Datum: 01.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Antrag auf Befreiung von der Einfriedungssatzung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz im Bereich der Karl-Sittler-Straße 10
1.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Pfarrhofweg 14, Fl.Nr. 273/3, Gemarkung Poing
1.3 Novellierung der Baumschutzverordnung; Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg zum Entwurf
1.4 Zeitschiene Ladesäulenkonzept
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft, Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing
2.2 Antrag auf Nutzungsänderung eines Lagers für landwirtschaftliche Geräte in einen Mehrzweckraum für Ausstellung und Veranstaltungen, Prof-Zorn-Straße 21, Fl.Nr. 1377, Gemarkung Poing
2.3 Anträge auf Vorbescheid für einen Ersatzbau eines Produktionsstalles für Besamungsbullen, Senator-Gerauer-Straße 19-21, Fl.Nr. 1426/3, Gemarkung Poing

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö informativ 1
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1.1. Antrag auf Befreiung von der Einfriedungssatzung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Holz im Bereich der Karl-Sittler-Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zur einvernehmlichen Klärung der Angelegenheit hat erneut ein Termin zur Ortseinsicht mit dem Antragsteller und der Verwaltung stattgefunden.

Im Rahmen dieser Ortseinsicht hat der Antragsteller den Vorschlag unterbreitet, die bereits beschafften Elemente zu einem Rankgerüst umzubauen, indem er jede 2. Holzplanke entfernt und dadurch kein Sichtschutz mehr gegeben sei. An den Elementen wird er oben Pflanzkästen für Rankefeu anbringen.
Es wurde vereinbart, dass er ein Element umbaut und die Verwaltung dann informiert, um eine weitere Ortseinsicht vorzunehmen.

Im Nachgang zu dieser Ortseinsicht wurde von Seiten des Antragstellers erklärt, dass er entgegen der o.g. Vorgehensweise weiterhin an der Errichtung des Holzsichtschutzzaunes festhält und Widerspruch einlegt.

Der Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung wird erteilt. Gegen diesen Bescheid kann als Rechtsmittel Klage erhoben werden.

Ergänzend teilt Herr Erster Bürgermeister Thomas Stark mit, dass seitens des Antragstellers der Wunsch nach einem Sichtschutzzaun erst nach Entfernung der Hecke geäußert wurde.

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1.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Pfarrhofweg 14, Fl.Nr. 273/3, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der am 30.04.2020 eingereichte Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wurde am 21.10.2020 zurückgenommen. Mit gleichem Datum wurde der Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage eingereicht. Die Planung wurde dahingehend geändert, dass das mit Vorbescheid geplante Flachdach durch ein Walmdach mit einer Dachneigung von 7° ersetzt wurde. Es werden 3 Vollgeschosse errichtet.

Dem Bauantrag wurde im Verwaltungsweg zugestimmt.

Ergänzend teilt Herr Erster Bürgermeister Thomas Stark mit, dass eine entsprechende Ortseinsicht erfolgt ist. Die Pläne liegen derzeit im Landratsamt Ebersberg zur Genehmigung und können im Anschluss daran bei der Gemeinde Poing eingesehen werden.

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1.3. Novellierung der Baumschutzverordnung; Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im August wurde der Entwurf der Novellierung der Baumschutzverordnung (auch mit den Anregungen aus dem Verfahren im Jahr 2014) an das Landratsamt Ebersberg mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

Am 09.11.2020 ist die sehr umfangreiche Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg eingegangen.

Demnach muss der gesamte Entwurf komplett umgearbeitet werden (unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen, Anmerkungen des Landratsamtes), um eine rechtssichere Version zu erhalten.

Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen; als Ziel für die Vorlage im Bau- und Umweltausschuss ist das 1. Quartal 2021 vorgesehen.

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1.4. Zeitschiene Ladesäulenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Um die Elektromobilität in Poing zu fördern muss u.a. der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden. Daher hat die Gemeinde Poing ein Ladesäulenkonzept für den öffentlichen Raum bei der Energieagentur Ebersberg-München in Auftrag gegeben. Dieses Konzept soll in einer der ersten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses im Jahr 2021 vorgestellt werden.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö 2
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2.1. Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft, Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 18. November 2020 ging der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde ein.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Angelbrechtinger Feld, rechtskräftig seit 28.07.1967, der nur hinsichtlich der Baulinien und Baugrenzen gültig ist. Ansonsten erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Die Gebietsart stellt faktisch ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO dar.

Das Gebäude bleibt im Bestand erhalten, es erfolgt keine äußerliche Veränderung.

Mit Bescheid vom 14.08.2019 wurde in der Neufarner Straße 34 bereits die Umnutzung für eine Intensivpflegewohngemeinschaft mit 8 Betten genehmigt.

Nunmehr wird eine weitere Intensivpflegewohngemeinschaft im Erdgeschoss der Neufarner Straße 34 mit 4 Betten beantragt.

Erforderliche Stellplätze / Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung:
Die Nutzung als Intensivwohngemeinschaft ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing nicht exakt erfasst. Weder die Nutzung „Betreutes Wohnen (Senioren)“, noch „Wohnheim für Behinderte“ trifft die Nutzung exakt.

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2019 wurde dem Stellplatznachweis mit 4 Stellplätzen für eine Intensivwohngemeinschaft mit 8 Betten zugestimmt.

Für den Stellplatznachweis mit 4 Betten rechnet der Betreiber mit einem Personalschlüssel von 1,5 Personen Pflegepersonal (1 Stellplatz) und max. 1. zeitgleicher Besucher. Somit ergibt sich ein Bedarf von 2 Stellplätzen, die entsprechend in den Planunterlagen dargestellt sind.

Die Stellplätze sind im Bestand (Büronutzung mit 65 qm Hauptnutzfläche, 1 Stellplatz je 30 qm Hauptnutzfläche, also bisher erforderlich 2) bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Intensivwohngemeinschaft in der Neufarner Straße 34, Fl.Nr. 391/2, Gemarkung Poing wird erteilt.

Dem eingereichten Stellplatznachweis (Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Nutzungsänderung eines Lagers für landwirtschaftliche Geräte in einen Mehrzweckraum für Ausstellung und Veranstaltungen, Prof-Zorn-Straße 21, Fl.Nr. 1377, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 19. November 2020 ging der o.g. Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde ein.

Das o.g. Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB.

Das Gebäude bleibt im Bestand erhalten. Bauplanungsrechtlich ergibt sich somit keine Änderung.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss des ehemaligen Quarantänestalls des Staatsguts Grub.
Im östlichen Gebäudeteil, momentan Lager für landwirtschaftliche Geräte, soll ein Mehrzweckraum für Dauerausstellung, Durchführung von internen Betriebsfeiern, Durchführung von Fachseminaren und Fachvorträgen errichtet werden.
Die Veranstaltungen sind max. auf 188 Personen beschränkt. Es gelten daher nicht die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung.

Der Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich „Dorfgebiet“ fest. Die geplante Nutzung ist nach wie vor im Dorfgebiet zulässig.

Erforderliche Stellplätze / Stellplatznachweis:
Nach Nr. 4.2 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird je 15 Sitzplätze 1 Stellplatz erforderlich.
Bei 188 Personen gibt dies eine erforderliche Anzahl von 13 Stellplätzen. 
Auf dem Grundstück werden 18 Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines Lagers für landwirtschaftliche Geräte in einen Mehrzweckraum für Ausstellung und Veranstaltungen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines Lagers für landwirtschaftliche Geräte in einen Mehrzweckraum für Ausstellung und Veranstaltungen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.3. Anträge auf Vorbescheid für einen Ersatzbau eines Produktionsstalles für Besamungsbullen, Senator-Gerauer-Straße 19-21, Fl.Nr. 1426/3, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.12.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 18. November 2020 gingen die o.g. Anträge auf Vorbescheid bei der Gemeinde ein.

Das o.g. Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB.

Die Anträge unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausrichtung. Der geplante Ersatzbau wird mit einer Ost-West-Ausrichtung sowie mit einer Nord-Süd-Ausrichtung eingereicht.

Bei der geplanten Nord-Süd-Ausrichtung wird der geplante Ersatzbau anstelle des bisherigen Gebäudes errichtet.
Bei der geplanten Ost-West-Ausrichtung wird der Ersatzbau parallel der Bahnlinie errichtet.

Der Antragsteller möchte mit den Anträgen auf Vorbescheid die Zulässigkeit des Ersatzbaus nach Lage und Größe klären.

Der Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich „Sondergebiet Versuch und Forschung“ fest. Die Nutzung des Gebäudes als Bullenstall ist somit zulässig.

Der jeweils geplante Ersatzbau hat eine Breite von 40 m und eine Länge von 138 m und ersetzt den bisherigen Bullenstall mit einer Breite von 25 m und 90 m Länge sowie ein Nebengebäude von 40 m Breite und 15 m Länge.
Das Gebäude soll mit einer Wandhöhe von 5 m und einer Firsthöhe von 7,81 m sowie einer Dachneigung 8 ° errichtet werden.

Der geplante Ersatzbau fügt sich in der Nord-Süd-Ausrichtung sowie in der Ost-West-Ausrichtung in die Umgebungsbebauung ein.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Anträge auf Vorbescheid für einen Ersatzbau eines Produktionsstalles für Besamungsbullen auf dem Grundstück Senator-Gerauer-Straße 19-21, Fl.Nr 1426/3 wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Anträge auf Vorbescheid für einen Ersatzbau eines Produktionsstalles für Besamungsbullen auf dem Grundstück Senator-Gerauer-Straße 19-21, Fl.Nr 1426/3 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:13 Uhr