Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 00:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing
2.2 Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997, Gemarkung Poing
2.3 Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.7, Fl.Nr. 3999, Gemarkung Poing
2.4 Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Fl.Nr. 4003, Gemarkung Poing
2.5 Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen, Wohngebiet W 7/"Lerchenwinkel"; WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990
2.6 Neubau eines Doppelhauses, Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel"; WA 5.3 Fl.Nr. 3995
2.7 Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG, Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö informativ 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö informativ 2
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2.1. Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 1 m (19,5 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.1, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.1, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7/ “Lerchenwinkel“; Bauparzelle 6.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing
(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7 „Lerchenwinkel“, Bauparzelle 5.1, Fl.Nr. 3993, Gemarkung Poing erteilt.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – zugestimmt.

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 1 m (19,5 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

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2.2. Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 0,85 m (16 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.5, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7, Bauparzelle 5.5, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7/
„Lerchenwinkel“; Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997,
Gemarkung Poing
(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7 „Lerchenwinkel“, Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997, Gemarkung Poing, erteilt.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – zugestimmt.

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 0,85 m (16 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

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2.3. Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Bauparzelle 5.7, Fl.Nr. 3999, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 0,85 m (16 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W7, Bauparzelle 5.7, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W7, Bauparzelle 5.7, wird erteilt.

Der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7/
„Lerchenwinkel“; Bauparzelle 5.7, Fl.Nr. 3999,
Gemarkung Poing
(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 12 Reihenhäusern am Bergfeld – W 7 „Lerchenwinkel“, Bauparzelle 5.7, Fl.Nr. 3999, Gemarkung Poing, erteilt.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung – Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 – zugestimmt.

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überbauung der festgelegten Baugrenze bei Gebäude 1 um 0,85 m (16 qm).

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

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2.4. Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen am Bergfeld - W 7/"Lerchenwinkel"; Fl.Nr. 4003, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.01.2020 der Straßenplanung – innere Erschließung – und der Grünplanung bereits zugestimmt hat, erfolgte eine Abstimmung der Tiefgaragenplanung mit den Planungsbüros, positive Stellungnahmen liegen hierzu vor.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiungen:

  1. Überbauung der festgelegten Baugrenze / Baufeld bei Treppenhaus 1 (54 qm), TRH 2 (6,5 qm) und TRH 3 (30,5 qm).

  2. Überbauung der festgelegten Baugrenze und Grundstücksgrenze zu Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997.

Die Abweichungen sind im beiliegenden Plan zeichnerisch dargestellt.

Diesen Befreiungen kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen am Bergfeld – W 7/ „Lerchenwinkel“; Fl.Nr. 4003,
Gemarkung Poing
(cw) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage mit 144 Stellplätzen am Bergfeld – W 7 „Lerchenwinkel“ , Fl.Nr. 4003, Gemarkung Poing erteilt.

Des Weiteren wurde den beantragten Befreiungen – Überbauung der festgelegten Baugrenze / Baufeld sowie Grundstücksgrenze zu Bauparzelle 5.5 zugestimmt.

Am 17. März 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.01.2020 der Straßenplanung – innere Erschließung – und der Grünplanung bereits zugestimmt hat, erfolgte eine Abstimmung der Tiefgaragenplanung mit den Planungsbüros, positive Stellungnahmen liegen hierzu vor.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiungen:

  1. Überbauung der festgelegten Baugrenze / Baufeld bei Treppenhaus 1 (54 qm), TRH 2 (6,5 qm) und TRH 3 (30,5 qm).

  2. Überbauung der festgelegten Baugrenze und Grundstücksgrenze zu Bauparzelle 5.5, Fl.Nr. 3997.

Die Abweichungen sind im beiliegenden Plan zeichnerisch dargestellt.

Diesen Befreiungen kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.

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2.5. Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen, Wohngebiet W 7/"Lerchenwinkel"; WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Am 17.03.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufeldern.

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden. Die o.g. Überschreitung ist mit dem Bebauungsplanfertiger und dem Planer der Grünordnung abgestimmt.

Von Seiten des Grünordnungsplaners wird folgende Stellungnahme hierzu abgegeben:

„Wir gehen davon aus, dass die Versickerung auf dem eigenen Grundstück passiert und die im Bebauungsplan festgesetzte Mindestüberdeckung der TG eingehalten wird. Dann spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine Überschreitung der festgesetzten GRZ über das im Bebauungsplan § 5 Abs. 4 festgesetzte Maximalmaß und die Vorgabe des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO hinaus bis zu einem Wert von GRZ 0,8.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7, WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 wird erteilt

Der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder- wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7, WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 wird erteilt

Der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder- wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen im Wohngebiet W7 „Lerchenwinkel“ WA 3.1 Fl.Nr. 3976 und WA 3.2 Fl.Nr. 3990 zu erteilen.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung - Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufelder - zugestimmt.

Am 17.03.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,40 bzw. 0,7 auf 0,8 aufgrund der Unterbringung der erforderlichen PKW-Stellplätze und den daraus resultierenden Flächenbedarf der eingeschossigen Tiefgaragen in beiden Baufeldern.

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden. Die o.g. Überschreitung ist mit dem Bebauungsplanfertiger und dem Planer der Grünordnung abgestimmt.

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2.6. Neubau eines Doppelhauses, Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel"; WA 5.3 Fl.Nr. 3995

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Am 02.04.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Baugrenzenüberschreitung mit einer Länge von 4,65 m und einer Breite von 1,665 m. Fläche der Baugrenzenüberschreitung 7,74 m².

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses Wohngebiet W 7, WA 5.3, Fl.Nr. 3995 wird erteilt.

Der beantragten Befreiung - Baugrenzenüberschreitung mit einer Länge von 4,65 m und einer Breite von 1,665 m. Fläche der Baugrenzenüberschreitung 7,74 m² - wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Hierzu wird auf den Umweltbericht und die saP zum Bebauungsplan Nr. 62 verwiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses Wohngebiet W 7, WA 5.3, Fl.Nr. 3995 wird erteilt.

Der beantragten Befreiung - Baugrenzenüberschreitung mit einer Länge von 4,65 m und einer Breite von 1,665 m. Fläche der Baugrenzenüberschreitung 7,74 m² - wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Neubau eines Doppelhauses im Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ WA 5.3 Fl.Nr. 3995
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses im Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ WA 5.3, Fl.Nr. 3995 zu erteilen.

Des Weiteren wurde der beantragten Befreiung - Baugrenzenüberschreitung mit einer Länge von 4,65 m und einer Breite von 1,665 m. Fläche der Baugrenzenüberschreitung 7,74 m² - zugestimmt.

Am 02.04.2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bis auf folgende beantragte Befreiung:

Baugrenzenüberschreitung mit einer Länge von 4,65 m und einer Breite von 1,665 m. Fläche der Baugrenzenüberschreitung 7,74 m².

Dieser Befreiung kann zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist sowie die Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO eingehalten sind.

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2.7. Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG, Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Am 26.03.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG in der Neufarner Straße 17 ein.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingsstraße“, rechtsverbindlich seit dem 04.05.2016 (anhängig ist derzeit eine Normenkontrollklage).

Das Gebäude entlang der Neufarner Straße 17 ist mit seinem EG und KG mit dem vom Buchenweg 5 erschlossenen Wohngebäude verbunden (siehe hierzu beiliegenden Lageplan). Das Wohngebäude Buchenweg 5 dient vollumfänglich dem Wohnen.

Geplant ist die bestehende Gewerbenutzung als Büro- und Ladenfläche in der Neufarner Straße 17 zu Wohnen zu ändern.

Der o.g. Bebauungsplan setzt für den Bereich Neufarner Straße 17 ein Mischgebiet fest.

Nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen sowie mit einem Anteil auch der Unterbringung von Gewerbetrieben.

Da das Gebäude bereits ausschließlich Wohnungen enthält und die Gewerbenutzung wegfallen soll reduziert sich die Mischnutzung im festgesetzten Mischgebiet.

Gerade im Hinblick auf die zunehmende Verringerung von Gewerbe im Bereich Poing Süd wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, der geplanten Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG, Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6
(eic) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG Neufarner Straße 17, Fl.Nr. 362/6 zu erteilen.

Am 26.03.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen EG/KG in der Neufarner Straße 17 ein.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingsstraße“, rechtsverbindlich seit dem 04.05.2016.

Das Gebäude entlang der Neufarner Straße 17 ist mit seinem EG und KG mit dem vom Buchenweg 5 erschlossenen Wohngebäude verbunden.
Das Wohngebäude Buchenweg 5 dient vollumfänglich dem Wohnen.

Geplant ist die bestehende Gewerbenutzung als Büro- und Ladenfläche in der Neufarner Straße 17 zu Wohnen zu ändern.

Der o.g. Bebauungsplan setzt für den Bereich Neufarner Straße 17 ein Mischgebiet fest.

Nach § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen sowie mit einem Anteil auch der Unterbringung von Gewerbetrieben.

Da das Gebäude bereits ausschließlich Wohnungen enthält und die Gewerbenutzung wegfallen soll reduziert sich die Mischnutzung im festgesetzten Mischgebiet.

Gerade im Hinblick auf die zunehmende Verringerung von Gewerbe im Bereich Poing Süd wurde der geplanten Nutzungsänderung nicht zugestimmt.

Datenstand vom 18.06.2020 17:46 Uhr