Datum: 19.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:38 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Tektur zur Baugenehmigung: Ergänzung von 2 WE im EG Haus 2.1, 3 Balkonen im 1. + 2. OG + DG Haus 1 und 5 Stellplätzen im UG I; Nutzungsänderung von Hobbyraum in gewerbl. Wohnen UG I, gewerbl. Wohnen in Wohnen DG Haus 1 und von Laden in Büro+Verwaltung EG Haus 1; Umgestaltung Außenanlagen, Neufarner Straße 14 und 16, Fl.-Nr. 383/19, 383
2 Bauanträge
2.1 Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing
3 Maibaum-/ Dorfplatz sowie Stellplatznachweis für Anzinger Straße 1; Vorstellung des Entwurfes und Festlegung des weiteren Vorgehens
4 Straßenbenennung der Erschließungsstraßen "Verlängerung der Anzinger Straße" und Teilabschnitt zur Wildparkstraße

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Tektur zur Baugenehmigung: Ergänzung von 2 WE im EG Haus 2.1, 3 Balkonen im 1. + 2. OG + DG Haus 1 und 5 Stellplätzen im UG I; Nutzungsänderung von Hobbyraum in gewerbl. Wohnen UG I, gewerbl. Wohnen in Wohnen DG Haus 1 und von Laden in Büro+Verwaltung EG Haus 1; Umgestaltung Außenanlagen, Neufarner Straße 14 und 16, Fl.-Nr. 383/19, 383

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zu dem Tekturantrag wurden vom Bauherrn jetzt überarbeitete Pläne im Landratsamt abgegeben.

Die ursprünglich geplante Nutzungsänderung der Hobbykeller als gewerbliches Wohnen wurde jetzt aufgegeben. Stattdessen sollen die Räume nun zu einer Physiotherapie-Praxis zusammengefasst werden.

Die beiden Wohneinheiten im Bereich des ehemaligen Freisitzes werden vom Landratsamt Ebersberg abgelehnt und zur Beseitigung angeordnet. Die Oberste Baubehörde bestätigt die Rechtsauffassung.

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 27.02.2019 ging der o.g. Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 19.02.2014 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan, Poing „Am Bergfeld“ – 3. Entwicklungsstufe“ (Seewinkel).

Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, es sind jedoch folgende Befreiungen von den Festsetzungen erforderlich:

  1. Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe

    Die festgesetzte Wandhöhe wird in Teilbereichen um bis zu 25 cm überschritten.

    Begründung für die Befreiung:
    Die Wandhöhe ist im Bebauungsplan in Bezug auf die angrenzende öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Überschreitung der Wandhöhe ist dem atypischen Zuschnitt des Grundstückes geschuldet. Die Höhen der öffentlichen Verkehrsflächen differieren entlang der Grundstücksgrenzen um ca. 40 cm. Um eine durchgehende Gebäudehöhe zu erreichen, wurde das Gebäude auf eine mittlere Höhe positioniert, somit wird die max. zulässige Wandhöhe in Teilbereichen um ca. 25 cm überschritten, in anderen Bereichen um ca. 25 cm unterschritten. Im zur östlichen Nachbarbebauung abstandsflächenrelevanten Bereich wurde die Attika um 25 cm zurückgesetzt, damit die Abstandsfläche zum östlichen Nachbargrundstück hin gegenüber der zulässigen Abstandsfläche gemäß B-Plan unverändert bleibt.

  2. Überschreitung der Baugrenze

    Die westliche Baugrenze wird durch Vordächer im EG und in den beiden Obergeschossen um 60 cm auf einer Länge von 32,4 m überschritten.

    Begründung:
    Die Vordächer dienen als Witterungsschutz der Laubengänge und der Zugänge zum Wohngebäude an der wetterbeanspruchten Westseite des Gebäudes.
    Die Abstandsflächen ändern sich hierdurch nicht. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt.

  3. Überschreitung der Baugrenze

    Im nördlichen Grundstücksbereich weicht das Gebäude über die Breite von 11,0 m um 0,09 m von der festgesetzten Baugrenze zurück.

    Begründung:
    Die Überschreitung ist geringfügig und resultiert aus der inneren Gliederung des Gebäudes. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt. Die im B-Plan festgesetzte Geschossfläche wird nicht überschritten.

  4. Baulinie

    Im nördlichen Grundstücksbereich weicht das Gebäude über die Breite der Treppenanlage um 0,40 m von der festgesetzten Baulinie zurück.

    Begründung:
    Der Rücksprung ist geringfügig und dient der architektonischen Gliederung des Gebäudes. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange bleiben unberührt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Den vorgenannten Anträgen auf Befreiung kann zugestimmt werden, da diese die Grundzüge der Planung nicht berühren, die Geschossfläche nicht überschritten wird und nachbarliche Belange nicht betroffen sind.


Stellplatznachweis:
6 Wohnungen > 80 qm x 2 = 12 Stellplätze
27 Wohnungen < 80 qm x 1 = 27 Stellplätze,
insgesamt erforderlich 39 Stellplätze

Besucherstellplätze 1/3 hiervon, also 13 Stellplätze

Es werden insgesamt 43 Stellplätze errichtet (16 oberirdisch, 27 in der Tiefgarage) – die Stellplatzforderung ist erfüllt.

Fahrradabstellplätze:
Es werden in den Nebengebäuden Stellplätze für 52 Fahrräder vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.-Nr. 3264, Gemarkung Poing wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.Nr. 3264, Gemarkung Poing
(cw) Am 27.02.2019 ging der o.g. Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde Poing ein.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des seit 19.02.2014 wirksamen Bebauungsplanes Nr. 56 mit integriertem Grünordnungsplan, Poing „Am Bergfeld – 3. Entwicklungsstufe“ (Seewinkel).
Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, es sind jedoch folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
1. Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe (in Teilbereichen um bis zu 25 cm).
2. Überschreitung der Baugrenze im Westen um 60 cm auf einer Länge von rd. 32 m, um als Witterungsschutz Vordächer im EG und den beiden Obergeschossen errichten zu können.
3. Überschreitung der Baugrenze im Norden um 9 cm.
4. Baulinie – im nördlichen Bereich weicht das Gebäude über die Breite der Treppenanlage um 40 cm von der festgesetzten Baulinie zurück.

Den vorgenannten Anträgen auf Befreiung kann seitens der Verwaltung zugestimmt werden, da diese die Grundzüge der Planung nicht berühren, die Geschossfläche nicht überschritten wird und nachbarliche Belange nicht betroffen sind.

Der Stellplatznachweis ist erfüllt. Es werden 4 Stellplätze mehr als erforderlich oberirdisch nachgewiesen sowie ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 33 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Bergfeldstraße, Fl.Nr. 3264, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe, Überschreitung der Baugrenze sowie Nichteinhaltung der nördlichen Baulinie wird zugestimmt.

zum Seitenanfang

3. Maibaum-/ Dorfplatz sowie Stellplatznachweis für Anzinger Straße 1; Vorstellung des Entwurfes und Festlegung des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö beratend 3

Sachverhalt

Vom Ingenieurbüro Schlegel, Herr Schlesier, wurde ein Entwurf für die Gestaltung des Platzes vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Entwurf wird wie folgt weiterbearbeitet:

  • Die Querungshilfe in der Anzinger Straße wird auf 4 m verkürzt.
  • 2 Stellplätze werden westlich der Tiefgaragenausfahrt (Hauptstraße Südseite) angeordnet.
  • Der Platz soll eine einheitliche Gestaltung / Pflasterung erhalten (kein gesonderter Gehweg, der diesen optisch „zerschneidet“).
  • Bei der 7-Stellplatzanlage sollen die östlichen 2 etwas breiter (behindertengerecht) gestaltet werden.

Der ergänzte Plan wird dem Gemeinderat am 11. April 2019 final zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Entwurf wird wie folgt weiterbearbeitet:

  • Die Querungshilfe in der Anzinger Straße wird auf 4 m verkürzt.
  • 2 Stellplätze werden westlich der Tiefgaragenausfahrt (Hauptstraße Südseite) angeordnet.
  • Der Platz soll eine einheitliche Gestaltung / Pflasterung erhalten (kein gesonderter Gehweg, der diesen optisch „zerschneidet“).
  • Bei der 7-Stellplatzanlage sollen die östlichen 2 etwas breiter (behindertengerecht) gestaltet werden.

Der ergänzte Plan wird dem Gemeinderat am 11. April 2019 final zur Kenntnis gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Maibaum-/Dorfplatz sowie Stellplatznachweis für
Anzinger Straße 1; Vorstellung des Entwurfes und Festlegung des weiteren Vorgehens
(cw) Vom Ingenieurbüro Schlegel, Herr Schlesier, wurde ein Entwurf für die Gestaltung des Platzes vorgelegt.
Herr Schlesier stellt den Entwurf in der Sitzung kurz vor (Stellplatzanlage mit 7 Stellplätzen westlich der Anzinger Straße, 2 Stellplätze an der Hauptstraße vor dem Gebäude Hauptstraße 26, Platzgestaltung mit Gehwegführung, Maibaumstandort sowie räumliche Einfassung durch Heckenpflanzung (Variante 1). Unabhängig hiervon wurden noch 2 Varianten vorgestellt (Stellplätze an der Nordseite der Hauptstraße sowie an der Nordseite des Platzes / südlich Hauptstraße).
Es folgt eine ausführliche Diskussion um folgende Punkte:
Mit dem Burschenverein soll geklärt werden, ob die vorgesehenen Flächen für das Maibaumaufstellen ausreichen und die Hecke (Höhe 50 cm) beim Maibaumaufstellen behindert.
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Anordnung der 2 Stellplätze an der Hauptstraße hinsichtlich Anordnung und Berücksichtigung von Sichtdreiecken sowie verbleibender Fahrbahnbreiten.
Die hier vorgesehenen Stellplätze würden im Sichtdreieck der Tiefgaragenausfahrt liegen. Nachdem genug Bezugsfälle in ganz Poing vorhanden sind und es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, wird festgelegt, dass die Anordnung westlich der Tiefgaragenausfahrt vertretbar / hinnehmbar ist (auch das vorhandene Haltverbot lässt heute schon zumindest ein parkenden Pkw zu).
Die verbleibende Straßenbreite mit 6,50 m ist mehr als ausreichend, auch bei Berücksichtigung des Busverkehrs.
Die Variante mit 5 Stellplätzen an der Nordseite der Hauptstraße wird ausdrücklich begrüßt, muss derzeit jedoch planerisch zurückgestellt werden, da aktuell die Bebauungsmöglichkeiten des Baugebietes nördlich der Hauptstraße (BP 32-Ost, Änderung – Teilbereich Wohnen) noch nicht endgültig feststehen. Sollte sich in Zukunft jedoch hier die Möglichkeit ergeben, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich umgesetzt werden.
Es wird angeregt, den Gehweg über den Platz nicht gesondert zu pflastern, sondern den gesamten Platz einheitlich zu gestalten (kein „Zerschneiden“ der Optik durch Wegeführung).
Es sollen 2 Behindertenstellplätze so nah wie möglich an der Gaststätte geschaffen werden.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Entwurf wird wie folgt weiterbearbeitet:
  • Die Querungshilfe in der Anzinger Straße wird auf
    4 m verkürzt.
  • 2 Stellplätze werden westlich der Tiefgaragenausfahrt (Hauptstraße Südseite) angeordnet.
  • Der Platz soll eine einheitliche Gestaltung / Pflasterung erhalten (kein gesonderter Gehweg, der diesen optisch „zerschneidet“).
  • Bei der 7-Stellplatzanlage sollen die östlichen 2 etwas breiter (behindertengerecht) gestaltet werden.

Der ergänzte Plan wird dem Gemeinderat am 11. April 2019 final zur Kenntnis gegeben.

zum Seitenanfang

4. Straßenbenennung der Erschließungsstraßen "Verlängerung der Anzinger Straße" und Teilabschnitt zur Wildparkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit dem Beginn der Straßenbauarbeiten für die Verlängerung der Anzinger Straße im Frühjahr 2019 und der Umsetzung der Bebauung in diesem Bereich wird es erforderlich, für diese Straße sowie für den Teilabschnitt zur Wildparkstraße eine Straßenbenennung festzulegen.

Die Verlängerung der Anzinger Straße und der Teilabschnitt zur Wildparkstraße liegen im Bereich des noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „1. Änderung für das Gebiet Hauptstraße Ost Teilbereich Ost Wohnbebauung“ und werden den Neubau des REWE-Marktes sowie die Wohnbebauung erschließen.

Die Verlängerung der Anzinger Straße beginnt im südlichen Bereich an der Einmündung Hauptstraße und endet im nördlichen Bereich am derzeitigen Ausbauende der Straße Am Hanselbrunn (siehe hierzu beiliegenden Lageplan).

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Verlängerung der Anzinger Straße vom Ausbauende der Straße Am Hanselbrunn bis zur Einmündung in die Hauptstraße dieselbe Straßenbezeichnung Am Hanselbrunn zu verwenden. Die Verlängerung der Anzinger Straße wird nach Fertigstellung unter der Bahn durchführen, so dass eine durchgehende Bezeichnung mit einem Namen sinnvoll erscheint, zumal diese Straße nach Fertigstellung zur Kreisstraße umgewidmet werden soll.

Der Teilabschnitt zur Wildparkstraße beginnt ab Einmündung der Verlängerung zur Anzinger Straße bis zum derzeitigen Ausbauende der Wildparkstraße (siehe hierzu beiliegenden Lageplan).

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesen Teilabschnitt, da es sich lediglich um eine Verlängerung zur Wildparkstraße handelt, als Wildparkstraße zu benennen.

Beschlussvorschlag

Die Erschließungsstraße „Verlängerung der Anzinger Straße“ erhält vom derzeitigen Ausbauende Am Hanselbrunn bis zur Einmündung Hauptstraße die Straßenbenennung Am Hanselbrunn.

Der Teilabschnitt zur Wildparkstraße erhält von der Einmündung der Verlängerung der Anzinger Straße bis zum derzeitigen Ausbauende der Wildparkstraße die Straßenbenennung Wildparkstraße.

Beschluss

Die Erschließungsstraße „Verlängerung der Anzinger Straße“ erhält vom derzeitigen Ausbauende Am Hanselbrunn bis zur Einmündung Hauptstraße die Straßenbenennung Am Hanselbrunn.

Der Teilabschnitt zur Wildparkstraße erhält von der Einmündung der Verlängerung der Anzinger Straße bis zum derzeitigen Ausbauende der Wildparkstraße die Straßenbenennung Wildparkstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Straßenbenennung der Erschließungsstraßen Verlängerung der Anzinger Straße und Teilabschnitt zur Wildparkstraße

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2019 einstimmig den Beschluss gefasst, dass die Erschließungsstraße Verlängerung der Anzinger Straße vom derzeitigen Ausbauende Am Hanselbrunn bis zur Einmündung der Hauptstraße die Straßenbenennung Am Hanselbrunn erhält.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass der Teilabschnitt zur Wildparkstraße von der der Einmündung der Verlängerung der Anzinger Straße bis zum derzeitigen Ausbauende der Wildparkstraße die Straßenbenennung Wildparkstraße erhält.

Lageplan Am Hanselbrunn / Wildparkstraße einfügen

Mit dem Beginn der Straßenbauarbeiten für die Verlängerung der Anzinger Straße im Frühjahr 2019 und der Umsetzung der Bebauung in diesem Bereich wird es erforderlich, für diese Straße sowie für den Teilabschnitt zur Wildparkstraße eine Straßenbenennung festzulegen.

Die Verlängerung der Anzinger Straße und der Teilabschnitt zur Wildparkstraße liegen im Bereich des noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „1. Änderung für das Gebiet Hauptstraße Ost Teilbereich Ost Wohnbebauung“ und werden den Neubau des REWE-Marktes sowie die Wohnbebauung erschließen.

Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, für die Verlängerung der Anzinger Straße vom Ausbauende der Straße Am Hanselbrunn bis zur Einmündung in die Hauptstraße dieselbe Straßenbezeichnung Am Hanselbrunn zu verwenden. Die Verlängerung der Anzinger Straße wird nach Fertigstellung unter der Bahn durchführen, so dass eine durchgehende Bezeichnung mit einem Namen sinnvoll erscheint, zumal diese Straße nach Fertigstellung zur Kreisstraße umgewidmet werden soll.

Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, diesen Teilabschnitt, da es sich lediglich um eine Verlängerung zur Wildparkstraße handelt, als Wildparkstraße zu benennen.

Datenstand vom 13.05.2019 14:28 Uhr