Datum: 05.03.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:12 Uhr bis 22:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Schuldenstand zum 31.12.2019, voraussichtliche Schuldenentwicklung und Gewerbesteuerentwicklung
1.2 Teilnahme der Gemeinde Poing an kommunalem Energieeffizienznetzwerk
1.3 Investitionspauschalen an die Gemeinden und Landkreise im Jahr 2020; Rundschreiben des Bayer. Städtetages vom 10.02.2020
1.4 Mobilfunk; Inbetriebnahme Mobilfunkanlage auf Fl.Nr. 1402 an der Münchner Straße / Senator-Gerauer-Straße
1.5 Umgestaltung und Neubau der Römerstraße und Wikingerstraße; Sachstand
1.6 Schriftliche Anfrage der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zum Thema Lärmschutz; Sachstand - Zwischeninformation
1.7 Asyl- und Flüchtlingsthemen
1.8 S-Bahn Haltepunkt Poing; Bahnsteigbreiten
1.9 Containerstandplatz Seewinkel
1.10 Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen wegen der Verbreitung des neuartigen Coronavirus
1.11 Verkehrsregelung für Rad Fahrende im "Am Hanslbrunn"
1.12 Lichtzeichenanlage Neufarner Straße; Probebetrieb
2 Mobilitätskonzept Poing; Vorstellung der Ergebnisse der Haushalts- und Mitarbeiterbefragung
3 MVG Rad in der Gemeinde Poing; Beschluss zur Umsetzung in Poing
4 Angelegenheiten des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Ebersberg, Bereitschaft Poing; Zuschuss für Einsatzfahrzeug (Erstversorgungsteam)
5 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing; Zuschussantrag zur Umrüstung der Aufzugsanlage im Ev. Gemeindezentrum
6 Essensversorgung an der Karl-Sittler-Grundschule und der Anni-Pickert Grundschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2018/2019, Personalkostenansatz Schuljahr 2019/2020
7 Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule, an der Grundschule Am Bergfeld sowie an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Jahresrechnung 2018/2019, Haushaltsansatz 2019/2020
8 Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2018/2019

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1
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1.1. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Schuldenstand zum 31.12.2019, voraussichtliche Schuldenentwicklung und Gewerbesteuerentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

1. Schuldenentwicklung

Der Schuldenstand Ende 2019 liegt bei etwa 24,9 Mio. €.

Die Kreditermächtigungen für 2020 liegen bei 13,2 Mio. € (aus HH-Satzung 2020 und Vorjahren).

Planmäßig lägen die Schulden Ende 2020 damit etwa bei  36,7 Mio. € (Altschulden + Kreditermächtigung  ./. Tilgungen).

Neu ist eine einmalige vorläufige Gewerbesteuernachzahlung im Februar 2020 in Höhe eines zweistelligen Mio.-Betrags.

Für Mehreinnahmen ist kein Nachtragshaushalt nötig.

Aufgrund der GewSt.-Nachzahlung wird die Nutzung der Kreditermächtigungen nicht nötig sein.

Die Schulden werden Ende 2020 voraussichtlich bei etwa 23,5 Mio. € liegen.

Damit relativiert sich die Berichterstattung von den Rekordschulden.

Als Momentaufnahme ist die Gemeinde im Saldo "schuldenfrei".


2. Gewerbesteuer-Einmaleffekt

Die einmalige Mehreinnahme in Höhe eines zweistelligen Mio.-Betrages führt 2020 zu einer einmaligen Mehrausgabe bei der GewSt.-Umlage.

2022 wird ein zweistelliger Mio.-Betrag für die Kreisumlage aus dieser Mehreinnahme fällig werden.

Unter dem Strich verbleibt der Gemeinde ein hoher einstelliger Mio.-Betrag.

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1.2. Teilnahme der Gemeinde Poing an kommunalem Energieeffizienznetzwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 27.01.2020 informierten die Energieagentur und das Institut für nachhaltige Energieversorgung an der Technischen Hochschule Rosenheim (INEV) die Gemeinden aus den Landkreisen München und Ebersberg über die Gründung eines Regionalen Energieeffizienznetzwerks für Kommunen.

Ziele des Netzwerks sind die Steigerung der Energieeffizienz, die Verminderung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und die Senkung von Energiekosten in den teilnehmenden Kommunen.

Das Netzwerk läuft über drei Jahre und wird über die gesamte Laufzeit professionell durch die Energieagentur und INEV gemeinsam betreut (Netzwerkmanagement, Moderation, energietechnische Beratung).

Die Netzwerkarbeit wird über die Kommunalrichtlinie mit einem Zuschuss von 60 % gefördert. Der verbleibende Eigenanteil der teilnehmenden Kommune liegt bei etwa 6.000 € pro Jahr zzgl. MwSt. Die Gemeinde Poing hat sich dazu entschlossen, an diesem Netzwerk teilzunehmen.

In einer der kommenden Gemeinderatssitzungen wird Herr Dominikus Brücker, Geschäftsführer von INEV, das Netzwerk vorstellen und auf Fragen eingehen.

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1.3. Investitionspauschalen an die Gemeinden und Landkreise im Jahr 2020; Rundschreiben des Bayer. Städtetages vom 10.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 10.02.2020 ging das Rundschreiben Nr. 021/2020 des Bayer. Städtetags selben Datums bei der Gemeinde Poing ein.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise zur (Mit)Finanzierung ihrer Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG. Für das Jahr 2020 stehen hierfür 446 Mio. Euro zur Verfügung. Die auf Ihre Stadt/Gemeinde entfallende Investitionspauschale wurde Ihnen bereits vom Statistischen Landesamt mitgeteilt. Ergänzend dazu übersenden wir Ihnen die gemeinde- und landkreisscharfe Gesamtübersicht für ganz Bayern.“

Die Gemeinde Poing erhält für das Jahr 2020 162.338,-- €.

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1.4. Mobilfunk; Inbetriebnahme Mobilfunkanlage auf Fl.Nr. 1402 an der Münchner Straße / Senator-Gerauer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit Schreiben vom 17.02.2020 mit, dass geplant ist, die neue GSM 900, UMTS und LTE 1800 Anlage, Standort MY5085 Poing 11, in der KW 10 (ab 02.03.2020) in Betrieb zu nehmen und damit eine verbesserte Funkinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

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1.5. Umgestaltung und Neubau der Römerstraße und Wikingerstraße; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2014 wurde von der Bauverwaltung das Ingenieurbüro Schmidt & Potamitis mit den Planungsleistungen beauftragt.

Dem 1. Bürgermeister Albert Hingerl wurde Montag, den 29.06.2015 eine Unterschriftenliste der Grundstückseigentümer der Römerstraße übergeben.

Mit dieser Unterschriftenliste wurde eine Verschiebung der Sanierung der Römerstraße um 5 Jahre bis ins Jahr 2021 erreicht.

Begründung:

  • Sanierung nicht zwingend erforderlich
  • 1954 erfolgten bereits Straßengrundabtretungen und 1964 Abrechnung von Herstellungsbeiträgen
  • Geplante Bauvorhaben im Bereich der Römerstraße 28-40

Von der Bauverwaltung wurden die restlichen Leistungen der bis dato beauftragen Leistungsphasen 1-3 abgerufen.

Hierzu gehört die Fertigstellung der Entwurfsplanung inklusive der Vorstellung in einer der nächsten Sitzungen im Gemeinderat.

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1.6. Schriftliche Anfrage der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing zum Thema Lärmschutz; Sachstand - Zwischeninformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 16.01.2020 wurde von der Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger Poing als schriftliche Anfrage zum Thema Lärmschutz ein Fragenkatalog an die Verwaltung übergeben.

Hintergrund sind die Beschwerden aus der Bevölkerung wegen der Lärmbelastung durch die unterschiedlichen Verkehrsträger (BAB A 94 sowie Ausbau der FTO, Fluglärm, Bahnlärm – Steigerung aller Verkehrsmengen und die damit verbundene Steigerung der Lärmbelastung).


Es wurde um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Grenzwerte sind beim Lärmschutz einschlägig? Welche Differenzierung gilt bzgl. Tag- und Nachtwerten?

Im Städtebau (Bauleitplanung usw.) gelten die Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA): 55 dB(A)/tags, 45 bzw. 40 dB(A)/nachts.

Zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen (beim Bau oder wesentlicher Änderung) wird die 16. BImSchV herangezogen, z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA): 59 dB(A)/tags, 49 dB(A)/nachts.

  1. Gibt es aus evtl. in der Vergangenheit durchgeführten Messungen Erkenntnisse, welche Teile des Gemeindegebiets einer erhöhten Verkehrslärmbelastung ausgesetzt sind?

Zuständig für Messungen ist das Landesamt für Umwelt bzw. das Eisenbahn-Bundesamt.

Gemessen wurde nach Wissen der Verwaltung bisher nicht, ist nach der 34. BImSchV auch nicht vorgesehen.

Die Ergebnisse beruhen auf Verkehrszählungen bzw. Zugzahlen, die dann entsprechend hochgerechnet werden.

  1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Gemeinde Poing Lärmmessungen beantragen (z.B. hinsichtlich Fluglärm, Lärmbelastung ausgehend von der Autobahn oder FTO, Bahnlärm)?

    Zu Fluglärm:
    Vom 17.04.2019 bis 18.05.2019 wurde auf Veranlassung der Gemeinde Poing eine Fluglärmmessung durchgeführt. Der Ergebnisbericht wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit im Juni 2019 präsentiert.
    Ergebnis: Die Grenzwerte wurden nicht überschritten.

    Auf Wunsch des Gemeinderates erhielt dieser am Freitag, 29.11.2019, von der Flughafen München GmbH nochmals eine detaillierte Vorstellung des Berichts. Des Weiteren führte eine Vertreterin der DFS Deutschen Flugsicherung in das Thema Flugsicherung ein.
    Hier wurde dem Gemeinderat auch angeboten, dass eine solche Fluglärmmessung prinzipiell jährlich durchgeführt werden könnte, abhängig von den Kapazitäten der Flughafen München GmbH.

    zu Verkehrslärm:
    Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten zur Lärmminderungsplanung im nationalen Recht in § 47 e BImSchG geregelt. Abgesehen von Aufgaben betreffend Haupteisenbahnstrecken, die dem Eisenbahn-Bundesamt zugewiesen sind, liegt demnach die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne bei den Gemeinden, sofern nach Landesrecht keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

    Bayern hat zur Unterstützung der Gemeinden die Zuständigkeit für die Lärmkartierung abweichend vom Bundesrecht geregelt. Nach Art. 8a Abs. 1 BayImSchG ist das Landesamt für Umwelt verantwortlich für die Durchführung der Lärmkartierung nach § 37 c BImSchG an Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen sowie für Ballungsräume.

    Für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen sind gemäß § 47 e Abs. 1 BImSchG die Gemeinden zuständig, ausgenommen der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 8a Abs. 2 BayImSchG in der Zuständigkeit der Regierungen liegen.

    Zur Unterstützung und Entlastung der zahlreichen, von der Lärmkartierung betroffenen Gemeinden und Regierungen führt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen durch.

Zu Zuglärm
In der Zeit von Juli 2014 mit Juni 2017 erfolgte die Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes unter Beteiligung der Öffentlichkeit durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Auf diese Beteiligungsmöglichkeit wurde im Onbl der Gemeinde Poing sowie auf der Homepage hingewiesen. Die Beteiligung konnte online oder postalisch erfolgen.
Die Gemeinde Poing erhielt im Ergebnis eine geringe Prioritätszahl hinsichtlich der Lärmsanierung.

  1. Hat die Gemeindeverwaltung bereits Kontakt zur Autobahndirektion und zur Bayerischen Staatsregierung aufgenommen, um eine Lärmminderung für die Bevölkerung unserer Gemeinde (insbesondere Angelbrechting und südliches Poing) zu erzielen und die zu erwartenden Lärmeffekte durch den mehrspurigen Ausbau der A 94 und der Flughafentangente-Ost einzudämmen?

    Bisher nicht. Es fand am Montag, 17.02.2020, zunächst ein Gespräch mit den betroffenen Nachbarbürgermeistern statt, es soll ein gemeinsames Schreiben an die Autobahndirektion Südbayern mit der gemeinsamen Forderung nach einem Tempolimit „120“ gerichtet werden.

    Von der Gemeinde Forstinning wurde ein Antwortschreiben der ABD-S vom 06.02.2020 zur Verfügung gestellt (Verlängerung Einfädelstreifen auf 500 m in 2020 geplant; kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen – weder im Rahmen der Lärmvorsorge noch im Rahmen der Lärmsanierung).

  2. Sind zeitliche Vorstellungen der zuständigen Baulastträger über den mehrspurigen Ausbau der A 94 und der Flughafentangente-Ost bzw. die Sanierung der Deckschichten in diesen Bereich bekannt? Im Zusammenhang mit derartigen Baumaßnahmen können bekanntlich mit der größten Erfolgsaussicht lärmmindernde Forderungen wie der Einsatz von Flüsterasphalt oder die Ertüchtigung der Lärmschutzwände umgesetzt werden.

    Derzeit nicht bzw. liegt bei der Gemeinde Poing nichts vor.

  3. Welche Maßnahmen hat die Gemeindeverwaltung bereits unternommen, um eine Änderung der Flugrouten (d.h. mehr satelitengestützte und breiter gestreute Abflüge und damit weniger Überflug über Poing) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung zu erreichen?

    Eine Maßnahme war die Organisation der Fluglärmmessung im Jahr 2019 (die zweite nach 2012 in der Gemeinde Poing). Es besteht die Möglichkeit, eine weitere Fluglärmmessung zu beantragen. Für den Fall, dass dann die Grenzwerte überschritten werden, könnten weitere Maßnahmen in Kooperation mit der Deutschen Flugsicherung und/oder der Flughafen München GmbH umgesetzt werden.

Die Belange der Nordgemeinden in der Fluglärmkommission werden durch Herrn 1. Bürgermeister Frick, Gemeinde Pliening, wahrgenommen (Vertreter 1. Bürgermeister Hohmann).

  1. Gibt es Kontakt zur Deutschen Bahn hinsichtlich Maßnahmen zur Lärmreduzierung?

    Seit März 2017 nicht mehr. Aufgrund der geringen Priorisierung für die Gemeinde Poing bestanden die Maßnahmen aus Umrüstung des Bestands bzw. aus neuen, leisen Rädern, um das Rad-Schiene-Kontaktgeräusch zu verringern.


  2. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es für Kommunen, um wirksame Lärmreduzierung zu betreiben?

    Beim Lärmschutz wird in der Gesetzgebung nach Verursachern unterschieden:
    u. a. Straßen- und Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Freizeitlärm oder Lärm am Arbeitsplatz.

    Lärmschutz sollte frühzeitig bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

    So besteht für Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit, lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen; dies erfolgt im Rahmen der Beauftragung einer schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung.

    Bei der Neuausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten ist das verträgliche Miteinander zur schutzbedürftigen Wohnbebauung zu gewährleisten. Auch hier ist eine schalltechnische Untersuchung den Bauanträgen beizulegen.
    Umgekehrt erfordert auch die Neuausweisung von Wohngebieten das verträgliche Miteinander zu gewerblichen Nutzungen.
    Beim Gewerbelärm erfolgt die Beurteilung des Lärms nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Hierbei sind vorrangig technische Lösungen zur Lärmminderung umzusetzen.

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1.7. Asyl- und Flüchtlingsthemen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Zahl der Asylbewerber:

In Poing sind zum 14.02.2020 insgesamt 257 Asylbewerber im Melderegister verzeichnet. Die meisten davon stammen aus den Ländern Afghanistan (66), Nigeria (54) und Pakistan (44).

Anerkannte Asylbewerber:

Aktuell leben in Poing 50 anerkannte Asylberechtigte in Unterkünften der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes Ebersberg und stellen somit Fehlbeleger dar. Diese Unterkunft wird bei freien Plätzen mit Asylsuchenden-/berechtigten aus ganz Bayern nachbelegt.

Obwohl die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Senator-Gerauer-Straße 100 laut der zuständigen Unterkunftskoordinatorin darüber aufgeklärt sind, dass diese bei einer länger als 21 Tage anhaltenden Abwesenheit aus der Unterkunft abgemeldet werden, mussten wir vor allem im Zeitraum von Anfang November 2019 bis Ende Januar 2020 feststellen, dass solche Abmeldungen aus der Unterkunft an ihrer Häufigkeit zunehmen.

Problematisch wird für Seiten der Gemeinde eine solche Abmeldung dann, wenn es sich um Fehlbeleger handelt, welche nach ihrer Abwesenheit in die Gemeinschaftsunterkunft zurückkehren wollen. Da sie hier jedoch nicht mehr aufgenommen werden, gelten sie als obdachlos. Für ihre Unterbringung wäre dann die Kommune zuständig, somit die Gemeinde Poing.

Jedoch sind auch unsere Kapazitäten in der gemeindlichen Obdachlosenunterkunft begrenzt. Derzeit leben dort vier Personen, bei einer der Personen handelt es sich um einen der ehemaligen Fehlbeleger. Zwei weitere abgemeldete Asylberechtigte konnten sich zumindest derzeit selbstständig eine Unterkunft organisieren.

Laut dem Bayer. Städtetag würde die Obdachlosenfürsorge grundsätzlich nur solche Personen umfassen, die in der Gemeinde selbst vor Eintritt der Obdachlosigkeit ihren Wohnsitz gehabt haben oder sonst einen Bezug zu der Gemeinde aufweisen können. Hierunter würden diejenigen Personen nicht fallen, die in eine bestimmte Gemeinde kommen, um von dieser Unterkunft zu erhalten. Laut dem Bayerischen Städtetag wäre somit der Freistaat Bayern primär für die Unterbringung von anerkannten Asylberechtigten zuständig. Auch der Landkreis Ebersberg vertritt diese Ansicht, wie bereits 2018 durch den Landrat Herrn Niedergesäß gegenüber der Gemeinde Poing eingeräumt wurde.

Aufgrund der aktuellen Fälle, wurde ein Schreiben an Frau Regierungspräsidentin Maria Els versandt. Hiermit soll eine für alle vertretbare Lösung seitens der Regierung, als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Senator-Gerauer-Straße 100, gefunden werden.

WLAN in der Gemeinschaftsunterkunft Grub


Beim letzten Helferkreistreffen, welches am 11.02.2020 stattfand, wurde das Thema WLAN in der Gemeinschaftsunterkunft in der Senator-Gerauer-Straße 100 in Grub durch die ehrenamtlichen Helfer aufgegriffen.
Hierbei wurde der gemeinnützige Verein „Refugees Online“ vorgestellt, welcher sich um die Internetversorgung von Gemeinschaftsunterkünften kümmert.
Durch die Ehrenamtlichen wurde der Kontakt zum Verein hergestellt, welcher sich daraufhin mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung setzte, um die erforderliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des WLANs in der Gemeinschaftsunterkunft Grub zu erhalten. Die Regierung von Oberbayern stimmte dem Antrag des Vereins zu, woraufhin der Verein die benötigten Leitungen und Hardware organisierte.

Der Schaltungstag und die Inbetriebnahme des WLANs wurden für die kommende Woche, Kalenderwoche 11 angesetzt.

Anschlussinhaber und Betreiber des WLAN wird der Verein Refugees Online. Die technische Betreuung vor Ort erfolgt durch den Helferkreis. Finanziert wird das Projekt durch den Verein.

Die Regierung von Oberbayern sowie der Grundstückseigentümer wurden von jeglichen Haftungsansprüchen, die aus missbräuchlicher Nutzung des WLAN entstehen könnten, freigestellt.

Folgen der aktuellen Situation an der griechisch-türkischen Grenze

Medienberichten zufolge hat der Landkreis Ebersberg noch keine Aufforderung erhalten, neue Flüchtlinge unterbringen zu müssen. Wie man vorgehen werde, sollten dem Landkreis neue Flüchtlinge zugewiesen werde, wäre seitens des Landratsamtes Ebersberg noch nicht entschieden.

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1.8. S-Bahn Haltepunkt Poing; Bahnsteigbreiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Der barrierefreie Ausbau des Haltepunktes Poing erfolgt laut Zeitplan der DB ab dem Jahr 2021.

Die beiden neuen Bahnsteige haben eine DB normgerechte Breite zwischen 2,50 m und 4,00 m. An manchen Stellen kann es eng werden, aber die geplanten Breiten entsprechen den Vorgaben.

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1.9. Containerstandplatz Seewinkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Ziel der Gemeinde ist es, die Standplätze sauber zu halten.

Der Standplatz Seewinkel wurde hinsichtlich der Ausstattung und Größe analog dem ehemaligen Standplatz Schulstraße errichtet und im Februar 2016 erstmals mit Wertstoffcontainern bestückt. Bei der Errichtung wurde damals die Anbringung eines Windschutzzaunes (mit 2,50 m Höhe) durch das technische Bauamt geprüft. Die Entscheidung fiel dann jedoch für eine Einfriedung mit Hecke.

Das Bauamt prüft nun aber erneut, ob nicht doch noch eine Zaunanlage (Stahlgitterzaun mit 1,80 m Höhe) analog dem Standplatz W5 (Zauberwinkel) errichtet werden kann.

Die beauftragte Firma Ramadama reinigt den Containerstandplatz derzeit jeden Montag und Freitag. Dieser Reinigungsturnus ist aufgrund der wenigen Ablagerungen dort ausreichend.
 
Bezüglich der Windverwehungen ist das Hauptproblem das Nutzerverhalten. Trotz der Hinweisschilder und den regelmäßigen Veröffentlichungen im Ortsnachrichtenblatt werden häufig die Deckel der Container nicht geschlossen. Deshalb wird das leichte und lose Material dann durch die momentan häufigen Stürme in der näheren Umgebung verweht.

Unabhängig davon werden wir in drei Wochen bei der von uns geplanten Ramadama-Aktion am 28. März 2020 die Grünflächen beim und um den Containerstandplatz – so wie die letzten Jahre auch - mitsäubern.
 
Den defekten Deckel des LVP Containers haben wir moniert und es wurde nun bereits der Behälter von Firma Remondis ausgetauscht.

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1.10. Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen wegen der Verbreitung des neuartigen Coronavirus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Hinweise zu Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen wegen der Verbreitung des neuartigen Coronavirus gegeben. Diese Hinweise entsprechen den bereits durch die Gemeinde Poing zuvor geplanten Maßnahmen.

Zunächst: Die üblichen Hygieneempfehlungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie Handhygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene schützen auch vor einer Infektion mit dem Coronavirus.

In den Wahllokalen werden gut sichtbar Aushänge mit den Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten nach den Hinweisen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebracht werden.

Eine geeignete Schutzmaßnahme ist eine konsequente Handhygiene. Die Gemeinde Poing wird daher Vorsorge tragen, dass in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule (dort sind alle Wahllokale) in den Toiletten ausreichend Handreinigungsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung stehen.

Im Zugangsbereich zur Anni-Pickert-Schule werden zwei Stück berührungslose Spendersysteme zur Hand-Desinfektion bereitgestellt. Mit einem gut sichtbaren Hinweis wird auf die Nutzung der Spender hingewiesen.

Für die Briefwahlbezirke und die Wahlhelfer werden Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen beschafft und zur Verfügung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass Wählerinnen und Wähler eigene Schreibstifte bei der Stimmabgabe im Wahllokal verwenden können.

Daneben hat die Gemeinde Poing bereits folgende Präventionsmaßnahmen getroffen:

Veranlassung der Verbesserung der persönlichen Schutzausrüstung für Feuerwehrdienstleistende (insbesondere bei Einsätzen zur Unterstützung Rettungsdienst)

Ab sofort erfolgt in den gemeindlichen Liegenschaften eine präventive Flächendesinfektion von Küchen, Toilettenanlagen und Kontaktflächen wie Türklinke, Pushbar, Fenstergriffe, Tische, Anrichten, Verkaufsflächen, Telefon, Computertastatur etc. mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel die in der RKI Liste geprüft sind (Ethanol-basierte Mittel mit min. 62% Ethanol oder viruzid „begrenzt“ oder „begrenzt Plus“).

Erste berührungslose Spendersysteme mit geeignetem Desinfektionsmittel wurden bereits in den Rathausgebäuden (Anwesen Nr. 3 und 4) installiert. Leider sind weitere Spendersysteme derzeit vergriffen. Sobald Spender wieder zu haben, sind werden die weiteren gemeindlichen Liegenschaften, bei denen der Zutritt einer größeren Anzahl von Personen gegeben ist, mit mindestens einem Spendern und Info im Eingangsbereich ausgestattet.

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1.11. Verkehrsregelung für Rad Fahrende im "Am Hanslbrunn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Aufgrund einer Frage aus dem Gemeinderat zu der Verkehrsregelung für Rad Fahrende im „Am Hans lbrunn“ teilen wir Folgendes mit:

Grundsätzlich ist die Geh- und Radwegsführung im Bereich zwischen Baubetriebshof und Plieninger Straße unbefriedigend, da auf südlicher Seite dies nicht vorhanden ist. Hier gibt es bereits interne Überlegungen der Verwaltung. Die Aufgabe „beidseitiger durchgängiger Rad- und Gehweg“ wird allerdings im Kontext mit den tatsächlichen Grundverhältnissen, der geplanten Friedhofserweiterung, der Thematik Parkplatz Süd der Sportanlage, der Einrichtung einer Bushaltestelle, der Umwidmung zu einer Kreisstraße, der Finanzierbarkeit etc. nicht einfach und sicher nicht auf die Schnelle zu lösen sein.

Grundsätzlich gilt im „Am Hanslbrunn“ die Wahlmöglichkeit des Rad Fahrenden zwischen dem  Gehweg mit Kennzeichnung „Fahrrad frei“ (soweit vorhanden) und der Benutzung der Fahrbahn. Die Möglichkeit „Gehweg – Fahrrad frei“ ist derzeit auf der Südseite leider nicht möglich, da der Gehweg – auch für Fußgänger - aufgrund der Baumaßnahme der Eisenbahnunterführung gesperrt ist.

Mit Fertigstellung der Eisenbahnunterführung wird dann auch der Anschluss der Gehwege mit Zusatz „Fahrrad frei“ an das künftige Radwegsystem im Neubauabschnitt der Anzinger Straße erfolgen können.

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1.12. Lichtzeichenanlage Neufarner Straße; Probebetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.12

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat als die für die Neufarner Straße in Poing zuständige Straßenverkehrsbehörde (Kreisstraße EBE 2) eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Demzufolge wird auf der Neufarner Straße Ecke Wittelsbacherstraße für einen Zeitraum von 12 Monaten eine Probelichtsignalanlage für Fußgänger angeordnet.

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2. Mobilitätskonzept Poing; Vorstellung der Ergebnisse der Haushalts- und Mitarbeiterbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Mobilitätskonzepts für die Wohngebiete W 7, W 8 und das gesamte Gemeindegebiet führte die Gemeinde Poing im Sommer 2019 eine Haushalts- und eine Mitarbeiterbefragung durch.

Bei der Haushaltsbefragung wurden Fragebögen über das Ortsnachrichtenblatt an alle Poinger Haushalte verteilt. Bei der Mitarbeiterbefragung wurden bei den ortsansässigen Firmen und Betrieben Fragebögen an die Mitarbeiter verteilt. Durch die Befragungen sollen Erkenntnisse zum Verkehrsverhalten (Verkehrsmittelwahl = modal split, Zahl der täglichen Wege bzw. Fahrten, Fahrtenzwecke) gewonnen werden.

Durchgeführt wurden die Befragungen von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung. Die Ergebnisse beider Befragungen stellen Herr Robert Ulzhöfer und Frau Anna Nägele dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung vor.

Folgendes weiteres Vorgehen ist geplant:

  • Die Gewerbebetriebe werden über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung informiert.

  • Es wird eine öffentliche Infoveranstaltung über die Ergebnisse der Haushaltsbefragung für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt.

  • Die aus den Befragungen gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Bearbeitung des Mobilitätskonzepts ein.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine direkten

Kurzbericht

Mobilitätskonzept Poing; Vorstellung der Ergebnisse der Haushalts- und Mitarbeiterbefragung
(mw) Im Rahmen des Mobilitätskonzepts für die Wohngebiete W 7, W 8 und das gesamte Gemeindegebiet führte die Gemeinde Poing im Sommer 2019 eine Haushalts- und eine Mitarbeiterbefragung durch.

Bei der Haushaltsbefragung wurden Fragebögen über das Ortsnachrichtenblatt an alle Poinger Haushalte verteilt. Bei der Mitarbeiterbefragung wurden bei den ortsansässigen Firmen und Betrieben Fragebögen an die Mitarbeiter verteilt. Durch die Befragungen sollen Erkenntnisse zum Verkehrsverhalten (Verkehrsmittelwahl = modal split, Zahl der täglichen Wege bzw. Fahrten, Fahrtenzwecke) gewonnen werden.

Durchgeführt wurden die Befragungen von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung. Die Ergebnisse beider Befragungen stellen Herr Robert Ulzhöfer und Frau Anna Nägele dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung vor.

Folgendes weiteres Vorgehen ist geplant:

  • Die Gewerbebetriebe werden über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung informiert.

  • Es wird eine öffentliche Infoveranstaltung über die Ergebnisse der Haushaltsbefragung für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt.

  • Die aus den Befragungen gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Bearbeitung des Mobilitätskonzepts ein.

Eine Beschlussfassung war nicht vorgesehen.

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3. MVG Rad in der Gemeinde Poing; Beschluss zur Umsetzung in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.06.2019 fasste der Gemeinderat Poing folgenden Grundsatzbeschluss:

„Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.“

Die Verwaltung erarbeitete daraufhin ein Konzept mit möglichen Standorten. Diese wurden bei einem Ortstermin im Dezember 2019 zusammen mit Vertretern der Stadtwerke München (SWM) besichtigt.

Herr Benjamin Bracher, bei den Stadtwerken München zuständig für das Leihradsystem „MVG Rad“, informierte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses in dessen Sitzung am 5. Februar über das System MVG Rad, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen zur Einführung in der Gemeinde Poing. Des Weiteren stand Herr Bracher für Rückfragen zur Verfügung.

Dieser TOP wurde in der BUA-Sitzung am 05.02.2020 vorberaten (auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen).

Auch in der Gemeinderatssitzung am 5. März 2020 steht Herr Bracher für Fragen zur Verfügung.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte (Rathaus und Schulzentrum Gruber Straße) wurden kritisch gesehen. Die anderen beiden Standorte (Bahnhof Nord und Wildpark) erhielten Zustimmung. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses brachten noch Vorschläge für weitere Standorte:

Bergfeldpark zwischen W5 und W6, Bergfeldsee/Bergfeldstraße, Gewerbegebiet.

Daraufhin wurden die verschiedenen Standorte mit Vertretern aus der Verwaltung geprüft.

Diese waren:

Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz, Gewerbegebiet (Firma EBV Avnet, Im Technologiepark 2), S-Bahn Halt Grub / P+R Gelände, Bergfeldsee / Bushaltestelle an der Bergfeldstraße, Bergfeldpark zwischen W5 und W6.


 
Standort
Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung zur Abstimmung
1
Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz
zentraler, wichtiger Standort an der S-Bahn
ja
2
Bergfeldpark zwischen W5 und W6
sehr geringe Sichtbarkeit; Kein Räum- und Streudienst im Winter
?
3
Bergfeldsee / nordöstlich der Bushaltestelle an der Bergfeldstraße
Anschluss an Wohngebiet W6; Erschließung des Bergfeldsees, evtl. geringe Sichtbarkeit
ja
4
Gewerbegebiet (Firma EBV Avnet)
Interesse EBV Avnet, viele Beschäftigte, S-Bahn Pendler
ja
5
Rathaus
Anschluss der Bürger*innen aus Alt-Poing; Aushängeschild, Gemeinde setzt sich für Radverkehr ein
?
6
S-Bahn Halt Grub / P+R Gelände
Für MVG Radstation müssten Parkplätze weichen. Bedarf ggf. nicht hoch, da Schustermann und Borenstein sehr nah an S-Bahnstation liegt. Anschluss an Gemeinde Kirchheim wäre hier gegeben.
?
7
Schulzentrum Gruber Straße
Anschluss der Wohngebiete in Poing Nord, ggf. geringe Sichtbarkeit, Benutzung MVG Rad laut AGB erst ab 18 Jahren
?
8
Wildpark
Betreiber Wildpark hat Interesse, hohe Besucherfrequenz
ja
9
Fachmarktzentrum Bergfeldstraße
Im Zuge des Neubaus einer Bushaltestelle; hohe Sichtbarkeit
?

Um auch das Gewerbe in Poing mit einzubeziehen wurden die großen Firmen in Poing von der Verwaltung angeschrieben und über das Thema MVG Rad informiert und abgefragt ob Interesse bestünde eine Station auf eigenem (öffentlich zugänglichem) Grund zu errichten. Daraufhin erhielt die Verwaltung bisher von folgenden Firmen Rückmeldung:

Beim City Center in der Ortsmitte sowie bei der Firma Schustermann und Borenstein in Grub besteht kein Interesse.

Die Firma Canon hat prinzipiell Interesse an einer MVG Radstation, möchte aber zunächst eine Mitarbeiterbefragung über den Betriebsrat durchführen lassen um Informationen zur Nachfrage in der Belegschaft zu erhalten.

Auch beim Seewinkel Center zeigt man sich prinzipiell interessiert, möchte das aber zunächst intern besprechen.

Die Firma EBV Avnet zeigt sich sehr interessiert an einer MVG Radstation auf eigenem Grund und möchte diese auch umsetzen.

Auch die ARGE „Poing am Bergfeld“ unterstützt die Einführung von MVG Radstationen im Gemeindegebiet und eine Station im zukünftigen Mobilitätsband des Wohngebiets W7.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit einer stufenweisen Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu beauftragen und die Realisierung der genannten Stationen zu prüfen und wenn möglich in Kooperation mit den Stadtwerken München herzustellen.

Die Umsetzung des Radverleihsystems MVG Rad soll in der Gemeinde Poing stufenweise erfolgen. Folgende, mögliche Standorte sollen im ersten Schritt umgesetzt werden:

  • Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz
  • Bergfeldsee / Bergfeldstraße
  • Gewerbegebiet bei der Firma EBV Avnet.
  • Wildpark 

Alle Standorte stehen unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit sowie der Frage nach geeigneten Grundstücken.

Nach Einführung und einem angemessenem Betriebszeitraum soll geprüft werden, ob Bedarf an weiteren Stationen besteht.

Beschlussvorschlag

Das Fahrradverleihsystem MVG Rad wird stufenweise eingeführt.
In einem ersten Schritt sollen die folgenden Stationen umgesetzt werden:
  • Bahnhof Nord
  • Bergfeldsee/Bergfeldstraße
  • Gewerbegebiet bei der Firma EBV / Avnet
  • Wildpark

Es besteht Einverständnis, weitere Standorte im Gewerbegebiet umzusetzen, sofern einzelne Betriebe Interesse bekunden.

Finanzielle Auswirkungen

Ca.-Kosten für eine MVG Rad Station (ohne Förderung) für Räder, Ständer, Stele, Montage:

Kleine Station (5 Stellplätze, 5 Fahrräder):                17.500 €
Mittlere Station (10 Stellplätze, 10 Fahrräder):                28.000 €
Große Station (15 Stellplätze, 15 Fahrräder):              39.000 €

Die jährlichen Betriebskosten beinhalten eine 24 Stunden Service-Hotline (deutsch und englisch) sowie Wartung, Reparatur, und Einsammeln einzelner Räder und wieder befüllen der Stationen.

Kleine Station:          5.000 €
Mittlere Station:          8.000 €
Große Station:        10.000 €

Alle aufgeführten Kosten sind ca.-Kosten.

Für 2020 sind keine Haushaltsmittel eingestellt. Die benötigten Mittel werden für das Jahr 2021 auf der Haushaltsstelle 63000.950000 bereitgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Positiv, wegen Stärkung des Radverkehrs

Beschluss

Das Fahrradverleihsystem MVG Rad wird stufenweise eingeführt.
In einem ersten Schritt sollen die folgenden Stationen errichtet werden:
  • Bahnhof Nord                                                > mittlere Station
  • Bergfeldsee/Bergfeldstraße                                > kleine Station
  • Gewerbegebiet bei der Firma EBV / Avnet                > kleine Station
  • Wildpark                                                > mittlere Station

Es besteht Einverständnis, weitere Standorte im Gewerbegebiet zu errichten, sofern einzelne Betriebe Interesse bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

MVG Rad in der Gemeinde Poing; Beschluss zur Umsetzung in Poing
(mw) In seiner Sitzung vom 27.06.2019 fasste der Gemeinderat Poing folgenden Grundsatzbeschluss:

„Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung die nötigen Planungen voranzutreiben.“

Die Verwaltung erarbeitete daraufhin ein Konzept mit möglichen Standorten. Diese wurden bei einem Ortstermin im Dezember 2019 zusammen mit Vertretern der Stadtwerke München (SWM) besichtigt.

Herr Benjamin Bracher, bei den Stadtwerken München zuständig für das Leihradsystem „MVG Rad“, informierte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses in dessen Sitzung am 5. Februar über das System MVG Rad, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen zur Einführung in der Gemeinde Poing. Des Weiteren stand Herr Bracher für Rückfragen zur Verfügung.

Dieser TOP wurde in der BUA-Sitzung am 05.02.2020 vorberaten (auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen).

Auch in der Gemeinderatssitzung am 5. März 2020 steht Herr Bracher für Fragen zur Verfügung.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte (Rathaus und Schulzentrum Gruber Straße) wurden kritisch gesehen. Die anderen beiden Standorte (Bahnhof Nord und Wildpark) erhielten Zustimmung. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses brachten noch Vorschläge für weitere Standorte:

Bergfeldpark zwischen W5 und W6, Bergfeldsee/Bergfeldstraße, Gewerbegebiet.

Daraufhin wurden die verschiedenen Standorte mit Vertretern aus der Verwaltung geprüft.

Diese waren:

Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz, Gewerbegebiet (Firma EBV Avnet, Im Technologiepark 2), S-Bahn Halt Grub / P+R Gelände, Bergfeldsee / Bushaltestelle an der Bergfeldstraße, Bergfeldpark zwischen W5 und W6.


 
Standort
Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung zur Abstimmung
1
Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz
zentraler, wichtiger Standort an der S-Bahn
ja
2
Bergfeldpark zwischen W5 und W6
sehr geringe Sichtbarkeit; Kein Räum- und Streudienst im Winter
?
3
Bergfeldsee / nordöstlich der Bushaltestelle an der Bergfeldstraße
Anschluss an Wohngebiet W6; Erschließung des Bergfeldsees, evtl. geringe Sichtbarkeit
ja
4
Gewerbegebiet (Firma EBV Avnet)
Interesse EBV Avnet, viele Beschäftigte, S-Bahn Pendler
ja
5
Rathaus
Anschluss der Bürger*innen aus Alt-Poing; Aushängeschild, Gemeinde setzt sich für Radverkehr ein
?
6
S-Bahn Halt Grub / P+R Gelände
Für MVG Radstation müssten Parkplätze weichen. Bedarf ggf. nicht hoch, da Schustermann und Borenstein sehr nah an S-Bahnstation liegt. Anschluss an Gemeinde Kirchheim wäre hier gegeben.
?
7
Schulzentrum Gruber Straße
Anschluss der Wohngebiete in Poing Nord, ggf. geringe Sichtbarkeit, Benutzung MVG Rad laut AGB erst ab 18 Jahren
?
8
Wildpark
Betreiber Wildpark hat Interesse, hohe Besucherfrequenz
ja
9
Fachmarktzentrum Bergfeldstraße
Im Zuge des Neubaus einer Bushaltestelle; hohe Sichtbarkeit
?

Um auch das Gewerbe in Poing mit einzubeziehen wurden die großen Firmen in Poing von der Verwaltung angeschrieben und über das Thema MVG Rad informiert und abgefragt ob Interesse bestünde eine Station auf eigenem (öffentlich zugänglichem) Grund zu errichten. Daraufhin erhielt die Verwaltung bisher von folgenden Firmen Rückmeldung:

Beim City Center in der Ortsmitte sowie bei der Firma Schustermann und Borenstein in Grub besteht kein Interesse.

Die Firma Canon hat prinzipiell Interesse an einer MVG Radstation, möchte aber zunächst eine Mitarbeiterbefragung über den Betriebsrat durchführen lassen um Informationen zur Nachfrage in der Belegschaft zu erhalten.

Auch beim Seewinkel Center zeigt man sich prinzipiell interessiert, möchte das aber zunächst intern besprechen.

Die Firma EBV Avnet zeigt sich sehr interessiert an einer MVG Radstation auf eigenem Grund und möchte diese auch umsetzen.

Auch die ARGE „Poing am Bergfeld“ unterstützt die Einführung von MVG Radstationen im Gemeindegebiet und eine Station im zukünftigen Mobilitätsband des Wohngebiets W7.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung mit einer stufenweisen Einführung des Fahrradverleihsystems MVG Rad zu beauftragen und die Realisierung der genannten Stationen zu prüfen und wenn möglich in Kooperation mit den Stadtwerken München herzustellen.

Die Umsetzung des Radverleihsystems MVG Rad soll in der Gemeinde Poing stufenweise erfolgen. Folgende, mögliche Standorte sollen im ersten Schritt umgesetzt werden:

  • Bahnhof Nord / südlicher Marktplatz
  • Bergfeldsee / Bergfeldstraße
  • Gewerbegebiet bei der Firma EBV Avnet.
  • Wildpark

Alle Standorte stehen unter Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit sowie der Frage nach geeigneten Grundstücken.

Nach Einführung und einem angemessenem Betriebszeitraum soll geprüft werden, ob Bedarf an weiteren Stationen besteht.


Finanzielle Auswirkungen:

Ca.-Kosten für eine MVG Rad Station (ohne Förderung) für Räder, Ständer, Stele, Montage:

Kleine Station (5 Stellplätze, 5 Fahrräder):                17.500 €
Mittlere Station (10 Stellplätze, 10 Fahrräder):                28.000 €
Große Station (15 Stellplätze, 15 Fahrräder):              39.000 €

Die jährlichen Betriebskosten beinhalten eine 24 Stunden Service-Hotline (deutsch und englisch) sowie Wartung, Reparatur, und Einsammeln einzelner Räder und wieder befüllen der Stationen.

Kleine Station:          5.000 €
Mittlere Station:          8.000 €
Große Station:        10.000 €

Alle aufgeführten Kosten sind ca.-Kosten.

Für 2020 sind keine Haushaltsmittel eingestellt. Die benötigten Mittel werden für das Jahr 2021 auf der Haushaltsstelle 63000.950000 bereitgestellt.


Auswirkungen auf den Klimaschutz

Positiv, wegen Stärkung des Radverkehrs


Beschluss

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

Das Fahrradverleihsystem MVG Rad wird stufenweise eingeführt.

In einem ersten Schritt sollen die folgenden Stationen errichtet werden:
  • Bahnhof Nord (Mittlere Station)
  • Bergfeldsee/Bergfeldstraße (Kleine Station)
  • Gewerbegebiet bei der Firma EBV / Avnet (Kleine Station)
  • Wildpark (Mittlere Station)

Es besteht Einverständnis, weitere Standorte im Gewerbegebiet zu errichten, sofern einzelne Betriebe Interesse bekunden.

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4. Angelegenheiten des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Ebersberg, Bereitschaft Poing; Zuschuss für Einsatzfahrzeug (Erstversorgungsteam)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die BRK-Bereitschaft Poing unterhält seit dem Jahr 1996 ein Erstversorgungsteam (Helfer vor Ort) zur Unterstützung des Rettungsdienstes. In dem gesamten Zeitraum wurden inzwischen über 5000 Einsätze ehrenamtlich geleistet. Die Einsatzfähigkeit des für diesen Zweck beschafften Fahrzeuges endete 2019. Nach Planungen und Verhandlungen wurde im Dezember 2019 ein neues Fahrzeug bestellt, welches in den nächsten Wochen zur Auslieferung ansteht. Die Kosten für das neue Fahrzeug – inklusive des Ausbaus zum Einsatzfahrzeug – belaufen sich auf insgesamt 47.667,63 Euro.

Mit Schreiben vom 21.02.2020 beantragte die Bereitschaft Poing einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Stellungnahme der Verwaltung:
In den letzten Jahren haben sich auf örtlicher Ebene zunehmend sogenannte Ersthelfergruppen gebildet. Diese Ersthelfergruppen setzen sich in der Regel aus Mitgliedern einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer Feuerwehr zusammen und leisten im Vorfeld des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe. Ziel der Initiativen ist es, das sogenannte therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu verkürzen. Die Ersthelfergruppen werden auch als „First Responder“ oder „Helfer vor Ort“ bezeichnet. Organisierte Erste Hilfe ist weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes noch dessen Ersatz, sondern dient der Unterstützung.

Medizinisch sinnvoll erscheint eine Verkürzung des therapiefreien Intervalls durch Einsatz von Ersthelfergruppen insbesondere bei Patienten in akut lebensbedrohlichen Situationen. Einen Anhaltspunkt bietet insoweit der bayerische Notarztindikationenkatalog. Der Einsatz von Ersthelfern ist danach vor allem sinnvoll, wenn nach dem Meldebild eine der folgenden Zustandsbeschreibungen für den Notfallpatienten oder eine der folgenden Notfallbeschreibungen zutrifft:

- Bewusstlosigkeit,
- ausgeprägte oder akute zunehmende Atemnot, Zyanose, Atemstillstand,
- Kreislaufstillstand, Verdacht auf Kammerflimmern, Vernichtungsschmerz,
- Sturz aus großer Höhe,
- Polytrauma,
- schwere äußere Blutung.

Die Verwaltung sieht - bei der jetzigen Rechts- und Sachlage - die Sinnhaftigkeit der organisierten Ersten Hilfe als uneingeschränkt gegeben an. Eine Konkurrenz mit der Feuerwehr ergibt sich nicht, da in der Freiwilligen Feuerwehr Poing keine First Responder-Dienste vorgehalten werden. Insoweit wird der Zuschussantrag des BRK Bereitschaft Poing befürwortet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag des BRK Bereitschaft Poing über einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu einem Einsatzfahrzeug des Erstversorgungsteams wird stattgegeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro sind auf der Haushaltsstelle 16000.988000 außerplanmäßig anzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen

Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro, außerplanmäßige Ausgabe auf Haushaltsstelle 16000.988000
.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Fahrzeug wurde bereits bestellt, insoweit kann eine Einflussnahme nicht mehr erfolgen.

Beschluss

Dem Antrag des BRK Bereitschaft Poing über einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu einem Einsatzfahrzeug des Erstversorgungsteams wird stattgegeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro sind auf der Haushaltsstelle 16000.988000 außerplanmäßig anzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Angelegenheiten des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Ebersberg, Bereitschaft Poing;
Zuschuss für Einsatzfahrzeug (Erstversorgungsteam) (rap) Die BRK-Bereitschaft Poing unterhält seit dem Jahr 1996 ein Erstversorgungsteam (Helfer vor Ort) zur Unterstützung des Rettungsdienstes. In dem gesamten Zeitraum wurden inzwischen über 5000 Einsätze ehrenamtlich geleistet. Die Einsatzfähigkeit des für diesen Zweck beschafften Fahrzeuges endete 2019. Nach Planungen und Verhandlungen wurde im Dezember 2019 ein neues Fahrzeug bestellt, welches in den nächsten Wochen zur Auslieferung ansteht. Die Kosten für das neue Fahrzeug – inklusive des Ausbaus zum Einsatzfahrzeug – belaufen sich auf insgesamt 47.667,63 Euro.

Mit Schreiben vom 21.02.2020 beantragte die Bereitschaft Poing einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Stellungnahme der Verwaltung:

In den letzten Jahren haben sich auf örtlicher Ebene zunehmend sogenannte Ersthelfergruppen gebildet. Diese Ersthelfergruppen setzen sich in der Regel aus Mitgliedern einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer Feuerwehr zusammen und leisten im Vorfeld des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe. Ziel der Initiativen ist es, das sogenannte therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu verkürzen. Die Ersthelfergruppen werden auch als „First Responder“ oder „Helfer vor Ort“ bezeichnet. Organisierte Erste Hilfe ist weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes noch dessen Ersatz, sondern dient der Unterstützung.

Medizinisch sinnvoll erscheint eine Verkürzung des therapiefreien Intervalls durch Einsatz von Ersthelfergruppen insbesondere bei Patienten in akut lebensbedrohlichen Situationen. Einen Anhaltspunkt bietet insoweit der bayerische Notarztindikationenkatalog. Der Einsatz von Ersthelfern ist danach vor allem sinnvoll, wenn nach dem Meldebild eine der folgenden Zustandsbeschreibungen für den Notfallpatienten oder eine der folgenden Notfallbeschreibungen zutrifft:

- Bewusstlosigkeit,
- ausgeprägte oder akute zunehmende Atemnot, Zyanose, Atemstillstand,
- Kreislaufstillstand, Verdacht auf Kammerflimmern, Vernichtungsschmerz,
- Sturz aus großer Höhe,
- Polytrauma,
- schwere äußere Blutung.

Die Verwaltung sieht - bei der jetzigen Rechts- und Sachlage - die Sinnhaftigkeit der organisierten Ersten Hilfe als uneingeschränkt gegeben an. Eine Konkurrenz mit der Feuerwehr ergibt sich nicht, da in der Freiwilligen Feuerwehr Poing keine First Responder-Dienste vorgehalten werden. Insoweit wird der Zuschussantrag des BRK Bereitschaft Poing befürwortet. 

Dem Antrag des BRK Bereitschaft Poing über einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu einem Einsatzfahrzeug des Erstversorgungsteams wurde in Folge durch den Gemeinderat einstimmig stattgegeben. Der Gemeinderat brachte zudem seine hohe Wertschätzung für die Arbeit der BRK-Bereitschaft in den Wortbeiträgen zum Ausdruck.

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5. Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing; Zuschussantrag zur Umrüstung der Aufzugsanlage im Ev. Gemeindezentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.01.2020 beantragt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing einen Zuschuss zu den Kosten für die Fahrstuhlnachrüstung im Ev. Gemeindezentrum.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Die Gemeinde wird durch die unentgeltliche Nutzung von Räumlichkeiten im Ev. Gemeindezentrum durch die Poinger Tafel, die MS-Gruppe und den Seniorentanzkreis dadurch entlastet, dass diesen gemeinnützig tätigen Organisationen keine gemeindlichen Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zu den Investitionskosten in Höhe von 3.565 Euro brutto einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 Euro zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing wird für die Fahrstuhlnachrüstung im Ev. Gemeindezentrum aufgrund der unentgeltlichen Nutzung von Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Organisationen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 Euro gewährt.

Die Gemeinde erwartet, dass die Räumlichkeiten den bisherigen Nutzern weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2020 sind für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel veranschlagt. Die Ausgabe wird als Geschäft der laufenden Verwaltung überplanmäßig genehmigt und durch Einsparungen gedeckt.        

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine unmittelbaren Auswirkungen erkennbar.

Beschluss

Der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing wird für die Fahrstuhlnachrüstung im Ev. Gemeindezentrum aufgrund der unentgeltlichen Nutzung von Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Organisationen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 Euro gewährt.

Die Gemeinde erwartet, dass die Räumlichkeiten den bisherigen Nutzern weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing;
Zuschussantrag zur Umrüstung der Aufzugsanlage im Ev. Gemeindezentrum
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing für die Fahrstuhlnachrüstung im Ev. Gemeindezentrum aufgrund der unentgeltlichen Nutzung von Räumlichkeiten durch örtliche Vereine und Organisationen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 1.500 Euro gewährt.

Die Gemeinde erwartet, dass die Räumlichkeiten den bisherigen Nutzern weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Mit Schreiben vom 28.01.2020 beantragt die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 3.565 Euro brutto für die Fahrstuhlnachrüstung im Ev. Gemeindezentrum.
Die Nachrüstung mit einem Notrufsystem und Aufschaltung an eine Notrufleitstelle ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig.

Die Gemeinde wird durch die unentgeltliche Nutzung von Räumlichkeiten im Ev. Gemeindezentrum durch die Poinger Tafel, die MS-Gruppe und den Seniorentanzkreis dadurch entlastet, dass diesen gemeinnützig tätigen Organisationen keine gemeindlichen Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden müssen. Deshalb wurde dieser Zuschuss gewährt.

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6. Essensversorgung an der Karl-Sittler-Grundschule und der Anni-Pickert Grundschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.; Betriebsabrechnung 2018/2019, Personalkostenansatz Schuljahr 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen Anni-Pickert und Karl-Sittler in Poing. Im Betriebsjahr 2018/2019 wurden wöchentlich 1.893 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.

Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2018/2019 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2017/2018 i. H. v. 9.692,27 € überlassen.

Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Abrechnung 2018/2019 wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2019/2020 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der gemeindlichen Abschlagszahlung und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2018 / 2019

Gesamteinnahmen                                i. H. v. 265.736,58 €
und
Gesamtausgaben                                i. H. v. 252.845,33 €

gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers aus.

Diese ergeben einen Überschuss         i. H. v.  12.891,25 €

Für das Betriebsjahr 2019/2020 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten aufgrund von steigenden Lohnkosten i. H. v.  ca. 70.600,00 €.

Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 63.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 12.891,25 € dem Träger überlassen wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 63.000,00 € vorerst nur
EUR 58.000,00 auszureichen.

Beschlussvorschlag

  1. Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v. 12.891,25 € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Essensversorgung an den beiden Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 im Bedarfsfall ein Betrag i. H. v. EUR 63.000,00 gewährt. Davon werden vorerst 58.000,00 € ausgereicht.

Finanzielle Auswirkungen

EUR 58.000,00 auf der HH.-Stelle 21332.705001

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

  1. Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v. 12.891,25 € € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Essensversorgung an den beiden Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 im Bedarfsfall ein Betrag i. H. v. EUR 63.000,00 gewährt. Davon werden vorerst 58.000,00 € ausgereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Essensversorgung an der Karl-Sittler-Grundschule und der Anni-Pickert Grundschule Poing, Kolpingfamilie Poing e. V.;
Betriebsabrechnung 2018/2019, Personalkostenansatz Schuljahr 2019/2020

(kra)Die Kolpingfamilie Poing e. V. betreibt im Auftrag der Gemeinde seit 2007 die Essensversorgung für die beiden Grundschulen Anni-Pickert und Karl-Sittler in Poing. Im Betriebsjahr 2018/2019 wurden wöchentlich 1.893 Essen an beiden Grundschulen ausgegeben.
Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für 2018/2019 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe i. H. v. 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Weiter wurde dem Träger der Überschuss aus der Abrechnung des Betriebszeitraumes 2017/2018 i. H. v. 9.692,27 € überlassen.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Abrechnung 2018/2019  wie auch die kalkulierten Personalkosten für 2019/2020 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Abrechnung der Essensversorgung weist inklusive der gemeindlichen Abschlagszahlung und dem Überschuss aus dem Schuljahr 2018 / 2019
Gesamteinnahmen                 i. H. v. 265.736,58 €
und Gesamtausgaben            i. H. v. 252.845,33 €
gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers aus. Diese ergeben einen Überschuss         i. H. v.  12.891,25 €
Für das Betriebsjahr 2019/2020 rechnet der Träger mit kalkulatorischen Personalkosten aufgrund von steigenden Lohnkosten i. H. v.  ca. 70.600,00 €.
Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 63.000,00 € für die Essensversorgung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 12.891,25 € dem Träger überlassen wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 63.000,00 € vorerst nur
EUR 58.000,00 auszureichen.

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7. Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule, an der Grundschule Am Bergfeld sowie an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.; Jahresrechnung 2018/2019, Haushaltsansatz 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Poinger Kolpingfamilie e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie die Mittagsbetreuung für die Karl-Sittler-Grundschule und für die Grundschule Am Bergfeld, die seit September 2017 im Neubau und zusätzlich seit September 2019 in einer Containeranlage der Grundschule Am Bergfeld untergebracht sind. Im Schuljahr 2018/2019 sind 271 Kinder inkl. 25 Schüler der Karl-Sittler-Grundschule, die jedoch nicht gefördert werden, von 11.00 – 14.00/15.30/17.00 Uhr der drei Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung im Schuljahr 2018/2019 durchgeführt.

Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Jahresrechnung 2018/2019 des Trägers der Mittagsbetreuung (Anlage) überprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Der Träger. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2018 / 2019 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 180.000,00, gemäß Beschluss des Gemeinderates, erhalten.

Nach Abrechnung
der Gesamteinnahmen in Höhe von                                                        EUR 404.320,36
und Ausgaben in Höhe von                                                                        EUR 396.671,44
verbleibt dem Träger ein Überschuss in Höhe von                                        EUR     7.648,92

Der Träger hat für das Schuljahr 2019/2020 einen Haushaltsplan kalkuliert (Anlage) und erstellt, der einen potentiellen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von EUR 192.122,00 benötigt.

Die im Schreiben des Trägers dargelegten Gründe sind für die Verwaltung insbesondere auf Grund des höheren Personalbedarfs in drei Standorten nachvollziehbar und werden vom Träger in der Sitzung bei Bedarf erläutert.

Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 200.000,00 € für die Mittagsbetreuung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 7.648,92 € dem Träger überlassen wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 200.000,00 € vorerst nur
EUR 185.000,00 auszureichen.

Beschlussvorschlag

  1. Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v.
7.648,92 € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 ein Betrag i. H. v. 185.000,00 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

EUR 200.000,00 stehen auf der HH.-Stelle 21332.705001 zur Verfügung. Davon werden EUR 185.000,00 ausgereicht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

  1. Die vorliegende Abrechnung für das Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
Der Überschuss aus dem genehmigten Abrechnungszeitraum 2018/2019 i. H. v.
7.648,92 € werden für den Bewilligungszeitraum 2019/2020 übertragen.

  1. Dem Träger Kolpingfamilie Poing e. V. wird darüber hinaus zur Finanzierung des Betriebs der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen in Poing für das Schuljahr 2019/2020 ein Betrag i. H. v. 185.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mittagsbetreuung an der Anni-Pickert-Grundschule, an der Grundschule Am Bergfeld sowie an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Kolpingfamilie Poing e. V.;
Jahresrechnung 2018/2019, Haushaltsansatz 2019/2020

(kra)Die Poinger Kolpingfamilie e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Mittagsbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing sowie die Mittagsbetreuung für die Karl-Sittler-Grundschule und für die Grundschule Am Bergfeld, die seit September 2017 im Neubau und zusätzlich seit September 2019 in einer Containeranlage der Grundschule Am Bergfeld untergebracht sind. Im Schuljahr 2018/2019 sind 271 Kinder inkl. 25 Schüler der Karl-Sittler-Grundschule, die jedoch nicht gefördert werden, von 11.00 – 14.00/15.30/17.00 Uhr der drei Grundschulen betreut worden. Zusätzlich wurde erneut aufgrund des Bedarfs die Ferienbetreuung im Schuljahr 2018/2019 durchgeführt.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2020 vorgelegte Jahresrechnung 2018/2019 des Trägers der Mittagsbetreuung (Anlage) überprüft.
Der Träger. hat zum Betrieb der Mittagsbetreuung an den drei Grundschulen für das Schuljahr 2018 / 2019 einen gemeindlichen Finanzierungsanteil in Höhe von gesamt EUR 180.000,00, gemäß Beschluss des Gemeinderates, erhalten.
Nach Abrechnung der Gesamteinnahmen in Höhe von                                                EUR 404.320,36
und Ausgaben in Höhe                                             EUR 396.671,44
verbleibt dem Träger ein Überschuss in Höhe von                                                 EUR     7.648,92
Der Träger hat für das Schuljahr 2019/2020 einen Haushaltsplan kalkuliert (Anlage) und erstellt, der einen potentiellen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von EUR 192. 122,00 benötigt.
Die im Schreiben des Trägers dargelegten Gründe sind für die Verwaltung insbesondere auf Grund des höheren Personalbedarfs in drei Standorten nachvollziehbar.
Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel i. H. v. 200.000,00 € für die Mittagsbetreuung bereitgestellt worden. Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers wären diese Mittel für das Schuljahr 2019 / 2020 mehr als ausreichend, wenn der Überschuss aus Vorjahr i. H. v. 7.648,92 € dem Träger überlassen wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Überschuss aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen und aus den bereitgestellten Mittel i. H. v. 200.000,00 € vorerst nur
EUR 185.000,00 auszureichen.

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8. Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Poing bekanntermaßen bereits zum Schuljahresbeginn 2017/2018 mitgeteilt, dass aufgrund des späteren Schulbeginns und des damit verbundenen späteren Unterrichtsendes der Grundschule Am Bergfeld und der Grundschule Karl-Sittler-Straße in Verbindung mit der Schülerbeförderung für die Schüler*innen in den Horten Seerosenstraße 17, Fresiengasse 1 (beide Kinderland PLUS gGmbH), Schulstraße 31 a (AWO-Integrationshort), Bürgerhaus und Seerosenstraße 15 (beide Familienzentrum Poing e.V.), die Zuschüsse gemäß BayKiBiG um eine Buchungszeitkategorie je nach Faktor staatlich und damit auch kommunal gekürzt werden müssen.

Diese finanziellen Einbußen sind den Horten auch für das Jahr 2019 entstanden.

Die staatliche und kommunale Förderung wird  für ein reguläres Hortkind mit dem Faktor 1,2, für ein Hortkind mit Migrationshintergrund mit dem Faktor 1,3, für ein Hortkind mit Behinderung mit dem Faktor 4,5 berechnet.

Damit verbunden fehlen auch die Einnahmen der Elternbeiträge in Höhe einer Buchungsstunde. Diese betragen pro betroffenem Hortkind bei allen Trägern je 14,- € / Monat, unabhängig von den o.g. Faktoren.

Alle drei Träger haben das KiTa-Jahr 2019 abgerechnet.

Darüber hinaus hat das Familienzentrum Poing e.V., das für 2017 (September – Dezember) und für 2018 (Januar – Dezember) keinen Ausgleich geltend gemacht hatte, für 2018 das damals entstandene Defizit nachträglich geltend gemacht.

Die Abrechnungen der Träger liegen der Verwaltung vor und sind geprüft worden. Das Defizit stellt sich wie folgt dar:

1. AWO-Hort                                                2019                                        - 44.403,87 €
                                 
2. Kinderland-Horte
    Fresiengasse/Seerosenstraße 17                2019                                        - 13.478,40 

                               
3. Horte Familienzentrum                        2018                                          27.907,65
2019                                          28.944,35 €
                                                                                       - 56.852,00 €

Gesamt:                                                                                  - 114.734,27 €



Aus Gründen des Schutzes der personenbezogenen Daten werden die Listen der Träger nicht als Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Defizite zu übernehmen und damit die Finanzierung, insbesondere des Personals, sicherzustellen und weist darauf hin, dass für 2020 bis zur Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße im September anteilig ebenfalls Defizitübernahmen für die Horte zu erwarten sind.

Beschlussvorschlag

  1. Die im Sachvortrag erläuterten Kompensationsbeträge zur Finanzierung der Ausfälle bei den Horten für die Träger AWO-KV EBE, Kinderland Plus GmbH und Familienzentrum Poing e.V. für das KiTa-Jahr 2019 werden übernommen.

  1. Der verbleibende Defizitbetrag i. H. v. EUR 7.734,27 wird überplanmäßig genehmigt und aus den Rücklagen finanziert.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH.-Stelle 46460.706000 AWO-Hort stehen im HH 2020 EUR 40.000,00 zur Verfügung

Auf der HH.-Stelle 46080.706000 KiLa-Horte stehen im HH 2020 EUR 45.000,00 zur Verfügung

Auf der HH.-Stelle 46460.706000 FaZ-Horte stehen im HH 2020 EUR 22.000,00 zur Verfügung

Gesamt:                                                                                 EUR 107.000,00

Die Haushaltstellen sind in einem Deckungskreis und können deshalb untereinander ausgeglichen werden.

Trotzdem verbleibt ein Fehlbetrag i. H. v. EUR 7.734,27, der überplanmäßig zu genehmigen wäre.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

  1. Die im Sachvortrag erläuterten Kompensationsbeträge zur Finanzierung der Ausfälle bei den Horten für die Träger AWO-KV EBE, Kinderland Plus GmbH und Familienzentrum Poing e.V. für das KiTa-Jahr 2019 werden übernommen.

  1. Der verbleibende Defizitbetrag i. H. v. EUR 7.734,27 wird überplanmäßig genehmigt und aus den Rücklagen finanziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

Kindertagesstätten in Poing;
Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2018/2019

(kra)Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Poing bekanntermaßen bereits zum Schuljahresbeginn 2017/2018 mitgeteilt, dass aufgrund des späteren Schulbeginns und des damit verbundenen späteren Unterrichtsendes der Grundschule Am Bergfeld und der Grundschule Karl-Sittler-Straße in Verbindung mit der Schülerbeförderung für die Schüler*innen in den Horten Seerosenstraße 17, Fresiengasse 1 (beide Kinderland PLUS gGmbH), Schulstraße 31 a (AWO-Integrationshort), Bürgerhaus und Seerosenstraße 15 (beide Familienzentrum Poing e.V.), die Zuschüsse gemäß BayKiBiG um eine Buchungszeitkategorie je nach Faktor staatlich und damit auch kommunal gekürzt werden müssen.
Diese finanziellen Einbußen sind den Horten auch für das Jahr 2019 entstanden.
Die staatliche und kommunale Förderung wird  für ein reguläres Hortkind mit dem Faktor 1,2, für ein Hortkind mit Migrationshintergrund mit dem Faktor 1,3, für ein Hortkind mit Behinderung mit dem Faktor 4,5 berechnet. Damit verbunden fehlen auch die Einnahmen der Elternbeiträge in Höhe einer Buchungsstunde. Diese betragen pro betroffenem  Hortkind bei allen Trägern je 14,- € / Monat, unabhängig von den o.g. Faktoren.
Alle drei Träger haben das KiTa-Jahr 2019 abgerechnet.
Darüber hinaus hat das Familienzentrum Poing e.V., das für 2017 (September – Dezember) und für 2018 (Januar – Dezember) keinen Ausgleich geltend gemacht hatte, für 2018 das damals entstandene Defizit nachträglich geltend gemacht.
Die Abrechnungen der Träger liegen der Verwaltung vor und sind geprüft worden. Das Defizit stellt sich wie folgt dar:
AWO-Hort                2019          - 44.403,87 €
Kinderland-Horte
Fresiengasse/Seerosenstr.                                                         2019           - 13.478,40 
Horte Familienzentrum                                                 2018            - 27.907,65
2019             -28.944,35 €
                                                          - 56.852,00 €
Gesamt:                                         -  114.734,27 €

Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass für 2020 bis zur Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße im September anteilig ebenfalls Defizitübernahmen für die Horte zu erwarten sind. Die im Sachvortrag erläuterten Kompensationsbeträge zur Finanzierung der Ausfälle bei den Horten für die Träger AWO-KV EBE, Kinderland Plus GmbH und Familienzentrum Poing e.V. für das KiTa-Jahr 2019 wurden vom Gemeinderat einstimmig übernommen. Ein verbleibende Defizitbetrag i. H. v. EUR 7.734,27 wird überplanmäßig genehmigt und aus den Rücklagen finanziert.

Datenstand vom 28.05.2020 12:13 Uhr