Datum: 07.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:19 Uhr bis 20:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Neubestellung des Stiftungsvorstandes
1.2 Eisenbahnüberführung Ortsmitte
1.3 Neufarner Straße; Sachstand zu den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung
1.4 Aktueller Stand Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei
1.5 Zum Artikel „Aufruf an alle umweltbewussten Kinder und Jugendliche in Poing! (ab der 5. Klasse)“ in der Ausgabe des Nachrichtenblattes Nr. 43/2019 vom 23.10.2019; Veranstaltungen im Jugendzentrum Poing
1.6 Schreiben der Uber Germany GmbH vom 01.11.2019
1.7 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern; Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen
1.8 Asyl; Aktueller Sachstand
1.9 Bücherbestand im Literaturhaus
2 Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung für das KiTa-Jahr 2017
3 Volkshochschule Vaterstetten e.V.; Aktueller Stand Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplanung 2020
4 Musikschule Vaterstetten e.V.; Haushaltsplanung 2020
5 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Lindner

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1
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1.1. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Neubestellung des Stiftungsvorstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2014 zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing ab 28.10.2014 Herrn Ersten Bürgermeister Albert Hingerl, Herrn Zweiten Bürgermeister Franz Langlechner und Frau Marianne Maurer bestellt.

Nach den Bestimmungen der Stiftungssatzung wird vom Gemeinderat ein Stiftungsvorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Nachdem die Fünf-Jahresfrist abläuft, ist es erforderlich, ab 28.10.2019 wiederum für fünf Jahre eine Neubestellung vorzunehmen.

Am 19.08.2019 trat Frau Maurer als Stiftungsvorstand zurück. In der Sitzung des Stiftungsvorstandes am 12.09.2019 beschlossen die beiden verbleibenden Stiftungsvorstände, dass die Neubestellung auf Mai 2020 verschoben werden soll, damit bis dahin die Suche nach neuen Kandidaten erfolgen kann.

Dieses Vorgehen wurde mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt. Aufgrund der Interims-Regelung in der Satzung ist das Verschieben der Neubestellung möglich und zudem ist es vertretbar, da in diesem Zeitraum für den Stiftungsvorstand keine Amtshandlungen anstehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Neubestellung der Stiftungsvorstände bis Mai 2020 zu verschieben.

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1.2. Eisenbahnüberführung Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Bau der Eisenbahnüberführung neue Ortsmitte Poing erfolgt im Zusammenhang mit dem ebenfalls geplanten barrierefreien Ausbau des Haltepunktes Poing, der jedoch erst nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung ab dem Jahr 2021 realisiert wird.

Aufgrund der verschobenen Realisierung des barrierefreien Ausbaus des Haltepunktes Poing (ab 2021) werden nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung die bestehenden Bahnsteige des Haltepunktes Poing mit ihrer ursprünglichen Höhe (0,76 m über Schienenoberkante) im Brückenbereich wiederhergestellt.
Bis zum barrierefreien Ausbau (endgültiges Niveau 0,96 m über SOK) des Bahnsteigs im Jahr 2021 wird diese Stufe (siehe Bild) benötigt; damit besteht bis dahin auch keine Barrierefreiheit, d.h. der Zugang zum Bahnsteig erfolgt über die heute bereits vorhandenen Zuwege.

Die Fertigstellung der Eisenbahnüberführung ist für Ende November 2019 vorgesehen.

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1.3. Neufarner Straße; Sachstand zu den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg wurde zu den Sachständen der Beschlüsse aus der Bürgerversammlung bzw. den entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen zu der Neufarner Straße – Lichtzeichenanlage und Umbau Querungshilfe – durch die Verwaltung befragt. Das Landratsamt teilte daraufhin Folgendes mit:

„Kreuzungsregelnde Ampeln werden nur eingerichtet, wenn dies sicherheitsrechtlich zwingend notwendig ist. Im Wesentlichen gibt es hierfür 2 Gründe:

1.        Das Verkehrsaufkommen ist so hoch, dass es regelmäßig zu erheblichen Rückstauungen kommt.
2.        Die Kreuzung ist unfallträchtig.

Beides ist an der Kreuzung EBE 2 / Wittelsbacherstraße / Schulstraße nicht der Fall. Die EBE 2 hat eine Verkehrsbelastung von ca. 4.700 Fahrzeugen am Tag. Es ergeben sich regelmäßig ausreichend große Verkehrslücken, um aus den Nebenstraßen sicher in die EBE 2 einbiegen oder die Kreisstraße überqueren zu können.

Wir haben keinen Anlass bei der Verkehrsinsel etwas zu ändern. Es gibt hier keine Probleme, Unfälle, o.ä.. Sollte die Gemeinde hier Änderungen wünschen, wäre dies mit uns und dem Staatlichen Bauamt abzusprechen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen.“

Die Gemeinde Poing wird daher eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung durch einen Straßenplaner in Auftrag geben.

Aus dem Gremium wird die Anregung gegeben, eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Angelbrechting und Poing in Betracht zu ziehen.

Die Verwaltung teilt diesbezüglich mit, dass hierzu bereits eine ablehnende Stellungnahme der Polizei erfolgt ist.

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1.4. Aktueller Stand Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juli 2018 wurde die Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei beschlossen.
Nach diversen Beanstandungen und Vorgaben zu den Vertragsentwürfen und langwierigen Verhandlungen, wurde nun endlich die endgültig Freigabe zum Abschluss der Verträge vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten erteilt. Der Abschluss der Verträge erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Beginn der Überwachung: 2. Januar 2020.

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1.5. Zum Artikel „Aufruf an alle umweltbewussten Kinder und Jugendliche in Poing! (ab der 5. Klasse)“ in der Ausgabe des Nachrichtenblattes Nr. 43/2019 vom 23.10.2019; Veranstaltungen im Jugendzentrum Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

„Hallo!
Wir sind 5.-Klassler und machen uns Sorgen um unsere Welt.
Es geht um Müll, Bienen, Energie, Verkehr, Luftverschmutzung, und vieles mehr…
Wir wollen in Poing ein Junior Umwelt Club starten, in dem umweltbewusste Kinder/Jugendliche (ab der 5. Klasse) sich regelmäßig treffen, um über die ganz vielen Problem zu reden, die unsere Umwelt betreffen. Aber wir wollen auch etwas tun und haben schon tolle Ideen von Projekten, die wir miteinander unternehmen können. Es geht schließlich um unsere Zukunft!
Wir werden an einem Nachmittag pro Woche (vermutlich um 16:30h) im Jugendzentrum Poing treffen. Spezielle Projekte werden wir eventuell zu anderen Zeitpunkten und an anderen Orten ausführen.

Erwachsene werden manchmal dabei sein, aber nicht immer. Wir freuen uns sehr, dass wir Unterstützung von Mitgliedern der IG-Artenschutz und vom Jugendreferat der Gemeinde Poing bekommen werden. Dritte Bürgermeister Günter Scherzl wird unser Schirmherr sein.

Habt ihr auch Lust, etwas zu bewegen?
Meldet euch bitte unter juc-poing@web.de mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sobald wir genügend Mitglieder haben, können wir loslegen.
Wir haben auch eine Doodle erstellt, wo interessierten Kinder (bzw. ihre Eltern) eintragen können, welche Nachmittage passen würden. Dann können wir den besten Nachmittag ausfindig machen.
Die Doodle findet ihr hier: https://doodle.com/poll/sk8rmfa4bu7m8mm6 
Liebe Grüße
Rosamond Schmid und Annika Schäfer“

Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass parteipolitische Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit parteipolitischem Charakter in Schulen (und Schulanlagen), im Jugendzentrum Poing und in Kindertagesstätten aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere wegen der politischen Neutralitätspflicht der Gemeinde, nicht durchgeführt werden dürfen.

Ausschließlich von der Gemeinde oder in Kooperation mit der Gemeinde Poing veranlasste Veranstaltungen ohne parteipolitischen Charakter können in diesen Einrichtungen durchgeführt werden.

Aus diesen Gründen konnte die Veranstaltung des Junior Umwelt Club am 05.11.2019 um 16.30 Uhr und kann auch zukünftig nicht im Jugendzentrum Poing stattfinden, da zudem einige Sachverhalte der Verwaltung nicht bekannt gewesen sind.

Im Übrigen ist die angekündigte Schirmherrschaft von 3. Bürgermeister Günter Scherzl eine reine Privatangelegenheit und nicht von der Gemeinde Poing veranlasst.

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1.6. Schreiben der Uber Germany GmbH vom 01.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Die Firma Uber Germany GmbH - ein On-Demand Mobilitätsservice - hat mit Schreiben vom 1.11.2019, eingegangen am 05.11.2019, über den Start ihrer Tätigkeiten in der Gemeinde Kirchheim informiert, die sich teilweise auch auf das Gemeindegebiet Poing erstrecken können. In diesem Schreiben wurde ferner ein Gesprächswunsch mit der Gemeinde Poing geäußert.

Zur Klarstellung - nach einem Medienbericht in der Süddeutschen Zeitung - teilt die Verwaltung ausdrücklich mit, dass die Terminierung eines Gespräches derzeit erst geprüft werde. Bislang hat es mit der Firma Uber Germany GmbH keine Gespräche oder gar Zusagen gegeben.

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1.7. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern; Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Die Gemeinden Poing, Pliening und Anzing erhalten gemäß Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019. Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 in Höhe von 170.000,-- € gewährt.

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1.8. Asyl; Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Anlässlich der Räumung der Unterkunft Anzinger Straße 16, welche aus bautechnischen Gründen im Juli 2019 vorgenommen werden musste, wurden die dortigen 12 Bewohner - zunächst vorübergehend - als Fehlbeleger auf die dezentralen Unterkünfte in Zorneding, Pöring, Anzing, Grafing und Neufarn des Landratsamtes Ebersberg verteilt.

Mit Schreiben vom 5. August 2019 an die Regierung von Oberbayern hatte die Gemeinde Poing sodann gebeten, doch eine geeignete Unterbringung im Raum Poing zu ermöglichen.

Zwischenzeitlich liegt eine Antwort der Regierung von Oberbayern vor. Entsprechende Unterbringungskapazitäten in Poing bestehen derzeit nicht. Die zwölf Bewohner müssen daher an den aktuellen Standorten verbleiben.

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1.9. Bücherbestand im Literaturhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Aufgrund aktueller Berichte in sozialen Medien wird mitgeteilt, dass der Bücherbestand im Literaturhaus derzeit von den Patinnen, die das Literaturhaus betreuen, aussortiert und aktualisiert wird.

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2. Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung für das KiTa-Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Sachverhalt ist im Haupt- und Finanzausschuss am 06.11.2019 vorberaten worden.

Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung) 2017
TOP 2 der Anlagen, letzte Zeile:

Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.


Träger:                                                                                                                                EUR
                           
AWO KV EBE e. V.                                      (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
                                                                   KiGa Blumenstraße gesamt)                       - 19.116.-

Kinderland Plus gGmbH                              (HfKs Fresiengasse, Sudetenstraße,
                                                                       Seerosenstraße 17, Kirchheimer
Allee gesamt)                                                538.444.-

Familienzentrum Poing e. V.                        (HfKs Zauberwinkel, Seerosen-
straße 15; Hort Bürgerhaus gesamt              616.056.-

Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.
Dies ist nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall.

Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung gesamt i. H. v. EUR 3.300.- für das Betriebsjahr 2017 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.

Beschlussvorschlag

Die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Kindertagesstätten in Poing;
Abrechnung für das KiTa-Jahr 2017
(kra)  Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.
Seit 2015 wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30. Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.10.2019 abgestimmt worden.
Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
Die bei den Trägern AWO Kreisverband, Familienzentrum Poing und Kinderland Plus GmbH bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.
Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt. Dies ist nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall. Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung gesamt i. H. v. 3.300.- € für das Betriebsjahr 2017 erfolgen nun umgehend, nachdem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt ist und der Abrechnung der Träger zugestimmt hat.

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3. Volkshochschule Vaterstetten e.V.; Aktueller Stand Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplanung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Am 08.10.2019 fand eine Informationsveranstaltung unter Leitung von Herrn Piet Mayr (2. Vorsitzender Musikschulverein und Vorstandsmitglied VHS) von der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS statt. In Absprache mit dem Vorstand haben beide Vereine die Kämmerer der Mitgliedsgemeinden eingeladen, um diese über die aktuelle Entwicklung des laufenden Haushaltes und der Haushaltsplanung 2020 zu informieren.

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde festgestellt, dass die VHS im Rahmen der Haushaltsplanung liegt.

Herr Dr. Ertel erläuterte weiterhin die Haushaltsplanung 2020 auf Grundlage der aktuell gültigen Zuschussvereinbarung anhand der Einwohnerzahlen (Poing Stand 2018 mit 15.835), der jeweiligen Leistungsdichte pro Einwohner*in und der erwirtschafteten Doppelstunden auf die 6 Gemeinden verteilt.

Nach der Zuschussvereinbarung vom 16.10.2017 wurden die Anteile der Gemeinde Poing wie folgt im Haushalt veranschlagt:

Personalkostenzuschuss 2020 in Höhe von                155.293,86 Euro (24,10%)
Vergleich zum Jahr 2019 waren es insgesamt                163.196,52 Euro (24,71%)

Mietkostenzuschuss 2020 in Höhe von                          42.109,56 Euro (24,36%)
Vergleich zum Jahr 2019 waren es insgesamt                   39.277,61 Euro (25,26%)

Die Haushaltsplanung 2020 wurde seitens der Verwaltung auf die Plausibilität überprüft.

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsplanung 2020 der Volkshochschule Vaterstetten e.V. wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel in 2020 sind im gemeindlichen Haushalt bereits berücksichtigt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Haushaltsplanung 2020 der Volkshochschule Vaterstetten e.V. wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Volkshochschule Vaterstetten e.V.;
Aktueller Stand Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplanung 2020
(kra) Am 08.10.2019 fand eine Informationsveranstaltung statt, um über die aktuelle Entwicklung des laufenden Haushaltes und der Haushaltsplanung 2020 zu informieren.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde festgestellt, dass die VHS im Rahmen der Haushaltsplanung liegt.
Der Geschäftsführer der VHS erläuterte die Haushaltsplanung 2020 auf Grundlage der aktuell gültigen Zuschussvereinbarung anhand der Einwohnerzahlen (Poing, Stand 2018 mit 15.835), der jeweiligen Leistungsdichte pro Einwohner*in und der erwirtschafteten Doppelstunden auf die 6 Gemeinden verteilt.
Nach der Zuschussvereinbarung vom 16.10.2017 wurden die Anteile der Gemeinde Poing wie folgt im Haushalt veranschlagt:
Personalkostenzuschuss 2020 in Höhe von                155.293,86 € (24,10 %)
Vergleich zum Jahr 2019 waren es insgesamt                163.196,52 € (24,71 %)
Mietkostenzuschuss 2020 in Höhe von                     42.109,56 € (24,36 %)
Vergleich zum Jahr 2019 waren es insgesamt                   39.277,61 € (25,26 %)
Die Haushaltsplanung 2020 wurde seitens der Verwaltung auf die Plausibilität überprüft. Die Haushaltsmittel in 2020 sind im gemeindlichen Haushalt bereits berücksichtigt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020.
Der Haushaltsplanung 2020 der Volkshochschule Vaterstetten e.V. wurde in der Sitzung des Gemeinderates zugestimmt.

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4. Musikschule Vaterstetten e.V.; Haushaltsplanung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Am 08.10.2019 fand eine Informationsveranstaltung unter Leitung von Herrn Piet Mayr (2. Vorsitzender Musikschulverein und Vorstandsmitglied VHS) von der Musikschule Vaterstetten e.V. und der VHS statt. In Absprache mit dem Vorstand haben beide Vereine die Kämmerer der Mitgliedsgemeinden eingeladen, um diese über die aktuelle Entwicklung des laufenden Haushaltes und der Haushaltsplanung 2020 zu informieren.

Bisher erfolgte die Zuschussverteilung von 30% der Gesamtkosten des Personals auf Grundlage der Jahreswochenstunden verteilt auf die Gemeinden nach einem Proporzverfahren (abgeleitet von der früheren Förderstruktur).

Vergleich der prozentualen Anteile seit 2018:

Vaterstetten        65%
Zorneding          15%
Poing                  11%
Grasbrunn          9 %

Der gemeindliche Zuschuss betrug für das Jahr 2019 insgesamt 53.723,00 Euro.

Die Geschäftsführung der Musikschule Vaterstetten e.V. wurde im Juli 2019 gebeten, ein neues Verteilungsmodell zu erarbeiten. Für die HH-Planung 2020 sollen die Anmeldungen zum Oktober 2019 als Grundlage für die Jahreswochenstunden nach Wohnort dienen. Bei der Verteilung der Jahreswochenstunden nach Wohnort und der in der Satzung festgelegten 30% der Gesamtkosten (Personal) ergeben sich für die Gemeinden folgende neue Anteile:

Vaterstetten        59%
Zorneding        12%
Poing                15%
Grasbrunn        13%
Sonstige            1% (kostendeckender Beitrag wird durch andere Gemeinde geleistet)

Die Jahreswochenstunden für die Gemeinde Poing steigerten sich von 72,26 (2019) auf 111,39 (2020). Die prozentuale Erhöhung ist auf die neue Gruppen-Klassenkooperation (Bläsergruppe) mit der Realschule Poing und einer Kooperation mit dem Familienzentrum Poing e.V. zurückzuführen (Musikalische Früherziehung, Blockflötenunterricht Kindergarten, Hortbereich Gitarrenunterricht).

Für das HH-Jahr 2020 beträgt der Personalkostenzuschuss für die Gemeinde Poing insgesamt
75.600,00 Euro.

Die Haushaltsplanung 2020 wurde seitens der Verwaltung auf die Plausibilität überprüft.

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsplanung 2020 der Musikschule Vaterstetten e.V. wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2020 hat die Verwaltung für die Musikschule Vaterstetten e. V. bisher finanzielle Mittel i. H. v. EUR 80.000.- veranschlagt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Haushaltsplanung 2020 der Musikschule Vaterstetten e.V. wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Kurzbericht

Musikschule Vaterstetten e.V.;
Haushaltsplanung 2020
(kra) Bisher erfolgte die Zuschussverteilung von 30 % der Gesamtkosten des Personals auf Grundlage der Jahreswochenstunden verteilt auf die Gemeinden nach einem Proporzverfahren (abgeleitet von der früheren Förderstruktur).
Vergleich der prozentualen Anteile seit 2018:
Vaterstetten        65 %
Zorneding        15 %
Poing                11 %
Grasbrunn          9 %
Der gemeindliche Zuschuss betrug für das Jahr 2019 insgesamt 53.723,00 €.
Die Geschäftsführung der Musikschule Vaterstetten e.V. wurde im Juli 2019 gebeten, ein neues Verteilungsmodell zu erarbeiten. Für die HH-Planung 2020 sollen die Anmeldungen zum Oktober 2019 als Grundlage für die Jahreswochenstunden nach Wohnort dienen. Bei der Verteilung der Jahreswochenstunden nach Wohnort und der in der Satzung festgelegten 30 % der Gesamtkosten (Personal) ergeben sich für die Gemeinden folgende neue Anteile:
Vaterstetten        59 %
Zorneding        12 %
Poing                15 %
Grasbrunn         13 %
Sonstige            1 %
Die Jahreswochenstunden für die Gemeinde Poing steigerten sich von 72,26 (2019) auf 111,39 (2020). Die prozentuale Erhöhung ist auf die neue Gruppen-Klassenkooperation (Bläsergruppe) mit der Realschule Poing und einer Kooperation mit dem Familienzentrum Poing e.V. zurückzuführen (Musikalische Früherziehung, Blockflötenunterricht Kindergarten, Hortbereich Gitarrenunterricht).
Für das HH-Jahr 2020 beträgt der Personalkostenzuschuss für die Gemeinde Poing insgesamt 75.600,00 €.
Die Haushaltsplanung 2020 wurde seitens der Verwaltung auf die Plausibilität überprüft.
Der Haushaltsplanung 2020 der Musikschule Vaterstetten e.V. wurde in der Sitzung des Gemeinderates mehrheitlich zugestimmt.

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5. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Lindner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Maria Lindner beantragt mit Schreiben vom 25.10.2019 den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 15.11.2019, weil sie aus Poing wegziehen wird.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Unabhängig davon verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bei Verlust der Wählbarkeit, worunter auch der Wegzug aus dem Wahlkreis Poing fällt, kraft Gesetzes sein Amt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied durch Frau Maria Lindner
(sta) Der Gemeinderat hat festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 25.10.2019 das Ehrenamt von Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019 endet.

Für Frau Maria Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Frau Lindner beantragt mit Schreiben vom 25.10.2019 den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 15.11.2019, weil sie aus Poing wegziehen wird.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderates ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Unabhängig davon verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bei Verlust der Wählbarkeit, worunter auch der Wegzug aus dem Wahlkreis Poing fällt, kraft Gesetzes sein Amt.

Datenstand vom 29.11.2019 13:06 Uhr