Datum: 05.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:08 Uhr bis 20:18 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2020
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ö
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informativ
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1 |
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2020
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ö
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beratend
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2 |
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2.1. Neubau zweier Wohnhäuser für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.Nr. 26/2 und 26/9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2020
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Am 26. November 2019 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.
Entgegen dem Vorbescheid vom 29.09.2017, der vom VG München aufgehoben wurde, beantragt der Bauherr nunmehr 2 Wohnhäuser für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, somit erfolgt die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch (Umgebungsbebauung). Dort sind Vorhaben u.a. zulässig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Nach Flächennutzungsplan ist für das Gebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Gemäß § 4 Baunutzungsverordnung sind im Allgemeinen Wohngebiet die vom Bauherrn geplanten Nutzungen zum Wohnen für Senioren und Pflegepersonal zulässig.
Der unlängst genehmigten Wohnung für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft in der Schulstraße 30a sollen nun 2 Neubauten folgen, die Wohnraum für 2 weitere betreute Wohngemeinschaften mit jeweils 12 Bewohnern (insgesamt 24 Bewohner) zur Verfügung stellen.
Die Wohnungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften erstrecken sich auf beide Wohnhäuser jeweils über Erd- und Obergeschoss.
Die Wohnungen für Pflegepersonal sind jeweils im Dachgeschoss vorgesehen.
Es handelt sich dabei um Wohnungen, die für den Bedarf pflegebedürftiger Personen ausgelegt sind, jedoch nicht um stationäre Einrichtungen.
Pflegebedürfte Personen finden sich in den Wohngemeinschaften zusammen, die Pflege erfolgt durch ambulante Dienste nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen. Wohnküche und sanitäre Einrichtungen werden gemeinschaftlich genutzt.
Die Zimmer werden von dem zu Betreuenden angemietet: Getrennt davon wird der Pflegedienst beauftragt.
Die ambulante Betreuung ist definiert durch eine außerklinische Intensivpflege, die durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes erfolgt. Die Mitarbeiter sind in der Wohngemeinschaft nur im Rahmen der tatsächlich beauftragten Pflege anwesend.
Die Wohnungen in den Dachgeschossen der beiden Gebäude werden jeweils für eine Wohngemeinschaft für 5 Personen (insgesamt 10 Personen) beantragt. Im Rahmen der Ortsbesichtigung einer Einrichtung in München gab der Bauherr an, dass diese Wohnungen für das Pflegepersonal vorgehalten werden.
Die Zufahrt erfolgt über die Schulstraße sowie über die Waldstraße. Die Stellplätze sind oberirdisch angebracht. Eine Tiefgarage wird nicht errichtet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die bereits bestehende Bebauung im Bereich der Schulstraße und Anzinger Straße weist derzeit eine Bebauung mit 2-3 Vollgeschossen auf.
Die vom Antragsteller geplanten Wohnhäuser fügen sich daher durch die geplante 2- und 3-geschossige Bebauung (Dachgeschoss bei beiden Häusern kein Vollgeschoss) hinsichtlich der bereits bestehenden Anzahl an Vollgeschossen in die nähere Umgebung ein.
Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen besteht die umliegende Bebauung im o.g. Bereich aus Baukörper mit einer Länge von ca. 10 m bis 27 m und einer Breite von 10 m bis 30 m.
Die überbaubaren Flächen wurden vom Bauherrn mit einer Breite von 25 m und einer Länge von 20,75 m angegeben und fügen sich in die umgebende Bebauung ein.
Die offene Bauweise der umliegenden Wohnhäuser setzt sich auch in den geplanten Wohngebäuden fort.
Der nachzuweisende Stellplatzbedarf errechnet sich für die ambulante Wohngemeinschaft in Anlehnung an den Stellplatzschlüssel der Stadt München (in Abstimmung mit dem Bauherrn) von 0,25 je Bewohner, da die gemeindliche Stellplatzsatzung diese Nutzung nicht vorsieht sowie für die Wohngemeinschaft für Pflegepersonal aufgrund der derzeit gültigen Stellplatzsatzung vom 28.06.2017.
Somit sind 6 Stellplätze (24 Bewohner x 0,25) für die ambulant betreute Wohngemeinschaft und gemäß Punkt 1.6 der Stellplatzsatzung eine Anzahl von 4 Stellplätzen (1 Stellplatz je 3 Betten) für die Wohnnutzung für Pflegepersonal nachzuweisen. Sonach sind insgesamt 10 Stellplätze zu errichten; wobei einer davon barrierefrei zu errichten ist.
Dem eingereichten Stellplatznachweis wird zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachforderung, sofern sich der Nachweis als nicht praxistauglich erweist.
Der Eingabeplanung liegt die Baumbestandsaufnahme der Bäume im Bereich des Baugrundstückes sowie der grenznahen gemeindlichen Bäume bei. Der Baumbestand enthält einen schützenswerten Baum auf gemeindlichem Grund, der zum jetzigen Zeitpunkt schon in die Planung des Gebäudes miteinbezogen werden muss, um diesen dauerhaft zu erhalten.
Bei einem gemeinsamen Termin mit Bauherrn, Planer und Gemeinde am 19.12.2019 wurde festgehalten, wie die Erhaltung des Baumes gewährleistet werden kann:
- Die Wurzelstöcke der grenznahen, zu fällenden Bäume auf dem Baugrundstück werden nicht entfernt, sondern verbleiben im Erdreich, da diese vermutlich mit den Wurzeln der Bäume im Reuterpark verwachsen sind. Die Stämme werden lediglich soweit wie erforderlich abgefräst.
- Die Streifenfundamente bzw. Frostschürzen an den Südseiten beider Gebäude werden um 2,0 m zur geplanten Außenwand Richtung Norden versetzt. Die Bodenplatten der Gebäude kragen dann über die Frostschürzen aus. In einem Abstand von 3,0 m zur Grenze wird somit nur der Oberboden bis Unterkante der geplanten Bodenplatte, also bis etwa 40 cm unter derzeitiger Geländeoberkante abgetragen.
- Die Gemeinde wird vor dem Beginn des Abtrags des Oberbodens benachrichtigt und begleitet die Arbeiten.
- Sollte sich herausstellen, dass trotz der oben beschriebenen Maßnahmen Starkwurzeln durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden, wird kurzfristig ein Tekturantrag gestellt, bei dem die Gebäude dann gegebenenfalls im erforderlichen Maße weiter von der Grundstücksgrenze abgerückt werden.
Des Weiteren wurden von Seiten des Baubetriebshofes Anregungen zur Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück gegeben, da aufgrund des Klimawandels die Wahl der Baumart entscheidend für eine dauerhafte Erhaltung ist. Diese Anregungen wurden in die Eingabeplanung zum Baumbestand aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau zweier Wohnhäuser für je eine ambulant betreute Wohngemeinschaft und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal auf dem Grundstück Schulstraße, Fl.Nrn. 26/2 und 26/9, wird erteilt.
Kurzbericht
(eic) Nach eingehender Diskussion wurde die Beschlussfassung zum Einvernehmen des Bauvorhabens zurückgestellt. Eine Behandlung des Bauvorhabens erfolgt in der nächsten Sitzung des Bauausschusses.
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3. MVG Rad in der Gemeinde Poing;
Beschluss zur Umsetzung in Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 27.06.2019 fasste der Gemeinderat Poing folgenden Grundsatzbeschluss:
„Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.“
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin ein Konzept mit möglichen Standorten. Diese wurden bei einem Ortstermin im Dezember 2019 zusammen mit Vertretern der Stadtwerke München (SWM) besichtigt.
Benjamin Bracher, bei den Stadtwerken München zuständig für das Leihradsystem „MVG Rad“, informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über das System MVG Rad, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen zur Einführung in der Gemeinde Poing. Des Weiteren steht Herr Bracher für Rückfragen zur Verfügung.
Die Umsetzung des Radverleihsystems MVG Rad soll in der Gemeinde Poing stufenweise erfolgen. Im Gemeindegebiet sollen zunächst vier Stationen realisiert werden. Dabei sollen sowohl der Nordteil (Schulzentrum), der Südteil (Rathaus), ein Ausflugsziel (Wildpark) und der zentrale Platz mit Nähe zur S-Bahn (Marktplatz) eine Station bekommen.
Folgende, mögliche Standorte sollen im ersten Schritt umgesetzt werden:
- Bahnhof Nord: Große Station (15 Stellplätze)
- Schulzentrum Gruber Straße: Mittlere Station (10 Stellplätze)
- Wildpark: Mittlere Station (10 Stellplätze)
- Rathaus: Kleine Station (8 Stellplätze)
Alle Standorte sind unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit.
Nach Einführung und einem angemessenem Betriebszeitraum, soll geprüft werden, ob Bedarf an weiteren Stationen besteht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit einer stufenweisen Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu beauftragen und die Realisierung der oben genannten Stationen zu prüfen und wenn möglich in Kooperation mit den Stadtwerken München herzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
Ca.-Kosten für eine MVG Rad Station (ohne Förderung) für Räder, Ständer, Stele, Montage:
Kleine Station (8 Stellplätze, 12 Fahrräder): 25.000 €
Mittlere Station (10 Stellplätze, 8 Fahrräder): 30.000 €
Große Station (15 Stellplätze, 12 Fahrräder): 40.000 €
Die jährlichen Betriebskosten beinhalten eine 24 Stunden Service-Hotline (deutsch und englisch) sowie Wartung, Reparatur, und Einsammeln einzelner Räder.
Kleine Station: 5.000 €
Mittlere Station: 8.000 €
Große Station: 10.000 €
Alle aufgeführten Kosten sind ca.-Kosten.
Für 2020 sind keine Haushaltsmittel eingestellt.
Die benötigten Mittel werden für das Jahr 2021 auf der Haushaltsstelle 63000.950000 bereitgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Langfristig positiv, da Autofahrten durch Fahrten mit dem Rad ersetzt werden sollen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit einer stufenweisen Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu beauftragen und die Realisierung der oben genannten Stationen zu prüfen und wenn möglich in Kooperation mit den Stadtwerken München herzustellen.
Zusätzlich sollen für die Gemeinderatsentscheidung neben den bereits vorgeschlagenen noch weitere Stationen im Gewerbegebiet, im Bergfeldpark zwischen den Wohngebieten W 5 und W 6 sowie am Bergfeldsee zur Abstimmung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
(mw) In seiner Sitzung vom 27.06.2019 fasste der Gemeinderat Poing folgenden Grundsatzbeschluss:
„Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.“
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin ein Konzept mit möglichen Standorten. Diese wurden bei einem Ortstermin im Dezember 2019 zusammen mit Vertretern der Stadtwerke München (SWM) besichtigt.
Benjamin Bracher, bei den Stadtwerken München zuständig für das Leihradsystem „MVG Rad“, informierte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über das System MVG Rad, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen zur Einführung in der Gemeinde Poing. Des Weiteren stand Herr Bracher für Rückfragen zur Verfügung.
Von Seiten der Verwaltung wurde eine stufenweise Einführung des Verleihsystems vorgeschlagen mit zunächst vier Stationen:
- Bahnhof Nord: Große Station (15 Stellplätze)
- Schulzentrum Gruber Straße: Mittlere Station (10 Stellplätze)
- Wildpark: Mittlere Station (10 Stellplätze)
- Rathaus: Kleine Station (8 Stellplätze)
Alle Standorte sind unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit.
Nach Einführung und einem angemessenem Betriebszeitraum soll geprüft werden, ob Bedarf an weiteren Stationen besteht.
Nach intensiver Diskussion wurde einstimmig nachfolgender Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit einer stufenweisen Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu beauftragen und die Realisierung der oben genannten Stationen zu prüfen und wenn möglich in Kooperation mit den Stadtwerken München herzustellen.
Zusätzlich sollen für die Gemeinderatsentscheidung neben den bereits vorgeschlagenen noch weitere Stationen im Gewerbegebiet, im Bergfeldpark zwischen den Wohngebieten W5 und W6 sowie am Bergfeldsee zur Abstimmung gestellt werden.
Datenstand vom 24.04.2020 12:34 Uhr