Datum: 28.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:41 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED Technik incl. Umrüstungsbegleitung
1.2 Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München, Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde
1.3 Fragen der Zuhörer; Stellungnahme zum Thema "Laubbläser"
1.4 Christbaum Maibaumplatz
1.5 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe
1.6 Eisenbahnüberführung neue Ortsmitte
1.7 Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule; Bewilligung der Förderung für das Haushaltsjahr 2019
1.8 Nahverkehrsplan Landkreis Ebersberg - Anhörungsverfahren
2 Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Maria Lindner
3 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Hohl
4 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Benennung der Jugendbeauftragten
6 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
7 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2019 bis 2023
8 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2019
9 Kalkulatorischer Zinssatz für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023; Vorgabe für aktuelle und kommende Kalkulationen
10 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
11 Zahlung der sog. "München-Zulage" statt der "Ballungsraumzulage"
12 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2018 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1
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1.1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED Technik incl. Umrüstungsbegleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 beschlossen, die gestellten Förderanträge bei Projektträger Jülich (PtJ) zurückzuziehen und aufgrund der neuen Förderrichtlinie einen Förderantrag mit einer Treibhausgasminderung von 50 % bei einer Förderquote von 20 % für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik zu stellen. Am 30.07.2019 wurde bei PtJ die Rücknahme der bestehenden Förderbescheide beantragt. Projektträger Jülich bestätigte die Rücknahme mit Schreiben vom 10.10.2019. Am 02.10.2019 beantragte die Gemeinde aufgrund der neuen Richtlinie eine voraussichtliche Förderung über 151.598 €, hierzu liegt leider noch keine Förderbescheid von PtJ vor.

Bereits am 27.06.2019 beantragte die Gemeinde auch eine Förderung für die Umsetzungsbegleitung für die Sanierung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik einschließlich Steuerung bei Bayern Innovativ. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erteilte mit Bescheid vom 04.11.2019 eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine Förderung in Höhe von 24.300 € in Aussicht gestellt wird. Das entspricht einem Fördersatz von 70 %, bei Kosten von 34.814,64 €.

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1.2. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 "Kirchheim 2030" der Gemeinde Kirchheim bei München, Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 21.10.2019 und 24.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim bei München im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ein.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben, dass seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim bei München vorgebracht werden.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde von Seiten der Gemeinde keine Einwände gegen die o.g. Planung vorgebracht, da wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt vorgelegten Planung nicht vorhanden waren.

Wesentliche Änderungen sind auch bei der nochmaligen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB nicht gegeben, so dass mit Schreiben vom 07.11.2019 an die Gemeinde Kirchheim eine Stellungnahme abgegeben wurde , dass weiterhin seitens der Gemeinde keine Einwände gegen die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Kirchheim 2030“ der Gemeinde Kirchheim vorgebracht werden.

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1.3. Fragen der Zuhörer; Stellungnahme zum Thema "Laubbläser"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Auf Grund von mehreren Anfragen zum Thema Laubbläser, gibt die Verwaltung folgendes bekannt:

Die Gemeinde Poing hat sehr viele Grünanlagen mit Bäumen und zahlreiche Baumalleen. Die Bäume produzieren sehr viel Sauerstoff und werfen im Herbst viele Blätter ab. Um die Straßen, Wege, Plätze und Liegenschaften in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist das Laub zu entfernen. Laub in Gehölzflächen kann dagegen liegenbleiben. Die Gemeinde Poing kann aus wirtschaftlichen Gründen bei der Straßenreinigung, dem Grünflächenunterhalt und dem Unterhalt ihrer Liegenschaften nicht auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten. Da sich der Baubetriebshof der Probleme bewusst ist, hat er sich für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen entschlossen. Ihr Einsatz wird auf ein Mindestmaß beschränkt und die Mitarbeiter werden zu einem sensiblen Gebrauch der Laubbläser angehalten. Es sollen möglichst nur lärm- und abgasarme Geräte beschafft werden, um möglichst den Lärm und die Abgase für die Umwelt und dem Mitarbeiter, der das Gerät führt, zu reduzieren. Das Herbstlaub soll nur dort entfernt werden, wo es unbedingt  erforderlich ist.

Kurzbericht

Auf Grund von mehreren Anfragen zum Thema Laubbläser gibt die Verwaltung folgendes bekannt:
Die Gemeinde Poing hat sehr viele Grünanlagen mit Bäumen und zahlreiche Baumalleen. Die Bäume produzieren sehr viel Sauerstoff und werfen im Herbst viele Blätter ab. Um die Straßen, Wege, Plätze und Liegenschaften in einem Verkehrssicheren Zustand zu erhalten ist das Laub zu entfernen. Laub in Gehölzflächen kann dagegen liegen bleiben. Die Gemeinde Poing kann aus wirtschaftlichen Gründen bei der Straßenreinigung, dem Grünflächenunterhalt und dem Unterhalt ihrer Liegenschaften nicht auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten. Da sich der Baubetriebshof der Probleme bewusst ist, hat er sich für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen entschlossen. Ihr Einsatz wird auf ein Mindestmaß beschränkt und die Mitarbeiter werden zu einem sensiblen Gebrauch der Laubbläser angehalten. Es sollen möglichst nur lärm- und abgasarme Geräte beschafft werden, um möglichst den Lärm und die Abgase für die Umwelt und dem Mitarbeiter der das Gerät führt zu reduzieren. Das Herbstlaub soll nur dort entfernt werden wo es erforderlich ist.

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1.4. Christbaum Maibaumplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Das Fundament für den Christbaum wurde am Donnerstag, den 21.11.2019, betoniert. Der Christbaum wurde bereits vom BBH aufgestellt. In diesem Jahr wird der Strom für die Beleuchtung mit einem Zwischenzähler von Herrn Lanzl bezogen. Die Beleuchtung ist angeschlossen und wird ab Donnerstag, den 28.11.2019, den Baum beleuchten. Der endgültige Stromanschluss für den Maibaumplatz wird im Frühjahr, mitsamt der Fertigstellung der Pflasterarbeiten am Maibaumplatz, eingerichtet.

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1.5. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2018 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 12.09.2019 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2018 auf 6,37 Euro Zinsen und 2.500,00 Euro
Spenden (vom Förderverein Poinger Seniorenzentrum e.V.) belaufen.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 5.170,32 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 2.500  Euro für die Anschaffung von drei Pflegewägen zu gewähren.

Die Scheckübergabe an die Prokuristin des Pflegesterns, Frau Katja Schmidt, erfolgte am 27.11.2019.

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1.6. Eisenbahnüberführung neue Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.6

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung am 17.10.2019 wurde bekanntgegeben, dass die Eisenbahnüberführung voraussichtlich Ende November bis Mitte Dezember 2019 eröffnet wird  und die Landschaftsbauarbeiten und ein Teil der Entsorgung des kontaminierten Aushubs werden erst 2020 fertiggestellt.

Bei der Bekanntgabe wurde der geplante Bauzeitplan berücksichtigt.
Die Abdichtungsarbeiten und der Einbau des Gussasphalts (ca. 10 Tage) sowie der Grundwasserwanne Süd waren für die zweite Novemberhälfte 2019 vorgesehen.
Für den Einbau der Asphalttrag- und Deckschicht (ca. 3-4 Tage) war für die gesamte Baumaßnahme die zweite Dezemberwoche 2019 geplant.
Um die Abdichtungsarbeiten auszuführen zu können, müssen gleichzeitlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Anhang 1):
  • Lufttemperatur > 50C
  • Untergrundtemperatur > 50C
  • Luftfeuchtigkeit max. 85%
  • Taupunkt: Untergrundtemperatur mind. +30C über der Taupunkttemperatur

Die o.g. Kriterien wurden in den letzten 2 Wochen nur sehr sporadisch erfüllt (siehe Anhang 2 und 3. Die Temperaturen waren sehr oft unter 50C, die Luftfeuchtigkeit sehr oft über 85% und die Untergrundtemperatur fast immer unter 50C.).
Obwohl das Wetter für das Baugewerbe noch gut zu sein scheint, verhindert das kühle und feuchte Wetter die Ausführung der Abdichtungsarbeiten und führt zu erheblichen Bauverzögerungen.

Voraussichtlich werden die Abdichtungsarbeiten und der Einbau der Asphalttrag- und Deckschicht erst Ende März 2020 ausgeführt.

Somit wird die Fertigstellung erst Mitte April 2020 stattfinden.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl teilt ergänzend mit, nach Rücksprache mit dem Planungsbüro sei die Terminp lanung in Bezug auf die Abdichtung von Anfang an risikobehaftet gewesen.

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1.7. Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule; Bewilligung der Förderung für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.11.2019 hat die Regierung von Oberbayern einen finanziellen Zuschuss in Höhe von EUR 8.180,00 für die Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule für das Haushaltsjahr 2019 bewilligt.

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1.8. Nahverkehrsplan Landkreis Ebersberg - Anhörungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Ebersberg ist fast abgeschlossen. Im Namen des Landkreises Ebersberg hat die MVV Consulting den Anhörungsentwurf der Fortschreibung der Gemeinde Poing übermittelt. Die Gemeinde Poing war bereits im Vorfeld z. B. in Workshops eingebunden gewesen.

Drei wichtige Verbesserungen für die Poingerinnen und Poinger fanden (im Rahmen der finanziellen Machbarkeit) im Maßnahmenfeld Express- und Tangentialverkehre Eingang in den Plan:

- in der Priorität 1 der Expressbus Poing - Messestadt (Kostenpunkt 620.000 €, davon Poing ein Drittel)

- in der Priorität 2 eine neue Nord-Süd-Verbindung Pliening - Poing - Zorneding (Kostenpunkt 380.000 €)

- in der Priorität 3 eine neue Nord-Süd-Verbindung PPA-Ebersberg (Kostenpunkt 580.000 €)

Finanzielle Verhandlungen haben bislang nur zum Thema Express-Bus stattgefunden.

Daneben gibt es insbesondere im Bereich Taktverdichtungen sowie Wochenend- und
Bedarfsverkehre generelle Verbesserungen.

Die Gemeinde Poing wird daher im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Einwände erheben.

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2. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Maria Lindner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beratend 2

Sachverhalt

Frau Maria Lindner ist mit Ablauf des 15.11.2019 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl verabschiedet Frau Lindner in der Sitzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Kurzbericht

Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Maria Lindner
(sta) Frau Lindner ist mit Ablauf des 15.11.2019 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

Sie wurde von Ersten Bürgermeister Albert Hingerl verabschiedet. Herr Hingerl bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement.

Diesem Dank schlossen sich Vertreter aller Fraktionen und Gruppierungen an.

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3. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Hohl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beratend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 festgestellt, dass das Ehrenamt von
Frau Maria Lindner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 15.11.2019
endet.

Für Frau Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Herrn Hohl wurde dies mit Schreiben vom 08.11.2019 mitgeteilt.

Herr Hohl erklärte mit Schreiben vom 11.11.2019, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigt Herrn Hohl in der Sitzung.

Kurzbericht

Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Dominik Hohl
(sta) Für Frau Lindner rückt Herr Dominik Hohl als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Herr Hohl erklärte mit Schreiben vom 11.11.2019, dass er bereit ist, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl vereidigte Herrn Hohl in der Sitzung.

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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Maria Lindner ist eine Neubesetzung vorzunehmen. Die SPD-Fraktion schlägt folgende neue Besetzung der Ausschüsse vor:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Herr Dominik Hohl (bisher Maria Lindner)


Bau- und Umweltausschuss

als Vertreter:
Herr Dominik Hohl (bisher Maria Lindner)

Beschlussvorschlag

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Herr Dominik Hohl

Bau- und Umweltausschuss

als Vertreter:
Herr Dominik Hohl

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Herr Dominik Hohl

Bau- und Umweltausschuss

als Vertreter:
Herr Dominik Hohl

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Änderung der Besetzung der Ausschüsse
(sta) Bedingt durch das Ausscheiden von Maria Lindner wurden einstimmig folgende Neubesetzungen der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Herr Dominik Hohl

Bau- und Umweltausschuss

als Vertreter:
Herr Dominik Hohl

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5. Benennung der Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 Eva-Maria Lawes und
Omid Atai als Jugendbeauftragte benannt. In der Sitzung am 13.09.2018 wurde anstelle von Omid Atai Maria Lindner zur Jugendbeauftragten benannt.

Die SPD-Fraktion schlägt mit E-Mail vom 14.11.2019 vor, Dominik Hohl anstelle von Maria Lindner zum neuen Jugendbeauftragten zu benennen.

Beschlussvorschlag

Herr Dominik Hohl wird anstelle von Maria Lindner als Jugendbeauftragter benannt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Herr Dominik Hohl wird anstelle von Maria Lindner als Jugendbeauftragter benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Benennung der Jugendbeauftragten
(sta) Herr Dominik Hohl wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion anstelle von Maria Lindner einstimmig als Jugendbeauftragter benannt. 

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6. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

In seiner öffentlichen Vorberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 06.11.2019 dem Gemeinderat empfohlen, den Haushaltsplanentwurf inklusive sämtlicher An- und Beilagen - außer dem Stellenplan - inkl. einiger von der Verwaltung vorgestellten und einer durch das Gremium beschlossenen Änderung zu beschließen bzw. aufzustellen. Diese Änderungen sind in die aktuelle Vorlage bereits eingeflossen.
Die Empfehlung schloss auch den Finanzplan ein. Über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Folgende Fragen aus dem Ausschuss konnten dort nicht beantwortet werden, dies wird hiermit nachgeholt.

- "VwHH HHSt. 11100.661000 Mitgliedsbeiträge Verbände, Vereine:
Warum wurden nur 1.000 € eingestellt, wenn das Rechnungsergebnis 2018 bei 1843,68 € lag? In der Regel steigen die Beiträge doch mit zunehmender Einwohnerzahl."
Antwort: Der Mitgliedsbeitrag Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V beträgt 0,06 € / Einwohner. Grundlage ist der Bevölkerungsstand (Hauptwohnsitze) zum 30. Juni des Vorjahres. Für die Beitragsrechnung für das Jahr 2023 müsste Poing 16.667 Einwohner (HWS) zum 30.06.2022 aufweisen. Stand 13.11.2019: 16.292 HWS. Insofern ist der Ansatz ausreichend. 2018 war das Rechnungsergebnis so hoch, weil der Jahresbeitrag 2017 und 2018 im selben Jahr zur Auszahlung kam.
 
- "VwHH HHSt. 21311.500005 Hausmeisterwohnung Gruber Straße:
       Für den jährlichen Unterhalt durch den Baubetriebshof sind 500 € eingestellt. Wann ist der Abriss im Zuge des Schwimmbadneubaus geplant?"
Antwort: Der Abriss ist für Sommer 2020 geplant. Die Ansätze in den Folgejahren erfolgten insofern vorsorglich, falls es zu Verzögerungen kommt.

- "VmHH HHst. 63040.950000: P+R-Südseite - Zeitplan?"
Antwort: Die Bahn baut den Bahnhof / Haltepunkt 2021 barrierefrei aus, erst danach (2022) ist der Bau der P+R-Anlage möglich. In der Übergangszeit wird der Parkplatz provisorisch hergestellt.
 
- "VmHH HHSt. 82000.940000
       Für den Bau der Buswartehäuschen sind wie vom GR beschlossen jährlich 30.000 € eingeplant. Welche Standorte wurden zuletzt überdacht? Wo sind neue Wartehäuschen geplant?"
Antwort: Die Planung und der Bau erfolgen nach jeweiligen Einzelbeschlüssen. Vorgesehen ist ein Wartehäuschen in der Bergfeldstraße beim Fachmarktzentrum.

Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.11.2019 ebenfalls die Aufstellung des Stellenplans beschlossen.

Die Steigerung der Personalkosten im Vergleich zum Jahr 2019 von 7.775.400,00 € auf 8.520.300,00 € und somit um ca. 744.900,00 € erklärt sich hauptsächlich aufgrund der folgenden Positionen:

Plan Wechsel Ballungsraumzulage auf die München-Zulage:         ca. 250.000,00 €
Plansteigerung der Personalkosten um 3,5 %:                                ca. 300.000,00 €
vier zusätzliche Stellen:                                                                    ca. 175.000,00 €
Steigerung gesamt:                                                                          ca. 725.000,00 €

Zu berücksichtigen sind zudem noch beabsichtigte Beförderungen und Höhergruppierungen, welche allerdings alle unter dem Vorbehalt der Stellenbewertungen stehen.

Beschlussvorschlag

1. Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,1 Mio. € gedeckelt.

2. Ermächtigung zur Darlehensaufnahme
Die Haushaltssatzung 2020 sieht Kreditermächtigungen vor. Diese sind gemäß Art. 71 Abs. 3 bis 31.12.2021 gültig und darüber hinaus in 2022 bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022. Entsprechendes gilt für ungenutzte Ermächtigungen aus 2018 (Geltung bis 31.12.2019 bzw. Erlass der HH-Satzung 2020) und aus 2019 (Geltung bis 31.12.2020 bzw. Erlass der HH-Satzung 2021).
Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, auf Basis dieser Kreditermächtigungen Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge abzuschließen und die Mittel abzurufen. Für die HH-Satzung 2020 gilt dies vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Für die Einhaltung der jeweiligen Geltungsdauer einer Kreditermächtigung ist der Abschluss des Kreditvertrages maßgebend, nicht der Abruf der Mittel. Ein verzögerter Mittelabruf setzt die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nicht voraus.

3. Sicherstellung Schuldendienst
Das Schuldendienstbudget 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt kann im Wege der Sollübertragung, überplanmäßigen Genehmigung, Haushaltsrestebildung unter Heranziehung von unverbrauchten Mitteln beider Deckungsreserven (auch in Kombination dieser Möglichkeiten) genutzt werden, um Mittel zur Darlehensrückzahlung anzusammeln.

4. Transparenz der kommenden Planung
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten.

5. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird entsprechend Nr. 5 der vorrangigen Vereinbarungen zum KfW-Darlehensangebot vom 12.11.2019 ("Bei Kreditnehmern aus Bayern ist eine Kopie des Ratsbeschlusses zur Einzelkreditaufnahme erforderlich) die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens 12531491 über 8.029.000,- Euro beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Bewirtschaftungsgrundlage

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine direkten

Beschluss 1

1. Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,1 Mio. € gedeckelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Beschluss 2

2. Ermächtigung zur Darlehensaufnahme
Die Haushaltssatzung 2020 sieht Kreditermächtigungen vor. Diese sind gemäß Art. 71 Abs. 3 bis 31.12.2021 gültig und darüber hinaus in 2022 bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022. Entsprechendes gilt für ungenutzte Ermächtigungen aus 2018 (Geltung bis 31.12.2019 bzw. Erlass der HH-Satzung 2020) und aus 2019 (Geltung bis 31.12.2020 bzw. Erlass der HH-Satzung 2021).
Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, auf Basis dieser Kreditermächtigungen Kreditanträge bedarfsgerecht zu stellen und die Verträge abzuschließen und die Mittel abzurufen. Für die HH-Satzung 2020 gilt dies vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Für die Einhaltung der jeweiligen Geltungsdauer einer Kreditermächtigung ist der Abschluss des Kreditvertrages maßgebend, nicht der Abruf der Mittel. Ein verzögerter Mittelabruf setzt die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nicht voraus.

3. Sicherstellung Schuldendienst
Das Schuldendienstbudget 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt kann im Wege der Sollübertragung, überplanmäßigen Genehmigung, Haushaltsrestebildung unter Heranziehung von unverbrauchten Mitteln beider Deckungsreserven (auch in Kombination dieser Möglichkeiten) genutzt werden, um Mittel zur Darlehensrückzahlung anzusammeln.

4. Transparenz der kommenden Planung
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten.

5. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird entsprechend Nr. 5 der vorrangigen Vereinbarungen zum KfW-Darlehensangebot vom 12.11.2019 ("Bei Kreditnehmern aus Bayern ist eine Kopie des Ratsbeschlusses zur Einzelkreditaufnahme erforderlich) die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens 12531491 über 8.029.000,- Euro beschlossen.

6. Darlehensaufnahme
Unbeschadet der Ermächtigung zu Nr. 2 wird die Aufnahme bzw. Annahme des Darlehens Nr. 1000269745 der Bayern LaBo über 4.800.000,- Euro beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung 2020 inkl. Haushaltsplan mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) beschlossen.
Inhaltlich wird hierüber im Zuge der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 nach deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung berichtet.

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7. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird auf den vorhergehenden TOP verwiesen. Planunterlagen mit Anlagen wurden mit der Ladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzschusses am 06.11.2019 im Rats- und Informationssystem hochgeladen.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zum vorhergehenden TOP durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2019 bis 2023 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

indirekt über künftige planerische Mittelbindungen

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2019 bis 2023 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2019 bis 2023
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung den Finanzplan 2019-2023 beschlossen.
Inhaltlich wird hierüber im Zuge der Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 nach deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung berichtet.

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8. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform zu erstellen, sofern die Beteiligung über 5% liegt (an der GWG Ebersberg sind wir mit unter 1% beteiligt, das gKu VE München Ost hat keine Privatrechtsform).

Die Unternehmen wurden, soweit erforderlich, aufgefordert zeitnah über aktuelle Jahre zu berichten.

Aus formalen Gründen ist der Beteiligungsbericht als eigenständiger Bericht dem Gremium vorzulegen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Der anhängende Bericht (im Rats- und Informationssystem hochgeladen) wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift (Aufnahme in das Dokumentenarchiv).

Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2019 wird hiermit aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

direkt keine

Beschluss

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2019 wird hiermit aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2019
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung den Beteiligungsbericht 2019 beschlossen. Näheres ist der entsprechenden Bekanntmachung zu entnehmen.

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9. Kalkulatorischer Zinssatz für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023; Vorgabe für aktuelle und kommende Kalkulationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Kalkulatorische Zinsen bilden den Zinsverlust aus gebundenem Kapital ab. Es wird also zum Ausdruck gebracht, wie viel Zinseinnahmen der Gemeinde dadurch entgehen, dass Gelder nicht verzinst angelegt, sondern im Zuge einer Investition ausgegeben wurden.

Im allgemeinen Haushalt fließen kalkulatorische Zinsen ergebnisneutral ein, d.h. die Kosten müssen von der Gemeinde nicht tatsächlich bezahlt werden.

Lediglich bei den kostenrechnenden Einrichtungen (z.Z. Abfallwirtschaft, Friedhof) fließen kalkulatorische Zinsen in die Kalkulation der von den Nutzern zu entrichtenden Gebühren ein.

Nach VV Nr. 6 zu § 12 KommHV ist der kalkulatorische Zinssatz aus einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen zu bilden.
Hierzu wurde die beiliegende Tabelle genutzt. Die für den Beschlussvorschlag herangezogenen Werte wurden farbig markiert.

Im Zuge der Vorberatung der Abfallgebührenänderungssatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 06.11.2019 wurden die Zinssätze ebenfalls mit vorberaten und ihre Anwendung (auch für andere Bereiche) empfohlen.

Beschlussvorschlag

Die kalkulatorischen Zinssätze werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)

Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.

Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Zinsen sinken.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine ersichtlich.

Beschluss

Die kalkulatorischen Zinssätze werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)

Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.

Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Kalkulatorischer Zinssatz für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023;
Vorgabe für aktuelle und kommende Kalkulationen
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung die kalkulatorischen Zinssätze  für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wie folgt festgelegt:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertg üter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Zu Nrn. 2 und 3 erfolgt die Berechnung nach der Halbwert-, zu Nr. 4 nach der Restwertmethode.
Für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallwirtschaft und Friedhof ist die Festsetzung verbindlich. Für die übrigen Bereiche dient sie der Orientierung.

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10. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Thema am 06.11.2019 behandelt und empfohlen, eine entsprechende Änderungssatzung zu erstellen. Ebenso wurde die Anwendung der u.a. Zinssätze (auch für andere Bereiche) empfohlen.

Die Dateien zur Nachkalkulation und zur Neukalkulation werden mit der Ladung zugestellt (Hochladen im Rats- und Informationssystem) und zugleich Bestandteil der Niederschrift (Übernahme in das Dokumentenarchiv).
Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2019. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen. Die beiliegende Nachkalkulation zum 31.12.2018 mit Prognose bis 31.12.2019 ergab einen Stand der Sonderrücklage "Abfallgebührenausgleichsrücklage" von 203.482,64 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.
Der Neukalkulation liegen folgende kalkulatorischen Zinssätze zu Grunde:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Die Finanzplanansätze für den kalkulatorischen Zins von 40 T€ p.a. wurden hierzu pauschal um 10% reduziert.
Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit rd. 1,1 - 1,2 Mio. € ermittelt (siehe beiliegende Tabelle). Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.

Liter Tonnenvolumen
pro Jahr
bis 2019
bis 2015
Gebühren mit BMT



80
186,00 €
156,00 €
185,76 €
120
282,00 €
228,00 €
278,64 €
240
558,00 €
456,00 €
557,16 €
1100
2.568,00 €
2.100,00 €
2.553,72 €
Gebühren Eigenkomp.



80
150,00 €
120,00 €
162,60 €
120
222,00 €
168,00 €
243,96 €
240
444,00 €
336,00 €
487,80 €
1100
2.028,00 €
1.548,00 €
2.235,60 €

Die nächste Kalkulation würde geplant 2023 erfolgen. Bei Verzögerungen würden die festgesetzten Gebühren wie bisher fortgelten (§ 7 Abs. 3 der Satzung).

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Kostendeckung im Bereich der Abfallwirtschaft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine direkten Auswirkungen ersichtlich.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
(sh) Der Gemeinderat hat am 28.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing zu erlassen.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
viertel-jährlich
jährlich
80
15,50 €
46,5 €
186,00 €
120
23,50 €
70,50 €
282,00 €
240
46,50 €
139,50 €
558,00 €
1100
214,00 €
642,00 €
2.568,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
viertel-jährlich
jährlich
80
12,50 €
37,50
150,00 €
120
18,50 €
55,50 €
222,00 €
240
37,00 €
111,00 €
444,00 €
1100
169,00 €
507,00 €
2.028,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf weiteres unverändert.


§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

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11. Zahlung der sog. "München-Zulage" statt der "Ballungsraumzulage"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Landeshauptstadt München gewährt bereits seit Jahren ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sogenannte „München-Zulage“. Diese betrug zuletzt 135,00 € pro Monat. Zum 01.01.2020 wird die „München-Zulage“ durch die Landeshauptstadt München auf 270,00 € erhöht.
In der Gemeinde Poing erhalten die Tarifbeschäftigten eine sog. Ballungsraumzulage in Höhe von derzeit 126,62 € nach den Vorgaben des Tarifvertrages über Ergänzende Leistungen (TV-EL) vom 23.07.2007.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) ermächtigt seine Mitglieder, als Teil davon auch die Gemeinde Poing, ebenfalls die „München-Zulage“ ihren Tarifbeschäftigten zu gewähren.
Um mit den umliegenden Gemeinden im Konkurrenzkampf um das Personal mithalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, ab dem 01.01.2020 von der Ermächtigung des KAV Bayern Gebrauch zu machen und den sozialversicherungspflichtigen Tarifbeschäftigten statt der bisherigen Ballungsraumzulage die „München-Zulage“ zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Es besteht damit Einverständnis, dass ab dem 01.01.2020 den sozialversicherungspflichtigen Tarifbeschäftigten anstelle der bisherigen „Ballungsraumzulage“ die „München-Zulage“ gewährt wird.

Finanzielle Auswirkungen

Mehraufwand von ca. 250.000,00 € pro Jahr gegenüber der bisher gewährten Ballungsraumzulage. Die Mehraufwendungen sind bei den Ansätzen für die Personalkosten ab dem Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen auf den Klimaschutz sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Es besteht damit Einverständnis, dass ab dem 01.01.2020 den sozialversicherungspflichtigen Tarifbeschäftigten anstelle der bisherigen „Ballungsraumzulage“ die „München-Zulage“ gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zahlung der Großraumzulage München in der Gemeinde Poing
(lut) Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern ermächtigt die Mitgliedsgemeinden, zu denen auch die Gemeinde Poing gehört, die Großraumzulage München, die zwischen der Landeshauptstadt München und ver.di verhandelt wurde, zu gewähren.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 einstimmig der Gewährung dieser Großraumzulage München zugestimmt.

Die Großraumzulage München ersetzt die in der Gemeinde Poing bereits gewährte Ballungsraumzulage. Mit dem Wechsel der Zulage steigen die Personalkosten jährlich um ca. 250.000,00 €.

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12. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2018 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2018 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 28.11.2019 (vor dieser Gemeinderatssitzung) wird vom Rechnungsprüfungsausschuss für das Jahr 2018 ein Prüfungsbericht abgegeben werden. Vorgeschlagen wurde folgender Text.
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht / besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen / nicht abgeschlossen werden. Zu den offenen Punkten bei den "Versicherungsfällen" ist Berichterstattung im Gemeinderat nötig / nicht nötig.
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat folgende / keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.
Aus der Sitzung wird aktuell berichtet werden. Der Bericht selbst wird verlesen werden. Dieser ist dann vom Gemeinderat zu behandeln.

2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung, sofern keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung vorliegen - solche sind gegenwärtig nicht ersichtlich - nach Art. 102 Abs. 3 GO für das jeweilige Jahr zu entlasten.

Die Anlagen werden nach der Sitzung ins Dokumentenarchiv aufgenommen.

Ohne Benennung einer Rechtsgrundlage (der Verwaltung ist auch keine solche bekannt) hatte der BKPV in einer früheren Prüfung erklärt, dass hierzu getrennte Beschlüsse erforderlich sind.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Beschluss 3

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Für das Jahr 2018 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Die Unterlagen nach § 77 KommHV (Jahresrechnung mit An- und Beilagen) lagen vor und werden in die nachfolgende Feststellung mit einbezogen.
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes, das Bestandteil der Niederschrift wird, festgestellt für 2018.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2018 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung,
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sh) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2019 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2018 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen.
Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wie aus nachfolgender Tabelle ersichtlich festgestellt.

Zuletzt wurde die Verwaltung für das Jahr 2018 entlastet.

Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr