Datum: 15.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:39 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2020 für den Neubau einer Eisenbahnüberführung (EÜ) km 17,041 Anzinger Straße als Ersatz für die EÜ km 17,126 Schwabener Straße der Strecke München Ost - Simbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 18.09.2020 für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendungsrate über 596.000 € für den Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Anzinger Straße als Ersatz für die EÜ Schwabener Straße der Strecke München Ost – Simbach. Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt und wurde bereits am 06. Oktober 2020 an die Gemeinde überwiesen.
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1.2. Ergebnisse STADTRADELN in der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing beteiligte sich auch im Jahr 2020 an der Aktion STADTRADELN des Klimabündnis‘.
Die Ziele der größten internationalen Radkampagne sind u.a., privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, sodass ein Beitrag
zum Klimaschutz geleistet und ein Zeichen für vermehrte Radförderung in der Kommune gesetzt wird. Letztlich steht aber auch der Spaß beim Fahrradfahren im Fokus.
2020 beteiligten sich in Poing 151 Radlerinnen und Radler (darunter 12 Mitglieder des Gemeinderats) bei der Aktion vom 28.06.2020 – 18.07.2020. Dies bedeutet einen Teilnahmerekord.
Im Landkreisvergleich belegte das „Offene Team Poing“ in der Kategorie „Team absolut“ den Ersten Platz mit 14.505,5 Kilometern.
Auch in der Kategorie „Gemeinden“ erlangte Poing mit insgesamt 38.390,2 km und damit 2,30 km/Einwohner einen guten 9. Platz.
Die Aktion soll auch im Jahr 2021 fortgeführt werden.
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1.3. Vorbereitende Maßnahmen zur Entschlammung des Sickerbeckens an der Bergfeldstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing betreibt eine Regenwasserbeseitigungsanlage. Das aus dem östlichen Bereich von Poing abgeleitete Niederschlagswasser wird an der Bergfeldstraße in einem Sickerbecken versickert. Durch Schlammeintrag über mehrere Jahre hat die Versickerungsleistung nachgelassen.
Die stark zugewachsene Versickerungsanlage soll vom Rohrschilf befreit und entschlammt werden. Das Speichervolumen und die Versickerungsleistung des Versickerungsbeckens soll so, unter Erhaltung des Lebensraumes für vorhandene Lebewesen, wieder erhöht werden.
Die Arbeit erfolgt in zwei Schritten, die zeitlich voneinander getrennt sind:
Die Entkrautung und die Entschlammung.
Im Anschluss an die Entkrautung sollen ca. 2/3 der gesamten Fläche des
Versickerungsbeckens entschlammt werden, inklusive Abfahrt und Entsorgung.
Im ersten Schritt soll das Versickerungsbecken von Pflanzen befreit werden, das anfallende Pflanzmaterial muss mindestens 24h neben dem Versickerungsbecken gelagert werden, um Kleintieren die Rückkehr ins Becken zu ermöglichen.
Im zweiten Schritt, der Entschlammung, muss ebenfalls eine Zwischenlagerung des entnommenen Schlamms stattfinden. Abschließend kann das gelagerte Material geladen und abgefahren werden.
Inzwischen wurde mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen. So wurden Gehölze entfernt, um für die Schlammentnahme und der anschließenden Zwischenlagerung am Beckenrand bis zum Abtransport ausreichend Platz zu schaffen. Auch eine größere Weide musste in diesem Bereich auf Grund mangelhafter Verkehrssicherheit entfernt werden.
Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes abgestimmt. Sie ist für den Betrieb der Regenwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde zwingend erforderlich.
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1.4. Einsatz eines Fällgreifers und Astsäge zur Gehölzpflege in den Grünanlagen und Straßenbegleitflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Zur nachhaltigen Gehölzpflege und aus wirtschaftlichen Gründen wurde in der KW 41 und 42 ein Mobilbagger mit Fällgreifer und Astsäge eines Dienstleisters eingesetzt. Beide Werkzeuge sind seit Jahren in Kommunen und in der Landwirtschaft gebräuchlich. Anstatt sich beim Schneiden von Bäumen und Sträuchern mit Handsägen und Heckenscheren abzumühen, können die hydraulischen Astsägen Wegesränder in kürzester Zeit von überstehenden Ästen und Strauchwuchs befreien.
Neben der Astsäge kam auch ein Fällgreifer zum Einsatz. Mit ihm war es möglich, Bäume zu fällen, kontrolliert herunterzuholen, zu sammeln oder abzutransportieren; alles in einem Arbeitsgang und mit derselben Maschine unter Schonung des übrigen Gehölzbestandes.
Der Fällgreifer ermöglicht es ohne eine Hebebühne, sicher einen Baum Stück für Stück abzutragen und sofort zu entfernen ohne Fallschäden oder Bodenberührung. Auf Grund des aufgeweichten Bodens hinterließ das Fahrzeug allerdings zum Teil Spuren in den angrenzenden Grünflächen, die noch zu beseitigen sind, sobald es wieder etwas trockener wird.
Um das vom Landschaftsarchitekten geplante Raumkonzept und die dahinterstehende Zweckbestimmung langfristig zu bewahren, muss kontinuierlich in den Gehölzbestand lenkend eingegriffen werden.
Bei Gehölzbeständen wird mittel- bis langfristig ein dreistufiger Gehölzaufbau angestrebt:
- Unterschicht aus natürlicher Ansamung und Stockausschlägen, in deren Schutz sich Jungwuchs ansiedeln kann, aus dem nach Lichtungshieben die Entwicklung der Mittelschicht erfolgt.
- Mittelschicht aus kräftig gewordenem Jungwuchs nach Entnahme zu dicht stehender Bäume zur Herausbildung von zukunftsträchtigen Bäumen für die Oberschicht und kontinuierlicher Ausbildung der Unterschicht.
- Oberschicht nach weiteren Hieben aus malerisch gewachsenen Altbäumen, die aber nicht geschlossen sein darf, um den anderen Schichten Licht und Luft zu erhalten und eine ausgeprägte Strauchschicht zu erzielen.
Wenn also im Winterhalbjahr im Reuterpark, Bergfeldpark oder Straßenbegleitflächen Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand stattfinden, so ist dies kein Baumfrevel, sondern Bestandteil der fachlichen Grünanlagenpflege.
Um artenreiche, altersgestaffelte, stabile, ästhetisch ansprechende und ökologisch wertvolle Gehölzflächen in Poing zu erzielen, sind diese Eingriffe dringend erforderlich
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1.5. Überschreitung des 7-Tage-Inzidenz-Warnwertes von 50 im Landkreis Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Zum Stand Mittwoch, 14. Oktober 2020 ist bei 85 Menschen aus dem Landkreis Ebersberg eine Infizierung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen. In Poing selbst sind laut der Statistik des Landratsamtes Ebersberg aktuell 16 Personen erkrankt.
Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen sich bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infiziert haben.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt somit bei 55,60. Sie überschreitet damit den Warnwert von 50.
Die Formel AHA-L (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften) gilt als die Formel, mit der die Weiterverbreitung des Corona-Virus eingeschränkt werden kann. Je mehr Menschen diese anwenden, desto besser kann sie wirken.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Poing werden gebeten, diese Empfehlung und die geltenden Beschränkungen im Interesse des Gesundheitsschutzes einzuhalten.
Eine entsprechende Information mit der Bitte an die Gemeindebürgerinnen und –
bürger wird im Ortnachrichtenblatt der Gemeinde Poing sowie auf der Homepage veröffentlicht.
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2. Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 7, Quartier WA 3.1, Fl.Nr. 3976;
Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG beabsichtigt auf der Fl.Nr. 3976 im Lerchenwinkel 60 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden sieben 1-Zimmerwohnungen, zwanzig 2-Zimmerwohnungen, siebzehn 3-Zimmerwohnungen und sechzehn 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Der Baubeginn ist für Anfang 2021 und die Fertigstellung ca. Herbst 2022 geplant.
Die Nettomieten werden zwischen 6,00 € und 8,00 € pro m² liegen.
Mit Schreiben vom 13.07.2020 beantragt die Südhausbau einen Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.
Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:
- Bei dem Projekt handelt es sich um den vertraglich vereinbarten 1. Bauabschnitt der EOF-Wohnungen. Grundlage bildet der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Poing und der ARGE vom 12.12.2018.
- Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.
- Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.
- Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.
- Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.
Der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern und die Bewilligung des Landkreises Ebersberg liegen zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.
Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.
Beschlussvorschlag
Der Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € gewährt.
Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2021 und 2022 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Der Ottmann GmbH & Co. Südhausbau KG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 286.500,00 € gewährt.
Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020;
Nachtragsstellenplan 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der KAV Bayern und die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion haben am 27.01.2020 die seit Mai 2017 geführten landesbezirklichen Tarifverhandlungen zu der Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten erfolgreich abgeschlossen.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die erste Veröffentlichung mit Rundschreiben A6/2020 des KAV Bayern vom 28.05.2020. Weitere Informationen und Durchführungshinweise zur Überleitung wurden am 20.07.2020 bzw. 02.09.2020 veröffentlicht.
Aufgrund der Veröffentlichung der Eingruppierungsmerkmale mussten sämtliche Stellen im handwerklichen Bereich neu bewertet werden. Dies betrifft in der Gemeinde Poing die Stellen des Wertstoffhofes, die Stellen des Baubetriebshofes und die Stellen der Reinigungskräfte. Die Stellenbewertung erfolgte gemeindeintern durch die Personalabteilung in Absprache mit den betroffenen Fach- und Sachgebietsleitungen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Stellenplans für das Jahr 2020 war der Abschluss der Eingruppierungsmerkmale im handwerklichen Bereich zwar im Gespräch, wann und zu welchem Ergebnis diese führen, konnte zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht abgeschätzt werden. Insoweit wurden im Stellenplan für das Jahr 2020 keine entsprechenden höheren Stellen berücksichtigt.
Die notwendigen Änderungen wurden nun direkt in den Nachtragsstellenplan eingearbeitet. Im Nachtragsstellenplan sind die Änderungen im Feld für Vermerke und Erläuterungen direkt aufgelistet.
Neben den Änderungen des Stellenplans aufgrund der Eingruppierungsmerkmale im handwerklichen Bereich sind im Stellenplan die mit Gemeinderatsbeschluss TOP 3 nö vom 28.05.2020 und TOP 2 nö vom 23.07.2020 beschlossenen Änderungen berücksichtigt.
Im Bereich der Reinigung mussten die Stunden auf mehr Personen als ursprünglich geplant aufgeteilt werden. Hier sind bei der Entgeltgruppe 2 drei zusätzliche Stellen auszuweisen, welche zu keiner Personalkostensteigerung führen
.
Die Änderungen im Stellenplan machen eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird hiermit als Satzung beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing
für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2020 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Poing, den
Gemeinde Poing
Thomas Stark
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Mehraufwand beträgt ca. 100.000 €. Diese werden größtenteils durch Einsparungen aufgrund von verzögerten Einstellungen und krankheitsbedingten Ausfällen abgedeckt. Ein kleiner Teil wird über die vorhandene Personalkostenreserve finanziert. Eine Erhöhung des Personalkostendeckels ist nicht erforderlich.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird hiermit als Satzung beschlossen:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing
für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2020 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Poing, den
Gemeinde Poing
Thomas Stark
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Vergabe eines „Kulturpreises der Gemeinde Poing“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, erstmals ab 2021 als Anerkennung besonderer Leistungen in Kunst und Kultur einen Kulturpreis der Gemeinde Poing zu verleihen.
Die Vorberatung erfolgte im Haupt- und Finanzausschuss am 06.10.2020. Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig den nachstehenden Beschluss empfohlen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing verleiht erstmals ab 2021 einen Kulturpreis.
Den Richtlinien zur Vergabe dieses Kulturpreises wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2021 ff. veranschlagt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ ja, negativ
☒ nein
Beschluss
Die Gemeinde Poing verleiht erstmals ab 2021 einen Kulturpreis.
Den Richtlinien zur Vergabe dieses Kulturpreises wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2020 10:24 Uhr