Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bänke für Haltestellen des ÖPNV
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Mehr Komfort an Bushaltestellen
Kurzfristig konnte eine Firma des Garten- und Landschaftsbaus den Auftrag zur Aufstellung von Bänken an Bushaltestellen übernehmen.
Inzwischen sind an sechs Standorten, wie im Bau- und Umweltausschuss am 17.06.2020 beschlossen, Bänke für wartende Nutzer des ÖPNV aufgestellt.
Die Umsetzung an Haltestellen, an denen eine Bank oder auch eine Wartemöglichkeit mit Wetterschutz realisierbar ist, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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2. Eisenbahnunterführung neue Ortsmitte;
Vorschläge für gestalterische Verbesserungen - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.09.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.06.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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22.09.2022
|
ö
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informativ
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1.8 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2023
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nö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Nach diversen Anregungen aus dem Gemeinderat und der Bevölkerung wurde das Büro Prof. Kagerer beauftragt, die neue Bahnunterführung landschaftsgärtnerisch zu gestalten.
Es erfolgt die Vorstellung der Varianten einer Begrünung durch Frau Wrulich (Büro Prof. Kagerer).
Die Verwaltung empfiehlt eine künstlerische Gestaltung der Betonwände West.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
Die Weiterbearbeitung soll auf Grundlage der Variante 1 / 2 – ggf. mit folgenden Ergänzungen -erfolgen:
- künstlerische Gestaltung der Betonwände West
Das Büro Prof. Kagerer soll mit der Stufe 1 bis 4 (Leistungsphasen 2 bis 9) der Planung beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach aktueller Schätzung:
- Variante 1: 145.000 € Brutto
- Variante 2: 143.000 € Brutto
Die Kosten sind durch Haushaltsansätze auf der Haushaltsstelle 63000.950000 – Gemeindestraßen - gedeckt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☐ nein
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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informativ
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebshalle mit dazugehöriger Büroeinheit,
Fl.Nr. 961, Dorfstraße, Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Am 07.07.2020 ging o.g. Antrag bei der Gemeinde Poing ein.
Die bestehende Halle soll um einen Anbau (30 m lang, 12 m breit = 360 qm, höhengleicher Anbau an Bestand: Wandhöhe 5,475 m) erweitert werden.
Der Anbau dient dem dort bereits vorhandenen Betrieb.
Die Erschließung ist über die bereits bestehende Zufahrt zum vorhandenen Betrieb gesichert.
Das bestehende Gebäude wurde in den Jahren 1982, 1987 und 1989 nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) genehmigt. Somit ist die Erweiterung zulässig, da sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.
Für den Fall der Beurteilung des Bauvorhabens als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB):
Die Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB), da es einem zulässigerweise im Außenbereich errichtetem Betrieb dient.
Der Erweiterung von im Außenbereich zulässigerweise vorhandenen Betrieben / Gebäude können die öffentlichen Belange Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder eines Landschaftsplanes, Beeinträchtigungen der natürlichen Eigenart und die Gefahr der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung nicht entgegengehalten werden.
Stellplatznachweis:
Büroflächen 46,55 qm : 30 = 1,55, also 2 Stellplätze
Lagerflächen 363,52 qm : 100 = 3,64, also 4 Stellplätze, damit sind insgesamt 6 Stellplätze erforderlich, die nachgewiesen werden.
Als Flächenausgleich wurden bereits im Frühjahr 2019 nördlich der Fläche auf ca. 1.000 qm
12 Streuobstbäume gepflanzt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebshalle mit dazugehöriger Büroeinheit, Fl.Nr. 961, Dorfstraße, Gemarkung Poing wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebshalle mit dazugehöriger Büroeinheit, Fl.Nr. 961, Dorfstraße, Gemarkung Poing wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Benennung der Straßen im Wohngebiet W 7
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Wohngebiet W 7 und dem Beginn der Bebauung wird es notwendig, die dortigen Straßen benennen.
Nachdem das Wohngebiet W 7 an die Ausgleichsflächen für Bodenbrüter anschließt, erhielt es den Namen „Lerchenwinkel“.
In Anlehnung an diesen Namen werden Straßennamen für Bodenbrüter vorgeschlagen.
- Lerchenstraße
- Kiebitzstraße
- Rebhuhnstraße
- Fasanenstraße
- Braunkehlchenstraße
Bei vorgenannten Vogelarten handelt es sich ausschließlich um Bodenbrüter.
Für eine ordnungsgemäße Straßenbenennung des Wohngebietes ist es erforderlich, 5 Straßenzüge gemäß beiliegendem Lageplan zu benennen.
Beschlussvorschlag
Für das Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ wird gemäß beiliegendem Lageplan die Benennung für 5 Straßenzüge mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkt beschlossen.
Für die Straßenbenennung werden folgende Straßennamen vergeben:
1): Braunkehlchenstraße
2): Rebhuhnstraße
3): Kiebitzstraße
4): Fasanenstraße
5): Lerchenstraße
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Für das Wohngebiet W 7 „Lerchenwinkel“ wird gemäß beiliegendem Lageplan die Benennung für 5 Straßenzüge mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkt beschlossen.
Für die Straßenbenennung werden folgende Straßennamen vergeben:
1): Braunkehlchenstraße
2): Rebhuhnstraße
3): Kiebitzstraße
4): Fasanenstraße
5): Lerchenstraße
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Nachbargemeinden;
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich "westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark"
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Stellungnahme der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
|
5 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.03.2021
|
ö
|
|
8 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.03.2021
|
ö
|
|
9 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.06.2021
|
ö
|
beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 08.07.2020 gingen die Unterlagen zu o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Vaterstetten im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Gemeinde Poing ein.
Frist für die Stellungnahme: 10.08.2020
Der Gemeinderat Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Reduzierung „Sondergebiet Logistik“ zugunsten von „großflächiges produzierendes Gewerbe“) zu ändern.
Hintergrund ist, dass BMW nunmehr beabsichtigt, die Logistiknutzung am Standort auf ca. 2/3 der Halle zu beschränken und den östlichen Teil des Hallengebäudes mit einer Gesamtgrundstücksfläche von ca. 3,3 ha als Standort für die Prototypenproduktion von Batteriezellen für die Automobilindustrie zu nutzen. Es ist geplant, eine Produktionseinheit für die Fertigung von Lithium-Ionen Prototypen Zellen mit einer Jahres-Kapazität von bis zu 0,5 GWh/Jahr zu errichten. Am Standort soll der Prozess der Kathodendispersion sowie der Beschichtung der Elektrolytfüllung der Batterien einschließlich der Verpackung und des Vorladens der gefertigten Zellen erfolgen. Die Prototypenproduktion von Batteriezellen leistet als Zukunftsbranche einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und der Reduktion der CO2-Emmissionen.
Auszug aus Begründung / Auswirkungen der Planung:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Vergleich zur ursprünglichen Planung als Logistikzentrum nur gering erhöhen wird. Es werden ca. 50 zusätzliche Arbeitsplätze am Standort geschaffen. Bei einem Ausbau der Produktion von 0,1 GWh auf 0,5 GWh kann sich die Zahl der Mitarbeiter um weitere 100 Mitarbeiter erhöhen. Neben den PKW-Verkehren der Mitarbeiter ist mit Besucherverkehr zu rechnen. Gleichzeitig bieten aber Synergieeffekte mit dem benachbarten Logistikzentrum Möglichkeiten für zusätzliche Einsparungen.
Zur Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen werden akut toxische Stoffe eingesetzt, die für sich gesehen bzw. in Verbindung mit anderen Stoffen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Aus diesem Grund wird parallel zur Änderung des Bebauungsplans ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen nachteilige Auswirkungen auf Umweltbelange vermieden werden können. Die Maßnahmen werden im weiteren Verfahren der Bebauungsplanänderung berücksichtigt und – soweit eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs besteht – in die Unterlagen übernommen.
Stellungnahme der Gemeinde Poing:
Der ursprüngliche VEP Nr. 176 wurde bereits in mehreren Gemeinderatssitzungen behandelt und bisher abgelehnt, u.a. weil nach Auffassung der Gemeinde Poing das Anbindegebot nach LEP nicht eingehalten wurde, die Alternativenprüfung nicht ausreichend durchgeführt wurde (Inkrafttreten am 20.09.2019).
Bei der jetzigen Änderung / Reduzierung von „Sondergebiet Logistik“ auf „großflächiges produzierendes Gewerbe“ sind die detaillierten Auswirkungen durch die Batteriefertigung auf die Umwelt noch nicht in einem Umweltbericht abschließend dargestellt.
Nachdem die Ortsteile Grub und Angelbrechting relativ nah am geplanten Standort sind, wird dringend empfohlen, die Auswirkungen zum Thema „Mensch und seine Gesundheit“ sowie insbesondere auch die Auswirkungen im Brandfall bzw. Katastrophenfall detailliert aufzuführen.
Die Ergebnisse des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sind abzuwarten.
Die Erhöhung der Arbeitsplätze um 50 – 150 und die dadurch zu erwartende Verkehrsmehrung erscheint vernachlässigbar.
Beschlussvorschlag
Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird derzeit nicht zugestimmt.
Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.
Beschluss
Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird derzeit nicht zugestimmt.
Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden;
32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark"
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Stellungnahme der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
|
5 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
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beschließend
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6 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.03.2021
|
ö
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8 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.03.2021
|
ö
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9 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.06.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 08.07.2020 gingen die Unterlagen zur o.g. 32. FNP-Änderung der Gemeinde Vaterstetten im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Gemeinde Poing ein.
Frist für die Stellungnahme: 10.08.2020
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Vaterstetten stellt das Plangebiet als „Sonderbaufläche Logistik“ dar und soll nunmehr in eine „gewerbliche Baufläche“ geändert werden.
Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Insofern wird auf Ziel und Zweck der Änderung sowie Stellungnahme der Verwaltung auf den Sachvortrag im vorhergehenden TOP verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ der Gemeinde Vaterstetten wird derzeit nicht zugestimmt.
Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.
Beschluss
Der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ der Gemeinde Vaterstetten wird derzeit nicht zugestimmt.
Es werden die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.05.2022 08:39 Uhr