Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:27 Uhr bis 20:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2020
1.2 Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen 2019
1.3 Kindertagesstätten in Poing; Reduzierung der Elternbeiträge in den KiTas seitens der Träger
1.4 Schulwesen; Schulbetrieb für die Abschlussklassen in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing
1.5 Sportzentrum Poing; Erneuerung des Kunstrasens
1.6 Fuß- und Radwegunterführung "Neue Ortsmitte"
2 Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sitter-Straße; Ermächtigungsbeschluss zur Ausstattung loser Möblierung für den Schulbetrieb
3 Kindertagesstätten in Poing; Beschlussfassung über die Änderung der Trägerschaftsverträge mit den Trägern Familienzentrum Poing e. V. und Kinderland Plus GmbH
4 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1
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1.1. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regie rung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 127.500,00 € (i. W. einhundertsiebenundzwanzigtausendfünfhundert €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2020 .

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1.2. Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 3 1.12.2019 konnten durch die kommunale Verkehrsüberwachung in insgesamt 72 Messungen 21.699 Fahrzeuge erfasst werden. Von den erfassten Fahrzeugen wurden 828 Verstöße verzeichnet, welche ermittelt und durch die Ahndungsbehörde verfolgt wurden. Durchschnittlich fuhren im Jahr 2019 4,5 Fahrzeuge pro Stunde zu schnell.

Nachfolgend sind die höchsten Überschreitungen aufgeführt:

  • 06.02.2019                Kirchheimer Allee / Böhmerwaldstraße          90 km/h
  • 31.07.2019                Kirchheimer Allee / Böhmerwaldstraße          89 km/h
  • 27.08.2019                Kirchheimer Allee / Sudetenstraße                  98 km/h
  • 19.09.2019                Kirchheimer Straße / OT Grub                101 km/h
  • 12.12.2019                Gruber Straße / Höhe BayWa                  89 km/h

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1.3. Kindertagesstätten in Poing; Reduzierung der Elternbeiträge in den KiTas seitens der Träger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Am 24.03. haben die Träger AWO Kreisverband Ebersberg, Kinderland Plus gGmbH und das Familienzentrum Poing e.V. aufgrund der Schließung der Einrichtungen mit der Verwaltung abgestimmt, die Elternbeiträge im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich auf die Mindestbuchungszeit (3-4 Stunden) für 4 Wochen zu reduzieren. Ähnlich agiert der Waldkindergarten. Entsprechende Zuschüsse gemäß BayKiBiG inkl. des sogenannten Kostenfreibetrags für Krippe und KiTa i. H. v. EUR bis zu 100.- EUR werden weiterhin vom Freistaat gewährt.

Die Betriebs-KiTa „Denk Mit“ verzichtet mit Schreiben vom 26.03.2020 vorläufig für 4 Wochen auf die Erhebung der Elternbeiträge, der Kita-Verbund Poing-Anzing-Forstinning stundet vorerst nach Abstimmung mit dem erzbischöflichen Ordinariat den Beitrag.

Damit sind die Eltern, für die die festgelegten Betretungsverbote in den KiTas gelten und somit auch keine Betreuung stattfindet, zumindest teilweise finanziell entlastet.

Mit Regierungserklärung vom 20.04.2020 wurde bereits angekündigt, dass  die Eltern für die kommenden drei Monate keine Kindergarten- oder Kita-Gebühren bezahlen müssen.

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1.4. Schulwesen; Schulbetrieb für die Abschlussklassen in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Ab 27.04.2020 wird der Schulbetrieb in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing schrittweise wieder geöffnet.

Ab KW 18 starten 5 Schulklassen unter Beachtung der Empfehlungen für den Hygieneschutz  seitens des Bayrischen Kultusministeriums.

Ab KW 20 wird der Schulbetrieb um 4 Klassen erweitert.

Die Schülerbeförderung ist für die Schüler*innen mit dem freigestellten Schulbus und zum Teil über den ÖPNV sichergestellt.

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1.5. Sportzentrum Poing; Erneuerung des Kunstrasens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) ist die Ausführung des geplanten Austausches des Kunstrasens in den Sommerferien aufgrund von Lieferschwierigkeiten (die Lieferzeit des Rasens beträgt ca. 3 Monate) im Jahr 2020 nicht mehr möglich. Zudem beschäftigen die ausführenden Firmen viel Personal aus dem Ausland, das momentan nicht einreisen darf. Dies könnte zu zusätzlichen Verzögerungen führen. Der Verein TSV Poing wurde hierzu informiert.

Die Verwaltung wird die Planung weiter führen und diese in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.

Am 03.03.2020 fand ein Gespräch zur weiteren Vorgehensweise für die geplante Erneuerung des Kunstrasenplatzes zwischen der Gemeinde und dem Fußballverein TSV Poing im Rathaus statt.

Der Kunstrasenteppich (ca. 7500m²) des Kunstrasenplatzes im Sportzentrum Poing hat laut Zustandsbericht vom 17.04.2019 das Ende seines Lebenszyklus erreicht. Die sportfunktionellen Eigenschaften (Ballrollverhalten, Drehwiderstand) sind nicht mehr gegeben. Zudem beginnen sich die Nähte und Markierungen zu lösen. Sicherheitstechnisch wäre der Platz noch in Ordnung und bespielbar. Die vorhandene Beregnungsanlage am Kunstrasenplatz muss im Zuge der Erneuerung mit überprüft werden.

Die Fußballabteilung des TSV Poing ist mit ca. 500 aktiven Mitgliedern einer der größten Nutzer des Kunstrasenplatzes. Ebenso wird der Platz durch die Schulen für den Sportunterricht sowie schulische Sportveranstaltungen genutzt.

Die geschätzten Gesamtkosten des Projektes würden sich auf 894.000 Euro belaufen (Stand 03.03.2020).

Die Förderfähigkeit der Maßnahme wird derzeit noch geprüft.
Die Erneuerung führt zu einer deutlichen Erhöhung der Nutzerkapazitäten.
Haushaltsmittel sind vorhanden.

Es war geplant, die Erneuerung im Juli/August 2020 durchzuführen.

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1.6. Fuß- und Radwegunterführung "Neue Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Nach umfangreichen Bauarbeiten und zweijähriger Bauzeit ist die neue Fuß- und Radwegunterführung am Poinger S-Bahnhof endlich fertig. Demzufolge wird das Bauwerk am Montag, den 27. April 2020 um 11.00 Uhr freigegeben.

Eine offizielle Einweihung wird angesichts der aktuellen Lage nicht stattfinden.

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2. Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sitter-Straße; Ermächtigungsbeschluss zur Ausstattung loser Möblierung für den Schulbetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat mit der Schulleitung die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße geplant und die nationale Ausschreibung für die Beschaffung des losen Mobiliars für die Klassenzimmer, Werkräume und Verwaltungsbereiche vorbereitet.

Zwischenzeitlich muss mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ab Vergabe für die Produktionszeit bis zur Auslieferung von Schulmobiliar gerechnet werden.

Leistungsverzeichnis, Vertrags- und Vergabeunterlagen sind zeitgerecht erstellt worden. Die Bekanntmachung ist am 18.03.2020 erfolgt. Als Abgabefrist ist der 17.04.2020, die Auswertung und Vergabe sind vom 22.04.2020 bis 24.04.2020 und die Bekanntmachung zum 30.04.2020 vorgesehen. Damit sind die jeweilig zeitlich vorgegebenen Fristen für das Verfahren eingehalten.

Für die Auftragsdurchführung, geschätzte Kosten der Möblierung i. H. v. ca. EUR 140.000,00 ist der 27.07.2020 bis 17.08.2020 vorgesehen.

Der Gemeinderat tagt in seiner aktuellen Zusammensetzung zuletzt am 23.04.2020 und kann deshalb den Beschluss zur Vergabe nicht mehr durchführen, da zum Zeitpunkt der Ladung die Angebote noch nicht bekannt gewesen sind.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, die Vergabe und den Auftrag für die Ausstattung des Ersatzneubaus durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Mittel sind im HH 2020 eingeplant

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Der Erste Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Kurzbericht

Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sitter-Straße;
Ermächtigungsbeschluss zur Ausstattung loser Möblierung für den Schulbetrieb
(krach) Die Verwaltung hat mit der Schulleitung die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße geplant und die nationale Ausschreibung für die Beschaffung des losen Mobiliars für die Klassenzimmer, Werkräume und Verwaltungsbereiche vorbereitet .Zwischenzeitlich muss mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ab Vergabe für die Produktionszeit bis zur Auslieferung von Schulmobiliar gerechnet werden. Leistungsverzeichnis, Vertrags- und Vergabeunterlagen sind zeitgerecht erstellt worden. Die Bekanntmachung ist am 18.03.2020 erfolgt. Als Abgabefrist ist der 17.04.2020, die Auswertung und Vergabe sind vom 22.04.2020 bis 24.04.2020 und die Bekanntmachung zum 30.04.2020 vorgesehen. Damit sind die jeweilig zeitlich vorgegebenen Fristen für das Verfahren eingehalten. Für die Auftragsdurchführung, geschätzte Kosten der Möblierung i. H. v. ca. EUR 140.000,00 ist der 27.07.2020 bis 17.08.2020 vorgesehen. Der Gemeinderat tagt in seiner aktuellen Zusammensetzung zuletzt am 23.04.2020 und kann deshalb den Beschluss zur Vergabe nicht mehr durchführen, da zum Zeitpunkt der Ladung die Angebote noch nicht bekannt gewesen sind. 
Daher hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 einstimmig beschlossen, den Ersten Bürgermeister Albert Hingerl zu ermächtigen, die Vergabe der nationalen Ausschreibung für die Ausstattung des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße vorzunehmen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß § 43 UVgO zu erteilen.

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3. Kindertagesstätten in Poing; Beschlussfassung über die Änderung der Trägerschaftsverträge mit den Trägern Familienzentrum Poing e. V. und Kinderland Plus GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.05.2016 ist die  Trägerschaft für das Haus für  Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2a der Kinderland Plus gGmbH, die Trägerschaft für das Haus für Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2b dem Familienzentrum Poing e.V. übertragen worden.

Die beiden Trägerschaftsverträge wurden für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen und beinhalteten die Inbetriebnahme von 45 Krippen- sowie 50 Kindergarten- und Hortplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2a (Träger Kinderland PLUS GmbH) und von 45 Krippenplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2b (Träger Familienzentrum Poing e.V.) gemäß befristeter Betriebserlaubnis seitens der Aufsichtsbehörde.

Die übrigen Räume, konzipiert für Kindergarten- und Hortplätze mit Multifunktions- und Nebenräumen dienen bekanntermaßen aktuell als Interimslösung der Grundschule Am Bergfeld.

Die Verwaltung geht davon aus, dass beide Häuser für Kinder im KiGa-Jahr 2020/2021 mit dem vollen Platzangebot zur Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG starten können.

Unter der Voraussetzung der schriftlichen Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Ebersberg sollen beide Einrichtungen als Häuser für Kinder mit je 45 Krippen-, sowie mit 100 Kindergarten- und Hortplätzen in Betrieb gehen. Beide Träger sind bereits aufgefordert, den entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg, das seitens der Verwaltung bereits vorinformiert worden ist,  zu stellen.

Erst mit der Erteilung der Betriebserlaubnis und der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung kann eine Belegung aller Plätze seitens der Verwaltung formal freigegeben werden.

Deshalb ist die Änderung der beiden befristeten Trägerschaftsverträge im § 1 „Vertragsgestand“ und im § 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ wie folgt zwingend verbunden.

§ 1 „Vertragsgegenstand“ Absatz 1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Der Träger führt die Kindertagesstätte mit Wirkung vom 01.09.2020 für den Betrieb von 45 Krippen- und 100 Kindergarten- und Hortplätzen.“

§ 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ Absatz 1. Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:

„Vertragsbeginn ist der 01.05.2020. Der Vertrag wird bis zum 31.08.2023 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Betriebsjahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gemäß § 6 Absatz 2. dieses Vertrages gekündigt wird.“

Die übrigen Bestandteile der jeweiligen Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. vom 12.05.2016 bleiben davon unberührt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Änderung der Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V in den § 1  Absatz 1. Satz 1 und § 6 Absatz 1. Satz 1 und 2 wie im Sachvortrag erläutert wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag mit beiden Trägern abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen

Sind im Haushalt 2020 ff bereits berücksichtigt

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

  1. Der Änderung der Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V in den § 1  Absatz 1. Satz 1 und § 6 Absatz 1. Satz 1 und 2 wie im Sachvortrag erläutert wird zugestimmt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag mit beiden Trägern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

Kindertagesstätten in Poing;
Beschlussfassung über die Änderung der Trägerschaftsverträge mit den Trägern Familienzentrum Poing e. V. und Kinderland Plus GmbH
(krach) Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.05.2016 ist die  Trägerschaft für das Haus für  Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2a der Kinderland Plus gGmbH, die Trägerschaft für das Haus für Kinder in der Gebrüder-Grimm-Straße Haus 2b dem Familienzentrum Poing e.V. übertragen worden. Die beiden Trägerschaftsverträge wurden für zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption abgeschlossen und beinhalteten die Inbetriebnahme von 45 Krippen- sowie 50 Kindergarten- und Hortplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2a (Träger Kinderland PLUS GmbH) und von 45 Krippenplätzen in der Gebrüder-Grimm-Straße 2b (Träger Familienzentrum Poing e.V.) gemäß befristeter Betriebserlaubnis seitens der Aufsichtsbehörde. Die übrigen Räume, konzipiert für Kindergarten- und Hortplätze mit Multifunktions- und Nebenräumen dienen bekanntermaßen aktuell als Interimslösung der Grundschule Am Bergfeld. Die Verwaltung geht davon aus, dass beide Häuser für Kinder im KiGa-Jahr 2020/2021 mit dem vollen Platzangebot zur Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG starten können. Unter der Voraussetzung der schriftlichen Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Ebersberg sollen beide Einrichtungen als Häuser für Kinder mit je 45 Krippen-, sowie mit 100 Kindergarten- und Hortplätzen in Betrieb gehen. Beide Träger sind bereits aufgefordert, den entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ebersberg, das seitens der Verwaltung bereits vorinformiert worden ist,  zu stellen. Erst mit der Erteilung der Betriebserlaubnis und der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung kann eine Belegung aller Plätze seitens der Verwaltung formal freigegeben werden. Deshalb ist die Änderung der beiden befristeten Trägerschaftsverträge im § 1 „Vertragsgestand“ und im § 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ wie folgt zwingend verbunden. § 1 „Vertragsgegenstand“ Absatz 1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
„Der Träger führt die Kindertagesstätte mit Wirkung vom 01.09.2020 für den Betrieb von 45 Krippen- und 100 Kindergarten- und Hortplätzen.“
§ 6 „Beginn und Beendigung des Vertrages“ Absatz 1. Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:
„Vertragsbeginn ist der 01.05.2020. Der Vertrag wird bis zum 31.08.2023 geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Betriebsjahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gemäß § 6 Absatz 2. dieses Vertrages gekündigt wird.“
Die übrigen Bestandteile der jeweiligen Trägerschaftsverträge mit der Kinderland PLUS GmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. vom 12.05.2016 bleiben davon unberührt. Der Gemeinderat hat  in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2020 zu TOP4 einstimmig den Änderungen der Trägerschaftsverträge zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag abzuschließen.

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4. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö informativ 4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Albert Hingerl verabschiedet einzeln die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona) findet die offizielle feierliche Verabschiedung zu einem späteren Zeitpunkt statt.


Manfred Vodermeier (FWG), Mitglied seit 30.03.2017

Andreas Lang (FWG), Mitglied seit 12.02.2015

Yvonne Siebert (CSU), Mitglied seit 01.05.2014

Robert Rieger (CSU), Mitglied seit 01.05.2014

Claudia Demmel (SPD), Mitglied seit 01.05.2008

Eva-Maria Lawes (CSU), Mitglied seit 01.05.2008

Manfred Kammler (Bündnis 90 / Die Grünen), Mitglied seit 07.06.2018 (war bereits vom 13.09.2007 – 30.04.2014 im Gemeinderat tätig)

Dr. Rainer Koch (SPD), Mitglied seit 01.05.1990

Kurzbericht

Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
(nb) Erster Bürgermeister Albert Hingerl verabschiedet einzeln die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder:

Manfred Vodermeier (FWG), Mitglied seit 30.03.2017

Andreas Lang (FWG), Mitglied seit 12.02.2015

Yvonne Siebert (CSU), Mitglied seit 01.05.2014

Robert Rieger (CSU), Mitglied seit 01.05.2014

Claudia Demmel (SPD), Mitglied seit 01.05.2008

Eva-Maria Lawes (CSU), Mitglied seit 01.05.2008

Manfred Kammler (Bündnis 90 / Die Grünen), Mitglied seit 07.06.2018 (war bereits vom 13.09.2007 – 30.04.2014 im Gemeinderat tätig)

Dr. Rainer Koch (SPD), Mitglied seit 01.05.1990

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona) findet die offizielle feierliche Verabschiedung zu einem späteren Zeitpunkt statt.

In diesem Zusammenhang zählt Herr Erster Bürgermeister Albert Hingerl auch die zahlreichen Projekte auf, die der Gemeinderat im Laufe der Legislaturperioden gemeinsam umgesetzt hat.

Erster Bürgermeister Albert Hingerl hebt besonders die von Respekt, Ehrlichkeit und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und der Verwaltung hervor. Hinter Einigkeit stehe sehr viel Arbeit, denn nichts sei selbstverständlich und nur den immerwährenden Bemühungen geschuldet, gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Zweiter Bürgermeister Franz Langlechner verabschiedet anschließend Ersten Bürgermeister Albert Hingerl. Herr Hingerl war vom 01.05.1990 bis 30.04.2000 Zweiter Bürgermeister und seit 01.05.2000 Erster Bürgermeister. Im Namen des Gemeinderates spricht er seinen Dank für die überaus angenehme, freundschaftliche und ausgleichende Zusammenarbeit aus.

Die Fraktionen bedanken sich ebenfalls bei den Bürgermeistern und ausscheidenden Gemeinderäten für die hervorragende Zusammenarbeit.

Datenstand vom 22.05.2020 12:15 Uhr