Datum: 12.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:08 Uhr bis 23:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuwendungsmitteilung und vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes im Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums
1.2 Schlusszuweisung für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b
1.3 Durchführung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen des Bayerischen Gigabit Förderprogramms
1.4 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe
1.5 Absage AGFK Bayern Hauptbereisung in der Gemeinde Poing
1.6 Informationen zum Sitzungsbetrieb innerhalb der Coronazeit
1.7 Gymnasium in Poing; Aktueller Sachstand
2 Grundsatzbeschluss zum Radverkehrskonzept und Antrag der FWG-Fraktion zur "Verbesserung des interkommunalen und innerörtlichen Fahrradverkehrs - Identifikation und Vorschläge von Infrastrukturpotentialen"
3 Antrag der SPD Bürgerliste Poing auf Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten mit portablen Luftfilteranlagen
4 Entwicklung eines Jugendkonzepts für Poing; Sachstandsbericht

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1
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1.1. Zuwendungsmitteilung und vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes im Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes im Sportzentrum Poing, Plieninger Straße 20 – 22, erteilte die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 06.10.2020, eine vorläufige Zuwendungsmitteilung, in der eine Förderung in Höhe von 135.000 € in Aussicht gestellt wird. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises kann von der Regierung ein endgültiger Schlussbescheid erteilt werden.

Am 16.10.2020 erteilte die Regierung von Oberbayern den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Die Sanierung kann somit förderunschädlich begonnen werden.

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1.2. Schlusszuweisung für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Aufgrund des gestellten Verwendungsnachweises vom 18.10.2019 zahlte die Regierung von Oberbayern am 04.11.2020 die Schlussrate über 140.400 € für den Neubau von zwei Kindertagesstätten in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 a und 2 b aus. 

Die Gemeinde Poing erhält somit die gesamte bewilligte Zuweisung in Höhe von 3.402.000 €. Diese setzt sich zusammen aus der FAG-Förderung in Höhe von 2.520.000 € und einer Zuweisung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014 (Förderprogramm 2015 bis 2018) in Höhe von 882.000 €.

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1.3. Durchführung eines Markterkundungsverfahrens im Rahmen des Bayerischen Gigabit Förderprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2022 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) startete im März 2020 das Bayerische Gigabit Förderprogramm und verabschiedete die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen
im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Das Förderprogramm ermöglicht den geförderten Ausbau von „Grauen Flecken“, also von Regionen, die bereits über einen Breitbandanschluss aber nicht über einen Gigabitanschluss (Glasfaser) verfügen. Damit können auch Gebiete, die bereits von einem Netzbetreiber mit mindestens 30 Mbit/s versorgt werden, gefördert ausgebaut werden.  

Um den tatsächlichen Bedarf an förderfähigen Gebieten in Poing zu identifizieren hat die Gemeinde ein sogenanntes Markterkundungsverfahren in Auftrag gegeben. Das Verfahren wird vom Ingenieurbüro Ledermann GmbH durchgeführt und beinhaltet die Überprüfung der privaten und gewerblichen Versorgungssituation in Poing. Die Kosten für das Verfahren betragen 3.450 €.

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1.4. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 14.09.2020 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2019 auf 12,20 Euro Zinsen und 2.900,00 Euro Spenden belaufen. Zur Mittelverwendung verblieb ein Betrag i.H.v. 2.950,22 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro; 5.091,02 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 2.750 Euro für die Anschaffung von Gartenmöbeln mit Auflagen, großen Sonnenschirme, Tischdecken/Tischläufer, Bilderrahmen für Bewohnernamen/Zimmerschild, Saftkrüge und Marmeladenschälchen, sowie von Bürostühlen zu gewähren.

Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Peter Haile, erfolgte am 09.11.2020.

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1.5. Absage AGFK Bayern Hauptbereisung in der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Aufgrund der bundes- und landesweit verschärften Corona-Maßnahmen teilte die AGFK Bayern Geschäftsstelle mit Schreiben vom 29.10.2020 mit, dass keine Bereisungen im November 2020 durchgeführt werden. 

Dies betrifft auch die geplante Hauptbereisung am 17. November in Poing. 

Ein Nachholtermin soll im Frühjahr 2021 stattfinden.

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1.6. Informationen zum Sitzungsbetrieb innerhalb der Coronazeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Die Verwaltung möchte den Gemeinderat über die aktuellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sitzungsbetrieb informieren: 

Auf Anfrage hat uns das Gesundheitsamt mitgeteilt, wie beim Auftreten einer COVID-19 Infektion unter den Teilnehmern der Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen verfahren wird.

Grundsätzlich sind hier zwei Sachverhalte zu unterscheiden: Einerseits ist das tatsächliche Infektionsrisiko zu beachten, andererseits die durch das Gesundheitsamt erfolgende Klassifizierung als Kontaktperson 1 (KP 1).

Das Gesundheitsamt Ebersberg klassifiziert grundsätzlich alle Personen, die sich in einem abgeschlossenen Raum über mehr als 30 Minuten zusammen aufgehalten haben als KP 1. Mit der Klassifizierung als KP 1 geht nach derzeitigen Stand eine Quarantäne von 14 Tagen einher. Für die Beurteilung ist es unerheblich, ob eine Alltagsmaske oder auch zum Beispiel eine FFP 2 Maske getragen wurde. Ebenfalls ist es für diese Klassifizierung unerheblich, wie groß der Raum tatsächlich ist und ob gelüftet wurde oder nicht. Grund hierfür ist die nicht genau ermittelbare Aerosolkonzentration in der Raumluft.

Unabhängig von der Klassifizierung durch das Gesundheitsamt ist natürlich noch die tatsächliche Infektionsgefahr und die Durchbrechung der Infektionskette zu beachten. Um diese zu verringern wurden bereits umfangreiche Maßnahmen für den Sitzungsbetrieb getroffen: 
  • Um den Mindestabstand einhalten zu können wurden die Sitzungen in den größeren Feuerwehrsaal verlegt
  • Der Mindestabstand zwischen den Sitzungsteilnehmern beträgt 1,5 m
  • Außerhalb des eigenen Platzes besteht Maskenpflicht
  • Es wird in regelmäßigen Abständen gelüftet
  • Das Catering ist auf verpackte To Go Bewirtung umgestellt worden

Deshalb bitten wir Sie weiterhin die geltenden AHA Regeln zu beachten und bei Symptomen, die für eine COVID-19 Erkrankung typisch sind nicht an den Sitzungen teilzunehmen.

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1.7. Gymnasium in Poing; Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 1.7

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung hat Erster Bürgermeister Thomas Stark umgehend mit Herrn Landrat Robert Niedergesäß Kontakt aufgenommen. Die Situation stellt sich nach Aussagen des Landrats angesichts der finanziellen Entwicklung des Kreishaushaltes wie folgt dar:


  • Wegen der coronabedingten Einnahmeausfälle würde die Verschuldung des Landkreises auf 187 Mio. Euro anwachsen. Deshalb wurden in der Sitzung des Kreisausschusses am Montag einstimmig die beiden Schulbauprojekte Gymnasium Poing und Berufschulzentrum Grafing zunächst auf die Warteliste geschoben.
  • Ohne diese Verschiebung müsste allein für den Schuldendienst die Kreisumlage um 5 %-Punkte (derzeit 46) angehoben werden, was von den Gemeinden angesichts der kritischen Haushaltslagen (Steuermindereinnahmen durch Corona) nicht finanziert werden könnte.
  • Das Raumprogramm für den Neubau des Gymnasiums Poing soll in Kürze genehmigt werden. Für das Projekt sind im Haushaltsentwurf für 2021 1,2 Mio. Euro angesetzt - für die Grundstücksübertragung und Vorplanungen. Es gibt deshalb zunächst keinen kompletten Stillstand oder Planungsstopp.
  • Eine Arbeitsgruppe des Kreistages soll bis voraussichtlich Mitte 2021 eine Priorisierung der Investitionsprojekte beraten.
  • Aufgrund dieses Sachverhaltes ist für das Gymnasium Poing nicht mit einer Inbetriebnahme im September 2024 zu rechnen, sondern mit einem zeitlichen Verzug von mindestens 1 Jahr.


Der Landrat und unser Bürgermeister haben einen weiterhin engen Austausch und zeitnahe Informationen über neue Erkenntnisse vereinbart.

Unabhängig davon erwartet nach heutiger Rücksprache mit dem Ersten Bürgermeister Roland Frick die Gemeinde Pliening im Dezember 2020 das beauftragte Verkehrsgutachten.

Die SPD-Fraktion bittet Ersten Bürgermeister Thomas Stark das Projekt mit Nachdruck zu verfolgen.

Die CSU-Fraktion geht davon aus, dass das Projekt auf der Prioritätenliste des Ersten Bürgermeisters ganz oben angesiedelt ist, weshalb auf eine entsprechende Antragstellung verzichtet wird.

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2. Grundsatzbeschluss zum Radverkehrskonzept und Antrag der FWG-Fraktion zur "Verbesserung des interkommunalen und innerörtlichen Fahrradverkehrs - Identifikation und Vorschläge von Infrastrukturpotentialen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Die Vorberatung erfolgte im Bau- und Umweltausschuss am 27.10.2020. Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig den nachstehenden Beschluss empfohlen.

Der Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept wurde zwischenzeitlich ergänzt. 

Durch die Verschiebung der Hauptbereisung der AGFK im November können derzeit die Ausarbeitung, Priorisierung der Maßnahmen und Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes weiter vorangetrieben werden. Das Ergebnis wird dem Bau- und Umweltausschuss bzw. dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept für die Gemeinde Poing wird angenommen und dem Antrag der FWG Gemeinderatsfraktion vom 28.09.2020 wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 ja, positiv

Begründung:        Langfristig positive Auswirkungen durch Substitution von Pkw-Fahrten durch Fahrten mit dem Fahrrad.

Beschluss

Der Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept für die Gemeinde Poing wird angenommen und dem Antrag der FWG Gemeinderatsfraktion vom 28.09.2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Antrag der SPD Bürgerliste Poing auf Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten mit portablen Luftfilteranlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion der SPD Bürgerliste stellt mit Schreiben vom 22.10.2020 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Schulen, für die Schulaufwandsträgerschaft besteht, die Klassenzimmer mit portablen Luftfilteranlagen in der erforderlichen Größe und Filterklasse zur Reduzierung der Raumluftbelastung mit Bakterien und Viren auszustatten bzw. die vorhandenen Lüftungsanlagen nach Möglichkeit entsprechend nachzurüsten.

In die Überprüfungen sind die Kindertagesstätten, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, mit einzubeziehen.

Die erforderliche Anzahl der Luftfilteranlagen ist unverzüglich zu bestellen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung einzureichen.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

In der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen“ (FILS-R) vom 20.10.2020 heißt es unter Ziffer 4.2.2: 

„Von IRK [Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes] und LGL [Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit] werden mobile Raumluftreinigungsanlagen nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen. Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt vor allem für den Teil der Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Schulen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Dies ist insbesondere anzunehmen für
 Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können,
 innenliegende Fachräume,
 Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster
nicht geöffnet werden können.

Der Zuwendungsempfänger hat im Zuwendungsantrag das Erfordernis für den Einsatz eines
geeigneten mobilen Luftreinigungsgerätes anhand dieser Kriterien zu bestätigen.“

Die Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen zur Lüftung können in allen Schulen, für die die Schulaufwandsträgerschaft bei der Gemeinde Poing liegt, entweder durch verbaute Frischluftanlagen oder via Fensterlüftung eingehalten werden.

Das Erfordernis für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte anhand der o.g. Kriterien kann daher nicht bestätigt werden. Eine Förderung kommt demnach nicht in Betracht.

Da es sich bei den verbauten Lüftungsanlagen um Frischluftanlagen (Erneuerung der Luft durch Außenluft) handelt und nicht um Umluftanlagen, kommt für diese auch keine Förderung zur Aufrüstung mit Schwebstofffiltern in Betracht.

Die Situation in den Gruppen- bzw. Aufenthaltsräumen der Kindertagesstätten, die sich im Eigentum der Gemeinde Poing befinden, ist mit der in den Schulen vergleichbar. 
Auch hier können die Anforderungen zur Lüftung analog den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen via Fensterlüftung eingehalten werden.


Stellungnahme Schulleitung Anni-Pickert-Schule vom 30.10.2020:

„Hiermit möchten wir Ihnen bitte mitteilen, dass die Anni-Pickert-Schule keine Luftfilteranlagen benötigt. Alle unsere Klassenzimmer verfügen über viele Fenster, die man weit öffnen kann. Ein Großteil der Räume hat sogar Terrassentüren. Darüber hinaus ist auch ein Stoßlüften über die Gänge möglich. Luftfilteranlagen würden in unseren Klassenzimmern außerdem unnötig viel Platz wegnehmen, über den wir in der aktuellen Corona-Zeit wegen des geforderten Sitzabstandes der Schüler nicht wirklich verfügen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“


Stellungnahme Schulleitung Grundschule Am Bergfeld vom 04.11.2020:

„Grundsätzlich halte ich das normale Lüften für das Beste. Das ist an unserer Schule auch gut möglich.“

Die Lüftung erfolgt in den Klassenzimmern durch die verbaute Frischluftanlage. Zusätzlich können Fenster geöffnet werden. 

„Sollte es möglich sein Lüftungsanlagen (gemeint sind mobile Luftreinigungsgeräte) zur Unterstützung zusätzlich einzurichten, wäre das natürlich von Vorteil.“


Grundschule Karl-Sittler-Straße:

Die Lüftung erfolgt in den Klassenzimmern durch die verbaute Frischluftanlage. Zusätzlich können Fenster geöffnet werden. 

Mit der Vorgehensweise, einzelne CO2 Messgeräte zu beschaffen, damit die Luftqualität auch noch selbst überprüft werden kann, besteht seitens der Schulleitung Einverständnis.


Zu den im Antragsschreiben aufgeführten Erkenntnissen der Bundeswehrhochschule München äußert sich das Umweltbundesamt wie folgt:

Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte […] kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Denn die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen. 

Im Gegensatz zu den Untersuchungen der Bundeswehrhochschule München, wo nach Start der Luftreinigung kein neues Aerosol mehr emittiert und durch den Luftreinigerbetrieb eine wirksame Reduktion der Virenfracht im Aerosol im Innenraum erreicht wurde, stellt sich die Problematik in der Praxis meist anders dar: Eine infektiöse Person würde laufend weiter virushaltige Aerosole emittieren. Wenn mehrere infektiöse Personen anwesend wären, würde die Reinigungswirkung solcher Geräte in Bezug auf Virusaerosole im Raum deutlich sinken.

Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von Kohlendioxid (CO2), Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen.[… ].

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme.


Der Krisenstab Corona des Landratsamtes hat sich dieser Aussage angeschlossen und rät nach aktuellem Kenntnisstand vom Einsatz mobiler Raumluftreiniger ab.


Um den Lüftungsbedarf in den jeweiligen Klassenzimmern, welche ausschließlich über die Fenster belüftet werden, unterstützend anzuzeigen bzw. in den Schulen mit Lüftungsanlagen die Funktion der verbauten Frischluftanlagen zu überprüfen, wurden vom Baubetriebshof der Gemeinde Poing sog. CO 2-Ampeln bestellt, die voraussichtlich Ende November geliefert werden.

Sollte sich infolgedessen in einigen Bereichen zeigen, dass eine Lüftung nach den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen nicht ausreichend ist, schlägt die Verwaltung wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2020 bekannt gegeben, die gezielte Ergänzung entsprechender mobiler Luftreinigungsgeräte vor. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

2.500 – 3.500 € Investitionskosten / Gerät
Zusätzliche Betriebskosten für Strom und regelmäßigen Filteraustausch / Wartung
Keine Förderung
Die Mittel sind nicht im Haushalt veranschlagt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv 
 ja, negativ durch zusätzlichen Stromverbrauch und zusätzlichen Müll (Filter)
☐ nein

Beschluss

Dem Antrag wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

Sollte sich nach Überprüfung der Lüftung mittels der CO 2-Ampeln herausstellen, dass diese nach den Vorgaben des Rahmen-Hygiene-Plans für Schulen bzw. Kindertagesstätten nicht ausreichend ist, wird die Verwaltung ermächtigt, mobile Luftreinigungsgeräte als gezielte Ergänzung zu beschaffen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, für die zum Aufenthalt genutzten Räume mit zu kleinen Lüftungsöffnungen mobile Luftreinigungsgeräte zu beschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Entwicklung eines Jugendkonzepts für Poing; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö 4

Sachverhalt

In den Gemeinderatsitzungen vom 06.02.2020 und 28.05.2020 wurde bekanntgeben, dass in der zweiten Jahreshälfte 2020 das erste Etappenziel vom gemeindlichen Jugendkonzept für Poing vorgestellt werden soll.

Hierzu erfolgte eine Bestandsaufnahme mit Ortsbegehung und Angebotserfassung örtlicher Vereine, die Auswertung der Ergebnisse der Jugendumfrage aus dem Jahr 2018 sowie erste Ideensammlungen zu Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche, städtebaulichen Weiter- und Neuentwicklungen.

Die ersten Ergebnisse werden in der heutigen Gemeinderatsitzung durch Frau Martina Venus, Gemeindejugendpflegerin und Herrn Thorsten Gürntke Sachgebietsleitung Pädagogik 4.2 dargestellt.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Datenstand vom 14.04.2023 10:09 Uhr