Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 21:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Ersatzneubau eines 110/20 kV-Umspannwerkes in Pliening
1.2 Förderung für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing
2 Straßensanierungskonzept Poing; Watzmannstraße - Vorstellung der Vorplanung
3 Erschließungsvertrag für Teile der äußeren Erschließungsanlagen der IV. Entwicklungsstufe Am Bergfeld; Vorstellung der Planung für den Kreisverkehr Kirchheimer Allee / Bergfeldstraße
4 Neufarner Straße; Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Umbau des Verkehrsteilers Neufarner Straße
5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten
6 Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51.6 für den Bereich "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"
7 Bauanträge
7.1 Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilos, Angelbrechting, Fl.-Nr. 994, Gemarkung Poing
7.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Dorfstraße, Fl.-Nr. 932/5, Gemarkung Poing
8 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich "Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark", Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Westlich der Gruber und nördlich Am Gewerbepark" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
10 Baugebiet W 7 - Lerchenwinkel; Geplante Wertstoffsammelstelle an der Bergfeldstraße

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö informativ 1
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1.1. Ersatzneubau eines 110/20 kV-Umspannwerkes in Pliening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Poing ist der Baugenehmigungsbescheid zum Ersatzneubau eines 110/20 kV-Umspannwerkes durch Neubau eines 20 kV-Schalthauses, 2 Steuerzellen, 2 NOSPE-Gebäude, 2 Brandwänden und Einfriedung eingegangen.

Nachdem die Gemeinde Poing hierzu im Verfahren nicht beteiligt worden ist, wurde der Bescheid im Rahmen der Nachbarbeteiligung durch das Landratsamt am 08.02.021 zugestellt.

Der Antragsteller erweitert das bestehende Umspannwerk um die o.g. Maßnahmen. Das bestehende 20 kV-Schalthaus wird beseitigt.

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1.2. Förderung für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.01.2021 wurde einstimmig beschlossen, dass elf Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing aufgestellt werden sollen. Vorab ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme zu prüfen und zu beantragen. 

Das derzeitige Bundesförderprogramm für Elektromobilität sieht lediglich eine Förderung von Ladeinfrastruktur in Kombination mit Anschaffung eines bzw. mehrerer Elektrofahrzeuge vor.

Laut Auskunft bei Projektträger Jülich und Bayern-Innovativ, ist es für die Gemeinde Poing sinnvoll, das nächste Förderprogramm abzuwarten, in dem die Möglichkeit besteht, eine Förderung für Ladesäulen zu erhalten, ohne Fahrzeuge beschaffen zu müssen. Voraussichtlich erfolgt der nächste Förderaufruf im April/Mai 2021. Sobald die passende Förderrichtlinie erlassen wurde, stellt die Gemeinde Poing den dementsprechenden Förderantrag.

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2. Straßensanierungskonzept Poing; Watzmannstraße - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2020 der Priorisierung der Watzmannstraße im Straßensanierungskonzept zugestimmt.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. Mai 2020 wurde das Ingenieurbüro Regierungsbaumeister Schlegel mit der Planung beauftragt.

Nach vorheriger Abstimmung mit dem Ordnungsamt und der PI Poing wird die Variante mit einer nordseitigen Gehwegführung vorgestellt.

In der Sitzung wird durch Herrn Dipl.-Ing. Frank Schlesier die Vorplanung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Neubau der Watzmannstraße wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenschätzung ist bei Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht abgeschlossen, wird aber in der Sitzung vorgestellt.
Die Mittel für die Maßnahme wurden Haushalt 2021 auf die HH 63000.950000 eingestellt. 
125.000 € für die Planung und 850.000 € für die Straßenbauarbeiten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Vorplanung mit Kostenschätzung zum Neubau der Watzmannstraße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erschließungsvertrag für Teile der äußeren Erschließungsanlagen der IV. Entwicklungsstufe Am Bergfeld; Vorstellung der Planung für den Kreisverkehr Kirchheimer Allee / Bergfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Abschlussbericht des im Jahr 2015 beauftragen Verkehrsgutachtens wird bei zunehmendem Verkehr die Umgestaltung in einen Kreisverkehr empfohlen.

Im Erschließungsvertrag vom 12.12.2018 wurde u. a. festgelegt, im Zuge der Erschließung des Wohngebietes W 7 Teile der äußeren Erschließung anzulegen bzw. umzugestalten.

Teil dieses Vertrages ist die Erstellung eines Kreisels an der Bergfeldstraße Ecke Kirchheimer Allee.

Teil der Planung ist der Lückenschluss des nördlich liegenden Radweges der Bergfeldstraße. Die Führung der Radwege ermöglicht das Fahren auf den Gehwegen, die für Radfahrer frei gegeben sind, auf den Radwegen und auf der Straße.

Die Planung wird in der heutigen Sitzung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Martin Niedenzu vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Planung zum Umbau des Knotenpunktes Bergfeldstraße – Kirchheimer wird zugestimmt und der ARGE zur Ausführung frei gegeben.

Beschluss

Der Planung zum Umbau des Knotenpunktes Bergfeldstraße – Kirchheimer wird zugestimmt und der ARGE zur Ausführung frei gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neufarner Straße; Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Umbau des Verkehrsteilers Neufarner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 14.05.2019 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Baulastträger (Landratsamt Ebersberg) konkret eine Baumaßnahme hinsichtlich der Geschwindigkeitsentschärfung in der Neufarner Straße, insbesondere am südlichen Ortseingang, diskutiert. Es soll eine bedarfsgerechte Ampelanlage an der Kreuzung Schul-/Wittelsbacherstraße installiert werden.“

In der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Errichtung einer Fußgänger-Bedarfsampel in der Neufarner Straße - zumindest bis zu einer Wirksamkeit geschwindigkeitssenkender Umbaumaßnahmen und Schaffung einer Querungshilfe - in Höhe der Schulstraße an das Landratsamt Ebersberg zu richten.

In einer  Stellungnahme vom Landratsamt Ebersberg heißt es, „Wir haben keinen Anlass bei der Verkehrsinsel etwas zu ändern. Es gibt hier keine Probleme, Unfälle, o.ä.. Sollte die Gemeinde hier Änderungen wünschen, wäre dies mit uns und dem Staatlichen Bauamt abzusprechen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen.“

Die Gemeinde Poing hat daher eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung durch einen Straßenplaner in Auftrag gegeben.

Die vorhandene Mittelinsel ist zur Geschwindigkeitsdämpfung aufgrund der baulichen Ausgestaltung ungeeignet, was ja auch die Erfahrung schon gezeigt hat.
Ein Umbau der Mittelinsel nach den Maßgaben der RASt 06 ist technisch machbar und erscheint auch erfolgversprechend. Allerdings behindern ungünstige Randbedingungen wie die verhältnismäßig kurze Strecke zwischen Ortsschild und Einmündung Hohenzollernstraße oder die geringe vorhandene öffentliche Grundstücksbreite mit nahe anliegendem Wirtschaftsweg eine optimale und kostengünstige Ausbildung.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau des Verkehrsteilers in der Neufarner Straße weiter zu verfolgen, da durch die aktuell vorhandene Verkehrsinsel keine bzw. eine zu vernachlässigende Geschwindigkeitsreduzierung ausgeht. Hierzu ist mit dem Straßenbaulastträger das weitere Vorgehen abzuklären.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund fehlender Planung ist die Kostenschätzung aber als grober Anhaltswert anzusehen.
Aktuell wird von Baukosten um 250.000 € einschl. 19 % MwSt. ausgegangen. Es sind keine Haushaltsmittel im Jahr 2021 veranschlagt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau des Verkehrsteilers in der Neufarner Straße weiter zu verfolgen, da durch die aktuell vorhandene Verkehrsinsel keine bzw. eine zu vernachlässigende Geschwindigkeitsreduzierung ausgeht. Hierzu ist mit dem Straßenbaulastträger das weitere Vorgehen abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
21.03.2019
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
21.03.2019
GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
08.09.2020
BUA (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten

Nach der Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss am 08.09.2020 wurden aufgrund der Diskussions-/Beratungsergebnisse 2 neue Varianten erarbeitet.

Variante 1 ist die Weiterentwicklung der bisherigen Variante 1 unter zusätzlicher Berücksichtigung des Telekom-Grundstücks, der Ergänzung eines Hochpunktes und der Integration des alten Bahnhofsgebäudes.

Variante 2 ist eine neue Variante, in der eine grundlegend andere Lösung für die Buswendeschleife gewählt wurde. Hier wäre ein nah am Gleiszugang gelegener Busbahnhof für 4 Busse möglich, die auch unabhängig voneinander an- und abfahren können. Damit könnte die Funktion des Bahnhofsumfeldes als effizienter Verkehrsknotenpunkt gestärkt werden.

Südlich der Bahnhofstraße ist auf der Fl.-Nr. 380/4 (Neufarner Straße 6) das kürzlich errichtete Gebäude in die Planung zu integrieren (wird nicht überplant).

Veränderungssperre:
Die bestehende Satzung zur Veränderungssperre läuft am 26.03.2021 aus.
Die Verlängerung der Satzung der Veränderungssperre wird in einem eigenen Tagesordnungspunkt nachfolgend beschlossen.

Entbehrlichkeitsprüfung durch DB / EBA:
Für die Entbehrlichkeitsprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt müssen Pläne mit vorgelegt werden, die zumindest im Wesentlichen die geplante künftige Nutzung enthalten.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Variante 1 / 2

    mit folgenden Änderungen / Ergänzungen
    …………………….
    …………………….

    erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).

  • auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
Baumaßnahmen wirken sich immer negativ aus (durch Eingriffe, Versiegelung usw.)

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Bebauungsplan wird nicht aufgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage beider Varianten mit den in der Beratung vorgebrachten Anregungen erstellt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • Für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).

  • auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes den Antrag auf Freistellung gemäß „ 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51.6 für den Bereich "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 27.03.2019 in Kraft.

Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung (Bahnhofsumfeld) für diesen Bereich sowie coronabedingte Einschränkungen war es bis heute noch nicht möglich, das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.

Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (26.03.2021) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist zur weiteren Sicherung der Planung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:
       Dieser Satzungserlass hat keine Auswirkungen.

Beschluss

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51.6 „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße) in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö informativ 7
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7.1. Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilos, Angelbrechting, Fl.-Nr. 994, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Am 23.02.2021 ist der o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Poing eingegangen.

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Bullenmaststalles und eines Fahrsilos im süd-westlichen Teilbereich des Grundstückes Fl.-Nr. 994 nördlich bestehender landwirtschaftlich genutzter Flächen in Angelbrechting.

Der geplante Bullenmaststall hat eine Größe von 54,20 m x 15,85 m. Das geplante Fahrsilo hat eine Größe von 36,00 m x 13,90 m. Der Bullenmaststall wird mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18° sowie einer Wand-/Firsthöhe von 5,50 m bzw. 8,07 m errichtet. Das Fahrsilo wird mit einem Flachdach und einer Wandhöhe von 3,00 m errichtet.

Gemäß den eingereichten Bauunterlagen bietet der Bullenmaststall einen Platz für 82 Bullen.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing als Fläche für Landwirtschaft festgesetzt.

Die Gebäude werden landwirtschaftlich genutzt und eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist somit gegeben und zulässig.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die planungsrechtliche Erschließung ist über die Neufarner Straße gesichert.

Die angrenzenden Nachbarn wurden beteiligt und haben zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.-Nr. 994, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bullenmaststalles mit Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.-Nr. 994, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Dorfstraße, Fl.-Nr. 932/5, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Am 18.02.2021 ging der Antrag auf Vorbescheid zu o.g. Bauvorhaben bei der Gemeinde Poing ein.

Das Grundstück Fl.Nr. 932/5 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 31.

Der Bebauungsplan Nr. 31 setzt ein Baufenster mit einer Größe von 11,50 m x 15,00 m fest.

Weiter setzt der Bebauungsplan als Baurecht eine max. GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,4. Bei einer Grundstücksgröße von 1.215 m² sind das eine Grundfläche von 364,50 m² und eine Geschossfläche von 486 m².

Der Antragsteller beantragt entgegen dem festgesetzten Baufenster ein Gebäude mit einer Größe von 24,99 m x 11,49 m. Des Weiteren sind eine Tiefgarage sowie 7 oberirdische Stellplätze geplant.

Dies entspräche einer Grundfläche nur für das Wohngebäude von 287,13 m² (bisher 172,50 m²) und einer Geschossfläche von 575 m² (Mehrung von 89 m²).

Die Streuobstwiese im Süden des Grundstückes bleibt erhalten.

Das geplante Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, da bereits im Bebauungsplanbereich ein Baukörper mit 2 VG und nahezu gleicher Grundfläche errichtet wurde.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Fragen.

  1. Ist eine Abweichung oder eine Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung des geplanten Gebäudes möglich?
    Stellungnahme der Verwaltung
Eine Abweichung vom Baufenster im Rahmen einer Befreiung ist nicht möglich.
Die Anfrage zu einer Bebauungsplanänderung wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung behandelt und festgelegt, dass von Seiten des Antragstellers ein Antrag auf Bebauungsplanänderung zu stellen ist. Der Antrag ist zu begründen und eine Kostenübernahmeerklärung mit einzureichen.
Sämtliche Grundstücke im Bereich des Bebauungsplan Nr. 31 befinden sich ausschließlich im Eigentum „weichender Erben“. Die Eigentümer der im Bauquartier 1 liegenden Grundstücke wollten diese ausschließlich zur Eigennutzung bebauen.

  1. Ist ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Diese Frage kann erst im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes beantwortet werden.

  1. Falls Frage 2 nein:
Wie viele Wohneinheiten sind zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Diese Frage erst im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes beantwortet werden.

  1. Ist das Gebäude in der geplanten Ausdehnung zulässig?
Stellungnahme der Verwaltung
Diese Frage erst im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes beantwortet werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Dorfstraße, Fl.Nr. 932/5 Gemarkung Poing kann derzeit nicht erteilt werden.

Der Antragsteller wird gebeten einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 zu stellen. Der Antrag ist zu begründen. Eine Kostenübernahmeerklärung ist mit einzureichen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Dorfstraße, Fl.Nr. 932/5 Gemarkung Poing kann derzeit nicht erteilt werden.

Der Antragsteller wird gebeten einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 zu stellen. Der Antrag ist zu begründen. Eine Kostenübernahmeerklärung ist mit einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich "Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark", Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 8
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 9
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 über die beabsichtigte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich “Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ beraten und beschlossen, derzeit dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Es sollten vorerst die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet werden.

Der Sonderausschuss der Gemeinde Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 wurde mit Schreiben vom 03.02.2021 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 12.03.2021

Die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren sowie die Ergebnisse zur Luftreinhaltung und schalltechnischen Untersuchung wurden im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt.
Ebenso wurden die Auswirkungen der Batteriefertigung auf die Umwelt im Umweltbericht abschließend dargelegt.

Im Umweltbericht vom 13.01.2021 wird als Ergebnis festgehalten:

1. Belange der Luftreinhaltung
Die Herstellung von Lithium-Ionen-Zellen wird auf dem neuesten Stand der Technik geplant und realisiert. Emissionsrelevante Prozesse werden abgekapselt, abgesaugt und erforderlichenfalls Abluftreinigungseinrichtungen zugeführt. Vorhandene lösungsmittelhaltige Abluft wird über Abluftreinigungssysteme geleitet.

Das eingesetzte Lösungsmittel soll über eine Kondensationsanlage mit einem Wirkungsgrad von 98 % zurückgewonnen und aufbereitet werden.

Für die Ableitung der bei der Produktion anfallenden Abgase ist die Errichtung von mehreren Schornsteinen geplant. Die Höhe dieser Schornsteine sind im Bebauungsplan mit OK 22,60 m festgesetzt. Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bewerten zu können, wurde eine entsprechende Sichtfeldanalyse durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Dachaufbauten und Kamine aus den angrenzenden Gemeinden Grub, Heimstetten und Feldkirchen, sowie nördlich von Parsdorf, mit unterschiedlicher und überwiegend geringer visueller Wirkung im Siedlungsbild in Erscheinung treten werden.

Da die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden, die Abluft gemäß TA Luft dem Stand der Technik entsprechend abgeleitet wird und die Bagatellmassenströme nach TA Luft nicht überschritten werden, sind auf Basis des aktuellen Kenntnisstands durch das Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere auf das Schutzgut der menschlichen Gesundheit zu erwarten. Auch erhebliche Geruchsemissionen werden durch geeignete Maßnahme vermieden.

2. Belange Lärm

Verkehrslärm
Durch die Bauphase ist aufgrund der Baufahrzeuge und Maschinen temporär mit höheren Lärmemissionen zu rechnen. Da während der Bauphase bestimmte Lärmpegel nicht überschritten werden dürfen und Nachtzeiten eingehalten werden müssen ist mit keinen erheblich negativen Umweltauswirkungen auf die umliegenden Nutzungen zu rechnen.

In der die Verkehrsuntersuchung Parsdorf, „Gewerbepark Gruber Straße 2018“ vom 29.03.2018 ergänzenden Stellungnahme des Verkehrsgutachters vom 01.09.2020 wird ausgeführt, dass die aktuellen Angaben der Vorhabenträger zu dem für einen geänderten Bebauungsplan Nr. 176 anzunehmenden Verkehrsaufkommen (inkl. Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen) immer noch geringer ausfallen als bisher für das Bebauungsplanverfahren Nr. 176 angenommen. Eine Anpassung des Verkehrsgutachtens ist deswegen aus Sicht des Verkehrsgutachters nicht notwendig.

Für die Ergebnisse des Schallgutachtens zum Bebauungsplan Nr. 176 aus dem Jahr 2019 bedeutet dies, dass diese auch unter Berücksichtigung der Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen weiterhin Bestand haben. Im Prognose-Planfall ist weder auf den Hauptstraßen der benachbarten Ortslagen mit einer unzulässig hohen Verkehrslärmzunahme um 3 dB oder mehr, noch mit einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Gebäude Heimstettener Straße 9 zu rechnen.

Weiterführende Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich

Aus der Niederschrift der Sondersitzung der Gemeinde Vaterstetten vom 21.01.2021
Inzwischen wurden die geschätzte Mitarbeiterzahl im Endausbau durch BMW von ca. 155 auf 200 korrigiert, allerdings werden sich die Mitarbeiterzahlen im SO Logistik aufgrund der geringeren Hallenfläche verringert, weshalb in Summe dennoch nur mit einer sehr geringen Verkehrsmehrung gerechnet werden muss.

Gewerbelärm
Für den Betrieb der Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen kommt die schalltechnische Untersuchung vom 21.12.2020 zu dem Ergebnis, dass bei der bisherigen Planung und den bisher absehbaren Betriebsabläufen die Beurteilungspegel der Produktionsstätte die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den Immissionsorten um mindestens 19 dB unterschritten wird. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Darüber hinaus kommt die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zu dem Ergebnis, dass auch die Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am außerhalb des Planumgriff liegenden Logistikzentrum um mindestens 16 dB unterschritten wird. 
Die für die Teilflächen im Bebauungsplan Nr. 176 festgesetzten Emissionskontingente werden sowohl von der geplanten Batterieproduktion als auch vom verkleinerten Logistikzentrum eingehalten werden.

3. Ergebnis zur Prüfung auf Anwendbarkeit der 12. BImSchV (StörfallV)
Die gemäß der Gefahrenkategorien zusammengefassten Stoffe am Standort überschreiten den Mengenschwellenwert nicht. Die StörfallV ist somit aufgrund der Unterschreitung der Mengenschwellen bei der im Planungsumgriff geplanten Anlage zur Fertigung von Batterieprototypen für die Automobilindustrie nicht anwendbar. Daher ist die geplante Anlage nicht als Störfallbetrieb im Sinne der 12. BImSchV zu bewerten.

Die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen wird aufgrund der bei der Planung der Produktionsanlage berücksichtigten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sowie die Sicherheitsbestimmungen im Sinne des Brandschutzes auf ein Minimum reduziert.

Stellungnahme der Gemeinde
Im Umweltbericht zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 wurde auf die in der Stellungnahme abgegebenen Einwände eingegangen.

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird zugestimmt.

Beschluss

Zu der beabsichtigten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 176 mit integriertem Grünordnungsplan für den Teilbereich „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden; Gemeinde Vaterstetten, 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Westlich der Gruber und nördlich Am Gewerbepark" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 8
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 9
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 über die beabsichtigte 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ beraten und beschlossen, derzeit dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Es sollten vorerst die Ergebnisse aus dem Immissionsschutzverfahren abgewartet werden.

Der Sonderausschuss der Gemeinde Vaterstetten hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wurde mit Schreiben vom 03.02.2021 im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zur Stellungnahme vorgelegt.

Frist für die Stellungnahme: 12.03.2021

Nachdem sich die Stellungnahme zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB inhaltlich gleichlautend auf die Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht, wird auf den Sachvortrag im vorhergehenden TOP verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ wird zugestimmt.

Beschluss

Zu der beabsichtigten 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Westlich der Gruber Straße und nördlich Am Gewerbepark“ werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Baugebiet W 7 - Lerchenwinkel; Geplante Wertstoffsammelstelle an der Bergfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 10
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beratend 3.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2022 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 5.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde festgelegt, dass an der Bergfeldstraße eine ausreichend große Wertstoffinsel vorzusehen ist (Festsetzung im BP Nr. 62 ist erfolgt).

Der nun vorliegende Entwurf beinhaltet alle Anregungen aus der Verwaltung für eine ausreichende Bestückung verschiedener Entsorgungsarten, Andienung durch die Entsorger sowie für die Entsorgenden.

Die Größe der Sammelstelle beträgt nunmehr rd. 800 qm (im BP rd. 400 qm) und verfügt über eine Einfahrt über die Lerchenstraße und eine Ausfahrt zur Bergfeldstraße.

Für die Umsetzung ist ein Bauantrag mit Antrag auf Befreiungen zu stellen.

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der vorgestellten Ausführungsplanung ist das Bauantragsverfahren durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Begründung:
Flächen für Wertstoffsammlung (Vermeidung von Restmüll)

Beschluss

Auf Grundlage der vorgestellten Ausführungsplanung ist das Bauantragsverfahren durchzuführen bzw. die Planung in der beabsichtigten Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:05 Uhr