Datum: 10.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:34 Uhr bis 21:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Corona-Hilfe für Vereine 2020; Auszahlung von Zuschüssen
1.2 Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2020 für Neubau Geh- und Radweg über die Bahnlinie München Ost - Simbach, Ortsmitte
1.3 Beschaffung und Förderung von CO2-Sensoren und mobilen Raumluftreinigern für die Schulen und Kindertagesstätten
1.4 Anfrage aus der Bau- und Umweltausschusssitzung zum Papiercontainer am Standort Seewinkel
1.5 Eisenbahnüberführung Anzinger Straße
2 Bewerbung um den Standort für das Deutsche Technologie-Anwenderzentrum Wasserstoff (WTAZ)
3 Überwachung der Containerstandplätze; Sachstandsbericht Entscheidung über die Vertragsverlängerung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1
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1.1. Corona-Hilfe für Vereine 2020; Auszahlung von Zuschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der konstituierenden Gemeinderatssitzung wurde von Ersten Bürgermeister Thomas Stark ein Corona-Hilfspaket für die Vereine angekündigt. Das ehrenamtliche Engagement ist für die Gemeinde sehr wichtig. Als Zeichen der Solidarität und des Dankes sollten Vereine eine finanzielle und/oder eine ideelle Unterstützung als „kleines Corona-Hilfspaket“ erhalten.

Mit Schreiben vom 19.05.2020 wurden alle Poinger Vereine angeschrieben, mit Ersten Bürgermeister Thomas Stark einen Termin zu vereinbaren, wenn sie für ihren Verein in diesen schwierigen Zeiten eine Unterstützung benötigen.

Es wurden insgesamt 50 Vereine angeschrieben. Davon haben sich 5 Vereine für das Angebot bedankt und keine Unterstützung benötigt.

Um Corona-Hilfe haben 9 Vereine gebeten. Davon haben 3 Vereine für die anstehenden Herbstveranstaltungen um Zuschüsse bzw. Hallenmiete-Erlass gebeten. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen entschieden sich diese Vereine für Absagen der Veranstaltungen.

Einem Verein half eine Spende über den finanziellen Engpass und einem Verein konnte mit dem Erlass der Vermietungskosten vom gemeindlichen Transporter geholfen werden.

Finanzielle Unterstützungen wurden letztlich nur von 4 Vereinen beantragt und wie folgt gewährt:
       - Burschenverein „Immergrün“                8.000,- Euro
       - Familienzentrum e.V.                        7.000,- Euro + VR-Spende 3.000,- Euro
       - Musikkapelle Poing e.V.                        5.000,- Euro
       - Vereinskartell der Gemeinde Poing        2.000,- Euro

Die Zuschüsse wurden in einer Gesamtsumme von 22.000,- Euro von der Gemeinde und einer Spende von der VR Bank in Höhe von 3.000,- Euro ausbezahlt. Die Mitteldeckung erfolgte aus dem abgesagten Poinger Volksfest.

Von den Vereinen wurden erhebliche Einbußen nachgewiesen, die sich aufgrund laufender Zahlungsverpflichtungen wie Gehälter oder Mieten und fehlenden Einnahmen vor allem durch die Absage von Veranstaltungen und Angeboten (Familienzentrum, Musikkapelle und Vereinskartell)
durch die Corona-Einschränkungen ergaben.
Der Burschenverein hat hohe Ausgaben in das Maibaumstüberl investiert (nachhaltiger Ausbau innen und außen, Miete) und hierfür seine komplette angesparte Rücklage eingesetzt, ohne irgendwelche Einnahmen erzielt zu haben (Absage Maibaum und Weinfest)

Die Gemeinde Poing will damit einen Beitrag leisten, auch in diesen schwierigen Zeiten unser von großem ehrenamtlichem Engagement geprägtes Vereinsleben aufrecht zu erhalten.

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1.2. Zuwendungsrate im Haushaltsjahr 2020 für Neubau Geh- und Radweg über die Bahnlinie München Ost - Simbach, Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 24.11.2020 für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendungsrate über 316.000 € für den Neubau der Eisenbahnüberführung Ortsmitte. Die Auszahlung der Abschlagsrate wurde sofort bei der Regierung von Oberbayern beantragt und bereits am 30.11.2020 an die Gemeinde überwiesen.

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1.3. Beschaffung und Förderung von CO2-Sensoren und mobilen Raumluftreinigern für die Schulen und Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung, Schulen und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021 besteht für die Gemeinde Poing die Möglichkeit, Förderung für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene, CO2-Sensoren und mobile Raumluftreiniger für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Zeitraum 01.10.2020 bis 31.03.2021 zu beschaffen und eine Förderung zu erhalten.

Sachstand Schulen:
Für die Poinger Schulen wurden am 03.12.2020 insgesamt 75 CO2-Sensoren á 174 € brutto (Gesamtkosten in Höhe von 13.050,00 €) beantragt.
Es ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 7,27 € je Schülerin und Schüler für die zuwendungsfähigen Kosten möglich. Das Landratsamt Ebersberg berechnet auf Grundlage der Amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2019/2020 und der angegebenen Gesamtkosten den Zuwendungsbetrag. Es wurde eine Schülerzahl von 1.079 (Stand: 21.10.2020) ermittelt.

Gleichzeitig wurden mit dem Antrag vom 03.12.2020 zwei mobile Luftreinigungsgeräte bei der Förderstelle für die  Anni-Pickert Schule angemeldet. Voraussichtliche Kosten für die Geräte belaufen sich auf 7.888 € brutto.

Für die Grundschule am Bergfeld und die Grundschule Poing Süd sind keine mobilen Raumluftreiniger erforderlich, da die beiden Schulen durch eine Frischluftanlage ständig mit Frischluft versorgt werden.

Förderbescheide liegen der Gemeinde Poing von der Regierung von Oberbayern noch nicht vor.

Sachstand Kindertageseinrichtungen:
Für die Träger der Kindertagesstätten ist es zusätzlich möglich, Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene selbstverantwortlich zu beschaffen.
Für die Förderabrechnung ist eine Liste der beschafften Gegenstände von den Trägern zu erstellen und mit den gesammelten Belegen zur Förderabrechnung der Gemeinde Poing, vorzulegen. Für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen erhält die Gemeinde pro betreutem Kind eine Förderung von 16,32 €. Ausschlaggebend für den zu ermittelnden Kinderanzahlstand ist der 01.03.2020, demnach sind für die Förderung 1.186 Kinder zu berücksichtigen. Die Gemeinde Poing erhält voraussichtlich für die anzuschaffenden Ausstattungsgegenstände eine Förderung in Höhe von 19.355,52 €.

CO2-Sensoren:
Es gibt vom Fördergeber eine pauschale Fördersumme von 7,12 € je betreutem Kind zum Stichtag 01.03.2020. Anhand der von der Regierung von Oberbayern übermittelten Kinderzahl von 1.186 wurde die jeweilige CO²-Sensorenmenge pro Träger ermittelt. Die Gemeinde Poing hat bereits ein Modell ausgewählt, welches den Fördervoraussetzungen entspricht und für die Schulen bestellt wurde.

Mobile Luftreinigungsgeräte:
Vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden mobile Raumluftreinigungsanlagen nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen. Der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kommt für Gruppenräume, Mehrzweckräume und Therapieräume in Betracht, die nicht ausreichend im Sinne des Rahmen-Hygieneplans für Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können.

Vom Bauamt wurden die in Frage kommenden Räume in allen Kindertageseinrichtungen (incl. Liegenschaften, die nicht im Eigentum der Gemeinde Poing stehen) aktualisiert. Insgesamt wäre die Anschaffung von 21 Geräten in den verschiedenen Kitas möglich. Die Träger mussten bis 10.12.2020 Rückmeldung geben, ob  und wie viele Geräte angeschafft werden sollen.

Das Bauamt und der Baubetriebshof besichtigten am 01.12.2020 bei einer regionalen Herstellerfirma  ausgestellte, angeschlossene und leise Luftreinigungsanlagen.
Für die Kindertagesstätten käme das vorgestellte Luftreinigungsgerät small in Frage, mit Maßen B – T – H 750 x 530 x 2.040 mm. Jedoch handelt es sich bei der Größe um ein massives Gerät, das nicht in jeder Kita Platz findet. Die Betriebs- und Folgekosten müssen vom Träger übernommen werden, d.h. Stromkosten, Reinigung und  Filterwechsel pro mobilen Luftreinigungsgerät. Derzeit werden vom BBH vergleichbare Modelle zur Anschaffung geprüft.

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1.4. Anfrage aus der Bau- und Umweltausschusssitzung zum Papiercontainer am Standort Seewinkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1.4

Sachverhalt

An besagtem Standort wird wie jedes Jahr zu Weihnachten und über den Jahreswechsel wieder ein zweiter Papiergroßcontainer aufgestellt.

Die dauerhafte Aufstellung eines zweiten Großcontainers für Papier sollte vorerst allerdings noch abgewartet werden. Vor allem auch im Hinblick darauf, dass ab März 2021 an den Standplätzen mit Großcontainern diese alle ausgetauscht werden, weil es eine Neuausschreibung durch das LRA bzgl. der Papierentsorgung im Landkreis gab. Im Zuge dessen sollen dann überall dort gleichgroße neue Großcontainer für die Papierentsorgung aufgestellt werden. An Standplätzen mit kleinen Papiercontainern bleibt alles wie es momentan ist. Diese werden nicht getauscht, da sie dem Landkreis gehören.

Nach Rückfrage bei der Entsorgerfirma fallen momentan schon überall sehr viel Papier und Kartonagen an. Die Firma fährt aber regelmäßig mindestens 2 x pro Woche die Großcontainer alle ab. Allerdings machen sich jetzt schon die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und der schwunghafte Onlinehandel (weil viele zu Hause sind) bemerkbar.

Als ergänzende Information:
Wie jedes Jahr werden wird auch am Standort Kirchheimer Allee/Rondell über die Feiertage und den Jahreswechsel einen weiteren dritten Papiergroßcontainer dazustellen. An den Standplätzen Bahnhof und Wildparkstraße stehen derzeit schon dauerhaft zwei große Papiercontainer.
Im Übrigen wird die Entsorgerfirma vor und gleich nach den Feiertagen, soweit möglich, alle Standplätze abfahren, so dass es zu keinen Überfüllungen kommen sollte. Vor allem auch deshalb, weil ja die Feiertage dieses Jahr auf ein Wochenende fallen und bekanntermaßen an Sonn- und Feiertagen nicht entsorgt werden dürfte.

Eine entsprechende Veröffentlichung dieses Hinweises im Ortsnachrichtenblatt erfolgt noch.

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1.5. Eisenbahnüberführung Anzinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Nach umfangreichen Bauarbeiten und fast zweijähriger Bauzeit sind die Eisenbahnüberführung Anzinger Straße fertiggestellt und die Eisenbahnüberführung Schwabener Straße rückgebaut worden.

Das neue Bauwerk wird am Dienstag, den 15. Dezember 2020 um 14.00 Uhr für den Verkehr freigegeben.

Eine offizielle Einweihung wird angesichts der aktuellen Corona-Lage nicht stattfinden.

Leider wurde seitens des Landratsamtes eine Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich des Maibaumplatzes mit Hinweis auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Gruber Straße / Am Hanselbrunn abgelehnt. Insoweit bleibt die Anzinger Straße / Am Hanselbrunn untergeordnet.

Die Gemeinde sieht hierdurch ein erhebliches Unfallrisiko, da der gesamte Umbau auf eine Vorfahrtsänderung ausgerichtet wurde. Davon unbenommen ist natürlich eine Optimierung des Knotenpunktes Gruber Straße erforderlich. Dies sollte jedoch nicht zu Lasten der Kreuzung am Maibaumplatz gehen.

Herr Erster Bürgermeister Thomas Stark wird daher direkt Kontakt mit Herrn Landrat Niedergesäß aufnehmen. Über das Ergebnis wird berichtet.

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2. Bewerbung um den Standort für das Deutsche Technologie-Anwenderzentrum Wasserstoff (WTAZ)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 10.11.2020 einen Wettbewerb für ein Konzept und einen Standort für das Deutsche Technologie-Anwenderzentrum Wasserstoff (WTAZ) ausgelobt. Bewerbungsschluss ist der 20. Januar 2021.

Bundesweit können sich verschiedene Standorte für das WTAZ bewerben. Anfang Januar 2020 entscheidet das Kompetenzteam um die HYNERGY GmbH in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), mit welchem bayerischen Standort sich Bayern bewerben wird.

Für die bis zu drei Gewinner des Wettbewerbs gibt das BMVI eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzbarkeit in Auftrag. Diese bildet die Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Zentrums.

Das WTAZ wird eine tragende Rolle in der Entwicklung und Zertifizierung von Brennstoffzellensystemen in Verbindung mit grünem Wasserstoff übernehmen und zukünftig zu einer effizienten Dekarbonisierung des Verkehrssektors beitragen.

Die Gemeinde Poing wurde vom Geschäftsführer der HYNERGY GmbH, Herrn Dr. Brunner, am 08.11.2020 angefragt, ob Poing sich als WTAZ-Standort bewerben möchte. Die HYNERGY GmbH ist federführender Teil des sogenannte Kompetenzteams, das sich mit seinem Konzept in Bayern um den Standort des WTAZ bewirbt.

Das Technologie-Anwenderzentrum Wasserstoff setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Zentraler Baustein ist die Forschungseinrichtung (3,5 ha), in der die Forschungsarbeit erfolgt und sich zudem Startups und mittelständische Unternehmen einmieten können.
  • Zur Energieversorgung soll das Forschungszentrum von einer Photovoltaikanlage (3,5 ha) versorgt werden.
  • Eingerahmt wird das Zentrum dann von einem Gewerbepark (ca. 5 ha), in dem sich Unternehmen ansiedeln können, deren Arbeit im Zusammenhang mit Wasserstoffmobilität steht.

Herr Dr. Brunner und Herr Oldorf (COO TÜV Süd Industry Division) werden die Grundzüge dieses Konzeptes in der Sitzung erläutern.

Das Projekt benötigt nach den aktuellen Planungen insgesamt ca. 12 Hektar Fläche. Als Standort für das WTAZ ist eine Teilfläche von ca. 12 Hektar des Grundstücks mit der Flurnummer 1430 im Ortsteil Grub möglich.

Dieses Grundstück war bereits im Gemeinderatsbeschluss vom 14.06.2007 für die Entwicklung eines interkommunalen Gewebeparks zwischen Parsdorf und Grub vorgesehen, dessen Ziel u.a. die Schaffung eines Gebietes mit zukunftsorientierten Arbeitsplätzen war.

Alternative Standorte stehen im Gemeindegebiet Poing nicht zur Verfügung.

Das Grundstück ist im Besitz der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) bzw. dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Die Grundstückseigentümer stehen dem Projekt nicht entgegen und können sich im Bereich der Photovoltaikanlage eine Forschungskooperation vorstellen. So könnten sich die BaySG z.B. als Betreiber einer Agro-Photovoltaikanlage beteiligen und Nutzungsmöglichkeiten von landwirtschaftlich genutzten Solarflächen erforschen und gleichzeitig zur Energielieferung des WTAZ beitragen.

Die Verwaltung schlägt vor, sich um dieses Projekt zu bewerben. Mit der Errichtung des WTAZ am Standort Poing würde ein bundesweites Leuchtturmprojekt im Bereich der erneuerbaren Energien entstehen, das einen positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort Poing und die gesamte Region ausüben könnte.

Die Bewerbung würde auch vom Landkreis Ebersberg sowie der Energieagentur Ebersberg München unterstützt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zunächst um eine Bewerbung in dem Standortwettbewerb geht und die Details der Planung (z.B. Situierung der Baukörper, Erschließung, Grün- und Ausgleichsflächen) erst im weiteren Verfahren erarbeitet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bewerbung um die Ansiedlung des Technologie-Anwenderzentrums Wasserstoff in Poing auf einer Teilfläche von circa 12 Hektar des Grundstücks mit der Flurnummer 1430 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit dem Kompetenzteam die Bewerbungsunterlagen auszuarbeiten und den Entscheidern aus dem Kompetenzteam um HYNERGY GmbH und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☒ ja, positiv
☐ ja, negativ
☐ nein

Beschluss

Der Bewerbung um die Ansiedlung des Technologie-Anwenderzentrums Wasserstoff in Poing auf einer Teilfläche von circa 12 Hektar des Grundstücks mit der Flurnummer 1430 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit dem Kompetenzteam die Bewerbungsunterlagen auszuarbeiten und den Entscheidern aus dem Kompetenzteam um HYNERGY GmbH und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3. Überwachung der Containerstandplätze; Sachstandsbericht Entscheidung über die Vertragsverlängerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.07.2018 die probeweise Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei für ein Jahr beschlossen. Nach intensiven Abstimmungen mit dem Bayerischen Datenschutz-beauftragten ist die Detektei seit Januar 2020 tätig.

Hier eine Zusammenfassung der Tätigkeit im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 2020:

Anzahl der Einsätze
76
(dies entspricht 302 Stunden)
Anzahl der Anzeigen
303 (nur Detektei)

Vergleich 2019:
284 Anzeigen (Private etc.)

Bis 31.10.2020 = insgesamt 541 Anzeigen
(= Detektei + Private)
davon Müllablagerung
12
davon Ablagerung von Wertstoffen /
unzerlegten Kartons
9
davon Missachtung der Einwurfzeiten
291
- teilweise zwei oder drei Verstöße gleichzeitig –
Personen aus Poing
187 x (66 %)
Personen von auswärts
93 x (34 %)
Personen noch nicht bekannt (Halteranfragen noch nicht zurück bzw. Anfragen wegen Firmenfahrzeug etc.)
23 x
Kosten Detektei
14.938,35 €
Einnahmen durch Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld
5.508,50 €
( 36 % der Kosten)
Ursprünglicher Vertrag laut
GR-Beschluss
15.000 € (entspricht 300 Std.)
Im Juni war die Detektei aber schon
 178,5 Std. für uns tätig.

Erhöhung im Juni 2020, da es absehbar nicht bis Ende 2020 gereicht hätte
auf 20.000 € (entspricht 400 Std.)




Der Grund für die Entscheidung zur Überwachung war zum einen die Ahndung der vielen Müllablagerungen an den Containerstandplätzen sowie der Sonn- und Feiertagsentsorgung der Wertstoffe, zum anderen als Abschreckungseffekt.

Unseres Erachtens sind zehn Monate Überwachungstätigkeit noch nicht sehr aussagekräftig. Bei unseren Kontakten mit den BürgerInnen bekommen wir häufig mit, dass viele noch nie vom Einsatz der Detektei gehört haben, obwohl dies auch schon mehrfach über das Ortsnachrichtenblatt bekannt gegeben und durch Schilder an den Containerstandorten darauf aufmerksam gemacht wurde. Der Abschreckungseffekt hat sich somit noch nicht merklich ausgewirkt. Dafür braucht es noch mehr Zeit.

Der Gemeinde und dem Gemeinderat war die Tatsache, dass dieses Projekt keinesfalls kostendeckend sein wird, von Anfang an bekannt.

Die Verwaltung empfiehlt, die Überwachung der Containerstandplätze durch die Detektei für ein weiteres Jahr fortzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei wird auch für das Jahr 2021 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im 4. Quartal 2021 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

20.000 Euro jährlich / im Haushalt 2021 bereits vorgesehen

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Der Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei wird auch für das Jahr 2021 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im 4. Quartal 2021 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.01.2021 12:17 Uhr