Datum: 25.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 20:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Neue Möglichkeiten zur digitalen Ratsarbeit
1.2 Aktuelle Themen im Rahmen der Corona Pandemie
1.3 Zuwendung aus dem Förderprogramm "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte"
1.4 Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen 2020
1.5 Absage Frühjahrsmarkt
1.6 Durchführung Ramadama-Aktion 2021
1.7 EÜ Ortsmitte - Begrünungsmaßnahmen Südseite
1.8 Betrieb E-Ladesäule im P+R Gebäude
1.9 Fahrradservicestation und Fahrradschlauchautomat im B+R Gebäude
1.10 Geplante Radabstellanlagen am S-Bahn Haltepunkt Poing
1.11 Treibhausgasbilanz 2018 für den Landkreis Ebersberg veröffentlicht
1.12 Geplante Luftgütemessung in Poing verschoben
1.13 Neue Papiercontainer seit 1. März 2021
1.14 BAB A 94 München-Mühldorf - Straßenverkehrszählung 2021 - Sachstand Ausbau / Lärmschutz
1.15 Schulwegprojekt "Bus mit Füßen" an zwei Poinger Grundschulen
1.16 Sachstandsbericht über die Jugendarbeit in Poing
2 Vorstellung des Radverkehrskonzepts der Gemeinde Poing
3 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten
4 Schulverbund "Markt Schwaben - Poing"; 4. Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1
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1.1. Neue Möglichkeiten zur digitalen Ratsarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 04.03.2021 wurde das „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ erlassen. 

Durch das Gesetz wurden in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), die den rechtlichen Rahmen für das Handeln der Gemeinden darstellt, die Artikel 47 a (Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung) und 120 b (Weitere Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie) ergänzt.

Wir möchten Sie heute über die dadurch geschaffenen neuen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen der Gemeinde Poing in diesem Zusammenhang informieren.

Durch die Gesetzesänderung gibt es drei wesentliche Punkte, die für die Arbeit des Gemeinderates von Bedeutung sind und für die es dann jeweils einen Beschluss benötigt, wenn diese umgesetzt werden sollen:

  1. Ferienausschuss
Im Jahr 2021 ist es den Gemeinden durch Beschluss des Gemeinderats möglich, einen Ferienausschuss für bis zu drei Monate einzusetzen.

  1. Übertragung der Entscheidungszuständigkeit 
In den Zeiten, in denen kein Ferienausschuss eingesetzt ist, kann einem beschließenden Ausschuss die Entscheidungszuständigkeit, die normal dem Gesamtgremium vorbehalten ist analog zum Ferienausschuss eingeräumt werden.

  1. Audiovisuellen Zuschaltung 
Es besteht nun die Möglichkeit der audiovisuellen Zuschaltung von Mitgliedern zu Präsenzsitzungen. Diese Möglichkeit ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet und bedarf bis dato einen Beschluss des Gemeinderates mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder gelten in diesem Falle als anwesend und sind somit stimmberechtigt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Zuschaltung von Gemeinderatsmitgliedern zahlen- oder quotenmäßig begrenzt oder von bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einer Verhinderung in den Sitzungssaal zu kommen, abhängig gemacht werden kann.

Die neu geschaffene Möglichkeit der audiovisuellen Zuschaltung (Punkt 3) zielt laut Innenministerium nicht nur auf die Bewältigung der Pandemie ab, sondern soll generell mehr Handlungsspielräume verschaffen, z. B. um die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern.

Im Rahmen der Einführung des neuen Gesetzes und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung wurde so ein gesetzlicher Mindestrahmen geschaffen, der jedoch noch Ungenauigkeiten für die Anwendung in der Praxis birgt. 

Bei der tatsächlichen Umsetzung einer „Hybridsitzung“ ergibt sich eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, die einen reibungslosen Sitzungsablauf erheblich erschweren kann: 

Findet eine technische Störung, wie z.B. ein Übertragungsfehler der audiovisuellen Zuschaltung zu Beginn oder im Verlauf der Sitzung statt, darf die Sitzung nicht eröffnet werden oder ist zu unterbrechen bis geklärt ist, ob die Ursache des Fehlers im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt. 

Eine Handlungsempfehlung oder Handreichung aus dem Innenministerium, wie das Gesetz konkret in der kommunalen Ratsarbeit umgesetzt werden kann, liegt bislang nicht vor. 

Der Bayerische Gemeindetag hat auf eigene Initiative dem Innenministerium einen mehrseitigen Fragenkatalog übersandt. Durch diesen sollten die offenen Fragen geklärt werden. 

Da hierauf noch keine Antwort beim Bayerischen Gemeindetag eingegangen ist, empfiehlt die Verwaltung mit genaueren Überlegungen zur Umsetzung des Gesetzes auf die Anwendungshinweise des Innenministeriums zu warten. Diese sollen in den nächsten Wochen erscheinen.

Nach Vorliegen der Handlungsempfehlungen wird in Zusammenarbeit mit den Fraktionen das weitere Vorgehen abgestimmt.

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1.2. Aktuelle Themen im Rahmen der Corona Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Corona Pandemie hat aktuell tiefgreifende Auswirkungen auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Daher möchten wir Sie über die wichtigsten Themen informieren, die Poing betreffen. 

Infektionsgeschehen in Poing

Stand heute (25.03.2021) sind in Poing 64 Personen mit dem Corona Virus infiziert. Somit sind die Zahlen im Vergleich zur letzten Woche wieder rückläufig (zum Vergleich: Am 18.03.2021 waren es noch 74 Personen). In der letzten Woche sind vermehrt Infektionen in Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl in Poing als auch im Landkreis aufgetreten. 

Insgesamt waren vier Einrichtungen in Poing davon betroffen:
  • AWO Kindergarten in der Blumenstraße
  • Kinderland am Seewinkel
  • Katholischer Kindergarten am Bergfeld 
  • Kinderland Kirchheimer Allee

Eine Ursache, wieso sich die Infektionen im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen so stark vermehrt hatten, konnte das Gesundheitsamt nicht ermitteln.

Impfaußenstelle Poing

Durch das Landratsamt wird eine Impfaußenstelle in der Gruber Str. 46 in Poing geplant. Die Außenstelle soll vom selben Betreiber geführt werden, wie das Impfzentrum in Ebersberg. In der Impfaußenstelle soll es vier Arztzimmer geben, in denen es die Möglichkeit zur Impfung geben wird.
Der Betrieb soll am 12.04.2021 aufgenommen werden.

Schnellteststrecke in Poing

In Poing soll eine Schnellteststrecke eingerichtet werden. Eine Schnellteststrecke ist eine Möglich, sich per Drive-In im Auto testen zu lassen. Die Testungen sollen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sein. 

Entgegen erster Mitteilungen des Landratsamtes soll die Schnellteststrecke nicht durch das Landratsamt zentral ausgeschrieben werden. Stattdessen werden hier private Dienstleister direkt mit der Durchführung betraut. Die privaten Dienstleister werden durch das Gesundheitsamt ermächtigt und können dann entsprechende Testungen eigenständig vornehmen. Die ermächtigten Dienstleister können sich dann mit den jeweiligen Gemeinden zur Standortfindung in Verbindung setzen. Vorteil dieser Lösung ist, dass die Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) erfolgen kann.

Die Gemeinde Poing hat gegenüber dem Landratsamt zur Weitergabe an die beauftragten Dienstleister bereits zwei mögliche Standorte für eine solche Teststrecke genannt. Hierbei handelt es sich um den Volksfestplatz sowie ein privates Grundstück, die sich beide für eine Drive-In Situation eignen.

Schnelltests in Apotheken

Ab heute sind Schnelltests im Rahmen der nationalen Teststrategie in der „Mary’s Apotheke“ im Vauhaus möglich. Diese Tests sind kostenlos. Für die Testung ist eine Terminvereinbarung notwendig, die über eine online Plattform oder telefonisch bei der Apotheke erfolgen kann. 

Eine weitere Apotheke beabsichtigt die Testungen, sobald zur Sicherstellung des Mitarbeiterschutzes alle Mitarbeiter geimpft sind.

Durch die Verwaltung wird hierzu gerade eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten (PCR und Schnelltest) in Poing und Umgebung erstellt. Diese Übersicht soll anschließend auf der Website und im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht werden.

Öffnung des Wildparks

Ab Morgen wird der Wildpark wieder öffnen. Der Besuch ist dann ausschließlich nach vorheriger Onlineterminvereinbarung möglich. Es werden maximal 2.250 Besucher gleichzeitig eingelassen.

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1.3. Zuwendung aus dem Förderprogramm "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 10.03.2021 eine Projektförderung zur Beschaffung von 60 mobilen IT-Endgeräten für Lehrkräfte in kommunalen Schulen auf der Basis der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten in Höhe von 60.000 € bewilligt. Die Förderrichtlinie sieht die Ausstattung von knapp 2/3 der in den kommunalen Schulen tätigen Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten vor.

Nach Abstimmung mit den Schulleitungen wurde mit der Beschaffungsmaßnahme begonnen; es gelangen insgesamt 60 mobile Endgeräte (40 Tablets, 20 Laptops) zur Anschaffung. Die Endgeräte werden den Schulen gemäß deren Bedarfsanforderung und in Orientierung an der Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Lehrerdienstgeräte aus dem Förderbescheid zur Verfügung gestellt.

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1.4. Kommunale Verkehrsüberwachung; Zusammenfassung der Messungen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 konnten durch die kommunale Verkehrsüberwachung in insgesamt 102 Messungen 29.348 Fahrzeuge erfasst werden.

Von den erfassten Fahrzeugen wurden 1.213 Verstöße verzeichnet, welche ermittelt und durch die Ahndungsbehörde verfolgt wurden. 
Durchschnittlich fuhren im Jahr 2020 insgesamt 6,0 Fahrzeuge pro Stunde zu schnell.

Nachfolgend sind die höchsten Überschreitungen aufgeführt:

  • 25.02.2020                Bergfeldstraße (50 km/h)                                  80 km/h
  • 11.09.2020                Kirchheimer Allee (50 km/h)                                  76 km/h
  • 01.07.2020                Gruber Straße (50 km/h)                                  74 km/h
  • 22.10.2020                Schulstraße (30 km/h)                                  53 km/h
  • 17.02.2020                Neufarner Str. OT Angelbrechting (50 km/h)          93 km/h
  • 10.12.2020                Kirchheimer Straße OT Grub (50 km/h)                101 km/h


Des Weiteren liegt seit Ende Januar die Einverständniserklärung der Bayer. Staatsgüter zur Nutzung des Privatgrunds für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen vor. Demnach wurde die Messstelle in der Professor-Zorn-Straße in die Messstellenliste mitaufgenommen.

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1.5. Absage Frühjahrsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Pandemiebedingt kann der Frühjahrsmarkt am 16. Mai 2021 nicht stattfinden.

Ob der Herbstmarkt am 24. Oktober 2021 aus Infektionsschutzgründen rechtlich veranstaltet werden darf, bleibt abzuwarten. 

Maßgeblich für eine tatsächliche Durchführung wird dabei auch der Zeitpunkt der rechtlichen Veranstaltungsfreigabe sein. Sollte diese nur kurzfristig erfolgen, kann die verbleibende Zeit zum Markttermin unter Umständen für die Anwerbung einer ausreichenden Zahl von Standbetreibern nicht ausreichen.

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1.6. Durchführung Ramadama-Aktion 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö 1.6

Sachverhalt

Nachdem auf Grund der Corona-Pandemie leider dieses Jahr erneut keine große gemeindliche Ramadama-Aktion in der gewohnten Art und Weise stattfinden kann, planen wir eine „etwas andere Ramadama-Aktion 2021“.

Im Zeitraum vom 6. bis 10. April 2021 kann zum Beispiel bei Spaziergängen und unabhängig von einem festen Tag und einer festen Uhrzeit Abfall aus Feld und Flur eingesammelt werden. Jeder kann selbst bestimmen, wann er säubern will.

Die Sammelgebiete werden vorab mit der Gemeinde abgestimmt. Anmelden können sich Einzelpersonen, Paare und Familien bzw. nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen eine entsprechende Zahl an Haushalten.

Jede „Gruppe“ bestimmt einen Gruppenverantwortlichen, der für die Einhaltung des gemeindlichen Hygienekonzeptes sowie die Abholung / Rückgabe der Utensilien beim Baubetriebshof zuständig ist. Die Gemeinde stellt die Müllsäcke, Arbeitshandschuhe und FFP 2-Masken zur Verfügung. Die Müllzangen gibt es gegen Rückgabe.

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1.7. EÜ Ortsmitte - Begrünungsmaßnahmen Südseite

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung nach VOB/A wurden an 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesendet. Zur Submission am 15.03.2021 haben 3 Firmen ein Kostenangebot abgegeben.

Nach Prüfung der Angebote durch das Büro Prof. Kagerer in 80796 München, hat die Fa. Niedermeier aus Isen das günstigste Angebot abgegeben.

Die Verwaltung hat auf Grundlage einer Vergabeempfehlung des Planers den Auftrag über die Landschaftsbauarbeiten an die Fa. Niedermeier Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Isen zum Angebotspreis von brutto 42.224,89 € vergeben.
Das Ausschreibungsergebnis liegt 8 % bzw. 3.320 € höher als in der Kostenberechnung (38.904 €).

Die Arbeiten werden am 06.04.2021 beginnen und ca. Mitte Mai 2021 fertiggestellt sein.

Die Flächen im Norden werden erst im Frühjahr 2022 begrünt (derzeit werden diese als Baustellenzufahrt von Station&Service benutzt).

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1.8. Betrieb E-Ladesäule im P+R Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.12.2020 (eingegangen am 04.01.2021) kündigte die Firma Bayernwerk  den derzeit bestehenden Dienstleistungsvertrag über den Betrieb der Stromladesäule im Parkhaus in der Friedensstraße 7.

„Aufgrund der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile und den eingestellten Support des Herstellers“ sei Bayernwerk „dazu gezwungen den Service zu beenden.“

Bayernwerk bot der Gemeinde daraufhin an, die Ladesäule zu übernehmen und zukünftig auch als Betreiber und Stromlieferant zu fungieren. Die Gemeinde hätte dafür einmalig 1.500 € zahlen sollen. Dieses Angebot nahm die Gemeinde nicht an.

Da in diesem Jahr der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet erfolgen soll und auch die Ladesäule im Parkhaus mit in dieses einheitliche Konzept aufgenommen wird, einigten sich die Gemeinde Poing und die Firma Bayernwerk darauf, dass die Wartung und der Service von der Gemeinde übernommen werden. Dadurch kann das derzeitige Angebot bis zur Umrüstung bzw. Aufbau der Ladeinfrastruktur in Poing erhalten bleiben. Neue RFID Karten, die zur Nutzung der Ladesäule berechtigen, werden allerdings nicht mehr ausgegeben. 

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1.9. Fahrradservicestation und Fahrradschlauchautomat im B+R Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing bietet einen zusätzlichen Service im Bereich Radverkehr an. 

Im B+R Gebäude in der Friedensstraße 7 steht den Bürgerinnen und Bürgern eine Fahrradservicestation im „Poing radelt“-Design zur Reparatur des eigenen Rades zur Verfügung.

Neben der Ausstattung mit fahrradspezifischem Werkzeug an diebstahlsicheren Stahlseilen, beinhaltet die Station auch eine Fahrradpumpe mit Adapter für alle gängigen Ventile sowie eine Aufhängvorrichtung für das Rad.

In den kommenden Wochen wird direkt neben der Fahrradservicestation auch ein Fahrradschlauchautomat zur Verfügung stehen. Dieser wird vom örtlichen Fahrradladen „Bike Syndrom“ zur Verfügung gestellt und betreut.

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1.10. Geplante Radabstellanlagen am S-Bahn Haltepunkt Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Die Gemeinde plant am S-Bahn Haltepunkt Poing sichere und - wo möglich - überdachte Fahrradabstellanlagen zu errichten. Hierfür kooperiert die Gemeinde Poing mit der Deutschen Bahn im Rahmen der Bike&Ride Offensive.

Die Bike&Ride Offensive ist eine Kooperation des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn (DB). Damit soll der Auf- und Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen für Kommunen erleichtert werden. Das Bundesumweltministerium stellt eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Verfügung. Die zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben werden bis zu 70 Prozent vom Bund übernommen.

Die Deutsche Bahn unterstützt Kommunen bei der Findung von geeigneten Standorten im Bahnhofsumfeld, die Anlage zu planen und zu montieren. Über Muster-Gestattungsverträge soll die unentgeltliche Nutzung von Flächen, die sich im DB-Eigentum befinden, ermöglicht werden.

Die von der Bahn angeforderten Unterlagen zur Identifizierung geeigneter Flächen wurden von der Gemeinde Poing eingereicht.

Die Errichtung von Radabstellanlagen kann durch die Umgestaltung zum Barrierefreien Bahnhof erst nach Fertigstellung (geplant Dezember 2021) geschehen.

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1.11. Treibhausgasbilanz 2018 für den Landkreis Ebersberg veröffentlicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr wurde die erste Treibhausgasbilanz für den Landkreis Ebersberg für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Nun erschien die zweite Treibhausgasbilanz für das Berichtsjahr 2018. Die Bilanzierung wird von der Energieagentur im Auftrag der Klimaschutzmanagerin des Landkreises erstellt.

Die Treibhausgasbilanzierung betrachtet den Ausstoß von Treibhausgasen, der durch den Verbrauch von Energie in einer bestimmten Region entsteht. Berücksichtigt werden dabei die Emissionen, die durch die Umwandlung von Energieträgern entstehen (hauptsächlich CO2). Die betrachtete Region umfasst hierbei jeweils die 21 Gemeinden des Landkreises sowie den Landkreis selbst.

Ein Ergebnis des Berichts ist, dass der energiebasierte durchschnittliche Pro-Kopf-Ausstoß im Landkreis von 7,86 Tonnen CO2 im Jahr 2016 auf 7,53 Tonnen CO2 im Jahr 2018 gesunken ist.

Eine detaillierte Vorstellung des Berichts ist für die Sitzung des Gemeinderats im Juni geplant. Hier wird auch auf die Werte für die Gemeinde Poing eingegangen werden.

Der Bericht steht auf der Internetseite der Energieagentur Ebersberg-München zum Download zur Verfügung: https://www.energieagentur-ebe-m.de/News/2331/CO2-Emissionen-nur-minimal-gesunken 

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1.12. Geplante Luftgütemessung in Poing verschoben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.12

Sachverhalt

In der Gemeinde Poing war für das Jahr 2021 eine Luftgütemessung geplant. Eine mobile Messstation sollte dazu im Zeitraum Juni bis Dezember die Schadstoffemissionen von Flugzeugen, die über die Gemeinde fliegen, erfassen.

Die Flughafen München GmbH empfiehlt, eine Luftgütemessung in zwei bis drei Jahren durchzuführen.
Aus dem Schreiben der Flughafen München GmbH vom 23.03.2021 heißt es: 
„Bedingt durch die Corona-Krise ist der nationale und internationale Flugverkehr auch nach wie vor deutlich eingebrochen. Auch im 3. und 4. Quartal 2021 ist nicht mit einer deutlichen Zunahme des Flugverkehrs zu rechnen, sodass die Aussagekraft einer Immissionsmessung in Poing insbesondere mit dem Ziel, die Auswirkungen des Flugverkehrs realitätsnah mit zu erfassen, als gering einzuschätzen ist. Mit dieser Zielvorgabe wäre aus fachlicher Sicht ein späterer Zeitpunkt für die Durchführung der Messungen zielführend und zu bevorzugen.“

Die Gemeinde Poing plant daher eine Luftgütemessung in 2023/2024 durchführen zu lassen.

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1.13. Neue Papiercontainer seit 1. März 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.13

Sachverhalt

Laut Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg wurde mit Leistungsbeginn 1. März 2021 die Papierentsorgung im Landkreis Ebersberg neu ausgeschrieben. 

Neue Entsorgerfirmen sind nun für die Erfassung der PPK-Mengen Firma Ehgartner in Forstinning und für die Vermarktung des Papiers Firma Ammer aus Pöring.

Firma Ehgartner hat nun die bisherigen roten Großcontainer von Firma Veolia gegen eigene graue Ehgartner-Container mit einer Größe von 26 m³ (bisher fast ausschließlich nur 20 m³) ausgetauscht. Diese Container entsprechen nach Meinung des Landratsamtes den unterschiedlichen Ansprüchen an Benutzerfreundlichkeit und Auslastung. Die kleineren Umleerbehälter an den Standorten sind im Landkreis-Eigentum und bleiben weiter im Einsatz. Diese werden laut Landratsamt allenfalls sukzessive ergänzt bzw. erneuert. 

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1.14. BAB A 94 München-Mühldorf - Straßenverkehrszählung 2021 - Sachstand Ausbau / Lärmschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.14

Sachverhalt

Die AdB NL Südbayern informiert mit Schreiben vom 19.03.2021, dass die deutschlandweite Straßenverkehrszählung im Zeitraum April bis Oktober 2021 (elektronisch, insgesamt 28 Zählstunden an 8 Zähltagen) durchgeführt wird.

Die Zählergebnisse bilden die wesentliche Grundlage der Straßen- und Verkehrsplanung.

Hinsichtlich des Ausbaus der BAB A 94 (zwischen Parsdorf und Markt Schwaben) gibt es derzeit keinen neuen Sachstand.

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1.15. Schulwegprojekt "Bus mit Füßen" an zwei Poinger Grundschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.15

Sachverhalt

Ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 wird an der der Anni-Pickert Grundschule und der Grundschule an der Karl-Sittler Straße die organisierte Schulwegbegleitung „Bus mit Füßen“ vom Verein Green City durchgeführt. Bei der Grundschule am Bergfeld bestand nach vorheriger Abfrage kein Interesse am Projekt teilzunehmen.

Der „Bus mit Füßen“ ist eine organisierte Schulwegbegleitung für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe und soll u.a. den Bringverkehr der Eltern mit dem Pkw reduzieren.

Zum Ablauf: 
Die Kinder treffen sich morgens an ihrer „Haltestelle“ und laufen gemeinsam in Begleitung eines Elternteils zur Schule. Dabei wechseln sich die Eltern regelmäßig ab. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Gruppe für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar und immer in der Obhut eines Erwachsenen. Zusätzlich lernen sie ganz nebenbei das korrekte Verkehrsverhalten, finden neue Freunde und beginnen jeden Tag mit Bewegung an der frischen Luft. Sobald die Kinder selbstbewusst und sicher ihren Schulweg zurücklegen, können sie den Bus mit Füßen auch ohne elterliche Begleitung fortführen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Projektstart im Herbst. Die Eltern und die Schulleitungen sowie das Lehrpersonal werden derzeit über das Projekt und den Ablauf informiert. Organisation und Durchführung läuft über Green City e.V..

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6.414,65 € brutto. 
Die Mittel sind auf der HH Stelle 11100.658000 eingestellt.

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1.16. Sachstandsbericht über die Jugendarbeit in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö informativ 1.16

Sachverhalt

Für das erste Quartal 2021 gibt das Sachgebiet 4.2 Pädagogik folgenden Sachstandsbericht zur Jugendarbeit in der Gemeinde Poing ab: 

  • Die Fertigstellung vom Jugendkonzept erfolgt im 2. Quartal 2021. 
  • Die Jugendsprechstunde MEETING POIN(G)T wurde eingeführt.
  • Es wurden zwei Briefkästen als Kummerkästen für Poinger Jugendliche installiert. 
  • Das Planspiel Kommunalpolitik (mit Gemeinderat) wird derzeit für November 2021 vorbereitet. 
  • Die Machbarkeitsprüfung überdachter Rückzugsmöglichkeiten für Jugendliche ist in Bearbeitung.
  • Eine weitere Form digitaler Jugendarbeit soll eingeführt werden und wird gerade datenschutzrechtlich geprüft. Zum Einsatz kommen soll eine Beteiligungsapp.

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2. Vorstellung des Radverkehrskonzepts der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Ein Zwischenbericht des Radverkehrskonzepts wurde dem Gemeinderat in dessen Sitzung am 12.11.2020 vorgestellt. Das Gremium fasste den Grundsatzbeschluss dazu einstimmig. 

Das Radverkehrskonzept für die Gemeinde Poing wurde nun fertiggestellt und wird dem Gemeinderat in der Sitzung präsentiert. In diesem Konzept sind viele Ideen enthalten, die auf die technische oder rechtliche Basis hin noch nicht geprüft bzw. mit den Baulastträgern und der Polizei vorab nicht besprochen wurden. Dies gilt u.a. in Bezug auf Radfahrstreifen, aber auch auf Querungsstellen.

Das Radverkehrskonzept ist eine Voraussetzung für die Aufnahme der Gemeinde Poing als Vollmitglied in die AGFK Bayern. 

Die im Konzept aufgelisteten Maßnahmen wird die Gemeinde prüfen und - soweit umsetzbar - kontinuierlich abarbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Radverkehrskonzept an und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt das Radverkehrskonzept an und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

JA-Stimmen                                24
NEIN-Stimmen                          0


Antrag der FDP-Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Ebersberg Verhandlungen über die Einrichtung von Radverkehrsanlagen an den Hauptverkehrsstraßen, insbesondere Anzinger Straße, Neufarner Straße und Gruber Straße, auf der Grundlage von eigenen Entwürfen bzw. Gestaltungsvorschlägen aufzunehmen und Anfang 2022 dem Gemeinderat über deren Ergebnis zu berichten.


JA-Stimmen                                24
NEIN-Stimmen                          0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt das Radverkehrskonzept an und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Vorstellung der Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Vorstellung der Planungsvarianten erfolgte vorberatend in der BUA-Sitzung am 09.03.2021.

Hierzu wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.

Ergebnis der Beratung:
Beide Varianten wurden vom Bau- und Umweltausschuss für die Weiterplanung empfohlen (Tendenz zu Variante 2). Der Lärmschutz für die südlich liegende Bebauung ist bei Variante 1 besser.

In der weiteren Planung sollen mehr oberirdische Fahrradständer vorgesehen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 23, Teilgebiet Neufarner Straße, wirksam seit 08.11.1978, ist im östlichen Bereich mit dem bestehenden Baurecht zu übernehmen.

Zur Sicherung des Radwegs an der Plieninger Straße (Westseite) soll dieser im Bebauungsplan – ggfs. unter Erweiterung des Geltungsbereiches – festgesetzt werden.

Es sollen vorab Gespräche – anhand der 2 Varianten - mit den Eigentümern südlich der Bahnhofstraße sowie der Telekom geführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Varianten 1 und 2 erstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
  • für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
  • Auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes mit 2 Varianten den Antrag auf Freistellung gemäß § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ, da sich Baumaßnahmen immer negativ auswirken (Versiegelung usw.)
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Bebauungsplan wird nicht aufgestellt.

Beschluss

Der Bebauungsplanentwurf wird auf Grundlage der Varianten 1 und 2 erstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
  • für den Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
  • Auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes mit 2 Varianten den Antrag auf Freistellung gemäß § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Schulverbund "Markt Schwaben - Poing"; 4. Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Schulverbund „Markt Schwaben –Poing“ wurde am 16.02.2011 per öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen folgenden Gemeinden geschlossen: 
Markt Markt Schwaben mit den zugehörigen Schulverbandsgemeinden Anzing, Forstinning, Forstern (Ortsteile Straßham und Kipfing) und der Verbandsschule Poing mit den zugehörigen Sprengelgemeinden Pliening und Anzing Ortsteil Garkofen.

Der Kooperationsvertrag endete formal zum Schuljahr 2016/2017, d.h. zum 31.07.2017. 
Alle beteiligten Gemeinden signalisierten darüber hinaus, dass der Schulverbund weiterhin fortbestehen soll und die weitere Zusammenarbeit gewünscht ist, um ein vielseitiges schulisches Angebot an beiden Schulstandorten in der Anni-Pickert-Mittelschule sowie Graf-von-Sempt-Mittelschule weiterhin zu realisieren. 

Derzeitiges schulisches Angebot im Überblick: 

Markt Schwaben                                        Poing

-Deutschklassen (Deutschförderung)        -Vorbereitungsklassen (Mittlerer
                  Schulabschluss auf 2 Jahre) 
-gebundenes Ganztagsangebot (GGT)                -gebundenes Ganztagsangebot (GGT)
-Halbtagsangebot/Regelklasse                          -Halbtagsangebot/Regelklasse
-Mittlerer Schulabschluss                                -Mittlerer Schulabschluss        
-2-zügig durchgängig                -2-zügig 5./6. ab der 7. Jahrgangsstufe 3- zügig

Des Weiteren wurde der Kooperationsvertrag zum 01.09.2012, zum 01.09.2014 und letztmalig zum 01.09.2016 wie folgt ergänzt: 

  1. Ergänzung – Abrechnungsverfahren (anteilig, wenn Wohnortwechsel) 
  2. Ergänzung – V-Klassen Standort Poing und Deutschklassen Standort Markt Schwaben
  3. Ergänzung – M-Klassen bei 1-Zügigkeit, M-Kurse an beiden Standorten

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem Verbleib im Schulverbund „Markt Schwaben – Poing“ zuzustimmen. Somit kann der Schulstandort Poing und das damit verbundene schulische Angebot in der Anni-Pickert-Mittelschule weiterhin sichergestellt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag „Schulverbund Markt Schwaben – Poing “ vom 01.08.2011 mit einer unbefristeten Laufzeit i.V.m. mit einem beidseitigem Kündigungsrecht von 12 Monaten zum 31.08. eines Jahres rückwirkend zum 01.08.2017 zu verlängern. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag „Schulverbund Markt Schwaben – Poing “ vom 01.08.2011 mit einer unbefristeten Laufzeit i.V.m. mit einem beidseitigem Kündigungsrecht von 12 Monaten zum 31.08. eines Jahres rückwirkend zum 01.08.2017 zu verlängern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 10:18 Uhr