Datum: 28.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:43 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Durchgängiges absolutes Haltverbot in der Kirchheimer Allee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegen für den Bereich der Kirchheimer Allee Beschwerden über parkende Autos und Lkws
bei der Gemeinde Poing vor. Demzufolge sei die Vorbeifahrt oft schwierig, da die parkenden Fahrzeuge über eine lange Strecke einseitig parken und man bei Gegenverkehr keine Ausweichmöglichkeiten habe.
Mit der dauerhaften Anordnung vom 27.03.2019 wurde gemäß der Empfehlung der Polizeiinspektion Poing vom gemeinsamen Ortstermin alle 50 m ein absolutes Haltverbot von 30 m, um bei einem Begegnungsverkehr eine Lücke zum Einscheren zu ermöglichen, eingerichtet.
Nach Erteilung der Anordnung gingen im Ordnungsamt weitere Beschwerden zu den parkenden Autos und Lkws in der Kirchheimer Allee ein. Demnach entstehen gefährliche Situationen dadurch, dass die Autofahrer – welche in Richtung Bergfeldstraße fahren – trotz nahendem Gegenverkehr ausscheren, um in die nächste Einscher-Möglichkeit zu gelangen. Des Weiteren bilden sich dadurch längere Rückstaus, welche teilweise bis zum Kreisverkehr an der Tankstelle reichen. Dadurch ist auch der öffentliche Personennahverkehr betroffen.
Die Gemeinde Poing hat sich letztendlich dazu entschlossen, ein durchgängiges Haltverbot zwischen dem Kreisverkehr und der Einfahrt des Grundstücks Gruber Straße 76 anzuordnen, damit lange Rückstaus vermieden werden und der ÖPNV seine Linientaktung einhalten kann.
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1.2. Überarbeitung Konzept IsarCard bzw. IsarCard65
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Im Bereich des kostenlosen Verleihs der Isarcard bzw. IsarCard65 an Poinger Bürgerinnen und Bürger haben sich zwei Änderungen ergeben.
Zum einen werden aus Gründen der Fairness gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern die Tickets maximal zweimal wöchentlich an einen Haushalt ausgegeben. Als Haushalt zählen jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die alleine wohnen und wirtschaften.
Zum anderen wird das Serviceangebot weiter verbessert, indem nun auch im Bürgerbüro zwei IsarCard65 und im Jugendreferat eine IsarCard ausgeliehen werden können. Details werden im ONBL und auf der Homepage veröffentlicht.
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1.3. Poing beteiligt sich 2020 wieder an der Kampagne STADTRADELN
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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1.3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing nimmt 2020 wieder an der Kampagne STADTRADELN teil, welche trotz der anhaltenden Corona-Pandemie
stattfinden wird.
Die Ziele der größten internationalen Radkampagne sind u.a., privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, sodass ein Beitrag
zum Klimaschutz geleistet und ein Zeichen für vermehrte Radförderung in der Kommune gesetzt wird. Letztlich steht aber auch der Spaß beim Fahrradfahren im Fokus.
Beim Stadtradeln treten Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen gemeinsam in die Pedale und radeln an jeweils 21 Tagen zwischen Mai und Oktober um die Wette. Dabei können sie sich selbst von den Vorteilen des Radfahrens überzeugen und gleichzeitig ein Zeichen setzen für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität. Über 400.000 Menschen aus 1.127 Kommunen folgten im letzten Jahr diesem Aufruf und legten mehr als 77 Millionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück.
In der Gemeinde Poing erradelten 108 Teilnehmer*innen insgesamt 29.507 km.
Der Aktionszeitraum läuft vom 28. Juni bis 18. Juli 2020. Die Zielgruppen umfassen neben Poinger Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen auch Schüler*innen sowie Unternehmen, Organisationen und Vereine.
Die Verwaltung plant derzeit eine Auftaktradltour für Poinger Bürger*innen am 28. Juni. Treffpunkt ist um 13 Uhr vor dem Rathaus. Anmeldung erbeten unter umwelt@poing.de.
Eine landkreisweite Auftaktveranstaltung wird es dieses Jahr nicht geben.
Für Fragen zur Kampagne steht die Fachkraft für Umwelt- und Klimaschutz der Gemeinde Poing, Herr Wenzl, gerne unter umwelt@poing.de zur Verfügung. Alle Informationen zur Kampagne sind abrufbar unter www.stadtradeln.de.
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1.4. Absage Klimasommer 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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1.4 |
Sachverhalt
Der von der Energieagentur Ebersberg-München in Kooperation mit den Landkreisgemeinden geplante Klimasommer wird im Jahr 2020 nicht stattfinden. Der Klimasommer, bei dem viele Veranstaltungen und Aktionen zu den Themen Klima- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Energiewende stattfinden sollten, wird aufgrund der Auswirkungen der Corona-
Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.
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1.5. Ab Juni am Wertstoffhof wieder volle Öffnungszeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Ab Dienstag, 2. Juni 2020, wird der Wertstoffhof wieder die vollen Öffnungszeiten anbieten.
Die Sicherheitsvorkehrungen (Abstand 1,50 m, Mund-Nasen-Schutz, maximal vier PKWs zeitgleich) bleiben aber bestehen.
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1.6. Bahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
Am 27.04.2020 wurde nach zwei Jahren Bauzeit die neue Unterführung in der Ortsmitte geöffnet.
Auf 140 Metern Länge verbindet sie das südliche Alt-Poing mit dem neueren, nördlichen Ortsteil. Für eine großzügige Raumwirkung wurde das neue signifikante Bahnüberführungsbauwerk geplant und gebaut. Die Statik der Brücke muss auf das Gewicht des tonnenschweren Schienenverkehrs ausgelegt sein. Um dieser Belastung bestmöglich standzuhalten, sind massive Stahlelemente an den jeweiligen Seitenwänden notwendig, die das Gewicht tragen und die Last verteilen. Leider ist aufgrund der verbauten Beton- und Stahlelemente daher nicht an jeder Stelle eine Begrünung der Unterführung möglich. Die Gemeinde Poing hat jedoch gemeinsam mit dem Planungsbüro an einigen Stellen eine Begrünung geplant, die in den kommenden Wochen sukzessive umgesetzt wird.
An der Bushaltestelle direkt an der Ortsmitte sind bereits vier Pflanztröge aufgestellt worden. Die dort derzeit eingepflanzten Stiefmütterchen werden in Kürze durch bienenfreundlichere Alternativen ersetzt.
Die auf der Südseite in Alt-Poing stehenden rotweißen Poller sind derzeit nur Platzhalter und werden in etwa zwei Monaten ebenfalls durch Pflanztröge ersetzt, die bereits bestellt sind.
Für die Fläche im Süden der Unterführung wurde bereits eine insektenfreundliche Blumenwiese ausgesät. Für die Fläche im Norden wird derzeit ein Gestaltungsvorschlag durch einen Landschaftsarchitekten erarbeitet, der neben einer Begrünung auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder berücksichtigen wird. Dieser wird dem Gemeinderat vorgelegt.
Eine weitere Besonderheit, wenngleich auch rechtliche Auflage, sind die zwei behindertengerechten Rampen an der Unterführung. Diese betragen jeweils max. 6 % Steigung und führen jeweils an der rechten Seite nach unten. Alle sechs Meter verflacht sich die Steigung auf einer Länge von 1,5 Metern auf 1,5 %, um die Rollstuhlfahrer sanft abzubremsen, bevor die Neigung nach unten wieder beginnt. Somit kommen Rollstuhlfahrer sowie Nutzer von Rollatoren oder Kinderwägen sicher durch die Unterführung nach unten und nach oben. Diese speziellen Rampen sind auch der Grund, warum die Süd- und Nordzugänge weit nach links und rechts führen, da sich dadurch die notwendige Länge der Unterführung ergibt, um die vorgeschriebene Steigung einzuhalten.
Die Zugänge zu den Bahnsteigen sind noch nicht ganz fertig gestellt. Hier soll der barrierefreie Ausbau der Deutschen Bahn durch weitere Rampen erfolgen. Trotz starker Bemühungen und zahlreicher Verhandlungen durch die Gemeinde Poing konnte leider nicht erreicht werden, dass die Deutsche Bahn mit dem Ausbau bereits beginnt.
Laut DB ist der Ausbau erst 2021 geplant.
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1.7. ENB GS Karl-Sittler-Straße
Vergabe der Tischlerarbeiten Einbaumöbel;
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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informativ
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1.7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung nach VOB/A haben zur Submission am 05.03.2020 13 Firmen ein Kostenangebot abgegeben.
Der Auftrag wurde auf Grundlage einer Vergabeempfehlung des Planers am 24.03.2020 als Eilgeschäft an die Schreinerei Gebrüder Link GmbH & Co. KG aus 97640 Stockheim zum Angebotspreis von brutto 207.554,66 € vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von weiteren
Verzögerungen im Bauablauf.
Die notwendigen Mittel sind auf der HHSt. 21100.940000 (Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Hochbaumaßnahmen) eingestellt.
Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.
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1.8. Jugendarbeit;
Fortschreibung des Jugendkonzeptes in Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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1.8 |
Sachverhalt
Bezugnehmend auf die Bekanntgabe vom 06.02.2020 im Folgenden der aktuelle Stand zur Fortschreibung des Jugendkonzeptes:
Die erarbeiteten Kernaufgaben zur Erinnerung aus dem Expertenworkshop Juni/2018:
*Stärkung der Akzeptanz zwischen den Generationen
*Schaffung attraktiver Angebote vor Ort
*Mitbestimmung bei der Ortsgestaltung (insbesondere W 8)
*stärkere Einbindung der Jugendlichen
*Stärkung der Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schulen
Die weitere Vorgehensweise:
* Die Auswertung der Jugendbefragung ist erfolgt durch Frau Konrad-Lohner - hier gibt es bereits konkrete Wünsche zum Thema Bike-Park /Pump-Track, die in die Planungen aufgenommen worden sind
* Die Bestandsaufnahme der Angebote in Poing ist derzeit laufend
*Termin: 18.06.2020 mit der neuen Kerngruppe (neugewählte Jugendsprecher)
*Im Juli/2020 findet der geplante Termin für einen „Zukunftsworkshop“ mit einem neuzugründenden Jugendnetzwerk (Schulen, Vereine, Schülermitverwaltung, Kreisjugendring etc.): zur Entwicklung von dauerhaften digitalen Beteiligungsplattformen für Jugendliche; Ziele sind die Analyse und Prüfung der Umsetzung der Ergebnisse aus der Jugendbefragung in Bezug auf die Ortsgestaltung, aber auch insbesondere die Fortschreibung des Jugendkonzeptes
*Das 1. Etappenziel soll bis September/Oktober 2020 erreicht werden: Dem Gemeinderat sollen dauerhaft digitale Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche vorgestellt und empfohlen werden
*Das 2. Etappenziel soll im 4. Quartal 2020 erreicht werden: Nämlich die Vorstellung des Jugendkonzepts im GR
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1.9. Musikschule Vaterstetten e.V.;
Nutzung von gemeindlichen Räumlichkeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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1.9 |
Sachverhalt
Seit 11.05.2020 ist der Einzelunterricht in Präsenzform von Musikschulen grundsätzlich wieder möglich.
Nach Rücksprache mit dem Schulleitungen der Anni-Pickert-Grund-und Mittelschule Poing und der GS Karl-Sittler-Straße, BBH-Gebäudemanagement und der VHS Vaterstetten e.V.,
unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienekonzepte
, wird der Musikunterricht, wie folgt in Poing bereits wieder ermöglicht:
Seit 20 KW
*VHS-Räumlichkeiten für die Extra-Kapazität (montags-freitags) ab 14.00 Uhr – tw. bis 19.00 Uhr
*Erweiterung der Zeiten im Pavillon vom Sportzentrum
Ab 22 KW
*Öffnung des separat genutzten Schulungsraum an der GS Karl-Sittler-Straße seitens der SL
Ab 25 KW nach den Pfingstferien
*geplante Öffnung der Räumlichkeiten der APS (hier war die Situation Berührung MiBe/doppelte Raumnutzung zu prüfen)
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2. Mobilitätskonzept für Poing (W 7 und W 8 sowie Gesamt-Poing);
1. Baustein: Verkehrsmodell Poing, Vorstellung des Ergebnisses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes wurde als „1. Baustein“ das Verkehrsmodell Poing in Auftrag gegeben.
Ein Verkehrsmodell beschäftigt sich mit der Abbildung von Verkehrsprozessen in Modellen. Es stellt ein „Werkzeug“ dar, mit dem städtebauliche Maßnahmen (z.B. Neuausweisung von Baugebieten) bewertet werden können.
Grundlage für das Verkehrsmodell ist das Landesverkehrsmodell des Freistaates Bayern. Damit ist eine großräumige Einbettung in die Nachfragestruktur und das Straßennetz auch der umliegenden Gemeinden sichergestellt.
Das Modell spiegelt nur den motorisierten Individualverkehr (MIV) wider und umfasst die Analyse 2019 sowie den Prognosenullfall 2035 (ohne Baugebiete W 7 / W 8).
Die Baugebiete W 7 / W 8 sind nicht in der Prognose enthalten und werden gesondert untersucht und bewertet.
Für die Kalibrierung des Modells fanden umfangreiche Verkehrserhebungen (Knotenpunktzählungen an 19 Knotenpunkten – Erfassung per Video für die Dauer von 24 Std., Fahrzeugklassen: Pkw – Bus – Lieferwagen – Lkw – Lastzug – Krad – Rad auf Straße; Verkehrslenkerbefragungen an 5 Stellen) statt.
Somit konnten detaillierte Informationen zu Herkunft, Ziel und Zweck der Fahrten (Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr) ermittelt werden. Das erstellte Verkehrsmodell wurde basierend auf diesen Informationen kalibriert, um den Verkehr Poings realitätsnah abzubilden.
Die durchgeführte Verkehrserhebung sowie das aus den so erhobenen Daten erstellte Verkehrsmodell werden in der heutigen Sitzung durch Herrn Dr. Bracher, Schlothauer & Wauer, vorgestellt.
Weiteres Vorgehen zum Mobilitätskonzept:
Auf den nun vorliegenden Daten aus den umfangreichen Bestandsaufnahmen im Rahmen des Verkehrsmodells (1. Baustein) sowie der Haushalts- und Mitarbeiterbefragung (2. Baustein) erfolgt nun priorisiert die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes (als Bestandteil des Mobilitätskonzeptes).
Im Mobilitätskonzept sind Projekte / Einzelmaßnahmen zu definieren, die nachhaltige Mobilitätsformen fördern, insbesondere im Bereich Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr sowie alternative Mobilitätsangebote (sowohl auf Quartiersebene in Form von Mobilitätsstationen – Carsharing, Lastenrad- bzw. Fahrradverleih, Paketservice - als auch für Gesamt-Poing).
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
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3. Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe) - Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte";
Entscheidung / Freigabe zur Lichtplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Lichtplanung wurde durch Herrn Lichtl in der BUA-Sitzung am 03.12.2019 bereits vorgestellt.
Es ist vorgesehen, das Gebiet mit Solarleuchten zu versehen. Die Standorte der Leuchten erfolgen in Abstimmung mit Garagenzufahrten / Bäumen.
Der geplante Typ der Leuchte wurde im Dezember 2019 als „Testlauf“ am Marktplatz errichtet.
Hierzu erfolgte eine Veröffentlichung im Ortsnachrichtenblatt, mit der Bitte um Rückmeldung der Bevölkerung. Positive Rückmeldungen gingen ein (negativ keine).
Aus der Vorberatung im BUA ergaben sich auch folgende Anregungen bzw. Feststellungen:
- Keine Solarleuchten (wegen Lebensdauer der Akkus), sondern herkömmlich mit Stromversorgung.
- Die Stromtrassen sollten mitverlegt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wird im RIS hochgeladen.
Im Ergebnis ist festzuhalten: Ausgehend von einer optimistisch geschätzten Lebensdauer der Akkus von 15 Jahren sind die Solarleuchten wirtschaftlicher. Müsste jedoch ein früherer Austausch erfolgen, so relativiert sich die Preisdifferenz der Gesamtkosten im Betrachtungszeitraum auf nahezu 0.
Empfehlung der Verwaltung:
Es erfolgte eine Rückfrage bei 2 Referenzgemeinden (Gemeinde Kirchheim b. München, Gemeinde Eching), die mit der programmierten Solarbeleuchtung sehr zufrieden sind.
Die akkubetriebenen Solarleuchten gewährleisten eine höhere Flexibilität hinsichtlich der Leuchtenstandorte (Hochbauplanung im W 7 noch nicht abgeschlossen) als die kabelgebundene Lösung, da hier die Leuchtenstandorte bei Verlegung der Kabel bereits feststehen müssen.
Seitens der ARGE, der Bauträger und der Verwaltung wird empfohlen, die Lösung mit Solarleuchten umzusetzen; es handelt sich um eine sehr innovative Lösung.
Stellungnahme der Energieagentur:
Das ausschlaggebende Argument für den Einsatz von Solarleuchten sind die hohen Kosten für die Erdarbeiten bzw. für die Verkabelung.
Aus ökologischer Sicht steht auf der einen Seite die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung für kabelgebundene Leuchten. Ein realistischer Ansatz für eine LED-Leuchte mit 20 Watt für 4250 Stunden mit Nachthalbschaltung über 6 Stunden ergibt (mit 63,75 kWh/a, mit deutschem Strommix 477 g CO2/kWh) pro Leuchte und Jahr 30,4 kg CO2, in 10 Jahren also ca. 304 kg CO2, Tendenz fallend bei weiterem Ausbau erneuerbarer Energien.
Mit einer angegebenen Lebensdauer von 10 Jahren bei 20°C sind für den Akku also 70 bis 140 kg CO2 den ca. 304 kg CO2 für die konventionelle Stromerzeugung in 10 Jahren gegenüberzustellen, jedoch entscheidend weniger, wenn es sich um in der Region erzeugten regenerativen Strom, z.B. Eberstrom, handelt.
Die Akkulebensdauer hängt ganz entscheidend davon ab, wo der Akku verbaut ist. Zu empfehlen ist eine unterflurige Verbauung zur Einhaltung eines idealen Temperaturbereiches zwischen ca. 10 und 30°C.
Beschlussvorschlag
Der vorgestellten Lichtplanung mit Solarleuchten wird zugestimmt.
alternativ:
Im Wohngebiet W 7 soll eine kabelgebundene LED-Beleuchtung (dimmbar) umgesetzt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Ökologisch gesehen bietet keine der beiden Lösungen (akku- oder strombetrieben) einen entscheidenden Vorteil.
Auf der einen Seite steht die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung, die allerdings durch regenerativ und regional erzeugten Ökostrom (z.B. durch Eberstrom) relativiert werden kann.
Auf der anderen Seite ist der Stromerzeugung die Umweltbelastung für Solarmodul und Batterie gegenüberzustellen.
Beschluss
Der vorgestellten Lichtplanung mit Solarleuchten wird zugestimmt.
Es ist zusätzlich ein Leerrohrsystem für eine spätere Verlegung von Stromkabeln zu verlegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Straßensanierungskonzept Poing;
Prioritätensetzung für 2020 und 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde am 12.09.2019 beauftragt ein Sanierungskonzept mit entsprechender Prioritätensetzung basierend auf dem vorliegenden Gutachten aus dem Jahr 2014 zu erstellen.
Alle schlecht bewerteten Straßen wurden von der Verwaltung daraufhin nochmals detailliert überprüft.
Abweichend vom Sanierungskonzept aus dem Jahr 2014 wird vorgeschlagen die Watzmannstraße als Priorität 1 einzustufen.
Grundlage dieser geänderten Einstufung ist die optische Begutachtung. Das Ingenieurbüro IBQ ist damit beauftragt, den Straßenaufbau zu untersuchen. Bestandteil dieser Untersuchung sind Asphaltbohrkerne, Rammsondierungen, die Analyse der Kornverteilung und die Untersuchung auf Schadstoffe.
Auch die Gehwegsituation ist insgesamt nicht befriedigend.
Damit werden die Watzmannstraße und die Römerstraße als Priorität 1 eingestuft.
Vorrangig soll die Watzmannstraße (Planung 2020/Umsetzung 2021) erneuert werden.
Die Planungen für die Römerstraße (beauftragt im Gemeinderat am 18.09.2014) sollten auch das Mobilitätskonzept/Radverkehrskonzept und die Planung aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn“ berücksichtigen.
Deshalb erfolgt hier eine spätere Ausführungsplanung.
Beschlussvorschlag
Der Sanierung der Watzmannstraße wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Modernisierung der Watzmannstraße und Römerstraße wurden im Haushalt 2020 und 2021 insgesamt 2.000.000 € auf der Haush
altsstelle 63000.95000 – Gemeindestraßen – eingestellt. 250.000 € sind im Jahr 2020 zusätzlich für die Planungsleistungen angesetzt.
Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme (Planung und Bauarbeiten) liegt derzeit bei ca. 835.000,00 € brutto, davon sind ca. 570.000,00 € netto die anrechenbaren Kosten für die Planungshonorarberechnung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Der Sanierung der Watzmannstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
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5. Satzung der Gemeinde Poing über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Alte Ortsmitte Poing Süd" (Teilbereiche Rathaus / Schule / Kirche) vom 26.02.2003;
Aufhebung der Satzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 13.02.2003 beschlossen, um insbesondere die in den Teilbereichen Rathaus / Schule / Kirche vorliegenden Missstände zu verbessern.
Ein Teil der Gebäude befand sich in einem schlechten baulichen Zustand, der auch der Nutzung der näheren Umgebung nicht mehr entsprach. Deshalb war hier eine grundlegende Umstrukturierung mit Abbruch und Neubau erforderlich. Für den ruhenden Verkehr sollte in diesem Zusammenhang eine Neuordnung innerhalb der Grundstücke getroffen werden.
Die Maßnahmen sollten ausschließlich auf freiwilliger Basis und durch Anreizförderung erfolgen.
Mittlerweile erfolgte auf fast allen Grundstücken im Sanierungsgebiet eine Sanierung bzw. ein Neubau (in mehreren Fällen auch der Bau von Tiefgaragen).
- Anzinger Straße 1, 1 a, Hauptstraße 26: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage
- Hauptstraße 24: saniert
- Hauptstraße 16, 18, 18 a und b sowie Rathausstraße 5 und 5 a: saniert bzw. Neubau mit Sanierung/Neubau Tiefgarage
- Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (neu: Rathausstraße 3 a): hier erfolgt derzeit der Ersatzneubau der Grundschule mit Tiefgarage
sowie Standort Wertstoffsammelstelle an der Schulstraße (das ehemalige „Lang“-Grundstück Fl.Nr. 366 ist einbezogen)
- Schulstraße 30: mittlerweile im Eigentum der Gemeinde
Im Bereich der Flurnummern 46/5, 51/3, 51 und 49 ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen, dass der im städtebaulichen Rahmenplan vorgesehene zentrale Platz mit Geschäften / Läden und Gemeinschaftstiefgarage umgesetzt wird, da die Eigentümer hierzu nicht bereit sind.
Ebenso wenig ist auf Fl.Nr. 367 in absehbarer Zeit ein Neubau zu erwarten.
Nach § 162 BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn
- die Sanierung durchgeführt ist oder
- die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder
- die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder
- die nach § 142 Absatz 3 Satz 3 oder 4 für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist.
Nachdem die Voraussetzungen nach Nrn. 1 – 3 vorliegen, ist die Sanierungssatzung aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Alte Ortsmitte Poing Süd (Teilbereich Rathaus / Schule / Kirche)“ vom 26.02.2003 wird aufgehoben.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Alte Ortsmitte Poing Süd (Teilbereich Rathaus / Schule / Kirche)“ vom 26.02.2003 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing;
Neubestellung des Stiftungsvorstandes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Bürgerstiftung Seniorenzentrum wurde 2004 mit Hilfe von Spenden von Poinger Bürgern, dem Förderverein Seniorenzentrum und Poinger Firmen ins Leben gerufen.
Ziel der Stiftung ist es, das Seniorenzentrum Poing zu unterstützen. Mit den Zinserträgen aus dem Stiftungsvermögen sollten Maßnahmen und Anschaffungen gefördert werden, die nicht vom Pflegesatz abgedeckt sind. Seit 2017 wird die Bürgerstiftung vom Förderverein Poing mit Einnahmen aus dem gemeinnützigen Flohmarktverkauf, den ehrenamtliche Helfer freitags am Marktplatz durchführen, unterstützt. Zinserträge gibt es derzeit keine.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2014 zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing ab 28.10.2014 Herrn Albert Hingerl als Ersten Bürgermeister, Herrn Franz Langlechner als Zweiten Bürgermeister und Frau Marianne Maurer bestellt.
Nach den Bestimmungen der Stiftungssatzung wird vom Gemeinderat ein Stiftungsvorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Nachdem die Fünf-Jahresfrist abgelaufen ist, war es erforderlich, ab 28.10.2019 wiederum für fünf Jahre eine Neubestellung vorzunehmen.
Am 19.08.2019 trat Frau Maurer als Stiftungsvorstand zurück. In der Sitzung des Stiftungsvorstandes am 12.09.2019 beschlossen die beiden verbleibenden Stiftungsvorstände, dass die Neubestellung auf Mai 2020 verschoben werden soll, damit bis dahin die Suche nach neuen Kandidaten erfolgen kann. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.11.2019 auch so bekanntgegeben.
Dieses Vorgehen wurde mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt. Aufgrund der Interims-Regelung in der Satzung ist das Verschieben der Neubestellung möglich und zudem ist es vertretbar, da in diesem Zeitraum für den Stiftungsvorstand keine Amtshandlungen anstanden.
Für die Neubestellung der Stiftungsvorstände für die Dauer von fünf Jahren sollen die Parteien CSU, SPD und Grüne je ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines der drei erforderlichen Mitglieder des Stiftungsvorstandes erhalten.
Beschlussvorschlag
Zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing werden ab 28.05.2020 folgende drei Personen bestellt:
- Thomas Stark, Erster Bürgermeister
- _________________________
- _________________________
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing werden ab 28.05.2020 folgende drei Personen bestellt:
- Thomas Stark, Erster Bürgermeister
- Reinhard Tonollo, Zweiter Bürgermeister
- Werner Dankesreiter, Dritter Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Pflegestern Seniorenservice gGmbH;
Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing ist als Gesellschafterin der Pflegestern Seniorenservice gGmbH nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vom 02.06.2006 i. d. F. vom 03.12.2013 (Urkunde Nr. H2046 / 2013) berechtigt, von den 11 Aufsichtsratsmitgliedern ab 01.01.2014 zwei Mitglieder zu benennen. Die benannten Mitglieder werden gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung für eine Gesamtdauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Amtszeit der beiden AR-Mitglieder endet mit Ablauf des 10.03.2018, sie blieben jedoch bis zur Neuwahl im Amt (§ 13 Abs. 2 Satz 3 Gesellschaftervertrag). Eine Neuwahl fand wegen Ablauf der Legislaturperiode bislang nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung gem. § 13 Abs. 2 auf 3 Jahre und eine vorzeitige Abberufung nur aus wichtigem Grund mit einer 2/3-Mehrheit des Stammkapitals durch die Gesellschafterversammlung möglich ist. Die Amtszeit als Aufsichtsrat ist nicht an das Amt als Gemeinderat gebunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Rücknahme der Benennung durch den hierzu berechtigten Gesellschafter als wichtiger Grund in diesem Sinne auch von der Gesellschafterversammlung angesehen würde. Unabhängig davon kann jedes Aufsichtsratsmitglied durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vertretung der Aufsichtsräte bei Abwesenheit nicht vorgesehen ist.
Die Verwaltung und die CSU-Fraktion schlagen
den Ersten Bürgermeister Thomas Stark als Mitglied des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH vor.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Gemeinderat Peter Maier als Mitglied des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH vor.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing benennt als Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH:
1. Thomas Stark, Erster Bürgermeister
2. Peter Maier
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Die Gemeinde Poing benennt als Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH:
1. Thomas Stark, Erster Bürgermeister
2. Peter Maier
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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8. Antrag des Soldaten- und Kameradschaftsverein Poing-Angelbrechting e.V. zur Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.05.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Vorstand des Soldaten- und Kameradschaftsvereins Poing-Angelbrechting e.V. beantragt anlässlich des 100jährigen Gründungsfestes am 11.07.2021 mit Schreiben vom 11.05.2020 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Anstecknadeln sowie in der Festzeitschrift.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Anstecknadeln sowie in der Festzeitschrift anlässlich des 100jährigen Gründungsfestes wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Beschluss
Die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf Anstecknadeln sowie in der Festzeitschrift anlässlich des 100jährigen Gründungsfestes wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2020 09:11 Uhr