Datum: 06.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 21:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Antrag SKK 98 Poing e.V.; Antrag auf erhöhten Zuschuss
3 Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für das Betriebsjahr 2017
4 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
5 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen (inkl. Finanzplan 2019 - 2023, aber ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö informativ 1
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2. Antrag SKK 98 Poing e.V.; Antrag auf erhöhten Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem SKK 98 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 mit Beschluss vom 03.12.2008 bewilligt, solange der Klub auf Bundesliganiveau spielt. Dieser Betrag ist bereits für die 1. Mannschaft, die in der 1. Bundesliga spielt, entrichtet worden.

Mit Schreiben vom 26.07.2019 hat der SKK 98 um einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 zur Deckung der Kosten für die erfolgreiche Teilnahme am internationalen Pokalsiegerwettbewerb 2018 und für die 2. Mannschaft, die aktuell in der 2. Bundesliga spielt, beantragt.

Die Vorsitzende des SKK 98 ist in der Sitzung vertreten und wird den Antrag bei Fragen erläutern.

Beschlussvorschlag

Dem Verein SKK 98 Poing wird für 2019 einmalig ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 gewährt .

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Dem Verein SKK 98 Poing wird für 2019 einmalig ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von EUR 500,00 gewährt/nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag SKK 98 Poing e.V.;
Antrag auf erhöhten Zuschuss
(kra) Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem SKK 98 Poing einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 € mit Beschluss vom 03.12.2008 bewilligt, solange der Klub auf Bundesliganiveau spielt. Dieser Betrag ist bereits für die 1. Mannschaft, die in der 1. Bundesliga spielt, entrichtet worden.
Mit Schreiben vom 26.07.2019 hat der SKK 98 Poing um einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zur Deckung der Kosten für die erfolgreiche Teilnahme am internationalen Pokalsiegerwettbewerb 2018 und für die 2. Mannschaft, die aktuell in der 2. Bundesliga spielt, beantragt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 06.11.2019 dem Verein SKK 98 Poing für 2019 einmalig einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. 5 00,00 € gewährt.

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3. Kindertagesstätten in Poing; Abrechnung der Trägerbudgets für das Betriebsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Staatsministerium hat die Förderung der Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG und KiFöG im Kalenderjahr 2013 vom Kindergartenjahr auf das Kalenderjahr umgestellt.

Seit 2015  wird die Förderung gemäß BayKiBiG ab Januar in vier Abschlägen mit der im Folgejahr bis 30.Juni (Ausschlussfrist) berechneten und ausgereichten Endabrechnung durchgeführt.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Jahresrechnungen der Träger auf der Basis der Betriebsträgerschaftsverträge geprüft worden sind. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 15.10.2019 abgestimmt worden.

Nach Artikel 22 (2) BayKiBiG ist die Gemeinde berechtigt, sonstige kommunale Geld- und Sachleistungen auf Ihren kommunalen Förderanteil anzurechnen.
Die Betriebskosten der Einrichtungen werden den Trägern während des laufenden Betriebsjahres in Rechnung gestellt und sind in der Abrechnung bereits berücksichtigt.
Die Abrechnung wird von der Verwaltung, Fachbereich Z, in der Sitzung erläutert.

Ergebnis verrechneter Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung) 2017
TOP 2 der Anlagen, letzte Zeile:

Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem KiTa-Jahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.

Träger:                                                                                                                EUR

                               
AWO KV EBE e. V.                              (Hort Schulstraße, HfK Birkenallee,
                                                   KiGa Blumenstraße gesamt)                       - 19.116.-

Kinderland Plus gGmbH                (HfKs Fresiengasse, Sudetenstraße,
                                                       Seerosenstraße 17, Kirchheimer
Allee gesamt)                                        538.444.-

Familienzentrum Poing e. V.                (HfKs Zauberwinkel, Seerosen-
straße 15; Hort Bürgerhaus gesamt                616.056.-


Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer zweckgebundenen Trägerrücklage einem zweckgebundenen Verwahrkonto bei der Gemeinde zugeführt.

Dies ist nur noch beim Familienzentrum Poing e.V. der Fall:

Nachrichtlich: Die Auszahlung der vertraglich geregelten Schließtageregelung gesamt i. H. v. EUR 3.300.- für das Betriebsjahr 2017 erfolgt nach Beschlussfassung des Gemeinderates.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 anzuerkennen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Abrechnung der Trägerbudgets des Jahres 2017 anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beratend 4

Sachverhalt

Die Dateien zur Nachkalkulation und zur Neukalkulation werden mit der Ladung zugestellt (Hochladen im Rats- und Informationssystem) und zugleich Bestandteil der Niederschrift (Übernahme in das Dokumentenarchiv).

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2019. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen.

Die beiliegende Nachkalkulation zum 31.12.2018 mit Prognose bis 31.12.2019 ergab einen Stand der Sonderrücklage "Abfallgebührenausgleichsrücklage" von 203.482,64 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.

Der Neukalkulation liegen folgende kalkulatorischen Zinssätze zu Grunde:
1. für kurze Laufzeiten von 0 bis einschließlich 1 Jahr: 0,00 % (unverändert)
2. für mittlere Laufzeiten von über 1 bis einschl. 25 Jahre: 2,80 % (bisher 2,9 %)
3. für lange Laufzeiten über 25 Jahre: 4,30 % (bisher 4,8 %)
4. für Festwertgüter: 4,30 % (bisher 4,8 %)
Die Finanzplanansätze für den kalkulatorischen Zins von 40 T€ p.a. wurden hierzu pauschal um 10% reduziert.

Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit rd. 1,1 - 1,2 Mio. € ermittelt (siehe beiliegende Tabelle).

Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.

Liter Tonnenvolumen
pro Jahr
bis 2019
bis 2015
Gebühren mit BMT



80
186,00 €
156,00 €
185,76 €
120
282,00 €
228,00 €
278,64 €
240
558,00 €
456,00 €
557,16 €
1100
2.568,00 €
2.100,00 €
2.553,72 €
Gebühren Eigenkomp.



80
150,00 €
120,00 €
162,60 €
120
222,00 €
168,00 €
243,96 €
240
444,00 €
336,00 €
487,80 €
1100
2.028,00 €
1.548,00 €
2.235,60 €

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Die angewendeten kalkulatorischen Zinssätze gelten damit auch für andere Bereiche als vorberaten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Die angewendeten kalkulatorischen Zinssätze gelten damit auch für andere Bereiche als vorberaten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
(sh) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat den Erlass einer Neuer Abfallgebührensatzung und die Festsetzung neuer kalkulatorischer Zinssätze ab 01.01.2020 empfohlen. Über den Inhalt berichten wir Näheres im Zuge des Satzungserlasses.

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5. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen (inkl. Finanzplan 2019 - 2023, aber ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beratend 5

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Beilagen werden am Tag der Ladung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Die einzelnen Punkte des folgenden Beschlussvorschlages werden in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

1. die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit Anlagen (außer dem Stellenplan) zu erlassen bzw. aufzustellen.

2. die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung in späteren Jahren zuzulassen.

3. den Ersten Bürgermeister o.V.i.A. zu ermächtigen, alte und aktuelle Kreditermächtigungen im Rahmen des Art. 71 Abs. 3 GO und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung im Plan- und Folgejahren zu nutzen. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.

4. den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

1. die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit Anlagen (außer dem Stellenplan) vorbehaltlich der Korrektur der Haushaltsstelle 46200.678000 von 70.000,00 EURO auf 5.000,00 EURO zu erlassen bzw. aufzustellen.

2. die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung in späteren Jahren zuzulassen.

3. den Ersten Bürgermeister o.V.i.A. zu ermächtigen, alte und aktuelle Kreditermächtigungen im Rahmen des Art. 71 Abs. 3 GO und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung im Plan- und Folgejahren zu nutzen. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.

4. den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, überplanmäßige Genehmigungen in 2020 in Höhe der nach 2020 übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren auf den betroffenen Haushaltsstellen zu genehmigen, sofern und soweit er die Haushaltsreste aus 2019 und Vorjahren in 2020 auflösen will, um die Mittelanforderungen bzw. Haushaltsplanungen für 2021 transparenter zu gestalten. Die Ermächtigung soll bis auf weiteres auch in Folgejahren gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen (inkl. Finanz-plan 2019 - 2023, aber ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020
(sh) In seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat den Erlass der Haushaltssatzung 2020 und einige Vorgaben für deren Ausführung empfohlen. Über den Inhalt berichten wir Näheres im Zuge des Satzungserlasses.

Datenstand vom 17.01.2020 11:37 Uhr