Datum: 12.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.2 Anfrage der SPD-Bürgerliste; Zulassung weiterer Allgemein-, Fach- und Kinderärzte in Poing
1.3 Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Gewerbefläche in einen Pizza-Lieferservice mit Imbiss, Keltenstraße 14, Fl.Nr. 388/7
1.4 Vorbescheid für die Errichtung von Wohnhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken in der Schulstraße 30 und 30 a, Fl.Nrn. 26/2 und 26/3 der Gemarkung Poing; Verwaltungsstreitsache, Niederschrift über den Augenschein und öffentliche Sitzung am 31.07.2019
1.5 Vollzug des BauGB; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe"; Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
1.6 Jugendarbeit in Poing; Aktuelle Öffnungszeiten im Jugendzentrum
1.7 Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule Poing; Zuschuss der Regierung von Oberbayern für 2019
1.8 Förderprogramme Digitale Schule
1.9 Umbau Kreuzung Anzinger - Hauptstraße
1.10 Jugendarbeit in Poing; Sachstand Fortschreibung Jugendprogramm
1.11 Versagung der Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 192/16, Lindacher Straße 20, Gemarkung Poing; Verwaltungsstreitsache, Niederschrift über Augenschein und öffentliche Sitzung am 31.07.2019
1.12 Fairtrade-Baumwolltaschen der Gemeinde Poing
1.13 Eisenbahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing" Treppenanlage Nord-Ost ; Nordzugang zu Gleis Erding-München
1.14 Streuobstwiesen der Gemeinde Poing
1.15 BUA-Sitzung vom 10.09.2019, TOP 2.1, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Keltenstraße 6
2 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Bemusterung Betonoberflächen
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung"; Vorstellung Bebauungsplanentwurf, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing"; Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 für "Erweiterung des bestehenden Friedhofes nach Norden" (östlich Plieninger Straße /südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1)
6 Katholischer Kindergarten Am Bergfeld; Antrag auf Zuschuss zur Erneuerung der Außenspielanlage
7 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Kindertagesstätte Sudetenstr. 3 Instandsetzung Fassade
8 Expressbus zwischen Poing und der Messestadt Ost; Grundsatzbeschluss und Vorabbekanntmachung
9 Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zu Straßenzustand in Poing; Sanierungskonzept und Finanzierung

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Wie das Landratsamt Ebersberg mitgeteilt hat bleibt die dezentrale Asylbewerberunterkunft in der Anzinger Straße dauerhaft geschlossen. Die bisher dort Untergebrachten sind durch das Landratsamt Ebersberg in den Asylbewerberunterkünften in Zorneding und Pöring untergebracht worden. Für die überwiegend anerkannten Asylberechtigten steht in der Gemeinde Poing leider kein Wohnraum zur Verfügung. Da dieser Personenkreis in Poing eine Beschäftigung gefunden hat und in unserer Gemeinde gut integriert ist, haben wir uns wegen der Frage der Unterbringung mit einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern gewandt. Wir haben vorgeschlagen, diese Personen entweder in der dezentralen Asylbewerberunterkunft in der Gruber Straße oder in der Gemeinschaftsunterkunft in Grub unterzubringen. Die Regierung von Oberbayern hat uns fernmündlich zugesagt, diese Vorschläge mit dem Landratsamt Ebersberg bis Anfang September 2019 zu prüfen. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Die gemeindliche Ansprechpartnerin für die Asylthemen, Frau Murad, hat leider die Gemeinde Poing verlassen. Ihre Nachfolge hat Frau Beck übernommen.

zum Seitenanfang

1.2. Anfrage der SPD-Bürgerliste; Zulassung weiterer Allgemein-, Fach- und Kinderärzte in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Fraktion der SPD-Bürgerliste bat in einer Anfrage vom 09.07.2019 um Beantwortung, ob der Verwaltung Erkenntnisse vorliegen, nach denen in Poing weitere Allgemein- und Fachärzte, hier insbesondere Kinderärzte, eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten können.

Die Gemeindeverwaltung kontaktierte daraufhin die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), welche der Verwaltung folgende Rückmeldung gab:

„Die Zulassungsmöglichkeiten werden über den Bedarfsplan geregelt. Der Bedarfsplan stellt den Stand der vertragsärztlichen Versorgung je Versorgungsebene dar (Hausärztliche Versorgung, Fachärztliche Versorgung). Er dient unter anderem als Grundlage für die Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und auch als Ausgangspunkt für Sicherstellungsmaßnahmen. Die Inhalte des Bedarfsplans sind in der Bedarfsplanungsrichtlinie und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte definiert. 

Hausärztlich ist Poing aktuell (Landesausschusssitzung 05.02.2019) dem Planungsbereich München zugeordnet. Der hausärztliche Planungsbereich München setzt sich aus dem Stadt- und Landkreis München sowie Teilen angrenzender Landkreise zusammen und hat einen Versorgungsgrad von 114,1 %, d. h. der Planungsbereich ist gesperrt und es gibt aktuell keine freien Zulassungsmöglichkeiten für Hausärzte. Natürlich können aber im Rahmen eines Praxisabgabeverfahrens auch Praxen im hausärztlichen Planungsbereich München übernommen werden. 
 
Bei der fachärztlichen Versorgung mit Kinderärzten handelt es sich bei der Versorgungsebene um die „Allgemeine Fachärztliche Versorgung“. Hier rechnet man Poing bedarfsplanerisch dem LK Ebersberg zu, der aktuell (Landesausschusssitzung 05.02.2019) einen Versorgungsgrad von 116,2% hat, d. h. der Planungsbereich ist gesperrt und es gibt aktuell keine freien Zulassungsmöglichkeiten für Kinderärzte. Natürlich können aber auch hier im Rahmen eines Praxisabgabeverfahrens Praxen im hausärztlichen Planungsbereich LK Ebersberg übernommen werden.
 
Im Rahmen eines Abgabe-/Übernahmeverfahrens ist der Übernehmer i.d.R. dazu verpflichtet, den Standort des Abgebers zu übernehmen. Bei einer partiellen Entsperrung des Planungsbereiches bei einem Versorgungsgrad unter 110%, d. h. bei freien Zulassungsmöglichkeiten, hat der Arzt i.d.R. die Möglichkeit, den Niederlassungsort innerhalb des Planungsbereiches frei zu wählen. Eine Ärztin bzw. ein Arzt mit Niederlassungswunsch bzw. bei einer Praxisübernahme müsste sich aktiv für Poing entscheiden. Für gesperrte Planungsbereiche (d. h. überversorgte Planungsbereiche) gibt es damit nur beschränkte Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen: 
 
  • Praxisübernahme/-nachfolge von einem bereits zugelassenen Fachkollegen
  • Job-Sharing-Zulassung mit strikter Leistungsmengenbegrenzung
  • ggf. Sonderbedarfszulassung aus Sicherstellungsgründen (restriktive Handhabung, Sonderbedarf wird geprüft!)
  • ggf. Umwandlung einer bestehenden Anstellung in eine Zulassung
 
Aktuell wurde nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) die Bedarfsplanungsrichtlinie überarbeitet, die Änderungen sind zum 30.06.2019 in Kraft getreten. Den Landesausschüssen wurde zur Umsetzung der reformierten Bedarfsplanung bis 31.12.2019 Zeit gegeben. Die neue Systematik wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 wirksam, wobei die Umsetzung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Zentrale Eckpunkte sind Morbiditätsfaktor und Verhältniszahlen sowie die Einführung von Quotenregelungen für heterogene Arztgruppen. Für einzelne Arztgruppen hat der GBA einen grundsätzlichen Mehrbedarf festgestellt und die Verhältniszahlen abgesenkt. Für einzelne Arztgruppen, u. a. auch Kinderärzte und Hausärzte, wird es bayernweit Zulassungsmöglichkeiten geben, allerdings kann noch nicht rechtsverbindlich gesagt werden, wo diese in welcher Anzahl verortet sein werden.“ 

zum Seitenanfang

1.3. Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Gewerbefläche in einen Pizza-Lieferservice mit Imbiss, Keltenstraße 14, Fl.Nr. 388/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 20.08.2019 ging bei der Gemeinde Poing ein Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Gewerbefläche in einen Pizza-Lieferservice mit Imbiss in der Keltenstraße 14 ein.

Der Bauantrag wurde hinsichtlich seiner planungsrechtlichen Zulässigkeit geprüft.

Ergebnis: Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig, wenn die Öffnungszeiten auf 22.00 Uhr beschränkt werden.

Die Weitergabe der Unterlagen mit gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Ebersberg ist diese Woche erfolgt.

zum Seitenanfang

1.4. Vorbescheid für die Errichtung von Wohnhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken in der Schulstraße 30 und 30 a, Fl.Nrn. 26/2 und 26/3 der Gemarkung Poing; Verwaltungsstreitsache, Niederschrift über den Augenschein und öffentliche Sitzung am 31.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am 31. Juli 2019 fanden in der Verwaltungsstreitsache (2 Nachbarklagen) der Augenschein und die öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München statt.

Hauptpunkt der Klageverfahren war die Zufahrt zur Tiefgarage an der Ostseite des Baugrundstücks, die eine erhebliche (Lärm-)Belastung für die Kläger darstellt.

Ebenso ging es um das geplante Gewerbe im Gebäude an der Schulstraße.

Hinsichtlich der Erschließung der Tiefgarage wird von den Bevollmächtigten der Kläger in beiden Verfahren darauf hingewiesen, dass die alternative Zufahrt an der Waldstraße direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Aus Sicht ihrer Mandanten stehe bei einer solchen Regelung der Zufahrt einer Zustimmung zu den Bauplänen grundsätzlich nichts entgegen.

An der Waldstraße ist eine Einfahrt auf das Vorhabengrundstück nach geschätzt 10 – 15 m möglich. Dort ist bereits eine Einfahrt vorhanden.

Seitens der Vertreterin der Gemeinde wurde erklärt, der Gemeinderat habe zwar keinen Beschluss gefasst, stehe aber einer Zufahrt über die Waldstraße ablehnend gegenüber.

Zum geplanten Gewerbe wurde auf Nachfrage beim Bauherrn erklärt, dass eine im allgemeinen Wohngebiet zulässige Gewerbeeinheit geplant sei.

Das Gericht weist darauf hin, dass der Bescheid in Kombination mit den vorgelegten Plänen unter Berücksichtigung möglicher Rechtsverletzungen der Nachbarn zu unbestimmt ist. Den Beteiligten wird empfohlen, den Vorbescheid aufzuheben und gegebenenfalls gleich eine Baugenehmigung zu beantragen. Im Rahmen einer eventuellen Neuverbescheidung des Vorbescheidantrags muss auf jeden Fall klar gestellt werden, ob die Einfahrts- und Tiefgaragensituation Gegenstand des Vorbescheides sein soll und wenn ja, muss der Antrag diesbezüglich nachgebessert werden.

zum Seitenanfang

1.5. Vollzug des BauGB; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 176 der Gemeinde Vaterstetten für das Gebiet "Gewerbepark nördlich der BAB A 94, Logistikzentrum und großflächiges produzierendes Gewerbe"; Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Am 26. Juli 2019 ging bei der Gemeinde Poing das Anschreiben der Gemeinde Vaterstetten in o.g. Angelegenheit zur erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB ein.

Die Frist für die Stellungnahme war der 19. August 2019.

Seitens der Gemeinde Poing wurde mit Schreiben vom 6. August 2019 die Planung, unter Verweis auf die bisherigen ablehnenden Stellungnahmen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176, weiterhin abgelehnt.

Unabhängig hiervon wird mitgeteilt, dass die Baugenehmigung für die vorbereitenden Erdarbeiten von der Gemeinde Vaterstetten mit Bescheid vom 03.09.2019 erteilt wurde.

zum Seitenanfang

1.6. Jugendarbeit in Poing; Aktuelle Öffnungszeiten im Jugendzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Bekanntgabe

Aktuell sichern eine Werkstudentin der Sozialen Arbeit und ein Werkstudent für das Lehramt folgende Öffnungszeiten im Poinger Jugendzentrum:

August/September 2019:                Dienstag bis Samstag, reguläre Öffnungszeiten, gemeinsam

Oktober bis Dezember 2019:                Mittwoch bis Samstag, reguläre Öffnungszeiten, teils versetzt

Januar 2020:                                Mittwoch bis Samstag, reguläre Öffnungszeiten, teils versetzt

Weitere mögliche Einsätze hängen von den jeweiligen Stundenplänen der Hochschulen ab.

Alle zwei Wochen erhalten sie Unterstützung von einer Praktikantin des Dualen Studiengangs der Sozialen Arbeit der Internationalen Hochschule Duales Studium München. Allerdings wird diese Studentin auch bei Jugendsozialarbeit an Schulen und im Seniorenbereich praktische Anleitung erhalten und fällt für den Einsatz im Jugendzentrum zu diesen Zeiten aus.

zum Seitenanfang

1.7. Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule Poing; Zuschuss der Regierung von Oberbayern für 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Bekanntgabe


Mit Schreiben vom 17.07.2019 hat die Regierung von Oberbayern eine erste Teilzahlung in Höhe von EUR 4.090,00 bewilligt. Die 2. Teilzahlung in gleicher Höhe wird zum Ende des Haushaltsjahres 2019 erwartet.

zum Seitenanfang

1.8. Förderprogramme Digitale Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Im Rahmen des „Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ unterstützt der Bund die Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen. Die Förderrichtlinie ist am 31.07.2019 in Kraft getreten. Sie legt u.a. die förderfähige IT-Ausstattung und die Förderhöchstbeträge je Schulsachaufwandsträger fest. Der Höchstbetrag zur Förderung der IT-Ausstattung für die Poinger Grundschulen sowie die Mittelschule beläuft sich auf 437.302,00 EUR. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Verwaltung wird die für eine Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen – Maßnahmenplanung, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan sowie ein Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support – in enger Abstimmung mit den Schulen auf der Basis der schulischen Medienkonzepte erarbeiten.

Die Förderung erfolgt ergänzend zum Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ des Freistaates Bayern. Aus diesem Förderprogramm liegt der Gemeinde Poing bereits ein Bewilligungsbescheid über 98.481,00 EUR vor.

zum Seitenanfang

1.9. Umbau Kreuzung Anzinger - Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Der Fertigstellungstermin für den Umbau der Kreuzung Anzinger- Hauptstraße wird sich verschieben. Die Spartenumlegung von Telekom/Vodafone, Strom und Gas verzögert sich. Einen sehr großen Anteil an dieser Verzögerung hat ein ca. 35-40m langes und ca. 1m starkes Fundament, das direkt neben der Gasleitung liegt und nicht abgebrochen werden kann, solange die Gasleitung in Betrieb ist. Voraussichtlich ist es der Fachfirma für Arbeiten an einer Gasleitung, welche für die SWM arbeitet, erst in der KW 39 möglich diese stillzulegen.
Der neue Fertigstellungstermin für die Hauptstraße wird Anfang Oktober sein.

Die Anwohner der Hauptstraße zwischen Schwabener- und Rathausstraße und die Anwohner der Anzinger Straße zwischen Bgm.-Germeier-Straße/Schulstraße und Hauptstraße wurden per Einwurfzettel informiert.
Im Ortsnachrichtenblatt wurde die Gemeinde am 04.09.2019 über die verlängerte Bauzeit informiert.

zum Seitenanfang

1.10. Jugendarbeit in Poing; Sachstand Fortschreibung Jugendprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Am 22.06.2018 hat die Verwaltung einen Workshop zur Fortschreibung des Jugendprogramms zur Ideensammlung, Planung und Bewertung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an geeigneten Einrichtungen bzw. Angeboten für Jugendliche im gesamten Gemeindegebiet unter Berücksichtigung und Einbeziehung bestehender und geplanter weiterführender Schulformen (Mittel-, Realschule, zukünftiges Gymnasium) und den damit verbundenen neuen Zielgruppen durchgeführt. Dabei sollte auch die Entwicklung jugendspezifischer Angebote, insbesondere in den neuen Wohngebieten, berücksichtigt werden.

Am 22.08.2018 hat die Arbeitsgruppe FB 4/Jugendbeauftragte erste Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden könnten, vorgeschlagen. Einige wurden umgesetzt, weitere sollten mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen entwickelt werden.

Ende Oktober 2018 wurde die IT-Plattform zur Jugendbefragung freigeschaltet, die begleitet von Umfragen an den Schulen, im November erstmalig ausgewertet wurde. 

Eine greifbare Auswertung konnte bedauerlicherweise nicht durchgeführt werden, da der Fachbereich 4 nur noch bedingt über pädagogisches Personal verfügt hat.  Davon betroffen ist auch das Jugendzentrum, das seit April 2019 mit geringfügig Beschäftigten, aktuell mit 2 Werkstudenten und einer Dualen Studentin des 1. Semesters, besetzt werden konnte. Von 5 nicht besetzten und mehrfach ausgeschriebenen pädagogischen Vollzeitstellen konnte bisher nur 1 Stelle ab 01.10.2019 besetzt werden. Die zukünftige Sachgebietsleitung Pädagogik und Senioren soll in der Einarbeitungszeit schwerpunktmäßig insbesondere konzeptionelle Vorschläge im Wohngebiet Lerchenwinkel mit den Jugendreferentinnen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Onlinebefragung und der Jugendsprechstunde, die der Erste Bürgermeister am 20.11.2018 im Jugendzentrum durchgeführt hat, entwickeln.

Bedauerlicherweise hat sich an der erläuterten Personalproblematik im Jugendbereich trotz stetiger Ausschreibungen nichts verändert.

zum Seitenanfang

1.11. Versagung der Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 192/16, Lindacher Straße 20, Gemarkung Poing; Verwaltungsstreitsache, Niederschrift über Augenschein und öffentliche Sitzung am 31.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Am 31. Juli 2019 fand in der Verwaltungsstreitsache (Klage Bauherr gegen Freistaat Bayern wegen Nichterteilung Baugenehmigung) der Augenschein und die öffentliche Sitzung des Bayer. Verwaltungsgerichts München statt.

Durch das VG erfolgte eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Hallen sowie der Vermietsituation. Nachdem die bestehenden Hallen vermietet sind, fehlt es nach Ansicht des VG an der Betriebsnotwendigkeit.

Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der Kläger seine Klage zurückgenommen hat.

zum Seitenanfang

1.12. Fairtrade-Baumwolltaschen der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.12

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing begrüßt ihre Neubürgerinnen und Neubürger stets auch mit einer Tragetasche. Diese Tasche wurde jetzt mit einem Logo völlig neu gestaltet. Da es das erklärte Ziel der Gemeinde Poing auch ist, weniger Plastik zu verwenden, wurde diese Tasche nun aus Fairtrade-Baumwolle hergestellt. Eine flächendeckende Verteilung ist nicht vorgesehen. Sie wird jedoch - wie es die bisherige Praxis auch schon war - z.B. bei den gemeindlichen Marktveranstaltungen an der Informationshütte des Abfallamtes im Rahmen der Informationsverteilung ausgegeben.

zum Seitenanfang

1.13. Eisenbahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing" Treppenanlage Nord-Ost ; Nordzugang zu Gleis Erding-München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.13

Sachverhalt

Die Treppenanlage Nord-Ost wurde gestern, den 11.09.2019, fertiggestellt und wird Mittwoch, den 18.09.2019, von Station&Service inspiziert und anschließend, wenn keine wesentliche Mängel vorliegen, in Betrieb genommen.

zum Seitenanfang

1.14. Streuobstwiesen der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.14

Sachverhalt

Im gesamten Gemeindegebiet Poing gibt es zahlreiche gemeindliche Streuobstwiesen mit insgesamt 150 Bäumen. Die Bürger können sich gerne zum Eigenbedarf daran bedienen, soweit Bäume dadurch nicht beschädigt werden. In den letzten Jahren war festzustellen, dass ein nicht unerheblicher Teil nicht abgeerntet wurde. Die Gemeinde Poing hat sich daher entschieden, einen geringen Teil zu Obstbrand verarbeiten zu lassen. Dieser soll insbesondere für repräsentative Zwecke der Gemeinde Poing eingesetzt werden. Selbstverständlich ist noch genügend Obst zum Pflücken für die Bürgerinnen und Bürger vorhanden.

zum Seitenanfang

1.15. BUA-Sitzung vom 10.09.2019, TOP 2.1, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Keltenstraße 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö informativ 1.15

Sachverhalt

Der Vorbescheid wurde in der BUA-Sitzung beraten und beschlossen.

Nach der Sitzung ging eine E-Mail an Herrn 1. Bürgermeister Hingerl und die BUA-Mitglieder, in der Unmut über die Behandlung des Antrages geäußert wurde.

Diese Email wurde heute wie folgt beantwortet:

„es ist für uns nachvollziehbar und verständlich, dass Ihr subjektives Empfinden als Zuhörerin in der Sitzung diesen Eindruck entstehen lässt.

Zur Klärung der Vorhaltungen wird zeitgerecht zu einem Termin mit allen Beteiligten eingeladen. Urlaubsbedingt ist dies allerdings frühestens ab Mitte Oktober 2019 möglich.“

zum Seitenanfang

2. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Bemusterung Betonoberflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 
Die Stahlbetonfertigteile der Fassade im Erdgeschoss werden mit einer Sichtbetonlasur gemäß der Empfehlung des Architekten versehen.

Der Beschlussfassung ging eine Bemusterung der Betonoberfläche der Fertigteilfassade, des Gerätehauses sowie des Müllhauses (Sichtbetonmatrize Travertin) mit verschiedenen Sichtbetonlasuren voraus.

Aufgrund einer Neuvergabe der Leistungen zur Fertigteilfassade wurde die Projektleitung vom ausführenden Unternehmer darauf hingewiesen, dass das im LV beschriebene Produkt „Anti-Graffiti-Grundschutz mittels Lasur“ nicht ausführbar ist. Seitens des ausführenden Unternehmens wurden daher zwei neue Muster hergestellt mit folgenden Eigenschaften:
  • Muster 1: eingefärbter Beton (pigmentiert) mit Hydrophobierung und Anti-Graffiti-Schutz.
  • Muster 2: eingefärbter Beton (pigmentiert) mit Hydrophobierung und Anti-Graffiti-Schutz und aufgetragener Lasur mit dem am 26.07.2018 gewählten Farbton.

Eine neue Bemusterung wird empfohlen, da es nach Angaben des ausführenden Unternehmens aufgrund des Wechsels der Hersteller und den damit verbundenen anderen Ausgangsstoffen Abweichungen zu der bisher bemusterten Betonoberfläche bestehen könnten.

Beschlussvorschlag

Die Sichtbetonoberflächen Travertin, pigmentiert, werden mit Hydrophobierung und Anti-Graffiti-Schutz (Muster 1) ausgeführt.

Die Sichtbetonoberflächen Travertin, pigmentiert, werden mit Hydrophobierung, Anti-Graffiti-Schutz und aufgetragener Lasur im gewählten Farbton vom 26.07.2018 (Muster 2) ausgeführt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Sichtbetonoberflächen Travertin, pigmentiert, werden mit Hydrophobierung und Anti-Graffiti-Schutz (Muster 1) ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße;
Bemusterung Betonoberfläche

(zin) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Sichtbetonoberflächen Travertin, pigmentiert, werden mit Hydrophobierung und Anti-Graffiti-Schutz (Muster 1) ausgeführt.

zum Seitenanfang

3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung"; Vorstellung Bebauungsplanentwurf, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

18.05.2017
GR (TOP 9)
Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion betreffend der Erhöhung der Trainingskapazitäten und Verbesserung der Situation für Vereine und Schulen
20.07.2017
GR (TOP 13 nö)
Vergabe des Planungsauftrags
24.01.2018
Gespräch mit Gemeinderat und Vereinen / Nutzern des Sportzentrums
26.07.2018
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss, Vorstellung der Planung
06.12.2018
GR (TOP 4)
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
02.01.2019 mit
01.02.2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB)
06.06.2019
GR (TOP 4)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen;
(die Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden einstimmig gefasst)
25.07.2019
GR (TOP 8)
Erledigung der Prüfaufträge aus der GR-Sitzung 06.06.2019

In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 wurde mehrheitlich die Weiterführung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 1 beschlossen, wobei für die „Krautgärten“ im nördlichen Bereich eine Fläche von 3.000 qm einzuplanen ist.

Die schalltechnische Untersuchung ging am 23.07.2019 bei der Gemeinde Poing ein.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Nutzung der Sportanlage im beabsichtigten Umfang generell möglich ist.

Die an den maßgeblichen Immissionsorten pegelbestimmenden Immissionen resultieren aus den Parkbewegungen auf den nördlich der Gaststätte / Dreifachturnhalle situierten Stellplätzen.

Eine Lärmproblematik kann diesbezüglich nur in der Nachtzeit nach 22:00 Uhr auftreten, falls mehr als 50 Pkw-Bewegungen während einer Nachtstunde stattfinden. Nach Aussagen der Betreiber besteht diese Situation nur in Ausnahmefällen bei den o.g. seltenen Ereignissen an maximal ca. zehn Nächten im Kalenderjahr.

Falls die Parkplätze künftig regelmäßig (d.h. außerhalb seltener Ereignisse) in o.g. Weise intensiv genutzt werden sollen, bestünde die Möglichkeit die Situation durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern. Ein Teil des nördlichen Parkplatzes könnte dazu in der Nachtzeit gesperrt und mit dem Parkverkehr auf den südlich des Stadions, ebenfalls der Anlage zugehörigen Parkplatz, ausgewichen werden.

Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig.

Die schalltechnische Untersuchung des Büros Müller-BBM, Bericht-Nr. M148931/01 vom 23.07.2019 wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

siehe Umweltbericht

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“;
Vorstellung Bebauungsplanentwurf
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
(cw) In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 wurde mehrheitlich die Weiterführung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 1 beschlossen, wobei für die „Krautgärten“ im nördlichen Bereich eine Fläche von 3.000 qm einzuplanen ist.
Die schalltechnische Untersuchung ging am 23.07.2019 bei der Gemeinde Poing ein.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Nutzung der Sportanlage im beabsichtigten Umfang generell möglich ist.
Die an den maßgeblichen Immissionsorten pegelbestimmenden Immissionen resultieren aus den Parkbewegungen auf den nördlich der Gaststätte / Dreifachturnhalle situierten Stellplätzen.
Eine Lärmproblematik kann diesbezüglich nur in der Nachtzeit nach 22:00 Uhr auftreten, falls mehr als 50 Pkw-Bewegungen während einer Nachtstunde stattfinden. Nach Aussagen der Betreiber besteht diese Situation nur in Ausnahmefällen bei den o.g. seltenen Ereignissen an maximal ca. zehn Nächten im Kalenderjahr.
Falls die Parkplätze künftig regelmäßig (d.h. außerhalb seltener Ereignisse) in o.g. Weise intensiv genutzt werden sollen, bestünde die Möglichkeit die Situation durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern. Ein Teil des nördlichen Parkplatzes könnte dazu in der Nachtzeit gesperrt und mit dem Parkverkehr auf den südlich des Stadions, ebenfalls der Anlage zugehörigen Parkplatz, ausgewichen werden.
Schallschutzmaßnahmen sind nicht notwendig.
Die schalltechnische Untersuchung des Büros Müller-BBM, Bericht-Nr. M148931/01 vom 23.07.2019 wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Es wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
  1. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption / Erweiterung“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 12.09.2019.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 

zum Seitenanfang

4. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing"; Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

11.04.2019
GR (TOP 5)
Aufstellungsbeschluss; Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung am 11.04.2019 wurde festgelegt, dass der Entwurf der 19. Flächennutzungs-planänderung mit den beratenen Änderungen (Krautgärten im Norden der Soccer-Plätze und Anpassung der Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ dem Gemeinderat vor Verfahrensbeginn noch einmal vorgelegt wird.

Nachdem in der Sitzung am 25.07.2019 zum BP 41.1 Sportzentrum die Weiterbearbeitung auf der Variante 1 beschlossen wurde (vgl. hierzu TOP 3 der heutigen Sitzung), wird der FNP-Entwurf auch nochmal angepasst.

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.09.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

siehe Umweltbericht

Beschluss

Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.09.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Kurzbericht

19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing“;
Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
(cw) In der Sitzung am 11.04.2019 wurde festgelegt, dass der Entwurf der 19. Flächennutzungs-planänderung mit den beratenen Änderungen (Krautgärten im Norden der Soccer-Plätze und Anpassung der Grenze „Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen“ dem Gemeinderat vor Verfahrensbeginn noch einmal vorgelegt wird.
Nachdem in der Sitzung am 25.07.2019 zum BP 41.1 Sportzentrum die Weiterbearbeitung auf der Variante 1 beschlossen wurde (vgl. hierzu TOP 3 der heutigen Sitzung), wird der FNP-Entwurf auch nochmal angepasst.
Es wurde mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
Dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.09.2019 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

zum Seitenanfang

5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 für "Erweiterung des bestehenden Friedhofes nach Norden" (östlich Plieninger Straße /südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Nach aktuellen Zahlen (Angabe des Standesamtes) wird eine Friedhofserweiterung im Jahr 2021 erforderlich.

Aufgrund des steigenden Bedarfs sollen Urnengräber vorgesehen werden. Die Errichtung einer Urnenmauer sollte eingeplant werden, die Umsetzung wird voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.

In die Erweiterungsplanung sollen die Flurnummern 700/2 und 702/1 einbezogen werden, auch wenn die Umsetzung derzeit nur auf der Fl.Nr. 700/2 möglich ist.

Die Planung soll so erfolgen, dass die Fl.Nr. 700/2 unabhängig entwickelt werden kann und eine Erweiterung jederzeit möglich ist.

Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden. 

Die Größe der Erweiterung beträgt: 929 qm (Fl.Nr. 700/2) und 1.738 qm (Fl.Nr. 702/1), also insgesamt 2.667 qm.

Mit der Planung (Bebauungsplan und Objektplanung) wird das Büro Bauer Landschafts-architekten, Wörth, beauftragt, da der 2. Bauabschnitt bereits von diesem Büro ausgeführt wurde.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49.1 für „Erweiterung des bestehenden Friedhofes nach Norden“
(östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1);
Aufstellungsbeschluss
(cw) Nach aktuellen Zahlen (Angabe des Standesamtes) wird eine Friedhofserweiterung im Jahr 2021 erforderlich.
Aufgrund des steigenden Bedarfs sollen Urnengräber vorgesehen werden. Die Errichtung einer Urnenmauer sollte eingeplant werden, die Umsetzung wird voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.
In die Erweiterungsplanung sollen die Flurnummern 700/2 und 702/1 einbezogen werden, auch wenn die Umsetzung derzeit nur auf der Fl.Nr. 700/2 möglich ist.
Die Planung soll so erfolgen, dass die Fl.Nr. 700/2 unabhängig entwickelt werden kann und eine Erweiterung jederzeit möglich ist.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden. 
Die Größe der Erweiterung beträgt: 929 qm (Fl.Nr. 700/2) und 1.738 qm (Fl.Nr. 702/1), also insgesamt 2.667 qm.
Mit der Planung (Bebauungsplan und Objektplanung) wird das Büro Bauer Landschafts-architekten, Wörth, beauftragt, da der 2. Bauabschnitt bereits von diesem Büro ausgeführt wurde.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49.1 Friedhofserweiterung umfasst die Fl.Nrn. 700/2 und 702/1 der Gemarkung Poing.

zum Seitenanfang

6. Katholischer Kindergarten Am Bergfeld; Antrag auf Zuschuss zur Erneuerung der Außenspielanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.08.2019 bittet das Katholische Pfarramt St. Michael um einen finanziellen Zuschuss für die Errichtung eines neuen Außenspielgerätes. 

Die Kosten der insgesamt nötigen Gartenbaumaßnahmen, des Abbaus, der Entsorgung, der Erschließung und der Beschaffung eines neuen Außenspielgerätes belaufen sich auf ca. EUR 36.000,00.

Die Kosten des neuen Außenspielgerätes (Anlagen) betragen hierbei inklusive der Montage ca. EUR 17.500,00.

Der Kirchenpfleger des Katholischen Pfarramtes St. Michael, Herr Werner Lawes, hat der Verwaltung den Zustand der Außenanlagen und die notwendigen Instandsetzungsarbeiten erläutert und um einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel (EUR 5.833,33) zur Deckung der Kosten für die geplante Spielkombination gebeten. 

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von EUR 6.000,00 außerplanmäßig zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der finanzielle Zuschuss für das geplante Außenspielgerät in Höhe von EUR 6.000,00 wird genehmigt.

Die Mittel werden außerplanmäßig genehmigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der finanzielle Zuschuss für das geplante Außenspielgerät in Höhe von EUR 6.000,00 wird genehmigt.

Die Mittel werden außerplanmäßig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Katholischer Kindergarten Am Bergfeld; 
Antrag auf Zuschuss zur Erneuerung der Außenspielanlage

(Kra) Mit Schreiben vom 02.08.2019 hat das Katholische Pfarramt St. Michael um einen finanziellen Zuschuss für die Errichtung eines neuen Außenspielgerätes gebeten. 
Die Kosten der insgesamt nötigen Gartenbaumaßnahmen, des Abbaus, der Entsorgung, der Erschließung und der Beschaffung eines neuen Außenspielgerätes belaufen sich auf ca. EUR 36.000,00.
Die Kosten des neuen Außenspielgerätes (Anlagen) betragen hierbei inklusive der Montage ca. EUR 17.500,00.
Der Kirchenpfleger des Katholischen Pfarramtes St. Michael, Herr Werner Lawes, hat der Verwaltung den Zustand der Außenanlagen und die notwendigen Instandsetzungsarbeiten erläutert und um einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel (EUR 5.833,33) zur Deckung der Kosten für die geplante Spielkombination gebeten. 
Der Gemeinderat gewährte einstimmig einen Zuschuss in Höhe von EUR 6.000,00 außerplanmäßig.

zum Seitenanfang

7. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Kindertagesstätte Sudetenstr. 3 Instandsetzung Fassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2019 diesen Tagesordnungspunkt vorberaten.

Es wird auf den Sachvortrag zur Bau- und Umweltausschusssitzung verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Die Nord,- Ost,- und Südfassade an der Kindertagesstätte Sudetenstraße 3 werden im Jahr 2020 instandgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltstelle sind im Jahr 2019 Mittel von 137.000 Euro verfügbar. Für das Haushalts-jahr 2020 wird empfohlen ein Risikobudget von 25.000 Euro (ca. 20%) anzusetzen.
Daraus ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von circa 162.000 Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Nord,- Ost,- und Südfassade an der Kindertagesstätte Sudetenstraße 3 werden im Jahr 2020 instandgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften;
Kindertagesstätte Sudetenstraße 3, Instandsetzung Fassade

(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2019 diesen Tagesordnungspunkt vorberaten.
Über das Ergebnis der Beratung wurde in der Sitzung berichtet (vgl. hierzu Bericht aus der BUA-Sitzung).
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Nord-, Ost- und Südfassade an der KiTa Sudetenstraße 3 werden im Jahr 220 instandgesetzt.

zum Seitenanfang

8. Expressbus zwischen Poing und der Messestadt Ost; Grundsatzbeschluss und Vorabbekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde am 25.10.2018 durch den Gemeinderat hinsichtlich der Prüfung der Machbarkeit und Durchführbarkeit für einen Expressbus zwischen Poing und der Messestadt Ost beauftragt. Anlass hierfür war der durch die Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste Poing mit Schreiben vom 09.10.2018 gestellte Antrag.

Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 26.02.2019 vorberaten. Auf die dortigen Sitzungsunterlagen wird verwiesen.

Dem Gemeinderat wurden in seiner Sitzung am 28.02.2019 unter TOP 7 „Prüfung eines Expressbusses zwischen Poing und der Messestadt Ost; Variantenvorstellung“ die Ergebnisse der Besprechung im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Hierbei wurde folgender einstimmiger Beschluss durch den Gemeinderat gefasst:

„Die Verwaltung wird mit der näheren Prüfung der Variante 4 als Priorität 1 und der Variante 6 als Priorität 2 sowie der Verhandlungsaufnahme mit der Gemeinde Vaterstetten und dem Landratsamt Ebersberg beauftragt.

Die Variante 3 wird nicht weiterverfolgt.

In die Prüfung sind eine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung bestehender Verkehrsverbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kostenfolgen einzubeziehen“

Im Zuge dessen wurden auf Vorschlag der Gemeinde Poing in enger Abstimmung mit der Gemeinde Vaterstetten und dem Landkreis Ebersberg Planungen über den MVV geprüft und eingeleitet, um eine Anbindung von Poing an einen Haltepunkt des Münchner U-Bahnnetzes zu schaffen. Mit der Messestadt Ost soll ein U-Bahnhof mit einer direkten, umsteigefreien Expressbusverbindung erreicht werden. Die Linie soll hierbei über Angelbrechting sowie die Vaterstettener Ortsteile Neufarn, Parsdorf und Weißenfeld geführt werden.


Sachstand/Empfehlung

Linienführung:

Eine neue Buslinie zur Messestadt kann einen großen Beitrag leisten um neue Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen, die bislang das Auto für ihre Fahrten nutzen. Hierbei ist die Routenführung über Neufarn, Parsdorf und Weißenfeld gegenüber anderer geprüfter Linienwege vorzuziehen. In den Besprechungen mit allen beteiligten Anrainergemeinden ist diese Route bestätigt worden. Eine Linienführung über Grub ist ebenso verworfen worden, wie die Anbindung von Heimstetten oder Feldkirchen. Da sich die Gemeinde Feldkirchen gegen einen zusätzlichen Busverkehr auf ihrer Gemeindedurchfahrtsstraße M18 ausgesprochen hat, soll die neue Regionalbuslinie über die Autobahn A94 geführt werden.

Auf Grundlage der Besprechungsergebnisse mit den beteiligten Gemeinden Poing und Vaterstetten und des Landkreises Ebersberg ist in enger Abstimmung mit dem MVV ein Fahrplanvorschlag für die neue Linie Poing – Messestadt Ost (siehe Anlage) erarbeitet worden.
Ausgangspunkt der Linie ist die Südseite des Bahnhofs Poing. Über die Neufarner Straße wird die Linie nach Angelbrechting geführt und verkehrt über Neufarn nach Parsdorf. In Parsdorf werden die Haltestellen Gruber Straße und Dorfplatz bedient. Weiter verläuft die Route nach Weißenfeld mit der Bedienung der Haltestelle Parsdorfer Straße. Von Weißenfeld aus wird die Linie über die Feldkirchener Straße am Autobahnkreuz entlanggeführt. Ob auf Höhe der Gewerbeansiedlung am Hölzlhof eine Haltestelle eingerichtet wird, ist derzeit nicht Stand der Planungen, jedoch besteht diese Option grundsätzlich sofern eine Einigung auf den Standort erfolgt und die entsprechend zuständigen Stellen ihr Einverständnis für die Errichtung der Haltestelle geben. An der Kreuzung M18/M1 biegt die Linie in Richtung Autobahnauffahrt ab und verkehrt bis zur nächsten Ausfahrt Feldkirchen-West auf der A94. Die Endhaltestelle Messestadt-Ost mit Anschluss zur U-Bahn wird über den De-Gasperi-Bogen erreicht. Die Rückfahrt erfolgt auf demselben Linienweg wie die Hinfahrt.
Die Konzeption der Linie sieht eine möglichst geradlinige Linienführung vor und es soll auf zusätzliche Schleifenfahrten verzichtet werden. Daher wird etwa in Parsdorf nicht die Haltestelle Posthalterring bedient, da dies einen Umweg bedeuten würde. Ebenso wird in Angelbrechting nur die Haltestelle Neufarner Straße angefahren, eine Fahrt zur Haltestelle Bergstraße erfolgt nicht.

Anbindung von Poing

Durch diese Verbindung können insbesondere die Pendlerströme von Poing nach München diversifiziert werden, da eine Fahrt in das Münchner Stadtgebiet dann nicht mehr einzig mit der S-Bahn möglich wäre. Für etliche Ziele in München und dem angrenzenden Landkreis München wären dadurch attraktivere Verbindungen zu realisieren. Als Alternative zur Fahrt mit der S-Bahn kann die Linie auch zur Stabilisierung der Verkehrsanbindung von Poing dienen und als eine Reaktion auf die zu erwartende Bevölkerungszunahme gesehen werden. Eine Verlängerung in Siedlungsgebiete Poings ist mittelfristig ebenso möglich wie eine punktuelle Verlängerung zum Gymnasium in Zeitlagen des Schülerverkehrs.

Anbindung der Ortsteile von Vaterstetten

Die Linienführung über die Vaterstettener Ortsteile Neufarn, Parsdorf und Weißenfeld würde eine völlig neue Anbindung dieser Gemeindeteile nach München schaffen. Derzeit werden Parsdorf und Weißenfeld mit den Linien 452 und 466 und Neufarn mit den Linien 465 und 466 an die S-Bahn nach München, Erding und Ebersberg angebunden. Mit der neuen Linie 459 wird auch die Anbindung von Weißenfeld in Richtung Westen geschaffen und die Fahrten in das Münchner Stadtgebiet sind nun für Neufarn, Parsdorf und Weißenfeld umsteigefrei und mit einer deutlichen Reduzierung der Fahrzeit durch die Expresslinie möglich.

Bedienzeit und Taktung

Die Linie soll Montag bis Freitag von kurz vor 6 Uhr bis etwa 23 Uhr verkehren. Ein Wochenendverkehr ist in der vorliegenden Planung derzeit noch nicht vorgesehen.
Die erste Fahrt von Poing zur Messestadt erfolgt 05.46 Uhr, die letzte Fahrt 22.26 Uhr. In die Gegenrichtung ab der Messestadt ist die erste Abfahrt 06.12 Uhr vorgesehen, die letzte Fahrt 22.52 Uhr.
Die Linie soll in der Hauptverkehrszeit zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und ca. 20 Uhr in einer 20-minütigen-Taktung verkehren. In den restlichen Zeiten in der Nebenverkehrszeit ist ein 40-Minuten-Takt geplant. Es wird mit einer Fahrzeit von 22 Minuten in Richtung Messestadt kalkuliert (15,0 km), in die Gegenrichtung 21 Minuten (14,5 km).

Vertragsgestaltung

Die neue Linie soll ab dem 12.12.2021 verkehren und über drei Jahre bis 14.12.2024 unter der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Ebersberg ausgeschrieben werden. Unter Beachtung der vorgegebenen Fristen ist im Oktober 2019 die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zur Ausschreibung Ende des Jahres 2020 notwendig. Es wird vorgeschlagen, die neue MVV-Regionalbuslinie mit der Nummer 459 zu bezeichnen.

Es wird vorgeschlagen, den künftigen Verkehrsvertrag auf 3 Jahre auszuschreiben. Hierbei wird der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen ermöglicht. Durch den Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen lässt sich die vergleichsweise geringe Laufzeit ökonomisch kompensieren. Hintergrund der dreijährigen Vertragslaufzeit ist der vorliegende Wunsch nach einer raschen Realisierung des Projektes, die jedoch zugleich die Option offenlässt, flexibel Anpassungen für die Zeit nach Auslaufen des Vertrags 2024 vorzunehmen. Zudem besteht die Möglichkeit alternative Antriebsformen bei einer möglichen Neuausschreibung zum Jahr 2024 zeitnaher in Betracht zu ziehen als bei einer längeren Laufzeit.

Die Vorabbekanntmachung der neu geplanten MVV-Regionalbuslinie 459 soll entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen durchgeführt werden. Die MVV GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Gemäß § 8a Abs. 2 PBefG bzw. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 ist eine Vorabbekanntmachung der Linienausschreibung zwölf Monate vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt erforderlich.

Leistungsbeschreibung MVV-Regionalbuslinie 459:

  • Ausschreibung als Gesamtlinienleistung gemäß Fahrplan
  • Aufgabenträgerschaft: Landkreis Ebersberg
  • Linienweg: Poing (S) Süd – Angelbrechting – Neufarn – Parsdorf – Weißenfeld – Messestadt Ost (U) und zurück
  • Vertragsdauer: 12.12.2021 bis 14.12.2024 (3 Jahre)
  • Fahrzeuge: 3 Fahrzeuge Niederflur in rollierendem Einsatz 12 m (Gebrauchtfahrzeuge möglich)
  • Leistung: ca. 264.187 Nwkm/a
  • Rahmen der Gesamtbruttokosten 560.000 – 685.000 €/a
  • Kostenaufteilung zu drei Teilen gleicher Größe auf die Gemeinde Poing, den Landkreis Ebersberg sowie die Gemeinde Vaterstetten zu je 187.000 – 228.000 €/a

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer neuen MVV-Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 bis 14.12.2024 mit der im Sachverhalt dargestellten Leistungsbeschreibung zu. Die Vorabbekanntmachung durch den MVV soll deshalb spätestens im Oktober 2019 erfolgen um die Regionalbuslinie dann im 4. Quartal 2020 ausschreiben zu können. Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Kostenbeteiligung von 1/3 der Bruttobetriebskosten der Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zu. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

  1. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses ist dieses zu gegebener Zeit im Gemeinderat zu behandeln, um dann nach Vergabebeschluss auch die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 für den Betrieb der Regionalbuslinie 459 einplanen zu können.

Finanzielle Auswirkungen

Die Bruttobetriebskosten der neuen Regionalbuslinie 459, Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) betragen nach Schätzung durch den MVV 560.000 – 685.000 € pro Jahr. Für diese neue Regionalbuslinie 459 schlagen die Verwaltungen eine Kostenbeteiligung der Gemeinden Poing und Vaterstetten und dem Landkreises Ebersberg zu jeweils gleichen Teilen vor.

Gemeinde Poing:         187.000 € – 228.000 € p.a.
Landkreis Ebersberg:         187.000 € – 228.000 € p.a.
Gemeinde Vaterstetten         187.000 € – 228.000 € p.a.

Hierzu bedarf es der Zustimmung des ULV-Ausschusses für den Landkreises Ebersberg und des Gemeinderates der Gemeinde Poing und der Gemeinde Vaterstetten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Positiv, da Stärkung des ÖPNV und Reduzierung des Individualverkehrs.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer neuen MVV-Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 bis 14.12.2024 mit der im Sachverhalt dargestellten Leistungsbeschreibung zu. Die Vorabbekanntmachung durch den MVV soll deshalb spätestens im Oktober 2019 erfolgen um die Regionalbuslinie dann im 4. Quartal 2020 ausschreiben zu können. Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Kostenbeteiligung von 1/3 der Bruttobetriebskosten der Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zu. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

  1. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses ist dieses zu gegebener Zeit im Gemeinderat zu behandeln, um dann nach Vergabebeschluss auch die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 für den Betrieb der Regionalbuslinie 459 einplanen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Kurzbericht

Expressbus zwischen Poing und der Messestadt Ost; 
Grundsatzbeschluss und Vorabbekanntmachung
(rap) Auf Grundlage der Besprechungsergebnisse mit den beteiligten Gemeinden Poing und Vaterstetten und des Landkreises Ebersberg ist in enger Abstimmung mit dem MVV ein Fahrplanvorschlag für eine neue Linie Poing – Messestadt Ost erarbeitet worden. Ausgangspunkt der Linie ist die Südseite des Bahnhofs Poing. Über die Neufarner Straße wird die Linie nach Angelbrechting geführt und verkehrt über Neufarn nach Parsdorf. In Parsdorf werden die Haltestellen Gruber Straße und Dorfplatz bedient. Weiter verläuft die Route nach Weißenfeld mit der Bedienung der Haltestelle Parsdorfer Straße. Von Weißenfeld aus wird die Linie über die Feldkirchener Straße am Autobahnkreuz entlanggeführt. An der Kreuzung M18/M1 biegt die Linie in Richtung Autobahnauffahrt ab und verkehrt bis zur nächsten Ausfahrt Feldkirchen-West auf der A94. Die Endhaltestelle Messestadt-Ost mit Anschluss zur U-Bahn wird über den De-Gasperi-Bogen erreicht. Die Rückfahrt erfolgt auf demselben Linienweg wie die Hinfahrt.
Die Konzeption der Linie sieht eine möglichst geradlinige Linienführung vor und es soll auf zusätzliche Schleifenfahrten verzichtet werden. Daher wird in Angelbrechting nur die Haltestelle Neufarner Straße angefahren, eine Fahrt zur Haltestelle Bergstraße erfolgt nicht.
Durch diese Verbindung können insbesondere die Pendlerströme von Poing nach München diversifiziert werden, da eine Fahrt in das Münchner Stadtgebiet dann nicht mehr einzig mit der S-Bahn möglich wäre. Für etliche Ziele in München und dem angrenzenden Landkreis München wären dadurch attraktivere Verbindungen zu realisieren. Als Alternative zur Fahrt mit der S-Bahn kann die Linie auch zur Stabilisierung der Verkehrsanbindung von Poing dienen und als eine Reaktion auf die zu erwartende Bevölkerungszunahme gesehen werden. Eine Verlängerung in Siedlungsgebiete Poings ist mittelfristig ebenso möglich wie eine punktuelle Verlängerung zum Gymnasium in Zeitlagen des Schülerverkehrs.
Nach dem entsprechenden Vortrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich:

1. Der Gemeinderat stimmt der Einführung einer neuen MVV-Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 bis 14.12.2024 mit der im Sachverhalt dargestellten Leistungsbeschreibung zu. Die Vorabbekanntmachung durch den MVV soll deshalb spätestens im Oktober 2019 erfolgen um die Regionalbuslinie dann im 4. Quartal 2020 ausschreiben zu können. Diese Entscheidung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

2. Der Gemeinderat stimmt einer Kostenbeteiligung von 1/3 der Bruttobetriebskosten der Regionalbuslinie 459 Poing (S)-Angelbrechting-Neufarn-Parsdorf-Weißenfeld-Messestadt Ost (U) zu. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Vaterstetten und des ULV-Ausschusses.

3. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses ist dieses zu gegebener Zeit im Gemeinderat zu behandeln, um dann nach Vergabebeschluss auch die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 für den Betrieb der Regionalbuslinie 459 einplanen zu können.

zum Seitenanfang

9. Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zu Straßenzustand in Poing; Sanierungskonzept und Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 08.08.2019 ging nachfolgender Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing vom 08.08.2019 ein:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Umgehend ein Straßensanierungskonzept mit entsprechender Prioritätensetzung basierend auf dem vorliegenden Gutachten aus dem Jahr 2014 zu erstellen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die schrittweise Sanierung der Gemeindestraße sind in Haushalt 2020 und Finanzierungszeitraum 2021 – 2023 einzustellen.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Straßensanierungskonzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.07.2014 und in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014 behandelt und einstimmig folgendes beschlossen:

„Die Bestandsfeststellung und das Sanierungskonzept werden zur Kenntnis genommen.
2015: Beginn der Straßensanierung „Römerstraße“ – Kostenschätzung ca. 900.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen hierfür einzuleiten: Planung, Bestandsvermessung, Gutachten.“

Der Gesamtinvestitionsbedarf damals wurde auf ca. 16,5 Mio. € brutto ermittelt, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 1,65 Mio. € pro Jahr.

Der Gesamtinvestitionsbedarf derzeit liegt bei ca. 20 Mio. €, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 2 Mio. € pro Jahr.

Am 06.10.2014 wurde das Ingenieurbüro Schmidt & Potamitis aus Hohenbrunn mit den Planungsleistungen beauftragt und seit dem 13.03.2015 liegt die Vorplanung der Römerstraße und Wikingerstraße vor.

Die Vermessungsarbeiten und die Bodenuntersuchungen wurden Ende 2014 durchgeführt.
Im Juli 2015 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.

Am 29.06.2015 wurde dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eine Unterschriftenliste der Grundstückseigentümer der Römerstraße übergeben.
Selbiges ging auch an alle Fraktionssprecher.

Mit dieser Unterschriftenliste wurde eine Verschiebung der Sanierung der Römerstraße um 5 Jahre bis ins Jahr 2021 vorgeschlagen.
Begründung: 
- Sanierung nicht zwingend erforderlich;
- 1954 erfolgten bereits Straßengrundabtretungen und 1964 Abrechnung von Herstellungsbeiträgen;
- Geplante Bauvorhaben im Bereich der Römerstraße 28 – 40; für ein Teilstück der Römerstraße wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Nach dieser Unterschriftenliste wurden die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Ausführung der Straßenerneuerung zurückgestellt.

Straßenausbaubeitragssatzung:
Die Gemeinde Poing verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über eine Straßenausbaubeitrags-satzung.

Im Jahr 2015 gingen die politischen Diskussionen um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichten führen kann, los.

Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft trat und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betraf.

Mit dieser Änderung sollten Kommunen auch künftig Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben können. Dem standen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglich-keiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.

Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 informiert, dass die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechend dem Straßensanierungs-konzept zurückgestellt werden (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).

Dann wurde auf politischer Ebene weiterdiskutiert, die Ausbaubeitragssatzungen bzw. deren rechtliche Grundlage im KAG ganz abzuschaffen.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und auch evtl. damit verbundener Beitragsrückzahlungen wurde weiterhin keine Straße saniert.

Die Gesetzesänderung des KAG erfolgte zum 26.06.2018 (rückwirkend zum 01.01.2018), damit entfiel die Grundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen.

Genaue Zahlen zur Erstattung durch den Freistaat (für die entfallenen Ausbaubeiträge) können derzeit noch nicht benannt werden.

Nachdem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 bereits der Wunsch vorgetragen wurde, die Straßensanierungen weiter zu betreiben, wurden für die Jahre 2020 ff Haushaltsmittel eingeplant.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtinvestitionsbedarf der nächsten 10 Jahre beträgt ca. 20 Mio. € brutto/ je 2 Mio. € pro Jahr.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zu Straßenzustand in Poing; 
Sanierungskonzept und Finanzierung

(cw) Am 08.08.2019 ging nachfolgender Antrag der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing vom 08.08.2019 ein:
Die Verwaltung wird beauftragt:
  1. Umgehend ein Straßensanierungskonzept mit entsprechender Prioritätensetzung basierend auf dem vorliegenden Gutachten aus dem Jahr 2014 zu erstellen.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die schrittweise Sanierung der Gemeindestraße sind in Haushalt 2020 und Finanzierungszeitraum 2021 – 2023 einzustellen.
Zur Begründung wurde auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Straßensanierungskonzept wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.07.2014 und in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2014 behandelt und einstimmig folgendes beschlossen:
 „Die Bestandsfeststellung und das Sanierungskonzept werden zur Kenntnis genommen.
2015: Beginn der Straßensanierung „Römerstraße“ – Kostenschätzung ca. 900.000,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen hierfür einzuleiten: Planung, Bestandsvermessung, Gutachten.“
Der Gesamtinvestitionsbedarf damals wurde auf ca. 16,5 Mio. € brutto ermittelt, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 1,65 Mio. € pro Jahr.
Der Gesamtinvestitionsbedarf derzeit liegt bei ca. 20 Mio. €, aufgeteilt auf 10 Jahre - ca. 2 Mio. € pro Jahr.
Am 06.10.2014 wurde das Ingenieurbüro Schmidt & Potamitis aus Hohenbrunn mit den Planungsleistungen beauftragt und seit dem 13.03.2015 liegt die Vorplanung der Römerstraße und Wikingerstraße vor.
Die Vermessungsarbeiten und die Bodenuntersuchungen wurden Ende 2014 durchgeführt.
Im Juli 2015 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.
Am 29.06.2015 wurde dem Ersten Bürgermeister Albert Hingerl eine Unterschriftenliste der Grundstückseigentümer der Römerstraße übergeben.
Selbiges ging auch an alle Fraktionssprecher.
Mit dieser Unterschriftenliste wurde eine Verschiebung der Sanierung der Römerstraße um 5 Jahre bis ins Jahr 2021 vorgeschlagen.
Begründung: 
- Sanierung nicht zwingend erforderlich;
- 1954 erfolgten bereits Straßengrundabtretungen und 1964 Abrechnung von Herstellungsbeiträgen;
- Geplante Bauvorhaben im Bereich der Römerstraße 28 – 40; für ein Teilstück der Römerstraße wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Nach dieser Unterschriftenliste wurden die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Ausführung der Straßenerneuerung zurückgestellt.
Straßenausbaubeitragssatzung:
Die Gemeinde Poing verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über eine Straßenausbaubeitrags-satzung.
Im Jahr 2015 gingen die politischen Diskussionen um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichten führen kann, los.
Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft trat und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betraf.
Mit dieser Änderung sollten Kommunen auch künftig Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben können. Dem standen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglich-keiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.
Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2016 informiert, dass die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechend dem Straßensanierungs-konzept zurückgestellt werden (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).
Dann wurde auf politischer Ebene weiterdiskutiert, die Ausbaubeitragssatzungen bzw. deren rechtliche Grundlage im KAG ganz abzuschaffen.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und auch evtl. damit verbundener Beitragsrückzahlungen wurde weiterhin keine Straße saniert.
Die Gesetzesänderung des KAG erfolgte zum 26.06.2018 (rückwirkend zum 01.01.2018), damit entfiel die Grundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen.
Genaue Zahlen zur Erstattung durch den Freistaat (für die entfallenen Ausbaubeiträge) können derzeit noch nicht benannt werden.
Nachdem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 bereits der Wunsch vorgetragen wurde, die Straßensanierungen weiter zu betreiben, wurden für die Jahre 2020 ff Haushaltsmittel eingeplant.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Datenstand vom 05.04.2023 11:24 Uhr