Datum: 11.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 20:29 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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11.05.2021
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bekanntgaben verlesen.
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2. Essensversorgung an den drei kommunalen Schulen,
Kolpingfamilie Poing e.V.;
Betriebsabrechnung 2019/2020
Personalkostenansatz 2020/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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11.05.2021
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Die Kolpingfamilie Poing e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Essensversorgung für die Grundschüler:innen der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, der Anni-Pickert-Grundschule und der Grundschule Am Bergfeld. Seit den Herbstferien des Schuljahres 2020/2021 wird auch die Essensversorgung für die Schüler:innen der Anni-Pickert-Mittelschule pandemiebedingt übernommen.
Betriebskostenabrechnung 2019/2020
An der Ausgabestelle der Grundschule in der Gebrüder-Grimm-Straße 2 wurden wöchentlich ca. 950 Essen während des regulären Schulbetriebes ausgegeben.
An der Ausgabestelle in der Anni-Pickert-Grundschule in der Gruber Straße 4 wurden wöchentlich ca. 710 Essen während des regulären Schulbetriebs an die Grundschüler:innen ausgegeben.
Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für das Schuljahr 2019/2020 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe in Höhe von 58.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Träger hat in zwei Abschlägen einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro beantragt und erhalten.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2021 vorgelegte Abrechnung für das Schuljahr 2019/2020, wie auch die kalkulatorische Personalkosten für das Schuljahr 2020/2021 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Einnahmen im Schuljahr 2019/2020 gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers sind:
Überschuss aus Vorjahr SJ 2018/2019 12.891,25 Euro
Zuschuss der Gemeinde Poing für das SJ 2019/2020 55.000,00 Euro
Lt. Träger Einnahme der Essenbeiträge SJ 2019/2020 132.586,99 Euro
Gesamteinnahmen im SJ 2019/2020 200.478,24 Euro
Die Ausgaben im Schuljahr 2019/2020 gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers sind:
Lt. Träger Essenversorgung 121.209,27 Euro
Lt. Träger Personalkosten 68.508,03 Euro
Gesamtausgaben im SJ 2019/2020 189.717,30 Euro
Dies ergibt einen Überschuss in Höhe von 10.760,94 Euro.
Personalkostenansatz 2020/2021
Für das Schuljahr 2020/2021 rechnet der Träger mit Personalkosten in Höhe von 79.400,00 Euro.
Diese Personalkosten verteilen sich laut Träger wie folgt:
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule 36.314,08 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 26.270,84 Euro
Grundschule Am Bergfeld 16.815,08 Euro
Personalkosten gesamt 79.400,00 Euro
Im Haushaltsplan 2021 sind Mittel in Höhe von 95.000,00 Euro für die Essensversorgung bereitgestellt.
Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers sind diese Mittel für das Schuljahr 2020/2021 ausreichend.
Die Verwaltung schlägt vor:
Den Überschuss in Höhe von 10.760,94 Euro aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen.
Somit würde sich folgender Zuschuss errechnen:
Berechnung der voraussichtlichen Personalkosten 79.400,00 Euro
Abzüglich Überschuss 10.760,94 Euro
Verbleibende voraussichtliche Personalkosten 68.639,06 Euro
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Personalkostenzuschuss für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen für das Schuljahr 2020/2021 in Höhe von 69.000,00 Euro zu bewilligen.
Beschlussvorschlag
Für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen (Schuljahr 2020/2021) wird ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 69.000,00 Euro bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Stelle: 21332.705001 mit einem HH-Ansatz in Höhe von 95.000,00 Euro
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen (Schuljahr 2020/2021) wird ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 69.000,00 Euro bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Mittagsbetreuung in den drei kommunalen Schulen;
Betriebsabrechnung 2019/2020
Personalkostenansatz 2020/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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11.05.2021
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Die Poinger Kolpingfamilie Poing e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Mittagsbetreuung für die Grundschüler:innen der Anni-Pickert-Grundschule, der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und der Grundschule Am Bergfeld.
Kinder/Personal:
Laut Mitteilung des Trägers wurden im Schuljahr 2019/2020 insgesamt 240 Kinder betreut. Um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, beschäftigt der Träger derzeit insgesamt 24 Mitarbeiter:innen.
Die Verwaltung hat die am 13.01.2021 vorgelegte Jahresrechnung 2019/2020 des Trägers der Mittagsbetreuung überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Einnahmen im Schuljahr 2019/2020 gemäß beiliegender Jahresrechnung des Trägers sind:
Überschuss aus Vorjahr SJ 2018/2019 7.648,92 Euro
Zuschuss der Gemeinde Poing SJ 2019/2020 180.000,00 Euro
Personalkostenzuschuss der Reg. v. Obb. 85.553,00 Euro
Elternbeiträge/Corona Soforthilfe für 11 Monate 141.174,92 Euro
Gesamteinnahmen im SJ 2019/2020 414.376,84 Euro
Die Ausgaben im Schuljahr 2019/2020 gemäß beiliegender Jahresrechnung des Trägers sind:
Personalkosten 381.443,59 Euro
Laufende Kosten Verwaltung 5.411,77 Euro
Laufende Kosten Betreuung 1.656,54 Euro
Gesamtausgaben im SJ 2019/2020 388.511,90 Euro
Dies ergibt einen Überschuss in Höhe von 25.864,94 Euro
Für das Schuljahr 2020/2021 rechnet/plant der Träger mit einem potentiellen Defizit der Personalkosten in Höhe von 212.328,31 Euro.
Defizit verteilt sich laut Träger wie folgt:
Anni-Pickert-Grundschule 62.051,78 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 77.950,91 Euro
Grundschule Am Bergfeld 72.325,62 Euro
Potentielles Defizit 212.328,31 Euro
Die Personalkosten der Mittagsbetreuung werden durch die Elternbeiträge und die Personalkostenzuschüsse der Regierung von Oberbayern nicht vollständig abgedeckt.
Im Haushaltsplan 2021 sind Mittel in Höhe von 210.000,00 Euro für die Mittagsbetreuung bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor:
Überschuss in Höhe von 25.864,94 Euro aus der vorliegenden Abrechnung dem Träger zu überlassen.
Somit würde sich folgender Zuschuss errechnen:
Berechnung des potentiellen Defizits 212.328,31 Euro
Abzüglich Überschuss SJ 2019/2020 25.864,94 Euro
Verbleibendes potentiales Defizit 186.463,37 Euro
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das voraussichtliche Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Schulen (Schuljahr 2020/2021) in Höhe von 190.000,00 Euro zu bewilligen.
Beschlussvorschlag
Das voraussichtliche Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Schulen (Schuljahr 2020/2021) in Höhe von 190.000,00 Euro wird bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
HHST 21332.705000 mit HH-Ansatz in Höhe von 210.000,00 Euro
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Das voraussichtliche Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Schulen (Schuljahr 2020/2021) in Höhe von 190.000,00 Euro wird bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Kindertagesstätten in Poing;
Freiwilliger kommunaler Zuschuss als Elternbeitragsersatz
für Januar - Mai 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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11.05.2021
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Durch die zeitweisen staatlichen Schließungen der Kindertagesstätten und dem damit verbundenen Appell an die Eltern, die Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, um die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten (Beitrag zum Infektionsschutz), wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung folgende Richtlinie zum 26.03.2021 beschlossen:
Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Anlage):
Der sogenannte Beitragsersatz (Ersatz von Elternbeiträgen) soll einerseits die Eltern finanziell entlasten, wenn sie die Betreuungsleistung nicht in Anspruch nehmen oder durch Schließung nicht erhalten, sowie andererseits den Trägern der Kindertagesbetreuung eine Kompensation bieten, die die Leistung nicht anbieten dürfen.
Die Gewährung des Ersatzes von Elternbeiträgen aufgrund der Corona-Pandemie wurde mit Richtlinie vom 26.03.2021 auf die Monate Januar bis März 2021 festgesetzt.
Mit dem Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 14.04.2021 wird darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung in der Ministerratssitzung vom 13.04.2021 eine Verlängerung der Zahlung des Beitragsersatzes für die Monate April und Mai 2021 beschlossen hat.
Somit beläuft sich der zeitliche Rahmen der Elternbeitragserstattung vorerst auf die Monate Januar bis Mai 2021.
Der Freistaat unterstützt nach oben genannter Richtlinie die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, indem er sich mit einer Pauschale am Beitragsersatz beteiligt.
Der Freistaat übernimmt mit seiner Pauschale den Anteil des Beitragsersatzes in Höhe von 70 %. Die restlichen 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Der Freistaat hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Mitfinanzierung der Kommunen vorgesehen. Bei dieser Mitfinanzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Folgende Pauschalen sind vorgesehen:
- für Krippenkinder: 300 €, davon 60 € Kommune, 240 € Freistaat
- Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 Euro Elternbeitragszuschuss)
- Schulkinder: 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat
- Kinder in Kindertagespflegestellen: 200 €, davon 60 € Kommune, 140 € Freistaat.
Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Alle Träger in Poing haben den Beitragsersatz in Anspruch genommen.
Die Hochrechnung anhand des Förderprogrammes ergibt einen gesamten freiwilligen kommunalen Zuschuss in Höhe von 134.000 €.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorgesehenen kommunalen freiwilligen Anteil von 30% des Beitragsersatzes zu bewilligen, um die Poinger Eltern finanziell gerade in Zeiten der Pandemie zu entlasten, aber auch den Trägern aller Kindertagesstätten die finanzielle Sicherheit in Aussicht zu stellen. In der Gemeinde Poing werden alle Kinder (1.214 Kinder – Stand: März 2021) in Kindertageseinrichtungen von freigemeinnützigen bzw. sonstigen Träger betreut. Die Gemeinde Poing leistet durch den freiwilligen Zuschuss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung und unterstützt dadurch die betroffenen Träger.
Anmerkung Beitragsersatz Mittagesbetreuung seitens der Kolpingfamilie Poing e.V. :
Die Mittagsbetreuung hat ebenfalls Anspruch auf den Beitragsersatz für die Monate Januar 2021, Februar, März 2021, April 2021 und Mai 2021. Der Träger hat bereits den Antrag bezüglich der staatlichen Finanzierung von 70 % gestellt. Der Antrag für den kommunalen Anteil in Höhe von 30 % wird vorerst vom Träger nicht gestellt. Wenn eine kommunale Mitfinanzierung von Nöten ist, stellt der Träger Kolpingfamilie Poing e. V. im Haushaltsjahr 2022 einen Defizitantrag. Dieser Antrag wird gesondert bei Bedarf zeitnah behandelt.
Beschlussvorschlag
- Der vorgesehenen freiwilligen Beteiligung der Gemeinde Poing am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar 2021, Februar 2021, März 2021, April 2021 und Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 wird zugestimmt.
- Bei einer erneuten Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, wird die Verwaltung ermächtigt, den freiwilligen kommunalen Zuschuss bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 (bis zum 31. August 2021) ebenfalls anteilig in Höhe von 30% an die Träger auszuzahlen.
Finanzielle Auswirkungen
Die außerplanmäßige Finanzierung des kommunalen freiwilligen Anteils für die freigemeinnützigen bzw. sonstigen Träger in Höhe von ca. 134.000 € für die Monate Januar 2021, Februar, März 2021, April 2021 und Mai 2021 und ca. 50.000 € für die Monate Juni bis August 2021 kann auf der Haushaltsstelle 46400.700007 (Kiga „Am Endbachweg“) im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt werden. Die Deckung der Ausgabe ist somit sichergestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
- Der vorgesehenen freiwilligen Beteiligung der Gemeinde Poing am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar 2021, Februar 2021, März 2021, April 2021 und Mai 2021 entsprechend der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 wird zugestimmt.
- Bei einer erneuten Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, wird die Verwaltung ermächtigt, den freiwilligen kommunalen Zuschuss bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 (bis zum 31. August 2021) ebenfalls anteilig in Höhe von 30% an die Träger auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Digitalisierung der Gemeindeverwaltung;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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11.05.2021
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informativ
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Sachverhalt
Der durch die digitale Transformation ausgelöste Umbruch wirkt in allen Bereichen unserer Gesellschaft.
In der öffentlichen Verwaltung sind digitale Verwaltungsprozesse und –services ein Erfolgsfaktor für eine bürgerfreundliche, transparente und effiziente Verwaltung.
Die Verwaltung gibt einen Überblick über den Sachstand der Digitalisierung der Gemeindeverwaltung mit Schwerpunkt „Verwaltungsprozesse und Online-Services“.
Dabei werden unter folgende Themen behandelt:
- Digitalisierung – ein Begriff, viele Facetten
- Digitale Verwaltungsprozesse - Wo steht die Verwaltung?
Rückblick auf die Digitalisierungsprojekte der vergangenen Jahre
- Gesetzliche Erfordernisse (vom Online-Zugangsgesetz bis zum Bayerischen Masterplan)
- Erläuterungen zu den verschiedenen (teilweise zentralen) Verwaltungsservice-Portalen mit Überblick über die angebotenen Online-Services
- Vom Online-Service zum Verwaltungsvorgang: Digital von Anfang bis Ende? – die Herausforderung eines durchgängig digitalisierten Verwaltungsprozesses.
- Aktuelle und zukünftige Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung
Dieser Bericht dient zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Datenstand vom 08.07.2021 15:13 Uhr