- und Fahrgastbefragung, die im Rahmen der derzeit laufenden Erstellung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Ebersberg durchgeführt wurde, lieferte wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der derzeitigen Anbindung der Gemeinden durch den MVV-Regionalbusverkehr.
Seitens der Poinger Bürger wird die Anschlusssituation bemängelt sowie eine Ausweitung der täglichen Betriebszeiten gewünscht. Die fehlende Nord-Süd-Verbindung innerhalb der Gemeinde ist darüber hinaus ein wichtiges Anliegen zahlreicher Bürger. In Poing ist allerdings die generelle Zufriedenheit mit dem Regionalbusangebot signifikant besser als in Pliening und den restlichen Landkreisgemeinden.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Befragung, der Auswertung von Fahrgastzahlen, Analysen der Pünktlichkeit sowie weiterer Beobachtungen, ist von der Verwaltung in enger Abstimmung mit dem MVV ein Fahrplanvorschlag für das PPA-Linienbündel erarbeitet worden.
Vorgeschlagenes Maßnahmenpaket:
Linie 460:
- Gegenläufiger Verkehr mit zwei Fahrzeugen; Takt 40 in HVZ, Takt 60 in NVZ und am Samstag
- Routenführung über Grub (S) Nord für Anschluss zur S-Bahn
- Routenführung nach Poing Süd zur Nord-Süd-Verbindung in Poing
Linie 461:
- Taktung und Taktlückenschluss; Takt 40 in HVZ, Takt 60 in NVZ und am Samstag
- Routenführung nach Poing Nord zur Nord-Süd-Verbindung in Poing
Linie 462:
- Fahrzeitprofil bei alternativer Anbindung von Angelbrechting anzupassen
- Taktlückenschluss morgens
Linie 464:
- Stark determiniert durch bestehenden Linienweg
neue Linie (468):
- Verbindung zwischen Poing Nord und Süd:
Poing (S) Süd – Rathaus – Polizei – Schulzentrum – Poing (S) Nord – Stahlgruber – West – Mitterfeldring – Poing (S) Süd; Takt 30 Minuten von Montags bis Freitags
Bedienzeiten: Montag bis Samstag bis ca. 24 Uhr.
Dem Gemeinderat wurde empfohlen, die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung 2019 der Neuausschreibung des PPA-Linienbündels 2020 - wie im Sachvortrag dargestellt - ohne Änderungen zu beschließen.
Der Beschluss erfolgte Einstimmig.
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8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung";
Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
18.05.2017
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GR (TOP 9)
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
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20.07.2017
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GR (TOP 13 nö)
Vergabe des Planungsauftrags
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24.01.2018
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Gespräch mit Gemeinderat und Vereinen / Nutzern des Sportzentrums
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26.07.2018
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GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der Planung
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06.12.2018
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GR (TOP 4)
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
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02.01.2019 mit
01.02.2019
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
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06.06.2019
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GR (TOP 4)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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In der GR-Sitzung am 6. Juni 2019 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden gefasst.
Hinsichtlich des Verwaltungsvorschlages zum „Parkdeck / Mehrfachnutzung“ wurde kein Beschluss gefasst.
Nachdem die schalltechnische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag und damit kein Zeitdruck bestand, wurde eine Entscheidung hierüber vorerst zurückgestellt und weitere Prüfaufträge (Visualisierung, Vereinbarkeit Parkdeck mit Grundwasserstand, genauere Kostenermittlung, Fördermöglichkeiten) erteilt.
Der Erhalt des Zierteichs wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen. Hier sind Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
Ergebnis:
Die „Krautgärten“ mit einer Bestandsfläche von derzeit rd. 1.600 qm sollen erhalten werden, sind allerdings künftig im Norden angeordnet.
Grundwasserverhältnisse / Parkdeck:
Beim Parkdeck ist eine Absenkung von nur 1,50 m vorgesehen, damit liegt das Parkdeck über dem HHW und kann ohne grundwassersichernde Maßnahmen ausgeführt werden.
Variante 1 (entspricht der Fassung vom GR 06.12.2018 – war im Beteiligungsverfahren):
Stellplätze im Norden insgesamt 203 (davon 88 Rasenpflaster, 115 Schotterrasen)
Stellplätze im Süden 110 (Schotterrasen),
insgesamt 313
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder:
Rasenspielfeld 4
Kunstrasenfeld 2
Allwetterplatz 1
Soccer-five 4
Multifunktion 1
Tennisfeld 8
Ökokontofläche: 5.300 qm
Fläche für Krautgärten: 1.600 qm
Gesamtkosten: 12.028.000,00 €
Variante 2 (Multifunktionsparkdeck – unten Stellplätze / oben Soccer-five o.ä.):
Höhenentwicklung ca.: 8 – 9 m über GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck: 92, Schotterrasen 28, Rasenpflaster 55, insgesamt also 175
Stellplätze im Süden: 110 Schotterrasen
insgesamt 285
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder: wie Variante 1
Ökokonto-Fläche: 5.700 qm
Fläche für Krautgärten: 3.380 qm
Gesamtkosten: 13.113.000,00 €
Variante 3 (Parkdeck mit Stellplätze auf 2 Ebenen):
Höhenentwicklung ca. 2 – 3 m GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck 172, Schotterrasen 27, Rasenpflaster 55, insgesamt 255
Stellplätze im Süden: 56 Schotterrasen
insgesamt 311
Spielfelder:
Rasenspielfeld 4
Kunstrasenfeld 2
Allwetterplatz 1
Soccer-five 4
Multifunktion 2
Beach-Soccer 1
Tennisfeld 8
Ökokontofläche: 5.000 qm
Fläche für Krautgärten: 2.600 qm
Gesamtkosten: 13.028.000,00 €
Fördermöglichkeiten:
Prüfung der Fördermöglichkeit für ein Parkdeck mit Ballspielfläche auf dem Dach, abgesichert durch einen Ballfangzaun am Sportzentrum:
Nach telefonischer Rücksprache am 17.06.2019 mit Frau Reitinger (ROB), kann ein Parkdeck mit einer Ballspielfläche für Soccer, Beachvolley oder dergleichen nur gefördert werden, wenn ein schulischer Bedarf vorliegt und durch eine schulaufsichtliche Genehmigung erlaubt wäre.
Bisher wurde eine vergleichbare Anlage nur einmal von der Regierung gefördert. Ein Parkdeck für das Sportzentrum ist nicht förderfähig.
Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 1.
Die Bäume im Bereich der Parkplätze können ohne Bau eines Parkdecks erhalten werden.
Es erfolgt keine Vollversiegelung durch das Parkdeck, derzeit sind nur die Fahrgassen befestigt.
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet.
Beschluss
Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3
Kurzbericht
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“
Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019
(cw) In der GR-Sitzung am 6. Juni 2019 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden gefasst.
Hinsichtlich des Verwaltungsvorschlages zum „Parkdeck / Mehrfachnutzung“ wurde kein Beschluss gefasst.
Nachdem die schalltechnische Untersuchung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag und damit kein Zeitdruck bestand, wurde eine Entscheidung hierüber vorerst zurückgestellt und weitere Prüfaufträge (Visualisierung, Vereinbarkeit Parkdeck mit Grundwasserstand, genauere Kostenermittlung, Fördermöglichkeiten) erteilt.
Der Erhalt des Zierteichs wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen. Hier sind Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
Ergebnis:
Die „Krautgärten“ mit einer Bestandsfläche von derzeit rd. 1.600 qm sollen erhalten werden, sind allerdings künftig im Norden angeordnet.
Grundwasserverhältnisse / Parkdeck:
Beim Parkdeck ist eine Absenkung von nur 1,50 m vorgesehen, damit liegt das Parkdeck über dem HHW und kann ohne grundwassersichernde Maßnahmen ausgeführt werden.
Variante 1 (entspricht der Fassung vom GR 06.12.2018 – war im Beteiligungsverfahren):
Stellplätze im Norden insgesamt 203 (davon 88 Rasenpflaster, 115 Schotterrasen)
Stellplätze im Süden 110 (Schotterrasen),
insgesamt 313
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder:
Rasenspielfeld 4
Kunstrasenfeld 2
Allwetterplatz 1
Soccer-five 4
Multifunktion 1
Tennisfeld 8
Ökokontofläche: 5.300 qm
Fläche für Krautgärten: 1.600 qm
Gesamtkosten: 12.028.000,00 €
Variante 2 (Multifunktionsparkdeck – unten Stellplätze / oben Soccer-five o.ä.):
Höhenentwicklung ca.: 8 – 9 m über GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck: 92, Schotterrasen 28, Rasenpflaster 55, insgesamt also 175
Stellplätze im Süden: 110 Schotterrasen
insgesamt 285
Fahrradstellplätze 164
Spielfelder: wie Variante 1
Ökokonto-Fläche: 5.700 qm
Fläche für Krautgärten: 3.380 qm
Gesamtkosten: 13.113.000,00 €
Variante 3 (Parkdeck mit Stellplätze auf 2 Ebenen):
Höhenentwicklung ca. 2 – 3 m GOK
Stellplätze im Norden, Parkdeck 172, Schotterrasen 27, Rasenpflaster 55, insgesamt 255
Stellplätze im Süden: 56 Schotterrasen
insgesamt 311
Spielfelder:
Rasenspielfeld 4
Kunstrasenfeld 2
Allwetterplatz 1
Soccer-five 4
Multifunktion 2
Beach-Soccer 1
Tennisfeld 8
Ökokontofläche: 5.000 qm
Fläche für Krautgärten: 2.600 qm
Gesamtkosten: 13.028.000,00 €
Fördermöglichkeiten:
Prüfung der Fördermöglichkeit für ein Parkdeck mit Ballspielfläche auf dem Dach, abgesichert durch einen Ballfangzaun am Sportzentrum:
Nach telefonischer Rücksprache am 17.06.2019 mit Frau Reitinger (ROB), kann ein Parkdeck mit einer Ballspielfläche für Soccer, Beachvolley oder dergleichen nur gefördert werden, wenn ein schulischer Bedarf vorliegt und durch eine schulaufsichtliche Genehmigung erlaubt wäre.
Bisher wurde eine vergleichbare Anlage nur einmal von der Regierung gefördert. Ein Parkdeck für das Sportzentrum ist nicht förderfähig.
Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 1.
Die Bäume im Bereich der Parkplätze können ohne Bau eines Parkdecks erhalten werden.
Es erfolgt keine Vollversiegelung durch das Parkdeck, derzeit sind nur die Fahrgassen befestigt.
Es erfolgte eine kontroverse Diskussion um Vor-/Nachteile der Varianten, insbesondere in ökologischer Hinsicht.
Auch wurde die Berücksichtigung / Planung einer PPA-Bushaltestelle angeregt.
Nach Diskussion wurde mit 3 Gegenstimmen beschlossen, dass der Bebauungsplan auf Grundlage der Variante 1 weiterbearbeitet wird.
Für die Krautgärten sollen im Norden 3.000 qm Fläche vorgesehen werden. Dafür wird der geplante Bachlauf nach Osten umgeplant.
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9. Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte";
Innere Erschließung W 7 sowie Anbindung an Bergfeldstraße;
Entscheidung über die Gestaltung des Straßenraums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2019
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der BUA-Sitzung am 23.07.2019 vorberaten.
Auf die Sitzungsvorlage hierzu wird verwiesen.
Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Beschlussvorschlag
Der Gestaltung des Straßenraumes für das Wohngebiet W 7 wird zugestimmt.
Beschluss
Der Gestaltung des Straßenraumes für das Wohngebiet W 7 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
Bebauungsplan Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“; Innere Erschließung W 7 sowie Anbindung an die Bergfeldstraße; Entscheidung über die Gestaltung des Straßenraums
(cw) Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 23.07.2019 vorberaten.
Insoweit wird auf den vorstehenden Bericht verwiesen.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Gestaltung des Straßenraumes für das Wohngebiet
W 7 wird zugestimmt.
Datenstand vom 27.05.2022 11:47 Uhr