Datum: 08.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Sachstand Normenkontrollklage Pliening
1.2 Konzept E-Ladesäulen in Poing
1.3 Begrünung der Dächer von Garagen und Carports im Wohngebiet W 5 und W 6
2 Bebauungsplan Nr. 29.1 für den Bereich Neufarner Straße / Schlesierweg; - Ausbaustandard Schlesierweg - Gehweg an der Neufarner Straße Sachstand / weiteres Vorgehen
3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten
4 Bauanträge
4.1 Antrag auf Nutzungsänderung einer Bewegungshalle in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1085, Bergstraße, Außenbereich
4.2 Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 908, Gemarkung Poing
4.3 Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Waldstraße, Fl.Nr. 26/2, Gemarkung Poing; Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
4.4 Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.Nr. 26/9, Gemarkung Poing; Antrag auf Tektur

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö informativ 1
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1.1. Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Sachstand Normenkontrollklage Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Normenkontrollklage von Pliening gegen den Bebauungsplan Nr. 62 wurde festgelegt, dass die Gemeinde Pliening die verkehrlichen Auswirkungen sowie das vorliegende Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom Dezember 2016 nochmal überprüfen lässt.

Beauftragt wurde das Büro Schlothauer & Wauer.

Die hierzu erforderliche Verkehrslenkerbefragung ist für Dienstag, den 15.09.2020 (6.00 – 10.00 Uhr sowie 15.00 bis 19.00 Uhr) vorgesehen.

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1.2. Konzept E-Ladesäulen in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die Energieagentur Ebersberg München mit der Erstellung eines Konzepts für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet beauftragt. Das Konzept beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • eine Standortbewertung nach Kriterienkatalog und Priorisierung der Ladesäulen
  • weiterführende Beratung zum Umsetzungskonzept Ladesäulen
  • Grobkostenschätzung für die Umsetzung der geplanten Ladesäulen

Das Konzept soll im Jahr 2020 fertiggestellt werden und als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen.

Finanzielle Auswirkungen

712,53 € brutto

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1.3. Begrünung der Dächer von Garagen und Carports im Wohngebiet W 5 und W 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wurden die Eigentümer im Wohngebiet W 5 und W 6 bezüglich der Begrünung der Dächer von Garagen und Carports angeschrieben.

Die Bebauungspläne zu den genannten Wohngebieten enthalten Festsetzungen zur Begrünung dieser Flächen. Es wurde festgestellt, dass diese Begrünung nicht auf allen  Dächern vollzogen wurde.

Nachdem die Dachflächen nur schwer einsehbar sind, wurden die Eigentümer um schriftliche Rückmeldung zur Dachbegrünung der vorhandenen Garagen und Carport gebeten.

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2. Bebauungsplan Nr. 29.1 für den Bereich Neufarner Straße / Schlesierweg; - Ausbaustandard Schlesierweg - Gehweg an der Neufarner Straße Sachstand / weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausbaustandard Schlesierweg:
Entsprechend der Bekanntgabe im Gemeinderat am 16.01.2020 (Gesprächsergebnis des Anwohnergesprächs vom 09.12.2019) wurde das Büro Schlothauer & Wauer beauftragt, Möglichkeiten für einen Umbau zum verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen bzw. aufzuzeigen.

Frau Aydogdu vom Büro Schlothauer & Wauer stellt die Verkehrsuntersuchung in der heutigen Sitzung vor. Hierzu fand vor der Sitzung eine Ortseinsicht statt.

Empfehlung der Verwaltung:
Auf Grund des relativ geringen Verkehrsaufkommens in der Sackgasse mit rd. 130 m schlägt die Verwaltung – auch aus Kostengründen - vor, die 30er-Zone beizubehalten und keinen „VB-Bereich“ herzustellen

Empfehlung PI Poing: „Aus polizeilicher Sicht kommen auch wir zu dem Ergebnis, dass hier in Bezug auf Verkehrssicherheit kein Handlungsbedarf gesehen wird.“

Durch die angeordnete Feuerwehrzufahrt / Feuerwehraufstellfläche und auch die vorhandenen Kopfparker von der Einfahrt Neufarner Straße bis Hausnummer 2 b ist in diesem Bereich kein Umbau möglich.

Zur Verkehrsverschwenkung wurden im Schlesierweg im Mai 2020 zwei mobile Verkehrsinseln angeordnet (Probebetrieb für 12 Monate mit anschließender Auswertung und ggfs. dauerhafter Einrichtung).

Gehweg an der Neufarner Straße:
Im Rahmen der Behandlung des Tekturantrages zum Neubau einer Wohnanlage mit Ladengeschäft, Beherbergungsbetrieb und Tiefgarage in der BUA-Sitzung am 24.07.2018 wurde auch einer Befreiung von Pkt. 1.7.2 (Aufstellfläche Müllbehälter) erteilt, damit die barrierefreie Verbindung des öffentlichen Gehweges zum Schlesierweg möglich ist (Auszug Freiflächengestaltungplan liegt bei)

Der Umbau entsprechend der Tekturgenehmigung ist bis heute durch den Bauträger nicht erfolgt. Auch die Vermessung steht noch aus.

Info zur Verlegung des Telekom-Verteilerkastens:
Hierzu fand am Dienstag, 18.08.2020, eine Ortsbesichtigung mit der Telekom statt.

Ergebnis:
Im Rahmen des Ortstermins wurden 2 Standorte (Gehweg vor Anwesen Neufarner Straße 24 und Grünfläche nördlich Schlesierweg) besichtigt. Seitens der Verwaltung wurde festgelegt, den Standort im Bereich Neufarner Straße 24 (Zusammenführung mit einem weiteren vorhandenen Verteilerkasten) zu realisieren.

Kosten rd. 15.000,-- €

Beschlussvorschlag

Es erfolgt derzeit kein Umbau zu einem „VB-Bereich“. Der jetzige Ausbauzustand wird beibehalten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 ja, negativ, da Baumaßnahmen immer Auswirkungen haben (Versiegelung, Rohstoffe usw.)

 nein, wenn kein Umbau erfolgt

Beschluss

Es erfolgt derzeit kein Umbau zu einem „VB-Bereich“. Der jetzige Ausbauzustand wird beibehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlieger zu einem weiteren Gespräch mit Fachleuten einzuladen, um zu versuchen, eine Lösung zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beratend 3

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
21.03.2019
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
21.03.2019
GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre


Von DRAGOMIR Stadtplanung wurden mittlerweile Konzeptvarianten ausgearbeitet, die in der heutigen Sitzung vorgestellt werden.

Freistellung der Bahnflächen (Fl.Nr. 684/3):
Hierzu wurde vom Eisenbahn-Bundesamt mit Schreiben vom 1. Juli 2020 folgendes mitgeteilt:

„Zuständig für die Freistellung von Flurstücken der Bahn von den Betriebszwecken, die also für den Eisenbahnbetrieb entbehrlich sind, ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Freistellung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 AEG auf Antrag, der mit den entsprechenden Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen ist.
Das von Ihnen beabsichtigte Ziel der Schaffung einer guten „Haltestelleninfrastruktur“ ist nicht Aufgabe des EBA. Ein entsprechendes Gespräch wird deshalb nicht für zielführend gehalten.
Die Möglichkeit, die Planungen, insoweit diese bahnkonform sind, gemeinsam mit der Bahn ohne Freistellung des Grundstücks fortzuführen, bleibt Ihnen unbenommen. Jedoch wird die vorherige Freistellung aus Gründen der Rechtssicherheit als die bessere Lösung angesehen.“

Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Antrag ist eine Planung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 / 2 / 3

    mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:
  • ……………
  • ……………

    erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt,
  • für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).

  • auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 ja, negativ, da Baumaßnahmen immer Auswirkungen haben (Versiegelung usw.)

 nein

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 4
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4.1. Antrag auf Nutzungsänderung einer Bewegungshalle in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1085, Bergstraße, Außenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 27.07.2020 ging der Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Bewegungshalle in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle ein.

Mit Bescheid vom 03.03.1992 wurde die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Pferdestall  genehmigt.

Mit Bescheid vom 15.03.1994 erfolgte die Genehmigung der Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle in eine Bewegungshalle.

Nunmehr wird die Nutzungsänderung in die ursprünglich genehmigte Nutzung als landwirtschaftliche Maschinenhalle beantragt.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB wurde für die o.g. Bauvorhaben sowie für die Reithalle bereits festgestellt, sodass die geplante Nutzungsänderung zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen der Nutzungsänderung einer Bewegungshalle in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen der Nutzungsänderung einer Bewegungshalle in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 908, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Am 24.08.2020 ging der Bauantrag für den Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing ein.

Das Gebäude mit einer Größe von 12,17 m x 5,87 m und einer Grundfläche von 71,51 m² soll im Bereich des Wasserspielplatzes errichtet werden. Die 2 Holzgebäude zur Weinverkostung an dem geplanten Standort werden abgebrochen.

Im Kellergeschoss ist ein Vorhaltebecken für den Wasserspielplatz geplant. Im Erdgeschoss sollen der Technikraum für den Wasserspielplatz sowie ein Umkleideraum zum Wechseln der Kleidung für Kinder entstehen.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wurde für Neu-/Umbau und Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing festgestellt, sodass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Technik- und Umkleidegebäudes im Wildpark Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.3. Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Waldstraße, Fl.Nr. 26/2, Gemarkung Poing; Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Am 04.08.2020 ging ein  Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 03.08.2020 (Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens) ein.

Hauptgründe für die ablehnende Haltung waren das Geschäftsmodell, die Stellplatz- bzw. Verkehrssituation sowie die dichte Bebauung.

Im Falle des zu Unrecht verweigerten Einvernehmens kann das Einvernehmen ersetzt werden (Art. 67 BayBO).

Nachdem das Landratsamt Ebersberg das Einfügen in die Umgebungsbebauung bestätigt hat, wird seitens der Verwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Waldstraße, Fl.Nr 26/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Waldstraße, Fl.Nr 26/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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4.4. Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.Nr. 26/9, Gemarkung Poing; Antrag auf Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Am 18.08.2020 ging der Antrag auf Tektur zum Bauvorhaben für den Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, ein.

Die Tektur beinhaltet, dass im Vergleich zur bisherigen Planung die Geometrie des Baukörpers so verändert wird, dass sich die Abstandsflächen der beiden Wohngebäude nicht mehr überdecken. Die Abstandsflächen sind nun durch die Umplanung eingehalten und haben keine Änderungen der bisher beantragten Grund- oder Geschoßfläche zur Folge.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist weiterhin gegeben.

Unter Bezugnahme auf das westliche Wohngebäude in der Waldstraße (TOP 4.3) und die damit einhergehende Anhörung zum Ersetzen des gemeindliche Einvernehmens durch das Landratsamt Ebersberg wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Schulstraße, Fl.Nr. 26/9, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal in der Schulstraße, Fl.Nr. 26/9, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.10.2020 13:39 Uhr