Datum: 05.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Begründung der Dringlichkeit der Einbahnstraßenregelung in der Poststraße
1.2 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Terminplan
1.3 Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei
1.4 Jugendzentrum Poing; Anschaffung einer neuen Licht- und Tontechnik
1.5 Ersatzneubau Katholischer Kindergarten Am Endbachweg; Aktueller Sachstand
2 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse
3 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3
4 Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Bürgerliste; Aufstellung von Bänken an Haltestellen des ÖPNV
5 Poinger Volksfest; Abrechnung 2019 und Terminfestlegung für 2020

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1
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1.1. Begründung der Dringlichkeit der Einbahnstraßenregelung in der Poststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zwischenzeitlich ist der Baufortschritt an dem Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße so weit gediehen, dass die Montage der Fertigteile an der Fassade der neuen Turnhalle sowie der Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen anstanden. Zu diesem Zweck war es erforderlich Arbeitsbereiche zu schaffen, die sich bis auf die Fahrbahnen der Post- und Rathausstraße hin ausdehnen mussten und müssen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit war und ist es unumgänglich, dass die Rathausstraße in dieser Zeit als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss.

Insbesondere aufgrund der Fassadenarbeiten am Neubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße muss die Poststraße vom 05.12.2019 bis 19.12.2019 zwischen der Karl-Sittler-Straße und der Rathausstraße für Fahrzeuge komplett gesperrt werden.
Das Parken in diesem Abschnitt ist in dieser Zeit leider nicht mehr möglich. Ebenfalls ist eine Durchfahrt nicht möglich!
Ein Notgehweg besteht allerdings, d. h. Fußgänger und Radfahrer können weiter durch die Poststraße zur Rathausstraße gelangen.

Leider kommt es häufig vor, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung sehr kurzfristig oder in einem nichterlaubnisfähigen Zustand gestellt werden. Dies war auch in diesem Fall gegeben. So mussten zunächst Ortsbesichtigungen durchgeführt, Pläne überarbeitet und letztlich sogar Verkehrszeichen und Absperrungen durch den Baubetriebshof aufgestellt werden. Negative Folge war leider auch, dass eine Information im Ortsnachrichtenblatt somit erst nach Beginn der Einbahnstraßenregelung erfolgen konnte.

Die Durchsetzung des späteren Beginns der Maßnahme wäre zwar im vorliegenden Fall rechtlich möglich gewesen, hätte jedoch den Bauablauf insgesamt verzögert und somit zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde geführt. Die Verwaltung hat daher leider der Einhaltung des Bauzeitenplans in Abwägung einer frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger den Vorzug geben müssen.

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1.2. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Terminplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 einstimmig folgende Festlegung für den Bauablauf beschlossen:

Die neuen vertraglichen Projektziele werden wie folgt vorgegeben: Baufertigstellung 17.01.2020, Nutzungsaufnahme 20.02.2020. Es soll ergänzend zu den provisorischen Dachabdichtungen ein Wetterschutzdach vorgesehen werden. Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die für die Winterbaumaßnahmen erforderlichen Aufträge zu vergeben. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber den Verursachern der Bauzeitenverschiebung sollten gesichert werden und rechtssicher in die Vertragsanpassung übernommen werden.

Aufgrund der im weiteren Verlauf folgenden Auftragskündigungen der Unternehmer Fa. Leitner GmbH & Co. KG Bauunternehmen sowie Löhle Neubauer Architekten musste die Bauausführung entsprechend neu koordiniert und für mehrere Gewerke neu beauftragt werden. Allerdings kann dadurch der fortgeschriebene Terminplan mit Baufertigstellung zum 17.01.2020 nicht mehr erreicht werden.

Durch das mit der Objektplanung neu beauftragte Architekturbüro Garbe + Garbe wurde am 02.12.2019 ein Terminplan eingereicht, der die Baufertigstellung am 21.07.2020 vorsieht. In Absprache mit der Schulleitung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wird der Umzug im Juli 2020 bis spätestens 24.07.2020 angestrebt.

Die finanziellen Auswirkungen mit der Kostenprognose vom 15.11.2019 berechnen sich aktuell auf 23.678.911,64 Euro. Das entspricht einer Überschreitung der Kostenobergrenze von ca. 12% bzw. um 2.541.422,64 Euro.

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1.3. Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 27. November 2019 konnte nun endlich der Vertrag mit der Detektei Walter Fortmühler aus München unterzeichnet werden. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 werden nun sporadisch die Containerstandplätze an unterschiedlichen Tagen und Zeiten überwacht – auch an Sonn- und Feiertagen . Die Nutzer der Standplätze werden mit Schildern auf die Überwachung hingewiesen. Diese werden noch angebracht.

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1.4. Jugendzentrum Poing; Anschaffung einer neuen Licht- und Tontechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Im Disco-Saal des Poinger Jugendzentrums ist am Donnerstag, den 28.11.2019, die neue Licht- und Tonanlage fertiggestellt und in Betrieb genommen worden.

Die alte Lichtanlage hatte nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen der VDE entsprochen und wurde bereits in den letzten 2 Jahren Zug um Zug reduziert. Die Tonanlage hat nach 20 Jahren den Dienst quittiert.

Die Kosten haben gesamt ca. EUR  17.000.- betragen. Die Anlage ist im Stromverbrauch deutlich wirtschaftlicher und wurde mit einem Limiter ausgestattet, der Überbelastungen der Anlage verhindert und die Soundemission in verträgliche Grenzen hält. Die Bassboxen sind nun unter der Bühne montiert und somit wesentlich besser geschützt.

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1.5. Ersatzneubau Katholischer Kindergarten Am Endbachweg; Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Am 05.12.2019 hat eine Besprechung der Verwaltung mit Vertretern des katholischen Pfarramtes St. Michael, der Kindertagesstätte, dem Projektleiter des Ordinariats und dem beauftragten Architekten stattgefunden.

Anlass ist die E-Mail der Projektsteuerung des Ordinariats vom 12.11.2019 gewesen, in welcher der Gemeinde und tags zuvor dem katholischen Pfarramt ein Bauverzug mitgeteilt worden ist.

Die Projektsteuerung und der Architekt erläuterten die Gründe wie folgt:

Insbesondere der Austausch des stark belasteten Bodens unter dem ehemaligen KiTa-Gebäude und die Komplexität der Bauteile, z.B. aufgrund der „spitzen Winkel“ der Fassade, haben zu erheblichen Verzögerungen geführt. Aufgrund der komplexen Bauweise konnten die Fenster nicht eingebaut und somit das Gebäude für den Winter nicht abgedichtet werden. Eine Beheizung sei deshalb nicht möglich und dies verhindere die Weiterführung des Innenausbaus.

Die Verwaltung hat die Projektsteuerung eindringlich darauf hingewiesen, dass sie und die Kirchenverwaltung, wie vertraglich vereinbart, laufend und rechtzeitig über die Entwicklung des Ersatzneubaus zu informieren und bei Problemstellungen einzubinden sei. Zukünftig wolle man nicht mehr von Nachträgen oder Bauverzögerungen überrascht werden. Diese Forderung wird auch vom katholischen Pfarramt und der Kirchengemeinde unterstützt.

Aktuell kann derzeit seitens der Projektsteuerung und seitens des Architekten noch keine belastbare Prognose zum Fertigstellungstermin und der Kostenentwicklung abgegeben werden. Die Eltern der KiTa Am Endbachweg im Provisorium sind über den Bauverzug bereits informiert worden.

Aus dem Gremium wird angeregt, die Anwohner in der Hohenzollernstraße und am Hohenstaufenring zeitnah darüber zu informieren.

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2. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll

  1. gar nicht (+0 EUR)
  2. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 90-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)
  3. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)
  4. als Hubboden auf ganzer Fläche, WT 90-180 cm (+ ca. 750.000 EUR brutto inkl. NK)
  5. als Hubboden auf ganzer Fläche, WT 0-180 cm (+ ca. 750.000 EUR brutto inkl. NK)

geplant und ausgeführt werden.

1.1) Eine Einstiegstreppe / behindertengerechter Einstieg soll

  1. gar nicht (+0 EUR)
  2. mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe
  3. über die komplette Beckenbreite (+ ca. 166.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe

geplant und ausgeführt werden.

1.2)        Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll / soll nicht realisiert werden (+ ca. 94.000 EUR brutto inkl. NK).

  1. Als Material der Beckenauskleidung wird

  1. eine Fliesenauskleidung (+0 EUR)
  2. ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK)

gewählt.

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind / sind nicht zu treffen.

  1. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen / sollen nicht im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.


Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für die Umgestaltung des letzten Pausenhofabschnittes i.H.v. 250.000 € sind im Haushalt auf der HHSt. 57000.940000 - Hochbaumaßnahmen: Badeanstalten - angesetzt.

Die Mehrkosten für die Mensa i.H.v. ca. 900.000 EUR (Stand 10/2019) aufgrund angepasster Flächen und neuerer Kostenkennwerte sind bis dato nicht im Haushalt angesetzt und müssen in der Haushaltsplanung 2021ff nach Vorliegen der Kostenschätzung/Kostenberechnung berücksichtigt werden.

Mittel für Ausführungen über die Basisvarianten hinaus sind bis dato nicht im Haushalt angesetzt und müssen in der Haushaltsplanung 2021ff berücksichtigt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

  1. Ausführung eines (Teil-) Hubbodens: geringfügig höherer Stromverbrauch / höhere Betriebs- und Wartungskosten

    1. Einstiegstreppe: keine
    2. WT > 1,80 m: größerer Wasserverbrauch

  1. Edelstahlbecken: keine

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises: bei möglicher Integration keine

  1. Höherer Energiestandard: positiv

Beschluss

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll

  1. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)

geplant und ausgeführt werden.

1.1) Eine Einstiegstreppe/ behindertengerechter Einstieg soll

  1. mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe

geplant und ausgeführt werden.

1.2)        Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll nicht realisiert werden.

  1. Als Material der Beckenauskleidung wird

b) ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK)

gewählt.

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind nicht zu treffen.

  1. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.


Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse
(gnä) Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.11.2019 vorberaten. Nach kurzem Meinungsaustausch folgte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 einstimmig der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK) geplant und ausgeführt werden.
    1. Eine Einstiegstreppe/ behinderten-
gerechter Einstieg soll mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe geplant und ausgeführt werden.
    1. Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll nicht realisiert werden.
  1. Als Material der Beckenauskleidung wird ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK) gewählt.
  2. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind nicht zu treffen.
  3. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.
Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

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3. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 den Tagesordnungspunkt vorberaten.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:
optional

netto
brutto
BUA
GR
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 €
       202.300,00 €


2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 €
       309.400,00 €


3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 €
         29.750,00 €


4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 €
         35.700,00 €


5
Büro 3.OG
         10.000,00 €
         11.900,00 €


6
Dachterrasse
           3.000,00 €
           3.570,00 €


7
Lüftung/Klima
         41.000,00 €
         48.790,00 €


8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 €
         29.750,00 €


9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 €
         17.850,00 €


10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 €
         53.550,00 €


11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 €
         20.230,00 €


12
MSR
         64.000,00 €
         76.160,00 €




       705.000,00 €
       838.950,00 €




Die Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird anerkannt.

Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme sind im Haushalt 2020ff auf der HHSt 06000.500000 - Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus angesetzt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

  1. Geringfügige Verbesserungen durch neue Fenster, Sockeldämmung und Kellerdeckendämmung
  2. Stromeinsparung durch LED-Beleuchtungen
  3. Die Pumpen werden durch neue hocheffiziente Pumpen ersetzt.
  4. Das Lüftungsgerät wird durch ein effizienteres ersetzt.
  5. Durch Umstellung von Erdgas auf Geothermie kann ein besserer Primärenergiefaktor erreicht werden. Das liegt daran, dass der Primärenergiefaktor auch die vorangehenden Prozesse mit einbindet.
  6. Durch die dezentrale Warmwassererzeugung ist ein höherer Stromverbrauch zu erwarten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass durch die Maßnahmen ca. 45 Prozent der derzeitigen Emissionen (Primärenergie) eingespart werden können.

Beschluss

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:

optional

netto
brutto
BUA
GR
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 €
       202.300,00 €
ja
ja
2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 €
       309.400,00 €
ja
ja
3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 €
         29.750,00 €
ja
ja
4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 €
         35.700,00 €
ja
ja
5
Büro 3.OG
         10.000,00 €
         11.900,00 €
ja
ja
6
Dachterrasse
           3.000,00 €
           3.570,00 €
ja
ja
7
Lüftung/Klima
         41.000,00 €
         48.790,00 €
ja
ja
8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 €
         29.750,00 €
ja
ja
9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 €
         17.850,00 €
ja
ja
10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 €
         53.550,00 €
ja
ja
11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 €
         20.230,00 €
ja
ja
12
MSR
         64.000,00 €
         76.160,00 €
ja
ja


       705.000,00 €
       838.950,00 €




Die Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird anerkannt.

Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstr. 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3
(gnä) Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.11.2019 vorberaten. Nach kurzem Meinungsaustausch folgte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 einstimmig der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss:  

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:
  • Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG (+202.300,00 € brutto)
  • Kernsanierung EG-Unten (+309.400,00 € brutto)
  • Umbau 2OG (+29.750,00 € brutto)
  • Umbau EG-Oben (+35.700,00 € brutto)
  • Büro 3.OG (+11.900,00 € brutto)
  • Dachterrasse (+3.570,00 € brutto)
  • Lüftung/Klima (+48.790,00 € brutto)
  • Sonnenschutzglas Süd+West (+29.750,00 € brutto)
  • Neue Zugangstüren Nord (+17.850,00 € brutto)
  • Erweiterte Sockeldämmung (+53.550,00 € brutto)
  • Lüftung auf Dach Sitzungssaal (20.230,00 € brutto)
  • MSR (+76.160,00 € brutto)
Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme inkl. Optionen sind bereits im Haushalt 2020ff angesetzt.

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4. Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Bürgerliste; Aufstellung von Bänken an Haltestellen des ÖPNV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Bürgerliste stellen mit Schreiben vom 13.11.2019 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, an den Bushaltestellen innerhalb des Gemeindegebietes nach Möglichkeit Sitzgelegenheiten durch die Aufstellung von Bänken zu schaffen. Es ist dabei auf eine seniorengerechte Ausführung (mit Arm- und Rückenlehnen) zu achten.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie in der  Begründung dargestellt ist es aus Platzgründen an vielen Haltestellen des ÖPNV schwierig, ein Wartehäuschen zu realisieren. Eine Sitzbank könnte - soweit ausreichend Platz zur Verfügung steht - eine  Alternative sein. Schutz vor Witterungseinflüssen bietet sie allerdings nicht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu / nicht zu.

Finanzielle Auswirkungen

Es fallen Kosten für die Bank, evtl. Abfalleimer, Pflasterbeleg und die Ausführung an.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Förderung der Nutzung des ÖPNV in der Gemeinde Poing

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Bürgerliste;
Aufstellung von Bänken an Haltestellen des ÖPNV
(may) Die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Bürgerliste stellten mit Schreiben vom 13.11.2019 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, an den Bushaltestellen innerhalb des Gemeindegebietes nach Möglichkeit Sitzgelegenheiten durch die Aufstellung von Bänken zu schaffen. Es ist dabei auf eine seniorengerechte Ausführung (mit Arm- und Rückenlehnen) zu achten.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie in der  Begründung dargestellt ist es aus Platzgründen an vielen Haltestellen des ÖPNV schwierig, ein Wartehäuschen zu realisieren. Eine Sitzbank könnte - soweit ausreichend Platz zur Verfügung steht - eine  Alternative sein. Schutz vor Witterungseinflüssen bietet sie allerdings nicht.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Standorte zu prüfen und dem Gemeinderat vorzuschlagen.

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5. Poinger Volksfest; Abrechnung 2019 und Terminfestlegung für 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Volksfest 2019, das vom 5. bis 14.07.2019 durchgeführt wurde, wird von allen Beteiligten als sehr gelungen beurteilt.

Gemäß der als Anlage beigefügten Kostenaufstellung vom 07.11.2019 sind der Gemeinde für das Volksfest 2018 Kosten in Höhe von 96.378,50 € entstanden.

Darin sind einmalige Kosten in Höhe von 21.658,91 € für die Anschaffung und feste Installation von Stromverteilern des Festplatzes enthalten. Diese Stromverteilung wurde aus Kostengründen installiert, weil die Kosten der mobilen Verteilung allein für die Gemeinde in 2017 über 4.000 Euro betragen haben und sich somit der Aufwand in wenigen Jahren amortisiert. Die Verteilereinrichtungen können auch für sonstige Veranstaltungen auf dem Festplatz, z. B. den Kinderzirkus des Jugendreferates oder die Maibaumwache des Burschenvereins, genutzt werden.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 19.985,09 € sind wie in den Vorjahren nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhalb des Volksfestes angefallen.

Unter Berücksichtigung dieser Position und ohne die einmaligen Kosten für die Stromverteilung haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2019 auf 54.734,50 € belaufen.

Die laufenden Aufwendungen haben sich damit gegenüber 2018 insbesondere durch die Kosten für den erstmals beauftragten Sicherheitsdienst für den Außenbereich um den Volksfestplatz und den neu eingeführten Shuttle-Bus erhöht. Beide Maßnahmen haben sich bewährt und sollen deshalb weitergeführt werden.

Das Festkomitee hat dem Vorschlag der Festwirte, dass Volksfest 2020 im Zeitraum von Freitag, 10.07.2020 bis Sonntag 19.07.2020 durchzuführen, zugestimmt.

Durch die Festwirte werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Ideen für ein attraktives Festprogramm entwickelt.

Dabei werden auch Überlegungen angestellt, aus Gründen des Klimaschutzes anstelle des Feuerwerks eine andere Attraktion zum Abschluss anzubieten, z. B. eine Lasershow.

Beschlussvorschlag

Der Durchführung des Volksfestes vom Freitag, 10.07.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.07.2020 in Zusammenarbeit mit der SAS Veranstaltungen GmbH & Co. KG, Albaching, wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Das Volksfest wirkt sich durch den Energieverbrauch aus dem Festbetrieb (Zelt, Schausteller, Imbissbuden) und den Verkehr der Volksfestbesucher belastend auf den Klimaschutz aus.

Beschluss

Der Durchführung des Volksfestes vom Freitag, 10.07.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.07.2020 in Zusammenarbeit mit der SAS Veranstaltungen GmbH & Co. KG, Albaching, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Poinger Volksfest;
Abrechnung 2019 und Terminfestlegung 2020
(sta) Der Gemeinderat hat der Durchführung des Volksfestes vom Freitag, 10.07.2020 bis einschließlich Sonntag, 19.07.2020 in Zusammenarbeit mit der SAS Veranstaltungen GmbH & Co. KG, Albaching, zugestimmt.

Das Volksfest 2019, das vom 5. bis 14.07.2019 durchgeführt wurde, wird von allen Beteiligten als sehr gelungen beurteilt.

Gemäß der Kostenaufstellung vom 07.11.2019 sind der Gemeinde für das Volksfest 2018 Kosten in Höhe von 96.378,50 € entstanden.

Darin sind einmalige Kosten in Höhe von 21.658,91 € für die Anschaffung und feste Installation von Stromverteilern des Festplatzes enthalten. Diese Stromverteilung wurde aus Kostengründen installiert, weil die Kosten der mobilen Verteilung allein für die Gemeinde in 2017 über 4.000 Euro betragen haben und sich somit der Aufwand in wenigen Jahren amortisiert. Die Verteilereinrichtungen können auch für sonstige Veranstaltungen auf dem Festplatz, z. B. den Kinderzirkus des Jugendreferates oder die Maibaumwache des Burschenvereins, genutzt werden.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 19.985,09 € sind wie in den Vorjahren nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhalb des Volksfestes angefallen.

Unter Berücksichtigung dieser Position und ohne die einmaligen Kosten für die Stromverteilung haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2019 auf 54.734,50 € belaufen.

Die laufenden Aufwendungen haben sich damit gegenüber 2018 insbesondere durch die Kosten für den erstmals beauftragten Sicherheitsdienst für den Außenbereich um den Volksfestplatz und den neu eingeführten Shuttle-Bus erhöht. Beide Maßnahmen haben sich bewährt und sollen deshalb weitergeführt werden.

Das Festkomitee hat dem Vorschlag der Festwirte, dass Volksfest 2020 im Zeitraum von Freitag, 10.07.2020 bis Sonntag 19.07.2020 durchzuführen, zugestimmt.

Durch die Festwirte werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Festkomitee Ideen für ein attraktives Festprogramm entwickelt.

Dabei werden auch Überlegungen angestellt, aus Gründen des Klimaschutzes anstelle des Feuerwerks eine andere Attraktion zum Abschluss anzubieten, z. B. eine Lasershow.

Datenstand vom 13.01.2020 11:22 Uhr