Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:37 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen vom 01.01.2020 - 31.10.2020
1.2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Nachtragshaushaltssatzung 2020 Rechtsaufsichtliche Freigabe
1.3 Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2020 für den Neubau des Katholischen Kindergartens am Endbachweg
1.4 Jugendarbeit in Poing; Entwicklung eines Jugendkonzeptes - Ausblick
1.5 Zuwendung aus dem Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte"
2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
3 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2020 bis 2024
4 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2020
5 Änderung der Hundesteuersatzung
6 Kindertagesstätten in Poing; Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG ab September 2021

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1
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1.1. Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen vom 01.01.2020 - 31.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.10.2020 konnten durch die kommunale Verkehrsüberwachung in insgesamt 90 Messungen 24.858 Fahrzeuge erfasst werden.
Von den erfassten Fahrzeugen wurden 1.031 Verstöße verzeichnet, welche ermittelt und durch die Ahndungsbehörde verfolgt wurden. Durchschnittlich fuhren im Jahr 2020 bisher 6,0 Fahrzeuge pro Stunde zu schnell.

Nachfolgend sind die höchsten Überschreitungen aufgeführt:

  • 25.02.2020                Bergfeldstraße (50 km/h)                                80 km/h
  • 25.02.2020                Kirchheimer Allee (50 km/h)                                76 km/h
  • 01.07.2020                Gruber Straße (50 km/h)                                74 km/h
  • 22.10.2020                Schulstraße (30 km/h)                                53 km/h
  • 17.02.2020                Neufarner Str. OT Angelbrechting (50 km/h)        93 km/h
  • 08.04.2020                Kirchheimer Straße OT Grub (50 km/h)                89 km/h

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1.2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Nachtragshaushaltssatzung 2020 Rechtsaufsichtliche Freigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die am 15.10.2020 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt.
Genehmigungspflicht bestand nicht.

Mit Schreiben vom 03.11.2020 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen (hier: Stellenplan) zur Kenntnis genommen und zur Bekanntmachung freigegeben.

Die Notwendigkeit einer expliziten Würdigung ansonsten nicht genehmigungspflichtiger Haushaltssatzungen wurde für 2020/21 wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt.

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1.3. Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2020 für den Neubau des Katholischen Kindergartens am Endbachweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 02.11.2020 für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendungsrate in Höhe von 122.000 € für den Ersatzneubau des Katholischen Kindergartens am Endbachweg.

Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt und bereits am 05.11.2020 an die Gemeinde überwiesen.

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1.4. Jugendarbeit in Poing; Entwicklung eines Jugendkonzeptes - Ausblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Bezugnehmend auf die Vorstellung des Sachstandsberichts zum Jugendkonzept in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020 wird folgender Ausblick für die weiteren Schritte gegeben:

4. Quartal 2020 (danach jährlich)
Projekt zur Radikalisierungsprävention (X-Games) an weiterführenden Schulen in Kooperation mit der JaS und dem Verein insideout
ab 12/2020, danach quartalsweise
Kerngruppentreffen zum Austausch über jugendrelevante Themen sowie zur Abstimmung des bisherigen und weiteren Vorgehens
bis 1. Quartal 2021
Machbarkeitsüberprüfung von Rückzugsmöglichkeiten für Jugendliche an bestehenden Freizeitflächen in Zusammenarbeit mit Fachbereich 3 und Fachbereich 5 (z.B. Skateranlage)
ab 1. Quartal 2021
Einrichtung einer Sprechstunde für Jugendliche und auch Eltern als Möglichkeit zur aktiven Einbringung von Anliegen oder Wünschen in Bezug auf die Jugendarbeit der Gemeinde (Jugendpartizipation)
bis 2. Quartal 2021
Übertragung des Sachstandsberichts in das Konzeptpapier zur grundsätzlichen Ausrichtung der Jugendarbeit in Poing (Fertigstellung des Jugendkonzeptes)
ab 2. Quartal 2021
Ausweitung des Ferienprogramms auf Ferienfreizeiten und Aktionen für Jugendliche (z.B. mehrtägige Angebote, Projekte in Poing)
ab 2. Quartal 2021
Schaffung von zielgruppenbezogenen und differenzierten Gruppenangeboten
2./3. Quartal 2021
Durchführung eines Planspiels mit Jugendlichen und der Politik, um Ideen zur Schaffung von Jugendangeboten beispielsweise im Aktivitätenband etc. zu generieren (in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen in Poing), abhängig von der Standortfestlegung
ab 3. Quartal 2021 (danach jährlich)
Durchführung von Jugendleiterschulungen zur pädagogischen Schulung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit
bis 4. Quartal 2021
Erstellung eines Konzeptes zur konkreten Umsetzung eines selbstverwalteten Raumes nach der derzeit laufenden Flächenprüfung und Festlegung Standort

Finanzielle Auswirkungen

Der jeweilig aktuelle Sachstand wird in einem regelmäßigen Turnus (quartalsweise) dem Gemeinderat vorgestellt.

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1.5. Zuwendung aus dem Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 24.11.2020 einen Erhöhungsbetrag von 20.734,94 EUR als Projektförderung für die zweckgebundene Beschaffung und Inbetriebnahme schulgebundener mobiler Endgeräte inkl. Zubehör als Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie zur schulischen Abschlussverwendung durch Integration in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen bewilligt. Unter Einschluss der Bewilligung vom 05.08.2020 erhöht sich der bewilligte Zuschuss aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ damit auf insgesamt 63.734,94 EUR.

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2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

In seiner öffentlichen Vorberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2020 dem Gemeinderat empfohlen, den Haushaltsplanentwurf inklusive sämtlicher An- und Beilagen - außer dem Stellenplan zu beschließen bzw. aufzustellen, wobei der Stellenplan in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde.

Aus dem Gremium wurde empfohlen, die Investitionsmittel im Bereich der Jugendpflege (z.B. Pumptrack) über den Erläuterungstext zur Haushaltsstelle hinaus bedarfsgerecht und flexibel einzusetzen. Dies ist im Rahmen des Haushaltsvollzugs ohne Textänderung möglich. Ebenfalls wurde auf nicht aktuelle Erläuterungstexte hingewiesen (z.B. Technikpauschale GR).

Die Empfehlung schloss auch den Finanzplan ein. Über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Aus dem Gremium kam die Frage nach der Ermittlung des Einkommensteueranteils auf. Diese wird nachfolgend erläutert:

Die Steuerschätzungsdaten (09/2020) und eine Umrechnung auf Bayern erhält die Gemeinde vom Bayerischen Städtetag.

Dies ergab folgende Entwicklung: 2020 = -7,4% / 2021 = +6,7
Die bundesweiten Zahlen sehen für 2020 -16,1%, diese Zahl ist für uns aber nicht maßgebend. Quasi im Gegenzug fallen für Bayern die folgenden Steigerungsraten etwas niedriger aus. Auf Basis des ReErg 2019 wurden die -7,4% für 2020 ermittelt und er Fortschreibung zu Grunde gelegt.

Hinzu kommt, dass die Einkommensteuerbeteiligung einwohnerabhängig ist, die Einwohnerzahlen aber nicht jährlich angepasst werden.
"Derzeit liegen dem Verteilungsschlüssel noch die Ergebnisse der Statistik für das Jahr 2013 zugrunde. Die Geltungsdauer dieses Schlüssels ist bis zum Ende des Jahres 2020 begrenzt. Ab 2021 soll eine Umstellung auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2016 als der neuesten verfügbaren Statistik erfolgen."
aus: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/405-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für 2021 ergab dies eine Anpassung nach oben von 2013 auf 2016 um etwa 7,5%.

Die Berechnung ergab somit (Abweichung zum Ansatz, da hier mit auf 2 Stellen gerundeten %-Sätzen gerechnet):

Jahr                Steuerschätzg        Zwischenerg.        EWO-Zuw        Ansatz
ReErg 2019        Basis = 100                14.052.120,00 €
Basis 2020        -7,40                        13.012.263,12 €                        13.012.263,12 €
2021                +6,70                        13.884.084,75 €        +7,56                14.933.721,56 €

Am 13.11.2020 hat der BayGT die Steuerschätzung vom Oktober ausgewertet und kam zu einer Verbesserung im Vgl. zu 09/20. Der Einbruch in 2020 wird bei "nur" 5,5% erwartet. Er erwartet, dass das Aufkommen 2021 unter dem von 2019 liegen wird, was auch bei unserer Schätzung der Fall wäre, wenn der Einwohnerzuwachs nicht hinzukäme. Insofern ergibt sich auch aus der aktuellsten Schätzung kein Änderungsbedarf mehr.

Beschlussvorschlag

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

5.         Die Investitionskosten im Bereich der Jugendpflege können im Sinne des Verwaltungsvortrags flexibel eingesetzt werden. Offensichtliche redaktionelle Erläuterungsfehler können mit dem nächsten Plan korrigiert werden, dies hindert nicht am Haushaltsvollzug entsprechend dem dann korrekten Stand schon in 2021.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine, nur entsprechende Mittelbindung

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒nein

Beschluss

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

5.         Die Investitionskosten im Bereich der Jugendpflege können im Sinne des Verwaltungsvortrags flexibel eingesetzt werden. Offensichtliche redaktionelle Erläuterungsfehler können mit dem nächsten Plan korrigiert werden, dies hindert nicht am Haushaltsvollzug entsprechend dem dann korrekten Stand schon in 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird auf den vorhergehenden TOP verwiesen. Planunterlagen mit Anlagen wurden mit der Ladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzschusses am 10.11.2020 im Rats- und Informationssystem hochgeladen.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zum vorhergehenden TOP durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2020 bis 2024 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

indirekt über künftige planerische Mittelbindungen

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
 nein

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2020 bis 2024 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde Poing an Unternehmen in Privatrechtsform (Beteiligungsbericht) 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform zu erstellen, sofern die Beteiligung über 5% liegt (an der GWG Ebersberg sind wir mit unter 1% beteiligt, das gKu VE München Ost hat keine Privatrechtsform).

Auf eine Aufnahme der GBEG und REGE wurde verzichtet, da beide in Auflösung sind.
Die Unternehmen wurden - soweit erforderlich – aufgefordert, zeitnah über aktuelle Jahre zu berichten.

Aus formalen Gründen ist der Beteiligungsbericht als eigenständiger Bericht dem Gremium vorzulegen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Der anhängende Bericht (im Rats- und Informationssystem hochgeladen) wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift (Aufnahme in das Dokumentenarchiv).

Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2020 wird hiermit aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2020 wird hiermit aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Änderung der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Vorberatung erfolgte im Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2020.

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2021 zu.

Finanzielle Auswirkungen

Erhöhung der Steuereinnahmen von rund 2.800 € jährlich.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Kindertagesstätten in Poing; Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung gemäß BayKiBiG ab September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.11.2020 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Vorberatung erfolgte im Haupt- und Finanzausschuss am 10.11.2020.

Auf die Beschlussvorlage und dem damit verbundenen Sachvortrag wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

1.         Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung gemäß BayKiBiG wird ohne Änderungen zugestimmt. Die Regelung der Elternbeiträge tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

2.         Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

1.         Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung gemäß BayKiBiG wird ohne Änderungen zugestimmt. Die Regelung der Elternbeiträge tritt zum 01.09.2021 in Kraft.

2.         Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge gerundet analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst ab September 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 12:12 Uhr