Datum: 25.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 21:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Wiederherstellung des Grünzugs nach Interimsmaßnahme - Aufstellflächen der Kletterbögen bei der Bergfeldschule
1.2 Einreichung von Baugesuchen ab dem 01.03.2021
1.3 Zuwendung für CO²-Sensoren und mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen
1.4 Baugebiet W 7, Straßenplanung bzw. -gliederung durch Baumpflanzungen
1.5 Pflanzung von Obstbäumen an der Bergfeldstraße
1.6 Lkw-Unfall mit Betriebsmittelaustritt in der Anzinger Straße
2 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Vorstellung und Genehmigung der Vorentwurfsplanung sowie Entscheidung über die Beauftragung weiterer Auftragsstufe(n)
3 Amtshilfevereinbarung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Landkreis Ebersberg
4 Festsetzung der Höhe des Erfrischungsgeldes für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021
5 Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1
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1.1. Wiederherstellung des Grünzugs nach Interimsmaßnahme - Aufstellflächen der Kletterbögen bei der Bergfeldschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Nach Beendigung der Interimsmaßnahme und Rückbau der Containeranlage im Grünzug nahe der Bergfeldschule sollen die Kletterbögen aufgebaut und der Grünzug wieder hergestellt werden.

Für das benötigte zusätzliche Spielgerät in der Bergfeldschule wird dem Pausenhof eine kleine Fläche vom Grünzug (ca.75 m²) zugeschlagen. Somit entfallen zwei von den ursprünglich nördlichen Aufstellflächen am Wegesrand des Grünzuges.
Von den damaligen 4 Kletterbögen war einer sehr verschlissen und konnte bei der Art des Einbaus nicht ohne Beschädigungen vor dem Aufbau Containeranlage im Jahr 2019 entfernt werden.

Die ehemaligen 2 Standorte am östlichen Wegesrand Höhe Schwanenstraße 1 i) in Richtung Schwanenstraße 5 b) werden für 2 Kletterbögen wieder so hergestellt.

Ein neuer Standplatz für den 3. Kletterbogen soll am östlichen Wegesrand (Weg Grünzug – Sportplatz Schule) auf Höhe Kreuzungsbereich Schwanenstraße 5 b) sein.

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1.2. Einreichung von Baugesuchen ab dem 01.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit der Gesetzesänderung der Bayerischen Bauordnung ab 01.02.2021 wird auf der Grundlage des neu eingefügten Art. 80 a Bayerische Bauordnung (Digitale Baugenehmigung) eine Verordnung erlassen, die eine geänderte Zuständigkeit bei der Einreichung von Bauanträgen für Bauaufsichtsbehörden, die am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilnehmen, regelt. Diese Verordnung wird nach derzeitigem Kenntnisstand am 01.03.2021 in Kraft treten. Das Landratsamt Ebersberg wird als eines der Pilotlandratsämter in diese Verordnung aufgenommen.

Das Bauamt des Landratsamtes Ebersberg wird voraussichtlich ab 01.03.2021 auf das digitale Baugenehmigungsverfahren umstellen.
Damit wird es möglich sein, Anträge rein digital, also papierlos einzureichen. Das Landratsamt wird das genaue Verfahren rechtzeitig über ihre Homepage (www.lra-ebe.de) bekanntgeben.
Dies gilt für alle Baugesuche, auch für Anträge auf isolierte Befreiung und Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften.

Mit Hinweisen im Ortsnachrichtenblatt und auf der gemeindlichen Homepage wurde den Bauherren und Architekten empfohlen, sich über die Homepage des Landratsamts vor Einreichung eines Baugesuches zu informieren.

Die Beteiligung der Gemeinden zur Erteilung ihres gemeindlichen Einvernehmens erfolgt ab 01.03.2021 durch Aufforderung des LRA nachdem der Bauantrag eingegangen ist.

Bauberatungen nimmt das gemeindliche Bauamt weiterhin wahr.

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1.3. Zuwendung für CO²-Sensoren und mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Aufgrund der Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen wurde am 03.12.2020 eine Förderung für CO²-Sensoren und mobile Luftreinigungsgeräte bei der Regierung von Oberbayern beantragt.

Für die Anni-Pickert-Schule wurden bereits 75 CO²-Sensoren durch den Baubetriebshof beschafft und aufgestellt. Die beiden bestellten Luftreinigungsgeräte werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 8 geliefert.

Die Regierung von Oberbayern bewilligte am 29.01.2021 für die CO²-Ampeln eine Förderung in Höhe von 7.844,33 €, die Förderung wurde anhand der Schülerzahl von 1.079 ermittelt. Pro Schülerin und Schüler wird eine Förderung von 7,27 € gewährt. Für die beiden mobilen Luftreinigungsgeräte wurden von der Regierung von Oberbayern am 01.02.2021 eine Zuwendung von 7.000 € bewilligt. Beide Zuweisungen wurden bereits am 12.02.2021 an die Gemeinde überwiesen.

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1.4. Baugebiet W 7, Straßenplanung bzw. -gliederung durch Baumpflanzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.4

Sachverhalt

In der BUA-Sitzung vom 19.01.2021 wurde von Herrn Gemeinderat Daniel Becker zu Protokoll gegeben, dass es Gerüchte gibt, wonach sich durch die Baueingaben der Bauträger Änderungen im Erschließungsplan ergeben würden. Die Konsequenz der Änderungen sei der Entfall mehrerer geplanter Straßenbäume für die Herstellung zusätzlicher Parkplätze.

Es wurde im Protokoll festgehalten, dass sich die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion ausdrücklich gegen den Entfall geplanter Bäume ausspricht.

Es wurde in der GR-Sitzung am 16.01.2020 seitens des Straßenplaners und des Projektanten darauf hingewiesen, dass sich durch die einzelnen Hochbaumaßnahmen Änderungen / Verschiebungen hinsichtlich der Anordnung von Parkflächen und Baumpflanzungen zur Gliederung des Straßenraumes ergeben können bzw. auch werden.

Derzeit werden die bereits erteilten Baugenehmigungen bzw. die zugehörigen Freiflächengestaltungspläne zusammengestellt, damit eine Gegenüberstellung der Planung gemäß GR-Beschluss 16.01.2020 / heutiger Stand erfolgen kann.

Diese Gegenüberstellung wird dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.

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1.5. Pflanzung von Obstbäumen an der Bergfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Auf der Suche nach geeigneten Flächen zur weiteren Anpflanzung von Streuobstbäumen in der Gemeinde Poing konnte eine geeignete Fläche an der Bergfeldstraße gefunden werden. Bei der Fläche handelt es sich um 1000 m², die zur Umsetzung des B-Plans für das W 4 und des damaligen Westring (jetzt Bergfeldstraße) nicht mehr benötigt und nachträglich von der ARGE an die Gemeinde übertragen wurde.
Auf der Fläche werden voraussichtlich zehn Obstbäume Platz finden. Südlich im Anschluss an diese Fläche befinden sich bereits zwei Zwetschgenbäume. Die Pflanzung der Bäume und die Aussaat einer Blumenwiesenmischung sollen noch im Frühjahr 2021 erfolgen.

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1.6. Lkw-Unfall mit Betriebsmittelaustritt in der Anzinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Am 04.02.2021 verunfallte ein Lkw auf der Anzinger Straße in Poing auf Höhe der Hausnummer 34. Aus dem beschädigten Dieseltank des Lkws liefen ca. 1.000 Liter Dieselkraftstoff aus und liefen über die Fahrbahn in den Regenwasserkanal. Dort wurden ca. 1.000 m des Kanals verunreinigt, bevor der Dieselkraftstoff in das ca. 100 m² große, unterirdische Schlammabsetzbecken der Gemeinde Poing gelangte.

Bei einem Ortstermin am 05.02.2021 mit Vertretern des Landratsamtes Ebersberg und des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim wurden die verunreinigten Bereiche der Straße, des unterirdischen Schlammabsetzbeckens sowie die Versickerungsanlage kontrolliert. Anschließend wurde festgelegt, dass die mit dem Dieselkraftstoff verunreinigte Fahrbahn, der Regenwasserkanal und das Schlammabsetzbecken zu reinigen sind. Die Reinigungsarbeiten wurden sofort beauftragt und noch am 05.02. begonnen und am 06.02.2021 abgeschlossen.

Am 08.02.2021 wurde aus dem Schlammabsetzbecken sowie aus der Sickeranlage gemäß den Behördenvorgaben je eine Schöpfprobe entnommen und auf den Parameter Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) analytisch untersucht.
Die Schöpfprobe aus dem Schlammabsetzbecken zeigte erhöhte MKW-Konzentrationen, während bei der aus dem Einlaufbereich der Versickerungsanlage stammende keine MKW-Gehalte nachgewiesen wurden.

Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim teilte uns das Landratsamt am 22.02.2021 mit, dass auf Grund der nachgewiesenen MKW-Konzentration in der Schöpfprobe des Schlammabsetzbeckens Nachreinigungsarbeiten erforderlich und zeitnah zu erledigen sind.

Die Nachreinigung wurde beauftragt und erfolgt am 24.02.2021 und heute.

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2. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Vorstellung und Genehmigung der Vorentwurfsplanung sowie Entscheidung über die Beauftragung weiterer Auftragsstufe(n)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Ergebnis der Vorplanung inkl. vertiefter Kostenschätzung wurde der Gemeinde Poing durch die Fachplaner erstmals im Bauherren-Jour fixe am 13.02.2020 vorgestellt.

Da das Ergebnis der vertieften Kostenschätzung (Kostenschätzung auf Kostenberechnungs-Niveau) weit über den bisher kommunizierten und im Haushalt angesetzten Kosten lag, wurde die aktuelle Kostensituation am 05.03.2020 im Gemeinderat (GR) nichtöffentlich dargestellt. Zur Plausibilisierung der Kosten und Erarbeitung eines Konzeptes zur weiteren Vorgehensweise wurde vereinbart, einen Workshop bzw. interfraktionelle GR-Sitzung durchzuführen.

Coronabedingt konnte die interfraktionelle GR-Sitzung erst am 19.06.2020 stattfinden.


Interfraktionelle Gemeinderatssitzung 19.06.2020:

Da sämtliche Fachplaner nach Abschluss der ersten Leistungsstufe (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nur 6 Monate vertraglich gebunden sind (danach besteht ein Kündigungsrecht, mit der Folge, dass nochmals VgV-Verfahren zur Neuvergabe der Planungsleistungen notwendig würden), sollte das Ziel der interfraktionellen GR-Sitzung zudem die Vorbereitung der Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Maßnahme am 23.07.2020 sein.

Nach Vorstellung der Projektchronologie (Beschlussentwicklung/ Standort/ Größe/ Aufstockung o. Anbau/ Kostenentwicklung), der aktuellen Planung und der dazugehörigen Kosten sowie des Haushaltsansatzes wurden 5 Varianten zur weiteren Vorgehensweise erläutert:

  1. Mensa neu – LPH 2-9
  2. Mensa mit Vorrüstung für Schwimmbad (-anbau) – LPH 3-4
  3. Mensa und Schwimmbad – LPH 3-4 – Planungskosten ca. 545.000 €
  4. Mensa und Schwimmbad – LPH 3-9
  5. Planungsstopp

Die getrennte Ausführung „beider“ Objekte wurde aufgrund der sich dadurch ergebenden Zwänge und Mehrkosten nicht für sinnvoll erachtet.

Aufgrund fehlender Haushaltsplanung wurde in der Sitzung vereinbart, eine Entscheidung bzw. Beschlussfassung zur Maßnahme nicht, wie geplant am 23.07.2020 herbeizuführen, sondern erst nach den Haushalts-Beratungen.

Um eventuellen Mehrkosten und Zeitverzögerungen für erneute Vergabeverfahren, verursacht durch Kündigung der Fachplaner, entgegenzuwirken, wurde mit den Planern eine Verlängerung des Zeitraumes zum Abruf/ zur Übertragung der nächsten Leistungsstufe (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vereinbart.

Die Übertragung der weiteren Leistungen der Stufe 2 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) ist durch die Gemeinde Poing spätestens bis zum 31.03.2021 schriftlich anzukündigen (Beginn der Leistungserbringung spätestens 2 Monate danach, d.h. zum 31.05.2021).

Vorstellung Vorplanung und Kostenschätzung:

Das Vorplanungsergebnis (inkl. Optionen, die am 19.06.2020 vom Gemeinderat als notwendig erachtet wurden) und die Kosten werden nun nochmals in Kurzfassung durch Frau Dipl.-Ing. Anne Hugues (Architektin) und Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Gürtner (Projektsteuerung) vorgestellt.

Für die Maßnahme Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa sind im Haushalt 2021 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2024 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten - Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) nunmehr Mittel in Höhe von 12.730.000 € angesetzt.
Weitere 2.270.000 € müssen insgesamt in den Folgejahren 2025-2029 im Haushalt abgebildet werden (Baupreissteigerungen aus dem Jahr des Planungsverzuges 1.Quartal 2020 – 1. Quartal 2021 noch nicht inbegriffen).

Weitere Vorgehensweise:

Ausgehend vom derzeitigen Planungsstand eines Schulschwimmbades mit Mensa-Anbau (!) und der Positionierung des GR gegen eine getrennte Ausführung  „beider“ Objekte aufgrund der sich dadurch ergebenden Zwänge und Mehrkosten, kommen noch die folgenden 4 Varianten zur weiteren Vorgehensweise in Betracht:


Variante
Bemerkungen
1
Mensa neu – LPH 2-9
wenn auf lange Sicht keine Schwimmhalle benötigt/ gewünscht wird oder trotz bish. Standortfestlegung ein anderer Standort für die Schwimmhalle geplant werden soll
Nachteil: neue Vorplanung notwendig
2
Mensa und Schwimmbad – LPH 3-4; Ausführung wenn finanzielle Lage klarer ist
Mensa wird benötigt – vsl. Rechtsanspruch stufenweise ab 2025 bis 2029
Vorteil: „Bestandsschutz“ der Planung nach Baugenehmigung (hohe Planungs- und Kostensicherheit);
Planungskosten LPH 3+4: 495.000 € brutto (niedr. Standard) + ca. 50.000 € brutto (Optionen)
3
Mensa und Schwimmbad – LPH 3-9

4
Planungsstopp
Mensa wird benötigt – vsl. Rechtsanspruch stufenweise ab 2025 bis 2029
Nachteile: Planungs- und Baukosten steigen; bei Wiederaufnahme Planung ggf. neues Vergabeverfahren f. Planungsleistungen nötig
Bisher entstandene Kosten: ca. 75.000 € brutto (Vergabeverfahren) + 410.000 € brutto (LPH 1+2)


Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile Variante 2 (Abruf der nächsten Leistungsstufe – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die weitere Vorgehensweise empfohlen. Nach Fertigstellung der bis spätestens 31.03.2021 abgerufenen Leistungsstufe 2 ca. Ende 2021 kann abhängig von der dann bereits abschätzbaren Haushaltslage für die kommenden Jahre eine Entscheidung zum Abruf der folgenden Leistungsstufe(n) getroffen werden.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Vorplanung mit Kostenschätzung zum Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa wird genehmigt.

Dem weiteren Vorgehen gemäß Variante 2 (Fortführung zunächst der Leistungsphasen 3 und 4) wird zugestimmt.

Die Projektsteuerung sowie die Planer werden mit der nächsten Projektstufe (Leistungsstufe 2 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa sind im Haushalt 2021 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2024 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten - Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) Mittel in Höhe von 12.730.000 € angesetzt.
Weitere 2.270.000 € müssen in den Folgejahren 2025-2029 im Haushalt abgebildet werden.
Auch muss die Baupreissteigerung des letzten Jahres (1.Quartal 2020 – 1. Quartal 2021), in der die Planung ausgesetzt wurde, noch in die Kostenberechnung einfließen.

Jährliche Betriebskosten ab Inbetriebnahme

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
 ja, negativ durch Flächenversiegelung, Energieverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 ja, Revidieren der Grundsatzbeschlüsse vom 04.07.2013 und 27.04.2017 zur Realisierung eines Schulschwimmbades

Beschluss

Die vorgestellte Vorplanung mit Kostenschätzung zum Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa wird genehmigt.

Dem weiteren Vorgehen gemäß Variante 2 (Fortführung zunächst der Leistungsphasen 3 und 4) wird zugestimmt.

Die Projektsteuerung sowie die Planer werden mit der nächsten Projektstufe (Leistungsstufe 2 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Amtshilfevereinbarung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Landkreis Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Kreistag hat am 14.12.2020 beschlossen, im Zusammenhang mit dem am 16. Mai 2021 stattfindenden Ratsentscheid zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst eine Satzung zu erlassen. Sie trat am 25.01.2021 in Kraft. Diese Satzung soll demnächst neu erlassen und dabei auf die kombinierte Brief- und Urnenwahl angepasst werden. Eine Amtshilfevereinbarung zu landkreisweiten Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden soll mit den kreisangehörigen Gemeinden abgeschlossen werden.
Die Mitwirkungspflicht der Gemeinden ergibt sich aus Art. 12a Abs. 16 der LKrO.

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landkreis Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, den Landkreis bei solchen Abstimmungen so weit als möglich zu unterstützen.

Finanzielle Auswirkungen

Kosten auf Grund Organisation und Durchführung trägt zunächst die Gemeinde. Im Haushaltsplan 2021 wurden diese Aufwendungen nicht berücksichtigt. Der Landkreis erstattet der Gemeinde jedoch die entstehenden Aufwendungen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landkreis Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben. Die Verwaltung wird gebeten, den Landkreis bei solchen Abstimmungen so weit als möglich zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Festsetzung der Höhe des Erfrischungsgeldes für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 16. Mai 2021 findet ein landkreisweiter Ratsentscheid zum Thema Windenergie im Ebersberger Forst statt.

Die Abstimmung erfolgt als kombinierte Brief- und Urnenwahl.
Das bedeutet, dass jeder wahlberechtigten Person mit ihrer Wahlbenachrichtigung bereits ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt wird.

Art. 7 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG sieht die Gewährung einer angemessenen Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Wahlvorstände vor, für deren Festsetzung es eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.

Voraussichtlich werden 6 Briefwahlvorstände gebildet, welche jeweils mit 6 Personen besetzt werden sollen. Die Anzahl der Stimmberechtigten liegt bei ca. 12.000.

Bei der Kommunalwahl 2020 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100,00 € festgesetzt.
Welcher Zeitaufwand bei der Ergebnisermittlung dieser kombinierten Brief- und Urnenwahl erforderlich ist, ist schwer abzuschätzen.

Im Hinblick darauf, dass sich coronabedingt kaum Freiwillige finden lassen und das LRA 80,00 € ohnehin erstattet, schlägt die Verwaltung vor, das Erfrischungsgeld für Wahlvorstandsmitglieder einheitlich in Höhe von 80,00 € zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Das Erfrischungsgeld für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021 wird in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2021 wurden diese Aufwendungen zwar nicht berücksichtigt, allerdings können sie im Rahmen der Wahlkostenerstattung gegenüber dem Landkreis geltend gemacht werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für den Ratsentscheid am 16. Mai 2021 wird in der vorgeschlagenen Höhe von 80,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Bürgerliste stellen mit Schreiben vom 08.11.2020 folgenden Prüfantrag:

„Prüfung der Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Historie:
Nach Art. 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sind grundsätzlich der Landkreis und damit das Landratsamt Ebersberg als entsorgungspflichtige Körperschaft für die Organisation der Hausmüllabfuhr der kreisangehörigen Gemeinden zuständig.

Aufgrund einer Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg sind jedoch Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf die Gemeinden des Landkreises übertragen. Dazu gehört u.a. auch die Hausmüllabfuhr, was bedeutet, dass jede Gemeinde des Landkreises selbständig die Müllabfuhr im eigenen Gemeindegebiet, von der Ausschreibung bis zum Vertrag mit einem Hausmüllunternehmen und bis zur Gebührenkalkulation zu organisieren hat.
Dies bedingt allerdings auch, dass jede Gemeinde eigene Satzungen für die Abfallentsorgung - auf der Grundlage der Landkreissatzung – hat.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Vaterstetten über die Große Delegation verfügt und somit auch innerhalb des Landkreises eine Sonderstellung einnimmt.

Die Gemeinde Poing hat als kreisangehörige Gemeinde zuletzt in den 90er Jahren komplett neue Satzungen für die Abfallwirtschaft erlassen.

So gibt es eine Abfallwirtschaftssatzung, eine Satzung über die Vermeidung, stoffliche Verwertung, das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Gemeinde Poing, die 1991 erlassen und bereits mehrmals in Teilen geändert wurde, zuletzt am 10.12.2018.

Zudem gibt es die Abfallgebührensatzung aus dem Jahr 1990, eine Satzung, in der die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing festgelegt sind und die zuletzt am 28.11.2019 geändert wurde.

Auf der Grundlage dieser beiden Satzungen basieren nun die Organisation der Hausmüllabfuhr der Gemeinde Poing und deren Jahresfestpreisregelung für die Abfallentsorgung.


Aktueller Stand:
Alle Landkreisgemeinden, bis auf die Gemeinde Vaterstetten (=  einzige Gemeinde mit Wertmarkensystem), haben bei der Abfallentsorgung eine Jahresfestpreisgebühr. Diese Jahresfestpreisgebühr deckt nicht nur die reinen Müllabfuhrkosten, also die Leerung der Restmüll- und Biotonnen und den Transport im entsprechenden Leerungsturnus über das Hausmüllunternehmen und die Entsorgung der Abfallmengen über den Landkreis. Vielmehr sind hier auch die Kosten für den Wertstoffhof bzgl. Unterhalt, Abschreibung, Personalkosten usw., die Kosten für die Containerstandplätze, deren Reinigungskosten und aktuell auch die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Verwaltung innerhalb der Gemeinde einberechnet. Diese Kosten machen einen Anteil von rd. 40 % aus.

Die Ermittlung der Jahresfestpreisgebühr erfolgt über eine Gebührenkalkulation, für die der Fachbereich 2 (Finanzen) zuständig ist. Zum 01.01.2020 erfolgte die letzte Neukalkulation, die nun bis Ende 2023 gilt. Bezüglich der Kalkulation im Einzelnen verweisen wir auf die Stellungnahme vom 19.11.2020 vom Fachbereich 2. Sie liegt bei.

Im Vergleich zu allen Landkreisgemeinden ist die Gemeinde Poing als zweitgrößte Gemeinde im Landkreis Ebersberg schon seit Jahren bei der jährlichen Restmüllmenge pro Kopf und Einwohner meist auf Platz 3 aller 21 Landkreisgemeinden und erzielt damit das drittbeste Ergebnis (Landkreisgemeinde mit dem drittgeringsten Restmüllaufkommen pro Kopf und Einwohner).

Nach einer europaweiten Ausschreibung haben wir aktuell einen Vertrag über die Durchführung der öffentlichen Abfuhr von Rest- und Kompostmüll mit dem Entsorgungsunternehmen Firma Ehgartner in Geretsried bzw. Forstinning bis zum 31.12.2023.
In diesem Entsorgungsvertrag wird nach der Anzahl der insgesamt angemeldeten Mülltonnen, nach der Tonnengröße und der Anzahl der Tonnenleerungen pro Monat mit der Gemeinde abgerechnet.

Bei der Einführung eines Wertmarkensystems könnte nicht mehr nach diesem Modus abgerechnet werden bzw. es bedarf einer Vertragsänderung.

Die Kosten der Entsorgung für die im Gemeindegebiet über die Hausmüllabfuhr anfallende Restmüllmenge wird über die Entsorgungsumlage direkt mit dem Landkreis abgerechnet.

Seit 2014 haben wir Aufkleber auf den Mülltonnen als Voraussetzung für die Tonnenleerung eingeführt. Dieser Aufkleber entsprechend der angemeldeten Tonnengröße muss auf dem Deckel der Mülltonne angebracht sein. Damit ist gewährleistet, dass nur angemeldete und mit entsprechender Gebühr belegte Mülltonnen geleert werden.

Bedenken/Probleme bei einer Änderung:
Nachdem ein Wertmarkensystem laut Prüfantrag nur ein Anreiz zur Reduzierung der Restmüllmenge in jedem einzelnen Haushalt sein soll, wäre u.E. eine Neukalkulation der Gebühren unabdinglich. Eine Neukalkulation für ein Wertmarkensystem müsste einerseits auf den reinen Gebühren für die Hausmüllabfuhr basieren und andererseits auf einem festen Grundbetrag über die bereits im vorherigen Abschnitt erwähnten Fixkosten (für Wertstoffhof, Standplätze, Personal usw.), wobei im Zuge einer Umstellung gleichzeitig noch mit erhöhten Verwaltungskosten zu rechnen sein wird.

Außerdem muss ein neues System gerecht für alle Bürger sein. Grundsätzlich würden mit einem Wertmarkensystem bei der Hausmüllabfuhr erfahrungsgemäß nur die Bürger, die Einzelhäuser haben, finanziell etwas einsparen. Innerhalb eines Geschoßwohnungsbaus mit einzelnen Wohnungen wird sich der Anreiz mit dem Wertmarkensystem nicht oder kaum auswirken. Hier werden sicherlich die Mülltonnen nach wie vor gut befüllt und der einzelne Haushalt wird von einer Einsparung nichts bemerken oder einen Vorteil davon haben. Die Gemeinde Poing verfügt über einen relativ hohen Anteil an Wohnanlagen und damit Geschoßwohnungsbau.

Die Umstellung auf ein Wertmarkensystem bringt einen immensen Verwaltungsaufwand innerhalb der Gemeinde mit sich. Jährlich sind neue Marken zu beschaffen, diese sind auszugeben, zu kontrollieren, am Ende des Jahres ist abzurechnen und es müssen jährlich für alle neue Gebührenbescheide erstellt und versandt werden. Dafür wird in jedem Fall zusätzliches Personal in der Verwaltung notwendig sein, dessen Kosten sich sicherlich wieder auf die Kalkulation auswirken werden. Vom derzeitigen Personalstamm in Sachgebiet 3.3 können diese Aufgaben nicht mehr abgedeckt werden.

Als Hinweis noch: Die Gemeinde Forstinning hatte vor ca. 10 Jahren auch das Wertmarkensystem, dieses dann aber wegen des zu hohen Verwaltungsaufwandes und der gestiegenen Kosten abgeschafft und eine Jahresfestgebühr bei der Abfallentsorgung eingeführt.

Auch die Gemeinde Vaterstetten hat nach unserer Recherche nun nicht nur flächendeckend bei allen Bescheidempfängern (insgesamt fast 9000 Stück pro Jahr) ein Wertmarkensystem, sondern vielmehr bereits auch bei ca. 1000 Bescheiden pro Jahr eine Jahresfestgebühr und dies mit steigender Tendenz. Zurückgeführt wird dies auf die Wohnanlagen und die zunehmende Anzahl von Einzelhaushalten, die neu zuziehen und kein Wertmarkensystem wollen.

Aus diesem Grunde und wegen stetig steigender Kosten im allgemeinen Abfallbereich (Wertstoffhof, Standplatzreinigung, Neuausschreibungen mit weniger Erlösen usw.) wird auch die Gemeinde Vaterstetten nach unseren Informationen den Grundfixbetrag bei der nächsten anstehenden Kalkulation erhöhen müssen. Damit werden auch dort die Kosten für die Hausmüllabfuhr ansteigen.

Dass mit einer Umstellung auf ein Wertmarkensystem tatsächlich die Restmüllmenge reduziert wird und es zu einer erheblichen und für den einzelnen Haushalt dann auch spürbaren Kosteneinsparung kommt, ist aus unserer Sicht fraglich. Die Umstellung an sich, die mit Sicherheit nicht reibungslos erfolgen wird und auch der dadurch dauerhaft erhöhte Verwaltungsaufwand werden sich in jedem Fall finanziell auswirken, so dass sich eine tatsächliche Kosteneinsparung bei den Gebühren für den einzelnen Haushalt im Rahmen halten wird (vgl. Anlage).

Auch im Hinblick auf die derzeit bestehende vertragliche Bindung mit dem Entsorgungsunternehmen bis Ende 2023 und unter dem Aspekt, dass eine Neukalkulation sofort erforderlich wäre, scheint eine kurzfristige Umstellung auf ein Wertmarkensystem schwierig.

Ob aus all diesen Gründen nun die Einführung eines Wertmarkensystems besser sein wird als das jetzige Abrechnungssystem mit der Jahresfestpreisregelung, wäre u.E. gut zu überlegen.

Zum Hinweis, bei der Hausmüllabfuhr ein Chipsystem mit QR Code in Zukunft einzusetzen, geben wir zu Bedenken, dass dies mit den jetzigen normalen Mülltonnen, die ja alle im Eigentum des jeweiligen Hausbesitzer stehen, nicht möglich ist. Hierzu wäre in jedem Fall ein Austausch bzw. ein Neukauf aller Mülltonnen notwendig. Zudem müssten die Müllabfuhrfahrzeuge (normales Fahrzeug und Ersatzfahrzeug) eine entsprechende technische Ausstattung erhalten, denn es muss ja vor Ort bereits bei der Leerung der Mülltonnen der Müll personalisiert und haushaltsmäßig zugeordnet werden. Diese Kosten wären sicher von der Gemeinde zu tragen und müssten dann wieder auf die Müllgebühr umgelegt werden.
Wir haben diesbezüglich bei der Entsorgerfirma angefragt und um nähere Infos gebeten.

Bezüglich der Transportkosten dürfte es ebenfalls keine Einsparung geben, da ja auch beim Wertmarkensystem alle Straßen abgefahren werden müssen, ob nun die Tonnen zur Leerung bereit stehen oder nicht. Vom Umweltgedanken her wird somit keine Verbesserung erreicht.

Kostensparend wirken sich diese Maßnahmen somit u.E. nicht aus.


Empfehlung / Lösungsvorschlag:
Um die Bürger zu einer weiteren Abfallvermeidung und Wertstoffsortierung anzuhalten, wäre aus Sicht der Verwaltung die einfachste und am leichtesten umsetzbare Lösung die Einführung einer kleineren Restmülltonne mit 40 l. Damit würde tatsächlich nochmals die jetzige kleinste Restmülltonnengröße (80 l Tonne) halbiert werden und jeder Einzelhaushalt könnte eine solche Tonnengröße beantragen. Bisher haben wir satzungsrechtlich eine Reduzierung des Restmüllvolumens zugelassen, wenn die kleinste Restmülltonnengröße vorhanden war und wenn sich dann Nachbarn zusammen eine solche Tonne teilen wollten, also eine Tonnengemeinschaft gebildet haben.

Allerdings wäre auch dieser Vorschlag nicht ganz problemlos und schnell umsetzbar.
Zuerst müssten hier von der Verwaltung die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu würde gehören:
 
- Verhandlungen mit der jetzigen Entsorgerfirma führen, ob vor Vertragsablauf Ende 2023 eine
  Vertragsänderung hinsichtlich der Einführung einer 40 l Restmülltonne möglich wäre.

- Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer kleinen Restmülltonne mit
  40 l Volumen , d. h. Änderung der aktuellen Satzungen (Abfallwirtschaftssatzung /
  Abfallgebührensatzung).

- Gebührenkalkulation für eine 40 l Restmülltonne. Dies dürfte kalkulatorisch bzgl. einer neuen
  Jahresfestgebühr für diese Tonnengröße möglich sein. Zu klären wäre in diesem   Zusammenhang allerdings, ob weiterhin eine Kalkulation für beide Tonnen gemeinsam oder   eine Gebührentrennung in Restmüllgebühr und extra Biotonnengebühr erfolgen muss.

Sobald dies alles geklärt, geändert und organisiert wäre, könnte dann bei Interesse eine Tonnenänderung beantragt und ggfs. zukünftig eine 40 l Restmülltonne von einzelnen Haushalten in der Gemeinde Poing genutzt werden.

Insgesamt erscheint uns die Umsetzung dieses Vorschlags - vorausgesetzt die Entsorgerfirma macht hier mit - ohne zu großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und ohne zu große finanzielle Auswirkungen auf die jetzige Gebührenkalkulation realisierbar.

Gleichzeitig würde u.E. hier ein Anreiz, zumindest für den einzelnen Haushalt, geschaffen, verstärkt auf die Mülltrennung zu achten und insgesamt die eigene Restmüllmenge zu reduzieren.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Alternativ:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer 40 l Restmülltonne zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu realisieren.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer 40 l Tonne zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen und eine entsprechende Gesamtkalkulation, auch im Hinblick auf die anderen Tonnengrößen, aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 14:17 Uhr