Datum: 09.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.Nrn. 505/1 und 505/12
2.2 Tektur zum Neubau eines Supermarktes; Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing
2.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier 1-Zi-Whg. u. zwei 3-Zi-Whg., Bahnhofstraße 13, Fl.Nrn. 378/4 und 684/23, Gemarkung Poing
3 Umgestaltung der Rathausstraße, Poststraße und Karl-Sittler-Straße Vorstellung der Vorplanung
4 Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö informativ 2
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2.1. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.Nrn. 505/1 und 505/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.03.2019 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt.

Die o.g. Grundstücke Fl.Nrn. 505/1 und 505/12 der Gemarkung Poing befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.01.1988.

Mit dem Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhen bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.

Die geplanten Produktionshallen sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden.
Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.

Die Geltungsdauer des o.g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2019.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2019 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre zu erteilen.
Mit Schreiben vom 07.03.2019 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.02.2000 durch den Antragsteller beantragt.
Die Geltungsdauer des Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2019.

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2.2. Tektur zum Neubau eines Supermarktes; Fl.Nr. 81/6, Am Hanselbrunn, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Supermarktes erteilt.

Auf Grund der schalltechnischen Untersuchung der Gewerbegeräusche des großflächigen Einzelhandels des Büros Müller-BBM, Bericht Nr. M137090/02 vom 12.02.2019, hat sich folgende Schallschutzmaßnahme ergeben:

Auf dem Supermarktparkplatz muss eine massive Abschirmeinrichtung („Carport“) umgesetzt werden. Diese soll bei dem Stellplatz ganz im Norden beginnen und mit einer Länge von 51 m über 17 Stellplätze in Richtung Süden verlaufen.

Die Abschirmeinrichtung muss mit einem Pultdach ausgeführt werden, dass horizontal über 3,0 m auskragt. Die senkrechte Wand ist westlich in einem Abstand von 0,50 m zu den Stellplätzen zu errichten, mit einer Höhe von 3,0 m. An der östlichen Seite muss die Abschirmeinrichtung eine Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen (dies ist die entscheidende Kante für die erzielbare abschirmende Wirkung).

Die Tektur bezieht sich auf diese Abschirmeinrichtung „Carport“.

Bedenken seitens der Verwaltung bestehen keine, das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Supermarktes erteilt.

Auf Grund der schalltechnischen Untersuchung der Gewerbegeräusche des großflächigen Einzelhandels des Büros Müller-BBM, Bericht Nr. M137090/02 vom 12.02.2019, hat sich folgende Schallschutzmaßnahme ergeben:

Auf dem Supermarktparkplatz muss eine massive Abschirmeinrichtung („Carport“) umgesetzt werden. Diese soll bei dem Stellplatz ganz im Norden beginnen und mit einer Länge von 51 m über 17 Stellplätze in Richtung Süden verlaufen.

Die Abschirmeinrichtung muss mit einem Pultdach ausgeführt werden, das horizontal über 3,0 m auskragt. Die senkrechte Wand ist westlich in einem Abstand von 0,50 m zu den Stellplätzen zu errichten, mit einer Höhe von 3,0 m. An der östlichen Seite muss die Abschirmeinrichtung eine Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen (dies ist die entscheidende Kante für die erzielbare abschirmende Wirkung).

Die Tektur bezieht sich auf diese Abschirmeinrichtung „Carport“.

Bedenken seitens der Verwaltung bestehen keine, das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.

Nach Diskussion über Abstimmung der Planung mit den Nachbarn, Fragen zur Gestaltung der Wand bzw. rückwärtige Bepflanzung sowie, ob eine Dachbegrünung möglich wäre, wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Abschirmeinrichtung „Carport“ wird erteilt.

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2.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier 1-Zi-Whg. u. zwei 3-Zi-Whg., Bahnhofstraße 13, Fl.Nrn. 378/4 und 684/23, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 21.02.2019 ging vorgenannter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit E + 1 + DG, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein soll, bei der Gemeinde Poing ein.

Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen einer Vorberatung mitgeteilt, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufstellen wird.

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2019 gefasst und am Mittwoch, 27.03.2019, bekanntgemacht.

Dem Antragsteller wurde nochmal bis Freitag, 29.03.2019, die Gelegenheit gegeben, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen.

Der baurechtliche Vorbescheid setzt sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens auseinander (Bebauungsgenehmigung). Die in einem solchen Vorbescheid geklärte Einzelfrage besitzt Bindungswirkung für das spätere Genehmigungsverfahren. Wenn der Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit betrifft, ist die Interessenlage der abschließenden Baugenehmigung vergleichbar.

Damit kann dem Vorbescheid nicht zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2019 einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid nicht zugestimmt.

Am 21.02.2019 ging vorgenannter Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit E + 1 + DG, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein soll, bei der Gemeinde Poing ein.

Dem Antragsteller wurde bereits im Rahmen einer Vorberatung mitgeteilt, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufstellen wird.

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2019 gefasst und am Mittwoch, 27.03.2019, bekanntgemacht.

Dem Antragsteller wurde nochmal bis Freitag, 29.03.2019, die Gelegenheit gegeben, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen.

Der baurechtliche Vorbescheid setzt sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens auseinander (Bebauungsgenehmigung). Die in einem solchen Vorbescheid geklärte Einzelfrage besitzt Bindungswirkung für das spätere Genehmigungsverfahren. Wenn der Vorbescheid die planungsrechtliche Zulässigkeit betrifft, ist die Interessenlage der abschließenden Baugenehmigung vergleichbar.

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3. Umgestaltung der Rathausstraße, Poststraße und Karl-Sittler-Straße Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2018 die Leistungen für die Straßenplanung - Umgestaltung der Rathausstraße, Poststraße und Karl-Sittler-Straße im Bereich des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße - an Herr Dipl. –Ing. (FH) Martin Niedenzu stufenweise auf Grundlage der HOAI 2013 vergeben.

In der heutigen Sitzung ist über die Straßenvorplanung mit Kostenschätzung zu beschließen.

Es erfolgt die Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch Herrn Dipl. –Ing. (FH) Martin Niedenzu.

Die Gesamtkosten inklusiv 19% Mehrwertsteuer der Baumaßnahme Straßenbau betragen nach aktueller Schätzung:

  1. Variante 1 -  402.000,00 € Baukosten
                            48.000,00 € ca. 12 % Baunebenkosten
                            10.000,00 € Pflanzarbeiten
                            76.000,00 € Gesamthonorar Planung
        Gesamt =  536.000,00 € brutto

  1. Variante 2 -  405.000,00 € Baukosten
                            49.000,00 € ca. 12 % Baunebenkosten
                            10.000,00 € Pflanzarbeiten
                            76.000,00 € Gesamthonorar Planung
        Gesamt =  540.000,00 € brutto

Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss Variante 2 der Vorplanung zu zustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

  1. Variante 1
oder
  1. Variante 2

Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau - Umgestaltung der Rathausstraße, Poststraße und Karl-Sittler-Straße im Bereich des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße – zustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Baumaßnahme (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2019 auf die HH 6300.950000 die notwendigen Finanzmittel eingestellt ( 590.000,00 € davon :  Planung – 90.000,00 € und Bauarbeiten Straßenbau – 500.000,00 €)

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2018 die Leistungen für die Straßenplanung - Umgestaltung der Rathausstraße, Poststraße und Karl-Sittler-Straße im Bereich des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße - an Herr Dipl. –Ing. (FH) Martin Niedenzu stufenweise auf Grundlage der HOAI 2013 vergeben.

In der heutigen Sitzung war über die Straßenvorplanung mit Kostenschätzung zu beschließen.

Es erfolgte die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch Herrn Dipl. –Ing. (FH) Martin Niedenzu.

Die Entwässerung der 3 Straßen soll neu geregelt werden sowie 2 Varianten (1: ohne Markierung der Schulbushaltestelle; 2: farbig abgesetzter Bereich für die Schulbushaltestelle wobei Variante 2 ca. 4.000,-- € brutto teurer wäre).

Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, Variante 2 der Vorplanung zuzustimmen.

Es erfolgte eine kontroverse Diskussion für den Bereich Rathausstraße und dessen Gestaltung. So wurde vorgeschlagen, den Eingangsbereich der Schule hinsichtlich Gestaltung in die Rathausstraße weiterzuziehen sowie den gepflasterten Bereich für den Bus nach Süden und Norden zu vergrößern. Gleichzeitig wurde auf einen evtl. negativen Effekt für die Schüler hingewiesen, wenn keine klare Trennung Außenbereich / Straße zu erkennen ist und sich die Schüler zu sicher fühlen.

Auch wurde eine komplett barrierefreie Gestaltung (Platzgestaltung – keine Bordsteine) in die Diskussion gebracht.

Die 3 Stellplätze vor dem Rathaus erscheinen ungünstig, hier sollte – wenn möglich – eine andere Lösung gesucht werden.

Unabhängig soll hinsichtlich der Schulbushaltestelle geprüft werden, ob hier in Zukunft womöglich wieder eine PPA-Bushaltestelle entstehen kann. Auch ist die Zahl der täglichen Schulbusse zu klären.

Die gesamte Maßnahme soll im Zusammenhang mit der Freiflächengestaltung des Schulneubaus betrachtet werden.

Es wurde auch angeregt, zu prüfen, ob die Bushaltestelle und die 3 Stellplätze lagemäßig getauscht werden können.

Wäre es möglich, die Rathausstraße als „VB-Bereich“ auszubilden?

Radwegeabsenkungen sollen ausreichend berücksichtigt werden.

Nach dieser ausführlichen Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung zurückgestellt.

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4. Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Seit dem Jahr 1997 besteht die Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung der Gemeinde Poing. Hierfür werden jährlich Mittel bereitgestellt, um u.a. Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten finanziell zu fördern.
Die derzeitige Fassung der Förderrichtlinie besteht seit 2008. Diese wurde nun von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH überarbeitet und an den aktuellen Stand der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angepasst. Die Förderrichtlinie orientiert sich am Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie anderen gemeindlichen Förderprogrammen in den Landkreisen München und Ebersberg.
Hauptunterschied zur vorigen Version der Förderrichtlinie, neben der Aktualisierung sind die sprachliche Vereinfachung und die jetzt mögliche Förderung von Einzelmaßnahmen.
Diese sind:

  • Nachträgliche Wärmedämmung
  • Austausch der Fenster
  • Heizungserneuerung
  • Solarthermische Anlagen
  • Vor-Ort Energiesparberatungen

Frau Haberthaler von der Energieagentur stellt die überarbeitete Förderrichtlinie kurz vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen / Ergänzungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Seit dem Jahr 1997 besteht die Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung der Gemeinde Poing. Hierfür werden jährlich Mittel bereitgestellt, um u.a. Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten finanziell zu fördern.
Die derzeitige Fassung der Förderrichtlinie besteht seit 2008. Diese wurde nun von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH überarbeitet und an den aktuellen Stand der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angepasst. Die Förderrichtlinie orientiert sich am Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie anderen gemeindlichen Förderprogrammen in den Landkreisen München und Ebersberg.
Hauptunterschied zur vorigen Version der Förderrichtlinie, neben der Aktualisierung sind die sprachliche Vereinfachung und die jetzt mögliche Förderung von Einzelmaßnahmen.
Diese sind:

  • Nachträgliche Wärmedämmung,
  • Austausch der Fenster,
  • Heizungserneuerung,
  • Solarthermische Anlagen,
  • Vor-Ort Energiesparberatungen.

Frau Haberthaler von der Energieagentur stellte die überarbeitete Förderrichtlinie kurz vor und stand für Rückfragen zur Verfügung.

Im Diskussionsverlauf ergaben sich folgende Punkte, die redaktionell noch eingearbeitet werden sollen:

Bei Ziffer 3.2 Zuwendungsvoraussetzungen soll die Definition für Wohngebäude genauer gefasst werden. Die Ergänzung erfolgt gemäß Definition in der ENEV.

Ziffer 5.1.2 Dämmung des Daches: Hier soll bei den technischen Voraussetzungen für die Förderung  - nachweisliche Dämmung der gesamten Dachfläche des Gebäudes – hinsichtlich der Gauben klargestellt / ergänzt werden, dass dies nur Dachgauben im Bereich von beheiztem Wohnraum betrifft.

Bei Ziffer 5.2.2 Grundwasser-Wärmepumpe oder Erdwärme-Wärmepumpe nach BAFA wird der Fördersatz von „700 € je Anlage“ auf „800 € je Anlage“ angehoben.

In Ziffer 8. Ansprechpartner in der Gemeinde Poing wird nur allgemein auf das Amt mit Tel.-Nr. (ohne Name) verwiesen.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen / Ergänzungen zu beschließen.

Datenstand vom 13.05.2019 14:30 Uhr