Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing; Vorstellung des E-Ladesäulenkonzepts
3 Errichtung einer Kiss+Ride-Spur an der Bergfeldstraße für die Betriebskindertagesstätte im W 6; Vorstellung der Entwurfsplanung
4 Bauanträge
4.1 Neubau einer Tiefgarage mit 52 Stellplätzen für Bauparzellen WA 5.4 und WA 5.8, Am Bergfeld - Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel", Fl.Nr. 4004, Gemarkung Poing
5 Aufstufung der Straße Am Hanselbrunn (zwischen Hauptstraße und Plieninger Straße) zur Kreisstraße
6 Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö informativ 1
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2. Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing; Vorstellung des E-Ladesäulenkonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 beschließend 4
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 einstimmig dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing für Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing zugestimmt. Damit wurde u.a. beschlossen, dass die Gemeinde Poing in Kooperation mit der Energieagentur Konzepte erarbeitet um die Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet auszubauen.

Die Gemeinde Poing hat ein Ladesäulenkonzept für den öffentlichen Raum bei der Energieagentur Ebersberg-München in Auftrag gegeben. Dieses Konzept wird in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt. Auf Grundlage dieses Konzepts sollen alle weiteren Schritte in die Wege geleitet werden, um Ladestationen im öffentlichen Raum für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. 

Unabhängig hiervon sind im öffentlichen Bereich des Lerchenwinkels 5 Doppelladeplätze / 10 Lademöglichkeiten durch die ARGE vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Dem vorgestellten Konzept wird - mit folgenden Änderungen / Ergänzungen - zugestimmt. 

Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden Mittel in Höhe von 60.000,00 € auf der Haushaltsstelle 87000.960000 eingestellt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☒ ja, positiv
☐ ja, negativ
☐ nein

Beschluss

Dem vorgestellten Konzept wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
Die Umsetzung soll in zwei Losen erfolgen. Das erste Los beinhaltet die priorisierten Ladestationen einschließlich des Standesortes „Poinger Einkehr“. Mit dem zweiten Los erfolgt der Rest. Die Ausschreibung soll erst erfolgen, wenn eine entsprechende Förderung zugesichert wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Kiss+Ride-Spur an der Bergfeldstraße für die Betriebskindertagesstätte im W 6; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Planung wurde bereits festgelegt, dass für die Betriebskita bzw. für den Hol- und Bringverkehr eine Lösung gefunden werden muss, die die Leistungsfähigkeit der Bergfeldstraße nicht beeinträchtigt sowie den Hol- und Bringverkehr nicht in das Wohngebiet hineinzieht.

Dem Vorentwurf mit Kostenschätzung von 100.000 € wurde am 22.06.2017 vom Gemeinderat zugestimmt.

Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll erachtet, in diesen Bereich eine Bushaltestelle zu integrieren. Deshalb wurde der Vorentwurf entsprechend überarbeitet.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung inkl. der Option „Integration einer Bushaltestelle“ wir genehmigt. Die Baumaßnahme wird weiter geführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistungen der weiteren Leistungsphasen abzurufen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel in Höhe von 115.000 € für die Parkspur sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 63000.950000 eingestellt. Die Mittel in Höhe von 40.000 € für eine Bushaltestelle sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 82000.940000 eingestellt 

Beschluss

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung inkl. der Option „Integration einer Bushaltestelle“ wir genehmigt. Die Baumaßnahme wird weiter geführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistungen der weiteren Leistungsphasen abzurufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö informativ 4
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4.1. Neubau einer Tiefgarage mit 52 Stellplätzen für Bauparzellen WA 5.4 und WA 5.8, Am Bergfeld - Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel", Fl.Nr. 4004, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 23. November 2020 ging der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing ein.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte“, wirksam seit 10.04.2019.

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Es entstehen 52 Stellplätze für zwei 5-Spänner, zwei 4-Spänner und vier Doppelhäuser zu den Bauparzellen WA 5.4 und 5.8.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage mit 52 Stellplätzen wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage mit 52 Stellplätzen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Aufstufung der Straße Am Hanselbrunn (zwischen Hauptstraße und Plieninger Straße) zur Kreisstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Eröffnung der Eisenbahnüberführung Mitte Dezember 2020 ist die gesamte Straße Am Hanselbrunn zwischen der Hauptstraße bis zur Plieninger Straße durchgehend hergestellt und für den Verkehr freigegeben (derzeit noch als Ortsstraße).

Seit dem Jahr 2000 war geplant, die Kreisstraße EBE 1 (Anzinger Straße) nicht mehr über die Hauptstraße, sondern über die Verlängerung Anzinger Straße in nördlicher Richtung als „Nordostumgehung“ zu führen.

Die Verlängerung der Anzinger Straße einschließlich des Unterführungsbauwerks, jetzt Am Hanselbrunn, wurde nach den geltenden Richtlinien und der zu erwartenden Verkehrsbelastung gebaut.

Für die Aufstufung ist ein formloser Antrag beim Landkreis Ebersberg zu stellen.
 
Das Eigentum am Straßengrund sowie die Straßenbaulast wechseln dann in die Zuständigkeit des Landkreises Ebersberg.

Im Kreuzungsbereich Anzinger Straße / Hauptstraße sind vorab noch die Grundstücksangelegenheiten zu regeln.

Beschlussvorschlag

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Antrag auf Aufstufung beim Landkreis Ebersberg zu stellen.

Beschluss

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, den Antrag auf Aufstufung (Am Hanselbrunn) und gleichzeitig Abstufung (Hauptstraße) beim Landkreis Ebersberg zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung, die zum 01.02.2021 in Kraft tritt, ist auch das neue Abstandflächenrecht anzuwenden.

Die Novelle sieht im Abstandsflächenrecht eine Verkürzung der Abstandflächentiefen von 1,0 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebiet von 0,25 auf 0,2 H, mindestens jedoch 3 Meter vor.

Der Landesgesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht eine Satzungsbefugnis zur Festlegung abweichender Abstandsflächen bis zu 1 H für die Städte und Gemeinden verabschiedet, die dies zur Verbesserung oder Einhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten.

Der Bayer. Städte und Gemeindetag hat unter Herausgabe einer Mustersatzung den Gemeinden empfohlen, die Abstandsflächensatzung zum 01.02.2021 zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Novelle der Bayer. Bauordnung in Kraft zu setzen. Die Gemeinde Poing hat diese Mustersatzung inhaltsgleich verwendet.

Zur Begründung:
Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 a BayBO eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, das Abstandsflächenrecht abweichend von der gesetzlichen Regelung zu gestalten, wenn dies die Erhaltung des Ortsbildes im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets bezweckt oder der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität dient.

Nach der Rechtsprechung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bauordnungsrechts bei der abweichenden Bestimmung von Abstandsflächen auf im weiteren Sinne sicherheitsrechtliche Zielsetzungen. Abstandsflächen können zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, zur Sicherstellung von Flächen für Nebenanlagen, zur Herstellung des Wohnfriedens und Sicherstellung des Brandschutzes abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In Bezug auf das Ortsbild sind nur gebäudebezogene Regelungen zulässig, die sich mittelbar auf die Gestaltung des Ortsbildes auswirken.

Vorstehende Satzung wird im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage maßgeblich zur Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität erlassen.

Im Gemeindegebiet sind nach wie vor viele Bereiche nicht überplant und beurteilen sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Darüber hinaus sind in Bebauungsplänen zum Teil großzügige Bauräume festgelegt. In diesen Bereichen wird der Abstand von Baukörpern zueinander im Wesentlichen durch das Abstandsflächenrecht geregelt. Der hohe Siedlungsdruck im Gemeindegebiet und die immer weiter steigenden Grundstückspreise werden daher dazu führen, dass die Mindestmaße der gesetzlich festgelegten Abstandsflächen weitestgehend ausgenutzt werden. Damit wird sich die Wohnqualität im Gemeindegebiet nachteilig ändern. Eine deutliche Nachverdichtung wird nach Auffassung der Gemeinde auch nachteilige Auswirkungen auf den Wohnfrieden haben.

Die Wohnqualität ist im Gemeindegebiet in vielen Bereichen durch größere Abstände zwischen den Gebäuden geprägt. Gerade im Gemeindegebiet werden Wohnformen angeboten, die im städtischen bzw. baulich verdichteten Raum nicht bzw. nur noch selten anzutreffen sind. Das Wohnen ist geprägt durch Abstand zum Nachbar. Freibereiche um die Gebäude stellen insoweit einen wesentlichen Bestand der Wohnqualität dar, insbesondere auch für Kinder. Die Gemeinde möchte mit dieser Satzung Wohnqualität, die durch größeren Abstand zwischen den Gebäuden geprägt ist, erhalten und gegebenenfalls im Rahmen der Neubebauung von Grundstücken verbessern. Dies führt auch zu einer Verbesserung von Belichtung und Belüftung und Besonnung der Baugrundstücke, gegebenenfalls auch zu einer Verbesserung des Brandschutzes.

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung der Abstandsflächen in Art. 6 Abs. 5 BayBO die Untergrenze des zulässigen Gebäudeabstands festgelegt. Die Gemeinde möchte für ihr Gemeindegebiet höhere Standards als vom Gesetzgeber vorgesehen festlegen.

Gleichzeitig werden über größere Abstandsflächen auch notwendige Flächen für Nebenanlagen gesichert. Der Bedarf an Flächen zur Unterbringung von Gartengeräten, Spielgeräten für Kinder, von Fahrrädern und natürlich von Kfz ist größer als in der Stadt. Durch die Verlängerung der Abstandsflächen wird auch insoweit ausreichend Raum auf den Baugrundstücken gesichert.

Die Gemeinde bezieht in ihre Überlegungen durchaus ein, dass der Gesetzgeber mit der Abstandsflächenverkürzung eine Innenverdichtung und eine Verringerung der Inanspruchnahme von Flächen beabsichtigt. Die Gemeinde hält die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität in ihrem Gemeindegebiet für vorrangig. Dem Gebot der Innenverdichtung kann auch durch ein höheres Maß baulicher Nutzung erreicht werden, etwa durch höhere Gebäude, welche die Abstandsflächen einhalten. Dies wird die Gemeinde in Ihren Planungen berücksichtigen.

In Bezug auf den Geltungsbereich hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die abweichenden Abstandflächen im gesamten Gemeindegebiet anzuordnen. Zwar gibt es im Gemeindegebiet unterschiedliche Siedlungsstrukturen und Bauweisen. Die oben genannten Ziele sollen generell im Gemeindegebiet verfolgt werden und damit auch Grundlage der Abstandsflächenbemessung sein. Im Einzelfall ist eine Korrektur über Abweichungen möglich. Für die sich insbesondere unterscheidenden Gewerbe-, Kern- und die klassenurbanen Gebiete findet die Satzung ohnehin keine Anwendung.

Die Gemeinde ist sich auch bewusst, dass die Verlängerung der Abstandsflächen gegenüber der gleichzeitig in Kraft tretenden gesetzlichen Verkürzung derselben Auswirkungen auf die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken haben kann und damit auch Eigentümerinteressen nachteilig betroffen werden können. Die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Wohnqualität im Gemeindegebiet rechtfertigt indes mögliche Eigentumseinschränkungen.

Ergeben sich im Vollzug der Satzung Probleme, können diese im Rahmen einer Überarbeitung behoben werden.

Beschlussvorschlag

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung erlassen. 

Beschluss

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 11:53 Uhr