Datum: 18.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2019 für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2
1.2 Zuwendungsrate für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b
1.3 Info Glascontainer Alpenrosenstraße sowie Asternweg
1.4 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.5 Sachstand zum Gemeinderatsbeschluss „Antrag zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer“
1.6 Haushaltsbefragung in der Gemeinde Poing
1.7 Umbau Anzinger Straße / Hauptstraße
2 Empfehlung der Bürgerversammlung, die Installierung einer bedarfsgerechten Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße betreffend
3 Empfehlung der Bürgerversammlung, gemeinsam mit dem Baulastträger der Neufarner Straße eine Baumaßnahme zur Geschwindigkeitsentschärfung an der südlichen Ortseinfahrt in Form einer optimierten Verkehrsinsel zu prüfen
4 Empfehlung der Bürgerversammlung, die Möglichkeit zu prüfen, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsbereiches die Bahnhofstraße bis zur Siemensallee zu verlängern
5 Arbeitsgruppe RESPEKT@Poing; Sachstand und weiteres Vorgehen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1
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1.1. Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2019 für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 25.06.2019 für das Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendungsrate über 456.000 € für den Neubau einer Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2. Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt.

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1.2. Zuwendungsrate für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 25.06.2019 für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b eine vorläufige Zuweisungsrate über 125.000 € für das Haushaltsjahr 2019 bewilligt. Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt.

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1.3. Info Glascontainer Alpenrosenstraße sowie Asternweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Bezüglich der Anfrage von Frau Gemeinderätin Franziska Langlechner in der Gemeinderatssitzung vom 06.06.201 9 wird mitgeteilt, dass die Glascontainer an den Containerstandplätzen Alpenrosenstraße und Asternweg von der Firma Remondis ausgetauscht wurden und nun lärmgedämmt sind.

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1.4. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Gemeinschaftsunterkunft Grub:
Die Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Grub ist mit derzeit 125 angemeldeten Personen belegt. Somit sind sowohl die Gemeinschaftsunterkunft in Grub wie auch die anderen dezentralen Asylbewerberunterkünfte nahezu vollständig belegt.
Damit ist auch die Aufnahmekapazität von 278 Personen für die Unterbringung von Asylbewerbern und anerkannten Asylberechtigten in der Gemeinde Poing fast erreicht.

Anzinger Straße:
Aus bautechnischen Gründen musste die Asylbewerberunterkunft in der Anzinger Straße durch das Landratsamt Ebersberg geräumt werden. Die Unterkunft bleibt bis auf weiteres geschlossen. Derzeit prüft der Eigentümer, die katholische Kirchenstiftung,  entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Die dort Untergebrachten wurden vorübergehend in Asylbewerberunterkünfte in Zorneding und Pöring verlegt bzw. sind privat untergekommen.

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1.5. Sachstand zum Gemeinderatsbeschluss „Antrag zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung und Radfahrer“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Firma Höpfner wurde am 21.02.2019 zur Bearbeitung der Bordsteine zu den Problemstellen Gruber Straße, Professor-Zorn-Straße, Tacitusstraße, Kirchheimer A llee und Gebrüder-Grimm-Straße beauftragt. Aufgrund des längeren krankheitsbedingten Ausfalles des zuständigen Mitarbeiters der Baubetriebshofes, der die Ausführung begleiten und überwachen muss, kamen die für die KW 24 geplanten Arbeiten nicht zur Ausführung.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Firma Höpfner am 17.Juli 2019 haben wir die Zusage erhalten, dass die Arbeiten am Montag, 29.07.2019, beginnen werden.

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1.6. Haushaltsbefragung in der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö 1.6

Sachverhalt

Im Rahmen des zu erstellenden Mobilitätskonzepts für die Wohngebiete W 7, W 8 und das gesamte Gemeindegebiet führt die Gemeinde Poing eine Haushaltsbefragung durch.
Der Fragebogen inklusive Anschreiben und frankiertem Rückumschlag wurde mit dem Ortsnachrichtenblatt Nr. 29 am 17. Juli an alle Poinger Haushalte verteilt.
Durch diese Befragung soll ermittelt werden, welche Wege und Fahrten die Verkehrsteilnehmer am Stichtag Donnerstag, 18. Juli 2019, zurücklegen und welche Verkehrsmittel dabei gewählt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich individuell zum Thema Verkehr in Poing zu äußern.
Der Fragebogen ist auch unter www.poing.de zum Download bereitgestellt. Des Weiteren kann er zu den Rathausöffnungszeiten auch an der Pforte, Rathausstraße 3, abgeholt werden.
Die Befragung erfolgt absolut vertraulich und anonym, es können keinerlei Rückschlüsse auf die befragten Personen gezogen werden. Nach der Auswertung werden die Fragebögen vernichtet.
Der Erfolg der Befragung hängt von der Teilnahme jeder/s Einzelnen ab.
Die Gemeinde Poing bedankt sich bei Ihren Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme recht herzlich.

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1.7. Umbau Anzinger Straße / Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Wie im Ortsnachrichtenblatt, durch Einwurfsendungen und durch Hinweisbeschilderungen vorab informiert, hat die Umbaumaßnahme Anzinger Straße/Hauptstraße gestern begonnen.

Folgendes Verkehrskonzept hat die Verwaltung entwickelt und mit der Baufirma besprochen:

  • Die Gehwege entlang des Maibaums / vor der Kirche und gegenüber vor der Osteria del Parco / vor den Gemeinderäumen bleiben zunächst erhalten. Bereits heute mussten darauf Radfahrende festgestellt werden. Um Unterlassung wird - neben dem Verbot aus der Straßenverkehrsordnung - auch aus Gründen der Verkehrssicherheit gebeten. Aufgrund der Bauzäune mit den entsprechenden Füßen und der entsprechenden Einengung ist dies nicht nur für Dritte, sondern auch für den Radfahrer selbst höchst gefährlich.
  • Der grundsätzliche Umleitungsverkehr findet von der Anzinger Straße über die Schulstraße in die Neufarner Straße statt. Zur Vermeidung von Schleichverkehr wurde der Verkehr in der Sommer- und Frühlingstraße auf Anlieger beschränkt.
  • Der Umleitungsverkehr für Schulbusse und PPA-Busse findet über die Rathausstraße statt. Die Rathausstraße ist auch für Anlieger (insbesondere Rathaus-/ Pflegesternbesucher, Anwohner, Arztbesucher) weiter beschränkt geöffnet. Aufgrund der Baumaßnahme Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße ist die Rathausstraße selbst derzeit nicht als Umleitungsstrecke ausreichend leistungsfähig. Verspätungen der Schulbusse und der PPA-Busse sowie Stauungen wären die Folge. Aufgrund der Busgrößen wurden Haltverbote und Parkbeschränkungen auf PKW in der Rathausstraße temporär angeordnet.
  • Der Wildparkverkehr (insbesondere Busse) wird aus Norden/Westen über die Schulstraße in die Bürgermeister-Germeier-Straße und dann in die Kampenwandstraße geleitet, der Wildparkverkehr (insbesondere Busse) aus Süden wird bereits von der Anzinger Straße aus in die Kampenwandstraße geführt. Insoweit sind dort auch Halteverbote eingerichtet. Eine Bus umleitung über „Am Hanselbrunn“ scheidet aufgrund der heutigen Unterführungshöhe aus. Die künftige Unterführung wird auch für Busse geeignet sein.
  • Die Feuerwehrzufahrten zum Raiffeisenblock und zum Anwesen Osteria del Parco / Gemeinderäume müssen für die Feuerwehr bedienbar bleiben.

Änderungen sind im Bauverlauf zu erwarten. Wir werden Sie in gewohnter Weise darüber unterrichten

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2. Empfehlung der Bürgerversammlung, die Installierung einer bedarfsgerechten Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind auffällig. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.

So ergab sich durch die Messung des Displaygerätes, welches dem Kraftfahrer von Angelbrechting kommend auch die Geschwindigkeit signalisiert, bei zwanzig Messungen zwischen dem 06.03.2018 und dem 31.07.2018 folgendes Bild:

Insgesamt waren 255.094 Fahrzeuge festzustellen. Lediglich 41,28 % hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h. 48,33 % fuhren 60 - 69 km/h, 9,07 % fuhren 70 - 79 km/h, 1,12 % fuhren 80 -89 km/h. 432 Fahrzeuge (0,17 %) fuhren 90- 99 km/h, 61 Fahrzeuge (0,02 %) fuhren 100 - 109 km/h und 12 Fahrzeuge fuhren über 110 km/h.

Die sog. V exc%, also die Geschwindigkeitsüberschreitung in %, betrug somit zwischen 57 - 63,5 %.

Im Anschluss führte die Gemeinde Poing 16 Messungen mit einem Radargerät (ohne Anzeige) durch, welches technisch beide Fahrtrichtungen abbilden kann. Hier ergibt sich für beide Fahrtrichtungen ein ausgewogenes Bild, welches die Displaymessungen bestätigt.

Insgesamt waren von Angelbrechting kommend 281.555 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag hier zwischen 44 - 62,70 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 94 und 146 km/h.

In der Gegenrichtung - nach Angelbrechting gehend - waren 256.203 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag zwischen 33,70 und 49,40 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 86 und 138 km/h.

Diese Zahlen sind sicher weiter nach Uhrzeiten etc. zu analysieren, zeigen aber in der Gesamtheit überhöhte Geschwindigkeiten.

Überhöhte Geschwindigkeit zählt - so laut Internetauftritt der Bayerischen Polizei - mit zu den häufigsten Unfallursachen, besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Bei etwa einem Drittel der Getöteten war nichtangepasste Geschwindigkeit die Unfallursache.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA – Ausgabe 2015) ergibt sich unter Nr. 1.2.1 Verkehrssicherheit folgende Feststellung:

„Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können, und wenn sich andere Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Radfahrer und Fußgänger) als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.

Auffällige Kennzeichen hierfür sind
- eine Häufung von Vorfahrtunfällen
- eine Häufung von Unfällen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr oder
- eine Häufung von Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Radfahrern oder Fußgängern.

Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.“

Unbestritten kommt es an dieser Stelle zu Querungen von Schulkindern (derzeit überdies verstärkt bis zur Fertigstellung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, da am sog. Verkehrsübungsplatz (Hohenzollernstraße) eine der beiden Sammelbushaltestellen eingerichtet worden ist). Andernfalls wäre auch der eingerichtete Verkehrshelferübergang nicht zu begründen gewesen. Dieser ist allerdings nur von 07.20 - 08.00 Uhr besetzt. Aus tatsächlichen Gründen - fehlende Schulweghelfer trotz ständiger Bemühungen der Gemeinde - kann bereits der Zeitraum der Mittagszeit nicht abgedeckt werden.

Natürlich sind weitere Richtlinien und Vorschriften in dem Kontext einer Lichtzeichenanlage - auch aus technischer Sicht - näher zu prüfen. Sollten sich aus diesen keine zwingenden Hinderungsgründe ergeben, ist aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - die Einrichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel durch das Landratsamt Ebersberg als sinnvoll zu erachten. Maßgeblich für diese Einschätzung ist auch der innerörtliche Quervergleich mit der Hauptstraße oder der Anzinger Straße.

Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Empfehlung der Bürgerversammlung, gemeinsam mit dem Baulastträger der Neufarner Straße eine Baumaßnahme zur Geschwindigkeitsentschärfung an der südlichen Ortseinfahrt in Form einer optimierten Verkehrsinsel zu prüfen
(rap) In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind auffällig. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.

So ergab sich durch die Messung des Displaygerätes, welches dem Kraftfahrer von Angelbrechting kommend auch die Geschwindigkeit signalisiert, bei zwanzig Messungen zwischen dem 06.03.2018 und dem 31.07.2018 folgendes Bild:

Insgesamt waren 255.094 Fahrzeuge festzustellen. Lediglich 41,28 % hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h. 48,33 % fuhren 60 - 69 km/h, 9,07 % fuhren 70 - 79 km/h, 1,12 % fuhren 80 -89 km/h. 432 Fahrzeuge (0,17 %) fuhren 90- 99 km/h, 61 Fahrzeuge (0,02 %) fuhren 100 - 109 km/h und 12 Fahrzeuge fuhren über 110 km/h. Die sog. V exc%, also die Geschwindigkeitsüberschreitung in %, betrug somit zwischen 57 - 63,5 %.

Im Anschluss führte die Gemeinde Poing 16 Messungen mit einem Radargerät (ohne Anzeige) durch, welches technisch beide Fahrtrichtungen abbilden kann. Hier ergibt sich für beide Fahrtrichtungen ein ausgewogenes Bild, welches die Displaymessungen bestätigt. Insgesamt waren von Angelbrechting kommend 281.555 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag hier zwischen 44 - 62,70 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 94 und 146 km/h.

In der Gegenrichtung - nach Angelbrechting gehend - waren 256.203 Fahrzeuge festzustellen. Die V exc % lag zwischen 33,70 und 49,40 %, die Höchstgeschwindigkeiten bewegten sich zwischen 86 und 138 km/h.

Diese Zahlen sind sicher weiter nach Uhrzeiten etc. zu analysieren, zeigen aber in der Gesamtheit überhöhte Geschwindigkeiten.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA – Ausgabe 2015) ergibt sich unter Nr. 1.2.1 Verkehrssicherheit folgende Feststellung:

„Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können, und wenn sich andere Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, bauliche Querungsanlagen für Radfahrer und Fußgänger) als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.

Auffällige Kennzeichen hierfür sind
- eine Häufung von Vorfahrtunfällen
- eine Häufung von Unfällen zwischen Linksabbiegern und Gegenverkehr oder
- eine Häufung von Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Radfahrern oder Fußgängern.

Bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. ältere Menschen, Behinderte und Kinder), die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, wenn in zumutbarer Entfernung keine gesicherte Querung möglich ist, soll unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen oder von der Unfallsituation eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.“

Unbestritten kommt es an dieser Stelle zu Querungen von Schulkindern (derzeit überdies verstärkt bis zur Fertigstellung der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, da am sog. Verkehrsübungsplatz (Hohenzollernstraße) eine der beiden Sammelbushaltestellen eingerichtet worden ist). Andernfalls wäre auch der eingerichtete Verkehrshelferübergang nicht zu begründen gewesen. Dieser ist allerdings nur von 07.20 - 08.00 Uhr besetzt. Aus tatsächlichen Gründen - fehlende Schulweghelfer trotz ständiger Bemühungen der Gemeinde - kann bereits der Zeitraum der Mittagszeit nicht abgedeckt werden.

Natürlich sind weitere Richtlinien und Vorschriften in dem Kontext einer Lichtzeichenanlage - auch aus technischer Sicht - näher zu prüfen. Sollten sich aus diesen keine zwingenden Hinderungsgründe ergeben, ist aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - die Einrichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel durch das Landratsamt Ebersberg als sinnvoll zu erachten. Maßgeblich für diese Einschätzung ist auch der innerörtliche Quervergleich mit der Hauptstraße oder der Anzinger Straße.

Die Verwaltung empfahl daher, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.

Die Verwaltung wurde sodann durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

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3. Empfehlung der Bürgerversammlung, gemeinsam mit dem Baulastträger der Neufarner Straße eine Baumaßnahme zur Geschwindigkeitsentschärfung an der südlichen Ortseinfahrt in Form einer optimierten Verkehrsinsel zu prüfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind evident. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung bzw. der gefahrenen Geschwindigkeiten wird auf den Sachverhalt zu TOP 2 verwiesen.

Dem Landkreis Ebersberg und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim wurde der Antrag aus der Bürgerversammlung zur Stellungnahme übersandt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

Eine Überprüfung, ob ein Umbau zur Geschwindigkeitsentschärfung möglich ist, sollte auf jeden Fall vorgenommen werden.

Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Überprüfung zum Umbau zur Geschwindigkeitsentschärfung für die südliche Ortseinfahrt an der Neufarner Straße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Überprüfung zum Umbau zur Geschwindigkeitsentschärfung für die südliche Ortseinfahrt an der Neufarner Straße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Empfehlung der Bürgerversammlung, gemeinsam mit dem Baulastträger der Neufarner Straße eine Baumaßnahme zur Geschwindigkeitsentschärfung an der südlichen Ortseinfahrt in Form einer optimierten Verkehrsinsel zu prüfen
(cw) In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:
„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Neufarner Straße sind evident. Dies lässt sich durch umfangreiche Messungen der Gemeinde Poing belegen.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung bzw. der gefahrenen Geschwindigkeiten wird auf den Sachverhalt zu TOP 2 verwiesen.
Dem Landkreis Ebersberg und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim wurde der Antrag aus der Bürgerversammlung zur Stellungnahme übersandt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Eine Überprüfung, ob ein Umbau zur Geschwindigkeitsentschärfung möglich ist, sollte auf jeden Fall vorgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg zu stellen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Überprüfung zum Umbau zur Geschwindigkeitsentschärfung für die südliche Ortseinfahrt an der Neufarner Straße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

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4. Empfehlung der Bürgerversammlung, die Möglichkeit zu prüfen, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsbereiches die Bahnhofstraße bis zur Siemensallee zu verlängern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, die Möglichkeit zu prüfen, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofbereiches die Bahnhofstraße bis zur Siemensallee zu verlängern.

Begründung:
Die Kreuzung Gruber- / Plieninger Straße ist ein Verkehrsschwerpunkt. In der Siemensallee steht eine Unterführung zur Verfügung, die kaum für den Verkehr genutzt wird. Die Einbeziehung dieser Unterführung für den öffentlichen Verkehr würde zu einer erheblichen Entlastung der Gruber Straße im Bereich des Zentrums führen.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist seit 1984 südlich der Bahn eine Ausweisung als Gewerbegebiet, Wohnbau- sowie Grünflächen vorgesehen, die auch eine geplante Straßenverbindung zwischen Bahnhofstraße und Siemensallee vorsieht.

Die betroffenen Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern der Bahn und privater Grundstückseigentümer, ohne deren Zustimmung der Bau einer Straßenverbindung nicht möglich ist.

Die Verwaltung empfiehlt, die Grundstückseigentümer mit der Bitte um eine Stellungnahme zu einer Straßengrundabtretung anzuschreiben.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer mit der Bitte um Stellungnahme / grundsätzliche Haltung zu einer Grundstücksabtretung für einen Straßenbau anzuschreiben.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer mit der Bitte um Stellungnahme / grundsätzliche Haltung zu einer Grundstücksabtretung für einen Straßenbau anzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Empfehlung der Bürgerversammlung, die Möglichkeit zu prüfen, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsbereiches die Bahnhofstraße bis zur Siemensallee zu verlängern
(cw) In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:
„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, die Möglichkeit zu prüfen, im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofbereiches die Bahnhofstraße bis zur Siemensallee zu verlängern.
Begründung:
Die Kreuzung Gruber- / Plieninger Straße ist ein Verkehrsschwerpunkt. In der Siemensallee steht eine Unterführung zur Verfügung, die kaum für den Verkehr genutzt wird. Die Einbeziehung dieser Unterführung für den öffentlichen Verkehr würde zu einer erheblichen Entlastung der Gruber Straße im Bereich des Zentrums führen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist seit 1984 südlich der Bahn eine Ausweisung als Gewerbegebiet, Wohnbau- sowie Grünflächen vorgesehen, die auch eine geplante Straßenverbindung zwischen Bahnhofstraße und Siemensallee vorsieht.
Die betroffenen Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern der Bahn und privater Grundstückseigentümer, ohne deren Zustimmung der Bau einer Straßenverbindung nicht möglich ist.
Die Verwaltung empfiehlt, die Grundstückseigentümer mit der Bitte um eine Stellungnahme zu einer Straßengrundabtretung anzuschreiben.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer mit der Bitte um Stellungnahme / grundsätzliche Haltung zu einer Grundstücksabtretung für einen Straßenbau anzuschreiben.

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5. Arbeitsgruppe RESPEKT@Poing; Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 12.12.2018 hat die Auftaktveranstaltung zur Entwicklung eines Leitbildes „Gemeinde mit Courage“ in der Dominik-Brunner-Realschule mit ca. 70 Personen stattgefunden.

Aus dieser Auftaktveranstaltung hat sich eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Poinger Privatpersonen und Vertretern örtlicher und überörtlicher Organisationen, gebildet, die sich zum Ziel gesetzt haben, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Parolen eine Wertegemeinschaft für Toleranz und Weltoffenheit entgegenzusetzen.

Diese Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig seit Februar 2019 immer am letzten Montag des jeweiligen Monats um 18.30 Uhr in den Räumen des Familienzentrums in der Bürgerstraße 1.

Die Seerosenschule, die Dominik-Brunner-Realschule und zuletzt im Juni 2019 die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule sind als „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ ausgezeichnet worden.

Die Gemeinde Poing ist bereits seit vielen Jahren Mitglied im Bündnis „BUNT STATT BRAUN“.

Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, öffentlich wirksam und aufklärend ein Klima zu schaffen, das der lauten Stimmungsmache rechter Gruppen und Organisationen Paroli bietet, bzw. diese auch verhindern soll.

Dazu wurden verschiedenste Veranstaltungen, traditionelle und unkonventionelle angedacht, um vielfältig und breit den demokratischen Willen in Poing sichtbarer und greifbarer zu gestalten.

Unterstützt wird die Arbeitsgruppe auch von der mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Ebersberg und der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus München, gefördert vom Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend sowie vom Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales.

Die Arbeitsgruppe hat zwei Sprecher gewählt, Christina Tarnikas und Omid Atai, die in der Öffentlichkeit als Ansprechpartner für Vereine, Organisationen und Poinger Bürger fungieren.

Beide sind in der Sitzung anwesend und werden den Bericht inhaltlich ergänzen bzw. Fragen des Gremiums beantworten.

Am 27.05.2019 hat die Arbeitsgruppe das zukünftige Leitbild formuliert und abgestimmt.

„Poing ist eine lebendige, von Fairness, Respekt und Solidarität geprägte Gemeinde. Dafür treten wir ein!“

Am 24.06.2019 hat sich die Arbeitsgruppe einen Namen gegeben: Respekt@Poing

Weiter hat die Arbeitsgruppe festgelegt, dass sie zukünftig über den Kreisjugendring Ebersberg e.V. unter der Email: kontakt@respekt-in-poing.de auftreten wird.

Gegebenenfalls können über die „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg“ (über den Kreisjugendring Ebersberg) Projekte gefördert werden, die

  • eine lebendige, vielseitige und demokratische Zivilgesellschaft vor Ort, also im Landkreis Ebersberg, stärken,

  • demokratische Beteiligung etablieren oder weiterentwickeln,

  • gesellschaftlich sensibilisieren in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten und dessen Gedankengut,

  • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, z.B. Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transfeindlichkeit planen und durchführen wollen,

  • zu einer Stärkung der Selbstorganisation- und -hilfe von z.B. Migrantenselbstorganisationen beitragen,

  • eine Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements hervorheben wollen,

  • zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten beitragen.
 
Die Arbeitsgruppe sieht geplante öffentliche Auftritte jedoch nicht problemfrei.

Angemessenes Verhalten bei rassistischen oder ausländerfeindlichen Äußerungen und im Verhalten bei möglichen Drohungen kann durch Schulungen bzw. Kursen, beispielsweise Kurse für Zivilcourage, gestärkt werden. Dazu braucht die Arbeitsgruppe jedoch auch einen finanziellen Spielraum, der die Teilnahme an zielgerichteten Schulungsangeboten und öffentlich wirksamen Aktivitäten gewährleistet, soweit diese nicht von der „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg“ gefördert werden können.

Bisherige geringe Kosten werden vom Fachbereich 4 bislang übernommen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein jährliches Budget, das von der Arbeitsgruppe ggf. selbst verantwortet wird, auszureichen. Ein Verwendungsnachweis mit einem Jahresbericht über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe RESPEKT@POING ist dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Der Gemeinderat gewährt der Arbeitsgruppe ein Budget in Höhe von EUR 5.000.-/Jahr, das von der Arbeitsgruppe, vertreten durch die beiden im Sachvortrag genannten Sprecher verwaltet / über den Fachbereich 4 verwaltet wird.

Finanzielle Auswirkungen

Höhe des Budgets: 5.000.- EUR/Jahr.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Der Gemeinderat gewährt der Arbeitsgruppe ein Budget in Höhe von EUR 5.000.-/Jahr, das von der Arbeitsgruppe, vertreten durch die beiden im Sachvortrag genannten Sprecher verwaltet / über den Fachbereich 4 verwaltet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Arbeitsgruppe RESPEKT@Poing;
Sachstand und weiteres VorgehenAm

Am 12.12.2018 hat die Auftaktveranstaltung zur Entwicklung eines Leitbildes „Gemeinde mit Courage“ in der Dominik-Brunner-Realschule mit ca. 70 Personen stattgefunden. Aus dieser Auftaktveranstaltung hat sich eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Poinger Privatpersonen und Vertretern örtlicher und überörtlicher Organisationen, gebildet, die sich zum Ziel gesetzt haben, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Parolen eine Wertegemeinschaft für Toleranz und Weltoffenheit entgegenzusetzen. Diese Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig seit Februar 2019 immer am letzten Montag des jeweiligen Monats um 18.30 Uhr in den Räumen des Familienzentrums in der Bürgerstraße 1.

Die Seerosenschule, die Dominik-Brunner-Realschule und zuletzt im Juni 2019 die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule sind als „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ ausgezeichnet worden. Die Gemeinde Poing ist bereits seit vielen Jahren Mitglied im Bündnis „BUNT STATT BRAUN“. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, öffentlich wirksam und aufklärend ein Klima zu schaffen, das der lauten Stimmungsmache rechter Gruppen und Organisationen Paroli bietet, bzw. diese auch verhindern soll.

Dazu wurden verschiedenste Veranstaltungen, traditionelle und unkonventionelle angedacht, um vielfältig und breit den demokratischen Willen in Poing sichtbarer und greifbarer zu gestalten.
Unterstützt wird die Arbeitsgruppe auch von der mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Ebersberg und der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus München, gefördert vom Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend sowie vom Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales.
Die Arbeitsgruppe hat zwei Sprecher gewählt, Christina Tarnikas und Omid Atai, die in der Öffentlichkeit als Ansprechpartner für Vereine, Organisationen und Poinger Bürger fungieren. Am 27.05.2019 hat die Arbeitsgruppe das zukünftige Leitbild formuliert und abgestimmt.

„Poing ist eine lebendige, von Fairness, Respekt und Solidarität geprägte Gemeinde. Dafür treten wir ein!“

Am 24.06.2019 hat sich die Arbeitsgruppe einen Namen gegeben: Respekt@Poing.

Weiter hat die Arbeitsgruppe festgelegt, dass sie zukünftig über den Kreisjugendring Ebersberg e.V. unter der Email: kontakt@respekt-in-poing.de auftreten wird.
Gegebenenfalls können über die „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg“ (über den Kreisjugendring Ebersberg) Projekte gefördert werden, die
  • eine lebendige, vielseitige und demokratische Zivilgesellschaft vor Ort, also im Landkreis Ebersberg, stärken,
  • demokratische Beteiligung etablieren oder weiterentwickeln,
  • gesellschaftlich sensibilisieren in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten und dessen Gedankengut,
  • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, z.B. Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transfeindlichkeit planen und durchführen wollen,
  • zu einer Stärkung der Selbstorganisation- und -hilfe von z.B. Migrantenselbstorganisationen beitragen,
  • eine Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements hervorheben wollen,
  • zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten beitragen.  
Die Arbeitsgruppe sieht geplante öffentliche Auftritte jedoch nicht problemfrei. Angemessenes Verhalten bei rassistischen oder ausländerfeindlichen Äußerungen und im Verhalten bei möglichen Drohungen kann durch Schulungen bzw. Kursen, beispielsweise Kurse für Zivilcourage, gestärkt werden. Dazu braucht die Arbeitsgruppe jedoch auch einen finanziellen Spielraum, der die Teilnahme an zielgerichteten Schulungsangeboten und öffentlich wirksamen Aktivitäten gewährleistet, soweit diese nicht von der „Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg“ gefördert werden können.
Bisherige geringe Kosten werden vom Fachbereich 4 bislang übernommen.
Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, ein jährliches Budget, das von der Arbeitsgruppe ggf. selbst verantwortet wird, auszureichen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

Datenstand vom 16.09.2019 09:57 Uhr