Datum: 26.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:16 Uhr bis 20:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing
3 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse
4 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö informativ 2
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2.1. Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.10.2019 wurde durch den Grundstückseigentümer die Verlängerung des bestehenden Vorbescheids Nr. V-2014-2245 vom 04.02.2015 beim Landratsamt Ebersberg beantragt.

Das Schreiben vom 02.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing am 21.10.2019 ein, wonach das Landratsamt Ebersberg um die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen bittet.

Der Vorbescheid wurde bereits mit Bescheid vom 29.09.2017 durch das Landratsamt Ebersberg bis 09.02.2020 verlängert.

Da sich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, kann von Seiten der Verwaltung dem Antrag zur Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:

  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.

Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:

  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6, Gemarkung Poing
(cw) Mit Schreiben vom 02.10.2019 wurde durch den Grundstückseigentümer die Verlängerung des bestehenden Vorbescheids Nr. V-2014-2245 vom 04.02.2015 beim Landratsamt Ebersberg beantragt.
Das Schreiben vom 02.10.2019 ging bei der Gemeinde Poing am 21.10.2019 ein, wonach das Landratsamt Ebersberg um die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen bittet.
Der Vorbescheid wurde bereits mit Bescheid vom 29.09.2017 durch das Landratsamt Ebersberg bis 09.02.2020 verlängert.
Da sich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, kann von Seiten der Verwaltung dem Antrag zur Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zugestimmt werden.

Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl.Nr. 1119/6 Gemarkung Poing um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:
  • Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
  • Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.

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3. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 09.06.2016, 05.07.2018 und 07.02.2019 das Verfahren und die Bekanntmachung für die Leistungen der Objektplanung für den Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und den Neubau einer Mensa in Poing festgelegt.

Die Gesamtmaßnahme umfasste zum damaligen Zeitpunkt:
  • Abbruch des möglicherweise mit Schadstoffen belasteten „Hausmeister-Hauses“ sowie ggf. Teile des Walls (und Neuschaffung im Zuge des Neubaus) und der Trafostation.
  • Neubau Schulschwimmbad bestehend aus einer Doppelübungseinheit (schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der ROB vom 13.03.2018) mit:

Wasserbecken
12,5 m x 25 m x 0,9 m bis 1,8 m
Vorraum
30 m²
Umkleiden
3/ 30 m²
Wasch-/ Duschraum
2/ 25 m²
Schwimmmeisterraum
15 m²
Geräteraum
15 m²

(Zur Möglichkeit oder Notwendigkeit eines Kassenautomaten wurde bis dato keine Entscheidung getroffen.)

  • Erweiterung des Schulschwimmbades um einen Mensaanbau für 360 Personen (schulaufsichtlich genehmigt mit Schreiben der ROB vom 10.01.2019):

WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
24 m²
Speisesaal für ca. 120 Schüler
220 m²
Speisenausgabe
20 m²
Spülküche
30 m²
Entsorgung
6 m²
Anlieferung
10 m²
Personalumkleide und -toiletten
12 m²
Putzmittellager
4 m²
Gesamt NUF
326 m²


Foyer (Verkehrsfläche)
24 m²
Freianlagen Eingangsbereich
400 m²


entsprechende Nebenflächen sowie Freiflächen (Erschließung, Parkplätze, Überarbeitung Bushaltestelle…).

Eine Pausenhofumgestaltung (3. Bauabschnitt) auf dem direkt angrenzenden Areal der Anni-Pickert- Grund- und Mittelschule war zu diesem Zeitpunkt bereits geplant und im Haushalt angesetzt, jedoch noch nicht Bestandteil des Maßnahmenpaketes „Schulschwimmbad und Mensa“.

Da die Umgestaltung des letzten Pausenhofabschnittes sinnvollerweise im Zuge der Realisierung der Außenanlagen für Schwimmbad und Mensa umgesetzt werden sollte, wurde diese Leistung bereits bei den Landschaftsarchitekten für diese Maßnahme angefragt und angeboten. Die bis dato im Haushalt angesetzten Mittel für den Pausenhof (i.H.v. ca. 250.000 €) werden infolgedessen der Maßnahme „Schwimmbad und Mensa“ (Haushaltsansatz auf HHSt. 57000.940000) zugeschlagen.

Im Zuge des VgV-Verfahrens zur Auswahl des Objektplaners für die Maßnahme wurden durch ausgewählte Architekturbüros im Mai dieses Jahres bereits erste Vorschläge im Rahmen eines Workshops erarbeitet. Grundlage hierfür bildeten die schulaufsichtlich genehmigten Raumprogramme für das Schulschwimmbad (v. 13.03.2018) und für die Mensa (v. 10.01.2019).

Vorstellung Workshop-Ergebnis v. 10.05.2019

Nach gemeinsamen Besprechungen der betroffenen Schulleitungen und dem Träger der Essensversorgung musste der Schichtbetrieb zwischenzeitlich jedoch nochmals angepasst werden. Das bedeutet, dass in der 3. und stärksten Schicht von 12.30 Uhr – 13.00 Uhr regulär ca. 162 Schüler erwartet werden. Zusätzlich überschneidet sich die 3. Schicht auch noch um 10 Minuten mit der 2. Schicht (45 Schüler) und um 10 Minuten mit der 4. Schicht (75 Schüler). Nach Rücksprache mit dem Träger der Mittagsversorgung ist es möglich, die problematischen Zeitfenster zu entzerren. Dies erfordert einen Speisesaal von mind. 289 m² Größe (für 175 Schüler*innen), statt 220 m² (für 120 Schüler*innen). Auch die Nebenräume müssen geringfügig angepasst werden.

Das neue Raumprogramm wurde bereits mit Schreiben vom 17.10.2019 von der Regierung von Oberbayern schulaufsichtlich genehmigt und ist damit grundsätzlich förderfähig:

WC-Anlage für Schüler Seerosenschule
24 m²
Ankleideraum f. Kinder im KiGa-Alter (Seerosenschule)
18 m²
Garderobe für Schüler
30 m²
Speisesaal für ca. 175 Schüler
289 m²
Speisenausgabe
35 m²
Spülküche
32 m²
Entsorgung
9 m²
Anlieferung
18 m²
Personalumkleide und -toiletten
12 m²
Putzmittellager
4 m²
Gesamt NUF
471 m²


Foyer (Verkehrsfläche)
24 m²
Freianlagen Eingangsbereich
400 m²

Die aufgrund angepasster Flächen und neuerer Kostenkennwerte aktualisierten Kosten für die Mensa betragen nach erster Kostenermittlung ca. 2.750.000 EUR (bis dato: 1.850.000 EUR). Die Mittel werden in der Haushaltsplanung 2021ff nach Vorliegen der Kostenschätzung/ Kostenberechnung berücksichtigt.

Das geänderte Raumprogramm für die Mensa wurde bereits durch das beauftragte Büro Seifert Hugues Architekten in das Workshop-Ergebnis eingearbeitet.

Vorstellung überarbeitetes Workshop-Ergebnis v. 21.10.2019

Den potenziellen Nutzern wurde das Konzept bereits am 10.10.2019 vorgestellt, um eventuelle Anregungen für den Gemeinderat noch aufnehmen zu können.

Die Vorschläge mit den weitreichendsten Auswirkungen werden nachfolgend zur Beschlussfassung gestellt:

  1. Ausführung eines (Teil-) Hubbodens

In der Gemeinderatssitzung am 27.04.2017 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m x 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m nach Variante 4 – vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung – realisiert werden. […]

Die bisherige Planung sieht dementsprechend ein Becken mit Gefälle von 0,9 m bis 1,8 m im Beckenboden vor. (Basisvariante)

Sämtliche Nutzer sprechen sich jedoch für einen Hub- bzw. Teilhubboden aus.

Zur jetzigen Planung (Gefälle) wurden deshalb 2 Alternativen mit variablem Hubboden (sog. Variobecken) untersucht:

Alternative 1: Becken mit Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 90-180 cm
Alternative 2: Becken mit Hubboden auf die ganze Fläche, WT 90-180 cm

Kriterium
Basisvariante
Alternative 1
Alternative 2
Baukosten brutto
0,00 €
359.380,00 €
639.030,00 €
Baunebenkosten brutto
0,00 €
64.688,40 €
108.635,10 €
Bauzeit
-
+3 Wochen
+4 Wochen
techn. Umsetzbarkeit
 
 
 
Sonstiges
 
 
 

Der Hubboden (Tiefe 0,90 – 1,80 m) führt zur Kostenerhöhung, wie oben dargestellt.
Je nach Fabrikat kann eine Ausführung des Hubbodens mit einer Tiefe von 0-1,80 m kostenneutral ermöglicht werden (A1+2).

Betrieb und Wartung eines Hubbodens schlagen mit rund 3.000,00 EUR-netto bzw. 3.570,00 EUR-brutto p.a. zu Buche.


    1. Einstiegstreppe/ behindertengerechter Einstieg

Die Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing und des Landkreises Ebersberg sowie der Großteil der Nutzer spricht sich für die Schaffung einer Einstiegstreppe bzw. eines behindertengerechten Zugangs aus. Die bisherige Planung sieht lediglich Leitern zum Einstieg ins Wasserbecken vor.

Bei Ausführung eines Hubbodens lässt sich an der Stirnseite des Beckens eine Hubtreppe integrieren.
Es wäre zu entscheiden, ob eine Hubtreppe mit 1,5 m Breite oder über die komplette Beckenbreite ausgeführt werden soll.
Eine Hubtreppe B=150 cm ist mit Aufpreis 52.000,-€ brutto inkl. NK ausführbar, eine Hubtreppe auf die gesamte Breite mit Aufpreis 166.000,- Euro brutto inkl. NK.
Bei Ausführung eines Beckens ohne Hubboden wäre eine feste Treppe B=150 cm mit einem Aufpreis von ca. 52.000,-€ brutto inkl. NK möglich. Eine feste Treppe über die komplette Beckenbreite ist nicht sinnvoll, da Wendeübungen auf dieser Seite nicht mehr möglich wären.



    1. Beckentiefe > 1,80 m (mind. 2,20 m)

Von einem Verein wird eine Wassertiefe von 0,9 - 2,20 m gewünscht.
Als Mehrkosten für die Gründung / Becken bei Ausführung 220 cm WT ist mit 94.000,- € brutto inkl. NK zu rechnen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hubboden ermöglicht mehr Nutzungsflexibilität in einem Becken (Wassergewöhnung, Übungsschwimmen, Sportschwimmen) und ist auf einer Länge von 1/3 des Beckens zu empfehlen. Für das Babyschwimmen und Kleinkinderschwimmen (Grundschüler) soll die WT von 0 bis 1,8 m einstellbar sein.
Der Hubboden auf der gesamten Fläche und die Hubtreppe über die komplette Beckenbreite führen zwar zur weiteren Komfortsteigerung und noch mehr Flexibilität, werden jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen.

Die Basisvariante Einstiegsleitern in Nischen erschwert die Nutzung für Kleinkinder, Senioren und andere eingeschränkte Personen. Deshalb ist eine Einstiegstreppe zu empfehlen. Um eine bauliche Erweiterung deswegen zu verhindern und dennoch ein Sportschwimmen zu ermöglichen, sollte die Treppe mit B=1,5 m (bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe) ausgeführt werden.

Das Projektbudget müsste entsprechend erhöht werden.

Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m kann realisiert werden, ist jedoch für die angedachte Beckennutzung nicht zwingend erforderlich und wird aus diesem Grunde nicht empfohlen.


  1. Material der Beckenauskleidung

Die Grundlage der Planung ist ein Betonbecken mit Fliesenauskleidung.
Alternativ kann ein Becken aus Edelstahl V4a im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zusammengeschweißt werden.
Die Alternative führt zu einer Kostenerhöhung in Höhe von ca. 97 T€ brutto.
Beton / Fliesen / Fugen altern und sind entsprechend zu warten. Edelstahlbecken sind fugenlos und daher aus dieser Sicht mehr als 10-15 Jahre dicht / wartungsfrei (langlebig mind. 40-50 Jahre, Betonbecken gegebenenfalls nach 15-20 Jahren teils undicht). Dennoch muss auch bei Edelstahloberflächen eine entsprechende Reinigung / Passivierung durchgeführt werden, um Flugrost zu vermeiden.

Neben der Wartungsfreundlichkeit sind weitere Argumente für ein Edelstahlbecken:
  • optimiert die Bauzeit um ca. 4 Wochen je im Rohbau als auch im Ausbau durch Vorfertigung
  • platzsparende getrennte Entwässerung von Becken- und Oberflächenwasser möglich
  • Edelstahlbecken können bei Revision / Reinigung schneller ausgelassen und wieder befüllt werden

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beckenausführung in Edelstahl erlaubt im konkreten Fall (einfache rechteckige Geometrie, kein solehaltiges Füllwasser) die Bauzeit erheblich zu verkürzen und hohe Ausführungsqualität durch die Vorfertigung wirtschaftlich sicherzustellen. Das fugenlose Becken in Verbindung mit glatten Oberflächen wirkt sich vorteilhaft auf die Wasserhygiene aus. Aus den o.g. Gründen wird die Beckenausführung in Edelstahl empfohlen.

Das Projektbudget müsste entsprechend erhöht werden.

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises

Die Nutzung des Schwimmbades ist bis dato nur den Poinger Schulen und Vereinen vorbehalten.
Das bisherige Schulschwimmbad in der ehemaligen Grundschule an der Karl-Sittler-Straße war jedoch (vorrangig in den Abendstunden) auch öffentlich genutzt. Sollte die Aufweitung des Nutzerkreises (öfftl. Nutzung) in Zukunft einmal gewünscht sein, wird empfohlen, entsprechende Platzbedarfe (Kassenautomat/ Spinde/ Schwimmmeisterraum) bereits heute anzudenken und einzuplanen.

  1. Energiestandard

Die Neubauten werden nach dem derzeit gültigen Stand der Technik geplant und ausgeführt. Den Energiestandard beschreibt bis dato noch die EnEV 2016. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards müssen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und können zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll

  1. gar nicht (+0 EUR)
  2. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 90-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)
  3. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)
  4. als Hubboden auf ganzer Fläche, WT 90-180 cm (+ ca. 750.000 EUR brutto inkl. NK)
  5. als Hubboden auf ganzer Fläche, WT 0-180 cm (+ ca. 750.000 EUR brutto inkl. NK)

geplant und ausgeführt werden.

1.1) Eine Einstiegstreppe/ behindertengerechter Einstieg soll

  1. gar nicht (+0 EUR)
  2. mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe
  3. über die komplette Beckenbreite (+ ca. 166.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe

geplant und ausgeführt werden.

1.2)        Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll / soll nicht realisiert werden (+ ca. 94.000 EUR brutto inkl. NK).

  1. Als Material der Beckenauskleidung wird

  1. eine Fliesenauskleidung (+0 EUR)
  2. ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK)

gewählt.

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind / sind nicht zu treffen.

  1. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen / sollen nicht im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.


Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für die Umgestaltung des letzten Pausenhofabschnittes i.H.v. 250.000 € sind im Haushalt auf  der HHSt. 57000.940000 - Hochbaumaßnahmen: Badeanstalten - angesetzt.

Die Mehrkosten für die Mensa i.H.v. ca. 900.000 EUR (Stand 10/2019) aufgrund angepasster Flächen und neuerer Kostenkennwerte sind bis dato nicht im Haushalt angesetzt und müssen in der Haushaltsplanung 2021ff nach Vorliegen der Kostenschätzung/ Kostenberechnung berücksichtigt werden.

Mittel für Ausführungen über die Basisvarianten hinaus sind bis dato nicht im Haushalt angesetzt und müssen in der Haushaltsplanung 2021ff berücksichtigt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

  1. Ausführung eines (Teil-) Hubbodens: geringfügig höherer Stromverbrauch/ höhere Betriebs- und Wartungskosten

    1. Einstiegstreppe: keine
    2. WT > 1,80 m: größerer Wasserverbrauch

  1. Edelstahlbecken: keine

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises: bei möglicher Integration keine

  1. Höherer Energiestandard: positiv

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll

  1. als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK)

geplant und ausgeführt werden.

1.1) Eine Einstiegstreppe/ behindertengerechter Einstieg soll

  1. mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe

geplant und ausgeführt werden.

1.2)        Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll nicht realisiert werden.

  1. Als Material der Beckenauskleidung wird

b) ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK)

gewählt.

  1. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind nicht zu treffen.

  1. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.


Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aktueller Planungsstand und diverse Grundsatzbeschlüsse
(gnä) Dem Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 durch Architektin Frau Anne Hugues von seifert hugues architekten, München die aktuelle Planung zum Schulschwimmbad und der Mensa vorgestellt:

Die zwei Baukörper werden an der Gruber Straße südlich der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule im westl. Bereich des Pausenhofes anstelle des jetzigen Hausmeisterhauses situiert. Schulschwimmbad als auch Mensa sind eingeschossig mit Teilunterkellerung geplant und erhalten ein gemeinsames überdachtes Foyer.


In der Sitzung wurde ebenfalls darüber informiert, dass die geplante Pausenhofumgestaltung (letzter Bauabschnitt) im Zuge der Errichtung der Außenanlagen für Schulschwimmbad und Mensa erfolgen soll.

Des Weiteren wurde der Bau- und Umweltausschuss darüber informiert, dass die Mensa aufgrund notwendiger Anpassungen im Schichtbetrieb einen Speisesaal mit ca. 289 m² benötigt. Bei Ausschreibung der Planungsaufgabe war noch ein Speisesaal mit 220 m² vorgesehen.

Ebenfalls wurden aus Planungsbesprechungen und Abstimmungsgesprächen mit den potentiellen Nutzern (Schule, Vereine) und den Behindertenbeauftragten der Gemeinde Poing und des Landkreises Ebersberg resultierende Vorschläge und Hinweise erläutert und zur Entscheidung gestellt.

Der Bauausschuss hat daraufhin in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 dem Gemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassungen empfohlen:

  1. Die Ausführung eines (Teil-) Hubbodens soll als Teilhubboden auf ca. ein Drittel mit Schleppe, WT 0-180 cm (+ ca. 425.000 EUR brutto inkl. NK) geplant und ausgeführt werden.
    1. Eine Einstiegstreppe/ behinderten-
gerechter Einstieg soll mit 1,50 m Breite (+ ca. 52.000 EUR brutto inkl. NK) – bei Ausführung eines Hubbodens als Hubtreppe geplant und ausgeführt werden.
    1. Die von Nutzern gewünschte WT >1,8 m (hier 2,20 m) soll nicht realisiert werden.
  1. Als Material der Beckenauskleidung wird ein Edelstahlbecken (+ ca. 97.000 EUR brutto inkl. NK) gewählt.
  2. Vorkehrungen zur Aufweitung des Nutzerkreises in Form der Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Platzbedarfe bei der Planung sind nicht zu treffen.
  3. Die Investitionskosten zur Erreichung eines höheren Energiestandards sollen im Rahmen der Vorplanung ermittelt werden und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung gestellt werden.
Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021ff zu berücksichtigen.

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4. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.11.2019 ö beratend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Ergebnisse der Bestandsanalyse werden zur Kenntnis genommen.

Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie die weiteren festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die weitergehenden Fachplanungen.

Folgende Optionen sollen dabei Berücksichtigung finden:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Die den Ansatz für den Haushalt 2019 übersteigenden Kosten sind in der folgenden Haushaltsplanung 2020 ff zu berücksichtigen.

Kostenmäßig wurde zu diesem Zeitpunkt von ca. 1.727.673,60 EUR brutto inkl. NK für die Gesamtmaßnahme ausgegangen. Zu den beinhalteten Einzelmaßnahmen als Vorgaben zur Entwurfsplanung wird auf die Beschlussvorlage des BUA vom 23.10.2018 verwiesen.

Im Zuge der weiteren Planungen mussten weitergehende Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept umgesetzt werden, es gab einige Wiederholungsplanungen in Bezug auf die Elektroarbeiten aufgrund der endenden Zusammenarbeit mit IBM und die Kosten mussten auf die Baukonjunktur 2019 angepasst werden.
Rathausstraße 3 – Kostensteigerungen im Vgl. zur KS v. 16.10.18
KGR 300-700


 netto
 brutto
fix



1
Kostenanpassung 5%
       71.000,00 €
       84.490,00 €
2
Honorar IBM
       35.000,00 €
       41.650,00 €
3
Änderungen/Zusatzleistungen Elektro
       15.000,00 €
       17.850,00 €
4
Brandschutzvorhänge
       25.000,00 €
       29.750,00 €
5
Brandschottungen im Bestand
       26.000,00 €
       30.940,00 €


   172.000,00 €
   204.680,00 €

Weiterhin wurden im Zuge der weiteren Planung Vorschläge seitens der Verwaltung gemacht, die in der ersten Kostenschätzung für die bautechnische Ertüchtigung des Rathauses nicht beinhaltet waren, die Umsetzung im Zuge derer und vor dem Hintergrund der Schaffung einer modernen Verwaltung und schrittweise eines Dienstleistungszentrums im Süden Poings (Sanierung Rathausstr. 4 steht noch aus) aber durchaus sinnvoll erscheinen.

  • Baulich barrierefreier Zugang zum und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Belange im Bürgerbüro
  • Baulich barrierefreier Zugang zum und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Belange im Standesamt und Sozialamt
  • Infolge dessen Einrichtung Büros Bürgermeister/ Geschäftsleitung/ Vorzimmer im 2. OG und
  • Umbau des ehem. Bürgerbüros für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung inkl. Schaffung eines „integrierten“ Büros
  • Schaffung eines 3. Büros im 3.OG (Personalabteilung)
  • Schaffung zusätzlicher Büroräume im den ehemaligen Wohnungen im 4. OG (ca. 9 Arbeitsplätze)
  • Sonnenschutzverglasung/ Klimatisierung der Büros auf der Süd- und Westseite (ggf. Kühlungsmöglichkeit für sämtliche Büroräume)
  • Erweiterung der neuen Schließanlage auf den Nebeneingang
  • Nutzbarmachung der Dachterrasse als Aufenthaltsraum für das Personal

Die Schaffung zusätzlicher Büroräume im 4. OG hat die positive Nebenwirkung, dass nun eine geschossweise Sanierung ermöglicht wird, da ganze Sachgebiete interimsweise ausgelagert werden können.

Die Vorschläge wurden im Zuge der Entwurfsplanung weitestgehend umgesetzt. Sie führen zu Kostensteigerungen (im Vgl. zur KS v. 16.10.18), die dem Bauausschuss und Gemeinderat zur Entscheidung gestellt werden sollen.
optional

netto
brutto
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 €
       202.300,00 €
2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 €
       309.400,00 €
3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 €
         29.750,00 €
4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 €
         35.700,00 €
5
Büro 3.OG
         10.000,00 €
         11.900,00 €
6
Dachterrasse
           3.000,00 €
           3.570,00 €
7
Lüftung/Klima
         41.000,00 €
         48.790,00 €
8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 €
         29.750,00 €
9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 €
         17.850,00 €
10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 €
         53.550,00 €
11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 €
         20.230,00 €
12
MSR
         64.000,00 €
         76.160,00 €


       705.000,00 €
       838.950,00 €










       877.000,00 €
   1.043.630,00 €

Kostensteigerung laut KOS-KOB
       877.431,93 €
   1.044.144,00 €

Die Gesamtkosten werden nach Abschluss der Entwurfsplanung auf eine Gesamtsumme von 2.771.818,09 Euro brutto inkl. NK und inkl. einer Kostenanpassung für die gestiegenen Baukosten i.H.v. 5% berechnet (Stand 31.10.2019).


Geplanter Sanierungsablauf:

1) Vorgezogene Maßnahmen
Außenfassade West + Nord (Fenster, Dämmung, Übergänge, Sockelputz)
Sanierungsdauer ca. 4 Monate
Beginn: Dezember 2019
Fertigstellung: Je nach Witterung ggf. bis März/April 2020

2) 4OG
Nach Sanierung stehen bis zu 9AP zur Verfügung
Sanierungsdauer ca. 4 Monate
Beginn: Juli 2020
Fertigstellung: Oktober 2020

3) Keller
Provisorischer Aufenthalt ggf. in Rathausstraße 4
Sanierungsdauer ca. 4 Monate zzgl. KMF-Sanierung
Beginn: Juli 2020
Fertigstellung: November 2020

4) 2OG + 1OG
Auslagerung der Arbeitsplätze ins 4.OG
Sanierungsdauer ca. 5 Monate
Beginn: November 2020
Fertigstellung: April 2021

5) EG unten
Auslagerung BGM ins 2. OG (Finaler Standort)
Auslagerung Standesamt/Asyl/Friedhof ins 1.OG
Sanierungsdauer ca. 5 Monate
Beginn: Mai 2021
Fertigstellung: September 2021
6) EG oben
Umzug Bürgerbüro nach EG unten (Finaler Standort)
Umzug Standesamt/Asyl/Friedhof nach EG unten (Finaler Standort)
Umzug Kasse ins 1OG (Finaler Standort)
Sanierungsdauer ca. 3 Monate
Beginn: Oktober 2021
Fertigstellung: Februar 2022
7) Treppenhaus Nord
Sanierungsdauer ca. 2 Monate
Beginn: März 2022
Fertigstellung: April 2022 

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:

optional

netto
brutto
BUA
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 €
       202.300,00 €
          ja
2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 €
       309.400,00 €
          ja
3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 €
         29.750,00 €
          ja
4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 €
         35.700,00 €
          ja
5
Büro 3.OG
         10.000,00 €
         11.900,00 €
          ja
6
Dachterrasse
           3.000,00 €
           3.570,00 €
          ja
7
Lüftung/Klima
         41.000,00 €
         48.790,00 €
          ja
8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 €
         29.750,00 €
          ja
9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 €
         17.850,00 €
          ja
10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 €
         53.550,00 €
          ja
11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 €
         20.230,00 €
          ja
12
MSR
         64.000,00 €
         76.160,00 €
          ja


       705.000,00 €
       838.950,00 €
          ja


Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme sind im Haushalt 2020ff auf der HHSt 06000.500000 - Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus angesetzt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

  1. Geringfügige Verbesserungen durch neue Fenster, Sockeldämmung und Kellerdeckendämmung
  2. Stromeinsparung durch LED-Beleuchtungen
  3. Die Pumpen werden durch neue hocheffiziente Pumpen ersetzt.
  4. Das Lüftungsgerät wird durch ein effizienteres ersetzt.
  5. Durch Umstellung von Erdgas auf Geothermie kann ein besserer Primärenergiefaktor erreicht werden. Das liegt daran, dass der Primärenergiefaktor auch die vorangehenden Prozesse mit einbindet.
  6. Durch die dezentrale Warmwassererzeugung ist ein höherer Stromverbrauch zu erwarten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass durch die Maßnahmen ca. 45 Prozent der derzeitigen Emissionen (Primärenergie) eingespart werden können.

Beschluss

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:

optional

netto
brutto
BUA
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 €
       202.300,00 €

2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 €
       309.400,00 €

3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 €
         29.750,00 €

4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 €
         35.700,00 €

5
Büro 3.OG
         10.000,00 €
         11.900,00 €

6
Dachterrasse
           3.000,00 €
           3.570,00 €

7
Lüftung/Klima
         41.000,00 €
         48.790,00 €

8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 €
         29.750,00 €

9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 €
         17.850,00 €

10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 €
         53.550,00 €

11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 €
         20.230,00 €

12
MSR
         64.000,00 €
         76.160,00 €



       705.000,00 €
       838.950,00 €




Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstr. 3; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung sowie Beauftragung Auftragsstufe 3
(gnä) Bereits im November 2018 hatte der Gemeinderat die Freigabe zur bautechnischen Sanierung des Rathauses in der Rathausstr. 3 gegeben. Inkl. der Optionen:
  • Abhang-/ Akustikdecken
  • WC-Sanierung
  • Küche/ Personalraum UG
  • Umbau Pforte
  • Eingangsfassade erneuern
  • Lüftung Sitzungssaal
  • Beleuchtung erneuern
wurde kostenmäßig zu diesem Zeitpunkt von ca. 1.727.673,60 EUR brutto inkl. NK für die Gesamtmaßnahme ausgegangen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung inkl. der vorgenannten Optionen die Kostenberechnung und Terminplanung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Freigabe vorzulegen.

Im Zuge der weiteren Planungen mussten weitergehende Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept umgesetzt werden, es gab einige Wiederholungsplanungen in Bezug auf die Elektroarbeiten aufgrund der endenden Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro und die Kosten mussten auf die Baukonjunktur 2019 angepasst werden. Das führt zu fixen Kostensteigerungen in Höhe von 204.680,00 € brutto.
Weiterhin wurden im Zuge der laufenden Planung Vorschläge seitens der Verwaltung gemacht, die in der ersten Kostenschätzung für die bautechnische Ertüchtigung des Rathauses nicht beinhaltet waren, die Umsetzung im Zuge derer und vor dem Hintergrund der Schaffung einer modernen Verwaltung und schrittweise eines Dienstleistungszentrums im Süden Poings (Sanierung Rathausstr. 4 steht noch aus) aber durchaus sinnvoll erscheinen.
  • Baulich barrierefreier Zugang zum und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Belange im Bürgerbüro
  • Baulich barrierefreier Zugang zum und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Belange im Standesamt und Sozialamt
  • Infolge dessen Einrichtung Büros Bürgermeister/ Geschäftsleitung/ Vorzimmer im 2. OG und
  • Umbau des ehem. Bürgerbüros für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung inkl. Schaffung eines „integrierten“ Büros
  • Schaffung eines 3. Büros im 3.OG (Personalabteilung)
  • Schaffung zusätzlicher Büroräume in den ehemaligen Wohnungen im 4. OG (ca. 9 Arbeitsplätze)
  • Sonnenschutzverglasung/ Klimatisierung der Büros auf der Süd- und Westseite (ggf. Kühlungsmöglichkeit für sämtliche Büroräume)
  • Erweiterung der neuen Schließanlage auf den Nebeneingang
  • Nutzbarmachung der Dachterrasse als Aufenthaltsraum für das Personal
Die Schaffung zusätzlicher Büroräume im 4. OG hat die positive Nebenwirkung, dass nun eine geschossweise Sanierung ermöglicht wird, da ganze Sachgebiete interimsweise ausgelagert werden können.

Die Vorschläge wurden im Zuge der Entwurfsplanung weitestgehend umgesetzt. Sie führen zu Kostensteigerungen (im Vgl. zur KS v. 16.10.18) i.H.v. 838.950,00 € brutto.

Die Gesamtkosten werden nach Abschluss der Entwurfsplanung auf eine Gesamtsumme von 2.771.818,09 Euro brutto inkl. NK und inkl. einer Kostenanpassung für die gestiegenen Baukosten i.H.v. 5% berechnet (Stand 31.10.2019).

Die ursprüngliche Vorplanung und die Änderungen im Zuge der Entwurfsplanung wurden in der Sitzung durch Architekt Robert Spitzhirn von TEKTURE architects, Poing vorgestellt und erläutert.

Der Bauausschuss hat daraufhin in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2019 dem Gemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassungen empfohlen:

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:
  • Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG (+202.300,00 € brutto)
  • Kernsanierung EG-Unten (+309.400,00 € brutto)
  • Umbau 2OG (+29.750,00 € brutto)
  • Umbau EG-Oben (+35.700,00 € brutto)
  • Büro 3.OG (+11.900,00 € brutto)
  • Dachterrasse (+3.570,00 € brutto)
  • Lüftung/Klima (+48.790,00 € brutto)
  • Sonnenschutzglas Süd+West (+29.750,00 € brutto)
  • Neue Zugangstüren Nord (+17.850,00 € brutto)
  • Erweiterte Sockeldämmung (+53.550,00 € brutto)
  • Lüftung auf Dach Sitzungssaal (20.230,00 € brutto)
  • MSR (+76.160,00 € brutto)
Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Die Sanierungsarbeiten beginnen voraussichtlich im Sommer 2020 und werden bis ins Frühjahr 2022 andauern. Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme inkl. Optionen sind bereits im Haushalt 2020ff angesetzt.

Datenstand vom 11.12.2019 15:07 Uhr