Datum: 27.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:54 Uhr bis 20:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Erneuerung Fernwärmeanschlüsse Pavillon und Dreifachhalle Beauftragung weiterer Leistungsstufen
1.2 Neueröffnung "REWE" Am Hanselbrunn am 28.10.2020
2 Vorstellung Radverkehrskonzept und Antrag der FWG-Fraktion zur "Verbesserung des interkommunalen und innerörtlichen Fahrradverkehrs - Identifikation und Vorschläge von Infrastrukturpotentialen"
3 Bauantrag
3.1 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhauses mit Garage, Dorfstraße 11, Fl.Nr. 926, Gemarkung Poing
4 Antrag auf Befreiung von der Einfriedungssatzung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz im Bereich der Karl-Sittler-Straße 10

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 1
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1.1. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Erneuerung Fernwärmeanschlüsse Pavillon und Dreifachhalle Beauftragung weiterer Leistungsstufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 

Der Pavillon sowie die Dreifachturnhalle im Sportzentrum Poing sollen Fernwärmeanschlüsse erhalten. Die Planungsleistung (Leistungsphase 1-9); Honorarzone II Mindestsatz) wird an Dipl. –Ing. Manfred Lamatsch, 85604 Zorneding, vergeben. Zunächst werden die Leistungen der Auftragsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung, beauftragt. Zur Weiterführung der bezeichneten Baumaßnahme wird dem Auftragnehmer die Auftragsstufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung übertragen. Die fehlenden Mittel in Höhe von 150.000 Euro sind im Haushalt 2021 anzusetzen.

Der Vertrag mit dem Planungsbüro wurde am 21.02.2020 / 09.04.2020 schriftlich vereinbart.

Die Verträge zur Ausführung der Fernwärmeanschlüsse (Dreifachturnhalle = 99.097,78 Euro brutto; Pavillon = 17.185,98 Euro brutto) wurden am 21.04.2020 / 12.05.2020 in Höhe von insgesamt 116.283,76 Euro brutto mit Bayernwerk schriftlich vereinbart.

Die Vergabe an Bayernwerk für die Ausführung der Fernwärmeanschlüsse (Dreifachhalle, Pavillon) ist mit Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020 zur Kenntnis genommen worden.

Der Umbau der Heizungsanlage im Pavillon erfolgt ab Oktober 2020.

Zur Weiterführung der Arbeiten wurden weitere Leistungsstufen (3 = Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe und 4 = Bauüberwachung, Dokumentation und Objektbetreuung) an den Auftragnehmer vergeben. 

Die Gesamtkosten des Projektes werden, wie bereits in der Sitzung vom 06.02.2020 bekannt gegeben, voraussichtlich circa 350.000 Euro brutto betragen.

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1.2. Neueröffnung "REWE" Am Hanselbrunn am 28.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Zur Neueröffnung des REWE-Marktes Am Hanselbrunn wird ab Mittwoch, den 28.10.2020, die Zufahrtsstraße ab 6.45 Uhr wieder befahrbar sein.

Erster Bürgermeister Thomas Stark bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf.

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2. Vorstellung Radverkehrskonzept und Antrag der FWG-Fraktion zur "Verbesserung des interkommunalen und innerörtlichen Fahrradverkehrs - Identifikation und Vorschläge von Infrastrukturpotentialen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

a) Vorstellung Radverkehrskonzept:

Ein Baustein des Poinger Mobilitätskonzepts ist ein Radverkehrskonzept. Zudem ist eine der Voraussetzungen für die Aufnahme der Gemeinde Poing als Vollmitglied in die AGFK Bayern ein vom Gemeinderat bestätigtes Radverkehrskonzept. Die Hauptbereisung der AGFK Bayern in der Gemeinde Poing steht am 17.11.2020 an. 

Frau Baumgärtner von der Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr stellt das Radverkehrskonzept für die Gemeinde Poing vor.

Die im Konzept aufgelisteten Maßnahmen wird die Gemeinde prüfen und kontinuierlich abarbeiten.


b) Antrag der FWG-Fraktion zur "Verbesserung des interkommunalen und innerörtlichen Fahrradverkehrs - Identifikation und Vorschläge von Infrastrukturpotentialen"

Im Rahmen der Ausarbeitung eines Radverkehrskonzeptes stellt die FWG Gemeinderatsfraktion mit Schreiben vom 28.09.2020 den Antrag, „Vorschläge auszuarbeiten,

  • mit denen die Fahrradverbindungen von den Radwegen entlang der EBE 1 und EBE 2 an das Fahrradnetz nördlich der Bahn integriert werden können; sog. interkommunale Verbindungen.

  • mit denen das bestehende Fahrradnetz bis zur Ortsgrenze im Süden und Osten an den geplanten Fahrradschnellwegen integriert werden kann; sog. interkommunale Verbindung.

  • mit denen die Fahrradverbindungen aus dem südlichen Gemeindeteilen zueinander und jeweils zum Marktplatz geschaffen werden können; sog. innerörtliche Verbindungen.

  • mit denen das bestehende Fahrradnetz zu den Schulzentren verlängert werden kann.“


Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung lässt derzeit ein Radverkehrskonzept erstellen, bei dem u.a. die o.g. Aspekte berücksichtigt werden. Sie sieht die Inhalte des Antrags als Möglichkeit zur Verbesserung der Radinfrastruktur und beurteilt den Antrag deshalb positiv.

Beschlussvorschlag

a) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Radverkehrskonzept für die     Gemeinde Poing anzunehmen / nicht anzunehmen. 

b) Dem Antrag der FWG Gemeinderatsfraktion vom 28.09.2020 wird zugestimmt / nicht     zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 ja, langfristig positive Auswirkungen durch Substitution von Pkw-Fahrten durch Fahrten mit     dem Fahrrad.
☐ ja, negativ
☐ nein

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept für die Gemeinde Poing anzunehmen und stimmt dem Antrag der FWG Gemeinderatsfraktion vom 28.09.2020 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö beschließend 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhauses mit Garage, Dorfstraße 11, Fl.Nr. 926, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Am 15.09.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit Garage bei der Gemeinde Poing ein.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die planungsrechtliche Beurteilung des Antrages richtet sich somit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Frage:
Ist das Einzelhaus mit ca. 10 m x 12 m Grundfläche und einer Fertiggarage mit Standardgröße planungsrechtlich zulässig?

Das Grundstück befindet sich in Angelbrechting und ist 3.872 m² groß. Das Grundstück ist derzeit mit einem Wohnhaus mit Doppelgarage bebaut.

Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing ist für den Bereich dieses Grundstückes ein Dorfgebiet festgesetzt. Wohngebäude sind somit zulässig.

Das geplante Bauvorhaben mit einer Grundfläche von 120 m² mit Garage und Zufahrt ist auch mit bestehender Bebauung gegenüber der Grundstücksgröße von 3.872 m² als zulässig zu beurteilen.
Des Weiteren fügt es sich in die dörfliche Umgebung ein und ist mit der geplanten Zufahrt erschlossen.

1993 wurde vom Landratsamt Ebersberg ein mit einer sog. 60 m-Linie, die von der Dorfstraße südlich verläuft, begrenzter Innenbereich festgelegt. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb dieser Linie.

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2001 wurde für ein geplantes Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück die 60 m-Linie ebenfalls als Maßstab für die Beurteilung als Innenbereich herangezogen.

Feststellung der Verwaltung
Das geplante Bauvorhaben fügt sich als Bebauung im Innenbereich in die Umgebungsbebauung ein und ist planungsrechtlich mit einer Größe von 10 m x 12 m Grundfläche zulässig.

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit Garage wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich als Bebauung im Innenbereich in die Umgebungsbebauung ein und ist planungsrechtlich mit einer Größe von 10 m x 12 m Grundfläche zulässig.

Beschluss

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhauses mit Garage wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich als Bebauung im Innenbereich in die Umgebungsbebauung ein und ist planungsrechtlich mit einer Größe von 10 m x 12 m Grundfläche zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Befreiung von der Einfriedungssatzung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz im Bereich der Karl-Sittler-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2020 ging ein Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung für das Grundstück Karl-Sittler-Straße 10, Fl.Nr. 368/10, ein.

Der Antragsteller möchte entlang der östlichen Grundstücksgrenze seines Grundstückes (siehe hierzu den Lageplan) auf ca. 25 m einen Holzsichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,80 m errichten. Sein Grundstück grenzt in diesem Bereich an das Schulgelände des Neubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße. Zwischen dem Grundstück des Antragstellers und dem angrenzenden Schulgelände verläuft ein ca. 1 m breiter Weg.
Entlang der Grenze des Antragstellers wurde durch die Gemeinde bereits ein verzinkter Maschendrahtzaun errichtet.

Zusätzlich zu diesem Maschendrahtzaun möchte der Antragsteller einen geschlossenen Sicht- und Lärmschutz als Ersatz für seine 2 m hohe Hecke, die im Rahmen des Neubaus der Grundschule entfernt wurde. Die Entfernung der Bestandshecke und des Zaunes erfolgten im gegenseitigen Einvernehmen, da die Eigentumsverhältnisse unklar waren.

Nach der gemeindlichen Einfriedungssatzung sind geschlossene Zäune unzulässig. Dies wurde dem Antragsteller mitgeteilt. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Befreiung nach § 6 der Einfriedungssatzung.

Als Begründung führt er auf, dass er bisher einen Sichtschutz durch die Hecke hatte, der ihm aufgrund des Neubaus der Schule entfernt wurde. Der neue Zaun soll als Sichtschutz vor den Einblicken der Benutzer des Weges sowie vor den Schülern der angrenzenden Schule dienen. Entlang dieses Weges befindet sich die Tartanlaufbahn der Schule mit einem Höhenunterschied von 0,8 m.

Stellungnahme der Verwaltung
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 58, der in seinen Festsetzungen keine entsprechenden Regelungen zu Einfriedungen an der Grundstücksgrenze enthält, somit ist die Einfriedungssatzung heranzuziehen.

Nach § 3 Abs. 1 der Einfriedungssatzung sind nur nicht geschlossene Zäune zulässig. Geschlossene Sichtschutzzäune, wie der geplante Zaun des Antragstellers, sind ausgeschlossen.

Im Falle einer Befreiung zur Errichtung des Zaunes führe dies zu einer Präzedenzwirkung in unmittelbarer Nähe sowie im übrigen Gemeindegebiet Poing. In unmittelbarer Nachbarschaft Karl-Sittler-Straße 7 sowie auch entlang der Poststraße zur Rathausstraße sind Zäune nur in offener Weise errichtet worden. Hier abzuweichen und geschlossene Sichtschutzzäune zuzulassen bedeutet, dass von Seiten der Eigentümer dieser Grundstücke ebenfalls Sichtschutzzäune gefordert werden könnten. Zumal diese Grundstücke weitaus frequentierter erscheinen, als der Weg entlang seines Grundstückes.

Im Zuge des Neubaus wurde dem Antragsteller angeboten eine Hecke zu pflanzen. Dies wurde von Seiten des Antragstellers abgelehnt. Anstatt der Hecke wurde auf Wunsch des Antragstellers Leistensteine verlegt sowie das Erdreich im Bereich der entfernten Hecke mit Erde aufgefüllt.

Zulässig nach der gemeindlichen Einfriedungssatzung ist die Errichtung einer Hecke mit einer Höhe von 2 m. Eine Hecke schließt der Antragsteller aus, da diese derzeit nicht hoch genug wäre und kein akzeptabler Ersatz für die bisherige Hecke sei.

Eine Befreiung von Seiten der Gemeinde Poing wird aus den o.g. Gründen für nicht sinnvoll erachtet. Des Weiteren soll kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Beschlussvorschlag

Einer Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung gemäß § 6 Abs. 1 wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Einer Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung gemäß § 6 Abs. 1 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 10:06 Uhr