Datum: 06.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Geschwindigkeitsmessung im Schlesierweg
1.2 Sachstand Klimaschutzregion
1.3 Friedhofserweiterung - Abriss Gebäude Plieninger Str.16
1.4 Jugend in Poing; Fortschreibung Jugendkonzept, Sachstand
1.5 Grünanlagen der Gemeinde Poing; Gehölzpflege und Baumfällungen
1.6 GR ö 07.04.2016 TOP 4
1.7 Schulen in Poing; Sachstand Situation gebundene Ganztagesschule an der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule
2 Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen und Löschgruppenfahrzeug "LF Brand" bzw. LF 20
3 Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2020
4 Geförderter Wohnungsbau in Poing; Informationen zu den verschiedenen Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten
5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing für Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1
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1.1. Geschwindigkeitsmessung im Schlesierweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinde hat eine Geschwindigkeitsmessung und –zählung im Schlesierweg durchgeführt. Vom 08.01. – 13.01.2020 lag die sogenannte v85-Geschwindigkeit im Querschnitt bei 29 km/h. Dies ist als Kenngröße kein auffälliger Wert. Die Fahrzeugzahlen lagen für beide Fahrtrichtungen insgesamt bei 530 Fahrzeugen. Dies bedeutet statistisch, dass durchschnittlich 1,84 Fahrzeuge je Stunde eine Fahrrichtung nutzen.

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1.2. Sachstand Klimaschutzregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 die Gemeinde Poing zum Teil der „Klimaschutzregion“ im Landkreis Ebersberg erklärt. Im Zuge der Behandlung dieses Antrags stellte der Klimaschutzmanager des Landkreises Ebersberg, Herr Hans Gröbmayr, den Sachstand zur Energiewende vor.
Die Daten zum CO2-Verbrauch aller Ebersberger Gemeinden werden von der Energieagentur mit Hilfe des Monitoring Programms „Klimaschutz-Planer“ erhoben. Die Vorstellung der Daten sollte dem zuständigen Landkreisgremium, dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Landkreisentwicklung, Regionalmanagement und Verkehrsstruktur (ULV-Ausschuss) ursprünglich im September 2019 vorgestellt und veröffentlicht werden. Dieser Termin konnte nicht eingehalten werden. Die Daten sollen dem ULV-Ausschuss nun in dessen Sitzung am 18.03.2020 durch Herrn Hans Gröbmayr vorgestellt werden. Im Anschluss sollen die Daten auch dem Gemeinderat Poing vorgestellt werden. Auf Grund der verspäteten Veröffentlichung der Daten im ULV wird auch der Forderung des Gemeinderats an den Bürgermeister verspätet nachgekommen, halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

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1.3. Friedhofserweiterung - Abriss Gebäude Plieninger Str.16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im Rahmen der Friedhofserweiterung ist es nötig, das leerstehende Gebäude (Einfamilienhaus), Plieninger Str.16,  abzubrechen und das Grundstück frei zu machen. Die Ausführung der Arbeiten ist zwischen Mitte Februar und Ende März geplant.

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1.4. Jugend in Poing; Fortschreibung Jugendkonzept, Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Kernarbeitsgruppe hat sich am 28.01.2020 nach längerer Pause getroffen, um weiter an der Fortschreibung des Jugendkonzeptes zu arbeiten.

Am 01.01.2020 ist die Sachgebietsleitung 4.2 Pädagogik an Frau Konrad-Lohner übertragen worden. Sie wird die Fortschreibung zukünftig verantwortlich bearbeiten. Mit der Kern-AG sind die aktuell primär zu bearbeitenden Themen erörtert worden. Die Umfrageergebnisse an den Schulen und die Online-Umfrage auf der gemeindlichen Homepage sind zwischenzeitlich ausgewertet worden, werden in den nächsten Wochen aufgearbeitet, strukturiert und dem Gemeinderat im II. Quartal bekannt gegeben.

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1.5. Grünanlagen der Gemeinde Poing; Gehölzpflege und Baumfällungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Parkanlagen bestehen aus lebenden Baustoffen - den Pflanzen. Diese verändern durch Wachstum, Ausbreitung oder Absterben ständig das Parkbild.
Um das von Landschaftsarchitekten geplante Raumkonzept und die dahinter stehende Zweckbestimmung für die Parkbesucher langfristig zu bewahren, muss kontinuierlich in den Gehölzbestand lenkend eingegriffen werden.

Für Gehölzbestände wird mittel- bis langfristig ein dreistufiger Gehölzaufbau angestrebt:

  • Unterschicht aus natürlicher Ansamung und Stockausschlägen, in deren Schutz sich Jungwuchs ansiedeln kann, aus dem nach Lichtungshieben die Entwicklung der Mittelschicht erfolgt.
  • Mittelschicht aus kräftig gewordenem Jungwuchs nach Entnahme zu dicht stehender Bäume zur Herausbildung von zukunftsträchtigen Bäumen für die Oberschicht und kontinuierlicher Ausbildung der Unterschicht.
  • Oberschicht nach weiteren Hieben aus malerisch gewachsenen Altbäumen, die aber nicht geschlossen sein darf, um den anderen Schichten Licht und Luft zu erhalten und eine ausgeprägte Strauchschicht zu erzielen.

In den Wintermonaten, im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar, darf in den gemeindlichen Anlagen ein fachgerechter Gehölz- und Baumschnitt durchgeführt werden. Im Rest des Jahres werden, wenn nötig, nur Pflegeschnitte (mit der Heckenschere), vorrangig zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Gehölzen und Hecken vorgenommen, immer in Rücksicht auf die Vögel, um sie in der Brutzeit nicht zu stören. Im Einzelfall sind auch Baumfällungen möglich, wenn zum Beispiel ein Baum nach einem Sturm nicht mehr verkehrssicher ist.

Der Baubetriebshof führt im Winter jedes Jahres die erforderlichen Pflegemaßnahmen in den gemeindlichen Grünanlagen und auch an dem Begleitgrün der Verkehrsflächen durch. Der Eingriff erfolgt abschnittsweise und wird von einer Fachkraft für Bäume und Gehölze vom Baubetriebshof koordiniert. Dazu werden die zu pflegenden Flächen festgelegt und die Maßnahme mit den durchführenden geschulten Mitarbeitern besprochen.

Die Entnahme von Bäumen erfolgt hierbei auch nicht wahllos, sondern gezielt und fachgerecht. Zukunftsbäume werden festgestellt, freigestellt und gefördert. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass der Artenreichtum an unterschiedlichen Baumarten in den Flächen erhalten bleibt.

Weitere Gehölzpflegemaßnahmen sind an verschiedenen Stellen im Gemeindebereich geplant. Bäume werden nur gefällt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert oder aus den oben genannten Gründen. Das Stammholz wird gesammelt und anschließend verkauft. In diesem Jahr ist allerdings bisher nur eine sehr geringe Menge angefallen.

Kurzbericht

Grünanlagen der Gemeinde Poing;
Gehölzpflege und Baumfällungen
Parkanlagen bestehen aus lebenden Baustoffen - den Pflanzen. Diese verändern durch Wachstum, Ausbreitung oder Absterben ständig das Parkbild.
Um das von Landschaftsarchitekten geplante Raumkonzept und die dahinter stehende Zweckbestimmung für die Parkbesucher langfristig zu bewahren, muss kontinuierlich in den Gehölzbestand lenkend eingegriffen werden.

Für Gehölzbestände wird mittel- bis langfristig ein dreistufiger Gehölzaufbau angestrebt:

  • Unterschicht aus natürlicher Ansamung und Stockausschlägen, in deren Schutz sich Jungwuchs ansiedeln kann, aus dem nach Lichtungshieben die Entwicklung der Mittelschicht erfolgt.
  • Mittelschicht aus kräftig gewordenem Jungwuchs nach Entnahme zu dicht stehender Bäume zur Herausbildung von zukunftsträchtigen Bäumen für die Oberschicht und kontinuierlicher Ausbildung der Unterschicht.
  • Oberschicht nach weiteren Hieben aus malerisch gewachsenen Altbäumen, die aber nicht geschlossen sein darf, um den anderen Schichten Licht und Luft zu erhalten und eine ausgeprägte Strauchschicht zu erzielen.

In den Wintermonaten, im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar, darf in den gemeindlichen Anlagen ein fachgerechter Gehölz- und Baumschnitt durchgeführt werden. Im Rest des Jahres werden, wenn nötig, nur Pflegeschnitte (mit der Heckenschere), vorrangig zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Gehölzen und Hecken vorgenommen, immer in Rücksicht auf die Vögel, um sie in der Brutzeit nicht zu stören. Im Einzelfall sind auch Baumfällungen möglich, wenn zum Beispiel ein Baum nach einem Sturm nicht mehr verkehrssicher ist.

Der Baubetriebshof führt im Winter jedes Jahres die erforderlichen Pflegemaßnahmen in den gemeindlichen Grünanlagen und auch an dem Begleitgrün der Verkehrsflächen durch. Der Eingriff erfolgt abschnittsweise und wird von einer Fachkraft für Bäume und Gehölze vom Baubetriebshof koordiniert. Dazu werden die zu pflegenden Flächen festgelegt und die Maßnahme mit den durchführenden geschulten Mitarbeitern besprochen.

Die Entnahme von Bäumen erfolgt hierbei auch nicht wahllos, sondern gezielt und fachgerecht. Zukunftsbäume werden festgestellt, freigestellt und gefördert. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass der Artenreichtum an unterschiedlichen Baumarten in den Flächen erhalten bleibt.

Weitere Gehölzpflegemaßnahmen sind an verschiedenen Stellen im Gemeindebereich geplant. Bäume werden nur gefällt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert oder aus den oben genannten Gründen. Das Stammholz wird gesammelt und anschließend verkauft. In diesem Jahr ist allerdings bisher nur eine sehr geringe Menge angefallen.

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1.6. GR ö 07.04.2016 TOP 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.01.2020 stellte die CSU Aktive Bürger Poing an die Verwaltung eine schriftliche Anfrage zum Thema Lärmschutz. Konkret werden acht Fragen zur Beantwortung gestellt. Frage 4 thematisiert dabei den Lärmschutz an der A 94.

Zudem bat die SPD Bürgerliste um Information zum aktuellen Sachstand in Bezug auf ihren Antrag vom 28.03.2016 den Bundesverkehrswegeplan 2030 und u.a. auch den Lärmschutz an der A 94 betreffend.

Die umfassenden Antworten sind derzeit noch in der Ausarbeitung.

Zum Thema Lärmschutz an der A 94 soll in Kürze ein Gespräch mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden aus Hohen linden, Forstinning, Anzing und Markt Schwaben zur gemeinsamen Positionierung stattfinden.

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1.7. Schulen in Poing; Sachstand Situation gebundene Ganztagesschule an der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Die Absicht der Schulleitung, an der Anni-Pickert-Mittelschule die gebundenen Ganztagsklassen durch offene Ganztagsschulen zu ersetzen, ist in der Mittelschulverbundversammlung Markt Schwaben – Poing am 20.01.2020 von den dort vertretenen Ersten Bürgermeistern abgelehnt worden. Die gebundenen Ganztagszüge bleiben erhalten.

Die Verwaltung der Gemeinde Poing als Sachaufwandsträger der Anni-Pickert-Grundschule hat eine Umwandlung der beiden gebundenen Ganztagszüge in offene Ganztagsschulen  aus Gründen der qualitativ hochwertigeren Angebote im gebundenen Ganztagsangebot ebenfalls abgelehnt und die Schulleitung auf die zwingend erforderliche Zustimmung des Gemeinderates verwiesen.

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2. Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen und Löschgruppenfahrzeug "LF Brand" bzw. LF 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Poing und der Verwaltung ist die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und eines Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF 20) für das Jahr 2020 (MTW) bzw. 2023 (LF 20) geplant und in Folge auch im Haushalts- bzw. Finanzplan berücksichtigt.

Mit dem starken und stetigen Wandel der Gemeinde Poing ist auch eine Änderung des Aufgabenspektrums der Feuerwehr verbunden. Die Schaffung von Wohngebieten und die Neuansiedelung bzw. der Aus- und Umbau bestehender Gewerbebetriebe stellt die Feuerwehr vor neue Herausforderungen und fordert eine Anpassung und Erweiterung der nötigen Einsatzmittel.

In dem sich verändernden Einsatzspektrum ist deutlich zu erkennen, dass die stark wachsende Gemeinde bestens mit ihrer Feuerwehr gerüstet sein muss. Alleine im letzten Jahr hatte die Freiwillige Feuerwehr Poing 42 Tage, an denen mehr als ein Einsatz pro Tag alarmiert wurde.

Dabei gab es mehrere Tage, an denen mindestens zwei Einsätze an unterschiedlichen Einsatzstellen zur fast selben Zeit alarmiert wurden. Alleine diese Realität steht für die weiter zwingend erforderliche Modernisierung und Anpassung des Fuhrparks sowie der zugehörigen erforderlichen Beladung.

Es ist aktuell auch nicht mehr gewährleistet, dass ein Feuerwehrfahrzeug tagsüber voll besetzt ausrücken kann. Immer mehr Feuerwehrdienstleistende haben Arbeitsstellen, die außerhalb des Anfahrtsbereichs für einen Einsatz liegen und können somit während der Arbeitszeit keinen Dienst leisten. Moderne Feuerwehrfahrzeuge wirken dieser Problematik durch eine erleichterte Bedienung und durch zeitgemäße technische Hilfsmittel entgegen. So wurden auch die bisher bestehenden und vorhandenen Fahrzeuge für die Zukunft gerüstet.

Eine möglichst einheitliche Fahrzeugbedienung ist daneben ein wichtiger Sicherheitsvorteil für die Fahrzeugführer (Maschinisten) und somit letztlich der Fahrzeugbesatzung. Maschinisten sind in der Regel keine Berufskraftfahrer, fahren oft Lastkraftwagen nur ehrenamtlich bei der Feuerwehr und sollten sich daher nach Möglichkeit auf einen Stand der Fahrzeugtechnik und der technischen Geräte einstellen können. Es ist somit – neben der Einsatztaktik - auch aus Fürsorgegründen sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt die Fahrzeugbeschaffungen durchzuführen und den im Jahr 2014 begonnenen Prozess der Ersatzbeschaffungen abzuschließen.

Beide Fahrzeuge sind überdies mit einer erweiterten Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet und können auch mit weniger Personal im Falle einer zweiten Alarmierung zu Notsituationen ausrücken.

Im Einzelnen:

1. Mannschaftstransportwagen

Ein Mannschaftstransportwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Aufnahme mindestens einer Staffel (sechs Personen) und maximal einer Gruppe (neun Personen). Es ist vorrangig zum Transport einer Mannschaft bestimmt. Die zulässige Gesamtmasse darf in der Regel höchstens 3500 kg betragen. Es sind nach der technischen Baubeschreibung des Innenministeriums handelsübliche Kombi-Fahrzeuge (auf Transporter-Basis) zu verwenden.

Dem Begriff des Mannschaftstransports kommt auch durch die Änderungen anderer Normen eine besondere Bedeutung zu (z. B. ist ein Mehrzweckfahrzeug nur noch für sechs Personen ausgelegt). Betrachtet man beispielsweise den Rüstwagen mit seiner umfangreichen und auch schweren technischen Ausstattung und stellt seine Fahrzeugbesatzung von drei Personen dabei gegenüber, wird man zwingend zur Erfordernis weiterer Einsatzkräfte kommen.

Aufgrund der diversen Anhänger der Feuerwehr Poing (Boot, Ölspur, Mehrzweck) ist eine Anhängerkupplung aus einsatztaktischen Gründen auch am Mannschaftstransportwagen unabdingbar.

Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Vielzahl von Feuerwehrdienstleistenden der Mannschaft nur über einen Führerschein der Klasse B verfügt, so dass durch diese zumindest der Mannschaftstransportwagen neben dem Mehrzweckfahrzeug gefahren werden darf.

Derzeit wird provisorisch als Mannschaftstransportwagen das vormalige Mehrzweckfahrzeug verwendet. Dies ist ein bereits jetzt 19 Jahre alter Mercedes Sprinter, der gleichzeitig auch als ein Gerätewart-/Hausmeisterfahrzeug der Gemeinde vormals eingesetzt war. Aus technischer Sicht ist eine Aussonderung daher zeitnah dringend geboten.

2. Löschgruppenfahrzeug

Löschgruppenfahrzeuge (LF) sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe. Zur Ausstattung gehören eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, ein Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (neun Personen). Diese Fahrzeuge werden überwiegend zur Brandbekämpfung und zum Fördern von Wasser eingesetzt. Die Zahl nach den Abkürzungen LF – hier: 20 – steht für den Pumpen-Nennförderstrom in l/min (also 2000 l/min).

Das Löschfahrzeug ist von allen Fahrzeugen in Poing das meist alarmierte und eingesetzte Fahrzeug. Es ist für sehr viele Einsätze ein wichtiges Werkzeug. Hierzu zählen insbesondere:

  • Brandeinsätze
  • Brandeinsätze in Verbindung mit der Drehleiter
  • Gefahrguteinsätze
  • Kleinere technische Hilfeleistungen
  • Funktion als Sonderfahrzeug aufgrund seiner Strahlenschutzausrüstung

Das Fahrzeug wurde bereits im Jahre 2003 in Betrieb genommen, wird also zum geplanten Austauschzeitpunkt zwanzig Jahre alt sein. Es ist in diesem Alter entsprechend anfälliger für Reparaturen, was zu einer enormen Kostensteigerung in naher Zukunft führen wird. Die Reparaturintervalle verkürzen sich schon jetzt ersichtlich, was auch zu immer häufigeren Ausfällen des Fahrzeuges sorgt und die Feuerwehr sichtlich einschränkt.

Nach heutigem Stand der Technik und vor dem Hintergrund der umfangreichen und vielfältigen Einsätze erfüllt das vorhandene Löschgruppenfahrzeug somit in naher Zukunft nicht mehr die Voraussetzungen, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können.

3. Beschaffungsprozess

Um eine rechtzeitige Einsatzbereitschaft der neuen Fahrzeuge zu den genannten Zeiten gewährleisten zu können, ist es aufgrund des langen Vorlaufs (Zuschussverfahren, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Ausschreibungsverfahren mit den Teillosen Fahrgestell / Aufbau / Beladung etc.) und der langen Produktionszeit erforderlich, dass der Gemeinderat bereits jetzt den entsprechenden Grundsatzbeschluss fasst.

4. Fazit:

Neben der professionellen Abwicklung der vielfältigen Einsatzlagen steht die Fürsorge gegenüber den eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden an erster Stelle der Verantwortlichen in Feuerwehr und Verwaltung. Hierfür ist - neben z.B. einer zeitgemäßen persönlichen Schutzausstattung, gut ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräften, Übungsfahrten bzw. Sicherheitstrainings der Ma-schinisten u.v.m. - eine entscheidende Voraussetzung, dass Feuerwehrfahrzeuge nach ca. 20 Jahren ersetzt werden, da sich der Stand der (Sicherheits-)Technik in dieser Zeit regelmäßig erheblich verändert. Der Beschaffungsprozess sollte daher aus den dargelegten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitet werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens und eines Löschgruppenfahrzeugs 20 für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahresende 2020 (MTW) bzw. für das Jahr 2023 (LF 20) an.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung der Fahrzeuge vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass diese Fahrzeuge spätestens im Jahr 2021 (MTW) bzw. im Jahr 2023 (LF 20) einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Alternative Antriebe – insbesondere beim Mannschaftstransportwagen – sind nach Möglichkeit einzusetzen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Löschgruppenfahrzeug sind im Haushaltsplan 2023 bei Haushaltsstelle 13000.935000 in Höhe von 550.000 € anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten Kosten (nach heutigem Wissensstand) für einen Mannschaftstransportwagen liegen bei ca. 90.000 – 100.000 €. Seitens der Regierung von Oberbayern wird derzeit ein Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 12.500 € gewährt. Dieser wird voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können, da die Einhaltung der dafür notwendigen Gewichtsreserve von 100 kg nicht möglich sein wird und somit eine Führerscheinklasse C 1 erforderlich würde. Dies soll aber gerade vermieden werden.

Die Haushaltsmittel sind eingestellt.

Die geschätzten Kosten für ein Löschgruppenfahrzeug liegt bei ca. 500.000 – 550.000 €. Seitens der Regierung von Oberbayern wird derzeit ein Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 100.000 € gewährt. Für den Verbleib des alten Löschfahrzeuges können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. In üblicher Weise wird dieses gegen Höchstgebot veräußert und als Einnahme dem Gemeindehaushalt zugeführt. Die Mittel sind in der Finanzplanung bereits im Jahr 2022 berücksichtigt. Durch die Verschiebung des Projekts auf das Jahr 2023 wurde auch der Finanzlage und den Haushaltsgrundsätzen besonders Rechnung getragen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Derzeit sind sog. alternative Antriebe für Feuerwehreinsatzfahrzeuge erst in der Anfangsphase. So wird beispielsweise aktuell bei der Berufsfeuerwehr Berlin ein großer Feldversuch unternommen. Inwieweit derartige Erkenntnisse von Berufsfeuerwehren, deren Fahrzeuge ständig bewegt werden, auf Freiwillige Feuerwehren zu übertragen sind, bleibt offen.

Neue umweltfreundlichere Kraftstoffe - wie z.B. Gas-to-liquids Fuel (GTL) (Hinweis: derzeit in der Erprobungsphase des Baubetriebshofes) -

oder

alternative Antriebe - insbesondere für den Mannschaftstransportwagen (Hinweis: sofern es die Zugleistung für einen Anhänger gewährleistet) -

werden in der Beschaffung selbstverständlich geprüft.

Als Fahrzeuge zur direkten und zeitkritischen Rettung von Menschenleben, Tieren und Besitz muss die Einsatzsicherheit jedoch an erster Priorität stehen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Feuerwehrfahrzeuge im Vergleich zu anderen Fahrzeugen einer Kommune nur sehr wenig bewegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens und eines Löschgruppenfahrzeugs 20 für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahresende 2020 (MTW) bzw. für das Jahr 2023 (LF 20) an.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung der Fahrzeuge vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass diese Fahrzeuge spätestens im Jahr 2021 (MTW) bzw. im Jahr 2023 (LF 20) einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Alternative Antriebe – insbesondere beim Mannschaftstransportwagen – sind nach Möglichkeit einzusetzen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Löschgruppenfahrzeug sind im Haushaltsplan 2023 bei Haushaltsstelle 13000.935000 in Höhe von 550.000 € anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing;
Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen und Löschgruppenfahrzeug "LF Brand" bzw. LF 20
(rap) Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Poing und der Verwaltung ist die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und eines Löschgruppenfahrzeuges 20 (LF 20) für das Jahr 2020 (MTW) bzw. 2023 (LF 20) geplant und in Folge auch im Haushalts- bzw. Finanzplan berücksichtigt.

Mit dem starken und stetigen Wandel der Gemeinde Poing ist auch eine Änderung des Aufgabenspektrums der Feuerwehr verbunden. Die Schaffung von Wohngebieten und die Neuansiedelung bzw. der Aus- und Umbau bestehender Gewerbebetriebe stellt die Feuerwehr vor neue Herausforderungen und fordert eine Anpassung und Erweiterung der nötigen Einsatzmittel.

In dem sich verändernden Einsatzspektrum ist deutlich zu erkennen, dass die stark wachsende Gemeinde bestens mit ihrer Feuerwehr gerüstet sein muss. Alleine im letzten Jahr hatte die Freiwillige Feuerwehr Poing 42 Tage, an denen mehr als ein Einsatz pro Tag alarmiert wurde.

Dabei gab es mehrere Tage, an denen mindestens zwei Einsätze an unterschiedlichen Einsatzstellen zur fast selben Zeit alarmiert wurden. Alleine diese Realität steht für die weiter zwingend erforderliche Modernisierung und Anpassung des Fuhrparks sowie der zugehörigen erforderlichen Beladung.

Es ist aktuell auch nicht mehr gewährleistet, dass ein Feuerwehrfahrzeug tagsüber voll besetzt ausrücken kann. Immer mehr Feuerwehrdienstleistende haben Arbeitsstellen, die außerhalb des Anfahrtsbereichs für einen Einsatz liegen und können somit während der Arbeitszeit keinen Dienst leisten. Moderne Feuerwehrfahrzeuge wirken dieser Problematik durch eine erleichterte Bedienung und durch zeitgemäße technische Hilfsmittel entgegen. So wurden auch die bisher bestehenden und vorhandenen Fahrzeuge für die Zukunft gerüstet.

Eine möglichst einheitliche Fahrzeugbedienung ist daneben ein wichtiger Sicherheitsvorteil für die Fahrzeugführer (Maschinisten) und somit letztlich der Fahrzeugbesatzung. Maschinisten sind in der Regel keine Berufskraftfahrer, fahren oft Lastkraftwagen nur ehrenamtlich bei der Feuerwehr und sollten sich daher nach Möglichkeit auf einen Stand der Fahrzeugtechnik und der technischen Geräte einstellen können. Es ist somit – neben der Einsatztaktik - auch aus Fürsorgegründen sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt die Fahrzeugbeschaffungen durchzuführen und den im Jahr 2014 begonnenen Prozess der Ersatzbeschaffungen abzuschließen.

Beide Fahrzeuge sind überdies mit einer erweiterten Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet und können auch mit weniger Personal im Falle einer zweiten Alarmierung zu Notsituationen ausrücken.

Im Einzelnen:

1. Mannschaftstransportwagen

Ein Mannschaftstransportwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, geeignet zur Aufnahme mindestens einer Staffel (sechs Personen) und maximal einer Gruppe (neun Personen). Es ist vorrangig zum Transport einer Mannschaft bestimmt. Die zulässige Gesamtmasse darf in der Regel höchstens 3500 kg betragen. Es sind nach der technischen Baubeschreibung des Innenministeriums handelsübliche Kombi-Fahrzeuge (auf Transporter-Basis) zu verwenden.

Dem Begriff des Mannschaftstransports kommt auch durch die Änderungen anderer Normen eine besondere Bedeutung zu (z. B. ist ein Mehrzweckfahrzeug nur noch für sechs Personen ausgelegt). Betrachtet man beispielsweise den Rüstwagen mit seiner umfangreichen und auch schweren technischen Ausstattung und stellt seine Fahrzeugbesatzung von drei Personen dabei gegenüber, wird man zwingend zur Erfordernis weiterer Einsatzkräfte kommen.

Aufgrund der diversen Anhänger der Feuerwehr Poing (Boot, Ölspur, Mehrzweck) ist eine Anhängerkupplung aus einsatztaktischen Gründen auch am Mannschaftstransportwagen unabdingbar.

Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Vielzahl von Feuerwehrdienstleistenden der Mannschaft nur über einen Führerschein der Klasse B verfügt, so dass durch diese zumindest der Mannschaftstransportwagen neben dem Mehrzweckfahrzeug gefahren werden darf.

Derzeit wird provisorisch als Mannschaftstransportwagen das vormalige Mehrzweckfahrzeug verwendet. Dies ist ein bereits jetzt 19 Jahre alter Mercedes Sprinter, der gleichzeitig auch als ein Gerätewart-/Hausmeisterfahrzeug der Gemeinde vormals eingesetzt war. Aus technischer Sicht ist eine Aussonderung daher zeitnah dringend geboten.

2. Löschgruppenfahrzeug

Löschgruppenfahrzeuge (LF) sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe. Zur Ausstattung gehören eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, ein Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (neun Personen). Diese Fahrzeuge werden überwiegend zur Brandbekämpfung und zum Fördern von Wasser eingesetzt. Die Zahl nach den Abkürzungen LF – hier: 20 – steht für den Pumpen-Nennförderstrom in l/min (also 2000 l/min).

Das Löschfahrzeug ist von allen Fahrzeugen in Poing das meist alarmierte und eingesetzte Fahrzeug. Es ist für sehr viele Einsätze ein wichtiges Werkzeug. Hierzu zählen insbesondere:

  • Brandeinsätze
  • Brandeinsätze in Verbindung mit der Drehleiter
  • Gefahrguteinsätze
  • Kleinere technische Hilfeleistungen
  • Funktion als Sonderfahrzeug aufgrund seiner Strahlenschutzausrüstung

Das Fahrzeug wurde bereits im Jahre 2003 in Betrieb genommen, wird also zum geplanten Austauschzeitpunkt zwanzig Jahre alt sein. Es ist in diesem Alter entsprechend anfälliger für Reparaturen, was zu einer enormen Kostensteigerung in naher Zukunft führen wird. Die Reparaturintervalle verkürzen sich schon jetzt ersichtlich, was auch zu immer häufigeren Ausfällen des Fahrzeuges sorgt und die Feuerwehr sichtlich einschränkt.

Nach heutigem Stand der Technik und vor dem Hintergrund der umfangreichen und vielfältigen Einsätze erfüllt das vorhandene Löschgruppenfahrzeug somit in naher Zukunft nicht mehr die Voraussetzungen, um wirkungsvolle Hilfe leisten zu können.

3. Beschaffungsprozess

Um eine rechtzeitige Einsatzbereitschaft der neuen Fahrzeuge zu den genannten Zeiten gewährleisten zu können, ist es aufgrund des langen Vorlaufs (Zuschussverfahren, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Ausschreibungsverfahren mit den Teillosen Fahrgestell / Aufbau / Beladung etc.) und der langen Produktionszeit erforderlich, dass der Gemeinderat bereits jetzt den entsprechenden Grundsatzbeschluss fasst.

4. Fazit:

Neben der professionellen Abwicklung der vielfältigen Einsatzlagen steht die Fürsorge gegenüber den eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden an erster Stelle der Verantwortlichen in Feuerwehr und Verwaltung. Hierfür ist - neben z.B. einer zeitgemäßen persönlichen Schutzausstattung, gut ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräften, Übungsfahrten bzw. Sicherheitstrainings der Ma-schinisten u.v.m. - eine entscheidende Voraussetzung, dass Feuerwehrfahrzeuge nach ca. 20 Jahren ersetzt werden, da sich der Stand der (Sicherheits-)Technik in dieser Zeit regelmäßig erheblich verändert. Der Beschaffungsprozess sollte daher aus den dargelegten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitet werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten Kosten (nach heutigem Wissensstand) für einen Mannschaftstransportwagen liegen bei ca. 90.000 – 100.000 €. Seitens der Regierung von Oberbayern wird derzeit ein Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 12.500 € gewährt. Dieser wird voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können, da die Einhaltung der dafür notwendigen Gewichtsreserve von 100 kg nicht möglich sein wird und somit eine Führerscheinklasse C 1 erforderlich würde. Dies soll aber gerade vermieden werden.

Die Haushaltsmittel sind eingestellt.

Die geschätzten Kosten für ein Löschgruppenfahrzeug liegt bei ca. 500.000 – 550.000 €. Seitens der Regierung von Oberbayern wird derzeit ein Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 100.000 € gewährt. Für den Verbleib des alten Löschfahrzeuges können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. In üblicher Weise wird dieses gegen Höchstgebot veräußert und als Einnahme dem Gemeindehaushalt zugeführt. Die Mittel sind in der Finanzplanung bereits im Jahr 2022 berücksichtigt. Durch die Verschiebung des Projekts auf das Jahr 2023 wurde auch der Finanzlage und den Haushaltsgrundsätzen besonders Rechnung getragen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

Derzeit sind sog. alternative Antriebe für Feuerwehreinsatzfahrzeuge erst in der Anfangsphase. So wird beispielsweise aktuell bei der Berufsfeuerwehr Berlin ein großer Feldversuch unternommen. Inwieweit derartige Erkenntnisse von Berufsfeuerwehren, deren Fahrzeuge ständig bewegt werden, auf Freiwillige Feuerwehren zu übertragen sind, bleibt offen.

Neue umweltfreundlichere Kraftstoffe - wie z.B. Gas-to-liquids Fuel (GTL) (Hinweis: derzeit in der Erprobungsphase des Baubetriebshofes) -

oder

alternative Antriebe - insbesondere für den Mannschaftstransportwagen (Hinweis: sofern es die Zugleistung für einen Anhänger gewährleistet) -

werden in der Beschaffung selbstverständlich geprüft.

Als Fahrzeuge zur direkten und zeitkritischen Rettung von Menschenleben, Tieren und Besitz muss die Einsatzsicherheit jedoch an erster Priorität stehen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Feuerwehrfahrzeuge im Vergleich zu anderen Fahrzeugen einer Kommune nur sehr wenig bewegt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss nach dem Sachvortrag einstimmig den folgenden Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens und eines Löschgruppenfahrzeugs 20 für die Freiwillige Feuerwehr Poing zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zum Jahresende 2020 (MTW) bzw. für das Jahr 2023 (LF 20) an.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr die Beschaffung der Fahrzeuge vorzubereiten. Ziel ist dabei, dass diese Fahrzeuge spätestens im Jahr 2021 (MTW) bzw. im Jahr 2023 (LF 20) einsatzfähig der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Hierzu hat die Verwaltung fristgerecht die entsprechenden Förderanträge zu stellen, die losweise Ausschreibung durchzuführen und die Vergaben durch den Gemeinderat vorzubereiten.

Alternative Antriebe – insbesondere beim Mannschaftstransportwagen – sind nach Möglichkeit einzusetzen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Löschgruppenfahrzeug sind im Haushaltsplan 2023 bei Haushaltsstelle 13000.935000 in Höhe von 550.000 € anzusetzen.

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3. Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auch im Jahr 2020 sollen folgende Märkte stattfinden:

       24.05.2020 (Frühjahrsmarkt) und am
       18.10.2020 (Herbstmarkt).

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt.

Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Dem Erlass der Rechtsverordnung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die negativen Auswirkungen einer Sonntagsöffnung können durch die Verwaltung selbst nicht beziffert werden, da diese im privaten/geschäftlichen Umfeld stattfinden. Durch den beschränkten Anwendungsbereich der Verordnung nur auf die Geschäfte, die in einer Fußläufigkeit zur Marktveranstaltung liegen, ist jedoch nur von geringen negativen Folgen auszugehen.

Beschluss

Dem Erlass der Rechtsverordnung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2020

(rap) Auch im Jahr 2020 sollen folgende Märkte stattfinden:
       24.05.2020 (Frühjahrsmarkt) und am
       18.10.2020 (Herbstmarkt).
Der Frühjahrsmarkt findet hierbei alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.
Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.
Die Sonntagsöffnung muss sich daher auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:
  • Alte Gruber Straße
  • Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
  • Bahnhofstraße
  • Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
  • Bürgerstraße
  • Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
  • Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
  • Hauptstraße
  • Marktstraße
  • Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
  • Poststraße
  • Rathausstraße
Die negativen Auswirkungen einer Sonntagsöffnung auf den Klimaschutz können durch die Verwaltung selbst nicht beziffert werden, da diese im privaten/geschäftlichen Umfeld stattfinden. Durch den beschränkten Anwendungsbereich der Verordnung auf die Geschäfte, die in einer Fußläufigkeit zur Marktveranstaltung liegen, ist jedoch nur von geringen negativen Folgen auszugehen.
Nach dem Sachvortrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für den 24.05.2020 und den 18.10.2020 aus Anlass der festgesetzten Sonntagsmärkte in der Gemeinde Poing zu erlassen. Die Bekanntmachung der Verordnung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Ortsnachrichtenblattes.

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4. Geförderter Wohnungsbau in Poing; Informationen zu den verschiedenen Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat bei der Beschaffung neuen Wohnraums und bei der Bebauung des im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücks WA 1.3 im Baugebiet W7 verschiedene Möglichkeiten, den Wohnungsbau dort umzusetzen.

Sowohl der selbstständige Bau von Wohnungen durch die Gemeinde in Form eines zu diesem Zweck zu gründenden Unternehmens, als auch der Bau über das gemeinsam geführte Kommunalunternehmen des Landkreises Ebersberg (WBEgKU) kommen in Betracht, sofern der Grundstücksbestand und die späteren Wohnungen im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollen. In diesen Fällen kann die Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms – KommWFP genutzt werden.

Alternativ kann die Gemeinde das Grundstück an einen privaten Träger (z. B. Bayern Heim GmbH, Oberbayerische Heimstätte, Südhausbau) veräußern, der dann dort, wie bereits in anderen Bauabschnitten in Zusammenarbeit mit der Oberbayerischen Heimstätte, der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg oder der Südhausbau geschehen, günstige EOF-Wohnungen baut.

Die Verwaltung erläutert in der Sitzung anhand einer Präsentation die Alternativen.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat diese Thematik in der neuen Legislaturperiode vertieft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Kurzbericht

Geförderter Wohnungsbau in Poing;
Informationen zu den verschiedenen Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten
(bro) Die Verwaltung hat die verschiedenen Möglichkeiten der Bauherrschaft bei der Beschaffung neuen Wohnraums und der Bebauung des im Gemeindeeigentum stehenden Grundstücks WA 1.3 im Baugebiet W7 erläutert.
Sowohl der selbstständige Bau von Wohnungen durch die Gemeinde in Form eines zu diesem Zweck zu gründenden Kommunalunternehmens, als auch der Bau über das gemeinsam geführte Kommunalunternehmen des Landkreises Ebersberg (WBEgKU) kommen in Betracht, sofern der Grundstücksbestand und die späteren Wohnungen im Eigentum der Gemeinde verbleiben sollen. In diesen Fällen kann die Förderung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms – KommWFP genutzt werden.
Alternativ kann die Gemeinde das Grundstück an einen privaten Träger veräußern, der dann dort, wie bereits in anderen Bauabschnitten in Zusammenarbeit mit der Oberbayerischen Heimstätte, der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg oder der Südhausbau geschehen, günstige EOF-Wohnungen baut.
Die Verwaltung hat insbesondere auf die Fördermöglichkeiten des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) des Freistaats Bayern i.H.v. 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten hingewiesen.
Es wurde dem Gemeinderat empfohlen, das Thema in der neuen Legislaturperiode nochmal zu vertiefen.

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5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing für Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 13.01.2020 folgenden Antrag:

„Wir beantragen, dass die Gemeinde Poing zusammen mit der Energieagentur des Landkreises geeignete Konzepte erarbeitet, um für nachfolgende Szenarien Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet zu errichten.

Folgende Szenarien sind zu berücksichtigen:
  • Ladestationen im öffentlichen Raum (Straßen) zur öffentlichen Nutzung
  • Ladestationen auf Parkplätzen / in Tiefgaragen, an öffentlichen Gebäuden oder Grundstücken der Gemeinde
    • Beispiel: Grund- und Mittelschulen, Bürgerhaus und Rathaus
  • Verbindliche Vorschriften für alle in aktueller Planung befindlichen und neuen Neubau- und Umbauprojekten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur, z.B. durch vorgeschriebene Quoten für E-Parkplätze und Ladestationen je x Parkplätze, durch Vorrüstungen von Leerrohren an allen Parkplätzen zur nachträglichen Installation von Ladesäulen. Die aktuellen Gesetze, Gesetzesvorlagen und Normen sind die Grundlage und sind anzuwenden.
  • Aufklärung von Besitzern privater Parkflächen (z.B. Firmen, Einkaufscentern, Privatpersonen) über Förderungsmöglichkeiten durch Bund und Länder im Rahmen von zielgerichteten Informationsweitergaben (z.B. Ortsnachrichtenblatt) und um mögliche Kooperationen mit den Energieversorgern zu ermöglichen.
  • Unterstützung von Pendlern durch Einrichtung von Ladestationen an den S-Bahnhöfen

Für alle Szenarien sind die Förderprogramme des Bundes (Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18.11.2019) voll auszuschöpfen.
Ladestationen sollen so verteilt werden, dass es den Nutzern von Elektrofahrzeugen möglich wird, Elektrofahrzeuge überall im Gemeindegebiet einfach zu laden. Beispielhaft sind hier die Ladestationen der Stadtwerke München.
Bestandteil des Konzeptes sollten auch Gespräche mit den regionalen Gewerbetreibenden sein, um ein attraktives Angebot zur Installation einer Ladeinfrastruktur in Privathaushalten anbieten zu können (Elektroinstallation, Erd-und Gartenarbeiten etc.).“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Landkreisebene besteht bereits ein Elektromobilitätskonzept, das von der Energieagentur Ebersberg-München beauftragt und von der Firma „teamred“ umgesetzt wurde. Das Konzept wurde im Jahr 2018 vorgestellt und steht auf der Homepage der Energieagentur zum Download zur Verfügung. Das Elektromobilitätskonzept besteht aus den drei Teilen „Ist-Analyse“, „Maßnahmen-Konzept“ und „Ladeinfrastruktur-Konzept“. Im letztgenannten Teil wird u.a. auf die öffentliche sowie private und halböffentliche Ladeinfrastruktur eingegangen.
Der kommunale Energieversorger EBERWerk steht allen Landkreisgemeinden als Kooperationspartner in Sachen Elektromobilitätskonzept und Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Das Mobilitätskonzept der Gemeinde Poing für die Wohngebiete W7, W8 und Gesamtgemeinde wurde im Jahr 2019 in Auftrag gegeben. Ein Punkt dieses Konzepts soll auch der Ausbau der Elektromobilität und damit einhergehend der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sein. So bestehen bereits Planungen für Elektroladesäulen für das Wohngebiet W7 nördlich der Bergfeldstraße. Die Gemeinde arbeitet hier eng u.a. mit der ARGE Poing am Bergfeld zusammen.

An der Grundschule am Bergfeld wurden im Bereich der Lehrerparkplätze Vorrüstungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge (vorwiegend verlegte Leerrohre) von Anfang an mit geplant und auch ausgeführt.
An der Grundschule Karl-Sittler-Straße ist die Ausführung von drei E-Ladesäulen (nutzbar für jew. zwei Fahrzeuge) in der Tiefgarage geplant, im Bereich der oberirdischen Parkplätze auf der Westseite werden Leerrohre für die Nachrüstung zweier E-Ladesäulen (nutzbar für jew. zwei Fahrzeuge) verlegt.
Des Weiteren werden auch bei der Sanierung des P+R Gebäudes am Bahnhof Poing weitere Ladesäulen mit in die Planungen aufgenommen.

Die Verwaltung sieht die Inhalte des Antrags als Teil des Mobilitätskonzeptes und beurteilt den Antrag deshalb positiv.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Positive Auswirkungen durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur, wenn durch die Elektromobilität Fahrten von Autos mit Verbrennungsmotor ersetzt werden und der Strom für den Antrieb aus regenerativen Energien bzw. synthetischen Kraftstoffen gewonnen wird.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing für Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing
(gnä) Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 13.01.2020 folgenden Antrag:

„Wir beantragen, dass die Gemeinde Poing zusammen mit der Energieagentur des Landkreises geeignete Konzepte erarbeitet, um für nachfolgende Szenarien Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet zu errichten.

Folgende Szenarien sind zu berücksichtigen:
  • Ladestationen im öffentlichen Raum (Straßen) zur öffentlichen Nutzung
  • Ladestationen auf Parkplätzen / in Tiefgaragen, an öffentlichen Gebäuden oder Grundstücken der Gemeinde
    • Beispiel: Grund- und Mittelschulen, Bürgerhaus und Rathaus
  • Verbindliche Vorschriften für alle in aktueller Planung befindlichen und neuen Neubau- und Umbauprojekten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur, z.B. durch vorgeschriebene Quoten für E-Parkplätze und Ladestationen je x Parkplätze, durch Vorrüstungen von Leerrohren an allen Parkplätzen zur nachträglichen Installation von Ladesäulen. Die aktuellen Gesetze, Gesetzesvorlagen und Normen sind die Grundlage und sind anzuwenden.
  • Aufklärung von Besitzern privater Parkflächen (z.B. Firmen, Einkaufscentern, Privatpersonen) über Förderungsmöglichkeiten durch Bund und Länder im Rahmen von zielgerichteten Informationsweitergaben (z.B. Ortsnachrichtenblatt) und um mögliche Kooperationen mit den Energieversorgern zu ermöglichen.
  • Unterstützung von Pendlern durch Einrichtung von Ladestationen an den S-Bahnhöfen

Für alle Szenarien sind die Förderprogramme des Bundes (Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18.11.2019) voll auszuschöpfen.
Ladestationen sollen so verteilt werden, dass es den Nutzern von Elektrofahrzeugen möglich wird, Elektrofahrzeuge überall im Gemeindegebiet einfach zu laden. Beispielhaft sind hier die Ladestationen der Stadtwerke München.
Bestandteil des Konzeptes sollten auch Gespräche mit den regionalen Gewerbetreibenden sein, um ein attraktives Angebot zur Installation einer Ladeinfrastruktur in Privathaushalten anbieten zu können (Elektroinstallation, Erd-und Gartenarbeiten etc.).“

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Landkreisebene besteht bereits ein Elektromobilitätskonzept, das von der Energieagentur Ebersberg-München beauftragt und von der Firma „teamred“ umgesetzt wurde. Das Konzept wurde im Jahr 2018 vorgestellt und steht auf der Homepage der Energieagentur zum Download zur Verfügung. Das Elektromobilitätskonzept besteht aus den drei Teilen „Ist-Analyse“, „Maßnahmen-Konzept“ und „Ladeinfrastruktur-Konzept“. Im letztgenannten Teil wird u.a. auf die öffentliche sowie private und halböffentliche Ladeinfrastruktur eingegangen.
Der kommunale Energieversorger EBERWerk steht allen Landkreisgemeinden als Kooperationspartner in Sachen Elektromobilitätskonzept und Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Das Mobilitätskonzept der Gemeinde Poing für die Wohngebiete W7, W8 und Gesamtgemeinde wurde im Jahr 2019 in Auftrag gegeben. Ein Punkt dieses Konzepts soll auch der Ausbau der Elektromobilität und damit einhergehend der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sein. So bestehen bereits Planungen für Elektroladesäulen für das Wohngebiet W7 nördlich der Bergfeldstraße. Die Gemeinde arbeitet hier eng u.a. mit der ARGE Poing am Bergfeld zusammen.

An der Grundschule am Bergfeld wurden im Bereich der Lehrerparkplätze Vorrüstungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge (vorwiegend verlegte Leerrohre) von Anfang an mit geplant und auch ausgeführt.
An der Grundschule Karl-Sittler-Straße ist die Ausführung von drei E-Ladesäulen (nutzbar für jew. zwei Fahrzeuge) in der Tiefgarage geplant, im Bereich der oberirdischen Parkplätze auf der Westseite werden Leerrohre für die Nachrüstung zweier E-Ladesäulen (nutzbar für jew. zwei Fahrzeuge) verlegt.
Des Weiteren werden auch bei der Sanierung des P+R Gebäudes am Bahnhof Poing weitere Ladesäulen mit in die Planungen aufgenommen.

Die Verwaltung sieht die Inhalte des Antrags als Teil des Mobilitätskonzeptes und beurteilt den Antrag deshalb positiv.

In seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2020 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Antrag wird zugestimmt.

Datenstand vom 10.03.2020 13:24 Uhr